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1 B e s c h l u s s p r o t o k o l l der 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Dienstag, 14. Februar 2012, 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Selters, Millionenweg 8, Ortenberg-Selters T a g e s o r d n u n g Punkt 1: Anfragen der BürgerInnen und der Stadtverordneten Punkt 2: Genehmigung der Tagesordnung Punkt 3: Genehmigung des Protokolls aus der Sitzung vom Punkt 4: Berichte aus den Ausschüssen Punkt 5: Mitteilungen des Magistrates/ der Bürgermeisterin Punkt 6: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der HH-Stelle Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen (Stromkosten OVAG) - Kalter Markt Punkt 7: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe hier: Straßenbeleuchtung im Stadtteil Bergheim im Rahmen der Baumaßnahme "In der Burg" Punkt 8: Genehmigung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen, Haushaltsjahr 2011 hier: Budget 34 - Kinderbetreuung in eigenen Kindertagesstätten Punkt 9: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle Wasserversorgung - Rohstoffe, Material, Vorprodukte, Fremdbauteile hier: Wasserlieferung Dezember 2011 Punkt 10: Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich 1. Änderung mit Anlagen Punkt 11: Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2012 Punkt 12: Regionalplan Südhessen und Regionaler Flächennutzungsplan Ballungsraum Frankfurt am Main hier: Offenlage 2009 Abwägungsbeschlüsse der Regionalversammlung zu den Stellungnahmen der Stadt Ortenberg im Rahmen der Offenlage Punkt 13: a) Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens bei der Helaba in Höhe von 1 Mio. Euro hier: Bekanntgabe b) Abruf Restbetrag in Höhe von ,00 Euro eines Ursprungsdarlehens von 1,32 Mio. Euro bei der KfW - Bürgerhaus Ortenberg - energetische Sanierung hier: Bekanntgabe Punkt 14: Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Umrüstung auf LED-Leuchten - Gemeinsamer Zuschussantrag mit der OVAG hier: Sachstandsbericht in der Sitzung Punkt 15: Klimaschutzkonzept der Stadt Ortenberg Punkt 16: Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Ortenberg Punkt 17: Veräußerung von Teilflächen aus der städtischen Wegeparzelle Flur 6 Nr. 85/1 "Ysenburger Straße", Stadtteil Gelnhaar, an zwei Anlieger Punkt 18: Antrag CDU-Fraktion auf Anordnung eines Überholverbotes sowie einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf einer Teilfläche der B 275 zwischen Ortenberg und dem Stadtteil Eckartsborn Anwesend: Schriftführer: 26 Stadtverordnete Herr Steiper 1

2 Punkt 1: Von Seiten der Stadtverordneten gab es keine Anfragen. Herr Karl-Heinz Hilß aus Ortenberg hatte vier Fragen. 1. Wann kann mit einem behindertengerechten Zugang zur Stadtverwaltung Ortenberg gerechnet werden? 2. Wann wird der Baubeginn für die Maßnahme sein? 3. Wie hoch ist der derzeitige Stromverbrauch im Stadtgebiet? 4. Wie hoch ist der Stromverbrauch bei Umrüstung auf LED-Leuchten? Bürgermeisterin Pfeiffer-Pantring antwortete, dass Baubeginn für den behindertengerechten Zugang zur Stadtverwaltung schon längst hätte sein sollen. Das Architekturbüro war bereits im letzten Jahr von der Stadt aufgefordert, dies umzusetzen. Kürzlich sei vom Architekturbüro die Mitteilung eingegangen, dass man jetzt noch eine technisch andere Lösung, die kostengünstiger sein solle in Bezug auf den Aufzug vorschlage. Sie gehe davon aus, dass im 2. Quartal des Jahres 2012 mit der Maßnahme begonnen und diese auch technisch umgesetzt werde. Zur Straßenbeleuchtung berichtete Bürgermeisterin Pfeiffer-Pantring, dass sich auch die Stadt Ortenberg an dem Angebot der OVAG beteilige und die Umstellung auf LED-Leuchten in Angriff nehmen wolle. Die Kosten für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet seien in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Sie könne sich erinnern, dass man im Jahr 2002 noch ,00 gezahlt habe und im Jahre 2011 weit über ,00 liege. Deshalb bestehe großes Interesse an einer Umrüstung. Die ursprünglich geplante Maßnahme, die Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden abzuschalten, sei im Stadtgebiet - auch nach Befragen der einzelnen Ortsbeiräte nicht konsensfähig gewesen. Durch Umrüstung verschiedener Straßenbeleuchtungslampen habe man schon einiges an Kosten einsparen können. Jetzt gehe es darum, sich gemeinsam mit der OVAG in Friedberg an dem Förderprogramm des Bundes zu beteiligen. Dabei handele es sich um das gleiche Förderprogramm wie bei dem späteren Tagesordnungspunkt zum Klimaschutzprojekt. Die OVAG biete an, aufgrund der bestehenden Lichtlieferungsverträge die Investition zu tätigen, wobei es nicht erforderlich sei, Lampen zu ersetzen oder zu versetzen. Es werden lediglich auf den vorhandenen Lampenköpfen neue LED-Techniken eingesetzt. Wenn sich diese Investition amortisiert habe sei damit zu rechnen, dass sich die Kosten für die Straßenbeleuchtung in den nächsten Jahren dann wieder reduzieren lassen. 2

3 Herr Karl-Heinz Hilß fragte nach ob es möglich sei, dies in kw/h auszudrücken. Bürgermeisterin Pfeiffer-Pantring wies darauf hin, dass sie natürlich nicht die kw/h im Kopf habe und dies bei der Bauabteilung zu erfragen sei. Punkt 2: Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form genehmigt. Punkt 3: Das Protokoll der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom wird genehmigt. Punkt 4: Ohne Beschlussfassung. Punkt 5: Ohne Beschlussfassung. Punkt 6: Die überplanmäßige Ausgabe bei der HH-Stelle Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen (Stromkosten OVAG) in Höhe von ,00 wird genehmigt. Deckung erfolgt durch Mehrerträge im Haushaltsjahr 2011 des Produktes , Stand , ,67. Punkt 7: Für die Anschaffung der Straßenbeleuchtungskörper LED-Leuchten im Rahmen der Straßenbaumaßnahme In der Burg in Bergheim werden von der Kostenstelle / ,00 zur Deckung des Ausgabenbedarfes bei der Kostenstelle / zur Verfügung gestellt. Punkt 8: Die Genehmigung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von ,00 im Budget 34 Kinderbetreuung in eigenen Kindertagesstätten wird erteilt. Die überplanmäßigen Aufwendungen sind gedeckt durch Mehrerträge des Produkts Kinderbetreuung in eigenen Kindertagesstätten in Höhe von Punkt 9: Bei der Haushaltsstelle Wasserversorgung Rohstoffe, Material, Vorprodukte, Fremdbauteile wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,00 beschlossen. 3

4 Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Haushaltsstelle Gewerbesteuer in Höhe von ,45. Punkt 10: Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, leitete Stadtverordnetenvorsteherin Arendt-Söhngen über zur Abstimmung der einzelnen Anträge. 1. Zum Antrag der FWG-Fraktion auf Bereitstellung von Mittel in Höhe von ,00 bis ,00 für die Beseitigung der Unfallgefahren auf dem Friedhof Bergheim, berichtete Stadtverordnetenvorsteherin Arendt-Söhngen, dass nach Auskunft des Magistrates Mittel hierfür im Haushalt 2012 vorhanden seien. Dieser gestellte Antrag der FWG-Fraktion wird damit zurückgezogen. 2. Der Antrag der FWG-Fraktion auf Zusammenstellung aller freiwilligen Leistungen im Haushalt 2012 mit der Maßgabe, diese Zusammenstellung an die Mitglieder des Stadtparlamentes weiterzuleiten wird abgelehnt. 3. Der Antrag von Herrn Stadtverordneten Vogel auf Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung über den Antrag der SPD-Fraktion zur Aufstellung weiterer drei stationärer Geschwindigkeitsmessgeräte im Stadtgebiet wird zur Abstimmung gestellt. Es ergeht folgender Beschluss: Der Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung weiterer drei stationärer Geschwindigkeitsmessgeräte im Stadtgebiet Ortenberg am Ortseingang Lißberg, B 275 von Hirzenhain kommend, in der Ortsdurchfahrt Eckartsborn-Unterdorf und am Ortseingang Bleichenbach aus Richtung Selters kommend, wird beschlossen. 4. Der Antrag der SPD-Fraktion auf Bereitstellung von weiteren ,00 zur Einrichtung der drei weiteren stationären Geschwindigkeitsmessgeräte im Stadtgebiet wird beschlossen. 5. Zum Antrag der FWG-Fraktion auf Streichen des Ansatzes in Höhe von 6.000,00 für das Michael Jackson Projekt, das nicht stattfinde, sagte Stadtverordneter Brackmann, dass nach seinem Kenntnisstand ein ähnliches Projekt von Herrn Niklas Hebbel geplant sei und hierfür auch die Mittel benötigt werden. Stadtverordneter Bäckel stellte daraufhin den Antrag, den Haushaltsansatz zu belassen und mit einem Sperrvermerk zu versehen mit der Maßgabe diesen freizugeben, wenn dann feststehe, welches Projekt geplant sei. Nach kurzer weiterer Beratung ließ Stadtverordnetenvorsteherin Arendt-Söhngen über den Antrag der FWG-Fraktion abstimmen, die 6.000,00 für das Projekt von Herrn Niklas Hebbel im Haushalt zu belassen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dieser Antrag wird abgelehnt. Stadtverordnetenvorsteherin Arendt-Söhngen stellte damit fest, dass Beschlusslage sei, dass die 6.000,00 wie vorgesehen, im Haushalt ohne Sperrvermerk verbleiben. 6. Stadtverordnetenvorsteherin Arendt-Söhngen ließ danach über die vom Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse zur Änderung der Haushaltssatzung bzw. zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen, wie von Herrn Stadtverordneter Vogel zu Beginn der Sitzung vorgetragen, abstimmen: 4

5 1. Die energetische Sanierung der Fensterfront am Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Usenborn soll durchgeführt werden. Hierzu werden ,00 an Haushaltsmittel neu zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden erhebliche Eigenleistungen eingebracht. 2. Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorstellung der Dorfentwässerung im Stadtteil Bleichenbach. 3. Haushaltsbegleitbeschluss zur Prüfung der Anschaffung von Tischen und Stühlen im Dorfgemeinschaftshaus Selters. 4. Die eingestellten Haushaltsmittel für die Sanierung des Backhauses im Stadtteil Eckartsborn in Höhe von ,00 werden mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Antrag wurde umgewandelt und lautet wie folgt: Der Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle Sanierung Backhaus Eckartsborn, Unterdorfstraße, im Umfang von ,00 bleibt bestehen. Weiterhin wird ein Sperrvermerk angebracht mit Mittelfreigabe durch den Haupt- und Finanzausschuss. Weiterhin wird die Angelegenheit der Sanierung des alten Backhauses oder Errichtung eines Backhauses im Oberdorf zur Meinungsbildung in den Stadtteil Eckartsborn getragen. Nach entsprechender Vorlage dieses Meinungsbildes wird die Angelegenheit nochmals zur Beratung und Beschlussempfehlung in den Bau- und Planungsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. 5. Die veranschlagten Haushaltsmittel für den Grillplatz im Naherholungsbereich in Ortenberg in der Nähe des Sportplatzes in Höhe von 5.000,00 werden mit einem Sperrvermerk versehen. 6. Haushaltsbegleitbeschluss mit dem Auftrag an die Verwaltung, den Investitionsbedarf aller Friedhöfe in allen Stadtteilen zu ermitteln und eine entsprechende Prioritätenliste zu erstellen. Die Ermittlung des Investitionsbedarfes und der Prioritätenliste ist im Anschluss den städtischen Gremien zur Beratung vorzulegen. 7. Zu den im Haushalt veranschlagten Mittel zur Sanierung und Umbau Dorfgemeinschaftshaus Selters in Höhe von ,00 wird ein Sperrvermerk beantragt. Die angesetzten Mittel für die Jahre 2013 werden von ,00 auf ,00 gekürzt und die Mittel für das Jahr 2014 im Umfang von ,00 werden ersatzlos gestrichen. 8. Die Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle Förderung fremder Kindertagesstätten, hier: Montessori Kinderhaus in Bergheim, werden herausgenommen, da es im Monat Dezember 2011 bereits ein anders lautender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gab, mit dem beschlossen war, zunächst nur die akuten und dringend erforderlichen Reparaturarbeiten durchzuführen. 9. Anbringung eines Sperrvermerkes bei der Haushaltsstelle Sanierung der Alten Schule in Effolderbach. Hier sind Mittel in Höhe von ,00 vorgesehen. 5

6 10.Auf Antrag des Ortsbeirates Bleichenbach werden 5.000,00 an Haushaltsmittel für die Sanierung des Friedhofsvorplatzes im Stadtteil Bleichenbach bereitgestellt. Den Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses wird zugestimmt. 7. Stadtverordnetenvorsteherin Arendt-Söhngen ließ dann über die einzelnen Teile des Haushaltes abstimmen: a) Dem Entwurf des Ergebnishaushaltes mit den vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen und der 1. Änderung seitens des Magistrates wird zugestimmt. b) Dem Entwurf des Finanzhaushaltes mit den vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Änderung und der 1. Änderung des Magistrates wird zugestimmt. c) Dem Entwurf des Stellenplanes wird in der vorliegenden Form zugestimmt. d) Dem Entwurf des Ergebnis- und Finanzplanes wird zugestimmt. e) Dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird mit den beschlossenen Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses und der 1. Änderung des Magistrates wie folgt zugestimmt: H a u s h a l t s s a t z u n g der Stadt Ortenberg (Wetteraukreis) für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 114 a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von ,00 Euro ,00 Euro 9.200,00 Euro 0,00 Euro ,00 Euro 6

7 im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Euro um dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro festgesetzt. 2 1.) Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf ,00 Euro festgesetzt. 2.) Der Magistrat wird gemäß 114j Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ermächtigt, über die Aufnahme von Krediten und die Kreditbedingungen sowie die Umschuldung von Krediten in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung ist entsprechend darüber zu informieren. 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 201 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 270 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 235 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 310 v. H. 6 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 7

8 Durch Ausscheiden frei werdende Stellen bzw. befristet besetzte Stellen können nur mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses wieder besetzt werden. 8 Nach 4 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit 20 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) werden die in einem Produkt veranschlagten Aufwendungen der Teilergebnishaushalte zum Budget erklärt. Diese sind somit gegenseitig deckungsfähig. Ausgenommen davon sind die jeweiligen veranschlagten Ansätze der Personal- und Versorgungsaufwendungen, die Abschreibungen und das gesamte Produkt Stadtwald. Die Ansätze der Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie die Abschreibungen werden nach 20 Abs 2 GemHVO-Doppik zu jeweils eigenen Budgets zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 1. Der Magistrat wird gemäß 114g Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ermächtigt über folgende unerhebliche überplanmäßigen Aufwendungen zu entscheiden: a.) über die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Teilergebnishaushalt bis zu einem Betrag von höchstens ,00 EUR je Budget, 9 b.) über die Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt bis höchstens ,00 je Planungsstelle. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gemäß 114g Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ermächtigt, die Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen im Teilergebnishaushalt bis zu ,00 EUR zu genehmigen. Ortenberg, den Magistrat der Stadt Ortenberg Pfeiffer-Pantring Bürgermeisterin Punkt 11: Ohne weitere Wortmeldung ergeht folgender Beschluss: Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Haushaltskonsolidierung (Stand 02/2012) zur Kenntnis und bringt es zur Beratung in die Stadtverordnetenversammlung ein. Die Stadtverordnetenversammlung überweist das Haushaltskonsolidierungskonzept an den Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Beschlussfassung. 8

9 Punkt 12: Ohne Wortmeldung ergeht folgender Beschluss: Die Abwägungsbeschlüsse der Regionalversammlung zur Stellungnahme der Stadt Ortenberg werden an den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Punkt 13: Ohne Beschlussfassung. Punkt 14: Ohne Beschlussfassung. Punkt 15: Es ergeht folgender Beschluss: Der Magistrat wird grundsätzlich beauftragt, sich für die Aufnahme in das Förderprogramm zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bei dem Bundesministerium für Umwelt zu bewerben. Das Thema wird zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Eine endgültige Beauftragung eines Klimaschutzkonzeptes darf erst nach Freigabe der notwendigen Finanzmittel durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Punkt 16: Ohne weitere Wortmeldung ergeht folgender Beschluss: Die Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Ortenberg wird in der vorliegenden Form mit der Änderung aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion in Abschnitt VI Ziffer 5 der neu wie folgt lautet, beschlossen: Berechtigt zum Einreichen von Wahlschlägen sind alle natürlichen Personen, sofern sie auch Wähler im Sinne dieser Wahlordnung sind, sowie die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen, die Ortsbeiräte und die ortsansässigen Sozialverbände. Im Zweifel entscheidet der Wahlausschuss über die Berechtigung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Der so geänderten Form wird zugestimmt. Punkt 17: a) Die Stadt Ortenberg veräußert an die Grundstücksgemeinschaft Fitzenberger, Ysenburger Straße 41, Gelnhaar, eine Teilfläche aus dem städtischen Grundstück (Weg), Flur 6 Nr. 85/1, von 37,12 qm. b) Die Stadt veräußert an die Grundstückseigentümer Oppermann, Ysenburger Straße 39, Gelnhaar, eine Teilfläche aus dem städtischen Grundstück (Weg), Flur 6 Nr. 85/1, von 33,19 qm Der Grundstückspreis beträgt 50,-- Bodenwert des Gutachterausschusses des Wetteraukreises (Wohnbaufläche). Sämtliche Nebenkosten tragen die Käufer. 9

10 Punkt 18: Dem Antrag der CDU-Fraktion auf Anordnung eines Überholverbotes sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf der Teilstrecke der B 275 zwischen Ortenberg und dem Stadtteil Eckartsborn-Unterdorf wird zugestimmt. 10

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