Dienstanweisung Freiwillige Feuerwehr Unterstützungsabteilung
|
|
- Oldwig Kappel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Dienstanweisung Freiwillige Feuerwehr Unterstützungsabteilung Ausgabe 03/2018 Florianstr Hagen
2 IMPRESSUM 1 IMPRESSUM Impressum Herausgeber Stadt Hagen Der Oberbürgermeister Rathausstr Hagen Bearbeitung Stadt Hagen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Florianstr Hagen Auskunft Tel.: / 3740 Internet Mail feuerwehr@stadt-hagen.de
3 INHALT IMPRESSUM... 1 INHALT... 2 I ALLGEMEINES... 3 II RAHMENBEDINGUNGEN Aufgabenbereiche der Unterstützungskräfte Aufnahme und Mitgliedschaft Anforderungen an die Unterstützungskraft... 5 III SONSTIGES Grundausrüstung und Bekleidung Dienstgrade... 7 IV INKRAFTTRETEN... 8
4 I ALLGEMEINES 3 I ALLGEMEINES Nach 9 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) dürfen in der Freiwilligen Feuerwehr auch Personen mitwirken, die auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr beitragen. Nach 10 Abs. 1 der Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr (VOFF NRW) nehmen diese Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter anderem Aufgaben in der Betreuung der Kinder- und Jugendfeuerwehr, der Öffentlichkeitsarbeit, der Versorgung oder der Verwaltungsunterstützung sowie sonstige Aufgaben nach Festlegung durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr war. Hinsichtlich der Einbindung des vorgenannten Personenkreises in die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Hagen werden in dieser Dienstanweisung die notwendigen Rahmenbedingungen beschrieben, um eine den Aufgaben der Feuerwehr sowie der Eignung der betroffenen Personen entsprechende angemessenen Einbindung sicherzustellen. Eine Anrechnung der Mitglieder der Unterstützungsabteilung auf die Sollstärke erfolgt nicht.
5 II RAHMENBEDINGUNGEN Zur Einbindung der Unterstützungskräfte bildet die Feuerwehr Hagen eine Unterstützungsabteilung. Bei Aufnahme der ersten Unterstützungskraft bildet sich in der jeweiligen Löschgruppe oder zentral für die gesamte Feuerwehr eine entsprechende Unterstützungseinheit. Die nachfolgend genannten Rahmenbedingungen regeln im Detail die Einbindung von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Hagen, die als Unterstützungskräfte in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr tätig werden. Ziel der Rahmenbedingungen ist die Einbindung der nach 10 VOFF aufgenommenen Mitglieder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit unter konkreter Benennung der ausgeführten Aufgaben und Tätigkeiten, klare Festlegung der Voraussetzungen zur Aufnahme und Mitgliedschaft als Unterstützungskraft. 2.1 Aufgabenbereiche der Unterstützungskräfte In der Unterstützungsabteilung versehen Mitglieder der Feuerwehr ihren Dienst, die keinen Einsatzdienst leisten, sich aber mit ihren Fähigkeiten, Erfahrungen und Interessen in die Feuerwehr einbringen. Unterstützungskräfte nehmen freiwillig und ehrenamtlich Aufgaben der Feuerwehr außerhalb des Einsatzdienstes wahr, die den Aufgaben der Feuerwehr erkennbar dienen müssen und die regelmäßig wahrzunehmen sind. Sie nehmen hierzu am allgemeinen Feuerwehrdienst der Löschgruppen oder den zentralen Unterstützungsabteilungen teil und unterstützen damit den Dienstbetrieb. Folgende Aufgaben und Tätigkeiten können u.a. wahrgenommen werden: Zentral für die gesamte Feuerwehr: Auskunftstelle 38 BHKG Betreuung in der Jugendfeuerwehr Fachausbilder (Öffentlichkeitsarbeit, Mediengestaltung) Mitgliederwerbung Modellbau Übungsvorbereitung Brandschutzerziehung- aufklärung Chronik/ Geschichte Verantwortlicher: Leiter der Auskunftstelle Verantwortlicher: StJFW Verantwortlicher: SG Aus-u. Fortbildung Verantwortlicher: NN Verantwortlicher: SB FF Verantwortlicher: SG Aus-u. Fortbildung Verantwortlicher: SG Aus-u. Fortbildung Verantwortlicher: SB BSE/ BSA Verantwortlicher: NN Dezentral in den Löschgruppen Pfleg u. Wartung der Technik und Gerätehäuser Verantwortlicher: LGF/ASF Logistik Verantwortlicher: LGF/ASF finanzielle/ sachliche Unterstützung Verantwortlicher: LGF/ASF Unterstützung in der Verwaltungsarbeit Verantwortlicher: LGF/ASF Bezüglich einer Mitwirkung durch darüber hinausgehende Tätigkeiten und Aufgaben entscheidet der Leiter der Feuerwehr im konkreten Einzelfall.
6 II RAHMENBEDINGUNGEN Aufnahme und Mitgliedschaft Es gelten die allgemeinen Regelungen der VOFF. Darüber hinaus werden in dieser Dienstanweisung Regelungen zur Aufnahme und Mitgliedschaft getroffen, um eine sichere und angemessene Mitwirkung in der Feuerwehr sicherzustellen. Aufgenommen werden kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Altersbeschränkungen sind nicht vorhanden. Feuerwehrangehörige, die als Unterstützungskräfte gemäß VOFF aufgenommen werden, müssen trotz der unter Umständen vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen selbstständig und eigenverantwortlich in der Lage sein, ihre Tätigkeiten im Feuerwehrdienst ohne Aufsicht ausüben zu können. Die Unterstützungskraft ist ein gleichwertiges Mitglied in der Feuerwehr und als solches durch das Tragen der Dienstkleidung in der Öffentlichkeit erkennbar. Neben den formellen Anforderungen zur Aufnahme und Mitgliedschaft ist unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Eignung durch entsprechende Schulungsmaßnahmen die Erlangung von ausreichenden Grundkenntnissen sicherzustellen, um die übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können und im Notfall angemessen Maß- nahmen ergreifen zu können. Vor Aufnahme in die Unterstützungsabteilung ist mit dem Verantwortlichen abzustimmen, in welcher Form und Art die künftige Mitwirkung stattfinden soll. Darüber hinaus gelten für Unterstützungskräfte die gleichen Rechte und Pflichten gemäß 12 VOFF hinsichtlich der geforderten Dienstpflichten, z.b.: Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am allgemeinen Feuerwehrdienst (nicht am praktischen Übungs- Einsatzdienst) Pflicht zur Kameradschaft und zum vertrauens- und achtungsvollem Umgang Vertrauenswürdigkeit Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Aufgaben sind unparteiisch und gerecht zu erfüllen 2.3 Anforderungen an die Unterstützungskraft Die folgenden Anforderungen werden allgemein an alle Unterstützungskräfte der Feuerwehr Hagen gestellt: Fähigkeit zur selbstständigen Wahrnehmung der übertragenden Aufgaben Ausschluss einer Eigengefährdung und Gefährdung Dritter Vorheriges, mindestens sechsmonatiges Praktikum in der Löschgruppe oder der zentralen Unterstützungsabteilung Ausdrückliche Benennung der künftigen Tätigkeit und Aufgabe im Aufnahmeantrag Vorlage polizeiliches Führungszeugnis und ggf. Aufenthaltstitel Feststellung der gesundheitlichen Eignung Erlangung notwendiger Grundkenntnisse
7 Allgemein sind die nachfolgend aufgeführten Kenntnisse zu erlangen, im Einzelfall kann jedoch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Verwendung und persönlichen Leistungsfähigkeit davon abgewichen werden: Grundkenntnisse Feuerwehr Aufgaben der Feuerwehr Unfallverhütungsvorschriften Rechte und Pflichten eines Feuerwehrangehörigen Grundkenntnisse der Ersten-Hilfe bei Fahrertätigkeiten Fahrerabnahme sowie G25 Die Ausbildung erfolgt durch Teilnahme an den deckungsgleichen Ausbildungsblöcken innerhalb des theoretischen Übungsdienstes oder des Truppmann- Lehrgangs oder an sonstigen, den Anforderungen entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen.
8 III SONSTIGES 7 III SONSTIGES 3.1 Grundausrüstung und Bekleidung Die Unterstützungskräfte erhalten folgende Ausstattung gemäß gültigem Bekleidungskonzept für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr: 1 Dienstjacke NRW (mit Dienstgradabzeichen) 1 Diensthosen NRW 1 Paar Sicherheitsschuhe 2 Polohemden 1 Sweat-Shirt 1 Gürtel Von vorgenannter Regelung kann im begründeten Einzelfall, entsprechend der vorgesehenen Verwendung abgewichen werden. Dies ist auf dem Dienstweg gesondert zu begründen und zu beantragen. 3.2 Dienstgrade Nach erfolgreich absolvierter Probezeit sowie nach Erlangung der erforderlichen Grundkenntnisse erfolgt gemäß VOFF die Ernennung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau. Darüber hinaus werden gemäß VOFF keine weiteren Dienstgrade verliehen, da nicht die hierfür notwendigen Qualifizierungen erworben werden können. Mitglieder der Unterstützungsabteilung, die im Rahmen ihres Dienstes in der Einsatzabteilung einen entsprechenden Dienstgrad erworben haben, behalten diesen auch in der Unterstützungsabteilung. Die entsprechenden Regelungen zum Tragen von Dienstgradabzeichen sind gemäß VOFF zu berücksichtigen.
9 IV INKRAFTTRETEN Diese Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. (BD Veit Lenke) Leiter der Feuerwehr
Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr (VOFF) Struktur, Möglichkeiten und Chancen des Feuerwehr-Ehrenamtes in NRW
Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr (VOFF) Struktur, Möglichkeiten und Chancen des Feuerwehr-Ehrenamtes in NRW Agenda 1. Grundgedanke und Einstieg 2. Struktur der Freiwilligen Feuerwehr 3. Mitglieder
MehrVerordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008 Kreisfeuerwehrverband
MehrAntrag zur Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Hennef (Sieg)
Antrag zur Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Hennef (Sieg) Ich bitte um die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Hennef (Sieg) Einsatzabteilung Jugendfeuerwehr Persönliche Daten Name: Vorname:
MehrFreiwillige Feuerwehr STADT KALKAR
Freiwillige Feuerwehr STADT KALKAR Postanschrift: Freiwillige Feuerwehr Stadt Kalkar, Postfach 1165,47538 Kalkar Aufnahmeantrag Kinderfeuerwehr Hiermit bitte(n) wir/ich um die Aufnahme unseres/meines Kindes
MehrPersönliche Angaben: Bisherige Mitgliedschaft in einer Feuerwehr: Ich beantrage die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Sangerhausen
Antrag auf Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Sangerhausen Ich beantrage die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Sangerhausen Ortsfeuerwehr: Persönliche Angaben: Name: Straße, Hausnummer: Geburtsdatum:
Mehr1 Begriff und Aufgabe
Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz - HFPG) Vom 13. Juni 2000 GVBl. I S. 294 1 Begriff und Aufgabe (1) Das Land richtet
MehrEntschädigung für Einsätze
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen - Feuerwehrentschädigungssatzung vom 23.03.1993, geändert durch Satzung vom 02.05.1995
MehrSatzung Grundsätze über die Organisation der Kinderfeuerwehr
112 Satzung Grundsätze über die Organisation der Kinderfeuerwehr Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert durch
MehrJugendfeuerwehrordnung der Jugendfeuerwehr Ilmenau
Jugendfeuerwehrordnung der Jugendfeuerwehr Ilmenau vom 29. Mai 2015 1 Name, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ilmenau führen den Namen Jugendfeuerwehr Ilmenau.
MehrFreiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schipkau. Aufnahmegesuch
Aufnahmeantrag nach TVFF - 2013 Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schipkau Aufnahmegesuch Ich bitte um Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau, Ortsfeuerwehr.
MehrJugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden
Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Gemeinde Rems-Murr-Kreis Gemeinde 7/12 Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Wesen, Aufsicht... 3 2 Aufgaben und Ziele... 3 3 Mitgliedschaft...
MehrAnlage 1. zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wethautal
Anlage 1 zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wethautal Ordnung der Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wethautal Seite 1 1. Organisation 1.1. Die
Mehr2/2017 Feuerwehrreport
2/2017 Feuerwehrreport Teilnahme von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr an Ausbildungsveranstaltungen außerhalb der Jugendfeuerwehr und im Einsatz Gemeinsame Empfehlung der Jugendfeuerwehr NRW, AK Recht des
MehrSatzung über die Struktur der Feuerwehr der Stadt Gütersloh
Satzung über die Struktur der Feuerwehr der Stadt Gütersloh Aufgrund des 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO-NRW) vom 14.
MehrFREIWILLIGE FEUERWEHR JOSSGRUND
FREIWILLIGE FEUERWEHR JOSSGRUND JUGENDFEUERWEHR JUGENDORDNUNG FÜR DIE JUGENDFEUERWEHR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR JOSSGRUND Alle Personen in dieser Jugendordnung werden in der männlichen Person genannt.
MehrVom 04. Juli 2008 (GVBl.II/08, [Nr. 17], S.241)
1 von 8 27.07.2011 9:51 Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr- TVFF) Vom 04. Juli 2008
MehrVom 19. Dezember 2012
Hessische Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren
MehrErnennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr )
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr ) 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern
MehrZum Einstieg... L.Angler
Zum Einstieg... Truppmann Teil 2 3 Samstage feuerwehrtechnische Ausbildung 1 Samstag Theorie 2 Samstage Praxis Thema: Wiederholung Rechte und Pflichten ZSNeuOrdG Erlasse des ThIM ThBKG Thüringer Brand-
MehrFREIWILLIGE FEUERWEHR GAILDORF
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr
MehrJugendordnung. für die Jugendabteilung der freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen
Jugendordnung für die Jugendabteilung der freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen 1 Name (1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen, in dieser Ordnung Jugendfeuerwehr genannt, ist Bestandteil
MehrFunktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF
Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF LVO-FF vom 23.September 2005 (GVBL. LSA S.640) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl LSA S. 445) erarbeitet von Armin Vinzelberg
MehrJ u g e n d o r d n u n g ü b e r d i e J u g e n d f e u e r w e h r
J u g e n d o r d n u n g ü b e r d i e J u g e n d f e u e r w e h r der Stadt Schmalkalden vom 08. November 2002 1 Name, Wesen, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehr ist die Jugendgruppe der Freiwilligen
MehrS a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille.
S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille Auf Grund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. Aug. 1993 19 Abs. 1 (GVBl. S. 501) und 38 Abs. 1 3 des Thüringer Gesetzes
MehrDienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom in der Fassung der Änderung vom
Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom 14.12.1979 in der Fassung der Änderung vom 01.03.2014 Der Stadtbrandmeister leitet die Freiwillige Feuerwehr
MehrVeränderung durch das BHKG aus Sicht der Prävention/Entschädigung
Veränderung durch das BHKG aus Sicht der Prävention/Entschädigung Eine Veranstaltung der Historie Gesetz über den Feuerschutz in NRW (FSG) 02.06.1948 Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Belm
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Belm Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) 1. d. F. vom 22.06.1982 (Nds. GVBl. 5. 229), zuletzt geändert durch Gesetz vom
MehrSatzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wedemark
Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wedemark Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes
MehrMusterordnung für eine Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern
Musterordnung für eine Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern 1 1 Name 1.1 Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr., in dieser Ordnung Jugendfeuerwehr genannt, ist
MehrDen ausgefüllten Antrag einfach zum Übungsdienst (Montags von 19:00 bis 21:00 Uhr) mitbringen
Bitte ALLE Seiten des Antrages ausdrucken (optimale wäre ein doppelseitiger Ausdruck. Die Seiten zwei (2) und drei (3) bitte vollständig ausfüllen (Datum und Unterschrift nicht vergessen). Die Seite vier
MehrAbschnitt I. Laufbahnen. 1 Feuerwehreinheiten
Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, 458 Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrenlaufbahn-,
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lastrup
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lastrup - Durchgeschriebene Fassung Erstfassung der Satzung vom: 1. Oktober 2014 In-Kraft-Treten: 31. Oktober 2014 Änderung vom: bislang keine Änderung erfolgt
MehrSatzung über die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge
Satzung über die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge Aufgrund der 6 Absatz 1 und 14 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der
MehrJugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen
Feuerwehr Jugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet. Gemeint sind jedoch immer sowohl männliche
MehrGesetzliche Grundlagen Bundesrecht
Gesetzliche Grundlagen Bundesrecht Gesetzliche Grundlagen Folie 2 Gesetzliche Grundlagen Aufgabe des Bundes GG Artikel 70 ff ZSKG DRK-Gesetz Aufgaben der Länder LBKG RettD RAEP Gesundheit DV100 + FüRi
MehrJUGENDORDNUNG. der. Jugendfeuerwehr. Taunusstein-Wehen
JUGENDORDNUNG der Jugendfeuerwehr Taunusstein-Wehen 1. Namen, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr Taunusstein-Wehen ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Wehen. Sie gehört damit
MehrFwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften
FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften 1 Inhalt 1. GRUNDSÄTZE... 3 2. FUNKTIONEN IN EINHEITEN... 5 2.1 TRUPPMANN... 5 2.2 TRUPPFÜHRER...
MehrSatzung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Solingen vom
Satzung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Solingen vom 11.04.2014 Der Rat der Stadt Solingen hat am 10.04.2014 aufgrund a) der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrAusbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2
Ausbildung Ausbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2 Nachweis zur Vorlage bei der Anmeldung zum Lehrgang Truppführer Persönliche Angaben Name: Vorname: Geburtsdatum: Abteilung: Atemschutztauglich:
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehr Odenthal / Rhein. Berg. Kreis / NRW
Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Odenthal / Rhein. Berg. Kreis / NRW 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr Odenthal ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal. Sie gehört
Mehrvoraussichtliche Verkündung am 26. Mai 2017 im GV. NRW. Nr. 21, S. 582
213 Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW) Vom 9. Mai 2017 Auf Grund des 56 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes
Mehrder Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Emstek vom 20. März 1974
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Emstek vom 20. März 1974 Aufgrund des 6 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der 2 und 3 des Gesetzes über den Feuerschutz im Lande Niedersachsen
MehrOrdnung für die Jugendfeuerwehr Gettorf der Freiwilligen Feuerwehr Gettorf
Ordnung für die Jugendfeuerwehr Gettorf der Freiwilligen Feuerwehr Gettorf Nach 4 der Satzung der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gettorf vom 31.01.1997 wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung
MehrJUGENDORDNUNG. der. Jugendfeuerwehr. Hofbieber - Mitte
JUGENDORDNUNG der Jugendfeuerwehr Hofbieber - Mitte Inhaltsverzeichnis: Vorwort 1 Name, Wesen, Aufsicht 2 Aufgaben und Ziele 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten 5 Ordnungsmaßnahmen 6 Ausschluss 7 Verlust
Mehr213 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom
213 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 6.7.2017 Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr
Mehr1 Geltungsbereich. Abschnitt 1 Ehrenamtliche stellvertretende Kreisbrandmeister. 2 Bestellung der ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister
Satzung über die Bestellung und Entschädigung der ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister, Kreisausbilder, Fachbereichsleiter und Ausbildungshelfer im Feuerwehrwesen des Landkreises Elbe-Elster
MehrDie Jugendfeuerwehr als Teil der Feuerwehr der Gemeinde. Seminar Rechtsstellung der Jugendfeuerwehren StBI Ralf Fischer
Die Jugendfeuerwehr als Teil der Feuerwehr der Gemeinde Seminar Rechtsstellung der Jugendfeuerwehren StBI Ralf Fischer Die Jugendfeuerwehr ist ein Teil der Freiwilligen Feuerwehr also öffentlich-rechtlich
MehrKinderordnung der Kindergruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen
Kinderordnung der Kindergruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen (1) Die Kinderfeuerwehren der 1 Namen, Wesen, Aufsicht Freiwillige Feuerwehr Bischoffen Ortsteil Bischoffen Freiwillige
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schneverdingen
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schneverdingen Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 18.10.1977 (Nds. GVBI. S. 497) und der 1 und 2 des
MehrStadt Bad Wünnenberg Freiwillige Feuerwehr
Stadt Bad Wünnenberg Freiwillige Feuerwehr An den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Wünnenberg Aufnahmeantrag Hiermit bitte ich um Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Stadt Bad Wünnenberg
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Belm
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Belm Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des
MehrSatzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Emstek
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Emstek vom 06. Dezember 2017 Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576), zuletzt geändert
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Blankenburg (Harz) - (vorläufige Feuerwehrsatzung). Vom 10. Dezember 2009.
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Blankenburg (Harz) - (vorläufige Feuerwehrsatzung). Vom 10. Dezember 2009. Aufgrund der 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
MehrVerordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Vom 1. Februar 2002 (Fn 1)
Gliederungsnummer 213 213 Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen Vom 1. Februar 2002 (Fn 1) Auf Grund des 43 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
MehrJugendordnung. 1 Name, Wesen, Aufsicht. 2 Aufgabe und Ziele. 3 Mitgliedschaft
Jugendordnung 1 Name, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr der Verbandsgemeinde Asbach ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Asbach. Sie gehört der Deutschen Jugendfeuerwehr
MehrJugendordnung der. Jugendfeuerwehr. Teltow
Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Teltow -1- 1.Name,Wesen,Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehr Teltow /Ruhlsdorf ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Teltow. Sie gehören der ``Deutschen Jugendfeuerwehr``
MehrLehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene
Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.
MehrOrdnung für die Jugendabteilung der Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz
Seite 1 von 5 Ordnung für die Jugendabteilung der Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Name (1) Die Jugendabteilung der Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz, in dieser Ordnung Jugendfeuerwehr genannt,
MehrGemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach
Gemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Uttenweiler nach 16 FwG (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES) Aufgrund
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Twist
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Twist Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. I
Mehr1 Allgemeines. 2 Höhe der Aufwandsentschädigungen
Lesefassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Auf der Grundlage des 2, Abs. 2 und 5, Abs. 1
MehrStadt Bad Wünnenberg Freiwillige Feuerwehr
Aufnahmeantrag In die Stadt Löschzug / Löschgruppe / Jugendfeuerwehr. Art der Aufnahme Neuaufnahme in die Einsatzabteilung Übernahme aus einer anderen Feuerwehr (Bitte Personalunterlagen aus der anderen
MehrMerkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2015 SG Brand- und Katastrophenschutz
Merkblatt Brandschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2015 SG Brand- und Katastrophenschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ALLGEMEINES Der Landkreis
MehrGesetzliche Grundlagen Curriculum: Katastrophenschutzbeauftragter (K-Beauftragter)
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Gesetzliche Grundlagen Curriculum: Katastrophenschutzbeauftragter (K-Beauftragter) Gesetzliche Grundlagen Folie 2 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Gesetzliche
MehrFeuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Aue
Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Aue Aufgrund von 4 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i. d. F. d. Bek. vom 18.03.2003 (SächsGVBl. Jg. 2003 Bl.-Nr. 4 S. 55, ber. S. 159) zuletzt geändert
MehrWichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen
Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen ohne gültige Bescheinigungen (auch Ersatzteilnehmer) werden nicht zum Lehrgang zugelassen.
MehrSatzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Niedersachswerfen
Gemeinde Niedersachswerfen Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Niedersachswerfen Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. Aug. 1993 (GVBl. S. 501), in der jeweils
MehrVerordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)
Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Vom 17. Oktober 2007 Auf Grund des 12 Nr. 1 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der
MehrFeuerwehrsatzung. 1 Organisation, Bezeichnung
Aufgrund des 19 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch das Gesetz zur
MehrMerkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz
Merkblatt Brandschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ALLGEMEINES Der Landkreis
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Wallenhorst vom
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Wallenhorst vom 18.12.2014 1 Organisation und Aufgabe (1) 1 Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde Wallenhorst. 2 Sie besteht
MehrSatzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rositz
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rositz Beschluss Nr.: Ausgefertigt: Bekanntmachung Amtsblatt Inkrafttreten: I / 371 / 98 ö. 22.01.1999 30./31.01.1999 01.02.1999 Aufgrund des 19 der
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehr Mengen
Seite: 1 Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Mengen 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehr Mengen ist die Jugendgruppe der Freiw. Feuerwehr Mengen. Sie gehört der "Deutschen Jugendfeuerwehr"
MehrJugendordnung der Gemeindejugendfeuerwehr Schönefeld
Lesefassung Jugendordnung der Gemeindejugendfeuerwehr Schönefeld (Die Satzung ist am 01.04.2010 in Kraft getreten). Inhaltsübersicht 1. Name, Wesen, Aufsicht 2. Aufgaben und Ziele 3. Mitgliedschaft 4.
Mehr1 Geltungsbereich. (1) Das Amt Biesenthal-Barnim ist Träger des örtlichen Brandschutzes (Träger).
Amt Biesenthal-Barnim S a t z u n g über die Entschädigung und Ehrung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim (Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr) Auf der Grundlage
MehrVerordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)
Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Vom 17. Oktober 2007 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. Mai 2013 (Amtsbl. I S. 170). Auf
MehrJugendordnung über die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Harth-Pöllnitz
Jugendordnung über die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Harth-Pöllnitz vom 2017 1 Name, Wesen, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehr ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Harth-Pöllnitz.
MehrAnlage 7. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Anlage 7 Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr 1 Name Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr ist eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr. 2 Aufgaben Aufgaben und Ziele
MehrBRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG
BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG Getreu dem Motto Retten Löschen Bergen Schützen 2 Die Freiwilligen Feuerwehren sind auf den Gebieten des Brandschutzes,
MehrInformationsmappe der Berufsfeuerwehr Heidelberg
Informationsmappe der Berufsfeuerwehr Heidelberg Sie interessieren Sich für den Beruf der Feuerwehrfrau / des Feuerwehrmanns bei der Berufsfeuerwehr Heidelberg? Hier erhalten Sie erste grundlegende Einstellungsinformationen
MehrSamtgemeinde Holtriem. Grundsätze
Samtgemeinde Holtriem Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Holtriem (Anlage zu 14 Abs. 2 der Satzung der Samtgemeinde Holtriem für die Freiwillige
MehrLesefassung - Satzung vom (Beschluss-Nr.: ) Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Lesefassung - Satzung vom 17.11.2014 (Beschluss-Nr.: 128-2014) Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz Aufgrund des 8 i.v.m. 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
MehrLeitfaden zur Arbeit der Jugendfeuerwehr Ladbergen (Jugendordnung) Stand: Name, Wesen
Leitfaden zur Arbeit der Jugendfeuerwehr Ladbergen (Jugendordnung) Stand: 08.06.2009 1. Name, Wesen 1.1 Die Jugendfeuerwehr Ladbergen ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Ladbergen. Sie gehört
MehrAuf Grund des 33 Abs. 1 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes vom 6. Juli 1994 GVBl. LSA S. 786) wird verordnet: 1 Geltungsbereich
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 5. Oktober 1999. (geändert durch die Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren vom
MehrVerordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Vom 4. Dezember 1997 (GVBl.II/97 S.914, ber. GVBl.II/98 S.34) Auf Grund des 38 Abs. 2 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes
MehrSatzung. über die Freiwillige Feuerwehr. der Gemeinde Weira
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Weira Auf Grund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S.501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 1998
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bickenbach
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bickenbach Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch
MehrFreiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation
Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation geregelt g im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ( NBrandSchG ) 1-5a werden Aufgaben und Träger benannt.
Mehr(2) Für die Wahrung und Pflege der Kameradschaft wird darüber hinaus entsprechend dieser Satzung ein Verpflegungszuschuss gewährt
Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin (Aufwandsentschädigungssatzung Feuerwehr) Aufgrund des 3 der Kommunalverfassung
MehrFreiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main Praunheim - gegründet 1920 e. V.
Ordnung der Jugendfeuerwehr Frankfurt am Main Praunheim gegründet 06. Oktober 1978 Die Jugendfeuerwehrordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung ( 15), aber verbindlich. Sie muss von der Mitgliederversammlung
MehrGrundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Eschede
Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 32 vom 31.07.2014 Anlage zu 11, Abs. 3 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Eschede Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren
MehrOrdnung der Jugendfeuerwehr Lugau
Ordnung der Jugendfeuerwehr Lugau 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehr Lugau ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Lugau. Sie gehört der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband
Mehr