Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung

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1 EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Seite 1 von 1 Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen Verwaltungsname Straße, Hausnummer PLZ Ort im Folgenden Auftraggeber genannt und bol Behörden Online Systemhaus GmbH Hubertusstr München Vertreten durch den Geschäftsführer im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: Die Berechnungsgrundlage für die Lizenzkosten ist die aktuelle Zahl der Einwohner der Kommunalverwaltung. Diese Zahl beträgt laut der statistischen Erhebung vom (bitte eintragen) XXX.XXX Einwohner. Die Einwohnerzahl wurde mit dem entsprechenden Faktor aus der Kooperationsvereinbarung mit dem Städte- und Landkreistag Rheinland-Pfalz multipliziert und ergibt einen Lizenzkostenbetrag in Höhe von XXX.XXX,xx. Die Softwarewartung wird in einem gesonderten EVB-IT Pflegevertrag S geschlossen. 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Der Gesamtpreis (netto) gemäß Nummer 3.1 dieses Vertrages beträgt XXX.XXX,xx zuzüglich der zum Zeitpunkt der Überlassung gültigen Umsatzsteuer. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: dieser Vertrag (Seite 1 bis 5 ) mit Anlage(n) Nr. 1, 2; Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (EVB-IT Überlassung Typ A) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich des Musters 1 Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. EVB-IT Überlassung Typ A und VOL/B liegen beim Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

2 EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Seite 2 von 2 3 Überlassung von Standardsoftware 3.1 Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. Menge Lieferzeitraum/ -termin GewF KNV EXP Einmalige Überlassungsvergütung für Standardsoftware* Einzelpreis netto Summe Preis netto Formular-Tauschbörse 1 xx.xx.200x 2 Formular-Server, incl. Formular-Finder 1 xx.xx.200x 3 Formular-Gateway 1 xx.xx.200x 4 Formular-Editor x Gesamtpreis Standardsoftware (netto) XX.XXX,xx GewF = Gewährleistungsfrist* in Monaten, falls abweichend von Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ A. KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit x gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.8 EVB-IT Überlassung Typ A ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt und Schadensersatz gemäß Ziffer 7.7 Abs. 3 EVB-IT Überlassung Typ A bleiben unberührt. EXP = Die mit x gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.2 EVB-IT Überlassung Typ A.

3 EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Seite 3 von Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom Kooperationsvereinbarung mit dem Städtetag und Landkreistag des Landes Rheinland-Pfalz Anlage(n) Nr. 1 folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom Anlage(n) Nr. folgenden weiteren Dokumenten Anlage(n) Nr. Es gelten die Dokumente in obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge 4 Besondere Vereinbarung von Eigenschaften Folgende besondere Eigenschaften werden mit dem Auftragnehmer vereinbart: 5 Dokumentation 5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ A) deutsch 5.2 Vervielfältigungsrecht Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1-3 kann beliebig vervielfältigt werden. 6 Lieferanschrift Straße, Hausnummer; PLZ Ort Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift)

4 EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Seite 4 von 4. 7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ A 7.1 Mehrfachnutzung 7.2 Übertragbarkeit Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 3 darf bis zu 2-fach gleichzeitig genutzt werden, sofern der Kunde den lokalen Gateway-Satelliten (zusätzliche Dienstleistung für die Installation) beauftragt hat und vom Auftragnehmer installiert wurde. Die andere Standardsoftware ist serverbetrieben und darf nicht mehrfach genutzt werden. Das Nutzungsrecht an der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1-3 ist nicht übertragbar. 7.3 Weitere Nutzungsvereinbarungen gemäß Anlage Nr Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken Ist der Auftraggeber zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten berechtigt, darf er für den Fall der Übertragung eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken gegen folgende gesonderte Vergütung ohne gesonderte Vergütung behalten. 8 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.8 EVB-IT Überlassung Typ A Dem Auftragnehmer sind keine Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. 9 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei außerordentlicher Kündigung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ A Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle der Kündigung eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten. 10 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: des Auftragnehmers: Bitte gesamtverantwortlichen Ansprechpartner, Telefonnummer, eintragen Herr Dr. Ulrich Fraus, Frau Radovana Straube

5 EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Seite 5 von 5 11 Störungsmeldung und Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung 11.1 Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 7.5 EVB-IT Überlassung Typ A Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ A Störungsmeldeformular an: Name/Firma: Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Fa. bol-systemhaus GmbH Kundenmanagement Hubertusstr. 4; München Telefon: Fax: Web-Adresse: support@bol-systemhaus.de 11.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten im Rahmen der Gewährleistung für Standardsoftware mit Verpflichtung zur Nacherfüllung Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, an bundesweiten Werktagen. Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr.. 12 Telefonische Unterstützung Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr.. 13 Versicherung Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer EVB-IT Überlassung Typ A durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. 14 Sonstige Vereinbarungen München, XX.XX.200X Ort, XX.XX.200X Ort Datum Ort Datum Fa. bol-systemhaus GmbH Dr. Ulrich Fraus - Geschäftsführer - Name des Unterzeichners Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)

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