Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Bekanntmachung

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1 - 1 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bekanntmachung der Regelung zur Vergabe von Beihilfen (Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) aus dem Nationalen Programm für Weltraum und Innovation vom Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Das Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.v. fördert auf Basis des Nationalen Programms für Weltraum und Innovation (Raumfahrtprogramm) die deutsche Raumfahrtforschung in den Bereichen Erdbeobachtung, Telekommunikation, Navigation (z. B. Galileo), Erforschung des Weltraums/Exploration des Sonnensystems, Forschung unter Weltraumbedingungen, Bemannte Raumfahrt und Internationale Raumstation (ISS), Raumtransport, Raumfahrttechnologien und Raumfahrtrobotik sowie Weltraumlage. Das nationale Weltraumprogramm steht dabei in enger Wechselwirkung zum Programm der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und anderer europäischer Organisationen (z. B. EUMETSAT). Es umfasst innerhalb der oben genannten Förderbereiche nationale Vorhaben, Beiträge zur Nutzung und Nutzungsvorbereitung der ESA-Vorhaben sowie Projekte und Missionen in internationaler Zusammenarbeit. Darüber hinaus dient das Nationale Programm für Weltraum und Innovation der Förderung von Innovations- und Transferprojekten, sowohl im Sinne eines Transfers von Raumfahrtentwicklungen in andere Bereiche ( Spin-off ) als auch einer Erschließung der Entwicklungen anderer Bereiche für die Raumfahrt ( Spin-in ).

2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Regelung, der BMWi- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO), ABl. L 214 vom , S. 3, sind zu beachten. Die Förderung beruht insbesondere auf Kapitel II Abschnitt 7 (Art ) in Verbindung mit Kapitel I AGVO und unterliegt den darin aufgeführten Förderkategorien, -intensitäten (Art. 30 ff. AGVO) und Regelobergrenzen (Art. 6 Abs. 1e AGVO). Soweit die darin aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden, ist die Förderung im Sinne von Art. 107 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Art. 108 Abs. 3 AEUV freigestellt Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden (Art. 1 Abs. 6a AGVO). 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Gefördert werden gemäß Art. 31 AGVO Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung (gemäß der Definitionen in Art. 30 Nrn. 2, 3 und 4 AGVO) als Einzel- oder Verbundvorhaben aus den Bereichen der Raumfahrtforschung, darunter auch die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten sowie die experimentelle Produktion

3 - 3 - und Erprobung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen gemäß den Voraussetzungen des Art. 30 Nr. 4 AGVO. Ebenfalls zuwendungsfähig sind mit dem Vorhaben verbundene technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung (Art. 32 AGVO) sowie bei KMU mit dem Vorhaben verbundene Kosten im Zusammenhang mit der Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten, die die industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreffen (Art. 33 AGVO). Ebenfalls zuwendungsfähig sind Innovationsvorhaben mit Raumfahrtbezug im Rahmen der Vorschriften der AGVO. 2.2 Gefördert werden Vorhaben zur Forschung und Entwicklung in folgenden Kernbereichen: Raumfahrtanwendungen Die großen Herausforderungen unserer Zeit wie Klimawandel, Ressourcenmanagement und internationale Sicherheit fordern globales Denken und Handeln. Die Raumfahrtanwendungen Erdbeobachtung, Satellitenkommunikation und - navigation spielen bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben eine entscheidende Rolle. Die Dienstleistungen der Raumfahrtanwendungen werden heute selbstverständlich genutzt. Sie schaffen eine wichtige Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand, gesamtstaatliche Sicherheit und den alltägliche Nutzen für die Bürger. Die Integration der Raumfahrtanwendungen zu ganz neuen, innovativen Diensten bietet für die Privatwirtschaft - insbesondere auch für KMU - ein wirtschaftlich interessantes Geschäftsfeld. Das Nationale Programm für Weltraum und Innovation unterstützt den Ausbau der Kompetenzen in Deutschland und zielt auf den besonderen Mehrwert durch die intergierte Anwendung dieser Technologien. Erdbeobachtung: Um globale Entwicklungen besser vorhersagen zu können, benötigen wir mehr und bessere Daten über Prozesse auf der Erde. Erdbeobachtungssatelliten sind hierfür ein präzises, kontinuierlich und weitgehend

4 - 4 - störungsfrei einsetzbares Instrument. Im Bereich der Grundlagenforschung stehen Fragen der anthropogenen Veränderung der Umwelt (z. B. der Erdatmosphäre oder der Landbedeckung) sowie der Meteorologie im Mittelpunkt. Weitere Entwicklungen betreffen Datendienste, insbesondere bei Kartierungen für Land- und Forstwirtschaft, precision farming, Rohstoffexploration, Landressourcenmanagement und Katastrophenüberwachung. Hohe Priorität liegt in der Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern bei der Verwirklichung des Erdbeobachtungssystems Copernicus. Telekommunikation: Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien haben neben einem technischen auch einen wirtschaftlichen Wandel ausgelöst. Die Ressource Informationsgewinnung und -verteilung spielt dabei eine maßgebliche Rolle. Die Satellitenkommunikation kann unabhängig von terrestrischen Netzen Informationen an die entlegensten Orte bringen. Ihr Vorteil besteht in der nahezu globalen Abdeckung durch geostationäre Satelliten. Die Forschung in diesem Bereich soll die Grundlage für innovative Produkte im Marktsegment der Kommunikationstechnologie legen, insbesondere bei Breitband- und Multimediaanwendungen. Navigation: Navigations- und Positionierungsanwendungen im Verkehr, der Logistik und bei Freizeitaktivitäten stellen präzise Ortsangaben für viele Wirtschaftszweige zur Verfügung. Die Luftfahrt und insbesondere die europäischen Flugsicherungsbehörden setzen für die Zukunft auf Satellitennavigation und auf das europäische Satellitennavigationssystem Galileo Weltraumwissenschaft Die Weltraumwissenschaften verfolgen das Ziel, fundamentale Fragen der Menschheit zu klären. Die einzigartigen Möglichkeiten der Raumfahrt verhelfen dabei zu neuen Erkenntnissen im Hinblick auf elementare Fragen der Naturwissenschaften. Erforschung des Weltraums/Exploration des Sonnensystems: Hier handelt es sich hauptsächlich um Grundlagenforschung. Inhaltlich erstreckt sich diese Forschung auf Astronomie und Astrophysik, die Erforschung der Entstehung und Funktionsweise unseres Sonnensystems sowie fundamentaler Gesetze der Physik. Dafür sind neue Technologien zu entwickeln, die wegen der extremen Anforderungen

5 - 5 - eine stimulierende Wirkung auf die terrestrische Technologieforschung haben. Forschung unter Weltraumbedingungen: Experimente unter den spezifischen Bedingungen des Weltraums erbringen wissenschaftliche Ergebnisse, die durch die Ausschaltung des Einflussfaktors Schwerkraft bzw. unter den lebensfeindlichen Bedingungen des Weltraums extreme Temperaturschwankungen, kurzwellige UV- und kosmische Strahlung sowie Ultrahochvakuum zu gewinnen sind. Die Forschung unter Weltraumbedingungen hat ein vertieftes Verständnis von Entstehung und Entwicklung des Lebens, der Erforschung grundlegender Naturgesetze der Physik, der Entwicklung innovativer Präventions-, Diagnose- und Rehabilitationsmethoden in der Medizin sowie gezieltes Materialdesign für innovative Herstellungsverfahren auf der Erde zum Ziel Raumfahrttechnologien und -infrastrukturen Die souveräne Nutzung von Raumfahrt und der ungehinderte Zugriff auf entsprechende Hochtechnologieprodukte sind essenziell für die Durchsetzung eigener politischer und wirtschaftlicher Interessen. Für Deutschland und Europa ist es daher entscheidend, über kritische Raumfahrttechnologien und Bauteilen sowie über einen ungehinderten Zugang zum Weltall zu verfügen und dauerhaft zu gewährleisten. Technik für Raumfahrtsysteme und Robotik: Hier geht es darum, die technologische Basis für künftige Raumfahrtsysteme zu schaffen sowie die Tauglichkeit entsprechender Technologien zu erproben. Insbesondere Automation und Robotik haben ein großes Potenzial für die effiziente und effektive Raumfahrt. Als verlängerter Arm des Menschen im Weltall können intelligente Roboter die Zukunft der Raumfahrt langfristig verändern. Weitgehend autonome robotische Systeme werden auf Himmelskörpern landen, sie erkunden und damit die Erschließung des Sonnensystems vorantreiben. Hohe Mobilität, präzise Manipulation, sowie autonome Aktionsfähigkeit der robotischen Systeme sind dabei entscheidend für den Erfolg. Raumstation: Die Internationale Raumstation (ISS; International Space Station) dient als Labor im All für die Forschung unter Weltraumbedingungen. Die Forschungsaktivitäten ergänzen das ESA-Programm. Raumtransport: Das übergeordnete gesamteuropäische Ziel ist der Erhalt des

6 - 6 - wettbewerbsfähigen und europäisch kontrollierten Zugangs zum Weltraum. Entscheidendes Ziel für eine zukünftige Generation von Raumtransportern ist die deutliche Senkung der Transportkosten mit besonderem Gewicht auf hochbelasteten Strukturen, Steuerungssystemen und Antriebskomponenten. Weltraumlage: Ziel ist es, angesichts natürlicher und menschlicher Bedrohungen die uneingeschränkte Funktion von Raumfahrtsystemen und des Zugangs zur Nutzung des Weltraums zu gewährleisten. Grundlage hierfür ist die Erfassung der Weltraumlage mit der dafür erforderlichen Sensorik Technologietransfer: Ziel ist die Förderung von Innovationen und Technologietransfers zwischen der Raumfahrt und anderen Branchen. Dies geschieht durch die Förderung der Überführung von Ergebnissen der Raumfahrtforschung in marktreife Produkte sowie des Transfers von Raumfahrtentwicklungen in andere Bereiche ( Spin-Off ) bzw. Erschließung der Entwicklungen anderer Bereiche für die Raumfahrt ( Spin-In ). 3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird unterstützt. Die EU-Definition der KMU sowie der Kleinstunternehmen kann im Internet unter abgerufen werden. Die Abgabe der Erklärung zur KMU-Eigenschaft setzt eine Selbsteinschätzung des antragstellenden Unternehmens voraus. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Die Vorhaben werden im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages in Form von Zuwendungen gefördert.

7 Die Erteilung von Zuwendungen setzt ein Eigeninteresse des/der Antragsteller(in) und bei industriellen Antragstellern die Erbringung von Eigenleistungen (Eigenmittel) voraus. Die Anträge müssen im Verwertungsplan eine nachhaltige Projektplanung über die Förderlaufzeit hinaus erkennen lassen. Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein; sie dürfen noch nicht begonnen worden sein. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. 4.3 Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte von BMWi vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMWi-Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten entnommen werden (Vordruck 0110, zugänglich unter: module/easy_formulare/download.php?datei=170). 4.4 Weitere Zuwendungsvoraussetzung ist gem. Art. 8 AGVO das Vorliegen eines Anreizeffektes. Der Antragsteller muss durch die Gewährung der Zuwendung zu verstärkter Forschungs- und Entwicklungstätigkeit veranlasst werden. Der Anreizeffekt ist bei Großunternehmen u.a. erfüllt, wenn es aufgrund der Zuwendung zu einer signifikanten Erhöhung des Projektumfangs, der Projektreichweite, des Gesamtbetrages der vom Zuwendungsempfänger aufgewendeten Mittel oder zu einer Beschleunigung des Abschlusses des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens kommt. Das Vorliegen eines Anreizeffektes muss vom Antragsteller bereits vor Vorhabensbeginn erläutert und nachvollziehbar begründet werden. KMU weisen den Anreizeffekt nach, indem sie den Antrag vor Vorhabensbeginn stellen. 5. Art und Umfang der Zuwendungen 5.1 Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Sie dienen ausschließlich der direkten Projektförderung. 5.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach intensiver Einzelfallprüfung auf

8 - 8 - Basis objektiver Kriterien, wobei die individuellen Förderquoten die in der AGVO genannten Höchstförderquoten nicht übersteigen. 5.3 Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben je nach technischem Aufwand die Kosten auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die Projektförderung des BMWi. 5.4 Bei den Verbundvorhaben kann in besonders begründeten Einzelfällen auf die Regelungen über Zuschläge im Rahmen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung nach Art. 31 Abs. 4 AGVO zurückgegriffen werden. 5.5 Grundsätzlich wird bei Verbundvorhaben eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die Förderquote in der Regel 50 % der Gesamtkosten des Verbundvorhabens nicht übersteigt. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). 7. Verfahren 7.1 Die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetzes in Verbindung mit der entsprechenden Beleihung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie durch das Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.v. (DLR RFM) Königswinterer Straße Bonn. 7.2 Vordrucke für Projektskizzen, Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise

9 - 9 - und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse im Bereich BMWi abgerufen oder unmittelbar beim DLR RFM angefordert werden. 7.3 Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen muss das elektronische Antragssystem easy online verwendet werden. Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung als ungebundene Kopiervorlage sowie als ein zusammenhängendes Dokument im pdf-format auf CD-ROM vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. 7.4 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. 7.5 Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrages kann kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung abgeleitet werden. 7.6 Neben dem Zuwendungsgeber sind auch der Bundesrechnungshof und seine Prüfungsämter berechtigt, beim Zuwendungsempfänger zu prüfen ( 91, 100 BHO). 8. Inkrafttreten und Geltungsdauer Diese Regelung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt bis 31. Dezember 2018 eingehenden Anträge. Bonn, den 13. November 2013 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Im Auftrag Franz Burger

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