117. Deutscher Ärztetag: Auf Antrag von Münchner Delegierten gefasste Beschlüsse

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1 Münchner Ärztliche Anzeigen 117. Deutscher Ärztetag: Auf Antrag von Münchner Delegierten gefasste Beschlüsse TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik Krankenhausfinanzierung grundlegend reformieren Auf Antrag von Dr. Peter Hoffmann und Prof. Dr. Dr. Wulf Dietrich (Drucksache I-32) fasst der 117. Deutsche Ärztetag 2014 folgende Entschließung: Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 erkennt, dass die finanzielle Misere vieler Krankenhäuser in Deutschland im Wesentlichen zwei Ursachen hat: 1. die mangelnde Investitionsfinanzierung durch die Länder, 2. das G- DRG-System, das die Kostenentwicklung nicht abbildet und zur Unterfinanzierung der Kliniken führt. ( ) Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert ein Vergütungssystem, das sich an den individuellen Patientenbedürfnissen ausrichtet. Finanzielle Faktoren dürfen dabei nicht der wesentliche Faktor bei der ärztlichen Entscheidung über Diagnostik und Therapie sein. Deshalb fordert der 117. Deutsche Ärztetag 2014 eine umfassende Reform des DRG- Fallpauschalensystems mit Abkehr von der Systematik eines reinen Preissystems sowie auskömmliche Landesbasisfallwerte empfiehlt die Prüfung einer zusätzlichen Finanzierungssäule mit zu vereinbarenden Budgets zur Refinanzierung nicht leistungsbezogener Kostenanteile (wie Vorhaltekosten zur Sicherstellung der Versorgung und regionalen/lokalen Sonderfaktoren). Aus Anlass der am startenden Bund-Länder-Gespräche zur Klinikreform erinnert der Ärztetag die Länder an ihre in der Verfassung niedergelegten Pflichten zur Krankenhausfinanzierung. Die Investitionsförderung muss auf einer fundierten Krankenhausplanung beruhen und darf nicht nach dem Gießkannenprinzip durchgeführt werden. Finanzierung der Hochschulmedizin ergebnis auf. Gründe dafür sind, dass die Kosten für Personal, Medikamente und Energie in jedem Jahr deutlich stärker steigen als die von den Krankenkassen gezahlten Entgelte. Die Investitionszuschüsse der Bundesländer gehen immer weiter zurück. Die Sonderrolle der Universitätskliniken für das Gesundheitswesen in den Aufgaben Forschung, Lehre und Patientenversorgung wird in der Krankenhausfinanzierung bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Fazit ist, dass die Universitätskliniken in Deutschland systematisch unterfinanziert sind. Diesem Umstand ist zeitnah Abhilfe zu schaffen. Staatliche Finanzierung der Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte sicherstellen u. a. (Drucksache I-30) fasst der 117. Deutsche Eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung Deutschlands benötigt eine ausreichende Anzahl wissenschaftlich und praktisch bestmöglich ausgebildeter Ärztinnen und Ärzte. Hierzu ist eine angemessene Finanzierung der etablierten medizinischen Fakultäten und Universitätskliniken unumgänglich. Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert eine staatliche Finanzierung, die geeignet ist, dauerhaft die am Bedarf orientierte Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland sicherzustellen. Die Zunahme von unterschiedlichen Modellen mit länder- und standortübergreifender, privatfinanzierter Medizinerausbildung ist sehr kritisch zu sehen und zeigt, dass die staatliche Aufgabe der ärztlichen Ausbildung nur noch unzureichend wahrgenommen wird. Solide Finanzierung für die Krankenhäuser schaffen u. a. (Drucksache I-25) fasst der 117. Deutsche ( ) 2014 stellt fest, dass die Anwendung des DRG- Systems den heutigen Herausforderungen nicht mehr gerecht wird. Die investive Unterfinanzierung der Krankenhäuser, denen die Länder immer mehr Mittel entzogen haben, muss endlich behoben Auf Antrag von PD Dr. Claudia Borelli u. a. (Drucksache I-22) fasst der 117.Deutsche Der Bund und die Länder werden aufgefordert, die Universitätskliniken in höherem Maß als bisher zu finanzieren. Seit dem Jahr 2011 weisen immer mehr Universitätskliniken ein negatives Betriebswerden. Tägliche Meldungen über stetig steigende Steuereinnahmen aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklungen lassen gleichwohl eine Priorisierung dieser Zusatzeinnahme für eine Erfüllung der Investitionsverpflichtung der Länder vermissen. Die fehlende Berücksichtigung von Kostenentwicklungen im personellen Bereich, im Energiekostenbereich, bei anderen Sachmitteln oder durch gestiegene Haftungsanforderungen führt zu einer unerträglichen Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern und muss endlich korrigiert werden. Die Bundesärztekammer ist bereit, die Arbeit der Bund-Länder-Kommission, die die oben genannten Probleme lösen muss, in jeder ihr möglichen Weise zu unterstützen, um den nötigen Sachverstand in die Kommission einzubringen. Wissenschaftlich gesicherte, rechtssichere und transparente Kriterien für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung u. a. (Drucksache I-23) fasst der 117. Deutsche 2014 begrüßt alle Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Diese müssen allerdings anhand wissenschaftlich gesicherter rechtssicherer Kriterien erarbeitet und transparent dargestellt werden. Gleichzeitig müssen die entsprechenden finanziellen Mittel nicht zuletzt auch im Rahmen der Investitionskosten sichergestellt werden. Unter diesen Kriterien wird die Ärzteschaft ihren ärztlichen Sachverstand konstruktiv bei allen relevanten und notwendigen Entscheidungsprozessen einbringen. Andernfalls gilt: Vom Wiegen allein wird die Sau nicht fetter! Ärztliche Position zur geplanten Qualitätsoffensive der Bundesregierung u. a. (Drucksache I-24) fasst der 117. Deutsche 2014 begrüßt die Offensive der Bundesregierung, die Qualität der medizinischen Leistungen, ihrer Sicherung und Optimierung stärker in den Mittelpunkt der Versorgung rücken zu wollen. Die Weiterentwicklung unseres international anerkannt guten 16

2 21. Juni 2014 Ausgabe 13 u. a. (Drucksache I-31) fasst der Die von in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten gemedizinischen Versorgungssystems ist in der Vergangenheit nahezu ausschließlich von einer Kostendiskussion bestimmt worden. Der Wert der ärztlichen Leistungserbringung ist in dieser Diskussion zur Nebensache geworden. ( ) Gute Medizin bedingt ein einheitliches Qualitätsverständnis ( ) Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Behandlungsqualität ( ) Qualitätskriterien müssen besonderen Anforderungen genügen ( Qualitätsvergleiche auf sachliche Grundlagen stellen ( ) Qualität als Planungsinstrument ( ) Qualität erfordert Qualifikation ( ) Qualitätsdiskussion muss im Kontext der finanziellen Rahmenbedingungen geführt werden ( ) 2014 fordert die große Koalition auf, die von ihr angekündigte Krankenhausreform zu nutzen, um die Rahmenbedingungen für den Erhalt der Qualität der medizinischen Versorgung auf den Weg zu bringen. Notwendig ist insbesondere eine adäquate Ausstattung der Krankenhäuser in personeller und finanzieller Hinsicht. Hierzu sind die aus Sicht des 117. Deutschen Ärztetages 2014 notwendigen Korrekturen der Krankenhausfinanzierung vorzunehmen sowie eine ausreichende Investitionskostenfinanzierung sicherzustellen. Die Bundesärztekammer bietet ihre Expertise an. Sie ist bereit, die Arbeit der Bund-Länder- Kommission zu unterstützen. Sicherung der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung Auf Antrag von Dr. Irmgard Pfaffinger u. a. (Drucksache I-28) fasst der 117. Die ärztliche Weiterbildung stellt sich als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, deren Finanzierung nicht zu Belastungen der Ärztegeneration und ärztlichen Organisationen führen darf, die derzeit die Versorgung ambulant wie stationär sicherstellen. Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert daher die Bundesregierung auf, eine verbindliche Regelung herbeizuführen, die die Selbstverwaltung in die Lage versetzt, zu einer stabilen Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung zu kommen appelliert an den Gesetzgeber, die für die Versorgung der Bevölkerung erforderliche, qualitativ hochwertige Weiterbildung durch einen Systemzuschlag auf die im ambulanten wie stationären Bereich abgerechneten Fälle investiv zu sichern und zu unterstützen. Die Verteilung dieser Gelder steht in der gemeinsamen Verantwortung der ärztlichen Organisationen und der Kostenträger. Hierzu sind geeignete Modelle zu entwickeln. Weiterbildung ist ärztliche Arbeit leistete ärztliche Arbeit ist untrennbarer Bestandteil der medizinischen Gesamtleistung der weiterbildenden Institution. Letztere ist damit in der Lage, einerseits eine den Qualitätsstandards der Ärztekammern entsprechende Weiterbildung anzubieten, ist andererseits aber gleichzeitig auch in der Erbringung ihrer medizinischen Gesamtleistung zwingend auf die Arbeitsleistung der in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte angewiesen. Ihre Leistung ist nichtverzichtbarer Bestandteil der Versorgung der Bevölkerung. 2. Weiterbildung findet zunehmend auch in der ambulanten Versorgung statt. Ärztinnen und Ärzte, die sich im ambulanten Sektor in der Weiterbildung befinden, nehmen an der ambulanten Versorgung teil. Die Finanzierung der ärztlichen Arbeit der in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte ist untrennbarer Teil der Gesamtfinanzierung der medizinischen Leistungen der weiterbildenden Institution. 3. Finanzielle Mittel, um Stellen für alle an der Weiterbildung im ambulanten Bereich interessierten Ärztinnen und Ärzte zu garantieren, müssen den weiterbildenden Praxen in ausreichender Höhe zu Verfügung gestellt werden. 4. Der zusätzliche Aufwand der Weiterbildungsstätte ist weder im Krankenhaus noch im ambulanten Bereich gegenfinanziert. Im Zeitalter der Unterfinanzierung aufgrund gedeckelter Budgets wird der Weiterbildungsaufwand weder über das DRG-System noch über den kassenärztlichen Gesamttopf getragen. Im Interesse der Zukunftssicherung Einladung zur 114. Sitzung der Delegiertenversammlung des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes München Zeit: Donnerstag, 26. Juni 2014, Uhr s.t. Ort: Elsenheimerstr. 63, München, ÄKBV-Seminarzentrum TAGESORDNUNG TOP 1-4 Regularien 1 Eröffnung und Begrüßung durch den Versammlungsleiter 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Genehmigung des Protokolls der 113. Delegiertenversammlung vom Feststellung und Genehmigung der Tages ordnung TOP 5 Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden (siehe MÄA, Ausgabe 12 vom ) TOP 6 TOP 7 TOP 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erste Ergebnisse der Befragung durch den Ausschuss Familie und Beruf Inhalt und Form der MÄA (Beschluss der DV vom ) Dr. Christoph Emminger, Dr. Caroline Mayer Diskussion Bericht vom Hearing des Stadtrats zur Notfallversorgung in München (Dr. Rakette, Dr. Abbushi) Da die Zahl der Sitzplätze begrenzt ist, bitten wir um vorherige Anmeldung in der Geschäftsstelle, Sekretariat Frau Frank-Sauerer unter Tel oder per an sekretariat@aekbv.de Die Delegiertenversammlungen sind für Mitglieder des ÄKBV München öffentlich. Alle Kolleginnen und Kollegen sind daher zu diesen Sitzungen herzlich eingeladen. Bertram Schneeweiß (Vorsitzender der Delegiertenversammlung) 17

3 Münchner Ärztliche Anzeigen u.a (Drucksache III-04) fasst der 117. Deutsche Ärztetag 2014 folgende Entder medizinischen Versorgung einer älter werdenden Bevölkerung ist eine Gegenfinanzierung des Aufwandes der Weiterbildungsstätten unerlässlich. Eigene Vergütung für Obduktionen u. a. fasst der 117. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung: Die Selbstverwaltungspartner werden aufgefordert, eine eigenständige Vergütung für die Obduktion (Klinische Sektion) einzuführen. Die Obduktion ist eine wesentliche und zentrale Maßnahme zur Qualitätssicherung im Krankenhaus. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind unmittelbar und konkret wirksam. Durch die fehlende Ausfinanzierung der Diagnoses Related Groups (DRG), Leistungsverdichtung und Personalabbau ist dieses Instrument der Qualitätssicherung praktisch abgeschafft. Die von der Politik eingeforderte Qualitätsoffensive ist ein guter Anlass, die Obduktion wiederzubeleben. In die Pauschale sind nicht nur die Kosten für die Durchführung der Obduktion, sondern auch für die Abnahme derselben durch die klinisch Behandelnden einzukalkulieren und zu vergüten. Freie gewerkschaftliche Betätigung erhalten kein Tarifeinheitsgesetz! u. a. (Drucksache I-26) fasst der 117. Deutsche 2014 appelliert an die Bundesregierung, die gewachsene Gewerkschaftsvielfalt zu akzeptieren und kein Gesetz zu beschließen, dass die freie gewerkschaftliche Betätigung von angestellten Ärztinnen und Ärzten in deren Gewerkschaft Marburger Bund sowie von hunderttausenden Arbeitnehmern in anderen Berufsgewerkschaften behindert oder sogar aushebelt. Die Ankündigung der Bundesregierung, den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip festzuschreiben, widerspricht dem Koalitionsgrundrecht und ignoriert die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit schließt das Recht zum Streik in Tarifauseinandersetzungen ein. Jede Regelung zur Tarifeinheit würde schnell eine Flut von Rechtsstreitigkeiten produzieren. Es kann nicht im Interesse der Bundesregierung sein, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass die geordneten Verhältnisse der Tarifpluralität in den Betrieben auf den Kopf stellt, dauerhaft Mehrheitsfindungsprozesse in Gang setzt und massive Rechtsunsicherheiten schafft. TOP II Prävention Einbeziehung von Ärzten bei Präventionsmaßnahmen Auf Antrag von Dr. Irmgard Pfaffinger u. a. (Drucksache II-14) fasst der 117. Deutsche 2014 fordert im Zusammenhang mit dem angekündigten Präventionsgesetz die verstärkte Einbeziehung der Ärzte bei der Auswahl der Präventionsmaßnahmen. Ausschreibung von Impfstoffen Auf Antrag von Dr. Wolf Römer u. a. (Drucksache II-06) fasst der 117. Deutsche Die deutsche Ärzteschaft lehnt die Ausschreibungen von Impfstoffen ab, da diese zu unverantwortlichen Lieferschwierigkeiten geführt haben. Damit wird die Primärprävention der Patienten in Deutschland gefährdet und die ohnehin vorhandene Impfmüdigkeit zusätzlich begünstigt. Vorgegebene Impfziele (zum Beispiel Elimination der Masern in Deutschland bis 2015 (Ziel der WHO) können unter diesen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden. TOP III Herausforderungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst Verbesserung der ärztlichen Arbeitsbedingungen im öffentlichen Gesundheitswesen u. a. (Drucksache III-02) fasst der fordert die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern bzw. Kommunen auf, 1. für eine den Aufgaben angemessene Personalausstattung in den Gesundheitsämtern zu sorgen, 2. von Änderungen der Gesundheitsdienstgesetze abzusehen, die eine nichtärztliche Amtsleitung der Gesundheitsämter ermöglichen, 3. eine Aufwertung des Faches Öffentliches Gesundheitswesen in der medizinischen Ausbildung zu erreichen. Arztspezifische Arbeits- und Entgeltbedingungen für Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst schließung: Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die ihm gesetzlich zugeordneten medizinischen Aufgaben werden in fachlich hervorragender und persönlich engagierter Weise von Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen. Aufgrund der tariflichen Zuordnung zum Bereich der Verwaltung sind diese ärztlichen Kolleginnen und Kollegen jedoch seit Jahren von den arztspezifischen Arbeits- und Entgeltbedingungen aus den Tarifverträgen des Marburger Bundes abgeschnitten. Dadurch zeigt sich ein zunehmender ärztlicher Personalmangel im Bereich des ÖGD. Bereits jetzt können in vielen Regionen Arztstellen nicht besetzt und zukünftig zahlreiche Aufgaben der öffentlichen Gesundheitsversorgung nicht mehr in adäquater Weise sichergestellt werden. Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert die öffentlichen Arbeitgeber auf, ihre Verweigerungshaltung im Hinblick auf die Einbeziehung der Ärztinnen und Ärzte in die arztspezifischen Tarifverträge des Marburger Bundes aufzugeben und endlich die Notwendigkeit arztspezifischer tariflicher Regelungen für die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD anzuerkennen, diese mit dem Marburger Bund zu vereinbaren und so die Attraktivität des ÖGD wieder her- bzw. sicherzustellen TOP IV: Schmerzmedizinische Versorgung stärken Schaffung interdisziplinärer ambulantstationärer Versorgungsstrukturen für Schmerztherapie u. a. (Drucksache IV-02) fasst der fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, die Versorgungslücken in der sektorenübergreifenden schmerztherapeutischen Versorgung zu schließen und eine Integration der bestehenden Einzelmaßnahmen in multimodale Therapiekonzepte zu fördern. Trotz deutlicher Ausweitung der Behandlungskapazitäten für Patienten mit chronischen Schmerzen existieren weiterhin Lücken in der Versorgung, sowohl im ambulanten als auch im stationären oder rehabilitativen Sektor. Darüber hinaus fehlt die Verknüpfung der einzelnen Behandlungskonzepte, sodass häufig begonnene Therapien nicht oder nicht sinnvoll fortgeführt werden. 18

4 21. Juni 2014 Ausgabe 13 Der daraus entstehende volkswirtschaftliche Schaden ist erheblich, da fünf bis acht Prozent aller Versicherten betroffen sind. Ziel muss die Schaffung wirtschaftlich tragfähiger interdisziplinärer Versorgungsnetze mit engem und regelmäßigem fallbezogenem Austausch sein. TOP V Sachstand der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung der Weiterbildung an anerkannten Weiterbildungsstätten u. a. (Drucksache V-02) beschließt der 117. Deutsche Ärztetag 2014: Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert eine qualitativ hochwertige und strukturierte Weiterbildung. Um diese zu gewährleisten, müssen die Ärztekammern: 1. konsequent eine regelmäßige Aktualisierung der Curricula zur Weiterbildung von den Weiterbildungsbefugten einfordern, welche auch den Weiterzubildenden ausgehändigt werden müssen. 2. die Durchführung der Weiterbildung vor Ort regelmäßig durch geeignete Auditverfahren und mit Hilfe eines einheitlichen und kontinuierlichen Verfahrens (Weiterbildungsevaluation) unter Einbeziehung der Weiterzubildenden überprüfen. 3. regelmäßig überprüfen, ob die strukturellen Voraussetzungen für die Weiterbildungsbefugnis gegeben sind. 4. den Weiterbildungsbefugten Seminare zur Optimier ung der Weiterbildung anbieten. 5. bei wiederholt nicht in ausreichendem Maße durchgeführter Weiterbildung die Weiterbildungsbefugnis entziehen. Bedingungen für eine sachgerechte Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) Auf Antrag von Dr. Wolf Römer u. a. (Drucksache V-03) beschließt der 117. Deutsche Ärztetag 2014: Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert die Landesärztekammern auf, für die konsequente Umsetzung der Weiterbildung in den Krankenhäusern stärker als bisher Sorge zu tragen. TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer Krise und Gesundheitswesen Auf Antrag von Prof. Dr. Dr. Wulf Dietrich und Dr. Peter Hoffmann (Drucksache VII-70) fasst der 117. Deutsche Ärztetag 2014 folgende Entschließung: Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert die politischen Entscheidungsträger in Europa sowie den Internationalen Währungsfonds (IWF) auf, bei Hilfen zur Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Einschnitte in das Gesundheitswesen, die die medizinische Versorgung der Bevölkerung gefährden, zu verzichten. Gerade in Krisenzeiten mit hoher Arbeitslosigkeit, geringeren Einkommen, mangelnder Versicherung und massenhafter Obdachlosigkeit steigen die Anforderungen an ein suffizientes Gesundheitswesen. Es ist bekannt, dass Wirtschaftskrisen mit ihren sozialen Auswirkungen mit einer massiven Verschlechterung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung verbunden sind. Deshalb müssten die Ausgaben für das Gesundheitswesen in diesen Zeiten gesteigert statt gekürzt werden. Kurzfristige Einsparungen dürfen nicht zur mittel- und langfristigen Verschlechterung der allgemeinen Gesundheitslage in den betroffenen Staaten führen. Trotz der sozialen Auswirkungen der Krise haben die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Staaten ein Anrecht auf eine ausreichende medizinische Versorgung. Datensicherheit in Kliniken und Praxen Auf Antrag von Prof. Dr. Dr. Wulf Dietrich und Dr. Peter Hoffmann (Drucksache VII-68) beschließt der 117. Deutsche Ärztetag 2014: (...) Die Verunsicherung in der Bevölkerung, speziell den Patienten und den Beschäftigten im Gesundheitswesen, ist groß, da unklar ist, wie sicher digitale Daten heute sind. Moderne Medizin ist auf Vernetzung, Datenspeicherung und digitale Kommunikation angewiesen. Angesichts der allgemeinen Verunsicherung wird der Vorstand der Bundesärztekam- mer (BÄK) aufgefordert, zu untersuchen, wie sicher Datenspeicherung und Kommunikation in der Medizin heute sind. Hierbei soll unter anderem die Sicherheit bzw. Anfälligkeit von Krankenhausinformationssystemen, Praxissoftware, KV- Datenaustausch und zwischenärztlicher Kommunikation beurteilt werden. Dabei geht es nicht um die konkrete Bewertung einzelner Computersoftware, sondern um die generelle Einschätzung der Datensicherheit in der Medizin. (...) Berufliche Chancengleichheit von Ärztinnen und Ärzten jenseits der Frage von Familie und Kind Auf Antrag von PD Dr. Claudia Borelli u. a. (Drucksache VII-90) fasst der fordert die Verwaltungen von Krankenhäusern, Universitätskliniken und anderen Institutionen des Gesundheitswesens auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Chancengleichheit für Ärztinnen und Ärzte, insbesondere in den Führungsebenen (Oberärzte/Oberärztinnen, Chefärzte/ Chefärztinnen, Habilitanten etc.), gewahrt wird. Auch Ärztinnen ohne Familienverantwortung oder solche nach der Familienphase erleben die sogenannte gläserne Decke. Strukturelle und mentale Hemmnisse sind zu identifizieren und zu beseitigen. Erhöhung der Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin u. a. (Drucksache VII-32) fasst der fordert die Bundesregierung sowie die Landesregierungen dazu auf, angesichts des sich verschärfenden Ärztemangels im kurativen Bereich die Zahl der Medizinstudienplätze an öffentlichen Hochschulen zu erhöhen und ausreichend zu finanzieren. (...) Ang esichts des sich weiter verschärfenden Ärztemangels, sowohl im ambulanten als auch im statio- Prof. Dr. Ute Walter Rechtsanwälte Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Berufs- und Gesellschaftsrecht Vertragsrecht Haftungs- und Strafrecht Prinz-Ludwig-Straße München Telefon: (089) Telefax: (089) office@ra-profwalter.de 19

5 Münchner Ärztliche Anzeigen nären Sektor, insbesondere in ländlichen Regionen, ist es daher dringend geboten, die Zahl der Studienplätze bundesweit um mindestens zehn Prozent zu erhöhen, um den Sicherstellungsauftrag erfüllen zu können. Finanzierung für qualitative und exzellente Lehre sicherstellen u. a. (Drucksache VII-31) fasst der fordert die Landesregierungen dazu auf, die Grundfinanzierung der medizinischen Fakultäten sicherzustellen sowie ausreichend Mittel für Forschung und Lehre bereitzustellen und nicht an der Ausbildung der zukünftigen Ärztinnen und Ärzte zu sparen. Auslandsförderung im Praktischen Jahr u. a. (Drucksache VII-30) fasst der fordert den Gesetzgeber dazu auf, Auf Antrag von Dr. Siegfried Rakette u. a. (Drucksache VII-95) fasst der 117. Deutsche Der Aufwand für die zeitgemäße strukturierte Weiterbildung wird weder in den Diagnosis Related Groups (DRG) angemessen noch im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) berücksichtigt. Deshalb muss die Finanzierung der modas Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dahingehend anzupassen, dass auch diejenigen Abschnitte des Praktischen Jahrs (PJ), die Medizinstudierende im Ausland verbringen, unabhängig von deren Dauer als förderungswürdig anerkannt werden. Fehlzeitenregelungen im Praktischen Jahr nicht weiter einschränken u. a. (Drucksache VII-28) fasst der 117. Betroffene Landesprüfungsämter werden aufgefordert, sämtliche teils sehr restriktive eigene Ergänzungen der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) bezüglich der Fehlzeitenregelungen im Praktischen Jahr (PJ) zurückzunehmen und sich ausschließlich auf die in der ÄAppO gemachten Vorgaben zu beschränken Keine Substitution ärztlicher Leistungen durch nichtärztliche akademische Gesundheitsberufe Auf Antrag von Dr. Irmgard Pfaffinger u. a. (Drucksache VII-24) fasst der fordert die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf, Rahmenvorgaben für die Ausbildung und den Einsatz von nichtärztlichem akademisierten Personal zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen sollen sowohl die Ausbildung als auch den Einsatz umfassen. 2. Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 lehnt jede Substitution ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches akademisiertes Personal ab. 3. Die Rahmenbedingungen im 63 Abs. 3c SGB V sind nicht zu überschreiten. Zeitgemäße strukturierte Weiterbildung Praktizieren in bester Gesellschaft Im beliebten und gut situierten Stadtteil Nymphenburg hat sich in bester Lage das ÄRZTEHAUS NYMPHENBURG etabliert. Eine Apotheke im Gebäude sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sichern dem ÄRZTEHAUS NYMPHENBURG zudem eine hohe Aufmerksamkeit. Mehrere Fachärzte haben hier bereits ihre Praxen eröffnet und suchen zur Abrundung des Leistungsangebots weitere Kollegen verschiedener Fachrichtungen*. Wählen Sie in schönem, praxisgerechtem Ambiente und verkehrsgünstiger Lage (Wotanstraße / Laimer Unterführung, direkt am S-Bahnhalt Laim) zwischen Flächen von 110 m² bis 400 m². * Bevorzugt Innere Medizin und SP Gastroenterologie; SP Hämatologie und Onkologie; SP Kardiologe; SP Pneumologie, Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Weitere Informationen CA Immo München Telefon CA_14MU_002_AD_AmbigonAerztebl_130602_FA.indd :37

6 21. Juni 2014 Ausgabe 13 dernen Weiterbildung auf eine breitere Basis gestellt werden. Daher stellt der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fest: 1. Eine zusätzliche Finanzierung außerhalb der jetzigen Budgets ist erforderlich. 2. Es muss sichergestellt sein, dass jegliche Finanzierung ohne Einfluss auf die Inhalte, die Auswahl des Fachgebietes und die Menge des Nachwuchses erfolgt. 3. Jede Ärztin und jeder Arzt muss sich bewußt und frei für seinen Weiterbildungs- gang und seine Weiterbildungsstelle entscheiden können. 4. Kraft ihrer Approbation üben Ärztinnen und Ärzte auch bei ihrer Weiterbildung die Heilkunde am Menschen aus und sind damit unverzichtbarer Teil der Versorgung. 5. Ausgestaltung und Organisation der Weiterbildung ist originäre und ausschließliche Aufgabe der Ärztekammern. Bedingungen verbessern statt falsche Anreize setzen Landärztinnen- und Landarztmangel wirksam bekämpfen! u. a. (Drucksache VII-29) fasst der 117. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung: 2014 spricht sich 1. bei der Vergabe von Studienplätzen gegen die Einführung eines Notenbonus für Studierende aus, die sich nach dem Abschluss ihres Studiums zur ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen verpflichten. 2. bekräftigt seine Forderung, dass der bestehende oder drohende Landärztinnen- und Landärztemangel durch Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in den jeweiligen Regionen bekämpft werden muss. Freihandelsabkommen EU USA und Gesundheitswesen Auf Antrag von Prof. Dr. Dr. Wulf Dietrich und Dr. Peter Hoffmann (Drucksache VII-69) fasst der 117. Deutsche Ärztetag 2014 folgende Entschließung: Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 bittet den Präsidenten und den gesamten Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK), sich intensiv politisch auf deutscher und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass es durch das geplante Freihandelsabkommen der Europäische Union (EU) mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) zu keiner Einschränkung der Patientensicherheit, der Arzneimittelversorgung oder der kommunalen Krankenhausbetreiber kommt. Die EU braucht starke Regeln für Gesundheit, Verbraucherschutz, Umwelt und Soziales. Durch Investitionsschutzregelungen, deren Einhaltung von einem Schiedsgericht außerhalb der Judikative überwacht und sanktioniert werden soll, könnte es zum Beispiel möglich werden, dass Rabatte auf Arzneimittel aufgehoben werden müssen, dass Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel erlaubt werden muss oder Patentlaufzeiten verlängert werden. Anbieter von Krankenhausleistungen mit Sitz in den USA könnten sich unter Androhung von Schadensersatzforderungen in den hiesigen kommunalen oder universitären Krankenhausmarkt einklagen. Alle diese Maßnahmen gefährden die Patientensicherheit und erhöhen die Kosten im Gesundheitswesen. Die Verhandlungen über dieses Abkommen müssen öffentlich geführt werden. Planung und Investition von Einrichtungen der Daseinsvorsorge dürfen nicht den freien Kräften des Marktes überlassen werden. In seiner bisher bekannten Form ist das geplante Freihandelsabkommen abzulehnen. Altersfeststellungen bei Flüchtlingen Auf Antrag von Dr. Irmgard Pfaffinger u. a. (Drucksache VII-45) fasst der stellt fest, dass Alterseinschätzungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UmF) durch Knochenröntgen oder Computertomographie medizinisch nicht vertretbar sind und zu diesem Zweck nicht mehr angewandt werden dürfen. Aufgrund der nationalen Rechtslage ( 42 SGB VIII) und der internationalen Rechtslage (UN- Kinderrechtskonvention) muss ein ausreichendes Clearingverfahren durchgeführt werden, das sowohl das psychische, physische und soziale Alter des unbegleiteten jungen Flüchtlings erfasst als auch den daraus resultierenden Jugendhilfebedarf feststellt. Abschaffung der Regelleistungsvergütung und Wiedereinführung der Einzelleistungs vergütung Auf Antrag von Dr. Hortensia Pfannenstiel, Dr. Josef Pilz u. a. (Drucksache VII-84) fasst der 117. Deutsche Ärztetag 2014 folgende Entschließung: 2014 fordert die Politik auf, das Regelleistungsvolumen (RLV) abzuschaffen und die Einzelleistungsvergütung zu einem festen Eurobetrag wieder einzuführen. Löschung einer schlechten Bewertung nach dem Schulnotenprinzip auf einem Internet-Bewertungsportal Auf Antrag von Dr. Josef Pilz und PD Dr. Claudia Borelli (Drucksache VII-37) fasst der 117. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung: 2014 fordert die führenden Internet- Bewertungsportale auf, bei Löschung von Schmähkritik bzw. nicht nachweisbaren Behauptungen auch die damit verteilten Schulnoten zu löschen. Bisher werden nur die Texte, jedoch nicht die Schulnoten gelöscht. Auch eine schlechte Notenbewertung kann eine Schmähkritik darstellen, wenn sie unzutreffend ist und willkürlich abgegeben wurde. Entscheidend ist für den Arzt doch gerade diese Gesamtbewertung in Form einer Schulnote, die auf Bewertungsportalen oft direkt neben seinem Namen vermerkt wird. Sollten die Internet- Bewertungsportale sich in dieser Frage nicht bewegen, müssen rechtliche Schritte erwogen werden. Hinweis: Die Beschlüsse sind hier aus Platzgründen teilweise gekürzt und ohne Begründungen abgedruckt. Das vollständige Beschlussprotokoll kann von der Internetseite der Bundesärztekammer heruntergeladen werden: ZU BESETZENDE VERTRAGSARZTSITZE im gesperrten Planungsbereich München (gemäß 103 Abs. 4 SGB V zur Praxisübernahme ausgeschrieben) Hausärztliche Versorgung Planungsbereich Mittelbereich München Allgemeinarztpraxis Zeitpunkt der Praxisübergabe: 1. Oktober 2014 Chiffrenummer: Allgemeinarztpraxis hälftiger Versorgungsauftrag Zeitpunkt der Praxisübergabe: baldmöglichst Chiffrenummer: Allgemeine fachärztliche Versorgung Planungsbereich Stadt München Frauenarztpraxis hälftiger Versorgungsauftrag Zeitpunkt der Praxisübergabe: 1. Oktober 2014 Chiffrenummer: Bewerbungen bitten wir formlos unter Angabe der Chiffre-Nr. bis spätestens 2. Mai 2014 an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Sicherstellung, Yorckstraße 15, Regensburg, zu senden. Fragen zum Ausschreibungsverfahren beantworten wir Ihnen gerne. Unsere KVB-Service-Telefonie- Nummer lautet 0 89/ Bayer. Staatsanzeiger Nr. 23/14 21

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