Neue Ausbildungsordnung und Lehrpraxis. Dr. Christoph Steinacker Tag der Allgemeinmedizin

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1 Neue Ausbildungsordnung und Lehrpraxis Dr. Christoph Steinacker Tag der Allgemeinmedizin

2 Überblick Aufgabengebiet des AM Ziel der Ausbildung Aufbau der Ausbildung Basisausbildung Turnus Lehrpraxis 2

3 Definition des Aufgabengebietes Das Aufgabengebiet des Arztes für Allgemeinmedizin umfasst die medizinische Betreuung des gesamten menschlichen Lebensbereiches, insbesondere die diesbezügliche Gesundheitsförderung, Krankheitserkennung und Krankenbehandlung aller Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Gesundheitsstörung. Die wesentlichen Aufgaben des Arztes für Allgemeinmedizin liegen in der 1.Gesundheitsförderung, vorsorge und nachsorge, 2.patientenorientierten Früherkennung von Krankheiten, 3.Diagnostik und Behandlung jeder Art von Erkrankungen, 4.Behandlung lebensbedrohlicher Zustände, 5.allgemeinmedizinischen Betreuung behinderter, chronisch kranker und alter Menschen, 6.Diagnostik und Behandlung von milieubedingten Schäden, 7.Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, 8.Integration der medizinischen, sozialen und psychischen Hilfen für die Patienten sowie 9.Zusammenarbeit mit Fachärzten, Angehörigen anderer Gesundheitsberufe und mit Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere Krankenanstalten. 3

4 Ziel der Ausbildung 10 ÄAO 2015 Ziel der allgemeinärztlichen Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Ausübung der Allgemeinmedizin durch den geregelten Erwerb und Nachweis von für die gewissenhafte Betreuung von Patienten aller Altersstufen notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten Fachgebieten. Die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sind insbesondere Diagnostik und Krankenbehandlung unter Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Besonderheiten, medizinische Basisversorgung, Gesundheitsförderung, Vorsorge- und Nachsorgemedizin, Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risiken von Untersuchungen und Behandlungen, Koordination medizinischer Maßnahmen, psychosomatische Medizin, Geriatrie, Suchttherapie, Schmerztherapie, allgemeinmedizinische Betreuung behinderter Menschen sowie palliativmedizinische Versorgung 4

5 Basisausbildung postpromotionelle Ausbildung beginnt sowohl für die Ausbildung zum AM als auch zum FA mit der Basisausbildung Anschluss an das Studium 9 Monate in konservativen und chirurgischen Fächern (ersetzt bisherige Gegenfächer) 5

6 Basisausbildung eigenes Rasterzeugnis Basisausbildung Diagnose und Behandlung der häufigsten Krankheiten u. deren Symptomenkomplexe (Herz-Kreislauferkrankungen, Depressionsstörungen, Diabetes, Alzheimer/Demenz, cerebrovasculäre Erkankungen) Notfallsituationen erkennen und Erstmaßnahmen setzen Tätigkeiten nach 15 Abs. 5 GuKG ( Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich ) sollen bereits mit dem KPJ abgedeckt sein Durchführung während der Basisausbildung nur, wenn diese für die Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind 6

7 Basisausbildung an allen Standard-, Schwerpunkt- und Zentralkrankenanstalten in Form einer Anstellung als Turnusarzt Sonderkrankenanstalten: diese müssen extra bei der ÖÄK ansuchen Träger entscheidet über Einsatz in Abteilungen, ABER alle Ausbildungsinhalte müssen gelehrt werden danach Entscheidung über die weitere Ausbildung entweder zum Arzt für AM oder FA KA-Träger haben dem TA einen Ausbildungsplan über die weitere Ausbildung zum Arzt für AM oder zum FA vorzulegen: Darlegung des zeitlichen und organisatorischen Ablaufs der Ausbildung der Ausbildung zum AM u. FA 7

8 Aufbau der Ausbildung Zeit Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin 42 6 Monate Lehrpraxis bei einem Arzt für Allgemeinmedizin Monate Spitalsturnus (12 Monate in einer Lehrpraxis möglich) 9 Basisausbildung 8

9 Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin Im Anschluss an die Basisausbildung Turnusarzt auf genehmigter Ausbildungsstätte und stelle: 27 Monate Spitalsturnus (max. 1 Jahr anrechenbare LP-Zeit): folgender Fächerkanon: 9 Monate Innere Medizin 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde 3 Monate Frauenheilkunde- und Geburtshilfe 3 Monate Orthopädie und Traumatologie 3 Monate Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin 6 Monate aus 2 der folgenden Wahlfächer zu je 3 Monaten: Haut- und Geschlechtskrankheiten HNO Neurologie Augenheilkunde und Optometrie Urologie Anästhesie und Intensivmedizin verpflichtende Absolvierung von Inhalten für Dermatologie und HNO (Kurse und Betreuung von 20 bzw. 30 fachspez. Patienten) 9

10 Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin 6 Monate Lehrpraxis beim Arzt für Allgemeinmedizin als letzter Ausbildungsabschnitt stufenweise Erhöhung des zeitlichen Ausmaßes: auf 9 Monate ab und auf 12 Monate ab ( 235 Abs 7 ÄrzteG) die zweiten 3 bzw 6 Monate können auch zum Teil in zur Ausbildung in Allgemeinmedizin anerkannten Ambulanzen absolviert werden Finanzierung durch die öffentliche Hand von ÖÄK gefordert Möglichkeit neben der Ausbildung in der Lehrpraxis auch in einer Krankenanstalt im Rahmen von Nacht- oder Wochenenddiensten tätig zu werden ( LP-Modell Vorarlberg, überwiegender Teil in LP =30 Std gem 12 Abs 5 ÄAO 2015) Basis = Gesamtvertrag zwischen Hauptverband und ÖÄK Konsiliarausbildung in einzelnen Fächern möglich, aber Konsiliararzt und TÄ müssen zumindest 30 Stunden/Woche zusammen tätig werden (auch in Kombination mit einer Tätigkeit in einer Lehrpraxis) 10

11 Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin Vorher Bisher wurde die praktische Ausbildung vorwiegend in Einrichtungen der allgemeinmedizinischen Erstversorgung und nicht in niedergelassenen allgemeinmedizinischen Arztpraxen vorgenommen. Nachher Zukünftig ist der letzte Abschnitt in der Ausbildung zum Allgemeinmediziner verpflichtend in Lehrpraxen oder Lehrgruppepraxen zu absolvieren, um auf die tatsächliche Arbeit als niedergelassener Hausarzt besser vorbereitet zu sein. 11

12 Lehrpraxis Verpflichtende Lehrpraxis am Ende der Ausbildung Gründe: Einblicke in die tägliche Arbeitsweise im niedergelassenen Bereich (Kassenarztsystem) unterschiedliche Fälle und Aufgaben im intramuralen u. extramuralen Bereich, somit sind Tätigkeiten in Lehrpraxen von großer Bedeutung Echte Allgemeinmedizin ist nur in der Allgemeinmedizin zu lernen, diese findet hauptsächlich in Hausarztpraxen statt Absolvierung d. 6 M Ausbildung im Fachgebiet der Allgemeinmedizin in Lehrpraxen freiberuflich tätiger Ärzte f. Allgemeinmedizin, anerkannten Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien Absolvierung der Pflichtfächer (KJ, Ortho/Trauma, Psych sowie Wahlfächer) in anerkannten Lehr(gruppen)praxen von Fachärzten dieser SF; Ausbildung darf aber insg. 12 M nicht übersteigen 12

13 Lehrpraxis ABER maximaler Umfang der Ausbildung in Lehr(gruppen)praxis oder Lehrambulatorium darf 18 M nicht übersteigen Arbeitsrechliche Rahmenbedingungen sind nicht Gegenstand der ÄAO 2015 Voraussetzung für Bewilligung einer Lehr(gruppen)praxis oder Lehrambulatoriums sind im 12 ÄAO 2015 geregelt Für die Bewilligung einer Ordinationsstätte als Lehrpraxis sind ua folgende Kriterien zu erfüllen: Mindestens 800 Patientinnen/Patienten pro Quartal Mindestens 4-jährige Berufserfahrung als niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin Absolvierung eines anerkannten Lehr (gruppen) praxisleiterseminars Gültiges DFP-Diplom Vorlage eines schriftlichen Ausbildungskonzeptes Spezielle räumliche und EDV-mäßige Ausstattung Kenntnisse in Gesundheitsökonomie 13

14 Lehrpraxis Lehrpraxisleiterseminar Im Ausmaß von 12 Stunden Inhalte: Ärztliches Berufsrecht Vertragspartnerrecht Arbeitssrecht Praxismanagement und Personalführung Einführung in die Gesundheitsökonomie Seminar kann auch mittels kostenlose, DFP-approbierte E-Learning Fortbildungen absolviert werden (im Ausmaß von max 8 Stunden); wobei Möglichkeit der Anerkennung bereits absolvierte Inhalte durch ÖÄK Mindestens 4 Stunden müssen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen absolviert werden. Angebote via LÄK oder anderen Fortbildungsanbietern 14

15 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 15

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