Karin Wurm erste Sprecherin der neuen Regionalgruppe

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1 Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern KAMMER Report Mitteilungsblatt der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Körperschaft des öffentlichen Rechts 19. Jahrgang Mai 2012 Karin Wurm erste Sprecherin der neuen Regionalgruppe Konstituierende Sitzung in Ludwigslust am #13 üdwestmecklenburg, so hat Ssich die gerade gebildete Regionalgruppe der Ingenieurkammer M-V genannt. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesem Territorium um den jetzigen Landkreis Ludwigslust-Parchim. 21 Mitglieder waren der Einladung gefolgt. Vizepräsident Andreas Wißuwa, der auch für diese Region im Vorstand verantwortlich ist, gab eine Einführung und erläuterte dabei auch die Schwerpunkte, die die Vorstandsarbeit im Moment ausmachen. Er bedankte sich bei den 50 Kammermitgliedern aus der Region, die die Bildung der neuen Regionalgruppe beantragt hatten. Nach den Regelungen der Hauptsatzung hat die Regionalgruppe in dieser Vizepräsident Wißuwa gratuliert der gerade gewählten Sprecherin der Regionalgruppe Form Bestand bis zur Wahl der nächsten Vertreterversammlung im April Danach muss die Fortführung der Regionalgruppe neu initiiert werden, um die erforderliche Legitimation zu erhalten. Bei der Wahl des Sprechers der Regionalgruppe entschieden sich alle Anwesenden einstimmig für eine Sprecherin. Dipl.-Ing. Karin Wurm aus Sukow hat diese Aufgabe übernommen. Somit hat sich gemäß den kürzlich verabschiedeten Bestimmungen der neuen Hauptsatzung nach der Regionalgruppe Mecklenburgische Seenplatte eine zweite neue Gruppe konstituiert, die in Südwestmecklenburg. INHALT Regionalgruppe SWM 1 AGRONEUM Ingenieurprojekt Ingenieurversorung Wahl Ingenieurrat M-V 3 Jugend forscht 4 Mitglieder-Info / Recht Aktuell 5 Weiterbildungsangebote 7 Service / Impressum 8 1

2 AGRONEUM Ingenieurprojekt 2012 Ingenieurkammer lädt Kammermitglieder am 8. September nach Alt Schwerin ein AGRONEUM, das ist die neue Bezeichnung für das ehemalige Agrarhistorische Museum Alt Schwerin, wenige Kilometer vor den Toren der Inselstadt Malchow gelegen. Gegenwärtig haben die Baugewerke an mehreren Stellen des großflächigen Areals Hochkonjunktur. Der Winter hat einiges dazu beigetragen, dass die offizielle Eröffnung des Agroneums im Juli ein ehrgeiziges Ziel geworden ist. Aber Bauleute, Planer und Offizielle sind optimistisch. Somit steht der Präsentation des Ingenieurprojektes AGRONEUM nichts im Wege. Schon jetzt können Sie die neu gebaute Präsentationshalle, beispielsweise beim Vorbeifahren auf der nahe gelegenen Autobahn A 19 gut erkennen. Hier wird die Veranstaltung am 8. September durch Kammerpräsident Peter Otte eröffnet. Danach folgen Erläuterungen durch Architekt, Tragwerksplaner und den Geldgeber, den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Windrad und Windmühle auf dem Gelände des AGRONEUM. Ein Blick auf das neue Präsentationsgebäude. Hier wird die Veranstaltung am eröffnet. Im Anschluss daran ist das Gelände zur Besichtigung freigegeben. Blickfang wird nicht nur die neue Präsentationshalle sein. Schon der Empfang am Eingangs- und Verwaltungsgebäude gewährt einen Blick auf alte Technik. Durch die Glasscheiben gut zu sehen sein wird ein technisches Ungetüm, Mischung zwischen Dampflok und Traktor, jetzt noch vor dem Museum zu bewundern direkt an der B 192. Neue Gebäude wechseln sich ab mit alten, Maschinen, an die sich nur noch die älteren Kammermitglieder erinnern werden, Flugzeuge, die sogar noch lufttauglich aussehen unweit einer alten Windmühle. Kinderspielplätze für die ganz kleinen Nachwuchsingenieure ebenso wie ein beeindruckendes schmiedeeisernes Tor, das schon weit in der Welt herumgekommen ist. Kurz es ist ein faszinierender Ort für die ganze Familie, Freunde und Bekannte inbegriffen. Die Anreise wird erleichtert durch einen großen Parkplatz vor dem Gelände, auf dem mit Sicherheit kein Kassierer steht, um Parkgebühren einzutreiben. Die Besucher, die es bis Uhr aushalten, können sich, nur gegen das Vorzeigen der Teilnahmebestätigung am Grill stärken, mit Getränken versorgen, wenn Sie einen Kraftfahrer mitgebracht haben, sogar ein (zwei?) Bier zapfen lassen. Der Besuch des Agroneums am 8. September ist ausgelegt als Familientag, die Hoffnung der Ingenieurkammer dabei ist nicht nur, dass auch viele Kammermitglieder mit ihren Familien anreisen, sondern vor allem, dass das Wetter mitspielt. Aber wenn es regnen sollte auch dafür ist vorgesorgt im AGRONEUM. Anmerkung der Redaktion: Mit diesem Beitrag wollen wir Sie auf das Ingenieurprojekt 2012 AGRO- NEUM einstimmen. Im Juni werden Sie im Kammerreport eine Teilnahmeerklärung und einige Erläuterungen zum konkreten Ablaufplan finden. Das gleiche wird auch auf der Homepage der Ingenieurkammer vorzufinden sein. 2

3 Ingenieurversorgung M-V Wahl 2012 Wahlbekanntmachung Die Wahlkommission für die Wahl des Vertretergremiums der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern gibt bekannt: Die Wahl des Vertretergremiums findet per Briefwahl statt. TERMIN: 21. Juni 2012 bis 18:00 Uhr Unsere Teilnehmer/innen werden persönlich per Brief mit dieser Bekanntmachung der Wahl und beiliegenden Wahlinformationen fristgerecht informiert. Das Wählerverzeichnis zur Wahl ist am 12. April 2012 fristgerecht erstellt worden. Es liegt bis zum 24. Mai 2012 in der Geschäftsstelle der Ingenieurversorgung zur Einsicht aus. Die Anschriften weiterer Auslegungsorte können in der Geschäftsstelle hinterfragt werden. Wahlvorschläge zum Vertretergremium der Ingenieurversorgung müssen bis zum 24. Mai 2012 in der Geschäftsstelle der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern eingehen, damit die Wahlunterlagen erstellt und fristgerecht versandt werden können. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse um eine rege Beteiligung und Unterstützung bei der Wahl. Mit freundlichen Grüßen Die Wahlkommission gez. Löffler gez. Jenßen gez. Ohse Ingenieurrat M-V Auf der zweiten Sitzung des Ingenieurrates Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr war der Tagesordnungspunkt Nr. 1 die Öffentlichkeitsarbeit. Zu diesem Thema hatte sich der Ingenieurrat als Gäste Andre Harder, Geschäftsführer des Büro V.I.P., Peter Otte, Präsident der Ingenieurkammer, und Dietmar Zänker, Geschäftsführer der Ingenieurkammer, eingeladen. Andre Harder eröffnete die Gesprächsrunde mit seiner Präsentation Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit Wie sich der Ingenieurrat Mecklenburg-Vorpommern in den Medien darstellen kann. Beginnend bei der Analyse der aktuellen Informationen über den Ingenieurrat in den Medien, der Zieldefinition Was wollen wir erreichen? und mit verschiedenen Themen und Instrumenten der PR veranschaulichte Harder Lösungsansätze zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung des Ingenieurrates. Kammerpräsident Otte (2. v. li.) bei seinen Ausführungen vor dem Ingenieurrat. In der sich anschließenden Diskussion berichteten Peter Otte und Dietmar Zänker über ihre langjährigen Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit. Zusammenfassend sagte Otte sind die Wettbewerbe der Ingenieurkammer, der Ingenieurpreis und der Landesbaupreis, die erfolgreichsten Instrumente in der Öffentlichkeitsarbeit der Ingenieurkammer. Und auch der Schülerwettbewerb JUNIOR:ING hat eine sehr gute Resonanz und ist ein wichtiger Beitrag zur Nachwuchswerbung für den Ingenieurberuf. Im Ergebnis der Diskussion wurden von den Mitgliedern des Ingenieurrates die Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung des Ingenieurs in Mecklenburg-Vorpommern favorisiert. Die Themen und die Umsetzung werden in den nächsten Sitzungen des Ingenieurrates besprochen. Ullrich Wille Sprecher des INGENIEURRATES Mecklenburg-Vorpommern

4 Jugend forscht Helle Köpfe, wache Augen Ingenieure bei Jugend forscht Start:Ing der Sonderpreis der Ingenieurkammer, der im Rahmen der jährlichen Kampagne der Stiftung Jugend forscht für besonders herausragende Leistungen junger, kreativer Köpfe aus Mecklenburg-Vorpommern vergeben wird, ging in diesem Jahr an zwei Preisträger. Die Vertreter der Regionalgruppe Mitte Kathrin Kayser-Köbsch, Anke Bathel und Lutz Grohmann recherchierten bei mehr als 30 Teams, Gruppen und Einzelbewerbern. Gesucht wurden Projekte, bei denen ingenieurtechnisches Denken, schöpferische Kompetenz, neue Ideen, Wiederholbarkeit, Fähigkeit zur Praxistauglichkeit und Kühnheit sichtbar waren alles gepaart mit einer schlüssigen Präsentation, und, sie wurden fündig. Es war nicht einfach, sich für nur einen Teilnehmer zu entscheiden, aber das ist es noch nie gewesen und wird es wahrscheinlich und hoffentlich auch nie sein. Die Bewerber um die Preise der Stiftung waren mit überaus komplexen Projekten angereist. Die Themen der Kinder und Jugendlichen, die keineswegs nur aus Gymnasien kamen, reichten von Recherchen im regionalen Umweltschutz zu differenzierten biologischen Untersuchungen an Insekten, von ausgeklügelten technischen Lösungen zur Funkfernsteuerung von Kameras zu verblüffenden Theorien der Informatik, die mittels praktischer Modelle und feurigen Herzen vorgetragen wurden. Die Jury der Regionalgruppe war begeistert! Ausgezeichnet wurden Florian Porath, Franz Klammer und Ben Reinholz von der Werkstattschule Rostock für ein Tessa Hamann und Laura Kirstein, Werkstattschule Rostock am Vortag des Ausscheids zum Patent angemeldetes Kühlsystem für Solarzellen: Halbleiter verlieren bei Erwärmung an Leistung. Kühlt man sie mit Wasser, verringern sich die Verluste. Die vom Wasser aufgenommene Wärme kann u.a. zusammen mit einem Wärmetauscher weiterverwendet werden. Einfach, praktisch, wieder verwendbar aber noch nicht im Handel die Jury war sich einig, dass es höchste Zeit wird, diese Idee auf die Dächer des Landes zu bringen. Florian Porath, Franz Klammer und Ben Reinholz, Werkstattschule Rostock Ebenfalls ausgezeichnet wurden Tessa Hamann und Laura Kirstein, die ebenfalls von der Werkstattschule Rostock kamen. Ihr Thema lautete Schwarmintelligenz in Fußballstadien: Menschengruppen geraten in Großveranstaltungen immer wieder in Panik. Die Untersuchungen der Schülerinnen ergaben, dass Fangruppen Schwärme bilden. Das können Veranstalter und Ordner nutzen, um mit verhaltenstechnischen Maßnahmen aus der Schwarmforschung organisatorische Maßnahmen einzuleiten. Zusammen mit schwarm- und gruppenspezifischen, technischen Hilfsmitteln kann so auch eine größere panische Gruppe geführt und kanalisiert werden, ähnlich wie Sand in einer Sanduhr, und das kann Leben retten. Den Jurymitgliedern fielen sofort etliche Analogien aus der täglichen Ingenieurpraxis ein. Die beiden Gruppen erhielten für ihre Arbeiten und als Ansporn, weiter zu forschen je 125, die von der Jury feierlich auf der Bühne in der Rostocker Stadthalle überreicht wurden. Angesichts der frappierenden Ergebnisse, die junge Menschen unseres Landes zeigen können, konnte die Jury den Teilnehmern und Veranstaltern von Jugend forscht versichern, dass der Einsatz der Ingenieurkammer für die nächste Generation ungebrochen fortgesetzt wird. Anke Bathel Sprecherin der Regionalgruppe Mitte der Ingenieurkammer M-V 4

5 Mitglieder-Informationen Projektgruppe Weiterbildung tagte Am traf sich die Projektgruppe Weiterbildung zum ersten Mal in der neuen Legislatur der Vertreterversammlung. Besprochen wurden grundsätzliche Fragen zur Weiterbildung sowie konkrete Veranstaltungen. Die Seminare der Ingenieurkammer M-V werden auch zukünftig kostendeckend angeboten, wobei die Kammer auch weiterhin Zuschüsse für ausgewählte Veranstaltungen bereit halten wird. Die bereits fast zur Tradition gewordenen Ingenieurforen werden fortgesetzt. Für Herbst 2012 wird ein weiteres Rechtsforum organisiert. Weitere zukünftige Weiterbildungsthemen sind die HOAI, Versicherungen der Ingenieure, Bauleitung, Bauen im Bestand, die Eurocodes. Diskutiert wurde auch darüber, ob die bereits in der Berufssatzung der Ingenieurkammer festgeschriebene Fortbildungspflicht der Kammermitglieder in einer Fortbildungssatzung näher ausgestaltet wird. Hinweise der KfW zum Förderprogramm energieeffizient Bauen und Sanieren In einem Rundschreiben vom gibt die KfW-Bankengruppe Hinweise zur Eintragung als Sachverständiger für die Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz in den Förderprogrammen für Energieeffizient Bauen und Sanieren: Für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie zu sonstigen KfW-Effizienzhäusern oder durch Einzelmaßnahmen für Baudenkmale sind als Sachverständige in den Förderprogrammen für Energieeffizient Bauen und Sanieren ausschließlich qualifizierte Sachverständige für Baudenkmale zugelassen, die seit dem in der bundesweiten Expertenliste unter zu finden sind. Interessenten an einer Registrierung als Sachverständige für Baudenkmale können sich an die Wissenschaftlich- Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.v. wenden (Koordinierungsstelle Energieberater für Baudenkmale ). Weitere Informationen zur Eintragung sind unter zu finden. Terminankündigung der FH Stralsund Am 7. Juni 2012 findet an der Fachhochschule Stralsund eine IT-Messe statt. Weitere Infos erhalten Sie unter: Interessierte können sich an Herrn Dr.-Ing. Bernd Rethmeier (Tel: 03831/456538, wenden. Recht aktuell Rechtsprechung für Ingenieure Können auch nach der HOAI 2009 unterschiedliche anrechenbare Kosten Abrechnungsgrundlage für verschiedene Leistungsphasen sein? Nach der bis August 2009 geltenden Fassung der HOAI waren für verschiedene Leistungsphasen auch verschiedene Kostenermittlungsarten zur Abrechnungsgrundlage zu nehmen. So waren gemäß 10 Abs. 2 HOAI 1996 für die Leistungsphasen 1 bis 4 die Kostenberechnung, für die Leistungsphasen 5 bis 7 der Kostenanschlag sowie für die Leistungsphasen 8 und 9 die Kostenfeststellung maßgebend. Durch diese Regelungen konnte im Interesse des Bauherrn als auch des Ingenieurs grundsätzlich darauf reagiert werden, dass sich die anrechenbaren Kosten in den einzelnen Planungs-, Vertragsgestaltungs- und Durchführungsphasen doch erheblich unterscheiden können. Beispiel: Der Bauherr hat die Absicht, im Umfang von ,00 Bauleistungen in Auftrag zu geben. Der Ingenieur erstellt die entsprechenden Planungen. Aus rein finanziellen Gründen reduziert der Bauherr den Leistungsumfang beginnend mit der Ausführungsplanung auf ,00. Mit der Differenzierung in 10 Abs. 2 HOAI 1996 wurde dem Honorarinteresse des Ingenieurs bezüglich der umfangreichen Planungen, als auch dem wirt- 5

6 schaftlichen Interesse des Bauherrn für reduzierte Ingenieurhonorare während der Ausführungsplanung, der Vergabe und der Baudurchführung Rechnung getragen. Die HOAI 2009 nimmt die oben genannte Differenzierung aber nicht mehr vor, sondern regelt in 6 Abs. 1 Ziff. 1, dass die Abrechnung auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, soweit diese nicht vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung vorzunehmen ist. Im oben genannten Fall würde nunmehr der Ingenieur seine Abrechnung für alle Leistungsphasen auf der Grundlage von ,00 durchführen. Dieses führt zur Unzufriedenheit bei dem Bauherrn. Umgekehrt sieht der Ingenieur seine Interessen dann nicht gewahrt, wenn die Kostenberechnung in der Leistungsphase 3 einen Wert ergibt, der sich dann als viel geringer als die tatsächlichen Baukosten erweist, weil der Bauherr Auftragserweiterungen vorgenommen hat. Bauherr und Ingenieur sind aber auch auf der Grundlage der HOAI 2009 nicht statisch an die Ergebnisse der Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 gebunden. 7 Abs. 5 HOAI 2009 regelt: Ändert sich der beauftragte Leistungsumfang auf Veranlassung des Auftraggebers während der Laufzeit des Vertrages mit der Folge von Änderungen der anrechenbaren Kosten... ist die dem Honorar zugrunde liegende Vereinbarung durch schriftliche Vereinbarung anzupassen. Die Anpassung kann von Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils gefordert werden. Die Kommentierung verweist darauf, dass es sich nicht um wesentliche oder einschneidende Änderungen handeln muss. Allerdings müssen die anrechenbaren Kosten die Schwelle der Geringfügigkeit (12%) überschreiten (Locher/ Koeble/Frik: Kommentar zur HOAI, 10. Auflage, Werner Verlag 2010, Seite 464 Rn. 166). Kommt es nicht zu einer schriftlichen Vertragsanpassung, hat der jeweilige Vertragspartner einen Rechtsanspruch auf Anpassung (Werner/Pastor: Der Bauprozess, 13. Auflage, Werner Verlag 2011, Seite 513 Rn. 1019). Somit kann der Bauherr im oben genannten Beispiel die Abrechnung der nach der Genehmigungsplanung folgenden Leistungsphasen auf der Grundlage der reduzierten anrechenbaren Kosten fordern. Dem Ingenieur bleibt aber der Honoraranspruch auf Basis der höheren anrechenbaren Kosten für die Planungsphasen erhalten. Darüber hinaus sind noch weitere Fallkonstellationen möglich, die gesonderte Berechnungen nach sich ziehen können: Wenn der Ingenieur vor der Beauftragung der Leistungsphasen 4 ff. separat mit Einzelleistungen wie Vorplanung oder Entwurfsplanung beauftragt worden war, kann er gemäß 9 HOAI 2009 eine separate Abrechnung unter Beachtung der dort genannten Regelungen vornehmen. Auch beauftragen Bauherren oft mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen. In diesem Fall kann der Ingenieur nicht darauf verwiesen werden, lediglich die Leistungsphasen 1 bis 9 einmalig auf Basis der Kostenberechnung abzurechnen. 10 HOAI 2009 bietet dem Ingenieur die Vereinbarung entsprechender zusätzlicher Honorare. Die Rechtsprechung hat auch bestätigt, dass Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 2 auf Basis der Kostenschätzung abgerechnet werden können, wenn in der Entwurfsplanung dann eine Umplanung erfolgt. Hier liegt dann eine so genannte verlorene Planung vor (KG BauR 2002, 1425). Eine Kostenberechnung für die Planung der Leistungsphasen 1 bis 2, die dann so nicht weiter verfolgt wird, ist ja noch nicht möglich. Ausnahmsweise kann auch eine Kostenschätzung noch nicht formgerecht möglich sein. Der Ingenieur kann dann hier auch eine überschlägige Kostenschätzung vornehmen, die nicht an der DIN 276 orientiert ist (siehe auch in Locher/Koeble/Frik, Seite 390, Rn. 16). Die Abrechnung der Leistungsphasen 1 bis 2 kann dann auch auf einer höheren Kostenberechnungsgrundlage erfolgen, als die dann auf der Umplanung basierende tatsächliche Baudurchführung. Dem Ingenieur ist bei allen vorgenannten Fallkonstellationen zu empfehlen, die sich ergebenden Änderungen nach Kenntnis der entsprechenden Tatbestände dem Bauherrn anzuzeigen und die schriftliche Fixierung der Honorarauswirkungen vorzunehmen. Johannes-Meinhart Wienecke Rechtsanwalt 6

7 Weiterbildungsangebote 2012 Termin / Ort Thema / Inhalt Referenten / Kosten Auskunft / Anmeldung IHK zu Schwerin Dokumentationspflichten im Vergabeverfahren nach VOL/A, VOB/A und VOF Teilnahmegebühr: 210,- + MwSt. ABST M-V Tel.: 0385/ abst@abst-mv.de Uhr IHK Berlin Uhr TRIHotel Rostock IHK zu Rostock Gutachteninhalte formulieren worauf es ankommt Praxisseminare DIN EN (Eurocode 2, Teil 1-1) Baupraktische Anwendung der neuen Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonnorm (Wiederholung) Seminarreihe in drei Veranstaltungen Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen Teilnahmegebühr: 210,- Prof. Dr.-Ing. Klaus Liebrecht, Prof. Dr.-Ing. Diedrich Nölting, Prof. Dr.-Ing. Holger Hamfler HafenCity Universität Hamburg, Mitglieder der Ingenieurkammer MV: 190,- insgesamt für die Seminarreihe; Nichtmitglieder: 250,- Teilnahmegebühr: 210,- zzgl. MwSt. IfS Institut für Sachverständigenwesen Tel.: 0221/ Seminar.koeln@ifsforum.de Ingenieurkammer M-V Frau Wassmann Tel.: 0385/ Bildungswerk der Wirtschaft Frau Müller Tel.: 03847/ ABST M-V Tel.: 0385/ abst@abst-mv.de 17./ / / Uhr Hochschule Wismar IHK zu Schwerin Seminarreihe für Bauvorlageberechtigte zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes gemäß 66 Abs. 2 Landesbauordnung (Brandschutzplaner) Dokumentationspflichten im Vergabeverfahren nach VOL/A, VOB/A und VOF Seminarleitung: Dr.-Ing. Frank Riesner; Teilnahmegebühr: 800,-, Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen, Anmeldung bitte bis zum ! Teilnahmegebühr: 210,- + MwSt Ingenieurkammer M-V Frau Wassmann Tel.: 0385/ Bildungswerk der Wirtschaft Frau Müller Tel / ABST M-V Tel.: 0385/ abst@abst-mv.de, erm.* ermäßigte Teilnahmegebühr gilt für Arbeitslose, Studenten, Existenzgründer und Rentner Sofort online an melden unter Änderungen und Ergänzungen sind ständig möglich. Weitere Auskünfte gibt es bei Irit Wassmann, Tel / , wassmann@ingenieurkammer-mv.de Ihre Weiterbildungswünsche schicken Sie uns am besten per an info@ingenieurkammer-mv.de oder per Fax an

8 WIR GRATULIEREN Service und wünschen unseren Jubilaren alles Gute! Mai Geburtstag: Bärbel Köppe, Trassenheide Jörg Meling, Kühlungsborn Carola Fischer, Röbel Thomas Bauer, Schwerin 55. Geburtstag: Ingo Rathke, Papendorf Dr.-Ing. Sabine Pickhardt, Brandshagen Eckhard Schön, Neustadt-Glewe Karin Lüthen, Greifswald Sylvia Grambauer, Stralsund 60. Geburtstag: Norbert Schultz, Ludwigslust/ OT Techentin Klaus Haevernick, Hof Redentin Rita Birkholz, Friedland Monika Rathai, Lichtenhagen-Dorf Volker Weiße, Bergen auf Rügen Klaus Teschner, Anklam Hans-Joachim Heldt, Demmin Klaus Rudolph, Ribnitz-Damgarten 65. Geburtstag: Inge Hinrichs, Hohen Viecheln Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Mo - Fr Uhr Di Uhr Do Uhr Beratung in Rechtsfragen Kostenlose Erstberatung in Rechtsfragen für Kammermitglieder: Kanzlei WIGU, Ansprechpartner: RA Wienecke, RA Borufka, RA Grüning, Telefon: Forderungsmanagement Forderungsmanagement für Kammermitglieder: Rechtsanwaltskanzlei WIGU, Ansprechpartnerin Frau Lindner, Telefon: Auftragsberatung der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg- Vorpommern e.v. (ABST) Telefon: / 251 Fax-Abruf: Neue Vorschriften Vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern werden Statistik Mitgliederbestand Ingenieurkammer M-V Körperschaft des öffentlichen Rechts Stand: Pflichtmitglieder: davon nur Beratende Ingenieure: nur bauvorlageber. Ingenieure: Berat. u. bauvorl. Ingenieure: nur Tragwerksplaner: 13 Tragwerksplaner gesamt: Brandschutzplaner: 144 Freiwillige Mitglieder: Gesamt: nachfolgende Schreiben zur Kenntnis gegeben und können bei der Ingenieurkammer M-V per unter info@ingenieurkammer-mv.de angefordert werden: Rundverfügung Straßenbau M-V Nr. 01/2012 Brücken- und konstruktiver Ingenieurbau, Grundlage Allgemeines, Reg.-Nr hier: Verkehrslastmodell nach DIN EN und DIN EN /NA Brücken- und konstruktiver Ingenieurbau, Allgemeines, Reg.-Nr hier: Verzeichnis gültiger Vorschriften, SG 05 Bitte senden Sie Ihre Beiträge für den Kammerreport rechtzeitig per oder Fax an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer M-V. IMPRESSUM Herausgeber Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Körperschaft des öffentlichen Rechts Alexandrinenstraße Schwerin Telefon Telefax info@ingenieurkammer-mv.de Redaktion: Diana Reinschmidt Mit Namen gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung des Verfassers dar. Der nächste Kammerreport erscheint am

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