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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Alternative Techniken von Windkraftanlagen vergleichen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob sie sich im Zuge der Überlegungen zur Energiewende neben dem sogenannten Dreiflügler mit weiteren Techniken für Windkraftanlagen wie beispielsweise der Mantelwindturbine auseinandergesetzt hat; 2. auf welchem Entwicklungsstand diese Techniken sind und wie schnell diese einsatzfähig sein könnten; 3. wie deren technische Kennzahlen hinsichtlich Maßen, Ertrag und Mindestwindgeschwindigkeit lauten bzw. wie sich deren Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum dreiflügeligen Windrad verhält; 4. wie sich deren Auswirkungen auf die Umwelt und das Landschaftsbild im Vergleich zu dreiflügeligen Windrädern darstellen; 5. inwiefern sich die ihr bekannten Konstruktionsmöglichkeiten für Windkraftanlagen mit weiteren alternativen Energiegewinnungsmethoden wie beispielsweise der Wasserkraft kombinieren lassen; 6. ob das neue Landesplanungsgesetz bzw. der Windkrafterlass der Landesregierung diese moderne Generation der Windkraftanlagen berücksichtigen, insbesondere dass diese Anlagen neben der geeigneten Windhöfigkeit auch Gefälle und Wasser benötigen; 7. inwiefern sie die Kommunen über solche alternative Techniken zu informieren gedenkt; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. inwiefern sie die Entwicklung und Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten von Windkraftanlagen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen auf Umwelt und Landschaftsbild für förderungswürdig erachtet; 9. ob ihr bekannt ist, dass Windkraftfirmen in Baden-Württemberg Vorverträge mit Grundstücksbesitzern abschließen, auch wenn konkrete Standortfragen noch nicht geklärt sind, um sich so möglichst viele Standorte langfristig zu sichern; 10. wenn ja, wie sie diese Praxis unter Wettbewerbsgesichtspunkten beurteilt Glück, Haußmann, Dr. Goll, Dr. Bullinger, Grimm, Dr. Timm Kern, Dr. Rülke FDP/DVP Begründung Durch den Vergleich verschiedener Konstruktionstechniken für Windkraftanlagen und deren jeweiliger Vor- und Nachteile kann die Energiewende insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung positiv beeinflusst werden. Prototypen alternativer Techniken wie z. B. die Mantelwindturbine sind bereits im Einsatz und weisen in vielerlei Hinsicht Vorteile gegenüber den dreiflügeligen Windrädern auf, da sie einerseits niedriger sind und sowohl bei geringeren wie auch stärkeren Windgeschwindigkeiten einsatzfähig sind. Durch einen Vergleich technischer Möglichkeiten und die Kommunikation dieser Alternativen mit den Gemeinden können die Kommunen ihre Planungen entsprechend optimieren. Dabei gilt es aus Sicht der Antragsteller auch bei der Vergabe von Windkraftstandorten sicherzustellen, dass künftig genügend Flächen für innovative Techniken zur Verfügung stehen, zumal in Baden-Württemberg offensichtlich ein Run auf Windkraftstandorte ausgebrochen ist. Firmen sind dabei, in großem Umfang mit Grundbesitzern Vorverträge abzuschließen, um sich so die besten Windkraftstandorte zu sichern. Dabei werden oftmals nicht nur Preise zu überhöhten Konditionen vereinbart; es steht zu befürchten, dass durch diese Praxis vor allem künftiger Wettbewerb und Innovationen ausgeschlossen werden sollen. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 14. Juni 2012 Nr /526/ nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob sie sich im Zuge der Überlegungen zur Energiewende neben dem sogenannten Dreiflügler mit weiteren Techniken für Windkraftanlagen wie beispielsweise der Mantelwindturbine auseinandergesetzt hat; Die Landesregierung steht innovativen, umweltfreundlichen Technologien grundsätzlich stets offen gegenüber, verfolgt jedoch auch eine klare Fokussierung auf reife und wirtschaftliche Technologien. Insofern wird die Prüfung von Umsetzungschancen und Ausgereiftheit innovativer Technologien als Daueraufgabe durchgeführt. Mantelwindturbinen werden heutzutage mit wenigen Ausnahmen als Kleinwindanlagen ausgeführt. Aufgrund der technischen und ökonomischen Eigenschaften von Kleinwindanlagen erwartet die Landesregierung energiepoltisch in naher und mittlerer Zukunft keine substanziellen Beiträge zur Energiewende in Baden-Württemberg (für Details wird auf die Landtagsdrucksache 15/460 verwiesen). 2. auf welchem Entwicklungsstand diese Techniken sind und wie schnell diese einsatzfähig sein könnten; Mantelwindturbinen befinden sich zurzeit im Entwicklungs- und Demonstrationsstadium. Ob bzw. wie schnell sie die Marktreife erreichen können, ist derzeit nicht absehbar. Bei großen Mantelwindturbinen stellen sich in technischer Hinsicht insbesondere die im Vergleich zu konventionellen Windenergieanlagen erhöhten Lasten auf Turm und Fundament als zentrale Schwierigkeit dar. In Leibertingen wird derzeit ein (in dieser Größe) bundesweit einzigartiger Prototyp mit einer Gesamthöhe von rund 45 Metern und einer Gesamtleistung von 2 MW geplant. Ob bzw. wann die Realisierung dieses Projektes vollzogen wird, lässt sich aktuell nicht beurteilen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Windertrag mit zunehmender Höhe zunimmt. Die Windverhältnisse für kleine Anlagen mit niedrigen Bauhöhen werden in Baden-Württemberg nur an relativ wenigen Standorten einen wirtschaftlichen Betrieb zulassen. 3. wie deren technische Kennzahlen hinsichtlich Maßen, Ertrag und Mindestwindgeschwindigkeit lauten bzw. wie sich deren Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum dreiflügeligen Windrad verhält; Die Ummantelung von Rotoren durch einen aerodynamisch geformten Rahmen so die Konstruktionstheorie geht mit höheren Energieausbeuten und Effizienzen sowie geringeren Anlauf- bzw. Einschaltgeschwindigkeiten im Vergleich zu konventionellen Windenergieanlagen einher. Die Anlagen konnten sich bisher jedenfalls nicht durchsetzen und die prognostizierten Leistungssteigerungen in breiten Praxistests nicht nachgewiesen werden. Insofern sind die praktischen Betriebserfahrungen insgesamt zu gering, um eine verlässliche Einschätzung der technischen Kennzahlen abzugeben. Die von den Herstellern angegebenen technischen Kennzahlen variieren z. T. sehr stark. 3

4 4 4. wie sich deren Auswirkungen auf die Umwelt und das Landschaftsbild im Vergleich zu dreiflügeligen Windrädern darstellen; Aufgrund der Ummantelung des Rotors sowie der insgesamt kleineren Höhe der Anlagen sind ggf. weniger Lärmemissionen, Schutz vor Eisabwurf und geringere Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds denkbar. Letzteres wird durch Größe und Wirkung des den Rotor ummantelnden Rahmens bzw. Kastens aber zumindest zum Teil wieder relativiert. Ob und welche Auswirkungen dieser Bautyp auf windkraftempfindliche Tierarten hat, ist nicht bekannt. Im Hinblick auf Entwicklungsstand und Kosten (siehe Ziff. 1 und Ziff. 2) sind von Mantelwindturbinen in naher Zukunft keine signifikanten Beiträge an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg oder zur Treibhausgasminderung zu erwarten. Insofern ist auch das großmaßstäbliche Eintreten der genannten möglichen Vorzüge (Lärm, Eisabwurf, Landschaftsbild und Kollisionsrisiko tagaktiver Arten) in den nächsten Jahren nicht realistisch. 5. inwiefern sich die ihr bekannten Konstruktionsmöglichkeiten für Windkraftanlagen mit weiteren alternativen Energiegewinnungsmethoden wie beispielsweise der Wasserkraft kombinieren lassen; Generell ist eine Vielzahl an Kombinations- und Verknüpfungsmöglichkeit der Windkraft mit anderen erneuerbaren Energien und/oder konventionellen Technologien in Form einer Ergänzung durch Speichersysteme oder sogar im Sinne der Etablierung von Smart Systems vorstellbar und erwünscht. Eine solche Kombination wird beispielsweise bei dem Vorhaben Naturstromspeicher Gaildorf angestrebt, bei dem Wasser auf eine Anhöhe gepumpt, dort gespeichert und beim anschließenden Herablassen mittels Turbinen und Generatoren Strom erzeugt werden soll. Im konkreten Fall ist der untere Teil von vier konventionellen Großwindkraftanlagen wie bei einem gewöhnlichen Pumpspeicherkraftwerk das Oberbecken als Speicher vorgesehen. 6. ob das neue Landesplanungsgesetz bzw. der Windkrafterlass der Landesregierung diese moderne Generation der Windkraftanlagen berücksichtigen, insbesondere dass diese Anlagen neben der geeigneten Windhöfigkeit auch Gefälle und Wasser benötigen; Die Novellierung des Landesplanungsgesetzes zielt auf regionalbedeutsame Windenergieanlagen ab. Mantelwindturbinen gehören in den bisher üblichen Ausführungen (Gesamthöhe unter 50 Meter, siehe Ziff. 2) in der Regel nicht zu dieser Kategorie und fallen nicht unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht. Ihre Zulässigkeit regelt sich nach 49 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO). Kapitel 6 des Windenergieerlasses enthält nähere Ausführungen. Im Fall der Kombination von Windkraftanlagen mit anderen Technologien (siehe Ziff. 5) sind zusätzlich zu den im Windenergieerlass beschriebenen Anforderungen ggf. weitere Anforderungen zu prüfen, beispielsweise hinsichtlich der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit. 7. inwiefern sie die Kommunen über solche alternative Techniken zu informieren gedenkt; Gerade bezüglich des Ausbaus der Windenergie besteht ein enger Dialog mit allen betroffenen Akteuren (z. B. Arbeitskreis Windenergie in Baden-Württemberg, Windbranchentag, Windcluster Baden-Württemberg, Windenergie Forschungsnetzwerk Süd, Kompetenzzentrum Windenergie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg [LUBW] sowie Kompetenzzentren Energie der Regierungspräsidien). Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) sowie einer mehrjährigen Informations- und Dialogoffensive ( Energiewende im Dialog ) werden umfassende Informationen zu innovativen Technologien ausgetauscht.

5 8. inwiefern sie die Entwicklung und Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten von Windkraftanlagen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen auf Umwelt und Landschaftsbild für förderungswürdig erachtet; Die dynamische Entwicklung der Windkrafttechnologie hat bisher, u. a. angereizt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Wesentlichen in Eigenregie der Industrie stattgefunden. Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, von diesem erfolgreichen Grundprinzip abzuweichen. Im Hinblick auf die besonderen Voraussetzungen für die Windenergienutzung in Baden-Württemberg (bergig komplexes Gelände) wird die Landesregierung jedoch Infrastruktur für praxisnahe Forschung fördern. Dies betrifft z. B. Werkstoffe, Auslegung und Betriebsführung sowie Untersuchungen zu Maßnahmen in Bezug auf Vereisungsproblematik (z. B. Test von Eisdetektoren und Blattheizungen) und Blitzeinschläge. 9. ob ihr bekannt ist, dass Windkraftfirmen in Baden-Württemberg Vorverträge mit Grundstücksbesitzern abschließen, auch wenn konkrete Standortfragen noch nicht geklärt sind, um sich so möglichst viele Standorte langfristig zu sichern; Bisher gingen beim Landesbetrieb ForstBW Anfragen für 120 verschiedene Standorte ein (siehe Landtagsdrucksache 15/1526). Insofern ist es wahrscheinlich, dass auch bei privaten und anderen öffentlichen Eigentümern Anfragen vorliegen und evtl. bereits Vorverträge oder Verträge abgeschlossen wurden. Zahlen darüber liegen nicht vor. 10. wenn ja, wie sie diese Praxis unter Wettbewerbsgesichtspunkten beurteilt. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Energieversorgung im Sinne einer möglichst hohen Kosteneffizienz auch im Zeichen der Energiewende überwiegend privatwirtschaftlich organisiert sein sollte. Im Fall des Ausbaus der Windenergie schließt dies die Standortsicherung durch Vorverträge und Verträge ein. Solange Standortsicherungen den Ausbau der Windenergie nicht blockieren und die (finanzielle) Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort weiterhin möglich ist, bestehen insofern keine Bedenken. Um den Bau von Windenergieanlagen zu forcieren, empfiehlt die Landesregierung (siehe Kapitel 1.3 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg), Verpachtungen mit einer Verpflichtung des Investors zur Errichtung von Windenergieanlagen zu verbinden. Im Rahmen des Monitorings der Nutzung erneuerbarer Energien wird die Landesregierung die Entwicklungen intensiv beobachten. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 5

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