M I T T E I L U N G EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG

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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 14. Januar Wahlperiode Sozialausschuss Telefon: 0385/ , Telefax: 0385/ M I T T E I L U N G Die 65. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (Sozialausschuss) findet am Mittwoch, dem 25. Februar 2015, 9:00 Uhr in Schwerin, Schloss, Plenarsaal statt. EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG Öffentliche Anhörung zur Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg- Vorpommern Martina Tegtmeier Vorsitzende

2 Liste der Anzuhörenden der öffentlichen Anhörung zur Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern Anzuhörende: AWO Landesverband M-V e. V. Frau Peggy Lehm Berufsfachschule Greifswald Frau Dr. Barb Neumann Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e. V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ecolea / Private Berufliche Schule Frau Catrin Täubert Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. Herr Martin Scriba GEW Mecklenburg-Vorpommern Hochschule Neubrandenburg Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung Hochschule Neubrandenburg Frau Prof. Dr. Mandy Fuchs Landesarbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern c/o Bernostiftung Herr Thomas Weßler Landesjugendhilfeausschuss Mecklenburg-Vorpommern e. V. Landesseniorenbeirat M-V e. V. Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V. LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege M-V Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V.

3 Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales im Landtag Mecklenburg-Vorpommern zur Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern 1. Inwieweit gibt es in den Kindertageseinrichtungen in M-V aus Ihrer praktischen Erfahrung heraus derzeit ausreichend Fachkräfte im Sinn von 11 Abs. 2 KiföG M-V, um die im KiföG M-V festgeschriebenen Standards (Fachkraft-Kind-Relation, mittelbare pädagogische Arbeitszeit, Elternarbeit etc.) umzusetzen? Von welchem derzeitigen Defizit an Fachkräften im Sinne von 11 Abs. 2 KiföG M-V gehen Sie aus, wenn derzeit nicht ausreichend Personal eingesetzt wird, und welche Gründe sehen sie für das Defizit? 2. Inwieweit kann der Bedarf an pädagogischen Fachkräften gemäß 11 Absatz 2 KiföG M-V aufgrund der vorliegenden Ausbildungsplatzplanung nach den Maßgaben des geltenden KiföG M-V im Zeitraum 2014 bis 2023, insbesondere im Zeitraum bis 2018, gesichert werden? Wenn der Fachkräftebedarf nicht gedeckt werden kann, warum nicht und in welchem Umfang kann er nicht gedeckt werden? 3. Ist die Fachkraft-Kind-Relation im aktuell geltenden KiföG M-V dem wissenschaftlichen Stand entsprechend? Wieviel Personal wäre bei einer veränderten Fachkraft-Kind- Relation notwendig? 4. Inwieweit rechnen Sie mit einem weiteren Anstieg der Betreuungsquoten bzw. der Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen (und in der Kindertagespflege) in M-V? a. Wenn ja, in welcher Alterskohorte? b. Inwieweit ist der derzeit geplante Aufwuchs auf 50 % im Krippenbereich realistisch oder müsste auf welche Zahl korrigiert werden? 5. Inwieweit rechnen Sie mit einer veränderten Inanspruchnahme von Ganztags-, Halbtags- und Teilzeitplätzen in den Kindertageseinrichtungen? Wenn ja, in welcher Alterskohorte und aufgrund welcher Annahme gehen Sie von einer veränderten Inanspruchnahme aus? 6. Inwieweit ist der Anstieg des Beschäftigungsumfanges der Erzieherinnen und Erzieher von derzeit 83 Prozent auf 85 Prozent realistisch und inwieweit sind aus Ihrer Erfahrung die Fachkräfte bereit, den Beschäftigungsumfang weiter zu erhöhen?

4 7. Inwieweit sind die in der aktuell geltenden Ausbildungsplatzplanung aufgeführten Personalschlüssel in Vollzeitbeschäftigungseinheiten geeignet, die Einhaltung der Standards des KiföG M-V (Fachkraft-Kind-Relation, mittelbare Arbeitszeiten, Ausfall aufgrund von Fort- und Weiterbildung, Urlaub und Krankheit) in den Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten? 8. Wie beurteilen Sie den Fakt, dass das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Krippenbereich einen tatsächlichen erforderlichen Personalbedarf von 1,59 VzÄ zu 6 Krippenkindern berechnet hat und die aktuelle Ausbildungsplatzplanung von einem Personalschlüssel im Krippenbereich von 1,1 VBE pro 6 Vollzeitäquivalenten ausgeht? 9. Als Bemessungsgrundlage für die Personalschlüssel wurde bei der Erarbeitung der Ausbildungsplatzplanung eine Handreichung aus dem Jahre 2004 verwendet. Inwieweit halten Sie die Verwendung der Handreichung aus dem Jahr 2004 für geeignet bzw. ungeeignet, um daraus den Fachkräftebedarf nach dem KiföG M-V aus dem Jahr 2013 abzuleiten? 10. Inwieweit sind die Leitungsaufgaben der Fachkräfte in der aktuell geltenden Ausbildungsplatzplanung nach 10 Abs. 8 KiföG M-V ausreichend bzw. nicht ausreichend berücksichtigt? 11. In welchen Punkten ist die aktuell geltende Ausbildungsplatzplanung für Sie nachvollziehbar bzw. nicht nachvollziehbar? 12. Inwieweit sind die angegebenen Fluktuationsquoten bei den Erzieherinnen und Erziehern aufgrund des Erreichens des gesetzlichen Rentenalters und anderer Gründe realistisch und nachvollziehbar oder aus welchen Gründen sind sie dies nicht? 13. Inwieweit ist die Annahme der voraussichtlichen Zahl der Absolventinnen und Absolventen realistisch und nachvollziehbar oder aus welchen Gründen ist sie dies nicht? 14. Inwieweit ist die Einmündungsquote von 66,7 % der Absolventinnen und Absolventen für Erzieherinnen und Erzieher bzw. 43 % der Absolventinnen und Absolventen für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger bzw. 43% für die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudienganges in die Kindertageseinrichtungen realistisch? 15. Wie stehen Sie einer statistischen Erfassung über den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen nach ihrem Abschluss durch die beruflichen Schulen bzw. die Fachund Hochschulen gegenüber, wenn diese Erfassung zuvor geprüft und datenschutzrechtlich für unbedenklich erklärt werden würde? 2

5 16. Wie bewerten Sie die Forderung nach einer wissenschaftlichen Erarbeitung der Ausbildungsplatzplanung und deren Begleitung. 17. Inwieweit stimmen Sie der Darstellung zu, dass das derzeitige Angebot an Ausbildungsplätzen für Erzieherinnen und Erzieher in M-V zukünftige Bedarfe in M-V abdeckt? 18. Welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Rahmenbedingungen, die verbessert werden müssten, um die Attraktivität des Berufes der Erzieherin/des Erziehers in M-V zu erhöhen? Inwieweit reichen die bisher durch die Landesregierung im Rahmen des KiföG M-V (bzw. außerhalb dessen) in diesem Sinne eingeleiteten Maßnahmen aus? Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf? Inwieweit könnte bzw. kann die Landesregierung im Sinne der Verbesserung der Attraktivität des Berufes und seiner Ausübung stärkeren Einfluss auf die Träger (Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger) nehmen? 19. Welche Änderungen an der Ausbildungsplatzplanung finden aus welchen Gründen Ihre Zustimmung und welche nicht? Welche weiteren Änderungen an der Planung müssten vorgenommen werden? 20. Nach welchem Zeitraum sollte eine Überprüfung der aktuell geltenden Ausbildungsplatzplanung erfolgen? 21. Inwieweit hätte der Landesjugendhilfeausschuss M-V aus rechtlicher oder inhaltlicher Sicht ebenfalls in die Erarbeitung der Ausbildungsplatzplanung einbezogen werden müssen? 22. Wie bewerten Sie, die am 21. Juni 2012 vom 6. Landesjugendhilfeausschuss beschlossene Analyse zum Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Feststellungen? 23. Welche Rolle spielt die berufsbegleitende Ausbildung und welche Rahmenbedingungen müssen für die erhöhte Attraktivität der berufsbegleitenden Ausbildung geschaffen werden? 24. Gibt es ihrer Kenntnis nach Modelle, die die Wanderungsbewegung einzelner Berufsgruppen von oder nach Mecklenburg-Vorpommern mittelfristig sicher erklären und beziffern können, so dass die resultierenden Daten in ihrer Qualität dazu geeignet sind, in einer Ausbildungsplatzplanung berücksichtigt zu werden? 25. Inwiefern unterscheiden pädagogische Studien zu optimalen Fachkraft-Kind-Relationen zwischen den Ausbildungsniveaus von Fachkräften? Welche empirische Basis haben diese Studien ihrer Kenntnis nach? 3

6 26. Ist die vorliegende Ausbildungsplatzplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ihrer Ansicht nach valide und objektiv erarbeitet worden? 27. Wie beurteilen sie die Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in der Kindertagesbetreuung des BMFSFJ in Bezug auf ihre praktische Anwendung in Mecklenburg-Vorpommern? Halten sie einzelne Empfehlungen für besonders geeignet, im spezifischen Kontext Mecklenburg-Vorpommerns umgesetzt zu werden? 28. Wie bewerten sie den Fakt, dass die Zahl der Kinder im Kindertagesförderungsalter in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 sich je nach Entwicklung der allgemeinen Geburtenziffer voraussichtlich im Korridor zwischen und Kindern bewegen wird (zum Vergleich 2013: ca )? 29. Im frühkindlichen Bereich fehlen häufig moderne männliche Rollenvorbilder und Bezugspersonen. Wie bewerten Sie daher die weiterhin geringe Zahl an männlichen Erziehern in MV? Das 2013 ausgelaufene, mit ESF-Mitteln geförderte Bundesprogramm "Mehr Männer in Kitas" wird durch das Nachfolgeprogramm "Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas" fortgesetzt. Wie beurteilen Sie die Rahmenbedingungen und Erfolgsaussichten des Projekts und wie kann sich das Land dieser Herausforderung annehmen? 30. Wie schätzen Sie die aktuelle Situation von Auszubildenden ein, die eine Nichtschülerprüfung zum Erzieher absolvieren sowie von Umschülern, die von einer Finanzierung durch einen Bildungsgutschein abhängig sind? Wie bewerten Sie die Qualität der verkürzten Ausbildung sowie die Prüfungserfolgsaussichten? Inwiefern orientiert sich die Prüfung zum Erzieher an dem tatsächlich vermittelten Unterricht? 31. Welchen organisatorischen Aufwand muss eine zertifizierte Berufsschule erbringen, über die der Bildungsgutschein zur Absolvierung einer Ausbildung zum Erzieher eingesetzt werden kann? 32. Wie wird die Ausbildung zum Erzieher, die eine Ausbildung zum Sozialassistenten voraussetzt, in anderen Bundesländern anerkannt? Sind Ihnen Probleme bekannt? 33. Wie bewerten Sie das Verhältnis der derzeitigen Zahl an Auszubildenden zum prognostizierten Bedarf und welche Strategien zur Sicherung des Fachkräftebedarfs schlagen Sie vor? 34. Sehen Sie im Hinblick auf die Curricula Reformbedarf und falls ja, welchen? 35. Hat die im Zuge der Reform der Fachhochschulverordnung Sozialwesen erfolgte Verkürzung der Erzieherausbildung ab dem Schuljahr 2012/2013 konkrete Auswirkungen gezeitigt und falls ja, welche? 4

7 36. Ist aus Ihrer Sicht die Erprobung eines dualen bzw. dual orientierten Ausbildungsgangs sinnvoll und realisierbar und falls ja, unter welchen Rahmenbedingungen? 37. Wie beurteilen Sie im o.g. Zusammenhang den Modellversuch Praxisintegrierte Ausbildung (PIA), der derzeit in Baden-Württemberg durchgeführt wird, sowohl fachlich als auch im Hinblick auf eine Übertragbarkeit für Mecklenburg-Vorpommern? 38. Wie bewerten Sie die Diskussion in Richtung Höherqualifizierung und Akademisierung der Erzieherausbildung und welchen Handlungsbedarf sehen Sie? 39. Wie beurteilen Sie die derzeitigen Rahmenbedingungen für Quereinsteigerinnen und - einsteiger in den Erzieherberuf? Sehen Sie konkreten Handlungs- und Verbesserungsbedarf? 40. Welche Angebote zur berufsbegleitenden Qualifizierung etwa für Tagespflegepersonen sind Ihnen bekannt? Beurteilen Sie diese Angebote als ausreichend? 41. Nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die Fachkräftereserve weitgehend abgebaut, weshalb über zusätzliche Strategien zur Personalgewinnung nachgedacht werden müsse (vgl. IAB-Forschungsbericht 15/2014). Welche Strategien erscheinen Ihnen in diesem Zusammenhang besonders lohnenswert? 42. Ist aus Ihrer Sicht für die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher eine bundesweit einheitliche Regelung erforderlich? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, warum nicht? 5

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