Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

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1 Rechnungswesen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Einnahmen- Ausgaben-Rechnung Ausarbeitung einer Maturafrage aus dem Fach R e c h n u n g s w e s e n Andreas Hechenblaickner 5CDH HTBLA Kaindorf/Sulm Ing. Mag. Alfred Köppel Erstelldatum: 13. Mai 2003 Letzte Überarbeitung: 14. Mai 2003

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Quellen 2 1 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Begriffserklärung Voraussetzungen Vorteile Betriebseinnahmen Betriebsausgaben 4 2 Aufzeichnungen Kassabuch Bankbuch Wareneingangsbuch Anlagenverzeichnis Sonstige Aufzeichnungen Einnahmen-Ausgaben-Verteilungstabelle 7 3 Erfolgsermittlung Darstellung der Erfolgsermittlung 9 Folienvorschlag 10 Quellen [1] Rechnungswesen I/1, 2. Auflage, Manz Verlag Schulbuch [2] Rechnungswesen IV, 3. Auflage, Manz Verlag Schulbuch HTBLA Kaindorf/Sulm Seite 2 von 10

3 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 1 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 1.1 Begriffserklärung Unter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung versteht man jenes vereinfachte Buchführungssystem, das sich auf die Aufzeichnung der Zahlungsvorgänge beschränkt. Der Erfolg (Gewinn oder Verlust) eines Kalenderjahres wird durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben unter Berücksichtigung der privaten Warenentnahmen und der Abschreibung ermittelt. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist im Einkommensteuergesetz (EStG, 4 Abs. 3) geregelt und ist ein für die Praxis sehr wichtiges Buchführungssystem. Neben kleinen Gewerbetreibenden ermitteln auch die meisten freiberuflich Tätigen (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.) ihren Gewinn auf diese Weise. 1.2 Voraussetzungen Es darf weder die Führung von Büchern vorgeschrieben sein, noch dürfen solche freiwillig geführt werden. Die Führung von Büchern (doppelte Buchführung) ist zwingend vorgeschrieben, wenn die im $125 BAO angeführten Buchführungsgrenzen (Umsatzgrenzen) überschritten werden. Es darf sich nicht um einen Gewerbebetrieb handeln, dessen Firma im Firmenbuch eingetragen ist. 1.3 Vorteile Da die Gewinnermittlung durch Feststellung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben erfolgt, führen Lieferungen und Leistungen erst im Zeitpunkt der Zahlung zu einer für den Betrieb gewinnabhängigen Steuern zu berücksichtigenden Betriebseinnahme bzw Betriebsausgabe. Noch nicht vereinnahmte Forderungen sind im Gegensatz zur doppelten Buchführung nicht gewinnerhöhend. Es ist keine Inventur erforderlich. Durch Verschiebung von Ausgaben und Einnahmen können Gewinnverlagerungen von einem Jahr in das folgende Jahr vorgenommen werden. HTBLA Kaindorf/Sulm Seite 3 von 10

4 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 1.4 Betriebseinnahmen Betriebseinnahmen sind alle in Geld bestehenden oder Geldwert besitzenden Güter, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen eines landwirtschaftlichen, eines der selbständigen Arbeit dienenden oder eines gewerblichen Betriebes zufließen. Zu den Betriebseinnahmen zählen: Veräußerung des Umlaufvermögens Erbrachten Arbeitsleistungen Veräußerung des Anlagenvermögens Rückerstattung von Ausgaben Schadenersatzleistungen aus betrieblichen Versicherungen Eigenverbrauch 1.5 Betriebsausgaben Betriebsausgaben sind die durch den Betrieb veranlasste Hingabe von Geld oder Geldwert. Es dürfen nur folgende Ausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt werden: Umlaufvermögen o o o o o Ausgaben für den Eingang an Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) Fremdlöhne (soweit diese unmittelbar in betriebliche Leistungen eingehen) Pauschalierung der Betriebsausgaben Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Tätigkeit können gemäß EStG die Betriebsausgaben im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit einem Durchschnittssatz von 12 % bzw 6 % (zb bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen o- der technischen Beratung sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen oder erzieherischen Tätigkeit) des Umsatzes pauschal berücksichtigt werden. Die Anwendung des Durchschnittssatzes von 12 % bzw 6 % setzt voraus: Keine Buchführungspflicht (bzw Bücher werden nicht freiwillig geführt) Umsätze des vorangegangen Wirtschaftsjahres < 3 Millionen Schilling HTBLA Kaindorf/Sulm Seite 4 von 10

5 Aufzeichnungen 2 Aufzeichnungen Belege Kassabelege Bankbelege Eingangsrechnungen Ausgangsrechnungen und sonstige Belege Kassabuch Bankbuch Wareneingangsbuch geordnete Aufbewahrung Erfolgsermittlung Anlagenverzeichnis Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben - Abschreibung Gewinn/Verlust Abbildung 1: Darstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Laut Darstellung werden folgende Aufzeichnungen geführt: Kassabuch: alle baren Geschäftsfälle Bankbuch: alle Bewegungen auf dem Bankkonto Wareneingangsbuch: alle Einkäufe von Waren, Rohstoffen, Hilfsstoffen, Halberzeugnissen und Fertigteilen Anlagenverzeichnis: alle Anlagengüter; die Anschaffungskosten von Anlagen sind auf die Lebensdauer der Anlage zu verteilen Daneben müssen gegebenfalls noch weitere Aufzeichnungen (zb Lohnkosten, sofern Dienstnehmer beschäftigt werden) vorhanden sein. HTBLA Kaindorf/Sulm Seite 5 von 10

6 Aufzeichnungen 2.1 Kassabuch Im Kassabuch werden die Bareingänge und die Barausgänge eines Unternehmens laufend, dh chronologisch, verbucht. Grundlage für die Verbuchung sind die Ausgangsbelege (Quittungen, Erlagscheinabschnitte etc) und die Eingangsbelege (Durchschriften der Barverkaufsrechnungen und Kassaquittungen). Abschluss des Kassabuches Das Kassabuch wird im Hinblick auf die erforderlichen Umsatz- und Vorsteuersummen formell meistens nur monatlich abgeschlossen. 2.2 Bankbuch Um eine Übersicht über den Geschäftsverkehr mit den Banken zu erhalten, werden darüber Aufzeichnungen in Form eines Bankbuches geführt. Buchungsgrundlage bilden die von den Banken ausgefertigten Tages- oder Kontoauszüge samt den beigeschlossenen Überweisungsaufträgen, Zahlscheinen, Erlagscheinabschnitten usw. Bezüglich der Führung des Bankbuches gelten die beim Kassabuch gemachten Aussagen. 2.3 Wareneingangsbuch Die Führung des Wareneingangsbuches ist für alle Einnahmen-Ausgaben- Rechner, soweit sie Eingänge von Waren, Rohstoffen, Hilfsstoffen usw zu verzeichnen haben, verpflichtend. In das Wareneingabgsbuch sind alle Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halberzeugnisse und Fertigteile einzutragen, die der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens zur Weiterveräußerung oder für den Eigenverbrauch erwirbt, unabhängig davon, ob auf eigene oder fremde Rechnung, ob entgeltlich oder unentgeltlich, ob gegen Kassa oder auf Kredit (Ziel). 2.4 Anlagenverzeichnis Ausgaben für die Anschaffung von Anlagengütern stellen auch für den Einnahmen-Ausgaben-Rechner im Jahr der Anschaffung keine Betriebsausgaben dar, sondern diese Ausgaben müssen im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden. 2.5 Sonstige Aufzeichnungen Lohnkonto Unternehmer, die Arbeiter und Angestellt beschäftigen, müssen am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen. HTBLA Kaindorf/Sulm Seite 6 von 10

7 Aufzeichnungen Aufzeichnung des Eigenverbrauchs Der Eigenverbrauch ist steuerbarer Tatbestand, dh es ist davon die Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Für die Gewinnermittlung stellt der Eigenverbrauch eine Betriebseinnahme dar, da dadurch die entsprechenden und ebenfalls aufgezeichneten Ausgaben neutralisiert werden. Die vom Eigenverbrauch errechnete Umsatzsteuer ist keine Betriebseinnahme und keine Betriebsausgabe. 2.6 Einnahmen-Ausgaben-Verteilungstabelle Zur Ermittlung des Erfolgs werden alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben des Kalenderjahres benötigt, wobei allerdings eine Gliederung in Einnahmen und Ausgaben allein nicht genügt. Vor allem die Ausgaben müssen nach dem Entstehungsgrund gegliedert werden, wie zb Ausgaben für Waren- und Materialeinkäufe, Löhne und Gehälter, Miete, Versicherungen usw. Für die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, jedoch sollten die Ausgaben möglichst genau aufgeschlüsselt werden. Für diese Aufgliederung eignet sich am besten eine Verteilungstabelle. Die Einnahmen werden gewöhnlich in Erlöse uns sonstige Einnahmen gegliedert. Bei den Ausgaben werden häufig auch eigene Spalten für Privat, Bank bzw Kassa und Sonstiges (zb für Anlagenkäufe und Kreditrückzahlungen) eigerichtet, um alle Zahlungsvorgänge erfassen zu können. Für das Kassabuch und das Bankbuch muss je eine Verteilungstabelle erstellt werden. HTBLA Kaindorf/Sulm Seite 7 von 10

8 Erfolgsermittlung 3 Erfolgsermittlung Aufgrund der während des Jahres vorgenommenen Aufzeichnungen ermittelt der Unternehmer für das Kalenderjahr den Erfolg (Gewinn oder Verlust). Der Gewinn ergibt sich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Übersteigen die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen, dann liegt ein Verlust vor. Betriebseinnahmen Betriebsausgaben Gewinn/Verlust Der Erfolg kann wahlweise durch Gegenüberstellung von Bruttoeinnahmen und Bruttoausgaben; inkl Umsatzsteuer (Bruttomethode) Nettoeinnahmen und Nettoausgaben; exkl Umsatzsteuer (Nettomethode) ermittelt werden. Grundlage für die Erfolgsermittlung sind die Aufzeichnungen in der Einnahmen- Ausgaben-Verteilungstabelle. Es müssen jedoch alle Eingänge bzw Ausgänge, die nicht Betriebseinnahmen bzw Betriebsausgaben sind, ausgeschieden werden. Neben den aus den Zahlungvorgängen resultierenden Betriebsausgaben können noch gewinnmindernd geltend gemacht werden: Abschreibung (AfA) laut Anlagenverzeichnis Den für Anlagenzugünge geltend gemachten Investitionsfreibetrag Beträge für künftige Abfertigungen Vereinnahmte stille Reserven für ausgeschiedene Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens HTBLA Kaindorf/Sulm Seite 8 von 10

9 Erfolgsermittlung 3.1 Darstellung der Erfolgsermittlung Betriebseinnahmen (inkl Ust) laut Verteilungstabelle Entnahmen (Eigenverbrauch; exkl Ust) Sostige Betriebseinnahmen Summe der Betriebseinnahmen Betriebsausgaben (inkl Ust) laut Verteilungstabelle Entrichtete USt-Zahllast abzüglich USt vom Eigenverbrauch Vorsteuer für Anlagenverkäufe (aktivierungspflichtige Aufwendungen) Abschreibung laut Anlagenverzeichnis Investitionsfreibetrag Beträge für Abfertigungen Betrag der vereinnahmten stillen Reserve Summe der Betriebsausgaben Gewinn gemäß 4/3 EStG HTBLA Kaindorf/Sulm Seite 9 von 10

10 Folienvorschlag Folienvorschlag Grundlagen Begriffserklärung Voraussetzungen Vorteile Betriebseinnahmen Betriebsausgaben Aufzeichnungen Kassabuch Bankbuch Wareneingangsbuch Anlagenverzeichnis Sonstige Aufzeichnungen Einnahmen-Ausgaben-Vergleichstabelle Erfolgsermittlung Betriebseinnahmen Betriebsausgaben Gewinn/Verlust HTBLA Kaindorf/Sulm Seite 10 von 10

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