IOC-Richtlinien für Social und Digital Media für akkreditierte Personen der Olympischen Winter-Jugendspiele Lillehammer 2016
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- Susanne Gehrig
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1 IOC-Richtlinien für Social und Digital Media für akkreditierte Personen der Olympischen Winter-Jugendspiele Lillehammer 2016 Einleitung Das Internationale Olympische Komitee (das IOC ) regt Teilnehmer und andere akkreditierte Personen der 2. Olympischen Winter-Jugendspiele Lillehammer 2016 (der YOG ) dazu an, sich an Social- und Digital-Media-Aktivitäten zu beteiligen und ihre Erfahrungen mit ihren Freunden, ihrer Familie und ihren Unterstützern zu teilen. Diese Richtlinie stellt sicher, dass durch diese Aktivitäten die Olympischen Werte und die Rechte Dritter gewahrt werden. Diese Richtlinien sind für alle Teilnehmer und allgemeiner alle akkreditierten Personen der YOG, z. B. alle Athleten, Trainer, Offizielle, Mitarbeiter der nationalen Olympischen Komitees und der internationalen Fachverbände und akkreditierten Medienvertreter gültig. Sie gelten ab der Eröffnung des Youth Olympic Village am 8. Februar 2016 bis zur Schließung am 23. Februar Bitte lesen Sie den Abschnitt Häufig gestellte Fragen für detaillierte Informationen über diese Richtlinien. 1. Allgemeine Regeln Es ist für akkreditierte Personen absolut zulässig, ihre Erfahrungen bei den YOG über das Internet oder jegliche andere Form von Social und Digital Media zu teilen, vorausgesetzt wird nur, dass diese Berichte in der Ich-Form, in einer Art Tagebuch-Format, gestaltet sind und dass die anderen Bedingungen dieser Richtlinien eingehalten werden. Nur die als Medienvertreter akkreditierten Personen dürfen während der YOG als Journalisten, Reporter oder in einer anderen Medienfunktion auftreten. Postings durch oder im Auftrag von akkreditierten Personen sollen immer die Olympischen Werte Höchstleistung, Respekt und Freundschaft einhalten und dürfen nicht mit der Absicht der Darstellung jeglicher Form politischer, religiöser oder rassistischer Propaganda unternommen werden. Sie sollen würde- und geschmackvoll gestaltet sein und dürfen nicht diskriminierend, offensiv, hasserfüllt, verleumderisch oder auch illegal sein. Die Verwendung vulgärer oder obszöner Worte oder Bilder ist verboten. In Ergänzung zu diesen Richtlinien können akkreditierten Personen weitere Richtlinien, die von nationalen Olympischen Komitees oder anderen Organisationen in Bezug auf Social- und Digital-Media-Aktivitäten herausgegeben werden, übermittelt werden.
2 2. Fotos, Video und Audio Akkreditierte Personen können auf Social- und Digital-Media-Plattformen Fotos posten oder teilen, die innerhalb der YOG-Austragungsstätten (z.b. aller Orte, für die eine YOG-Akkreditierung oder eine Eintrittskarte erforderlich ist, einschließlich vor allem des Youth Olympic Village, der Wettkampfstätten, Trainings- und Übungsstätten und der Plätze, an denen Feiern und Zeremonien abgehalten werden) für persönliche Zwecke gemacht wurden. Es ist untersagt, diese Fotos zu vermarkten, zu verkaufen oder anderweitig zu vertreiben. Akkreditierte Personen dürfen Audio- oder Videoaufnahmen der Events, Wettkämpfe oder jeglicher anderer Aktivitäten, die bei den Austragungsstätten der YOG festgehalten werden, für ihre persönliche Zwecke verwenden. Audio- oder Videoaufnahmen, die bei Wettkämpfen, Zeremonien oder Trainingsstätten aufgenommen werden, dürfen ohne die vorherige Zustimmung des IOC nicht auf Social- und Digital-Media-Plattformen (z.b. durch Posten oder Streamen) oder auf jeglichen anderen Arten von Medien geteilt werden. Fotos, Videos und/oder Audios, die außerhalb der YOG-Austragungsstätten aufgenommen wurden, sowie selbst aufgenommene Videos, die innerhalb des Youth Olympic Village aufgenommen wurden, sind von der oben genannten Regelung ausgenommen und können via Social und Digital Media geteilt werden, sofern die anderen Erfordernisse dieser Richtlinien eingehalten werden. 3. Olympische Marken Akkreditierte Personen dürfen das Olympische Symbol auf Social- und Digital-Media- Plattformen nicht verwenden. Das Wort Olympisch oder andere Olympia-relevante Wörter dürfen sachbezogen verwendet werden, vorausgesetzt das Wort Olympisch oder andere Olympia-relevante Wörter werden nicht mit Dritten oder den Produkten oder Dienstleistungen von Dritten in Verbindung gebracht. Teilnehmer und andere akkreditierte Personen dürfen die Olympischen Bezeichnungen (wie Nationales Olympisches Komitee und/oder YOG-Embleme oder -Maskottchen) auf Social- und Digital-Media-Plattformen nicht verwenden, es sei denn, sie haben vorher die schriftliche Zustimmung des jeweiligen NOK und/oder des YOG-Lillehammer- Organisationskomitees eingeholt. Das Olympische Symbol kann von akkreditierten Medienvertretern für sachliche und redaktionelle Zwecke, beispielsweise einen Nachrichtenbericht über die YOG, verwendet werden.
3 4. Werbung und Sponsoring Akkreditierte Personen dürfen Social und Digital Media für keinerlei Vermarktungsund/oder Werbezwecke, vor allem auch nicht im Zusammenhang mit einer dritten Partei (oder den Produkten und Dienstleistungen einer dritten Partei) und dem IOC, der YOG oder der Olympischen Bewegung verwenden, es sei denn, es wurde davor die schriftliche Zustimmung des IOC und/oder des jeweiligen beteiligten NOK eingeholt. Die Bedingungen dafür, dass akkreditierte Wettkampfteilnehmer, Trainer, Funktionäre und andere Mitarbeiter Dritten erlauben, ihre Person, ihren Namen, ihr Bild oder ihren Sportauftritt für Werbezwecke auf Social und Digital Media zu verwenden, werden in der Regel 40 der Olympischen Charta, die vom IOC und den jeweiligen NOKs herausgegeben wird, beschrieben. 5. Domain-Namen/URLs/Seitennamen/Applikationen Domain-Namen, URLs und Social-Media-Plattformen, die das Wort Olympic oder Olympische Spiele oder ähnliche Olympia-relevante Bezeichnungen (einschließlich äquivalenter Ausdrücke in Fremdsprachen) beinhalten, sind nicht erlaubt, außer sie wurden im Vorhinein vom IOC genehmigt. Beispielsweise wäre nicht erlaubt, während erlaubt wäre dies aber nur, wenn mit den Inhalten, die zur Verfügung gestellt werden, die Erfordernisse dieser Richtlinien eingehalten werden. Gleichzeitig dürfen akkreditierte Personen keine alleinstehenden Olympiathematisierenden Websites, Applikationen oder andere Dokumentationen mit Olympischen Inhalten über die YOG erstellen. 6. Einhaltung von Gesetzen und Wahrung der Rechte Dritter Wenn akkreditierte Personen sich zur Veröffentlichung von Kommentaren, Meinungen oder jeglichem anderen Material entschließen (einschließlich auf Socialund Digital-Media-Plattformen), sind sie selbst für die Konsequenzen ihrer Handlungen verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass sie alle anwendbaren Gesetze einhalten und dass sie die erforderlichen Zustimmungen dritter Parteien, deren Bild oder Eigentum verwendet wird, eingeholt haben. Bei der Verwendung von Social- oder Digital-Media-Plattformen sollten akkreditierte Personen nicht (i) (ii) (iii) (iv) in die Privatsphäre dritter Parteien eindringen; geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzen; vertrauliche oder private Informationen in Bezug auf andere Personen oder Organisationen veröffentlichen; in die Wettkämpfe oder Feiern der YOG oder in die Verantwortlichkeiten des IOC, des Lillehammer-2016-YOG-Organisationskomitees oder anderer
4 (v) Institutionen, die an der Organisation der YOG beteiligt sind, störend eingreifen oder Sicherheitsmaßnahmen, die eingerichtet wurden, um einen sicheren Ablauf der YOG zu gewährleisten, gefährden. Akkreditierte Personen können für ihre Kommentare und/oder mögliches obszönes, offensives, beleidigendes oder illegales oder die Rechte Dritter verletzendes Material haftbar gemacht werden. Dies findet auch auf den Fall Anwendung, dass akkreditierte Personen Dritte damit beauftragen ihre Social- Media-Seiten zu organisieren oder stellvertretend für sie ihre Meinung kundzutun. 7. Verstöße Das IOC behält sich alle Rechte vor, entsprechende Maßnahmen gegen Verstöße zu diesen Richtlinien zu setzen. Die Maßnahmen können die Aufforderung zur Entfernung entsprechender Inhalte, den Entzug der Akkreditierung der verantwortlichen Person oder der verantwortlichen Organisation, rechtliche Schritte oder andere Sanktionen auf Basis der Olympischen Charta beinhalten. 8. Ergänzungen/Interpretation Das IOC behält sich das Recht vor, diese Richtlinien, wenn notwendig, abzuändern. Der Vorstand des IOC stellt die letzte Instanz im Hinblick auf die Interpretation und Implementierung dieser Richtlinie dar. Die englische Version dieser Richtlinie hat Vorrang.
5 IOC-Richtlinien für Social und Digital Media für akkreditierte Personen der Olympischen Winter-Jugendspiele Lillehammer 2016 Häufig gestellte Fragen Diese Fragen werden vom IOC rein zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Teilnehmer und andere akkreditierte Personen der 2. Olympischen Winter- Jugendspiele Lillehammer 2016 (der YOG ) sind dazu angehalten, die IOC-Socialund Digital-Media-Richtlinien (die Richtlinien ) in ihrer Gesamtversion zu lesen, die online unter abrufbar ist. F: Wer ist von den Richtlinien betroffen? A: Die Richtlinien sind von allen akkreditierten Personen, insbesondere von Athleten, Trainern, Betreuern, Mitarbeitern von Nationalen Olympischen Komitees und von internationalen Fachverbänden sowie von akkreditierten Medienvertretern der YOG einzuhalten. F: Wann sind die Richtlinien wirksam? A: Die Richtlinien sind ab der Eröffnung des Youth Olympic Village am 8. Februar 2016 bis zur Schließung am 23. Februar 2016 wirksam. F: Darf ich Social- und Digital-Media-Plattformen während meiner Teilnahme an den YOG verwenden? A: Ja; das IOC ermutigt alle akkreditierten Personen dazu, ihre Erfahrungen bei den YOG mit anderen durch Social oder Digital Media zu teilen (z.b. durch die Dienstleistungen von Facebook, Twitter, Instagram, Weibo, VKontakte etc.), es müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden. Insbesondere müssen bei diesen Aktivitäten die Regeln der Olympischen Charta sowie die Olympischen Werte Höchstleistung, Respekt und Freundschaft eingehalten werden. Des Weiteren finden auf Online-Aktivitäten gewisse Gesetze Anwendung (wie beispielsweise auf Verleumdung, Privatsphäre und Gesetze für geistiges Eigentum), und daher verlangen diese Richtlinien von akkreditierten Personen, dass diese Gesetze eingehalten werden und dass die Texte würdevoll und ansprechend gestaltet sind und keine vulgären und obszönen Inhalte haben. Rassistische, diskriminierende oder sonstige gegenüber anderen Personen beleidigende Inhalte sind ebenfalls untersagt. Während der YOG dürfen die Teilnehmer die Inhalte ihrer Social und Digital Media nicht vermarkten (siehe untenstehend: Darf ich während der YOG über meine Sponsoren posten? ).
6 F: Darf ich über Wettkämpfe posten? A: Ja; Teilnehmer und andere akkreditierte Personen dürfen über ihre Teilnahme an den Wettkämpfen, anderen Wettkämpfen oder über ihre allgemeinen Erfahrungen während der YOG posten, aber, sofern sie keine Mitglieder von akkreditierten Medien sind, sollten sie nicht die Rolle eines Journalisten oder Medienunternehmens übernehmen. Die Postings sollten daher in Ich-Form, in Tagebuchformat erstellt werden. In ihren Online-Aktivitäten dürfen akkreditierte Personen keine vertrauliche oder private Information in Bezug auf andere Personen oder Organisationen, die in die YOG involviert sind, veröffentlichen. F: Darf ich Fragen der Medien, die durch Social und Digital Media gestellt werden, beantworten? A: Ja; auf dieselbe Art wie offline dürfen akkreditierte Personen Fragen der Medien, die über Social und Digital Media gestellt werden, beantworten (sie sind aber nicht dazu verpflichtet). Sie sollten achtsam mit ihren Postings sein und sich dessen bewusst sein, dass das, was sie behaupten und auf Social und Digital Media posten, in die Öffentlichkeit gerät und eventuell von den Medien verwendet wird. Im Wesentlichen posten sie ihre Meinungen und andere Inhalte auf ihr eigenes Risiko, und sie sollten klarstellen, dass es sich bei den geteilten Ansichten um ihre eigenen handelt. F: Darf ich Fotos, die innerhalb von YOG-Austragungsstätten aufgenommen wurden, teilen? A: Ja; akkreditierte Personen können Fotos, die innerhalb oder außerhalb der Wettkampf- und anderen Austragungsstätten der YOG gemacht wurden, auf Socialund Digital-Media-Plattformen und im Internet teilen, sofern sie nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden und die geltenden Gesetze sowie die Rechte anderer eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass in den YOG-Dörfern spezielle Anforderungen eingehalten werden müssen (siehe auch: Darf ich Fotos oder Videos, die innerhalb der Olympischen Dörfer aufgenommen wurden, posten? ). F: Darf ich Videos, die innerhalb von YOG-Austragungsstätten aufgenommen wurden, teilen? A: Akkreditierte Personen dürfen Video- oder Audioinhalte aufnehmen, die innerhalb oder außerhalb der Wettkampfstätten und anderer YOG-Austragungsstätten und mit nicht-professionellen Aufnahmegeräten (z.b. ohne TV-Ausrüstung, Tripods oder Monopods) gemacht wurden. Video- oder Audioinhalte, die innerhalb der Wettkampf- und Trainingsstätten sowie bei Feiern/Zeremonien aufgenommen wurden, dürfen nur für persönliche Zwecke verwendet werden und dürfen nicht auf Websites, Blogs, Social-Media-Seiten oder auf öffentlichen Seiten, auf denen Fotos oder Videos geteilt werden, sowie auf Handy-Applikationen hochgeladen werden. Die Veröffentlichung von Bildern über
7 Live-Streaming-Applikationen (z.b. Periscope, Meerkat) ist innerhalb der Wettkampfund Trainingsstätten sowie bei Feiern/Zeremonien verboten. Eine Ausnahme wird bei selbst gefilmten Videos innerhalb der YOG-Dörfer gemacht (siehe unten: Darf ich Videos oder Fotos von mir innerhalb des Youth Olympic Village posten? ). Akkreditierte Personen dürfen Video- oder Audioaufnahmen, die außerhalb der Wettkampf- und Trainingsstätten und bei Feiern/Zeremonien aufgenommen wurden, auf Social- und Digital-Media-Plattformen teilen, sofern diese Postings nichtkommerziellen Zwecke dienen und das geltende Recht eingehalten wird und die Rechte anderer gewahrt werden. F: Darf ich Fotos oder Videos, die innerhalb des Youth Olympic Village aufgenommen wurden, posten? A: Teilnehmer können Fotos im Youth Olympic Village aufnehmen, und diese Fotos dürfen auch auf Social und Digital Media gepostet werden. Es ist dennoch wichtig zu beachten, dass die vorherige Zustimmung anderer Personen eingeholt werden muss, wenn deren Bild im jeweiligen Posting enthalten ist oder wenn darauf Bezug genommen wird. Akkreditierte Personen können auch Videos oder Audioinhalte im Youth Olympic Village aufnehmen, die auf Social und Digital Media geteilt werden dürfen, vorausgesetzt wird jedoch, dass die anderen Bedingungen dieser Richtlinie eingehalten werden. Personen, die im Youth Olympic Village wohnen, müssen die geschützte Atmosphäre des Youth Olympic Village respektieren und dürfen nicht über die Aktivitäten von anderen Bewohnern berichten, es sei denn, sie haben im Vorhinein die Zustimmung dieser Personen eingeholt. F: Darf ich die Berichte oder Bilder des Youth Information Service verwenden? A: Ja; das IOC und das Organisationskomitee der Olympischen Jugendspiele in Lillehammer (LYOGOC) werden das Youth Information Service (YIS) zur Verfügung stellen, das professionelle Texte und fotografische Sportreportagen der Wettkämpfe, Athleten, Feiern/Zeremonien sowie das Learn & Share -Programm der YOG anbietet. Alle YIS-Sportreportagen werden lizenzfrei zur Weiterveröffentlichung und redaktionellen Berichterstattung durch Medienvertreter und alle akkreditierten Personen zur Verfügung stehen. Alle Fotos, die durch das YOG-Fototeam aufgenommen werden, werden lizenzfrei (kostenlos) auf einer separaten, professionellen Fotoplattform zur Verfügung gestellt. Medienvertretern und allen akkreditierten Personen steht es frei, die YIS-Fotos für redaktionelle Zwecke auf jeglichen Plattformen zu veröffentlichen und weiter zu verteilen. F: Darf ich während der YOG über meine Sponsoren posten? A: Prinzipiell sollten akkreditierte Personen während der Periode der Spiele Social Media nicht für kommerzielle und/oder Werbezwecke verwenden, sondern nur dafür, ihre Erfahrungen zu teilen und mit ihren Freunden, ihrer Familie und ihren
8 Unterstützern zu kommunizieren. Akkreditierte Personen dürfen nur dann über ihre Sponsoren posten, eine Marke, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf Social und Digital Media bewerben oder Social und Digital Media derart verwenden, dass ein Zusammenhang zwischen den YOG oder dem IOC und einer dritten Partei hergestellt wird oder den Anschein dessen erweckt, wenn sie im Vorhinein die schriftliche Zustimmung des IOC oder ihres nationalen Olympischen Komitees eingeholt haben. Alle Wettkampfteilnehmer, Trainer, Betreuer und Offizielle müssen sicherstellen, dass die Vorschriften der Regel 40 der Olympischen Charta und die jeweiligen Anleitungen des IOC und ihres nationalen Olympischen Komitees eingehalten werden. F: Darf ich die Olympischen Symbole oder anderes Olympisches Eigentum in meinen Social und Digital Media Posts verwenden? A: Akkreditierte Personen dürfen das Olympische Symbol auf Social- und Digital- Media-Plattformen nicht verwenden. Nur Mitglieder von akkreditierten Medienunternehmen dürfen das Olympische Symbol für Tatsachenberichte oder für redaktionelle Zwecke, beispielsweise in einem Informationsartikel über die YOG, verwenden. Das Wort Olympisch und andere Terminologien, die mit Olympia in Verbindung stehen, dürfen von akkreditierten Personen in Social und Digital Media aber nur für redaktionelle/sachliche Zwecke verwendet werden (z.b. um über ihre Erfahrungen bei den YOG zu schreiben und darüber zu berichten). Die Verwendung des YOG-Emblems oder -Maskottchens bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Organisationskomitee der Olympischen Jugendspiele in Lillehammer, während die Verwendung des NOK-Emblems die vorherige Zustimmung des jeweiligen nationalen Olympischen Komitees erfordert. Nationale Olympische Komitees dürfen spezielle Regeln für die Verwendung ihrer Embleme herausgeben. In jedem Fall dürfen die Olympischen Symbole und anderes Olympisches Eigentum nicht für kommerzielle Zwecke oder eine andere Form, die die YOG oder das IOC mit einer dritten Partei oder deren Produkte und Dienstleistungen in Verbindung bringt oder auf jegliche Form der Unterstützung durch das IOC oder das YOG-Lillehammer Organisationskomitee hinweist, verwendet werden.
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