Dienstanweisung Freiwillige Feuerwehr Unterstützungsabteilung

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1 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Dienstanweisung Freiwillige Feuerwehr Unterstützungsabteilung Ausgabe 03/2018 Florianstr Hagen

2 IMPRESSUM 1 IMPRESSUM Impressum Herausgeber Stadt Hagen Der Oberbürgermeister Rathausstr Hagen Bearbeitung Stadt Hagen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Florianstr Hagen Auskunft Tel.: / 3740 Internet Mail feuerwehr@stadt-hagen.de

3 INHALT IMPRESSUM... 1 INHALT... 2 I ALLGEMEINES... 3 II RAHMENBEDINGUNGEN Aufgabenbereiche der Unterstützungskräfte Aufnahme und Mitgliedschaft Anforderungen an die Unterstützungskraft... 5 III SONSTIGES Grundausrüstung und Bekleidung Dienstgrade... 7 IV INKRAFTTRETEN... 8

4 I ALLGEMEINES 3 I ALLGEMEINES Nach 9 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) dürfen in der Freiwilligen Feuerwehr auch Personen mitwirken, die auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr beitragen. Nach 10 Abs. 1 der Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr (VOFF NRW) nehmen diese Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter anderem Aufgaben in der Betreuung der Kinder- und Jugendfeuerwehr, der Öffentlichkeitsarbeit, der Versorgung oder der Verwaltungsunterstützung sowie sonstige Aufgaben nach Festlegung durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr war. Hinsichtlich der Einbindung des vorgenannten Personenkreises in die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Hagen werden in dieser Dienstanweisung die notwendigen Rahmenbedingungen beschrieben, um eine den Aufgaben der Feuerwehr sowie der Eignung der betroffenen Personen entsprechende angemessenen Einbindung sicherzustellen. Eine Anrechnung der Mitglieder der Unterstützungsabteilung auf die Sollstärke erfolgt nicht.

5 II RAHMENBEDINGUNGEN Zur Einbindung der Unterstützungskräfte bildet die Feuerwehr Hagen eine Unterstützungsabteilung. Bei Aufnahme der ersten Unterstützungskraft bildet sich in der jeweiligen Löschgruppe oder zentral für die gesamte Feuerwehr eine entsprechende Unterstützungseinheit. Die nachfolgend genannten Rahmenbedingungen regeln im Detail die Einbindung von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Hagen, die als Unterstützungskräfte in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr tätig werden. Ziel der Rahmenbedingungen ist die Einbindung der nach 10 VOFF aufgenommenen Mitglieder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit unter konkreter Benennung der ausgeführten Aufgaben und Tätigkeiten, klare Festlegung der Voraussetzungen zur Aufnahme und Mitgliedschaft als Unterstützungskraft. 2.1 Aufgabenbereiche der Unterstützungskräfte In der Unterstützungsabteilung versehen Mitglieder der Feuerwehr ihren Dienst, die keinen Einsatzdienst leisten, sich aber mit ihren Fähigkeiten, Erfahrungen und Interessen in die Feuerwehr einbringen. Unterstützungskräfte nehmen freiwillig und ehrenamtlich Aufgaben der Feuerwehr außerhalb des Einsatzdienstes wahr, die den Aufgaben der Feuerwehr erkennbar dienen müssen und die regelmäßig wahrzunehmen sind. Sie nehmen hierzu am allgemeinen Feuerwehrdienst der Löschgruppen oder den zentralen Unterstützungsabteilungen teil und unterstützen damit den Dienstbetrieb. Folgende Aufgaben und Tätigkeiten können u.a. wahrgenommen werden: Zentral für die gesamte Feuerwehr: Auskunftstelle 38 BHKG Betreuung in der Jugendfeuerwehr Fachausbilder (Öffentlichkeitsarbeit, Mediengestaltung) Mitgliederwerbung Modellbau Übungsvorbereitung Brandschutzerziehung- aufklärung Chronik/ Geschichte Verantwortlicher: Leiter der Auskunftstelle Verantwortlicher: StJFW Verantwortlicher: SG Aus-u. Fortbildung Verantwortlicher: NN Verantwortlicher: SB FF Verantwortlicher: SG Aus-u. Fortbildung Verantwortlicher: SG Aus-u. Fortbildung Verantwortlicher: SB BSE/ BSA Verantwortlicher: NN Dezentral in den Löschgruppen Pfleg u. Wartung der Technik und Gerätehäuser Verantwortlicher: LGF/ASF Logistik Verantwortlicher: LGF/ASF finanzielle/ sachliche Unterstützung Verantwortlicher: LGF/ASF Unterstützung in der Verwaltungsarbeit Verantwortlicher: LGF/ASF Bezüglich einer Mitwirkung durch darüber hinausgehende Tätigkeiten und Aufgaben entscheidet der Leiter der Feuerwehr im konkreten Einzelfall.

6 II RAHMENBEDINGUNGEN Aufnahme und Mitgliedschaft Es gelten die allgemeinen Regelungen der VOFF. Darüber hinaus werden in dieser Dienstanweisung Regelungen zur Aufnahme und Mitgliedschaft getroffen, um eine sichere und angemessene Mitwirkung in der Feuerwehr sicherzustellen. Aufgenommen werden kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Altersbeschränkungen sind nicht vorhanden. Feuerwehrangehörige, die als Unterstützungskräfte gemäß VOFF aufgenommen werden, müssen trotz der unter Umständen vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen selbstständig und eigenverantwortlich in der Lage sein, ihre Tätigkeiten im Feuerwehrdienst ohne Aufsicht ausüben zu können. Die Unterstützungskraft ist ein gleichwertiges Mitglied in der Feuerwehr und als solches durch das Tragen der Dienstkleidung in der Öffentlichkeit erkennbar. Neben den formellen Anforderungen zur Aufnahme und Mitgliedschaft ist unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Eignung durch entsprechende Schulungsmaßnahmen die Erlangung von ausreichenden Grundkenntnissen sicherzustellen, um die übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können und im Notfall angemessen Maß- nahmen ergreifen zu können. Vor Aufnahme in die Unterstützungsabteilung ist mit dem Verantwortlichen abzustimmen, in welcher Form und Art die künftige Mitwirkung stattfinden soll. Darüber hinaus gelten für Unterstützungskräfte die gleichen Rechte und Pflichten gemäß 12 VOFF hinsichtlich der geforderten Dienstpflichten, z.b.: Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am allgemeinen Feuerwehrdienst (nicht am praktischen Übungs- Einsatzdienst) Pflicht zur Kameradschaft und zum vertrauens- und achtungsvollem Umgang Vertrauenswürdigkeit Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Aufgaben sind unparteiisch und gerecht zu erfüllen 2.3 Anforderungen an die Unterstützungskraft Die folgenden Anforderungen werden allgemein an alle Unterstützungskräfte der Feuerwehr Hagen gestellt: Fähigkeit zur selbstständigen Wahrnehmung der übertragenden Aufgaben Ausschluss einer Eigengefährdung und Gefährdung Dritter Vorheriges, mindestens sechsmonatiges Praktikum in der Löschgruppe oder der zentralen Unterstützungsabteilung Ausdrückliche Benennung der künftigen Tätigkeit und Aufgabe im Aufnahmeantrag Vorlage polizeiliches Führungszeugnis und ggf. Aufenthaltstitel Feststellung der gesundheitlichen Eignung Erlangung notwendiger Grundkenntnisse

7 Allgemein sind die nachfolgend aufgeführten Kenntnisse zu erlangen, im Einzelfall kann jedoch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Verwendung und persönlichen Leistungsfähigkeit davon abgewichen werden: Grundkenntnisse Feuerwehr Aufgaben der Feuerwehr Unfallverhütungsvorschriften Rechte und Pflichten eines Feuerwehrangehörigen Grundkenntnisse der Ersten-Hilfe bei Fahrertätigkeiten Fahrerabnahme sowie G25 Die Ausbildung erfolgt durch Teilnahme an den deckungsgleichen Ausbildungsblöcken innerhalb des theoretischen Übungsdienstes oder des Truppmann- Lehrgangs oder an sonstigen, den Anforderungen entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen.

8 III SONSTIGES 7 III SONSTIGES 3.1 Grundausrüstung und Bekleidung Die Unterstützungskräfte erhalten folgende Ausstattung gemäß gültigem Bekleidungskonzept für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr: 1 Dienstjacke NRW (mit Dienstgradabzeichen) 1 Diensthosen NRW 1 Paar Sicherheitsschuhe 2 Polohemden 1 Sweat-Shirt 1 Gürtel Von vorgenannter Regelung kann im begründeten Einzelfall, entsprechend der vorgesehenen Verwendung abgewichen werden. Dies ist auf dem Dienstweg gesondert zu begründen und zu beantragen. 3.2 Dienstgrade Nach erfolgreich absolvierter Probezeit sowie nach Erlangung der erforderlichen Grundkenntnisse erfolgt gemäß VOFF die Ernennung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau. Darüber hinaus werden gemäß VOFF keine weiteren Dienstgrade verliehen, da nicht die hierfür notwendigen Qualifizierungen erworben werden können. Mitglieder der Unterstützungsabteilung, die im Rahmen ihres Dienstes in der Einsatzabteilung einen entsprechenden Dienstgrad erworben haben, behalten diesen auch in der Unterstützungsabteilung. Die entsprechenden Regelungen zum Tragen von Dienstgradabzeichen sind gemäß VOFF zu berücksichtigen.

9 IV INKRAFTTRETEN Diese Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. (BD Veit Lenke) Leiter der Feuerwehr

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