Der Tabelle kann entnommen werden, welche Einschränkungen sich aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
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- Hertha Gehrig
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1 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Kntonles Steuermt Aru, 6. Ferur 2013 MERKBLATT Quellenesteuerung von Hypothekrzinsen n Personen ohne Wohnsitz oer Aufenthlt in er Schweiz ( 124 As. 1 StG un Art. 94 DBG) / gültig 1. Jnur 2013 I. Steuerpflichtige Personen Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne Wohnsitz oer Aufenthlt in er Schweiz, ie ls Gläuiger oer Nutzniesser Zinsen erhlten, ie urch ein Grunstück im Knton Argu gesichert sin. Quellensteuerpflichtig sin sowohl ntürliche ls uch juristische Personen (zum Beispiel Bnken). II. Steuerre Leistungen Steuerr sin lle Leistungen, ie urch ein Grunstück im Knton Argu grunpfn-rechtlich oer ie urch ie Verpfänung entsprechener Grunpfntitel fustpfnrechtlich gesichert sin un ie nicht Kpitlrückzhlungen rstellen (vor llem Hypothekrzinsen). Steuerr sin uch Leistungen, ie nicht en steuerpflichtigen Personen seler, sonern einer Drittperson zufliessen. III. Steuererechnung Die Quellensteuer eträgt 16,0 Prozent (Bunessteuer inegriffen) er Bruttoleistungen. Die Quellensteuer wir nicht erhoen, wenn ie steuerren Leistungen weniger ls 300 Frnken im Klenerjhr etrgen. IV. Vorehlt er Doppelesteuerungskommen Der Telle knn entnommen weren, welche Einschränkungen sich ufgrun er estehenen Doppelesteuerungskommen (DBA) ergeen. V. Arechnung un Alieferung n s Kntonle Steuermt 1. Die Quellensteuern weren im Zeitpunkt er Auszhlung, Üerweisung, Gutschrift oer Verrechnung er Zinsen fällig un sin innerhl von 30 Tgen nch Fälligkeit zurechnen un em Kntonlen Steuermt, Sektion Quellensteuer, Postfch 2531, 5001 Aru, zu üerweisen. Die Arechnung ht mit em mtlichen Formulr zu erfolgen. 2. Für verspätet gelieferte Quellensteuern wir ein Verzugszins erechnet. Die Zinsschulnerin zw. er Zinsschulner ht Anspruch uf eine Bezugsprovision von 2 Prozent er zuliefernen Quellensteuern. 1 von 5
2 MERKBLATT Gültig : 2013 Quellenesteuerung von Hypothekrzinsen n Personen ohne Wohnsitz oer Aufenthlt in er Schweiz 3. Die Zinsschulnerin zw. er Zinsschulner hftet ls Schulnerin zw. Schulner er steuerren Leistung für ie korrekte Erheung un Alieferung er Quellensteuern. 4. Die vorsätzliche oer fhrlässige Unterlssung er Quellensteuererheung gilt ls Steuerhinterziehung. VI. Ausweis üer en Steuerzug Der steuerpflichtigen Person ist urch ie Schulnerin zw. em Schulner er steuerren Leistung unufgeforert eine Bescheinigung üer ie Höhe er in Azug gerchten Quellensteuern uszustellen. VII. Rechtsmittel Ist ie steuerpflichtige Person oer ie Zinsschulnerin zw. er Zinsschulner mit em Quellensteuerzug nicht einverstnen, so knn sie is Ene März es Folgejhrs einen Entschei üer Bestn un Umfng er Steuerpflicht eim Kntonlen Steuermt, Sektion Quellensteuer, Postfch 2531, 5001 Aru, verlngen. VIII. Auskünfte / Formulrezug Für Auskünfte un en Formulrezug wenen Sie sich n: Kntonles Steuermt Sektion Quellensteuer Postfch Aru Tel Fx von 5 6. Ferur 2013
3 MERKBLATT Gültig :2013 Quellenesteuerung von Hypothekrzinsen n Personen ohne Wohnsitz oer Aufenthlt in er Schweiz Üersicht üer ie Doppelesteuerungskommen (Stn 1. Jnur 2013) Auslänischer Wohnsitzstt Einschränkungen gemäss Buchste Ist ie Gläuigerin eine Bnk, gilt Buchste Ägypten g Alnien Algerien f Argentinien e Armenien Aserischn Austrlien Bnglesh Belrus c Belgien Bulgrien Chile (inkl. Bnk un Vers.ges.) Chin Chinesisches Tipeh (Tiwn) 2) e Dänemrk Deutschln Ecuor Elfeneinküste g Estln Finnln Frnkreich Ghn Griechenln e (is ) Grossritnnien Hongkong Inien Inonesien Irn Irln Isln Isrel 3) Itlien f Jmik Jpn ( ) e ( ) Kn * ( ) e ( ) Kschstn Ktr Kirgisistn Kolumien e Krotien Kuwit Lettln Liechtenstein Lituen Luxemurg Mlysi 6. Ferur von 5
4 MERKBLATT Gültig : 2013 Quellenesteuerung von Hypothekrzinsen n Personen ohne Wohnsitz oer Aufenthlt in er Schweiz Mlt e Mrokko Mzeonien Mexiko (inkl. Vers.ges.) Molov Mongolei Montenegro Neuseeln Nieerlne (is ) Nieerlne ( ) Norwegen Österreich Pkistn Philippinen Polen (is e) Portugl Rumänien (is e) Russln (is e) (is ) Serien 4) Schween (is ) Singpur (is e) Slowkei e (is ) Slowenien Spnien Sri Lnk Süfrik Sükore ( ) Tschikistn e Thiln g (inkl. Finnzinstitut + Vers.ges.) Trini un Togo Tschechische Repulik Tunesien Türkei e Ukrine Ungrn Uruguy e Usekistn Venezuel Vietnm Vereinigte Arische Emirte 1) A Vereinigte Stten (USA) ( ) Legene: Die Quellensteuer entfällt. Die Quellenteuer ist uf 5 Prozent eschränkt. c A 1. Jnur 2012 ist ie Steuer uf 7 Prozent egrenzt, wenn ie Gläuigerin zw. er Gläuiger in Griechenln wohnt. Die Quellensteuer ist uf 8 Prozent eschränkt. e Die Quellensteuer ist uf 10 Prozent eschränkt. f Die Quellensteuer ist uf 12 Prozent eschränkt. g Die Quellensteuer ist uf 12,5 Prozent eschränkt. h Die Quellensteuer ist uf 15 Prozent eschränkt. 4 von 5 6. Ferur 2013
5 MERKBLATT Gültig :2013 Quellenesteuerung von Hypothekrzinsen n Personen ohne Wohnsitz oer Aufenthlt in er Schweiz * Für Zinszhlungen unter nicht verunenen Personen 1. Jnur ) 2) 3) 4) Ds Akommen gilt rückwirken em 1. Jnur Die Vereinrung gilt rückwirken em 1. Jnur 2011 Sofern ie Zinsen nch Isrel üerwiesen weren (Besteuerungsnchweis erforerlich). Ds Akommen mit Serien gilt seit em 1. Jnur 2011 nicht mehr für Kosovo. Bei llen ürigen Länern, ie uf er Liste nicht ufgeführt sin, sowie ei enjenigen ohne Buchste, ist ie volle Quellensteuer (16 Prozent) einzuehlten. Vorehlt es EU-Zinsesteuerungskommens: Sin ie Beingungen gemäss Art. 15 As. 2 es Zinsesteuerungskommens CH-EU erfüllt, entfällt ie Quellenesteuerung. Hinweis: Gewisse Doppelesteuerungskommen sehen weitere, oen nicht erwähnte Ausnhmeestimmungen vor, nmentlich für Zinsen uf Drlehen ie von Einrichtungen er Exportförerung oer von verunenen Gesellschften gewährt weren. Sollten solche Drlehen hypothekrisch gesichert sein, sin iese Bestimmungen uch zu erücksichtigen. 6. Ferur von 5
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