Gerichtliche Rechtsverfolgung und Rechtsanwälte in Lettland
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- Hajo Meinhardt
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1 Stand: Mai 2013 Haftungsaussschluss Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen. Gerichtliche Rechtsverfolgung und Rechtsanwälte in Lettland Allgemeine Informationen Die Rechtsanwaltsgebühren in Lettland bestimmen sich nach einer gesetzlichen Gebüh- rentabelle. Es kann aber auch ein gesonderter schriftlicher Vertrag zwischen dem Rechts- anwalt und dem Mandanten über die Vergütung geschlossen werden. Antragsformulare für Rechtshilfe sind bei der Rechtshilfeverwaltung oder bei der Lokal- verwaltung, in deren Gebiet der Antragsteller wohnt, erhältlich. I Zivilrechtliches Verfahren a) Kein Anwaltszwang Im zivilrechtlichen Verfahren ist die Beteiligung eines Rechtsanwalts oder eines Dolmetschers nicht notwendig vorgesehen. Die Prozessbeteiligten können vor Gericht entweder persönlich auftreten oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, der nicht notwendigerweise Rechtsanwalt sein muss. b) Prozesskosten Die im Zivilverfahren entstehenden Gerichtskosten setzen sich zusammen aus der Staatsge- bühr, die anhand einer Tabelle berechnet wird, der Kanzleigebühr für Verwaltungsauslagen und den besonderen Verfahrenskosten, wie etwa den Kosten für die Beweisermittlung. Nach der lettischen Zivilprozessordnung besteht eine Vorschusspflicht hinsichtlich der Staatsgebühr für den Kläger. Auslagen für die Beweiserhebung hat die beantragende Partei vor Durchführung der Maßnahme zu begleichen. Die endgültige Kostentragungspflicht trifft die unterliegende Partei in Höhe des Unterliegens. Für Personen, die ganz oder teilweise finanziell nicht in der Lage sind, ihre Rechte wahrzunehmen, gibt es die Möglichkeit, Prozesshilfe zu erhalten. Davon umfasst ist das erstellen der nötigen Dokumente, die Vertretung vor Gericht und rechtliche Beratung während des Verfahrens. Diese Hilfe ist in vollem Umfang zurückzuerstatten, wenn dem Empfänger im Urteil die Gerichtskosten auferlegt werden, oder wenn sich die finanzielle Lage binnen eines Jahres nach Empfang der Hilfe substantiell verbessert.
2 c)dolmetscher Im Zivilverfahren müssen Dokumente mit Übersetzung eingereicht werden, ein Dolmetscher wird nicht gestellt. In grenzüberschreitenden Fällen wird im Rahmen der Prozesshilfe ein Dolmetscher gestellt. Die Kosten dafür sind zurückzuerstatten, wenn die zuständige Behörde im Wohnsitzland des Empfängers die Kostenübernahme ablehnt. Weiterführende Hinweise zu Fragen der Rechtsverfolgung in Zivil- und Handelssachen in Lettland können dem entsprechenden Merkblatt der Botschaft zur Geltendmachung von Forderungen entnommen werden. Sie finden dieses Merkblatt auch auf unserer Homepage unter Rechts- und Konsularangelegenheiten, Unterpunkt Anträge und Merkblätter zum Download. II Strafrechtliches Verfahren a) Rechtsbeistand Auch im strafrechtlichen Verfahren besteht in Lettland kein Anwaltszwang. Im Strafverfahren besteht nach Art. 22 des Gesetzes über die Gerichtsgewalt aber ab dem Zeitpunkt einer Inhaftierung bzw. der Durchführung anderer strafprozessualer Maßnahmen das Recht auf einen Rechtsbeistand. Zwingend vorgesehen ist die Hinzuziehung eines rechtlichen Beistands nur in den in Art. 83 der lettischen Strafprozessordnung aufgezählten Fällen, unter anderem, wenn der Beschuldigte bzw. Angeklagte minderjährig ist. Hat der Angeklagte keinen Anwalt beauftragt, so ist in Fällen der vorgeschriebenen Verteidigung vom Gericht die Teilnahme eines Verteidigers am Verfahren sicherzustellen. b) Gerichtssprache, Dometscher Nach Art. 11 der lettischen Strafprozessordnung haben Angeklagte, Opfer und Zeugen einen Anspruch, in ihrer eigenen Sprache zu verhandeln, ein Dolmetscher ist ihnen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch bereits im Ermittlungsverfahren für Anhörungen in der Zuständigkeit des Ermittlungsrichters. c) Prozesskosten Personen, die finanziell schwach gestellt sind und das Recht auf einen Verteidiger nach Art. 83 der lettischen Strafprozessordnung haben, haben das Recht auf einen Pflichtverteidiger, der von der Rechtshilfeverwaltung gestellt wird. Wird der Angeklagte jedoch rechtskräftig verurteilt, so hat der neben den Gerichtskosten auch die Anwaltsgebühren zu tragen. Bei Einstellung des Verfahrens oder Freispruch des Angeklagten werden die gesamten Prozesskosten vom Staat übernommen. III Rechtsanwaltstätigkeit in Lettland Die rechtsanwaltliche Berufstätigkeit in Lettland ist in einem speziellen Rechtsanwaltschaftsgesetz geregelt ( englische Übersetzung). Nach dem EU-Beitritt können in Lettland neben in der Republik Lettland vereidigten Anwälten und ihren Assistenten auch Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten, die in einem der Mitgliedsstaaten die Anwaltsqualifikation erlangt haben, den Anwaltsberuf praktizieren. Die Tätigkeit solcher Anwälte ist in Art. 121 ff des Rechtsanwaltschaftsgesetzes geregelt. Danach können in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassene Anwälte beim lettischen Rat vereidigter Rechtsanwälte die Aufnahme in ein Zulassungsregister beantragen, um unter der Berufsbezeichnung des Landes ihrer Zulassung den Anwaltsberuf in Lettland auszuüben. Sie können, unter ihrer in einem anderen Mitgliedsstaat erlangten Berufsbezeichnung, unter denselben Bedingungen wie lettische Anwälte eine Kanzlei gründen. Die Teilnahme an Strafverfahren ist lediglich zusammen mit einem Rechtsanwalt der lettischen Anwaltskammer möglich. Auf Antrag beim lettischen Rat vereidigter Rechtsanwälte können Anwälte aus EU- Mitgliedsstaaten dieselbe Rechtsstellung wie lettische Anwälte erhalten. Dazu müssen unter anderem Kenntnisse der lettischen Sprache und des lettischen Rechts vorgewiesen werden.
3 Einige deutschsprachige und englischsprachige Rechtsanwälte in Lettland bnt Rechtsanwälte Alberta iela 13 Tel.: Fax: Blueger & Plaude Vilandes iela 12 Tel.: / Fax: plaude@bp.eunet.lv KMP Consulting Group Kr. Valdemara iela 51 Tel.: Fax.: Aldis.Maldups@kmp.lv Kronbergs & Čukste Muitas iela 1 A Tel.: Fax: advocate@lv.blslawfirm.com Lusis & Partner Anwaltskanzlei Dace L. Luters-Thümmel Antonijas iela 7-2 Tel.: Fax: luters-thuemmel@law-dlt.com Dr.iur Sandra Ozola Handelsrecht, Vertragsrecht Gesellschaftskäufe und - gründungen Grundstücks- und Mietrecht, Arbeitsrecht Verwaltungsrecht, Strafrecht, Insolvenzverfahren, Recht der Europäischen Union deutsch, englisch, französisch, russisch, lettisch, schwedisch Handelsrecht, Vertragsangelegenheiten, Immobilienrecht, Auslandsinvestitionen, Baurecht, Bankenrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Telekommunikation, Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten Handelsrecht, Zivilrecht (insb. Schuldrecht), Sachenrecht und Familienrecht, Immobilienrecht, Einreiseangelegenheiten, Verwaltungsrecht deutsch, englisch, lettisch, russisch Handelsrecht, geistiges Eigentum, Firmenzusammenschlüsse und - erwerb, Zivilrecht, Immobilienrecht, Steuerberatung, Steuerprüfung und -planung, Einwanderungsund Arbeitsrecht, Energie und Telekommunikation englisch, russisch, lettisch Zivilrecht, Wirtschaftsrecht (europ.& int.), Handels- u. Gesellschaftsrecht, Europarecht (insb. EU-WettbewerbsR, Binnenmarkt, Vergabe- u. Beihilferecht), int. Privatrecht, Unternehmensgründung, Insolvenzrecht deutsch, lettisch, englisch, französisch, russisch (Kanzlei) Rechtliche Theorie und Geschichte,
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