Grundlagen Aktuelles Fallstricke Tipps

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1 Die Besteuerung der Vereine Grundlagen Aktuelles Fallstricke Tipps Dieter P. Gonze, Steuerberater, Nidderau

2 Referent: Dieter P. Gonze Steuerberater nachzulesen unter:

3 Gliederung 1.Grundlagen 2.Aufbau des Rechnungswesens 3.Aktuelles, Problemfelder, Tipps Fragen: Jederzeit! Skript-Download:

4 Der nicht gemeinnützige Verein 1. Der wirtschaftliche Verein Verein zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes Beispiele: Lohnsteuerhilfevereine, Haus- und Grundbesitzer verein etc. 2. Der ideelle Verein Förderung der Geselligkeit und des Miteinanders seiner Mitglieder Vereine mit Zugangsbeschränkungen Vereine zum Nutzen ihrer Mitglieder Beispiele: Kegelclub, elitärer Golfclub etc.

5 Der nicht gemeinnützige Verein Besteuerung: Wie alle anderen Unternehmer: Umsatzsteuer / Kleinunternehmerregelung ( / 19(1) UStG) Körperschaftsteuer: Freibetrag ( 24 KStG) Einkommensteuer: Sparerpauschbetrag Gewerbesteuer: Freibetrag ( 11 Abs. 1 Nr. 2 KStG) Ausnutzung aller steuerlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten: Gewinnermittlung, Investitionsabzugsbetrag, Sonderafa etc. Verbleibende Steuerbelastung ca. 30% Hinweis: Leistungen der Mitglieder nicht steuerpflichtig Tipp: Zielorientierte Gewinnermittlung zur Erwirtschaftung von Kapital aus steuerfreien Überschüssen / Gewinnen

6 Der gemeinnützige Verein 1. Tätigkeit kommt der Allgemeinheit zu Gute 2. Jeder kann Mitglied werden Keine persönlichen Beschränkungen (Sachliche Beschränkungen zulässig) 3. Keine Einstiegsbarrieren wie: Mitgliedsbeiträge im Durchschnitt mehr als je Mitglied und Jahr Aufnahmegebühren für Neumitglieder im Durchschnitt mehr als im Jahr 4. Kein Wettbewerb zu Unternehmern

7 Welche Vorteile / Privilegien genießt ein gemeinnütziger Verein? 1. Finanzierung durch Spenden Privatpersonen / Einkommensteuer ( 10b Abs. 1 Nr.1 EStG) Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Bsp. Jahreseinkünfte: x 20% = Steuervorteil bei 20% = 1.200

8 Welche Vorteile / Privilegien genießt ein gemeinnütziger Verein? 1. Finanzierung durch Spenden Unternehmer: (Gem. 10b Abs. 1 Nr. 2 EStG) Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 4 Promille der Jahressumme der Umsätze + Löhne und Gehälter Bsp. Jahresumsatz: Summe Löhne / Gehälter: Bemessungsgrundlage: Spendenabzugsmöglichkeit 4 Promille = Steuervorteil bei 30%: 1.800

9 Welche Vorteile / Privilegien genießt ein gemeinnütziger Verein? 1. Finanzierung durch Spenden Praxistipps / Häufige Probleme: Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Vordruck (PDF-Download unter ) Vereinfachter Spendennachweis bis 200 Euro Aufzeichnungspflichten des Vereins Barspende / Sachspende Haftung des Vereins / Vorstands (30% nach 10b Abs. 4 EStG)

10 Welche Vorteile / Privilegien genießt ein gemeinnütziger Verein? Praxistipps / Häufige Probleme: Aufwandsspende Eine Spende ist eine freiwillige Leistung ohne Anspruch auf Gegenleistung. Aufwandsspenden sind nur zulässig, wenn der Aufwand durch Vertrag oder Satzung gesichert ist und dann auf die Erstattung verzichtet wurde. 1. Belegbar / Nachvollziehbar! 2. Keine unangemessene Vergütung! 3. Keine Überforderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins! 4. Keine Betriebsausgaben u.a. beim Spender!

11 Welche Vorteile / Privilegien genießt ein gemeinnütziger Verein? 2. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen Siehe Freistellungsbescheid des Finanzamtes! Nicht möglich bei Förderung des Sports, Heimatpflege, Pflanze- / Tierzucht, Karnevals etc. und sonstigen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Tipp - 1: Einstufung überprüfen! Tipp - 2: Niedrige Mitgliedsbeiträge / hohe Spenden

12 Welche Vorteile / Privilegien genießt ein gemeinnütziger Verein? 3. Bildung von Gewinnrücklagen ( 58 AO) Zweckgebundene Rücklage (2 4 Jahre) Freie Rücklage Maximal 1/3 des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und Maximal 10% der Überschüsse aus den übrigen Bereichen. Tipp: Fassung entsprechender Ergebnisverwendungsbeschlüsse!

13 Welche Vorteile / Privilegien genießt ein gemeinnütziger Verein? 4. Steuerfreiheit / besondere Steuervergünstigungen: Ideeler Bereich, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung sind steuerbegünstigt / steuerbefreit ( 5 Abs.1 Nr.9 KStG). Steuerpflichtige Wirtschaftsbetriebe sind, soweit die Einnahmen nicht übersteigen, steuerbefreit ( 64 Nr. 3 AO). Grundsteuerbefreiung Keine Erbschaftsteuer bei Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen

14 Welche Vorteile / Privilegien genießt ein gemeinnütziger Verein? 4. Sonstige Privilegien: Öffentliche Mittel / Zuschüsse Nutzung öffentlicher / gemeinnütziger Ressourcen

15 Welche Nachteile bestehen für einen gemeinnütziger Verein? Strenge Aufzeichnungs- / Nachweispflichten Vorgeschriebene Mittelverwendung Förderung der Allgemeinheit und nicht bestimmter Interessensgruppen oder Mitglieder Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

16 Teil 1 - Grundlagen Welche Anforderungen knüpft der Gesetzgeber an die Anerkennung als gemeinnütziger Verein? Wie kann ich die Anerkennung als gemeinnütziger Verein erlangen?

17 Anforderungen an die Gemeinnützigkeit Steuervergünstigungen werden gewährt, weil eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Regelungen in der Abgabenordnung (AO) Hinweis: Auf eine Eintragung im Vereinsregister kommt es nicht an!

18 Anforderungen an die Gemeinnützigkeit Die Steuervergünstigungen sind zu gewähren, wenn sich aus der Satzung ergibt, 1. welchen Zweck die Körperschaft verfolgt, 2. dass der Zweck den Anforderungen der Gemeinnützigkeit gem AO entspricht, und 3. dass der Satzungszweck ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird.

19 Grundlagen: Anforderungen an die Steuerbegünstigungen Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

20 Grundlagen: Anerkennungsverfahren Anforderungen an die Satzung ( 60 AO) Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass im Nachhinein genau geprüft werden kann ob, diese erfüllt wurden und damit die Voraussetzungen zur Beibehaltung der Steuervergünstigungen gegeben sind. Tipp: Genaue Bezeichnung des Satzungszwecks und wie er u.a. verwirklicht werden soll!

21 Grundlagen: Anerkennungsverfahren (Auch bei Satzungsänderungen!) Vorgehensweise: 1. Grobprüfung 2. Satzungscheck (Mustersatzung 60 AO) 3. Formlose Anfrage beim Finanzamt 4. Mitgliederversammlung / Satzungsänderung 5. Formlosen Antrag beim Finanzamt auf Anerkennung als gemeinnütziger Verein 6. Vorläufige Bescheinigung 7. Einreichung der Satzung beim Amtsgericht Besser: Mit Steuerberater und RA / Notar!

22 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Strenge Handlungsgebote gemeinnütziger Organisationen: Gebot der Selbstlosigkeit ( 55 AO) Eine Körperschaft handelt selbstlos, wenn sie weder selbst noch zugunsten ihrer Mitglieder eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt.

23 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Strenge Handlungsgebote gemeinnütziger Organisationen: Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ( 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens bis zum Ende des Folgejahres nach dem Zufluss verwendet werden. (Thema bereits erläutert / Rücklagen!)

24 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Strenge Handlungsgebote gemeinnütziger Organisationen: Gebot der Ausschließlichkeit ( 56 AO) Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke verfolgt. Dies können mehrere steuerbegünstigte Zwecke nebeneinander sein.

25 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Strenge Handlungsgebote gemeinnütziger Organisationen: Gebot der Unmittelbarkeit ( 57 AO) Eine Körperschaft die ihre Mittel ausschließlich an andere steuerbegünstigte Körperschaften weitergibt, verwirklicht ihre Zwecke nur mittelbar. Hinweis: Der Verein kann sich Hilfspersonen bedienen Ausnahme: Dachorganisation ( 57 Abs. 2 AO) Ausnahme: Förderverein ( 58 Nr. 1 AO)

26 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Ausnahmekatalog nach 58 AO: Nicht beanstandet werden: Weitergabe von Mitteln im beschränkten Umfang für steuerbegünstigte Zwecke Weitergabe von Arbeitskräften und sonstigen Ressourcen für steuerbegünstigte Zwecke Verköstigungen / Helferfeste o.ä. im angemessenen und üblichen Umfang Förderung des bezahlten Sports Bestimmte Mittelzuführungen

27 Vermögensbindung gem. 61 AO: Nach Satzung muss sichergestellt werden, dass das Vereinsvermögen weiter für gemeinnützige Zwecke Verwendung findet: Auflösung des Vereins Wegfall der bisherigen steuerbegünstigten Zwecke Tipp: Satzungs-Check

28 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Welche Kontrollmöglichkeiten hat sich der Gesetzgeber vorbehalten? Welche Konsequenzen drohen dem Verein bei Gesetzesmissachtung und bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit?

29 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Regelmäßige Überprüfung des Finanzamtes, ob die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet war und die Bestimmungen der Satzung beachtet wurden. ( 63 AO).

30 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Wichtig: 1. Satzungszweck gem. Vereinssatzung 2. Wie wird der Satzungszweck erfüllt? 3. Wir wurde er im letzten Vereinsjahr erfüllt (Tätigkeitsbericht, Protokoll der MV, Protkolle der Vorstandssitzungen) 4. Gültigkeit / Inhalt des Freistellungsbescheides 5. Ordnungsmäßigkeit der Zuwendungsbestätigungen

31 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Nachweise: (Umfang je nach Größe des Vereins) 1. Tätigkeitsbericht des Vorstandes 2. Beschlüsse / Protokolle der Mitgliederversammlungen 3. Anlagenverzeichnis 4. Einnahmen / Ausgabenrechnung mit Erläuterungen 5. Belege / Spendenbuch / Spendennachweise 6. Nachweis über Bildung und Auflösung von Rücklagen 7. Vermögensaufstellung mit Erläuterungen 8. Mittelverwendungsrechnung

32 Grundlagen: Nach der Anerkennung durch das Finanzamt Folgen der Aberkennung, ab Datum der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, i.d.r. rückwirkend: Verlust der steuerlichen Privilegien wie Steuerbefreiungen, besondere Freibeträge, ermäßigter Steuersatz bei der Umsatzsteuer, Spendenabzug etc. Nahezu keine steuermindernde Gestaltungsmöglichkeiten rückwirkend mehr möglich. Rückforderung erhaltener Zuschüsse / Förderungen u.a. Ausschlüsse von der Teilnahme von Maßnahmen, die nur gemeinnützigen Organisationen vorbehalten sind. U.a. Ausschlüsse aus Dachverbänden etc. die gemeinnützig sind.

33 Teil 2: Aufbau des Rechnungswesens Aufgaben des Berichtswesen und der Vereinsbuchführung: 1. Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung 2. Nachweis gegenüber dem Finanzamt (tatsächliche Geschäftsführung) 3. Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Aufzeichnungspflichten)

34 Teil 2: Aufbau des Rechnungswesens Steuerliche Aufteilung der Tätigkeitsbereiche des Vereins: Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb steuerpflichtiger wirtschaftl. Geschäftsbetrieb

35 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Ideeller Bereich Der ideelle Bereich ist der satzungsgemäße Betätigungsbereich des gemeinnützigen Vereins. In diesem Bereich wird der Hauptzweck des gemeinnützigen Vereines selbstlos und ohne Anspruch auf Gegenleistung verfolgt. Abgrenzungsmerkmal zum Wirtschafts-Zweckbetrieb: Fehlende Gegenleistung

36 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Ideeller Bereich Der ideelle Bereich führt auch bei Überschüssen zu keiner steuerlichen Belastung: ü Körperschaftssteuerbefreiung ü Gewerbesteuerbefreiung ü Umsatzsteuer (mangels Leistungsaustausch)

37 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Ideeller Bereich Typische Einnahmen: Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren Spenden Zuschüsse von öffentlichen Einrichtungen, Verbänden bzw. anderen gemeinnützigen Organisationen

38 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Ideeller Bereich Typische Ausgaben: Mitgliederverwaltung Vereinszeitung, Mitgliederrundschreiben Verbandsabgaben Raumkosten des ideellen Bereichs Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen Aufwendungen für Jubiläen etc. / Mitgliederzuwendungen im üblichen Umfang

39 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Ideeller Bereich Typische Ausgaben: Zuschüsse zu Vereinsaktivitäten wie Besichtigungsfahrten etc.. Kosten des Spielbetriebs Kosten der Buchhaltung Alle sonstigen Aufwendungen für satzungsbezogene Tätigkeiten, die ohne Gegenleistung erbracht werden.

40 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Vermögensverwaltung Unter dem Bereich Vermögensverwaltung werden die Aufwendungen und Erträge des Vereinsvermögens subsummiert. In der Regel handelt es sich hierbei um Kapitalvermögen und um Immobilienvermögen mit den hieraus resultierenden Einnahmen und Ausgaben.

41 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Vermögensverwaltung Der Bereich der Vermögensverwaltung ist von der Körperschaftsteuer, Abgeltungssteuer und von der Gewerbesteuer befreit. Die Umsatzsteuer ist auf 7% ermäßigt.

42 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Vermögensverwaltung Steuerschädlich ist: 1. Wenn die Vermögensverwaltung zum Selbstzweck des Vereines wird. 2. Wenn mit der Vermögensverwaltung eine nach außen gerichtete nachhaltige wirtschaftliche Betätigung verfolgt wird. 3. Wenn im Bereich der Vermögensverwaltung nachhaltig Verluste erzielt werden.

43 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Vermögensverwaltung Typische Einnahmen: Zinseinnahmen, Miet- und Pachteinnahmen Typische Ausgaben: Depotgebühren, Erhaltungs- / Modernisierungsaufwendungen, Abschreibungen, Versicherungen, Darlehenszinsen zur Immobilienfinanzierung.

44 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Zweckbetrieb(e) des Vereins ( 65 AO) Im Gegensatz zum Ideellen Bereich liegen beim Zweckbetrieb wie beim normalen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gegenleistungen vor. Der Unterschied zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb besteht darin, dass mit dem Zweckbetrieb satzungsgemäße Aufgaben erfüllt werden.

45 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Zweckbetrieb(e) des Vereins ( 65 AO) Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind ein Zweckbetrieb, wenn die jährlichen Einnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen inkl. Umsatzsteuer insgesamt nicht übersteigen. Der Verkauf von Speisen, Getränken und der Werbung gehören nicht zum Zweckbetrieb.

46 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Zweckbetrieb(e) des Vereins ( 65 AO) Der Zweckbetrieb des gemeinnützigen Vereins ist steuerbegünstigt: ü Körperschaftssteuerbefreiung ü Gewerbesteuerbefreiung ü Ermäßigter Steuersatz bei der Umsatzsteuer

47 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ( 14 AO) Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach der Definition der Abgabenordnung eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinaus geht. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

48 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ( 14 AO) Abgrenzung: Der Leistungsaustausch (Leistung gegen Gegenleistung) steht im Vordergrund und stellt damit die Abgrenzung zum Ideellen Bereich dar. Soweit der Satzungszweck nicht durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden kann, handelt es sich auch nicht um einen Zweckbetrieb.

49 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ( 14 AO) Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der zur Erfüllung des Satzungszweckes erforderlich ist, ist ein Zweckbetrieb der steuerbegünstigt bleibt. Bei allen anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben handelt es sich um steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gem. 64 AO.

50 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gem. 64 AO Veranstaltungen zur Mittelbeschaffung, wie: Verkauf von Getränken, Speisen etc. Werbeträgerverkauf etc. Durchführung von Veranstaltung, die nicht durch den Satzungszweck abgedeckt sind und der Mittelbeschaffung dienen Sponsoring, soweit es nicht Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder Zweckbetrieb

51 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gem. 64 AO Gemäß 64 Abs. 3 AO sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe des Vereins von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit, soweit die Einnahmen die Grenze von im Jahr nicht übersteigen. (Ausnahmeregelung zur sportlichen Veranstaltung gem. 67a Nr. 2 AO).

52 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gem. 64 AO Die Finanzverwaltung verzichtet auf die Erhebung der Umsatzsteuer, soweit die Grenzen des Kleinunternehmerparagraphen 19 Abs. 1 UStG nicht überschritten werden. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer liegt gemäß 19 UStG vor, soweit die Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr und im laufenden Wirtschaftsjahr nicht übersteigen.

53 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen MEMO Die Zuordnung / Aufteilung der Aufwendungen und Erträge in den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, den so genannten Zweckbetrieb, oder in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist für das steuerfreie / steuerpflichtige Ergebnis von erheblicher Bedeutung.

54 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Fragestellungen zur Zuordnung der Betriebsausgaben: 1. Wäre der Aufwand auch ohne den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstanden? 2. Wäre der Aufwand ohne den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im geringeren Umfang entstanden? 3. Der Aufwand ist hauptsächlich / ursächlich durch den steuerpflichtigen Wirtschaftsbetrieb entstanden? Fallbeispiel

55 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Fragen zum Rechnungswesen: Vereine (der Vorstand) sind nach 27 Abs. 3 und 666 BGB verpflichtet, einen Rechenschaftsbericht über die Geschäftsführung abzugeben. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sind die Einnahmen und Ausgaben des Vereins ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Die dafür notwendigen Belege sind aufzubewahren ( 259 BGB ). Außerdem ist der Verein verpflichtet, ein Verzeichnis des Bestandes vorzulegen.

56 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Fragen zum Rechnungswesen: Buchführungspflicht nach 140 AO: Umsatz über oder Gewinn / Überschuss über aus steuerpflichtigen Wirtschaftsbetrieb Nachweispflicht zur tatsächlichen Geschäftsführung nach 63 Abs. 3 AO durch ordnungsgemäße Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben Aufzeichnungspflichten bei Umsatzsteuerpflicht Aufzeichnungspflichten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

57 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Fragen zum Rechnungswesen: Bilanzierung oder Einnahmen- / Ausgabenrechnung? Problemfelder: Mehrjahresvergleiche geordneten Haushaltsplanung Belegverbuchung nach FIBU-Regeln Doppelte Buchführung Periodengerechte Abgrenzung Bildung von Rückstellungen / Rücklagen Mittelverwendungsnachweis

58 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Fragen zum Rechnungswesen: Pro doppelter Buchführung, Bilanzierung / Vermögensübersicht: Vorteile des Mehrjahresvergleiches und einer geordneten Haushaltsplanung Doppelte Buchführung / Geldkontenabstimmung Periodengerechte Abgrenzung Bildung von Rückstellungen / Rücklagen Nachvollziehbare Mittelverwendung

59 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Fragen zum Rechnungswesen: Alternativ: modifizierte Einnahmen- / Ausgabenrechnung mit Abgrenzung und Bestandsführung und Vermögensübersicht: Vorteile des Mehrjahresvergleiches und einer geordneten Haushaltsplanung Periodengerechte Abgrenzung Bildung von Rückstellungen / Rücklagen Nachvollziehbare Mittelverwendung

60 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Fragen zum Rechnungswesen: FIBU-Gliederung und Belegverbuchung / Zuordnung nach Tätigkeitsbereichen (z.b. EXCEL-CHART) Anlageverzeichnis (z.b. Excel-Chart) Vermögensaufstellung und Ergebnisberechnung mit Tätigkeitsbericht Testat der Kassenprüfer

61 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Vereinfachtes Beispiel: Excel-Chart Vereinsabrechnung Beispiel e.v. Ideller Bereich Zweckbetrieb Vermögensverwaltung stpfl. Wirtschaftsbetrieb Lfd. Bankkonto: Summe Saldo Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben SV Vorgang 1.500, JanBeitragseinzug 2.500, , , JanTelefonrg. -55, ,00-55, JanEintrittsgelder Veranstaltung 750, ,00 750, JanZinseinnahmen Festgeld 8, ,75 8, FebEinnahmen Getränkeverkauf Vereinsheim 175, ,25 175, FebGetränkelieferung Müller -421, ,13-421, FebDruck Flyer Ausstellung -850, ,13-850, FebZwischensummen: 2.108, ,00-55,00 750,00-850,00 8,75 0,00 175,50-421,12 Kontrolle: Stand: ,00 Summe Einnahmen / Ausgaben 2.108,13 Stand: ,13

62 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Grundsätzliches: Zielorientierte Abschlusserstellung Nutzung von Ermessensund Gestaltungsspielräumen Steuerlich fundierte Vorprüfung vor Einreichung beim Finanzamt

63 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Thema: Umsatzsteuer Umsatzsteuerpflicht Kleinunternehmerregelung / Überschreitung der Grenzen Option zur Umsatzsteuer / ermäßigter Steuersatz Abgabe von Voranmeldungen Prüfung der Eingangsrechnung beim Vorsteuerabzug ( 14 UStG) Zuordnung der Rechnung auf die Tätigkeitsbereiche / Vorsteuerabzug

64 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Problemfeld: Kassenbücher Die Kassenbücher, insbesondere Barabrechnungsunterlagen von Veranstaltungen etc. gilt es sorgfältig zu führen. Nachvollziehbare Aufzeichnungen / Belege Inhaltlich vollständige Belege Keine Saldierungen (Einnahmen / Ausgaben) Versäumte dokumentierte Kassenprüfung durch den / die Kassenprüfer

65 Teil 2: Rechnungs- / Berichtswesen Thema: Prüffelder bei FA-Prüfungen Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche Zahlungen / Leistungen an die Mitglieder des Vorstandes oder deren Angehörige (Anspruchsgrundlagen / Angemessenheit) Satzungsgemäße und zeitnahe Mittelverwendung Zulässigkeit der gebildeten Rücklagen (Vorstands- / MV-Beschlüsse Angemessenheit) Spendenbuch / Zuwendungsbestätigungen / Wertermittlung bei Sachspenden Umsatzsteuer

66 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Schreckgespenst: Künstlersozialversicherung Sonderregelungen für Vereine: 1. Bei nicht mehr als drei Veranstaltungen jährlich wird keine Künstlersozialabgabe erhoben. 2. Keine Abgabepflicht für Laienmusikvereine. Es sei denn, sie arbeiten kommerziell, z. B. als Konzertchöre oder erteilen nicht nur gelegentlich Aufträge an fremde Solisten für Veranstaltungen, die Einnahmen bringen sollen. 3. Keine Abgabe auf den Übungsleiterpauschbetrag (2.100 )

67 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Thema: Aufwandsentschädigungen Nebenberufliche Betätigung als: Übungsleiter etc. = p.a. Sonstiger Helfer = 500 p.a. Steuer- und sozialversicherungsfrei ( 3 Nr. 26 und 26a EStG / UStG im Einzelfall prüfen gem. 4 Nr. 26b UStG) Einsatz nur im Zweckbetrieb + ideelen Bereich!

68 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Thema: Aufwandsentschädigungen Risiken: Arbeitgeberhaftung Lohnsteuer / Sozialvers. Gestaltungstipps: 400 Euro - Job Aufwandsentschädigung

69 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Thema: Aufwandsentschädigungen Aufwandsersatzanspruch begründen Gesetzesnorm erfüllen Tätigkeitsnachweis / Abgrenzung Betrag ausgeschöpft? Spende / Abgekürzter Zahlungsweg Satzungs-Check bei Vorstandsmitgliedern

70 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Quittungstext: 1. Vollständiger Name und Anschrift des Zahlungsempfängers 2. Beschreibung der Leistung 3. Hinweis auf Steuerfreiheit 4. Bestätigung das der Höchstbetrag inkl. dieser Zahlung noch nicht ausgeschöpft ist. 5. Unterschrift des Zahlungsempfängers

71 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Satzungs-Check bei Vorstandsmitgliedern: Ist der Vorstand gem. Satzung ehrenamtlich tätig, kann keine steuerfreie Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit gewährt werden! Tipp: Satzungsanpassung: Pauschale Vergütung bis zur Höhe des Ehrenamtsfreibetrages gem. 3 Nr. 26a EStG von aktuell 500 möglich

72 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Thema: Ergebnis im steuerpflichtigen Wirtschaftsbetrieb Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer Steuerfreibetrag: ( 24 KStG) Steuerbelastung: ca. 30% Nachhaltige Verluste gefährden die Gemeinnützigkeit!

73 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Thema: Selbstlosigkeit ( 55 AO) Problemfelder: Hohe Verwaltungsaufwendungen Vergünstigungen für Mitglieder Überzogene Aufwendungen

74 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Vorteilszuwendungen an Mitglieder ( 58 Nr. 8 AO) Unschädlich sind: Mitgliederzeitschriften etc. Bewirtung anlässlich von besonderen Leistungen engagierter Mitglieder (Bsp. Helferfest). Kranzspenden beim Tode von Vereinsmitgliedern Ehrungen bei besonderen Jubiläen Die Leistungen müssen angemessen und üblich sein.

75 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Thema: Vereinsausflüge u.a. ( 58 Nr. 8 AO) Vereinsausflüge nur für Mitglieder: Mit Überschüssen = Wirtschaftsbetrieb Mit Verluste = ideeller Bereich max. 40 p.a. je Mitglied weitere Obergrenze: 10% der Gesamtausgaben im ideelen Bereich Unschädlich bei Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben

76 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Thema: Aktualisierung der Satzung Anpassung an die Rechtsprechung Anpassung an Gesetzesänderungen Anpassung an die tatsächliche Entwicklung des Vereins

77 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Thema: Haftung des Vorstandes Neuregelung gem. 31a BGB Ein Vorstand der ehrenamtlich (max. Aufwandspauschale von 500 ) oder unentgeltlich für einen Verein tätig ist, haftet dem Verein für ein als Vorstand verursachten Schaden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit!

78 Teil 3 Neues Problemfelder - Tipps Thema: Haftung des Vorstandes Handlungsempfehlung: Haftungsfreistellung durch Anpassung der Satzung ( 40 BGB i.v. m. 31a Abs. 1 S. 2 BGB) Abschluss einer Haftpflichtversicherung

79 Katalog der häufigsten Fehler der Vereine / Vereinsvorstände Der Verein / der Vorstand verhält sich nicht satzungsgemäß. Die Satzung wurde nicht an Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und die Vereinsentwicklung angepasst.

80 Katalog der häufigsten Fehler der Vereine / Vereinsvorstände Insolvenzverschleppung Antragspflicht gem. 42 Abs. 2 Satz 1 BGB Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung Haftung der Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zu Last gelegt wird.

81 Katalog der häufigsten Fehler der Vereine / Vereinsvorstände Es liegen keinerlei schriftliche Aufzeichnungen zum satzungsgemäßen Vereinsgeschehen bzw. der Vereinsentwicklung vor. (Beispiel: Tätigkeitsbericht) Vorstands- und MV-Beschlüsse liegen nur unvollständig vor.

82 Katalog der häufigsten Fehler der Vereine / Vereinsvorstände Keine oder fehlerhafte Zuordnung der Belege auf die vier Tätigkeitsbereiche. Aufwandsbelege sind nicht auf den Verein Ausgestellt. Beleg- / Rechnungsanforderungen werden nicht erfüllt.

83 Katalog der häufigsten Fehler der Vereine / Vereinsvorstände Verkennung von Umsatzsteuerproblemen Fehlerhafte oder unvollständige Spendenführung (Nachweis, Spendenbuch, Chronologie, Wertermittlung bei Sachspenden u.a.)

84 Katalog der häufigsten Fehler der Vereine / Vereinsvorstände Mangelnde Schriftform bei der Vereinbarung von Leistungs- und Zahlungsverpflichtungen. Aufwands- und Ertragssaldierungen insbesondere bei Verköstigungen anlässlich von Veranstaltungen oder beim Betrieb einer Vereinsgaststätte.

85 Katalog der häufigsten Haftungsfälle des Vorstands 1. Gefälligkeitsatteste / falsch ausgestellte Belege / Mitwirkung bei der Steuerhinterziehung 2. Nichterfüllung steuerlicher Pflichten des Vereins 3. Nichtabführung von SV-Beiträgen 4. Fehlerhafte Buchführung / Umsatzsteuerdelikte 5. Insolvenzverschleppung 6. Verstoß gegen gesetzliche Schutzvorschriften 7. Verletzung der Versicherungspflicht

86 Katalog der häufigsten Fehler der Vereine / Vereinsvorstände Der direkte Weg zum Finanzamt zur Offenbarung aller Schwächen und Fehler ohne Rechtsschutz und ohne vorherige Kenntnis der Konsequenzen hieraus.

87 Besteuerung gemeinnütziger Vereine Zeit für Fragen? Problemfelder aus dem Alltag der Vorstände und Helfer!

88 Weitere Infos Homepage: Skript auf der Homepage abrufbar! Fachfragen an: Gonze & Schüttler AG Steuerberatungsgesellschaft Frankfurt/M. - Nidderau Leipzig - Döbeln / Gonze & Schüttler AG

89 herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! / Gonze & Schüttler AG

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