Verbindliche Hinweise zur Anerkennung von Vorleistungen
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- Emil Lange
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1 Verbindliche Hinweise zur Anerkennung von Vorleistungen vom 0. Juni 06 Der Prorektor Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern, gestützt auf Art. Abs. des Studienreglements über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) vom 0. September 0, beschliesst diese verbindlichen Hinweise zu Art. 0 des PH-Ausbildungsreglements Art. 5 der Ausführungsbestimmungen zum PH-Ausbildungsreglement Art. 7 der Ausführungsbestimmungen zum PH-Ausbildungsreglement Art. der Ausführungsbestimmungen zum PH-Ausbildungsreglement zu den Studienplänen des jeweiligen Studiengangs. Stufenübergreifend (KU, PS, S, S, HP) Die Anerkennung von Vorleistungen durch die PH Luzern ist im Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) in Artikel 0 geregelt. Bei der Anerkennung von Vorleistungen orientiert sich die PH Luzern grundsätzlich an den massgebenden Richtlinien der EDK. Studierende, welche Vorleistungen anerkennen lassen wollen, müssen einen Antrag stellen. Artikel der Ausführungsbestimmungen zum PH-Ausbildungsreglement legt fest, wie die Studierenden vorgehen müssen. Das Antragsformular ist auf der Webseite der PH Luzern aufgeschaltet: / Ausbildung / Anmeldung, Zulassung und Gebühren. Grundsätzlich werden nur Studienleistungen angerechnet, die auf Hochschulstufe erbracht worden sind und entsprechend belegt werden können. 4 Gesuche für die Anrechnung von umfangreicheren Vorleistungen (ganze Semester) sind an die Studiengangsleitungen zu richten. 5 Bei einem Studiengangswechsel erfolgt die Anerkennung der Vorleistungen durch die Studiengangsleitung des neu gewählten Studienganges in Absprache mit den Fachleitungen. ALK-Beschluss : Die überarbeitete Version, datiert vom 0. Juni 06, ersetzt die verbindlichen Hinweise zur Anerkennung von Vorleistungen (Stand: 4. April 06). SRL Nr. 56a / 5
2 . Anerkennung von extern erstellten Abschlussarbeiten Wenn eine Zertifikatsarbeit (z.b. Bachelor- oder Masterarbeiten, Dissertation) Bestandteil eines Abschlusses mit Zertifikat war, dann kann sie nicht wieder für einen anderen Abschluss als Bachelor- oder Masterarbeit gezählt werden. Eine Zertifikatsarbeit (z.b. Bacheloroder Masterarbeiten, Dissertation) kann daher nur einmal angerechnet werden. Wenn jemand eine Bachelor-/Masterarbeit erstellt hat, jedoch keinen Zertifikatsabschluss, so kann die Arbeit erneut eingereicht werden. Diese Arbeit wird durch die PH Luzern geprüft. Eine Zertifikatsarbeit (z.b. Bachelor- oder Masterarbeiten, Dissertation), die für ein Zertifikat verwendet wurde, kann für eine neue Arbeit mit einem verwandten Thema ausgewertet werden.. Anerkennung von extern absolvierten Abschlussprüfungen In der Regel werden an der PH Luzern keine an einer anderen Hochschule erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen im gewählten Studiengang anerkannt. In Ausnahmefällen kann eine Studiengangsleitung eine Abschlussprüfung anerkennen, wenn sie in Bezug auf Fach und Studiengang äquivalent zu jener der PH Luzern ist. In diesem Fall verweist die PH Luzern auf den anerkannten Teilabschluss der anderen Hochschule.. Anerkennung von an der PH Luzern erbrachten Vorleistungen nach einem Studienunterbruch (Art. 7 AusfBest) Nur bei einem Wiedereintritt in den gleichen Studiengang nach einem Studienunterbruch von maximal vier Semestern wird der Status aller erbrachten und nichterbrachten Leistungen ohne Anerkennungsverfahren gemäss Art. der Ausführungsbestimmungen zum PH- Ausbildungsreglement übernommen. Bei Wiedereintritten nach einem Unterbruch von mehr als vier Semestern unabhängig vom Grund des Unterbruchs erfolgt eine Neuanmeldung auf das Studium. Die Bestimmung zur Anerkennung von Vorleistung von Art. Ausführungsbestimmungen zum PH- Ausbildungsreglement werden angewandt. In Ausnahmefällen kann bei einem Wiedereintritt nach Unterbruch von weniger als vier Semestern ein Antrag an die Studiengangsleitung gestellt werden, Module mit dem Status «nicht erfüllt / zweite oder letzte Chance ausstehend» noch einmal vollständig besuchen zu können. 4 Wenn die Eignungsabklärung im Studienbereich Berufsstudien im Grundjahr nicht vollständig erfüllt wurde, müssen bei einem Wiedereintritt nach einem Unterbruch von weniger als vier Semestern alle Module der Eignungsabklärung wiederholt und erfüllt werden (in der letzten Chance)..4 Anerkennung von an der PH Luzern erbrachten Vorleistungen bei einem Studiengangswechsel (Art. 5 AusfBest) Der nach Artikel 5 der Ausführungsbestimmung des Ausbildungsreglements mögliche Studiengangswechsel im Grundjahr ist nur dann ohne Verlängerung möglich, wenn er in den vorgegebenen / 5
3 Wechselfenstern erfolgt. Beim Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet die Leitung des angestrebten Studienganges über den Umfang der Anerkennung von Vorleistungen. Bei einer Wiederholung des Grundjahres mit Studiengangswechsel bleibt der Status der Teilmodule der Eignungsabklärung aus dem ersten Besuch erhalten. Dies gilt ebenso für alle anderen stufenübergreifenden Teilmodule des Grundjahres. Teilmodule, die für den neuen Studiengang nicht obligatorisch sind, müssen nicht mehr erfüllt werden..5 Anerkennung von Vorleistungen bei einem Hochschulwechsel Beim Wechsel von einer anderen Hochschule an die PH Luzern entscheidet die Leitung des angestrebten Studienganges über die Anerkennung von Vorleistungen. Dabei müssen die Regelungen zur Mindestanzahl der an der PH Luzern zu erbringenden Credits gemäss Art. 0 des PH- Ausbildungsreglements, der finanzierbaren Credits durch die FHV und der Berechtigung der Fortsetzung des Studiums durch die vorhergehende Hochschule (Studienausschuss) beachtet werden..6 Berechnung der maximalen Studiendauer Bewilligte Studienunterbrüche von bis zu vier Semestern werden an die Gesamtstudiendauer angerechnet. Bei Wechseln von einer anderen Hochschule wird die dort absolvierte Studienzeit an die maximale Studiendauer angerechnet, sofern aus diesem Studium anrechenbare Vorleistungen vorliegen. Alle weiteren Unterbrüche, die durch eine ordentliche Exmatrikulation und Neuanmeldung definiert sind, werden nicht an die maximale Studiendauer angerechnet.. Stufenspezifisch.. Vorbereitungskurs (VBK) Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene: Der Maturitätslehrgang und der Passerellenlehrgang der AME Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene werden anerkannt. Der Vorkurs Pädagogik der AME wird nicht anerkannt. Berufspraxis: Das 4. Lehrjahr wird nicht als Berufspraxis angerechnet. Ausbildungszeit und Praktika können nicht als Berufspraxis angerechnet werden. Fachmaturität Pädagogik (VBK II): a. Die Note 5. im Abschusszeugnis berechtigt zu einem Dispens in den Fächern Biologie, Geografie und Geschichte. b. In den Bereichen Gestalten, Musik und Sport benötigt man eine Fachnote von mindestens 5.0 für einen Dispens. c. In den Fremdsprachen führt zudem ein noch gültiges First oder DELF B nur zu einer Teildispens, das heisst, dass das Vertiefungsmodul mündlich geprüft wird. 4 Zertifikat IMS F der Steinerschulen: Ein Zertifikat IMS F der Steinerschulen wird dem Abschluss BM gestalterisch gleichgesetzt / 5
4 .. Studiengang Sekundarstufe II... Für Absolvent/innen EHSM (BSc Sportwissenschaften) und UNIFR (MSc Sportwissenschaften Option Unterrichten) gültig bis Studienjahr 05-6 Im Studienbereich Erziehungswissenschaften werden Vorleistungen im Umfang von 50% der im Curriculum des Studienbereichs vorgeschriebenen Credits der PH Luzern anerkannt. Im Studienbereich Fachdidaktik wird das Teilmodul BS0.0 S Pädamotorik des Sportunterrichts maximal zu 50% anerkannt und die Anzahl der Lektionen entsprechend reduziert. Der Umfang dieser Anrechnung hängt von der Beurteilung des Standortpraktikums (PK0.0 S) ab. Im Rahmen des Berufspraktikums (PK0.0 S) wird das bereits geleistete Praktikum an einer Berufsschule im Umfang von max. 50% angerechnet und die Anzahl der Lektionen entsprechend reduziert. Der Umfang dieser Anrechnung hängt von der Beurteilung des Standortpraktikums (PK0.0 S) ab. 4 Die Vorleistungen im Bereich Berufspädagogik werden vollumfänglich im Umfang von 0 ECTS anerkannt. 5 Im Bereich sportmotorische Kompetenzen können Empfehlungen zur individuellen Ergänzung ausgesprochen werden. Entsprechende Teilmodule können im Wahlpflichtbereich belegt werden.... Für Inhaber/innen eines SEK I-Diploms im Fach Geschichte der PHZ / PH Luzern Im Studienbereich Erziehungswissenschaften werden Vorleistungen im Umfang von 50% der im Curriculum des Studienbereichs vorgeschriebenen Credits der PH Luzern anerkannt. Im Studienbereich Fachdidaktik müssen der 5 Fachdidaktikteilmodule im Umfang von mindestens 0 ECTS besucht und erfolgreich abgeschlossen werden. Im Rahmen des Berufspraktikums (PK0.0 S) werden belegte und begleitete Lehrerfahrung auf Sekundarstufe II angerechnet und die Anzahl der Lektionen entsprechend reduziert. 4 Im Rahmen des SEK I-Studiengangs absolvierte Spezialisierungsstudien werden anerkannt / 5
5 .. Studiengang Schulische Heilpädagogik Prüfungen können nicht erlassen werden. Leistungsnachweise werden nur dann erlassen, wenn bei sämtlichen Teilmodulen, die mit dem Leistungsnachweis überprüft werden, die Präsenzpflicht erlassen wird. Werden im Anerkennungsgesuch ausschliesslich Vorleistungen aufgeführt, für die keine ECTS-Punkte vergeben wurden, wird in der Regel ausschliesslich die Präsenzpflicht erlassen. 4 Es ist nicht möglich, ein Teilmodul anerkennen zu lassen und trotzdem die Veranstaltungen zu besuchen. Luzern, 0. Juni 06 Im Namen der Pädagogischen Hochschule Luzern Der Prorektor: Prof. Dr. Michael Zutavern / 5
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