des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 1. Welche Giftstoffe dürfen als Bestandteil gefährlicher Abfälle in Deutschland
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- Gisela Arnold
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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Kleine Anfrage des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Behandlung und Entsorgung von Giftstoffen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Giftstoffe dürfen als Bestandteil gefährlicher Abfälle in Deutschland und in Baden-Württemberg in Untertagedeponien und Versatzbergwerke bzw. Entsorgungsbergwerke verbracht werden? 2. Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die Mengen gefährlicher Abfälle wenn möglich untergliedert nach Art der Giftstoffbelastung, die in Deutschland und in Baden-Württemberg in Untertagedeponien und Versatzbergwerke bzw. Entsorgungsbergwerke verbracht wurden, entwickelt und aus welchen Ländern stammen welche Mengen? 3. Wo sind in Baden-Württemberg Untertagedeponien und Versatzbergwerke bzw. Entsorgungsbergwerke genehmigt oder geplant? 4. Welche Kontrollen gibt es in Baden-Württemberg um sicherzustellen, dass die in Untertagedeponien und Versatzbergwerke bzw. Entsorgungsbergwerke verbrachten Giftstoffe auf Dauer dort verbleiben und keine Gefährdung für Mensch und Umwelt entsteht? 5. Welche Technologien zur Aufbereitung und Entsorgung von Giftstoffen gibt es abgesehen von der Feststoffkonditionierung mit anschließendem Untertageversatz? 6. Inwieweit können Stoffe, die durch Feststoffkonditionierung vermischt wurden, später wieder voneinander getrennt und somit nutzbar gemacht werden, und wenn dies derzeit nicht der Fall sein sollte sind ihr dahin gehende Planungen oder Initiativen bekannt? Lehmann GRÜNE Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1
2 Begründung Gefährliche Abfälle müssen langfristig sicher verwahrt werden. Sollten diese Abfälle jemals in die Ökosysteme zurückgelangen, hätte dies katastrophale Folgen. Es ist daher angebracht, die Zwischen- und Endlagerung chemisch-toxischer Abfälle mit ebenso großer Sorgfalt zu begleiten wie die Zwischen- und End - lagerung radioaktiver Abfälle. Dass laut Medienberichten Abfälle in substanziellem Umfang aus dem Ausland nach Deutschland verbracht und untertage versetzt werden, ist bedenklich. Eine erhebliche Rückführung des Importvolumens chemisch-toxischer Abfälle scheint sich derzeit nicht abzuzeichnen, ist aber aus Sicht des Fragestellers unbedingt anzustreben. Aus aktuellem Anlass stellen sich Fragen zum Verfahren der Feststoffkondi - tionierung, denn eine dieses Verfahren anwendende Anlage soll in Singen am Hohentwiel, Landkreis Konstanz, gebaut werden. Die Bevölkerung ist sehr besorgt über die Umweltauswirkungen einer solchen Anlage, weshalb eine gesicherte Faktengrundlage Klärung schaffen soll. Antwort Mit Schreiben vom 13. Februar 2011 Nr /3 beantwortet das Ministe - rium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Giftstoffe dürfen als Bestandteil gefährlicher Abfälle in Deutschland und in Baden-Württemberg in Untertagedeponien und Versatzbergwerke bzw. Entsorgungsbergwerke verbracht werden? Der Landesregierung liegt keine Übersicht darüber vor, welche gefährlichen Abfälle mit welcher Schadstoffbelastung in anderen Bundesländern in Untertage - deponien und Versatzbergwerken abgelagert bzw. verwertet werden dürfen. Grundsätzlich dürfen nach der Deponieverordnung in Untertagedeponien, mit Ausnahme der nachstehenden Abfälle, alle gefährlichen Abfälle abgelagert werden. Abfälle werden dadurch zu gefährlichen Abfällen, dass sie gefährliche Eigenschaften aufweisen, wie z. B. eine toxische Wirkung. Nicht abgelagert werden dürfen 1. flüssige Abfälle, 2. infektiöse Abfälle (Abfallschlüssel und der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung), Körperteile und Organe (Abfallschlüssel der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung), 3. nicht identifizierte oder neue chemische Abfälle aus Forschungs-, Entwicklungs- und Ausbildungstätigkeiten, deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt nicht bekannt sind, 4. ganze oder zerteilte Altreifen, 5. Abfälle, die zu erheblichen Geruchsbelästigungen für die auf der Deponie Beschäftigten und für die Nachbarschaft führen, und 6. biologisch abbaubare Abfälle sowie Abfälle mit einem Brennwert (H O) von mehr als Kilojoule pro Kilogramm, 7. Abfälle, die unter Ablagerungsbedingungen durch Reaktionen untereinander oder mit dem Gestein zu a) Volumenvergrößerungen, b) einer Bildung selbstentzündlicher, toxischer oder explosiver Stoffe oder Gase oder zu 2
3 c) anderen gefährlichen Reaktionen führen, soweit die Betriebssicherheit und die Integrität der Barrieren dadurch in Frage gestellt werden, 8. Abfälle, die unter Ablagerungsbedingungen a) explosionsgefährlich, hoch entzündlich oder leicht entzündlich sind, b) stechenden Geruch freisetzen oder c) keine ausreichende Stabilität gegenüber den geomechanischen Bedingungen aufweisen. Für den untertägigen Versatz in Betrieben im Salzgestein (ein Langzeitsicherheitsnachweis muss geführt worden sein) können mit Ausnahme der unter die POP-Verordnung fallenden Abfälle grundsätzlich die gleichen Abfälle eingesetzt werden. Weitergehende Voraussetzung ist jedoch, dass die Abfälle die notwendigen bauphysikalischen Eigenschaften aufweisen und aus bergtechnischen bzw. Gründen der Bergsicherheit erforderlich sind. In Baden-Württemberg werden in folgenden Anlagen gefährliche Abfälle unter - tägig eingesetzt: Untertagedeponie in Heilbronn Versatzbergwerk in Bad Friedrichshall-Kochendorf Betreiber: jeweils Südwestdeutsche Salzwerke AG Versatzbergwerk in Haigerloch-Stetten Betreiber: Wacker Chemie AG Die gefährlichen Abfälle gemäß der Abfallverzeichnisverordnung, die in diesen Anlagen entsorgt werden, weisen als Schadstoffe insbesondere anorganische Schwermetallverbindungen und auch persistente organische Verbindungen auf. In der Untertagedeponie werden darüber hinaus auch z. B. cyanid- und nitrat-/nitrit - haltige Abfälle abgelagert. Bezogen auf die Schadstoffbelastung der Abfälle werden von den Anlagenbetreibern die bestehenden gesetzlichen Grenzwerte (ins - besondere die der EG-Verordnung über persistente organische Schadstoffe) ein - gehalten. 2. Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die Mengen gefährlicher Abfälle wenn möglich untergliedert nach Art der Giftstoffbelastung, die in Deutschland und in Baden-Württemberg in Untertagedeponien und Versatzbergwerke bzw. Entsorgungsbergwerke verbracht wurden, entwickelt und aus welchen Ländern stammen welche Mengen? In Baden-Württemberg ist die vom Land beliehene Sonderabfallagentur (SAA) landesweit für das obligatorische Nachweisverfahren zuständig, das für gefährliche Abfälle gilt. Auf der Grundlage der der SAA vorliegenden Begleitscheindaten hat die SAA zur Entwicklung der in der Untertagedeponie und in den beiden Versatzbergwerken eingelagerten Mengen gefährlicher Abfälle, zur Herkunft der Abfälle und zu den eingelagerten Abfallarten die nachfolgenden Tabellen erstellt. Dabei werden die Jahre 2002 bis 2010, d. h. die letzten neun Jahre, berücksichtigt. Aufgrund gravierender Gesetzesänderungen und organisatorischer Umgestaltungen muss das Jahr 2001 aus der Betrachtung ausgeklammert werden. Die konkreten Gründe sind: Der Europäische Abfallkatalog wurde zum 1. Januar 2002 geändert. Eine Zuordnung bzw. Umschlüsselung der für das Jahr 2001 geltenden Abfallschlüssel zu denen, die die seit Anfang 2002 geltende Abfallverzeichnis-Verordnung vorgibt, wäre mit einem immensen Zeitaufwand verbunden und hätte nur eine geringe Aussagekraft. Die SAA ist erst seit Anfang 2002 in Baden-Württemberg die zuständige Stelle für die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Insofern liegen der SAA für 2001 keine Daten zu Abfalleinfuhren aus dem Ausland nach Baden-Württemberg vor. 3
4 Die Zahlangaben für das Jahr 2010 sind als vorläufige Daten anzusehen, da die Datenerfassung für 2010 bei der SAA derzeit noch nicht abgeschlossen ist. a) Untertagedeponie Heilbronn Eingelagerte Mengen gefährlicher Abfälle und Angaben zur Abfallherkunft (2002 bis 2010) Jahr Menge [t] Herkunft gesamt Inland Ausland bis Aufteilung der aus dem Ausland stammenden Mengen gefährlicher Abfälle auf die Herkunftsländer (2002 bis 2010) Jahr Menge [t] davon Ausland Österreich Schweiz Dänemark Frankreich Spanien Italien Slowenien bis
5 Aufteilung der von 2002 bis 2010 eingelagerten Gesamtmenge auf die zehn mengenbedeutsamsten gefährlichen Abfallarten (AS = Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung) AS Abfallbezeichnung Menge [t] * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten * Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * arsenhaltige Abfälle * Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten * andere Abfälle * Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten weitere Abfallarten Gesamtmenge b) Versatzbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf Eingelagerte Mengen gefährlicher Abfälle und Angaben zur Abfallherkunft (2002 bis 2010) Jahr Menge [t] Herkunft gesamt Inland Ausland bis
6 Aufteilung der aus dem Ausland stammenden Mengen gefährlicher Abfälle auf die Herkunftsländer (2002 bis 2010) Jahr Menge [t] davon Ausland Österreich Schweiz Frankreich Italien Niederlande bis Aufteilung der von 2002 bis 2010 eingelagerten Gesamtmenge auf die zehn mengenbedeutsamsten gefährlichen Abfallarten AS Abfallbezeichnung Menge [t] * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten * Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * kohlenteerhaltige Bitumengemische * Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten * aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile * Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält weitere Abfallarten Gesamtmenge c) Versatzbergwerk Haigerloch-Stetten Eingelagerte Mengen gefährlicher Abfälle und Angaben zur Abfallherkunft (2002 bis 2010) Jahr Menge [t] Herkunft gesamt Inland Ausland bis
7 Aufteilung der aus dem Ausland stammenden Mengen gefährlicher Abfälle auf die Herkunftsländer (2002 bis 2010) Jahr Menge [t] davon Ausland Frankreich Italien bis Aufteilung der von 2002 bis 2010 eingelagerten Gesamtmenge auf die zehn mengenbedeutsamsten gefährlichen Abfallarten AS Abfallbezeichnung Menge [t] * als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten * Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten * quecksilberhaltige Abfälle * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten * Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten weitere Abfallarten Gesamtmenge Angaben zu den insgesamt in Deutschland entsorgten Mengen sind der Landes - regierung nicht bekannt. 3. Wo sind in Baden-Württemberg Untertagedeponien und Versatzbergwerke bzw. Entsorgungsbergwerke genehmigt oder geplant? Diese Frage wurde bereits in der Antwort zu Frage 1 beantwortet. Der Landes - regierung sind keine Planungen zu weiteren Anlagen bekannt. 4. Welche Kontrollen gibt es in Baden-Württemberg um sicherzustellen, dass die in Untertagedeponien und Versatzbergwerke bzw. Entsorgungsbergwerke verbrachten Giftstoffe auf Dauer dort verbleiben und keine Gefährdung für Mensch und Umwelt entsteht? Die Bergwerke der Südwestdeutschen Salzwerke AG sowie der Wacker Chemie AG verfügen über einen von der Landesbergdirektion (Regierungspräsidium Freiburg) anerkannten Langzeitsicherheitsnachweis. Die bestehenden abfallrechtlichen und bergrechtlichen Genehmigungen und Rahmenbetriebspläne schreiben vor, dass vor der erstmaligen Annahme eines Abfalls eine abfall- und erzeuger - spezifische Einzelfallprüfung durchgeführt wird. Bei dieser Eignungsprüfung sind hinsichtlich Probenahme, Analytik, Untersuchungsparameter, Grenzwerte etc. die Vorgaben der Deponie- und Versatzverordnung sowie aus den bergrechtlichen 7
8 Genehmigungen umzusetzen. Die Ergebnisse dieser Einzelfallprüfung sind der Landesbergdirektion vorzulegen. Stimmt die Landesbergdirektion einer Entsorgung untertage zu, sind anschließend die erforderlichen abfallrechtlichen Schritte einzuleiten. Für den innerdeutschen Abfalltransport ist gemäß der Nachweisverordnung ein Entsorgungsnachweis zu erstellen und der SAA vorzulegen. Soll der Abfall aus dem Ausland importiert werden, muss vor der tatsächlichen Abfallverbringung ein Notifizierungsverfahren (zuständige Stellen: Behörde am Versandort und SAA) durchgeführt werden. Auch bei der Abwicklung der Entsorgungsvorgänge sind zahlreiche Kontrollvorgaben aus der Deponie- und Versatzverordnung und aus den Bescheiden der Landesbergdirektion zu beachten. Eine besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die regelmäßig durchzuführenden Kontroll- und Identifikationsanalysen. Neben der gebirgsmechanischen Eignung muss das Versatzmaterial, da es auf Dauer untertage bleiben soll, so ausgestaltet werden, dass von ihm keine Gefahren auf die Biosphäre ausgehen. Die für den Bergversatz angelieferten Schüttgüter (Schlacken, Bauschutt, Gießereisande und Böden) werden in einer Aufbereitungsanlage insoweit vorbehandelt, dass aus ihnen Wertstoffe, wie z. B. Eisen- und Nichteisen-Metalle, und störende Anteile aussortiert werden. Der Umgang mit einem für den Bergversatz geeigneten Abfall muss so gestaltet werden können, dass er sowohl von der Arbeitssicherheit her als auch arbeitshygienisch und toxikologisch jederzeit beherrschbar ist. In einer dem Bergversatz vorgeschalteten Konditionierungsanlage, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen muss, werden staubförmige und schlammartige Abfälle in eine endablagerungsfähige Form gebracht und in sog. Big Bags verpackt. Damit ist eine nachsorgefreie Ablagerung gewährleistet. 5. Welche Technologien zur Aufbereitung und Entsorgung von Giftstoffen gibt es abgesehen von der Feststoffkonditionierung mit anschließendem Untertageversatz? Abhängig von den verschiedenartigen Eigenschaften der gefährlichen Abfälle, u. a. den enthaltenen Giftstoffen, gibt es unterschiedliche Verfahren und Technologien zur Behandlung und Entsorgung. Prinzipiell lassen sich anorganische und organische Giftstoffe unterscheiden, die je nach Konzentration und Zusammensetzung unterschiedlich behandelt und entsorgt werden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass durch eine Behandlung einerseits Giftstoffe zerstört oder umgewandelt, andererseits aber auch wieder neue Giftstoffe entstehen können. Deshalb muss die Frage der Behandlung oder der Ablagerung bzw. dem untertägigen Versatz gefährlicher Abfälle immer im Rahmen einer ökologischen und wirtschaftlichen Bilanzierung betrachtet werden. Die nachfolgende Übersicht stellt bezogen auf die Entsorgung von gefährlichen Abfällen die wichtigsten Entsorgungswege bzw. -verfahren dar: Verbrennung Sonderabfallverbrennung Hausmüllverbrennung Großfeuerungsanlage Ablagerung oberirdische Deponien Untertagedeponie/Bergversatz Behandlung chemisch/physikalische Behandlung Baustoff-/Bodenbehandlung sonstige Behandlung 8
9 Der Entsorgungsweg Untertagedeponie/Bergversatz spielt in der Praxis eine deutlich geringere Rolle als die Verfahren Verbrennung, Ablagerung auf oberirdischen Deponien oder die Behandlung der Abfälle. Abfälle mit anorganischen Giftstoffen (z. B. Cyanid, Chromat) können durch chemische Reaktion in einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage entgiftet werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich nicht um ein Gemisch verschiedenartiger Giftstoffe handelt und der Giftstoff sich durch entsprechende Reagenzien unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen in einen nicht gefährlichen Abfall umwandeln lässt. Organische Schadstoffe (z. B. persistente organische Schadstoffe) können in der Regel nur durch gezielte thermische Behandlung, z. B. in einer Sonderabfallverbrennungsanlage, zerstört werden. In einigen Fällen können organische Schadstoffe durch geeignete Verfahren (z. B. Altlastensanierung) extrahiert und das Konzentrat anschließend verbrannt werden. Ansonsten muss der belastete Abfall verbrannt oder in einer Deponie für gefährliche Abfälle abgelagert werden. Ggfs. ist auch eine Verwendung als Versatzmaterial möglich. 6. Inwieweit können Stoffe, die durch Feststoffkonditionierung vermischt wurden, später wieder voneinander getrennt und somit nutzbar gemacht werden, und wenn dies derzeit nicht der Fall sein sollte sind ihr dahin gehende Planungen oder Initiativen bekannt? Dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sind solche Verfahren oder Planungen nicht bekannt. Im Übrigen wird bezogen auf die Annahme, die Aufbereitung und die Konditionierung von Abfällen für den Bergversatz als auch die Ablagerung auf Folgendes hingewiesen: Die Verwendung als Versatzmaterial in einem Versatzbergwerk ist eine bergtechnischen Zwecken dienende Maßnahme. Das Versatzgut dient der Stabilisierung des Deckgebirges und wird als Ersatz für einen sonstigen Baustoff eingesetzt. Eine Rückholung ist i. d. R. nicht mehr möglich und auch nicht beabsichtigt. Soweit es sich um in einer Untertagedeponie zu beseitigende Abfälle handelt, werden diese grundsätzlich rückholbar eingebaut, solange die Untertagedeponie betrieben wird. Je nach Einbauart wäre dies mit einem mehr oder weniger großen Aufwand verbunden. Eine Trennung oder Aufbereitung ist theoretisch zwar möglich, würde aber sowohl aufgrund der Kosten als auch durch die ökologischen Belastungen, zum Beispiel durch die bei Schwermetallen anzuwendenden Aufschlussverfahren, scheitern. Gönner Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 9
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