Abkürzungen 6 Ein Steuerratgeber für Rentner u nd Ruhestandsbeamte, wozu? 7 Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? 11

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2 Schnellübersicht Abkürzungen 6 Ein Steuerratgeber für Rentner u nd Ruhestandsbeamte, wozu? 7 Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? 11 So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 17 Die Erstellung der Einkommensteuererklärung 21 Musterfall Horst und Irene Tausendsassa 25 Einkünfte aus Renten 51 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 63 und aus Versorgungsbezügen Einkünfte bei einer Nebentätigkeit 71 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 83 Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen 91 Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte 99 Von der Summe der Einkünfte zum 103 Gesamtbetrag der Einkünfte Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen 109 Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen 139 Tipps und Informationen 147 Stichwortverzeichnis

3 Einkünfte aus Renten Grundsätze Wer ist von der Neuregelung betroffen? Besteuerung von Rentennachzahlungen Wie werden Folgerenten besteuert? Rentenanpassungen Wie werden die sonstigen Renten besteuert? Wohnsitz im Ausland Was Sie als Rentner noch wissen sollten

4 Grundsätze Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum folgte der Gesetzgeber der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, die mit Urteil vom festgestellte Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen zu beseitigen. 6 Dies geschah durch die Einführung einer neuen Besteuerungssystematik für die Renteneinkünfte. Diese besteht darin, dass im Rahmen einer bis zum Jahr 2040 schrittweisen Umstellung künftig alle Alterseinkünfte einer einheitlichen nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Demnach bleiben die während der Erwerbsphase getätigten Aufwendungen zum Erwerb von Altersversorgungsansprüchen zukünftig grundsätzlich steuerunbelastet. Demgegenüber werden die Erträge in der Auszahlungsphase unbeschränkt besteuert. Wie die Steuerfreistellung der Aufwendungen während der Erwerbsphase erfolgt, entnehmen Sie bitte dem Kapitel Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen, Abschnitt Vorsorgeaufwendungen. Auch bislang waren die Einkünfte aus Renten bereits steuerpflichtig, allerdings nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Dies hatte zur Folge, dass die meisten Rentner aufgrund des damit verbundenen niedrigen zu versteuernden Einkommens keine Steuern zahlen mussten und demnach auch keine Steuererklärung abzugeben hatten. Seit 2005 ist der Kreis derjenigen Rentner, welche zur Einkommensteuer veranlagt werden, größer als bislang, was eine unmittelbare Folge des Systemwechsels ist. 52

5 Wer ist von der Neuregelung betroffen? Wer ist von der Neuregelung betroffen? Betroffen von der Neuregelung sind alle Renten aus: der gesetzlichen Rentenversicherung, wozu neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Renten wegen Todes (Witwen-/Witwerrenten) zählen der landwirtschaftlichen Alterskasse den berufsständischen Versorgungswerken (z. B. für Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) bestimmten privaten Leibrentenversicherungen, die sogenannte Rürup-Rente (Bedingung: kapitalgedeckte Vorsorge, lebenslange monatliche Auszahlung, Auszahlung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres, Ansprüche dürfen nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht veräußerbar sein) Der Einstieg in die neue Rentenbesteuerung wird nicht in einem Schritt vollzogen. Vielmehr wurde zur Vermeidung einer Doppelbelastung eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2040 eingeführt. Während dieser Phase steigt der steuerpflichtige Anteil an den Renteneinkommen schrittweise von 50 Prozent im Jahr 2005 auf 100 Prozent im Jahr Dies bedeutet, dass ein Rentner, welcher im Jahr 2005 bereits Rentner ist, 50 Prozent seiner Renten versteuern muss. Darüber hinaus wird der sich daraus für das Jahr 2005 ergebende 50-prozentige Freibetrag als lebenslanger Freibetrag festgeschrieben. Dies hat zur Konsequenz, dass etwaige Rentensteigerungen voll steuerpflichtig werden. 6 Beispiel: Der ledige Herr Schön ist seit 2003 im Ruhestand und bezieht 2005 eine jährliche Bruttorente in Höhe von EUR. Ansonsten hat er keine Einkünfte. Von der Rente aus 2005 werden 50 Prozent, das heißt EUR, als lebenslanger Rentenfreibetrag festgeschrieben bezieht er eine jährliche Bruttorente in Höhe von EUR. Somit beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente EUR./ EUR = EUR. Da Herr Schön mit seinen 53

6 Einkünfte aus Renten Einkünften unter dem Grundfreibetrag von EUR liegt, braucht er auch für 2011 keine Steuern zu zahlen. Beträgt die jährliche Bruttorente in späteren Jahren z. B EUR, so sind EUR ( EUR./ EUR) steuerpflichtig. Da dieser Betrag über dem Grundfreibetrag liegt, müsste Herr Schön dann Steuern zahlen. 6 Wie das Beispiel zeigt, kann es sein, dass Sie erst im Laufe der Zeit in die Steuerpflicht kommen, nämlich dann, wenn der steuerpflichtige Teil aufgrund von Rentenerhöhungen steigt und irgendwann höher wird als die zusätzlich zum festgeschriebenen Rentenfreibetrag zustehenden Freibeträge. Bei denjenigen, die erst im Laufe des Jahres 2011 Rentner werden, sind 62 Prozent der 2011 bezogenen Rente steuerpflichtig. Der festzuschreibende Rentenfreibetrag für die Jahre nach dem Erstbezug der Rente errechnet sich in diesen Fällen allerdings aus der vollen Jahressumme der im Folgejahr des Rentenbeginns bezogenen Bruttorente (hier: 2012). Beispiel: Frau Schmidt wird zum Rentnerin und bezieht 2011 eine Bruttorente für vier Monate in Höhe von EUR. Von der Rente sind 38 Prozent, das heißt EUR, 2011 steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil wird mit den bis zum bezogenen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert bezieht sie eine jährliche Bruttorente in Höhe von EUR. Der lebenslang zustehende Rentenfreibetrag für Frau Schmidt beträgt somit EUR (38 Prozent von EUR). Wie sich die Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrages bis zum Jahr 2040 entwickeln, zeigt die nachfolgende Übersicht: Jahr des Besteuerungs- Jahr des Besteuerungs- Rentenbeginns anteil in % Rentenbeginns anteil in % bis ab

7 Wer ist von der Neuregelung betroffen? Jahr des Besteuerungs- Jahr des Besteuerungs- Rentenbeginns anteil in % Rentenbeginns anteil in % Da für den Prozentsatz des steuerpflichtigen und somit steuerfreien Teils der Rente der Zeitpunkt maßgebend ist, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird, ist eine frühzeitige Antragstellung manchmal sinnvoll. Wird beispielsweise ein Rentenantrag gar nicht erst gestellt, da der Antragsteller davon ausgehen kann, dass die Rente durch Anrechnungen auf 0 EUR gekürzt wird, so verzichtet er dadurch unter Umständen auf eine günstigere Besteuerung in den Folgejahren, wenn der Antrag erst dann gestellt wird, wenn mit einem Auszahlungsbetrag gerechnet werden kann. 6 Beispiel: Herr Wohl könnte im Jahr 2008 aufgrund des erreichten Alters einen Antrag auf Rente stellen. Da er weiß, dass er aufgrund von Anrechnungen keine Auszahlungen zu erwarten hat, stellt er den Antrag erst 2011, da er dann Auszahlungen erhält. Für die Besteuerung ist dann der Rentenfreibetrag in Höhe von 38 Prozent maßgebend. Hätte er den Antrag bereits so gestellt, dass ihm die Rente dem Grunde nach ab 2008 mit der Höhe nach 0 EUR zugestanden hätte, dann würde der Freibetrag auch bei späterem Auszahlungsbeginn 44 Prozent betragen. 55

8 Stichwortverzeichnis 16 Abgeltungsteuer 92 Abschreibung 85, 86 Aktien 93 Altenheim 129 Alterseinkünftegesetz 7, 52 Altersentlastungsbetrag 19, 105 Altersübergangsgeld 154 Antragsveranlagung 12, 15 Arbeit 18 nichtselbstständige 18 selbstständige 18 Arbeitslosengeld 14, 154 Arbeitsmittel 15 Augen-Laser-Operation 133 Ausbildung 119 Ausbildungsbedarf 19 Ausbildungsfreibetrag 14 Ausland 16, 61, 93 Baumaßnahmen 130 Begleitbedürftigkeit 133 Behindertenausweis 128 Behindertenpauschbetrag 14, 127 Behinderung 119 Belastung zumutbare 124 außergewöhnliche 19, 123 Belege 23 Belegung, ordnungsgemäße 22 Berufsausbildung 141 Beschäftigung, geringfügige 72 Besteuerung, nachgelagerte 52, 61, 65 Betreuungsbedarf 19 Betriebsausgaben 76 Blinde 131 Doppelbesteuerungsabkommen 61 Eigentumswohnung 89 Einfamilienhaus 89 Einkommen, zu versteuerndes 19 Einkommensteuererklärung 22 Einkünfte 92 aus Kapitalvermögen 92 aus Vermietung 89 aus Verpachtung 89 Einkünfte, sonstige 18, 19 Einkunftsarten 18 Einliegerwohnung 87 Einnahmen-Überschussrechnung 76 Einnahmen, steuerfrei 153 Enkelkinder 140 Entlastungsbetrag 106 Erhaltungsaufwand 84, 89 Erklärungspflicht 13 Ertragsanteil 52, 59 Erziehungsbedarf 19 Existenzminimum 140 Fahrtkosten 15, 131 Fettabsaugung 134 Finanzierungskosten 84 Folgekosten 134 Folgerenten 57 Formulare 22 Forstwirtschaft 18 Freibetrag 14, 19 Freistellungsauftrag 96 Gartenarbeit 131 Gebrechlichkeitspfleger 131 Genussrechte 92 Gewerbebetrieb 18 Gewinn 75, 93 Gewinnanteile

9 Stichwortverzeichnis Gewinnermittlungsvorschriften 76 Grundtabelle 19 Handwerkerleistungen 145 Härteausgleich 140, 142 Haushaltsfreibetrag 106 Haushaltsnahe Beschäftigungen 143 Haushaltsnahe Dienstleistungen 144 Heilmittel 131 Heimdialyse 134 Heirat 152 Hinterbliebenenpauschbetrag 128 Insolvenzgeld 14, 154 Kapitalforderungen 92 Kapitallebensversicherungen 97 Kapitalvermögen 18, 93 Kinder 140 Kinderbetreuungskosten 115, 119 Kinderfreibetrag 140 Kirchensteuer 111, 116 Klimakuren 136 Kraftfahrzeugunfall 132 Krankengeld 14, 154 Krankenhauskosten 134 Krankheitskosten 132 Krebsnachbehandlung 134 Kurkosten 135, 137 Kurzarbeitergeld 14, 154 Landwirtschaft 18 Lasten, dauernde 111 Lebensversicherungen 92 Lohnsteuerermäßigungsverfahren 150 Lohnsteuerkarte 74, 149 Meldeverfahren 62 Mitgliedsbeiträge 122 Mutterschaftsgeld 14, 154 Nachkuren 136 Nebentätigkeit 74 nichtselbstständige 72 selbstständig 75 Nichtveranlagungs-Bescheinigung 13 Pauschbetrag 15, 18, 127, 128 Pflegekinder 140 Pflegepauschbetrag 129 Pflichtveranlagung 12 Progressionsvorbehalt 14, 153 Prozesskosten 138 Psychoanalyse 138 Psychotherapie 135, 138 Rechnung 79 Reisekosten 154 Renten 53, 111 sonstige 59 Rentenbesteuerung 52, 56 Renteneinkünfte 52 Rentenfreibetrag 54 Rentennachzahlungen 56 Rürup-Rente 53, 59 Scheidung 15 Schulgeld 110, 121 Solidaritätszuschlag 96 Sonderausgabe 15, 19, 110, 111, 122 Sparguthaben 92 Spekulationsgewinn 100 Spenden 110 Splittingtabelle 19 Sport 135 Steuerberatungskosten 118 Steuerermäßigungen 19,

10 Stichwortverzeichnis Steuerhinterziehung 62, 157 Steuerklassenwahl 148 Stiefkinder 140 Suchtkrankheiten 135 Teilarbeitslosengeld 154 Termine 16 Tilgungsvereinbarung 88 Tod 15 Trennungsgeld 154 Übergangsgeld 154 Übungsleitertätigkeit 77 Umsatzsteuer 79 Umsatzsteuer-Jahreserklärung 80 Umsatzsteuer-Voranmeldung 80 Umzugskosten 154 Unterhalt 111 Unterhaltsleistungen 110, 111 Urlaubsbegleitung 138 Veranlagung besondere 153 getrennte 153 Verletztengeld 14, 154 Verlustrücktrag 123 Verlustvortrag 123 Vermietung 18, 84 Verpachtung 18 Versicherungsmakler 77 Versorgungsausgleich 112 Versorgungsbezüge 12, 19, 64 Versorgungsfreibetrag 64 Verwalterkosten 85 Vorauszahlung 19, 151 Vorsorgeaufwendungen 113 Vorsorgekuren 136 Werbungskosten 15, 18, 68, 75, 84, 87 Werbungskostenpauschbetrag 64 Wertpapiere, festverzinsliche 92 Winterausfallgeld 154 Wohnsitz 16 Zinsabschlag 96 Zinsen 92 Zinsscheine 93 Zusammenveranlagung

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