Bewilligung des Bildungskredits und Übernahme der Bundesgarantie nach den Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

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1 Bundesverwaltungsamt, Köln POSTANSCHRIFT TELEFON ZENTRALE AUSKUNFT ANSPRECHPARTNER INTERNET Eupener Straße 125, Köln Köln +49(0) TELEFAX +49(0) oder +49(0) Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom Datum Bewilligung des Bildungskredits und Übernahme der Bundesgarantie nach den Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Anlage: Antragsvordruck Merkblatt zum Fernabsatzgesetz Sehr geehrte(r) Frau/Herr Sie haben um nähere Informationen zu dem Bundesprogramm Bildungskredit gebeten. Nachfolgend erhalten Sie einige Erläuterungen zu den wesentlichen Punkten. Was ist der Bildungskredit? Ab dem wird in Form eines Bundesprogramms ein verzinslicher Bankkredit für Ausbildungszwecke angeboten. Es handelt sich hierbei um einen zeitlich befristeten Kredit zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, für den weder das elterliche noch das eigene Einkommen von Bedeutung ist. Er dient der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand und soll dem Auszubildenden die Möglichkeit eröffnen, seine Ausbildung zu verkürzen bzw. einen Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Durch die Bewilligung des Bildungskredites erhalten Auszubildende die Gelegenheit, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch zu nehmen, wobei die Bürgschaft durch den Bund übernommen wird. Für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, wird somit ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Die Kredite werden nach Maßgabe der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bewilligt. Der Bildungskredit ist nicht als gesetzlicher Anspruch, sondern als ein allein vom Bund finanziertes Programm ohne Rechtsanspruch konzipiert. Der für die Summe aller Kredite vorgesehene Finanzrahmen wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Abhängig von der Inanspruchnahme des Angebotes besteht daher die Möglichkeit, dass gegen Jahresende Kredite nicht mehr bewilligt werden können, weil das Programm bereits ausgeschöpft ist. Der Bildungskredit wird in drei Phasen abgewickelt. Das Bundesverwaltungsamt führt das Bewilligungsverfahren durch und erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft). Die Ausgestaltung und die Abwicklung des privatrechtlichen Kreditvertrages übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

2 Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen in der Rückzahlungsphase nachhaltig nicht nachkommen, löst die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Bundesgarantie ein und die offene Forderung wird durch das Bundesverwaltungsamt eingezogen. Berechtigte Einen Bildungskredit können volljährige Schüler erhalten, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, sofern sie sich im vorletzten oder letzten Jahr ihrer Ausbildung befinden. Ferner sind Studierende zum Bezug des Kredites berechtigt, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden. So etwa für die Fortsetzung eines Studienganges nach bestandener Zwischenprüfung oder erfolgreichem Abschluss des ersten Teils eines Konsekutiv-Studienganges. Ebenso kann der Bildungskredit in Anspruch genommen werden für die Absolvierung eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums. Der Bildungskredit kann auch für den Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gewährt werden, wenn er dem Besuch einer inländischen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule gleichwertig ist. Ebenso ist die Bewilligung des Kredites während der Teilnahme an einem in- oder ausländischen Praktikum im Rahmen der Ausbildung, auch außerhalb Europas, möglich. Neben Deutschen im Sinne des Grundgesetzes können auch folgende Ausländer den Bildungskredit erhalten: - heimatlose und asylberechtigte Ausländer im Sinne der entsprechenden Vorschriften, - im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge, - Ausländer, die als politisch Verfolgte Abschiebungsschutz erhalten, - Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, - Ausländer, die als Kinder von Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Inland Freizügigkeit oder ein Verbleiberecht genießen, - Ausländer, die als EU- oder EWR- Angehörige vor der Ausbildung im Inland in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, wobei die Beschäftigung mit der Ausbildung in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen muss. Andere Ausländer können den Bildungskredit erhalten, wenn diese selbst vor Beginn des Ausbildungsabschnittes sich insgesamt fünf Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren. Gleiches gilt, wenn ein Elternteil sich in den letzten sechs Jahren vor Beginn des Ausbildungsabschnittes insgesamt drei Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist oder aus nicht zu vertretendem Grund kürzer, mindestens aber sechs Monate erwerbstätig gewesen ist. Der Kredit wird maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt. Ebenso kann der Bildungskredit nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters/Hochschulsemesters in Anspruch genommen werden, es sei denn, der Auszubildende ist an der Hochschule bereits zur Abschlussprüfung zugelassen und die Ausbildung kann innerhalb des möglichen Förderzeitraums abgeschlossen werden oder wenn der Auszubildende als Studierender der Humanmedizin das sogenannte Praktische Jahr als Zugangsvoraussetzung zum dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung absolviert. Konditionen des Kredites Der Bildungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau monatlich im Voraus in Raten von 300 Euro ausbezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Die Zahl der Monatsraten kann auf Antrag auf eine geringere Anzahl, jedoch nicht auf weniger als drei beschränkt werden. In diesem Fall kann später, bis zur Höhe von insgesamt 24 Raten, ein weiterer Kredit beantragt werden. In mehr als zwei Teile kann der Gesamtkredit allerdings nicht geteilt werden. Sofern im Einzelfall ein bestimmter Betrag unmittelbar für die Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes benötigt wird, kann neben den monatlichen Kreditraten einmalig, bis zur Höhe von sechs Raten, ein Teil des Kredites als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden. Hierbei ist jedoch zu

3 beachten, dass durch die Gewährung einer solchen Einmalzahlung die mögliche Gesamtzahl von 24 Monatsraten nicht überschritten werden darf. Der Kredit ist von der Auszahlung an zu verzinsen, wobei die Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlungsverpflichtung gestundet werden. Als Zinssatz für den jeweiligen Darlehensgesamtbetrag gilt ab dem 1. April sowie ab dem 1. Oktober eines Jahres jeweils für ein halbes Jahr die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von sechs Monaten zuzüglich eines Aufschlags von 1 v.h.. Der Kredit ist nach einer mit der Bewilligung beginnenden Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückzuzahlen. Beantragung Den Bildungskredit können Sie schriftlich oder auch online per Internet beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Der Antrag ist maximal 6 Wochen vor Beginn des Förderzeitraumes einzureichen. Die notwendigen Angaben werden mittels des beiliegenden Antragsvordrucks erhoben, wobei die Angaben durch geeignete Nachweise belegt werden müssen. Bitte geben Sie mit dem Antrag den gewünschten Kreditrahmen an. Das Bundesverwaltungsamt prüft anhand der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegebenen Förderbestimmungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Bundesgarantie und somit für den möglichen Abschluss des Kreditvertrages vorliegen. Mit der Bewilligung wird die Höhe des Kredites bereits verbindlich festgelegt. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt den Bewilligungsbescheid sowie in der Anlage ein Vertragsangebot im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Bewilligung des Kredites ist auf einen Monat befristet. Sollten Sie den Kreditvertrag nicht innerhalb dieser Frist abschließen, wird die Bewilligung unwirksam und das Vertragsangebot erlischt. Sofern Sie mit den vertraglichen Bedingungen einverstanden sind, können Sie das Vertragsangebot annehmen und unterzeichnet an die Kreditanstalt für Wiederaufbau weiterleiten. Die Auszahlung erfolgt dann umgehend seitens der Bank. Mitteilungspflichten Während der Auszahlungsphase des Kredites sind Sie verpflichtet, der Kreditanstalt für Wiederaufbau jeden Wechsel Ihres Wohnsitzes oder Ihres Namens unverzüglich mitzuteilen. Sollte eine Ermittlung des Aufenthaltsortes oder des neuen Namens notwendig werden, sind die Kosten in Höhe von mindestens 30 Euro an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erstatten. Ferner sind Sie verpflichtet, der Kreditanstalt für Wiederaufbau jede Veränderung im Rahmen Ihres Ausbildungsverhältnisses anzuzeigen. So sollten Sie bei Abschluss Ihrer Ausbildung, bei Abbruch oder Unterbrechung der Ausbildung, bei einem Wechsel der Fachrichtung oder der Ausbildungsstätte sowie für den Fall, dass Sie ein Praktikum beginnen, unverzüglich die Kreditanstalt für Wiederaufbau informieren. Über solche Veränderungen wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau das Bundesverwaltungsamt unterrichten und um Prüfung bitten, ob der Kredit weiterhin gewährt werden kann. Sollten die Voraussetzungen für die Gewährung des Kredites nicht mehr vorliegen, wird das Bundesverwaltungsamt den Bewilligungsbescheid ändern oder aufheben und der Kreditvertrag wird entsprechend von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gekündigt. Bundesgarantie Der Bund übernimmt die Bürgschaft für den Auszubildenden gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sollte diese Zahlungsgarantie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden, sind Sie verpflichtet, der Bundesrepublik Deutschland den verauslagten Betrag zu erstatten. Die Erstattungspflicht umfasst die Höhe des ausgezahlten Kredites, die aufgelaufenen Zinsen sowie die entstandenen Kosten unter Abzug ggf. bereits erbrachter Tilgungsleistungen. Der Betrag wird mit Einlösen der Bundesgarantie im vollen Umfang fällig. In den Fällen, in denen es zur Einlösung der Bundesgarantie kommt, geht die Zuständigkeit für die Durchführung des Rückforde-

4 rungsverfahrens von der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf das Bundesverwaltungsamt über. Ihre Mitteilungspflichten bestehen ab diesem Zeitpunkt gegenüber dem Bundesverwaltungsamt. Sofern Sie Ihren Mitteilungsverpflichtungen nicht im vorgesehenen Rahmen nachkommen und die Ermittlung Ihrer neuen Anschrift bzw. Ihres neuen Namens erforderlich wird, ist ein pauschaler Kostenbetrag in Höhe von 30 EURO zu erstatten. Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung. Ihr Bundesverwaltungsamt

5 Bitte auf dem Postweg zurück an Eingangsstempel des Bundesverwaltungsamtes Bundesverwaltungsamt Abteilung IV - Bildungskredit Beigefügte Anlagen (Anzahl) Köln Antrag auf Bewilligung eines Bildungskredits Bitte füllen Sie den Antrag vollständig und in Blockschrift (= GROSSBUCHSTABEN) aus und beachten Sie die Ausfüllhinweise. Antrag ist Erstantrag Teilungsantrag Neuantrag (Antrag auf erstmalige Bewilligung eines Kredits) (Antrag auf Bewilligung eines zweiten Teils des Kredits) (Antrag auf Bewilligung eines zweiten Kredits für eine weitere Ausbildung) Geschäftszeichen des Bundesverwaltungsamtes (bitte geben Sie auch die Geschäftszeichen des Bundesverwaltungsamtes aus evtl. vorherigen Bewilligungsverfahren an) 1. Angaben zu meiner Person Name Vorname Titel Namenszusätze Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Geschlecht weiblich männlich Straße Hausnummer Nationalkennzeichen Postleitzahl Ort c/o Telefon (bitte mit Vorwahl) Angabe der Telefonnummer ist freigestellt Angabe der ist freigestellt 1.1 Auszahlung Die Zahlungen sollen auf das folgende Konto im Bundesgebiet erfolgen Bankleitzahl Kontonummer Name und Sitz des Kreditinstituts Name und Vorname des/der Kontoinhabers/Kontoinhaberin, sofern nicht mit dem/der Antragsteller/in identisch

6 1.2 Bevollmächtigte/r (Bitte nur ausfüllen, wenn Sie das Verfahren nicht selbst durchführen können. Vollmacht bitte beifügen) Seite 2 von 3 Name Vorname Titel Namenszusätze Straße Hausnummer Nationalkennzeichen Postleitzahl Ort c/o Telefon (bitte mit Vorwahl) Angabe der Telefonnummer ist freigestellt Angabe der -adresse ist freigestellt 1.3 Meine Staatsangehörigkeit deutsch andere (bitte angeben) Sofern Zugehörigkeit zu Ziffer bitte Status angeben (Mehrfachauswahl möglich) heimatlose/r Ausländer/in als Flüchtling anerkannte/r Ausländer/in asylberechtigte/r Ausländer/in andere/r Ausländer/in EU-Bürger Ehegatte o. Elternteil Deutsche 2. Meine Ausbildung 2.1 Ausbildungsstätte Name der Ausbildungsstätte Anschrift der Ausbildungsstätte Postleitzahl Ort 2.2 Angestrebter Abschluss 2.3 Voraussichtliche Dauer der Ausbildung Die Ausbildung hat am.. begonnen und Endet voraussichtlich am Vollzeitausbildung ja nein 2.5 Ich bin Schüler/in Diese Ausbildungsstätte vermittelt einen berufsqualifizierenden Abschluss nein ja Ich verfüge bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss nein ja

7 2.6 Ich bin Student/in Seite 3 von 3 Ich befinde mich im.hochschulsemester (Mehrfachauswahl möglich) Ich habe die Zwischenprüfung/Vordiplom bestanden. Der Bildungskredit wird für die Fortsetzung des diesbezüglichen Studienganges benötigt. In dem von mir belegten Studiengang ist eine Zwischenprüfung/Vordiplom nicht vorgesehen. Die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre in allen Studiengangsfächern wurden von mir erbracht. Ich habe das 12. Studiensemester überschritten und bin zur Abschlussprüfung zugelassen. Ich betreibe ein Zusatz-, Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium und verfüge bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang. Ich absolviere im Rahmen eines Studiums ein Praktikum. Ich betreibe im Rahmen eines Studiums ein Auslandssemester. Ich betreibe ein Zweitstudium und habe die Zwischenprüfung/Vordiplom bestanden bzw. ist eine Zwischenprüfung nicht erforderlich und die üblichen Leistungen der ersten 2 Jahre sind erbracht. 3. Ich beantrage die Bewilligung für einen Zeitraum von 24 Monaten à 300 EURO oder Monaten à 300 EURO (Bitte gewünschte Laufzeit eintragen; möglicher Bewilligungszeitraum = mindestens 3, höchstens 24 Monate. Bei Teilungsantrag sind auch weniger als 3 Monate möglich.) Ich wünsche eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von Raten à 300 EURO im Voraus (Die Höhe ist auf maximal 6 Monatsraten beschränkt und kann allein oder auch neben den monatlichen Raten ausgezahlt werden, sofern die maximale Förderung von 7200 EURO insgesamt nicht überschritten wird) Begründung für die Abschlagszahlung: Im Rahmen meiner Ausbildung entstehen besondere Ausgaben für 4. Weitere Mitteilungen

8 5. Erklärung zu den Informationen zum Abschluss eines Kreditvertrages über einen Bildungskredit im Fernabsatz Die Hinweise zum FernabsatzG habe ich zur Kenntnis genommen. Soweit die Erklärung als Bevollmächtigter des Antragstellers abgebe, bestätige ich zugleich, dass dem Antragsteller diese Informationen schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers bzw. des/der Bevollmächtigten 6. Ich betreibe ein Schuldenbereinigungs-/Verbraucherinsolvenzverfahren ja nein 7. Erklärung Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, - dass die im Rahmen dieses Antrags gemachten Angaben bei den benannten Ausbildungsstätten überprüft werden können, - dass mit der Bewilligung die erforderlichen Daten zwischen dem Bundesverwaltungsamt und der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgetauscht werden und dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Auszahlungsdaten dem Bundesverwaltungsamt übermittelt, - dass die für die Durchführung des Verfahrens benötigten Daten elektronisch gespeichert werden. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers bzw. des/der Bevollmächtigten

9 Ausfüllhinweise Bitte geben Sie zunächst an, welchen Antrag Sie stellen möchten: Erstantrag Sie haben beim Bundesverwaltungsamt noch keinen Antrag auf Bewilligung eines Bildungskredits gestellt. Teilungsantrag Ihnen wurde bereits ein Teil des Bildungskredits bewilligt und Sie wünschen jetzt für den bereits geförderten Ausbildungsabschnitt die Auszahlung des zweiten Teils der noch nicht beanspruchten Raten. Bitte geben Sie das bereits vorhandene Geschäftszeichen des Bewilligungsbescheides an. Neuantrag Sie haben bereits für einen anderen Ausbildungsabschnitt Förderung nach dem Programm Bildungskredit erhalten und beantragen jetzt die Bewilligung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt. Geschäftszeichen Bitte geben Sie im Antragsvordruck alle Geschäftszeichen des Bundesverwaltungsamtes an, unter denen Sie bereits einen Bildungskredit beantragt haben. Ihre Angaben sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung des Bildungskredites müssen belegt werden. Daher fügen Sie diesem Antrag bitte unbedingt die erforderlichen Belege bei. Die in Ihrem Fall beizufügenden Nachweise entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Erläuterungen: Erläuterungen zu 1.1 (Bevollmächtigter) Die Benennung eines Bevollmächtigten ist nicht zwingend erforderlich. Mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen sollten Sie nur dann eine Person Ihres Vertrauens betrauen, wenn Sie das Verwaltungsverfahren nicht selbst durchführen möchten oder können (z.b. wegen eines Auslandsaufenthaltes). Die Bevollmächtigung gilt nur für das Antragsverfahren und ist auch nur im Antragsverfahren möglich. Erläuterungen zu (Staatsangehörigkeit) Folgende Unterlagen sind von ausländischen Staatsangehörigen immer einzureichen: aktuelle Meldebescheinigung beglaubigte Kopie des Passes bzw. Passersatzes. Gehören Sie zu dem folgenden Personenkreis Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet sind; Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und als Asylberechtigte/r nach dem Asylverfahrensgesetz anerkannt sind; Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Flüchtling - i. S. d. 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge - sind; Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und auf Grund des Abkommens vom über die Rechtsstellung der Flüchtlinge oder nach dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom außerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Flüchtling anerkannt und in Deutschland nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind. Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: eine Bescheinigung der Ausländerbehörde, die den Verbleibestatus ausweist. Sofern Sie als Ausländer nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören, kreuzen Sie bitte das Feld andere Ausländer an. Antragsvoraussetzung ist, dass Sie alternativ zum nachfolgenden Personenkreis gehören.

10 Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und Ihnen wurde Abschiebungsschutz nach 60 Abs. 1 des Aufenthaltgesetzes gewährt. In diesem Fall fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: eine beglaubigte Bescheinigung des Ausländeramtes über die Feststellung des Abschiebungsschutzes nach 60 des Aufenthaltgesetzes. Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und Ihre Mutter, Ihr Vater oder Ihr Ehegatte ist Deutsche/r. In diesem Fall fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: eine beglaubigte Kopie des Personalausweises des deutschen Elternteils bzw. des Ehegatten; Kopie Ihrer eigenen Geburtsurkunde oder der Heiratsurkunde. Ihnen steht nach dem Freizügigkeitsgesetz (Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern) als Kind Freizügigkeit bzw. Verbleiberecht zu. In diesem Fall fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: Bescheinigung der Ausländerbehörde über die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG aus der hervorgeht, ob Sie als Kind oder aus eigenem Recht ein Freizügigkeits- oder Verbleiberecht haben; Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EG-Mitgliedstaates oder anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums und haben in Deutschland in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden. Dabei muss zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der Ausbildung grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen. In diesem Fall fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: Bescheinigung der Ausländerbehörde über die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG; Nachweis über den Inhalt der in Deutschland ausgeübten Erwerbstätigkeit Sie haben sich vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt fünf Jahre in Deutschland aufgehalten und waren in dieser Zeit auch rechtmäßig erwerbstätig. Als Nachweis fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: Im Falle einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit: eine amtlich beglaubigte Bescheinigung des Aufenthaltstitels; ggf. eine amtlich beglaubigte Legitimationskarte/Arbeitserlaubnis des Arbeitsamtes; eine Bescheinigung des/der Arbeitgeber/s über die Dauer und den Umfang der Beschäftigung Im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit: eine amtlich beglaubigte Bescheinigung des Aufenthaltstitels; eine amtlich beglaubigte Bescheinigung des Ordnungsamtes oder der berufsständischen Vertretung über die selbständige Erwerbstätigkeit Zumindest ein Elternteil hat sich während der letzten sechs Jahre vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt drei Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen. Von der erforderlichen Erwerbstätigkeit des Elternteils während der letzten sechs Jahre kann abgesehen werden, wenn die Erwerbstätigkeit aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden und er in Deutschland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist. Als Nachweis fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: Im Falle einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit zumindest eines Elternteils: eine amtlich beglaubigte Bescheinigung des Aufenthaltstitels eines Elternteils; ggf. eine durch das Arbeitsamt ausgestellte, amtlich beglaubigte Legitimationskarte/Arbeitserlaubnis eines Elternteils;

11 eine Bescheinigung des/der Arbeitgeber/s über die Dauer und den Umfang der Beschäftigung eines Elternteils Ihre eigene Geburtsurkunde als Antragsteller/in. Im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit zumindest eines Elternteils: eine amtlich beglaubigte Bescheinigung des Aufenthaltstitels eines Elternteils; eine amtlich beglaubigte Bescheinigung des Ordnungsamtes oder der berufsständischen Vertretung über die selbständige Erwerbstätigkeit eines Elternteils. Ihre eigene Geburtsurkunde als Antragsteller/in. Erläuterungen zu 2.1 Wenn Sie Schüler/in sind, fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: Kopie des Personalausweises; Bescheinigung der Ausbildungsstätte in welchem Schuljahr Sie sich befinden und mit welchem Schuljahr die Ausbildung enden wird; Bescheinigung der Ausbildungsstätte über den Inhalt/die Fachrichtung der Ausbildung; Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass Ihre derzeitige Ausbildung mit einem berufs-qualifizierenden Abschluss endet; Unterlagen über den bereits vorliegenden berufsqualifizierenden Abschluss (sofern dies zutrifft). Erläuterungen zu 2.2 Wenn Sie Student/in sind, fügen Sie bitte die auf Ihren Ausbildungsstand zutreffenden Unterlagen bei: Kopie des Personalausweises Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Studien-/Hochschulsemester (HS.) hervorgeht (bescheinigte Fachsemester reichen nicht aus) Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung/Vordiplom des fortzusetzenden Studiengangs; Zeugnis über das Bestehen des ersten Teils des Konsekutivstudiengangs des fortzusetzenden Studiengangs (Diplom I); Nachweis, dass Sie ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des 19 des Hochschulrahmengesetzes betreiben; Nachweis, dass Sie ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des 18 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Hochschulrahmengesetzes betreiben; Nachweis über das betriebene Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium nebst Zeugnis über den grundständigen Studienabschluss; Schriftliche Erklärung Ihrer Ausbildungsstätte, dass in dem von Ihnen belegten Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht wurden; Nachweis über die Dauer des Praktikums sowie über den Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte (im Falle eines Praktikums im Ausland nebst deutscher Übersetzung). Nachweis über den angestrebten Abschluss im Ausland (z.b. Bachelor oder Master) sowie über die Dauer des Auslandsstudiums Sofern Sie ein Auslandssemester absolvieren, Bescheinigung der inländischen Ausbildungsstätte über die Dauer und ob die im Ausland erbrachten Leistungen auf das inländische Studium angerechnet werden Der Bildungskredit kann grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters in Anspruch genommen werden; es sei denn, Sie sind bereits zur Abschlussprüfung zugelassen. In diesem Fall fügen Sie bitte folgende Bescheinigung der Prüfungsstelle bei: dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und bis wann Sie Ihre Ausbildung abschließen können.

12 Merkblatt Informationen der KfW zum Abschluss eines Kreditvertrags über einen Bildungskredit mit Verbrauchern im Fernabsatz Stand: Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bevor Sie im Fernabsatz per Briefverkehr mit uns einen Kreditvertrag über einen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ( 312 c des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB i.v.m. der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht BGB-InfoV) einige allgemeine Informationen über uns, zur angebotenen Finanzdienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben: A. Allgemeine Informationen zur KfW Name, Rechtsform und Anschriften der KfW Die KfW ist eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie erreichen uns unter folgender Anschrift: KfW, Palmengartenstraße 5 9, Frankfurt Tel.: Fax: Für Bildungskredite ist die Niederlassung Bonn der KfW zuständig, die Sie unter der Anschrift: Ludwig-Erhard-Platz 1 3, Bonn Tel.: Fax: Internet: bildungskredit@kfw.de erreichen. Gesetzlich Vertretungsberechtigte der KfW Die KfW wird vertreten durch ihren Vorstand. Mitglieder des Vorstands sind: Dr. Peter Fleischer, Dr. Peter Klaus, Wolfgang Kroh, Detlef Leinberger, Ingrid Matthäus-Maier und Hans W. Reich (Sprecher). Hauptgeschäftstätigkeit der KfW Die KfW hat die Aufgabe, Fördermaßnahmen auf den ihr gesetzlich zugewiesenen Gebieten durchzuführen. Dies umfasst auch die Finanzierung von Maßnahmen zur Bildungsförderung. Die KfW wird vom Bundesministerium der Finanzen beaufsichtigt. Außergerichtliche Streitschlichtung Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der KfW aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zu richten an: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main

13 B. Informationen zur angebotenen Finanzdienstleistung Wesentliche Leistungsmerkmale Die KfW bietet mit dem Bildungskredit die Überlassung eines Geldbetrags auf Zeit gegen Entgelt an. Grundlage ist die jeweils geltende Fassung der Förderbestimmungen des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten des BMBF. Für die Bewilligung des Kredites (Kreditbeträge, Zahlungszeitpunkte und Karenzzeit) ist ausschließlich das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Ändert die Bewilligungsbehörde den Leistungsumfang, so wird die KfW den Kredit entsprechend anpassen. Mit Abschluss des Kreditvertrages verpflichtet sich die KfW, dem Kreditnehmer die vereinbarten Kreditbeträge unbar bereit zu stellen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung der Kreditsumme und zur Zinszahlung gemäß den Bestimmungen des Kreditvertrags. Ausgezahlt wird der Kredit nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen auf das Konto, das Sie im Kreditantrag angegeben haben. Der Zinssatz wird vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage zum und jeweils für ein halbes Jahr nach der European Interbank Offered Rate für die Geldbeschaffung von ersten Adressen in den Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten zuzüglich eines Aufschlags in Höhe von 1% Punkt p. a. bestimmt. Der Kredit ist von der Auszahlung an zu verzinsen. Der Kreditnehmer ist während der Dauer der Bewilligung und einer Karenzzeit, insgesamt für einen Zeitraum von vier Jahren, von der Zinszahlungs- und Tilgungspflicht befreit. In Ziffer 1.2 des Kreditvertrags ist angegeben, wann diese Karenzzeit beginnt und abläuft. Die Zinszahlungspflicht für den Kreditnehmer setzt zum Zeitpunkt des Tilgungsbeginns ein (Zeitpunkt siehe Ziffer 1.3 des Kreditvertrages). Der Kreditnehmer hat der KfW eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Wir werden dann die fälligen Zins- und Tilgungsraten zum jeweiligen Zahlungstermin einziehen. Den Gesamtpreis des Kredites können wir Ihnen nicht nennen, weil die gesamten Auszahlungsbeträge und die jeweiligen Auszahlungstermine zum Abschluss des Kreditvertrages noch nicht bekannt sind und der Zinssatz variabel ist. Neben den vorgenannten Zahlungsverpflichtungen können Ihnen noch Kosten entstehen, deren Höhe uns nicht bekannt ist, z. B. für die Identitätsfeststellung. Wir dürfen den Kredit wegen Zahlungsverzuges kündigen. Darüber hinaus besteht für die KfW die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund. Näheres entnehmen Sie der Ziffer 3.2 des Kreditvertrages. Darüber hinaus werden wir den Kredit bei der Kürzung des Kreditanspruches durch die zuständige Bewilligungsbehörde in entsprechendem Umfang kündigen (Ziffer 3.4 des Kreditvertrages). Der Kredit kann von Ihnen auch in Teilbeträgen vorzeitig zurückgezahlt werden. Kosten oder Gebühren entstehen für Sie dadurch nicht (Siehe Ziffer des Kreditvertrages). Sie haben ein Widerrufsrecht. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung am Ende des Kreditvertrags. Rechtsordnung/Gerichtsstand Für die Anbahnung des Kreditvertrags gilt deutsches Recht ebenso wie für die gesamte Geschäftsverbindung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel und keine Vertragsbestimmung über das auf die Vereinbarung anwendbare Recht. Vertragssprache Vorabinformationen und Vertragsbedingungen werden nur auf Deutsch mitgeteilt. Auch während der gesamten Geschäftsverbindung werden wir nur die deutsche Sprache verwenden. C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Zustandekommen des Kreditvertrags Der Kreditvertrag kommt zustande, indem er von Ihnen ohne jede Änderung, Zusätze oder Streichung unterschrieben und an die KfW geschickt wird und die KfW Ihnen ein von ihr gegengezeichnetes Exemplar des Kreditvertrags zurücksendet.

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