Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel
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- Vincent Weiss
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1 Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel Vom 06. Februar 08 Die Psychologische Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat und gestützt auf die universitären Weiterbildungsbestimmungen folgendes Studiengangreglement.. Zweck und Geltungsbereich Dieses Studiengangreglement regelt den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel. Es gilt für alle Studierenden, die an der Universität Basel die Weiterbildungsstudiengänge «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel studieren. Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan.. Trägerschaft Trägerin der Studiengänge ist die Psychologische Fakultät der Universität Basel. Bezüglich administrativer und finanzieller Belange sind die Studiengänge den Advanced Studies der Universität Basel zugeordnet.. Aufnahme zum Studium Für die Aufnahme in den Studiengang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Hochschulabschluss in einem medizinisch-therapeutischen Beruf. Insbesondere zählen hierzu Medizin, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie. b) Erfahrung im Umgang mit den Tieren, die in der eigenen Arbeit eingesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen können Kandidatinnen oder Kandidaten zum Studium zugelassen werden, die einen adäquaten beruflichen Werdegang und fachliche Qualifikation nachweisen. Die Studienleitung kann die Zulassung von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig machen. Die Anzahl dieser Teilnehmenden darf den Prozentsatz von zehn Prozent nicht überschreiten. Einzelne Lehrveranstaltungen des Weiterbildungsstudiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel können weiteren Fachpersonen zugänglich gemacht werden. Der Besuch einzelner Teile führt nicht zu einem Abschluss. 4 Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
2 4. Inhalt des Studiengangs Der Studiengang ist eine berufsbegleitende universitäre Weiterbildung mit dem Ziel, fundierte theoretische und praktische Kenntnisse zur Mensch-Tier-Beziehung und zum Einsatz von Tieren in der eigenen therapeutischen Arbeit zu vermitteln. Der Studiengang verbindet akademische Lehre und Forschung mit der Praxis und fördert dadurch fachliche, methodische sowie soziale Kompetenzen. Der Studiengang enthält folgende Inhalte: a) Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung und der tiergestützten Therapie b) Aspekte des Tieres: Biologie, Haltung, Ausbildung und Einsatzmöglichkeiten c) Grundlagen zu psychischen und somatischen Beeinträchtigungen d) Best practice: Ansätze und Interventionen e) Prozessevaluation und wissenschaftliches Arbeiten Die Studienganginhalte berücksichtigen den aktuellen Stand von Forschung, Lehre und Anwendung. 4 Änderungen hinsichtlich der Inhalte bleiben der Studiengangkommission vorbehalten. 5. Umfang und Dauer des Studiengangs Der Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel umfasst 7 ECTS-Kreditpunkte mit einer Studienzeit von Jahr. 6. Aufbau des Studiengangs Der Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel umfasst Lehrveranstaltungen in folgenden Themenbereichen: a) Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung und der tiergestützten Therapie ( ECTS) b) Aspekte des Tieres: Biologie, Haltung, Ausbildung und Einsatzmöglichkeiten ( ECTS) c) Grundlagen zu psychischen und somatischen Beeinträchtigungen ( ECTS) d) Best practice: Ansätze und Interventionen ( ECTS) e) Prozessevaluation, wissenschaftliches Arbeiten, Abschlussarbeit (Fallpräsentation) ( ECTS) f) Externes Praktikum mit Praktikumsbericht ( ECTS) g) Eigene Praxis ( ECTS) h) Intervision ( ECTS) i) Fallbericht ( ECTS) Die Lehrveranstaltungen der Themenbereiche mit Angabe der damit erwerbbaren ECTS- Kreditpunkte werden im Studienplan den Studierenden bekannt gegeben.
3 7. Bestehen des Studiums Der Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel ist bestanden, wenn folgende ECTS-Kreditpunkte erworben sind: a) Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung und der tiergestützten Therapie ( ECTS) b) Aspekte des Tieres: Biologie, Haltung, Ausbildung und Einsatzmöglichkeiten ( ECTS) c) Grundlagen zu psychischen und somatischen Beeinträchtigungen ( ECTS) d) Best practice: Ansätze und Interventionen ( ECTS) e) Prozessevaluation, wissenschaftliches Arbeiten, Abschlussarbeit (Fallpräsentation) ( ECTS) f) Externes Praktikum mit Praktikumsbericht ( ECTS) g) Eigene Praxis ( ECTS) h) Intervision ( ECTS) i) Fallbericht ( ECTS) 8. Lehrveranstaltungsformate In den Studiengängen werden folgende Lehrveranstaltungsformate angeboten: a) Workshops b) Crosstalk-Veranstaltung c) E-Learning d) Selbststudium e) Fallbearbeitungen f) Fallpräsentation g) Gruppenintervision Die Kurssprache ist Deutsch. 9. Leistungsüberprüfungsformate In den Studiengängen finden folgende Leistungsüberprüfungsformate Anwendung: a) Zwischenprüfungen zu den Themenblöcken b) Schriftliche Abschlussarbeit in Form eines Fallberichts und mündliche Fallpräsentation Negative Leistungsüberprüfungen können einmal widerholt werden. 0. Zwischenprüfungen Themenblöcke Nach den Themenblöcken a): Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung und der tiergestützten Therapie, b): Aspekte des Tieres: Biologie, Haltung, Ausbildung und Einsatzmöglichkeiten und c): Grundlagen zu psychischen und somatischen Beeinträchtigungen gemäss 6 und 7 muss ein Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Zwischenprüfung erbracht werden.
4 4 Zwischenprüfungen werden von den Dozierenden mit pass/fail bewertet und können einmal wiederholt werden.. Schriftliche Abschlussarbeit Studierende verfassen eine schriftliche Abschlussarbeit in Form eines Fallberichts (in Ausnahmefällen sind auch andere Themen mit praktischer Relevanz möglich), vorzugsweise am Ende des Weiterbildungsstudiums. Sie werden frühestens zur Abschlussarbeit zugelassen, wenn sie die 8 ECTS-Kreditpunkte aus den in 7 genannten Themenbereichen a) bis d) erworben haben und wenn die Betreuerin oder der Betreuer bereit ist, die schriftliche Abschlussarbeit auf der Basis der vorhandenen Kenntnisse der Studentin oder des Studenten im konkreten Themenbereich zu betreuen. Die schriftliche Abschlussarbeit wird unter der Betreuung einer oder eines von der Studiengangleiterin oder dem Studiengangleiter ermächtigten Dozentin oder eines Dozenten verfasst. Diese oder dieser setzt das Thema der schriftlichen Abschlussarbeit in Absprache mit der Studentin oder dem Studenten fest. Der Fallbericht wird durch den Dozenten oder die Dozentin mit pass/fail bewertet. Nach Abgabe des Fallberichts folgt eine schriftliche oder mündliche Rückmeldung durch den Dozenten/die Dozentin. 4 Eine nicht bestandene schriftliche Abschlussarbeit kann einmal nachgebessert oder wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Weiterbildungsstudiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» an der Universität Basel.. Abmeldung von Leistungsnachweisen Tritt vor Antritt eines Leistungsnachweises ein unvorhersehbarer und zwingender Verhinderungsgrund ein, ist der Studiengangleitung unverzüglich ein schriftlich begründetes und mit einer entsprechenden Bestätigung (insbesondere einem ärztlichen Zeugnis) versehenes Abmeldegesuch einzureichen. Über die Genehmigung einer Abmeldung oder eines Abbruchs des Leistungsnachweises entscheidet die Studiengangleitung. Wird das Abmeldegesuch abgelehnt, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden. Bleibt eine Studentin oder ein Student der Erbringung eines Leistungsnachweises unabgemeldet fern, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.. Leistungsbewertung Studentische Leistungen werden mit bestanden (pass) bzw. nicht bestanden (fail) bewertet. 4. Einsichtsrecht Nach Abschluss der schriftlichen Leistungsüberprüfungen wird der Kandidatin oder dem Kandidaten auf Verlangen und im Rahmen der zeitlich beschränkten Einsichtsperiode Einsicht gewährt.
5 5 5. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von ECTS-Kreditpunkten, die in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden oder werden, entscheidet die Studiengangkommission. Eine allfällige Anerkennung führt zu keiner Reduktion der Studiengebühr. 6. Urkunden Studierenden, die das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält Angaben über die Lehrveranstaltungen und Themenbereiche, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS-Kreditpunkte sowie das Thema der schriftlichen Abschlussarbeit. Studierende, die das Studium nicht bestanden haben, erhalten einen Nachweis über die erbrachten Leistungen. 7. Härtefälle In Härtefällen kann die Studiengangkommission begründete Ausnahmen von den in diesem Reglement genannten Regelungen gewähren, soweit diese nicht grundsätzlich in die Kompetenz der Fakultät fallen. 8. Ausschluss Studentinnen oder Studenten können vom Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität ausgeschlossen werden, wenn sie die universitären Bestimmungen nicht befolgen oder die Leistungsüberprüfungen dieses Studiengangreglements definitiv nicht bestanden haben. 9. Kosten Die Studiengebühr für den Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» beträgt insgesamt Sfr. Die Zahlungsmodalitäten werden im Studienplan festgelegt. Die Studiengebühr schliesst Gebühren für Prüfungen, Lehr- und Lernmaterialien mit ein, nicht aber Kosten für spezielle Leistungen wie bspw. für Reisen oder Unterkunft. Im Falle des Nicht-Bestehens eines geforderten Leistungselements oder einer Prüfungsleistung im zweiten Versuch und der damit verbundenen vorzeitigen Beendigung des Studiums oder im Falle eines Abbruchs des Studiengangs oder Ausschluss von diesem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühr oder Teilgebühren.
6 6 0. Inkrafttreten Dieses Studiengangreglement tritt sofort nach Genehmigung durch das Rektorat der Universität Basel in Kraft. Genehmigt am 0. Februar 08, wirksam seit 0. Februar 08
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