Kapitalanlage und Steuern Themenbrief 16/
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- Hertha Dieter
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1 Kapitalanlage und Steuern Themenbrief 16/ Zertifikate 1: Grundlagen, Besteuerung und verschiedene Wertpapierarten Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Anlagegrundsätze Das Produkt Unterschied Zertifikat und Investmentfonds Derivate: Der allgemeine Oberbegriff Steuerliche Behandlung seit Grundsätze im Rahmen der Umstellung Sonderaspekte... 7
2 1. Einführung Schuldverschreibungen in Form von Zertifikaten wurden über Jahre hinweg immer beliebter. Alle zwei Minuten kam hierzulande statistisch gesehen ein neues Zertifikat auf den Markt. Dabei haben Anleger die Wahl zwischen mehr als verschiedenen Produkten an deutschen Börsen, von über 30 Emittenten. Damit hatten die Zertifikate innerhalb weniger Jahre bereits ein Fünftel des Geldes eingesammelt, das in Investmentfonds steckt. Besonders gefragt waren Discount-Zertifikate sowie Papiere mit einem Kurspuffer, also Garantie oder Bonus. Zwar leidet die Branche noch heute unter den Spätfolgen der Pleite von Lehman Brothers im September 2008 und das Geschäft hat noch nicht wieder den Stand vor der Krise erreicht: Damals fielen zahlreiche Zertifikate aus und den Banken wurde vorgeworfen, sie hätten ihre Kunden nicht ausreichend auf die Gefahren hingewiesen. Doch bereit rund 100 Milliarden Euro haben deutsche Anleger derzeit wieder in Zertifikaten investiert, zur Krisenzeiten waren es nur 80 Milliarden Euro. Derzeit gibt es knapp Zertifikate auf dem deutschen Markt - so viele wie noch nie. Nach einer Erhebung des Deutschen Derivate Verband entwickeln sich Marktvolumen und Produktkategorien wie folgt: Zertifikate-Volumen Stand jeweils Dezember eines Jahres, in Mrd. Euro 2004: : : : : : : : 99 Produktkategorien, Anteil in Prozent (Stand ) Garantie 20,1 Strukturierte Produkte 49,6 Express 6,7 Index 5,5 Aktienanleihen 4,2 Sprint oder Outperformance 0,1 Sonstige ohne Kapitalschutz 4,7 Eine wesentliche Ursache für das rapide Wachstum in Deutschland war lange Zeit neben der Vielzahl an verschiedenen Papieren die bevorzugte steuerliche Behandlung. Denn die Gewinne waren nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei, selbst wenn der Emittent durch Mechanismen wie Bonus, Rainbow oder Diskont hohe Absicherungszusagen gibt und damit die Risiken eines Totalverlustes nur theoretischer Natur sind. Dies änderte sich 2009 und die Branche hatte reagiert. Es werden jetzt vermehrt Garantiezertifikate und strukturierte Produkte angeboten. Diese Finanzinnovationen werden seit der Systemumstellung an Neujahr 2009 generell moderater besteuert. Zudem müssen die Wertpapiere jetzt nicht mehr zwingend Laufzeiten über ein Jahr aufweisen, da es die Spekulationsfrist nicht mehr gibt. Im Jahr 2011 war der Zertifikatemarkt in Deutschland geschrumpft und laut Deutsche Derivate Verband (DDV) waren im Dezember 2011 knapp 99 Milliarden Euro in Zertifikaten und Hebelpapieren angelegt. Im Dezember 2010 waren noch mehr als 106 Milliarden Euro in Zertifikaten angelegt. Der Rückgang ist begründet durch den Kursrückgang an den Aktienmärkten und besonders hohe Verluste weisen Bonuszertifikate auf. Sie verloren im Jahresverlauf 44 Prozent ihres Marktvolumens - von 5,4 auf 3 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2007 waren mit bis zu 30 Milliarden Euro zehnmal soviel in Bonuszertifikaten angelegt. Aber auch Expresszertifikate verloren 35 Prozent des Anlagevolumens. Im Gegenzug hierzu stieg der Marktanteil von strukturierten Anleihen. Grund hierfür ist vermutlich, dass diese keine Abhängigkeit von Kursveränderungen am Aktienmarkt aufweisen. Dieses Produkt macht mit 48 Milliarden Euro nunmehr nahezu die Hälfte des Gesamtmarkts aus und stieg von 41 auf 49 Prozent. Nachfolgend werden die Grundsätze der Geldanlageform, die steuerliche Behandlung von Zertifikaten sowie die unterschiedlichen Funktionsweisen dargelegt. Im ersten Teil geht es um die Grundsätze und die steuerliche Behandlung. In den nachfolgenden Teilen werden dann - in alphabetischer Reihenfolge - die verschiedenen Funktionsweisen der einzelnen Derivate im Detail vorgestellt. Discount 6,0 Bonus 3,1-2 -
3 2. Anlagegrundsätze sind rechtlich Inhaberschuldverschreibungen, 2.1. Das Produkt Es handelt sich um ein Wertpapier aus der Gattung der Derivate und bildet die Wertentwicklung einer anderen Anlageart ab. Damit verbrieft ein Zertifikat - anders als Aktien oder Anleihen - nicht selbst einen Wert, sondern bezieht sich auf den Kursverlauf von Aktie, Börsenindex, Rohstoffen, Währungen, Hedge-Fonds oder Zinsen. Der Vorteil von Zertifikaten liegt insbesondere darin, dass sie Privatanlegern einen Markt zugänglich machen, der auf direktem Weg nicht oder nur schwer zugänglich ist oder die Papiere von den Emittenten mit speziellen Chance-Risiko-Profilen ausgestattet sind. Rechtlich gesehen sind Zertifikate Inhaberschuldverschreibungen. Anders als bei Fonds haben Anleger daher keinen Anspruch auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten droht ihnen im Extremfall der Totalverlust. Dieser lange Zeit vernachlässigte Aspekt trat erstmals massiv durch die Insolvenz von Lehman-Brothers zu Tage. Der Begriff Zertifikat ist lediglich eine Sammelbezeichnung für besonders strukturierte Wertpapiere und rechtlich nicht geschützt. Somit können Emittenten ihre Produkte nach Belieben als Zertifikate herausbringen. Es handelt sich um Inhaberschuldverschreibungen, deren Ertrag sich nach vorher festgelegten Kursentwicklungen bemisst. Sie besitzen einen Rückzahlungsbetrag, der nach vorgegeben Regeln von der Kursentwicklung dieses Basiswerts berechnet wird. Darüber hinaus gibt es drei weitere Ertragskomponenten. Eine Zusatzprämie, wenn der Bezugswert während der Laufzeit nicht unter eine Schutzschwelle sinkt; maximale Gewinngrenze (Cap), oberhalb der Anleger nicht mehr an Gewinnanstiegen partizipieren; Rückzahlung zum Nennwert, wenn der Kurs des Bezugswerts bis zur Fälligkeit nicht allzu stark einbricht. Die Zertifikate werden wie herkömmliche Wertpapiere an der Börse gehandelt und fallen sowohl unter das WpHG als auch das WpPG. Jedem öffentlichen Angebot muss ein Prospekt zugrunde liegen, was von der BaFin geprüft wird. Anleger können somit aus einer Fülle von Zertifikaten mit unterschiedlicher Ausstattung auswählen und finden flexible Handelsmöglichkeiten. Zertifikate werden zumeist von Banken als Emittenten begeben, besitzen einen Rückzahlungsbetrag, der nach vorgegebenen Regeln von der Kursentwicklung eines Basiswerts abhängig ist, haben begrenze (Fälligkeit) oder unbegrenzte Laufzeiten (open end), sind täglich an der Börse oder über den Emittenten handelbar, besitzen jederzeit einen aktuellen Wert. Zertifikate bieten Privatanlegern die Möglichkeit, mit geringen Beträgen Strategien zu verfolgen, die auf herkömmlichem Weg institutionellen Investoren vorbehalten sind. Über die Derivate lassen sich ganze Märkte in einem Depot abdecken, Aktien, Anleihen, Immobilien, einzelne Staaten, Regionen, Branchen, Schwellenländer, Rohstoffe, Währungen sowie Strategien von Private Equity- und Hedge-Fonds Unterschied Zertifikat und Investmentfonds Aktien- und Indexzertifikate hatten vergleichbaren Fonds bei Privatanlegern einen großen Marktanteil abgenommen, Garantiezertifikate sind besonders in Zeiten schwacher Börsen der Renner. Vielfach bieten Zertifikate Vorteile gegenüber Fonds, sie haben aber auch Nachteile. Checkliste Zertifikat Fonds Vorteile der Zertifikate Fondsmanager schlagen oft noch nicht einmal den Index. Die Fondsgebühren sind meist höher als bei Zertifikaten. Beim Erwerb von Fonds fallen in der Regel Ausgabeaufschläge an. Mit Zertifikaten lassen sich Indexstände eins zu eins abbilden, bei Fonds muss stets der Rücknahmewert beachtet werden. Einige Fonds können nur einmal täglich an- und verkauft werden, Zertifikate hingegen permanent. Dieser Nachteil hat sich allerdings deutlich verringert, da immer mehr Fonds an den Börsen gehandelt werden. Zertifikate bieten Puffer, Speed, Garantie, Fallschirm, Doublechance, Discount oder andere Gestaltungsmöglichkeiten. Solche Varianten sind auf der Fondsebene kaum zu finden. Die steuerliche Behandlung war in den meisten Fällen bis zur Einführung der Abgeltungsteuer günstiger als bei Investmentfonds. Da es keine Steuerpflicht auf thesaurierte Gewinne gibt, bleibt unter der Abgeltungsteuer immerhin noch ein Steuerstundungseffekt. Nachteile der Zertifikate - 3 -
4 Sie haben als Schuldverschreibung ein Bonitätsrisiko, das Sondervermögen bei Investmentfonds ist hingegen unabhängig von der Bonität der Gesellschaft geschützt ist. Dieser zweitweise kaum beachtete Unterschied geriet insbesondere durch die Finanzmarktkrise in den Fokus, spätestens seit das US-Investmenthaus Lehman Brothers im September 2008 Gläubigerschutz beantragt hatte. Bei Zertifikaten gibt es also grundsätzlich ein Risiko, dass ein Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Zertifikate werden von der jeweils begebenden Bank als Inhaberschuldverschreibungen aufgelegt, bei denen der Anleger wie bei Unternehmensanleihen dieses Emittentenrisiko trägt. Zertifikate können ihre häufig überlegenen Merkmale als Anlageinstrumente aber nur erfüllen, wenn sie am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Deshalb ist es bei einer Anlage in Zertifikate wichtig, sich die Bonität des Emittenten genau anzuschauen. Die Zusagen über Outperformance, Bonus oder Garantie gelten immer nur bei Fälligkeit. Während der Laufzeit kann es daher zu Kursabschlägen kommen, selbst wenn eine Rückzahlung zum Nennwert in Aussicht gestellt wurde. Die während der Laufzeit ausgeschütteten Dividenden der zugrunde liegenden Aktien oder Indizes bleiben oft beim Emittenten, sofern sie nicht wieder dem Kursstand zugeschlagen werden. Bei Zertifikaten werden Gebühren vom Kurswert abgezogen, wenn es sich um besonders zusammengestellte Bezugswerte wie etwa ein Basket handelt. Je komplizierter, umso höher fallen die Kosten aus. Risikozertifikate rutschten vor anderen Wertpapieren in die Abgeltungsteuer. Eine Reihe von Zertifikaten wird in Form von Sparplänen meist ab 100 Euro monatlich angeboten. Dies ist möglich bei Papieren, die keinen Fälligkeitstermin aufweisen. Bislang war dies ein Vorteil von Investmentfonds. Zertifikate werden permanent an der Börse gehandelt. Sofern keine rege Nachfrage besteht, sorgen die Emissionshäuser ständig für Kauf- und Verkaufskurse. In diesem Bereich holen die Investmentfonds jedoch auf. Zertifikate lassen sich auch außerbörslich über den jeweiligen Emittenten erwerben und verkaufen. Hierbei erfolgt die Abwicklung in Sekundenschnelle und die Börsencourtage entfällt. Dafür können Anleger keine Limits setzen. Diese Option bieten generell Online-Broker neben der Order über die Börse an. sich insoweit von der Neuemission bei Aktien, dass es weder zu Überzeichnungen kommt noch eine Preisspanne besteht. Der Ausgabekurs ist fix und die Emissionshäuser können die Nachfrage nahezu beliebig befriedigen. Allerdings verlangen die Banken meist einen Ausgabeaufschlag. Wird das Zertifikat hingegen anschließend über die Börse erworben, entfällt dieser Aufschlag, hier richtet sich der Preis lediglich nach den üblichen Kursschwankungen. Dafür fallen Transaktionskosten an, die bei der Erstausgabe entfallen. Somit ist die Höhe des Agios dafür entscheidend, ob sich ein vorzeitiger Kauf lohnt. Da Zertifikate keine Zinsen oder Dividenden abwerfen, ergibt sich die Rendite aus dem Unterschied zwischen Kaufkurs und dem Kurs des Bezugswertes im Zeitpunkt der Lieferung, also bei Fälligkeit Wert der Rückzahlung, wenn ein Cap erreicht wurde (nicht bei allen Produkten) Verkaufskurs, sofern das Zertifikat während der Laufzeit verkauft wird. Auf Grund des Caps ist der Gewinn stets nach oben begrenzt, dies drückt sich auch in den laufenden Börsenkursen aus. Dieser maximale Gewinn berechnet sich nach der Formel Maximaler Gewinn = Rückzahlungswert Kaufpreis x 100 Kaufpreis Hinzu kommen dann noch Bankspesen. 3. Derivate: Der allgemeine Oberbegriff Hierunter versteht man allgemein Finanzkontrakte, deren Erfolg sich vom Wert anderer Basisinvestments wie Aktien, Anleihen, Edelmetallen oder Devisen ableitet. Es handelt sich um Instrumente, mit denen ein Anleger auf fallende/steigende Kurse spekulieren oder eine Absicherung seines Depots erreichen kann. Dabei gibt es insbesondere vielfältige Formen von Termin- und Optionsgeschäften sowie Zins- und/oder Währungstauschoperationen. Derivate können an den Börsen gehandelt oder außerbörslich von Marktteilnehmern abgeschlossen werden. Über derivative Finanzinstrumente können beispielsweise Zinsentscheidungen ohne direkte Auswirkung auf die Liquidität eines Unternehmens getroffen werden. Der Anwender von Zinsderivaten hat die Möglichkeit, Zinsrisiken abzusichern, ohne Liquidität bewegen zu müssen. Eine Grobunterteilung der Derivate lässt sich wie folgt vornehmen: Hinweis: Einige Börsen sowie Kreditinstitute vertreiben Zertifikate bereits während der Zeichnungsphase. Das Verfahren unterscheidet Terminkontrakte, wie z.b. DAX/Bund-Futures, Optionen auf Index oder einzelne Aktien, - 4 -
5 Zertifikate, also Schuldverschreibungen, bei denen die Höhe der Rückzahlungsverpflichtung vom jeweiligen Stand eines vereinbarten Basiswerts wie Börsenindizes, einzelne Wertpapiere oder dem Marktpreis von Rohstoffen oder Devisen abhängt, Aktienanleihen mit festem Zinssatz und unsicherem Rückzahlungsbetrag, Investmentfonds, wie z.b. Future- oder Hedge- oder Zertifikate-Fonds, Hebelprodukte wie Optionsscheine auf fallende und steigende Kurse sowie Produkte mit oder ohne feste Fälligkeit, deren Preise sich in einer linearen Beziehung zu einem Basiswert befinden und die bei Erreichen einer bestimmten Kursmarke sofort fällig werden (Knock Out). Spezialanleihen, wie z.b. Doppelwährungsanleihen, Kombizinsanleihen, Reverse Floater. Vom Grundsatz her sind Derivate sinnvoll, können sie doch (insbesondere unternehmerische) Risiken abdecken, die sich in der Zukunft ergeben könnten. Die Hauptfunktion der Derivate ist der Risikotransfer von risikoscheuen zu weniger risikoscheuen Marktteilnehmern. Exporteure und institutionelle Anleger können sich gegen unliebsame Schwankungen absichern; Spekulanten übernehmen diese Risiken und versuchen, ihrerseits Gewinne zu erzielen. Das Wachstum an derivativen Finanzinstrumenten nimmt ständig zu, insbesondere im Handelsvolumen. Hinweis: Nicht alle Derivate gelten als spekulativ. So bieten etwa Garantie- oder Discount-Zertifikate sowie Aktienanleihen ein geringeres Risiko als die vergleichbaren Basisprodukte und eignen sich auch für konservative Anleger. Als Interessenverband fungiert der Deutsche Derivate Verband (DDV) als eine gemeinsame Plattform im Bereich von Zertifikaten, Optionsscheinen und Aktienanleihen, der auf nationaler und europäischer Ebene aktiv werden will. Ziele sind, nachteilige Gesetzesänderungen und strengere EU-Regulierungen zu verhindern sowie die Transparenz von Märkten und Produkten für Privatanleger und die Selbstregulierung des Marktes durch einen Derivate-Kodex zu fördern. Die Mitglieder des Verbands besitzen zusammen einen Marktanteil von rund 90 % der deutschen Börsenumsätze mit derivativen Wertpapieren und sind die größte Interessengemeinschaft ihrer Art in Europa. Der DDV setzte angesichts der Auswirkungen der Finanzkrise auf größere Transparenz. So sind auf der Internetseite ( unter dem Menüpunkt Transparenz Rating-Noten der wichtigsten Zertifikateemittenten abrufbar. Hinzu kommen die jeweiligen Risikokennzahlen, ein Produktinformationsblatt sowie weitere Börsendaten wie Handelsstörungen und Informationen zur Orderausführung, die monatlich aktualisiert werden. Die Analysefirma Feri EuroRating Services berät Investoren bei der Selektion und Analyse von Investmentzertifikaten und veröffentlicht Ratings für Derivate unter Dies beinhaltet insbesondere die Prüfung und Beurteilung der einzelnen Zertifikateparameter sowie die methodisch strukturierte Auswahl der möglichen Investmentalternativen auf Grundlage der Investorenbedürfnisse. Das Informationsangebot wird täglich berechnet und berücksichtigt sowohl die Produktbeschaffenheit (mit 70 %) als auch die Emittentenqualität (mit 30 %). Bei der Einschätzung der Emittenten sind die Kriterien Erfahrung, Fairness und Stabilität maßgebend. Dabei gibt es insgesamt fünf Bewertungsnoten von A (sehr gut) bis E (schwach), sowohl für das Gesamtrating als auch für die beiden Teilkomponenten. Anleger können mit dieser Note dann zwischen allen bewerteten Zertifikaten aus einem Bereich vergleichen. Mit diesem neuen Onlineservice sollen sowohl private und institutionelle Anleger als auch Bankberater und Vermögensverwalter bei der Selektion von Wertpapieren unterstützt sowie mehr Transparenz in den Derivatemarkt gebracht werden. Als Termingeschäft unterlag die Veräußerung von Derivaten i.d.r. nur im Rahmen eines Spekulationsgeschäfts der Besteuerung. Sofern laufende Erträge oder eine Garantierückzahlung gewährt werden, liegen Kapitaleinnahmen vor. Gewinne aus Derivaten ohne Rückzahlungsgarantie unterliegen nicht der EU- Zinsrichtlinie, wohl aber ab 2009 der Abgeltungsteuer: Anders als bei Aktien und Anleihen spielt beim Handel mit Derivaten der Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage kaum eine Rolle für die Kursnotierung. Die Emittenten stellen als Market Maker für ihre Produkte permanent marktgerechte Preise. Generell können Anleger bei Zertifikaten, Aktienanleihen und Optionsscheinen zwischen zwei Wegen zum Handel wählen: 1. Über die Börse. Dann suchen Makler oder Computer einen entsprechenden Gegenauftrag oder greifen auf das System des Emittenten zurück und erfüllen hierüber den Kundenauftrag. Dies hat den Vorteil, dass Anleger Limits setzen können und der Auftrag von der Börse überwacht wird. 2. Außerbörslich. Hier kommt der Handel online über die Bank zustande, die Schuldner des entsprechenden Derivats ist. Dieser Emittent stellt sofort einen verbindlichen Kauf- und Verkaufskurs für das gesuchte Produkt, was der Anleger innerhalb einiger Sekunden akzeptieren muss. Ansonsten wird die Order nicht ausgeführt und das Kreditinstitut stellt einen neuen Kurs zur Verfügung. Als Vorteile gel
6 ten die geringeren Transaktionskosten durch die entfallende Maklercourtage sowie die sofortige Orderausführung in Sekunden zu einem vorher exakt bekannten Kurs. 4. Steuerliche Behandlung seit 2009 Für die steuerliche Einordnung der Zertifikate ist vom Grundsatz her zwischen zwei Klassen zu unterscheiden, was aber nur nach dem bis 2008 geltenden alten Recht von großer Bedeutung war: 1. Risiko-Zertifikate: Produkte, deren Ertrag sich nach einer vorher festgelegten Kursentwicklung eines oder mehrerer Bezugswerte wie Aktien, Indizes, Währungen, Zinssätzen oder Rohstoffen bestimmt. Ein Verlust ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, kann aber durch Absicherungsmechanismen zum Teil abgefedert werden. Die Gewinnmöglichkeiten reichen von überproportional bis begrenzt auf einen Maximalwert. 2. Garantie-Zertifikate: Produkte, die unabhängig vom Kursverlauf bei Fälligkeit eine feste Rückzahlung garantieren, meist den Nennwert. Ob es mehr wird, hängt dann vom Börsenverlauf ab. Hier sind lediglich während der Laufzeit Einbußen in geringerem Ausmaß, aber auch keine überdurchschnittlichen Gewinne möglich. Diese Unterscheidung war bis 2008 insoweit wichtig, ob der Verkauf unter 20 EStG (Garantie-Zertifikate) oder lediglich als Spekulationsgeschäft (Risiko-Zertifikate) unter 23 EStG fiel Grundsätze im Rahmen der Umstellung Durch das Unternehmensteuerreformgesetz kam es ab 2009 zu einer allgemeinen Kursgewinnbesteuerung im Rahmen der Abgeltungsteuer nach 20 Abs. 2 EStG n.f. Diese gilt jedoch aufgrund der Übergangsregelung in 52a Abs. 10 EStG allgemein nicht für vor 2009 eingegangene Terminmarktgeschäfte und erworbene Wertpapiere, sofern es sich hierbei nicht um Finanzinnovationen handelt. Der 23 EStG wirkt ohne Zeitbegrenzung weiter, so dass die Veräußerung nach einem Jahr Haltedauer generell steuerlich unbeachtlich bleibt. Einzige Ausnahme hiervon sind Schuldverschreibungen, bei denen die Höhe der Rückzahlungsverpflichtung typischerweise von dem jeweiligen Stand eines vereinbarten Basiswertes abhängt. Betroffen hiervon sind grundsätzlich Zertifikate, die nicht als Finanzinnovationen eingestuft sind, die nach dem erworben werden und die ab dem und außerhalb der Spekulationsfrist veräußert werden. Für Zertifikate als einzigem Wertpapier neben Spezial-Fonds endete die Spekulationsfrist gem. 52 Abs. 10 S. 6 ff. EStG n.f. vorzeitig am Da die Tatbestände mittlerweile durch Zeitablauf erfüllt sind, greift der Abgeltungssatz auf Verkäufe, unabhängig von Haltefristen. Damit sind folgende Konstellationen möglich: Kauf Zertifikat bis ab Verkauf bis mit Gewinn Verkauf bis mit Gewinn Verkauf ab , mit Gewinn Verkauf ab , Verlust Verkauf bis , Gewinn Verkauf bis , Verlust Garantiezertifikat Nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, voller Bestandsschutz Bei weniger als zwölf Monaten Haltedauer ist das Minus verrechenbar, bis 2013 auch mit Gewinnen unter der Abgeltungsteuer steuerfrei Abgeltungsteuer irrelevant Verrechenbar mit allen Kapitaleinnahmen unter der Abgeltungsteuer steuerfrei bei Verkauf nach einem Jahr, sonst Spekulationsgeschäft mit individuellem Steuersatz irrelevant bei Verkauf nach einem Jahr, sonst verrechenbares Spekulationsminus, auch mit Gewinnen unter der Abgeltungsteuer Gewinn oder Verlust fallen im Jahr der Realisierung als Kapitaleinnahmen an. Inhaber von Zertifikaten mit Andienungsrecht können einen Kursverlust bei der Andienung nicht mit Zins- und Dividendenerträgen verrechnen. Die ins Depot gebuchten Aktien gelten zu dem ursprünglich bezahlten Kaufpreis des Zertifikats als angeschafft (BMF , IV C 1 - S 2252/08/10004, BStBl 2010 I S. 9). Der Verlust aus dem Umtausch des Zertifikats in Aktien kommt erst zum Tragen, wenn die Aktien wieder verkauft werden. Können die nur mit einem Verlust verkauft werden, kann dieser nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Vermeiden lässt sich diese negative Folge, indem Anleger das Zertifikat kurz vor Fälligkeit mit Verlust verkauft. Dann darf die Bank die Verluste in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf einstellen. Anleger konnten den Bestandsschutz auf Kursgewinne im Fondsmantel nicht generell nutzen, wenn sie sich bis Silvester 2008 mit Anteilen eindeckten. Betroffen davon waren insbesondere Fonds, die in Zertifikate investieren. Hier fließen dem Spa
7 rer die im Fonds realisierten Kursgewinne - von wenigen Ausnahmen abgesehen - einmal jährlich als ausschüttungsgleiche Einnahmen zu ( 1 Abs. 3 S. 3 InvStG). Zumindest stehen sich Fondsbesitzer besser als Direktanleger. Die konnten Gewinne mit Zertifikaten nur steuerfrei halten, wenn sie ihre Titel vor dem Juli 2009 und außerhalb der Spekulationsfrist abgestoßen hatten. Bei Fonds gilt der Bestandsschutz hingegen für das an Silvester 2008 vorhandene Vermögen. Dieses kann die Gesellschaft für alle Privatanleger steuerfrei realisieren, die sich vor 2009 mit Anteilen eingedeckt hatten. Dieser Vorteil verflüchtigt sich aber nach und nach, wenn der Fonds reinvestiert muss. Bei neuen Titeln wird die Steuerpflicht gleich mit geordert. Schüttet der Fonds hingegen aus, kann sogar ein Erwerb nach Einführung der Abgeltungsteuer noch zu steuerfreien Gewinnen führen. Denn die Silvester 2008 im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere und somit auch Zertifikate genießen Bestandsschutz. Der hieraus später resultierte Kursertrag darf weiterhin steuerfrei ausgeschüttet werden. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Besitzer die Anteile erworben hatte. Es erfolgt allerdings eine Nachversteuerung bei Anlegern, die erst 2009 eingestiegen sind. Direktanleger wiederum konnten die kurze Übergangsfrist für Zertifikate nutzen, um Verluste später steuerlich besser verrechnen zu können. Sofern sie ihre roten Zahlen erst ab Juli 2009 realisiert hatten, konnten die mit Zinsen oder Dividenden verrechnet werden. Insoweit fällt dann keine Abgeltungsteuer an. Bei den anderen Wertpapieren gelingt das nur mit nach 2008 erworbenen Titeln und bei Aktien überhaupt nicht. Hier darf das Minus nur Aktiengewinne ausgleichen. Zwei Zertifikatarten waren vom Bestandsschutz überhaupt nicht betroffen. Sofern der Emittent eine Rückzahlungsgarantie gibt oder sich die Derivate auf den Rentenmarkt beziehen, liegen Finanzinnovationen vor. In diesem Fall wurden realisierte Gewinne auch schon 2009 unabhängig von Haltefristen als Kapitaleinnahmen erfasst verwandelt sich lediglich das System, von der individuellen Progression auf den meist günstigeren Pauschaltarif. Sowohl bei Garantie-, als auch bei Zinszertifikaten ist das Verlustrisiko eher gering. Somit verbleibt der Vorteil, dass nunmehr vom wahrscheinlichen Kursplus netto mehr übrigbleibt Sonderaspekte Sofern die Rückzahlungsgarantie unter dem Nennwert bleibt, unterliegt der Kurserlös nicht komplett 20 EStG (BFH , VIII R 53/05, BStBl II 2008, 563). Zwar liegt trotz der nur teilweisen Kapitalgarantie eine Finanzinnovation vor, die aber nicht mit der Marktrendite besteuert wird. Vielmehr kommt es zu einer Aufteilung in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Teil, soweit der Anleger ein der Höhe nach eindeutig bestimmbares Risiko eines Kapitalausfalls eingegangen ist. Die Abgrenzung der Kapitaleinnahmen nach 20 EStG und dem nichtsteuerbaren Teil ist nach dem Verhältnis zwischen der Mindestrückzahlung und dem Nominalbetrag der Anlage vorzunehmen. Dies bestimmt sich nach den Emissionsbedingungen. Dieses Urteil hebelte 52a Abs. 10 S. 7 EStG aus. Die Vorschrift definiert Garantiezertifikate mit Teilzusage ab 2009 durch das Jahressteuergesetz 2009 wieder in Finanzinnovationen um. Damit fallen Kurserlöse unabhängig vom Anschaffungstermin unter die Abgeltungsteuer, einen Bestandsschutz gibt es nicht. Ein Vollrisikozertifikat grenzt sich von einem Garantiezertifikat dadurch ab, dass es während der Laufzeit zu einem Totalverlust der Anlagesumme kommen kann, während der Emittent bei Kapitalzusage zumindest einen Teil des Nennwerts zurückbezahlt. Liegen nun bei einem Vollrisikozertifikat mehrere Zahlungszeitpunkte bis zur Endfälligkeit vor, sind die Erträge zu diesen Zeitpunkten Zinseinkünfte i.s. des 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und unterliegen damit dem Kapitalertragsteuerabzug. Dies gilt nicht, wenn die Emissionsbedingungen von vornherein eindeutige Angaben zur Tilgung oder zur Teiltilgung während der Laufzeit vorsehen und die Vertragspartner entsprechend verfahren. Erfolgt bei diesen Zertifikaten zum Zeitpunkt der Endfälligkeit keine weitere Zahlung mehr, liegt kein veräußerungsgleicher Vorgang i.s. des 20 Abs. 2 EStG vor (BMF , IV C 1 - S 2252/10/10010, BStBl 2010 I S. 1305, Rz. 8a). Das hat zur Folge, dass der entstandene Verlust keine negativen Kapitaleinnahmen darstellt. Beispiel: Ein Zertifikat wird im Januar 2012 fällig. Der Nennwert von wurde bereits im Jahr 2010 zur Hälfte mit getilgt, weil der zugrunde liegende Basiswert eine Schwelle erreicht hatte. Da der Basiswert bei Fälligkeit die benötigte Kursschwelle nicht erreicht hatte, erfolgt keine weitere Tilgung und das Zertifikat verfällt wertlos. Der Anleger muss 500 Zinseinnahmen der Abgeltungsteuer unterwerfen und kann seinen Kapitalverlust von nicht geltend machen. Das Ausgleichs- und Abzugsverbot des 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ist bei Indexzertifikaten nicht einschlägig, weil sieentgegen der Auffassung der Finanzverwaltung im BMF- Schreiben vom (BStBl 2001 I S. 986 Rz. 1,2 und 45 f.) - keine Börsentermingeschäfte sind (BGH v XI ZR 178/03). Dem Geschäft mit Indexzertifikaten fehlen die für Termingeschäfte spezifische Gefährlichkeit und damit das für die Qualifizierung als Börsentermingeschäft wesentliche Schutzbedürfnis des Anlegers. Auch die Gefahr des Totalverlustes bestehe bei Indexzerti
8 fikaten nicht in dem für Termingeschäfte typischen Maße (FG Köln , 7 K 4682/07, Revision unter IV R 53/11). Sind bei einem Zertifikat keine Zahlungen vorgesehen, weil der Basiswert im Zeitpunkt der Endfälligkeit eine nach den Emissionsbedingungen vorgesehene Bandbreite verlassen hat oder es durch das Verlassen der Bandbreite zu einer vorzeitigen Beendigung ohne weitere Kapitalrückzahlungen kommt, liegt gleichfalls kein veräußerungsgleicher Tatbestand i.s. des 20 Abs. 2 EStG vor. Beispiel: Der Anleger hatte ein Zertifikat mit Knock-out- Struktur im Nennwert von erworben. Die Rückzahlung sollte nach den Emissionsbedingungen mit erfolgen, wenn der Bezugswert während der Laufzeit stets über Punkten notiert fällt. Da dieser jedoch auf Punkte sinkt, verfällt das Zertifikat durch das sog. Knock-out-Ereignis wertlos. Den Verlust der Anschaffungskosten kann der Anleger nicht als negative Kapitaleinnahme geltend machen. Wäre die Bedingung eingehalten worden, hätte er Kapitaleinnahmen versteuern müssen. Gehören Zertifikate zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen, sind Verkaufs- und Einlösungserträge stets steuerpflichtig und erhöhen den Gewinn. Das Teileinkünfteverfahren ist nicht anwendbar. Hinweis: Bonus-Zertifikate werden im Rahmen der ab Juli 2005 geltenden EU-Zinsrichtlinie nicht erfasst. Die ausländischen Staaten behandeln auch diese Variante als Derivate und somit fallen keine Zinserträge an
9 Ansprechpartner Rolfjosef Hamacher Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht, Fon 0221/ Fax 0221/ Bernhard Fuchs Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Fon 0211/ Fax 0211/ Dipl.-Finw. Heinrich Bürmann Rechtsanwalt, Steuerberater, Fon 030/ Fax 030/ axis RECHTSANWÄLTE GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Fon: , Fax: Schlüterstraße 41, Berlin Fon: , Fax: Heinrichstraße 155, Düsseldorf Fon: , Fax: axis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fon: , Fax: axis actuarial services GmbH Fon: , Fax: Solvency Fabrik GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fon: , Fax: axis Steuerberatungsgesellschaft mbh Fon: , Fax: Centroallee 285, Oberhausen Fon: , Fax: axis consulting GmbH Fon: , Fax: Die Ausführungen in dieser Publikation sollen einer allgemeinen Information dienen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann aufgrund der Komplexität der behandelten Themen nicht erhoben werden; ebenso wird eine einzelfallbezogene Beratung hierdurch nicht ersetzt. Die Einheiten der axis-beratungsgruppe übernehmen keine Haftung für die Folgen einer Verwendung dieser in der Publikation dargelegten Informationen
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