Seminar Ausbildungsstätten und Prüfer - Plöschenberg
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- Sophie Reuter
- vor 5 Jahren
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4 Reisekosten Fahrtkosten (KFZ, Taxi, öffentliches Verkehrsmittel, Fahrrad usw.) Verpflegungsmehraufwand Nächtigungsaufwand Nebenspesen
5 Fahrtkosten Bei den Fahrtkosten sind abzugsfähig: Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Prüfungsort Bei Verwendung eines privaten KFZ das amtliche Kilometergeld von 0,42 je Kilometer Absetzbar sind immer die tatsächlichen Fahrtkosten (Bahn- oder Flugticket, Taxikosten)
6 Verpflegungsmehraufwand/Nächtigungsaufwand Eine Reise ist in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Abgesehen von den Fahrtkosten, entstehen insbesondere auch Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Daher besteht die Möglichkeit, diese reisebedingten Verpflegungsmehraufwendungen mittels Pauschalbeträgen und den Nächtigungsaufwand mittels Pauschalbetrag oder alternativ in tatsächlicher Höhe, als Betriebsausgaben geltend zu machen ( 4 Abs. 5 in Verbindung mit 26 Z 4 EStG)
7 Wann liegt eine Reise im steuerrechtlichen Sinn vor? Entfernung mindestens 25 km vom Wohnort Keine Tagesdiäten stehen zu, wenn man länger als 5 Tage durchgehend oder öfter als 15 mal im Jahr am gleichen Ort war Bei Inlandsreisen steht ein Tagesgeld in Höhe von maximal 26,40 zu. Dieser Betrag versteht sich für die Zeitspanne von 24 Stunden. Dauert eine Reise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde 1/12 (somit 2,20) gerechnet werden. Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden an, erhält man bereits die volle Diät von 26,
8 Wann liegt eine Reise im steuerrechtlichen Sinn vor? Für die Nächtigung sieht das EStG einen Pauschalbetrag in Höhe von 15,00 als Nächtigungsgeld (inkl. Frühstück) vor. Meist wird dieser Betrag nicht ausreichen. An Stelle des Pauschalbetrages können immer die tatsächlichen Aufwendungen für die Übernachtung (inkl. Frühstück) geltend gemacht werden
9 Wann liegt eine Reise im steuerrechtlichen Sinn vor? Bei Prüfungen im Ausland, können als Tages- und Nächtigungsgelder jene Höchstbeträge geltend gemacht werden, die den öffentlich Bediensteten zustehen. Analog zu den Inlandsreisen ist es auch möglich, statt der Nächtigungsgebühr die Hotelkosten für die Übernachtung (inkl. Frühstück) geltend zu machen, wofür allerdings ein Beleg benötigt wird
10 Nebenspesen Während der Reise können auch zahlreiche Nebenkosten, wie z.b. Telefonspesen, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Reisegepäckversicherung, Trinkgelder usw. anfallen, die steuerlich abgesetzt werden können. Es können jedoch nur Sachversicherungen geltend gemacht werden, keine Personenversicherungen wie Reiseunfall- und Reisekrankenversicherungen
11 Veranlagungsfreibetrag 41 Abs. 3 EStG 1988 Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, ist von anderen (das heißt nicht lohnsteuerpflichtigen) Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730,00 abzuziehen. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730,00 übersteigen. Wenn der Saldo der anderen Einkünfte zwischen 730,00 und 1.460,00 bleibt, kommt es zu einer Ermäßigung der steuerpflichtigen Einkünfte. Wenn die nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte über 1.460,00 liegen, entfällt der Veranlagungsfreibetrag
12 Beispiel 1: Andere Einkünfte 600,00 Freibetrag = 600,00, steuerpflichtig 0,00 Beispiel 2: Andere Einkünfte 1.000, ,00 730,00 = 270,00 Freibetrag = 730,00 270,00 = 460,00 steuerpflichtig 1.000,00 460,00 = 540,
13 amtliche Sätze Inland Slowenien Italien Kroatien Tagesgeld 26,40 31,00 35,80 31,00 Nächtigungsgeld 15,00 23,30 27,90 23,30 ab 3 Stunden ab 5 Stunden ab 5 Stunden ab 5 Stunden
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15 Beispiel Theorieprüfung in Österreich Dauer vereinnahmte Höchstbetrag abgabenlt. RGder Reise Tagesdiäten Vorschrift abgabenfrei pflichtig Samstag 8:00 Uhr bis 9/12 Samstag 17:00 Uhr 60,00 19,80 Nächtigungsgeld 0,00 0,00 Summe 60,00 19,80 19,80 40,20 Anmerkung: Bis 3/12 kein Anspruch
16 Beleg Prüfung Innsbruck Steuerlich anerkannte Aufwand km à Betrag Kilometergelder 84 0,42 35,28 Mitfahrer 20 0,05 1,00 Sondermauten 0,00 Diäten Datum Uhrzeit Zwölftel Reisebeginn :00 2,20 Inland 0,00 2,98 Ausland 0,00 Reiseende :00 9 2,20 Inland 19,80 27,90 Italien Nacht 0,00 Sonstige Ausgabe Porto 0,00 56,08 Kostenersatz lt. Spesenabrechnung 96,28 Steuerliches Einkommen 40,
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18 Beispiel 2: Praxisprüfung in Kroatien (Zielland = maßgeblich für Tagsatz) Dauer vereinnahmte Höchstbetrag abgabender Reise Tagesdiäten lt. RG-Vorschrift abgabenfrei pflichtig Reisebeginn Uhr Grenzübertritt ITA Uhr Grenzübertritt SLO Uhr Grenzübertritt CRO Uhr Grenzübertritt SLO Uhr Grenzübertritt ITA Uhr Grenzübertritt Ö Reiseende Gesamtreisezeit davon Ausland Uhr Uhr 2 Tage 15 Stunden 2 Tage 7 Stunden Auslandsreisesatz Kroatien (inkl. Durchfahrtszeiten ITA + SLO) 2 Tagessätze voll + 1/3 72,33 72,33 Inlandsreisesatz (Restzeit) 8/12 17,60 17,60 Nächtigungsgeld für 2 Nächte 46,60 46,60 180,00 43,47 Summe 180,00 136,53 136,53 43,47 Anmerkung Inland: Bis 3/12 kein Anspruch Anmerkung Ausland: Bis 5 Std. kein Anspruch, 5-8 Std 1/3, 8-12 Std. 2/3, über 12 Std. 3/3 der Tagesgebühr
19 Beleg Prüfung Funtana Steuerlich anerkannte Aufwand km à Betrag Kilometergelder 878 0,42 368,76 Mitfahrer 0 0,05 0,00 Sondermauten 1 50,30 50,30 Diäten Datum Uhrzeit Zwölftel Reisebeginn :00 2,20 Inland 0,00 ( ) 28 2,58 Ausland 72,33 Reiseende :00 8 2,20 Inland 17, ,30 Kroatien Nacht 46,60 Sonstige Ausgabe Porto 0,00 555,59 Kostenersatz lt. Spesenabrechnung 599,06 Steuerliches Einkommen 43,
20 Weitere steuerliche Absetzposten Beleg 2 Messebesuch Tulln Steuerlich anerkannte Aufwand km à Betrag Kilometergelder 865 0,42 363,30 Mitfahrer 0 0,05 0,00 Sondermauten 0,00 Diäten Datum Uhrzeit Zwölftel Reisebeginn :30 2,20 Inland 0,00 2,98 Ausland 0,00 Reiseende : ,20 Inland 26,40 27,90 Italien Nacht 0,00 Sonstige Ausgabe Eintritt 1 11,00 11,00 400,70 Kostenersatz lt. Spesenabrechnung 0,00 Steuerliches Einkommen -400,
21 Weitere steuerliche Absetzposten Beleg 4 Prüferseminar MSVÖ Köttmanndorf Steuerlich anerkannte Aufwand km à Betrag Kilometergelder 724 0,42 304,08 Mitfahrer 0 0,05 0,00 Sondermauten 0,00 Diäten Datum Uhrzeit Zwölftel Reisebeginn :00 2,20 Inland 0,00 2,98 Ausland 0,00 Reiseende : ,20 Inland 46,20 Inland Nacht 15,00 Nacht 0,00 Sonstige Ausgabe Nächtigung 1 55,00 55,00 405,28 Kostenersatz lt. Spesenabrechnung 0,00 Steuerliches Einkommen -405,
22 Ermittlung steuerliches Einkommen Beilage zur Einkommensteuerklärung 2018 Prüfertätigkeit steuerlich anerkannter Aufwand steuerliches Einkommen Datum Zweck Ort Spesenersatz MSVÖ Theorieprüfung Innsbruck 50,14 93,60 43, OeSV Seminar Ansfelden 249,00-249, MSVÖ Seminar Köttmannsdorf 405,28-405,28 0, t-mobile Internet Telefon 5,00 p.m EDV + Papier + Toner 704,42 93,60-610,
23 Also: Keine Angst vor der Steuer!
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