1. Welche Kreditnehmer werden den öffentlichen Haushalten zugerechnet? 2.1. Durch wen sind die Kreditgeschäfte zu genehmigen?
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- Christian Goldschmidt
- vor 8 Jahren
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1 Italien
2 1. Welche Kreditnehmer werden den öffentlichen Haushalten zugerechnet? Staat 20 Regionen 103 Provinzen ca Gemeinden (und ihre Zusammenschlüsse) 2. Genehmigungsverfahren 2.1. Durch wen sind die Kreditgeschäfte zu genehmigen? Zentralregierung: Schatzamt (Ministero des Tesoro). Regionen: Regionalrat (Consiglio regionale). Provinzen: Provinzrat. Gemeinden: Gemeinderat Wer sind die dazugehörigen Vertragspartner? Staat: Generaldirektion (Ministero del Tesoro). Regionen/Provinzen: Präsident. Gemeinden: Bürgermeister oder Finanzbeauftragter (Sindaco bzw. assessore al bilancio). Je nach Finanzierungstyp gibt es unterschiedliche Vertretungsvollmachten (aufgrund einer Vielzahl an gesetzlichen Regelungen und Verordnungen).
3 2.3. Welche Aufsichtsbehörde ist für die rechtsaufsichtliche Genehmigung zuständig? Staat: Aufsicht durch den Rechnungshof (Corte de Conti) als Aufsichtsbehörde. Nachträgliche Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Rechtsgeschäfte und Prüfung, ob keine Budgetüberschreitung vorliegt. Es besteht die Möglichkeit der Annullierung des Rechtsgeschäfts. Regionen / Provinzen / Gemeinden: Regionales Kontrollkomitee (Comitato Regionale di Controllo). Nachträgliche Überprüfung, ob die Kredithöhe innerhalb des Budgets der Gebietskörperschaft liegt. Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit des Rechtsgeschäftes. Bei Verstoß gegen ein Kriterium Weitergabe an das regionale Verwaltungsgericht (Tribunale Amministrativo Regionale), das eine Annullierung veranlassen kann. 3. Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren die Geschäfte mit öffentlichen Haushalten / Kommunen? Staat: Legge Finanziaria (Finanzgesetzgebung) und daran gebundene Verordnungen, welche (wie die Haushaltsgesetze in Deutschland) jedes Jahr neu verabschiedet werden. Regionen: Verfassung von 1947: Art. 117 Festlegung der gesetzlichen Kompetenzen der Regionen; Art. 118 Regelung der administrativen Kompetenzen der Regionen. Weitere Gesetze und Erlasse, die nicht speziell einer Institution zugeordnet werden können, insbesondere das Einheitsgesetz vom 1. Januar Bandbreiten der Kreditaufnahme 4.1. Welche Kriterien sind für den Abschluss des Kreditvertrages ausschlaggebend? Kriterien: Verabschiedeter Haushalt; längerfristige Tragbarkeit der Staatsverschuldung; relative Belastung des Haushalts im Verhältnis zu den Einnahmen.
4 4.2. Bis zu welchen Obergrenzen werden Kredite eingeräumt? Bei Verabschiedung des Staatsetats muss für jede Mittelzuteilung die entsprechende Finanzierungsdeckung bestehen. Direkte nationale Einschränkungen bezüglich der Gesamtverschuldung bestehen nicht. Regionen, Provinzen, Gemeinden: Es bestehen zwei prinzipielle Beurteilungs- und Kontrollkriterien: Die relative Belastung des Haushaltes durch Zins- und Tilgungszahlungen im Verhältnis zu den Einnahmen; allgemein darf bei einer Kreditaufnahme der Zinsbetrag jeder Tranche, zuzüglich der bisherigen Zinsbelastungen und abzüglich der Zinsbeiträge von anderen öffentlichen Behörden, 25 Prozent der Einnahmen des Kreditnehmers nicht übersteigen; eine Ausnahme stellen die sich selbst finanzierenden Investitionen dar, diese sind in etwa vergleichbar mit kostendeckenden Einrichtungen in Deutschland. Genehmigung durch Rat oder zuständige Gremien ist Voraussetzung; diesen gegenüber bestehen auch Informationspflichten: Die Erfüllung dieser Informationspflichten und Genehmigungsvoraussetzungen erfordern im wesentlichen die Erstellung eines detaillierten Finanzplans, der einen Vorausschätzungs- und Planungsbericht, Prognosen über Verwaltungskosten des Investitionsvorhabens sowie die Modalitäten der Tilgung enthalten muss. 5. Für welchen Verwendungszweck dürfen die Kredite aufgenommen werden? Zur allgemeinen Deckung des Haushaltsdefizits. Regionen, Provinzen und Gemeinden: Das Gesetz setzt bezüglich des Verwendungszwecks detaillierte Anforderungen: Genaue Beschreibung der Investition bei Darlehensaufnahme Vorlage der beglaubigten Projektgenehmigung (entsprechen den Vorschriften des Kreditinstituts) Nach der Kreditaufnahme müssen laufend Nachweise über die Mittelverwendung bzw. den Fortschritt der Arbeiten erbracht werden, außer wenn das Gesetz etwas anderes vorschreibt.
5 Für Gebietskörperschaften, die keine eigene Buchhaltung führen, bestehen zur Sicherung der zweckmäßigen Ausgabe der aufgenommenen Mittel zusätzliche Bedingungen. Seit 1977/78 dürfen lokale Gebietskörperschaften Kredite auch für Nicht-Investitionszwecke aufnehmen; auch eine Abweichung vom Grundsatz der Zweckbindung durch die Kreditgeber ist seit 1987 möglich. 6. Welche Kreditinstitute sind bei der Vergabe von Krediten an öffentliche Haushalte / Kommunen besonders engagiert? Banken und institutionelle Investoren. Für Strukturförderprogramme sind zuständig: Instituto Mobilare Italiano Medio Credito Centrale. Regionen, Provinzen, Gemeinden: Cassa Deposti e Prestiti. Ehemalige Spezialkreditinstitute (ICS; privater oder öffentlicher Besitz), z. B. Instituto Mobilare Italiano, Credito per le Opere Pubbliche. Die Spezialfinanzierungsinstitute bestehen nicht mehr als autonome Gesellschaften, sondern sind mit allen Rechten und Pflichten den anderen Banken gleichgestellt. Sämtliche legislativen Unterschiede zwischen einzelnen Banken wurden mit der neuen Bankgesetzgebung seit 1994 aufgehoben. Monte die Paschi die Siena. Volksbanken. Für Strukturprogramme sind zuständig: Instituto Mobilare Italiano. Medio Credito Banken (z. B. Medio Credito Lombardo, Medio Credito del Sud) sind zuständig für bestimmte Regionen). Weitere Geschäftsbanken: Unicredito Italiano. Banca Nazionale del Lavoro (BNL). San Paolo IMI. IntesaBci.
6 7. Welche Produktpalette wird angeboten? Bankdarlehen. Geldaufnahmen auf dem Euromarkt / Nutzung von Einlagen bei der Post. Regionen, Provinzen und Gemeinden: Bankdarlehen Bedingungen nach einem Gesetz vom 24. April Tilgungsdauer mindestens 10 Jahre, Tilgung soll in Halbjahresraten erfolgen, Kapitaldienst muss bereits vom 1. Jahr an Zins und Tilgung erhalten. Fälligkeitsdatum der 1. Tilgungsrate ist auf den 1. Januar nach Vertragsschluss festgelegt. Angabe des Verwendungszwecks (über Verwendung und Fortschritt der Arbeiten sind Nachweise erforderlich). Besonders festgelegte Referenzzinssätze sind einzuhalten. Fest und variable Zinssätze: 1. Der feste Zinssatz darf den zweimonatigen Richtsatz für geförderte Bauten nicht überschreiten und 2. Der variable Zinssatz ist mit der Möglichkeit eines Aufschlages an Indexierungsparameter gebunden (den Effektivzins von Schatzwechsel BOT und den Euribor). 8. Gibt es neben der direkten Vergabe von Bankkrediten noch weitere Finanzierungsquellen für öffentliche Haushalte / Kommunen? Emission kurz-, mittel- und langfristiger Anleihen. Emissionen auf dem Euromarkt. Schatzzertifikate CCT. Schatzwechsel BOT. Regionen, Provinzen und Gemeinden: Auch nachgeordnete Gebietskörperschaften können nach italienischer Gesetzgebung eigene Anleihen zur Deckung des Finanzbedarfs oder zur Finanzierung lokaler Projekte emittieren. Weitere Einnahmen stammen aus Zuweisungen des Staates.
7 9. Auf welcher Grundlage wird die Bonität für öffentliche Haushalte / Kommunen durch Banken beurteilt? Italiens Bonität hat sich im Verlauf des Jahres 2004 verschlechtert. Der Zentralstaat musste seiner Schuldenpolitik Tribut zollen und wurde von der Ratingagentur Standard & Poor`s auf AA- heruntergestuft. Nach dieser Herabstufung ist der Renditeaufschlag für italienische Anleihen angestiegen und betrug 2004 ca. 18 Basispunkte im Vergleich zu Bundesanleihen. Im Jahr 2003 lag dieser Abstand noch bei etwa 7 Basispunkten. Bei der italienischen Staatsverschuldung von Mrd. Euro (Stand: Juli 2004) bewirkt schon eine dauerhaft um 10 Basispunkte erhöhte Risikoprämie eine jährliche Mehrbelastung von mehr als eine Mrd. Euro. Italien gilt zwar auch mit der Ratingnote AA- immer noch als guter Schuldner, muss sich aber deutlicher zum Stabilitätspakt als Ansporn zum Schuldenabbau und Argumentationshilfe in der Innenpolitik bekennen. Regionen, Provinzen und Gemeinden: Regionen, Provinzen und Gemeinden erstellen Bilanzen. Die Beurteilung erfolgt anhand der erstellten Bilanzen und der gestellten Sicherheiten. Dabei existiert die Verpflichtung der Regionen, Rückstellungen aus ihren Steuereinnahmen für den halbjährlichen Schuldendienst in der Bilanz zu bilden. Die Bonität der Provinzen und Gemeinden leitet sich aus den Steuereinnahmen, den Beteiligungen und außerfiskalischen Einnahmen mit Dauercharakter ab. Trotzdem sind Sicherheiten in Form von erstrangigen Hypotheken, die Abtretung von Steuereinnahmen oder Haftungsverpflichtungen üblich. Eine de facto Haftung des Staates für Gebietskörperschaften kann sich durch zentralstaatliche Bürgschaften ergeben. Diese sind jedoch keine generelle Einrichtung, sondern werden im Einzelfall vergeben. Das Finanzministerium erlässt entweder eine Garantieverordnung für die Finanzierung, d. h. es veranlasst eine andere öffentliche Einrichtung als Garantiegeber aufzutreten, oder es beteiligt sich selbst unmittelbar am Darlehensvertrag; letzteres ist mit stärkeren Kontrollmöglichkeiten verbunden. Ein Rating von Kommunen ist im Kommen, größere Städte wie Neapel und Mailand sind bereits geratet. 10. Dürfen Kredite im Ausland aufgenommen werden? Ja.
8 11. Internetkontakt Handelskammer Finanzministerium Deutsche Botschaft in Rom Italienische Botschaft Berlin Dt.-Italienische Italienisches 12. Gesamtwertung des Kreditgeschäftes mit öffentlichen Haushalten / Kommunen? Rahmenbedingungen Die Hauptlast der italienischen Wirtschafts- und Finanzpolitik ist die hohe Staatsverschuldung. Das Problem soll durch ein Konzept des italienischen Ministerrates angegangen werden, wonach für alle Haushaltskapitel ein maximales Ausgabenwachstum von zwei Prozent festgelegt wird. Nur die Zinsausgaben, die Ausgaben für Investitionen etwa in Infrastrukturprojekte, sowie die Ausgaben für Pensionen und Soziales dürfen schneller wachsen. Das Ziel, mit einem Haushaltsdefizit von 2,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukt das Stabilitätskriterium einzuhalten, kann allein mit dem Bremsen des Ausgabenwachstums nicht erreicht werden. Deshalb sind auch weitere Einnahmesteigerungen nötig. Dazu ist u. a. geplant, die bisherigen Investitionsbeihilfen an die Unternehmen durch zinsgünstige Finanzierungen zu ersetzen, die zurückbezahlt werden müssen. Gleichzeitig sollen nach dem Willen der Regierung jedoch die Steuerlasten für die Unternehmen und die Einkommensteuer um insgesamt 6 Mrd. Euro gesenkt werden. Auf ein neues Rekordtief seit mehr als 20 Jahren wird im Jahr 2005 die Arbeitslosenquote in Italien fallen. Das erwarten Ökonomen, nachdem sich trotz globaler Turbulenzen in den vergangenen Monaten der deutliche Besserungstrend am italienischen Arbeitsmarkt fortgesetzt hat. Im Jahr 2005 dürfte die Quote der Erwerbslosen danach mit 7,4 Prozent um mittlerweile fast fünf Prozent unter den Rekordhochs der 90er Jahre von zwölf Prozent liegen. Anders als etwa in Deutschland sinkt die Erwerbslosigkeit bei den Südländern damit seit mittlerweile sechs Jahren fast ununterbrochen - obwohl das italienische Wirtschaftswachstum zuletzt stark an Dynamik verloren hat. Zurückgeführt wird dies auf Lohnzurückhaltung, flexiblere Arbeitsmärkte, steuerliche Anreize und Legalisierung von Schwarzarbeit. Das von der italienischen Regierung angepeilte Wachstum von 1,2 Prozent wird 2004 mit großer Sicherheit nicht erreicht werden. Dennoch sind
9 0,8 bis 1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ein respektables Ergebnis. Im Jahr 2003 war die italienische Wirtschaft vor dem Hintergrund der starken Euro-Aufwertung lediglich um 0,3 Prozent gewachsen. Positive Wachstumsbeiträge lieferten zuletzt der Industrie- und Dienstleistungssektor. Italien kann dabei auf sein riesiges Unternehmerpotenzial hoffen. In keinem europäischen Land gibt es relativ gesehen mehr Selbstständige, die Quote beträgt fast 25 Prozent. Auch vom Konsum wird eine dynamischere Entwicklung erwartet. Der Agrarbereich dagegen hat das Wachstum gedämpft. Unsicher ist man hinsichtlich des Wachstumsbeitrag vom Außenhandel. Der Austausch der weichen Lira durch den harten Euro, ist der vom Strukturwandel gekennzeichneten Volkswirtschaft Italiens nicht leicht gefallen. Italienische Produkte können nun nicht mehr durch Währungsabwertungen wettbewerbsfähig gemacht werden. Zudem bekommen die traditionell auf Verbrauchsgüter wie Bekleidung oder Möbel konzentrierten Unternehmen besonders stark die Konkurrenz osteuropäischer und asiatischer Billigstandorte zu spüren. Auch ist der Regierung in Rom aufgrund der konsequenten EU-Wettbewerbspolitik mittlerweile verwehrt, ihre National Champions durch Subventionen unter die Arme zu greifen, wenn die Geschäfte rückläufig sind. Ein Strukturwandel ähnlich tief greifend und schmerzhaft wie jener nach de Zweiten Weltkrieg scheint unausweichlich. Damals hatte sich Italien von einem agrarisch geprägten Land dank einer forcierten Industrialisierung zu einer der sieben größten Wirtschaftsnationen der Welt gewandelt. Bankensektor Die Konsolidierung in Italien war vor allem von der Privatisierung öffentlichrechtlicher Banken und die dadurch ausgelöste Fusionswelle geprägt. Aus den Zusammenschlüssen ehemals öffentlich-rechtlicher Banken gingen auch die derzeit drei größten Banken des Landes hervor: IntesaBci, San Paolo IMI und Unicredito Italiano. San Paolo IMI ist aus der Banca Intesa und der Banca Commerciale Italiana entstanden. Zu den Anteilseignern der neuen Bank zählen auch der Crédit Agricole und die Commerzbank, mit der eine Überkreuzbeteiligung besteht. Auch San Paolo IMI verdrängte die Unicredito Italiano durch die Fusion mit der Banca Cardine von Platz zwei auf Platz drei. Unicredito Italiano wiederum ist aus einer Verschmelzung von sieben Einzelbanken entstanden, darunter fünf Sparkassen. Auch die viertgrößte Bank des Landes, die unter dem Namen Capitalia firmiert, entstand aus einem Zusammenschluss von Bancaroma und Bipop-Carire, die nach der seinerzeitigen Übernahme der Nürnberger Direktbank Entrium in die Krise geraten war. Zwischen der fünft- und sechstgrößten Bank, Banca Monte dei Paschi di Siena und Banca Nazionale del Lavoro, laufen derzeit Fusionsgespräche. Auch für die Genossenschaften ist derzeit eine Zwangsumwandlung in Aktiengesellschaften und gleichzeitige Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung ( one man, one vote ) geplant. Nach dem Willen der Bankenaufsicht soll es aufgrund der derzeit nicht konkurrenzfähigen Kosten- und Gebührenstrukturen zu einer ähnlichen Konsolidierungswelle wie im Spar-
10 kassenbereich kommen. Einige Institute haben dieser Entwicklung bereits vorausgegriffen. So entstand durch die Fusion der Banca Popolare di Verona mit der von Novara das siebtgrößte Kreditinstitut Italiens, die Volksbank Antonveneta verbesserte ihre Position in nur fünf Jahren von Rang 27 auf Platz acht. Bei den übrigen Banken scheint die Konsolidierungsbewegung stattdessen zunächst abgeschlossen zu sein. IntesaBci und San Paolo IMI ließen verlauten, sich künftig auf den heimischen Markt konzentrieren zu wollen. Dort lassen sich einerseits attraktive Renditen erzielen, andererseits sind die italienischen Banken für das internationale Geschäft nicht groß genug. Eine wesentliche Besonderheit des italienischen Bankenmarkts stellt in diesem Zusammenhang auch die starke Stellung des Notenbankpräsidenten dar, der Fusionen, Akquisitionen oder Beteiligungskäufe ohne Angabe von Gründen verbieten kann. Die Ausübung dieser Machtbefugnis, die schon oft Anlass zu Kritik geboten hat, könnte auch zukünftigen Beteiligungen ausländischer Investoren im Wege stehen. Im Gegensatz dazu wird von Unicredito Italiano eine klare Expansionsstrategie verfolgt. Die Erfahrungen in der Sanierung und Umstrukturierung wurden bereits für Akquisitionen in Kroatien, Bulgarien, Polen, Slowenien und der Slowakei genutzt. Auch eine Fusion mit der Commerzbank war bereits im Gespräch, ein Zusammenschluss mit der Mediobanca und der Generali wurde von der Notenbank untersagt. Es ist aber zu erwarten, dass die Unicredito Italiano mit ihrer hervorragenden Cost-Income-Ratio von unter fünfzig Prozent bei zukünftigen Fusionen in Europa eine wichtige Rolle spielen wird. Dennoch ist der Konzentrationsgrad des italienischen Bankenmarktes nicht hoch. Die fünf größten Banken verfügen gerade über einen Marktanteil von 23 Prozent, und liegen damit nur leicht über dem Wert der größten Fünf in Deutschland. Mit 15 Banken auf eine Million Einwohner ist Italien im Gegensatz zu Deutschland nicht over-banked, sondern hat eine vergleichsweise geringe Institutsdichte zu verzeichnen. Kommunalgeschäft Die Qualität italienischer Kommunalkredite ist nicht mit deutschen Kommunalkrediten vergleichbar. Es existiert kein Finanzausgleich. Positiv zu bewerten ist das Vorhandensein von Kontrollinstanzen, welche die von der öffentlichen Hand abgeschlossenen Rechtsgeschäfte nach formalen Kriterien sowie ihrer Vereinbarkeit mit den bestehenden Budgets überprüfen. Es gibt keine detaillierten Angaben zur Beteiligung italienischer und ausländischer Banken an der Finanzierung des öffentlichen Sektors. Es bestehen jedoch keine Nachteile für Banken aus EU-Staaten bezüglich Eigenkapitalvorschriften, eingeschränkter Geschäftsfähigkeit oder Beschränkung der Kreditvergabe auf die Region des Institutssitzes. Dafür bestehen aber strenge Richtlinien für Banken aus Nicht-EU-Staaten.
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