Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Schermbeck, "Wohnen mit Pferden" Der vorliegende Bericht Nr ersetzt den Bericht Nr vom 19. Nov vollständig. Auftraggeber Stadt- und Regionalplaner Gregor Baumeister St. Sebastian 14a Raesfeld Geruchsimmissionsprognose Nr vom 08. Dez Verfasser Dipl.-Phys. Ing. Frank Müller Umfang Textteil 20 Seiten Anhang 12 Seiten Ausfertigung als pdf-dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) Niederlassung Berlin Fon +49 (0) Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) Kapellenweg Ahaus Zeughofstraße Berlin Kampstraße Hamburg

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Beschreibung der Emissionsansätze Ermittlung der Geruchsemissionen Allgemein Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 Wohnen mit Pferden" Quellgeometrie Zeitliche Charakteristik Abgasfahnenüberhöhung Zusammenfassung der Quellparameter Ausbreitungsparameter Meteorologische Daten Berechnungsmodell Berechnungsgebiet Beurteilungsgebiet Berücksichtigung von Bebauung Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Zusammenfassung der Modellparameter Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der Ergebnisse Ergebnisse Diskussion Angaben zur Qualität der Prognose Inhalt Anhang A B C D AK-Statistik Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Lageplan Gutachten-Nr.: Textteil -Inhalt Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 2 von 20

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zusatzbelastung durch die Pferdehaltung im Sondergebiet Wohnen mit Pferd in % der Jahresstunden, Kantenlänge 25 m 18 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten 10 Tabelle 2: Geruchsemissionen im Sondergebiet Wohnen mit Pferd 11 Tabelle 3: Quellgeometrie der Pferdehaltung 12 Tabelle 4: Zusammenfassung der Quellparameter Pferdehaltung 13 Tabelle 5: Meteorologische Daten 15 Tabelle 6: Zusammenfassung der Modellparameter 17 Gutachten-Nr.: Textteil -Inhalt Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 3 von 20

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist die geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Schermbeck Wohnen mit Pferden". Aufgrund der Tatsache, dass im Plangebiet zukünftig maximal 50 Pferde gehalten werden sollen, ist zur planungsrechtlichen Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, ob die Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich der zu erwartenden Geruchsimmissionen ausreichend Berücksichtigung finden. Vom Kreis Wesel wurde deshalb eine differenzierte Beurteilung der Geruchsimmissionssituation auf Grundlage einer Ausbreitungsrechnung nach TA Luft und GIRL, mit der die Nachbarschaftsverträglichkeit der geplanten Nutzung nachgewiesen wird, gefordert. Aus diesem Grund wurde eine Geruchsimmissionsprognose erstellt, in der die durch die Pferdehaltung verursachte Geruchsbelastung gemäß Nr. 4 ff GIRL ermittelt und beurteilt wurde. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Ergebnisse Durch das Ausbreitungsmodell AUSTAL2000 werden für die schutzbedürftigen Wohnnutzungen innerhalb des Gewerbegebietes Schermbeck-Bricht Geruchsstundenhäufigkeiten bis maximal 11 % ermittelt, die durch die geplanten Pferdehaltungen hervorgerufen werden. Für die anderen Beurteilungsflächen werden Geruchsstundenhäufigkeiten zwischen 1 % und 10 % ermittelt. Da während des Ortstermins keine relevante Geruchsvorbelastung bzw. weitere relevante Geruchsemittenten festgestellt werden konnten, sind keine Konflikte mit den Vorgaben der GIRL zu erwarten. Die Immissionswerte der GIRL in Höhe von 15 % für Gewerbe- und Industriegebiete bzw. 10 % für Wohn- und Mischgebiete werden eingehalten. Gutachten-Nr.: Textteil -Kurzfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 4 von 20

5 1 Grundlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung [2] Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der aktuellen Fassung [3] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) Juli 2002 [4] Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL) Fassung des LAI vom 29. Februar 2008 mit einer Ergänzung vom 10. September 2008 [5] Begründung und Auslegungshinweise zur Geruchsimmissions-Richtlinie Februar 2008 [6] Runderlass V : Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen; 05. November 2009 [7] VDI 3783 Blatt 13: Qualitätssicherung in der Immissionsprognose, anlagenbezogener Immissionsschutz, Ausbreitungsrechnungen gemäß TA Luft, Januar 2010 [8] VDI 3788 Blatt 1: Ausbreitung von Geruchsstoffen in der Atmosphäre Grundlagen; Juli [9] VDI 3894 Blatt 1: Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Haltungsverfahren und Emissionen - Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde September 2011 [10] VDI 3945 Blatt 3: Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle Partikelmodell; September 2000 [11] Gerüche in der Umwelt: Geruchsemissionen aus Biogasanlagen; Dipl.-Ing. Stefan Völlmecke, Sachverständigenbüro Uppenkamp & Partner GmbH; VDI-Fachtagung Gerüche in der Umwelt am 13. und 14. November 2007 in Bad Kissingen [12] Austal2000: Programmsystem Austal2000 Version WI-x, Janicke Ingenieurgesellschaft mbh [13] AUSTAL View: Benutzeroberfläche AUSTAL View Ver TG, Lakes Environmental Software Ins, Argusoft GmbH & Co KG [14] Schreiben des Kreises Wesel vom , Az.: 601/01673/14 Gutachten-Nr.: Textteil -Grundlagen Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 5 von 20

6 Weitere verwendete Unterlagen: Deutsche Grundkarte 1:5.000, Lageplan des Betriebsgeländes, Bebauungspläne, Angaben Stadt- und Regionalplaner Gregor Baumeister, Meteorologische Zeitreihe der Wetterstation Bocholt. Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: Stadt- und Regionalplaner Gregor Baumeister. Gutachten-Nr.: Textteil -Grundlagen Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 6 von 20

7 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist die geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Schermbeck Wohnen mit Pferden". Kriterien zur Ermittlung von Geruchsimmissionen und Beurteilung, dass die von den Anlagen ausgehenden Gerüche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können, sind in der Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) des Landes Nordrhein-Westfalen (LAI, Stand mit einer Ergänzung vom ) definiert. Aufgrund der Tatsache, dass im Plangebiet zukünftig maximal 50 Pferde gehalten werden sollen, ist zur planungsrechtlichen Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, ob die Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich der zu erwartenden Geruchsimmissionen ausreichend Berücksichtigung finden. Vom Kreis Wesel wurde deshalb eine differenzierte Beurteilung der Geruchsimmissionssituation auf Grundlage einer Ausbreitungsrechnung nach TA Luft und GIRL, mit der die Nachbarschaftsverträglichkeit der geplanten Nutzung nachgewiesen wird, gefordert. Aus diesem Grund wurde eine Geruchsimmissionsprognose erstellt, in der die durch die Pferdehaltung verursachte Geruchsbelastung gemäß Nr. 4 ff GIRL ermittelt und beurteilt wurde. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 7 von 20

8 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Als Ermittlungs- und Berechnungsgrundlage wird die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) 1 des Landes Nordrhein-Westfalen (LAI, Stand mit einer Ergänzung vom ) herangezogen. Eine Geruchsimmission ist demnach zu berücksichtigen, wenn sie nach ihrer Herkunft anlagenbezogen, d. h. abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrand, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder Ähnlichem. Der Geltungsbereich dieser Geruchsimmissions- Richtlinie erstreckt sich über alle nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen kann die GIRL sinngemäß angewandt werden. Dabei ist zunächst zu überprüfen, ob die nach dem Stand der Technik gegebenen Möglichkeiten zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen ausgeschöpft sind. So soll verhindert werden, dass unverhältnismäßige Maßnahmen verlangt werden. Die Kenngröße der auf das Beurteilungsgebiet einwirkenden Geruchsbelastung ist gegliedert in die vorhandene Belastung und die Zusatzbelastung. Diese definieren sich wie folgt: Vorbelastung (IV) Bereits im Beurteilungsgebiet vorhandene Geruchsimmissionen sind als Vorbelastung zu bewerten. Hierzu gehören die beurteilungsrelevanten Immissionen benachbarter Industrie- und Gewerbebetriebe ebenso wie die Geruchsimmissionen, verursacht durch landwirtschaftliche Tierhaltungen innerhalb eines Radius von 600 m um den Emissionsschwerpunkt des geplanten Vorhabens. Zusatzbelastung (IZ) Die Immissionen, die aus den Emissionen des geplanten Vorhabens resultieren, sind als Zusatzbelastung zu betrachten. Gesamtbelastung (IG) Die in der GIRL angegebenen Kenngrößen der Immissionswerte beziehen sich dabei auf die durch alle relevanten Emittenten innerhalb des Beurteilungsgebietes verursachte Gesamtbelastung. Diese wiederum ergibt sich aus der Addition der vorhandenen Belastung und der zu erwartenden Zusatzbelastung. IG = IV + IZ mit IG = Gesamtbelastung IV = Vorbelastung IZ = Zusatzbelastung 1 GIRL: Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 8 von 20

9 Gemäß GIRL sind, unterschieden nach Gebietsausweisung, folgende Immissionswerte IW (angegeben als relative Häufigkeiten der Geruchsstunden) als zulässig zu erachten: Wohn-/Mischgebiete 0,10 Gewerbe-/Industriegebiete 0,15 Dorfgebiete 0,15 2 Werden die genannten Immissionswerte überschritten, so ist die Geruchsimmission in der Regel als erhebliche Belästigung (und somit als schädliche Umwelteinwirkung) zu werten. Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten Gemäß der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) 3 des Landes Nordrhein-Westfalen (LAI, Stand mit einer Ergänzung vom ) ist im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen, eine belästigungsrelevante Kenngröße IGb zu berechnen und diese anschließend mit den vorgenannten Immissionswerten zu vergleichen. Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor fgesamt multipliziert: Der Faktor fgesamt berechnet sich nach folgender Beziehung: ( ) ( ) Dabei ist n = 1 bis 4 und H1 = r1, H2 H3 = min(r2, r - H1), = min(r3, r - H1 - H2), H4 = min(r4, r - H1 - H2 - H3) 2 Der Immissionswert für Dorfgebiete gilt nur für Geruchsimmissionen verursacht durch Tierhaltungsanlagen in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb zur Berücksichtigung der tierartspezifischen Geruchsqualität. 3 GIRL: Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 9 von 20

10 mit r r1 r2 r3 r4 f1 f2 f3 f4 die Geruchshäufigkeit aus der Summe aller Emissionen (unbewertete Geruchshäufigkeit) die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastgeflügel die Geruchshäufigkeit ohne Wichtung die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastschweine, Sauen die Geruchshäufigkeit für die Tierart Milchkühe mit Jungtieren der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastgeflügel der Gewichtungsfaktor 1 (z. B. Tierarten ohne Gewichtungsfaktor) der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastschweine, Sauen der Gewichtungsfaktor für die Tierart Milchkühe mit Jungtieren Die Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Für Tierarten, die hier nicht angegeben sind, ist die tierartspezifische Geruchshäufigkeit in die Formel ohne Gewichtungsfaktor einzusetzen. Tabelle 1: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten Tierartspezifische Geruchsqualität Gewichtungsfaktor f Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) 1,50 Mastschweine, Sauen (bis zu einer Tierplatzzahl von ca Mastschweinen bzw. unter Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine entsprechende Anzahl von Zuchtsauen) 0,75 Milchkühe mit Jungtieren, Mastbullen 0,50 Für die Berechnung der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb sind die Kenngrößen für die vorhandene Belastung und die zu erwartende Zusatzbelastung mit 3 Stellen nach dem Komma zu verwenden. Zum Vergleich der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb mit dem Immissionswert für das jeweilige Gebiet sind sie auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden. Die Berücksichtigung der verschiedenen tierspezifischen Faktoren erfolgt durch eine getrennte Berechnung von faktoridentischen Quellen und der anschließenden programminternen Zusammenführung der einzelnen Berechnungsergebnisse. Da die Berechnungen gemäß den genannten Vorgaben erfolgen, wird auf eine differenzierte Herleitung verzichtet. Die Verteilung der Gewichtungsfaktoren auf die einzelnen Betriebseinheiten kann im Anhang eingesehen werden. Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 10 von 20

11 4 Beschreibung der Emissionsansätze 4.1 Ermittlung der Geruchsemissionen Allgemein Das Emissionsverhalten von landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen definiert sich primär über die abgeleitete Stallabluft der Anlagen. Zweitrangig tragen auch die Güllelagerung in offenen Behältern sowie die Lagerung von Silage oder Festmist zu den betrachtungsrelevanten Emissionen bei. Die Herleitung der quellspezifisch genannten Geruchsstoffströme erfolgt über die Rückrechnung der Tierplatzzahlen auf die Großvieheinheiten und den Ansatz der tierartspezifischen Geruchsstoffemissionsfaktoren anhand der Vorgaben der VDI 3894, Blatt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 Wohnen mit Pferden" Der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 Wohnen mit Pferden" der Gemeinde Schermbeck ist zu entnehmen, dass im Plangebiet maximal 50 Pferde gehalten werden sollen. Danach sind im Sondergebiet Wohnen mit Pferd die nachfolgenden Emissionen zu erwarten. Tabelle 2: Geruchsemissionen im Sondergebiet Wohnen mit Pferd Betriebseinheiten Tierart Tierplätze Mittlere Tierlebendmasse Geruchsstoffemissionsfaktor Minderung Geruchsstoffstrom in St. in GV/Tier in GE/(s*GV) in % in GE/s BE 1 BE 3 Pferde 50 1,1 10, ,0 1 : gemäß Tabelle 22 der VDI 3894, Blatt 1 Im Rahmen der Ausbreitungsrechnung wird davon ausgegangen, dass sich diese Emissionen auf drei Quellbereiche gleich verteilen. Die Lagerung des Pferdemistes hat in geschlossenen Behältern zu erfolgen, sodass keine Emissionen durch die Mistlagerung entstehen können. 4 VDI 3894, Blatt 1: Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Haltungsverfahren und Emissionen - Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde; September 2011 Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 11 von 20

12 4.2 Quellgeometrie Die Festlegung der Quellgeometrie ist Grundlage für die Modellierung und Implementierung der Emissionsquellen in das Ausbreitungsmodell sowie für die Interpretation der Ergebnisse der Immissionsprognose. Die Quellgeometrie beeinflusst signifikant das Ausbreitungsverhalten von Emissionen in der Atmosphäre. Hierbei werden die in der Praxis vorkommenden Quellformen, wie z. B. geführte Quellen in Form von Kaminen, nicht geführte Quellen in Form von Dachreitern und Fenstern oder großflächige Quellen ohne Abluftfahnenüberhöhung (Klärbecken), in Punkt-, Linien-, Flächen- oder Volumenquellen umgesetzt. Die folgenden Tabellen fassen die vorgenannte Geometrie der im Rahmen dieses Projektes zu betrachtenden Quellen zusammen: Tabelle 3: Quellgeometrie der Pferdehaltung Quelle Bauweise emitt. Fläche Emissionsart Abmessung QUE_01 QUE_02 QUE_03 geschlossene Bauweise geschlossene Bauweise geschlossene Bauweise (Höhe, Durchmesser bzw. Länge x Breite x Höhe) m 2 Volumenquelle 90 m x 12,5 m x 5 m m 2 Volumenquelle 80 m x 15 m x 5 m m² Volumenquelle 72,5 m x 14,5 m x 5 m 4.3 Zeitliche Charakteristik Für Emissionsquellen, die nur zu bestimmten Zeiten im Tages-, Wochen- oder Jahresablauf emittieren bzw. zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Emissionsmassenströme aufweisen, wird eine Zeitreihe der Emissionsparameter erstellt. In der Zeitreihe werden die Quellstärken und, soweit relevant, die Parameter Austrittsgeschwindigkeit, Wärmestrom, Zeitskala zur Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung, Abgastemperatur, relative Feuchte und Flüssigwassergehalt zeitabhängig gesetzt. Im vorliegenden Fall wird für die geplanten Pferdehaltungen eine Emissionszeit von h/a angesetzt. Die resultierende Emissionsdauer berücksichtigt das jeweils in der Betriebsbeschreibung aufgeführte Zeitszenario und die programminterne individuelle Verfügbarkeit der Messwerte der verwendeten Wetterstation. Geringfügige und für das Endergebnis irrelevante Abweichungen in den beiden Zeitangaben sind daher theoretisch möglich. Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 12 von 20

13 4.4 Abgasfahnenüberhöhung Grundsätzlich ist im Rahmen der Ausbreitungsrechnung eine Abgasfahnenüberhöhung nur für Abluft aus Schornsteinen anzusetzen, die in den freien Luftstrom gelangt. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn folgende Bedingungen vorliegen: - Quellhöhe mindestens 10 m über der Flur und 3 m über First und - Abluftgeschwindigkeit in jeder Betriebsstunde minimal 7 m/s und - eine Beeinflussung durch andere Strömungshindernisse (Gebäude, Vegetation, usw.) im weiteren Umkreis um die Quelle (in der Regel sollte ein Kreis mit einem Radius, der dem 10fachen der Quellhöhe entspricht, angesetzt werden) wird ausgeschlossen. In dieser Untersuchung wird keiner Quelle eine Abgasfahnenüberhöhung zugewiesen, da die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt werden. 4.5 Zusammenfassung der Quellparameter Für die Immissionsberechnung ergeben sich insgesamt folgende Eingabedaten: Tabelle 4: Zusammenfassung der Quellparameter Pferdehaltung Nr. Quelle Geruchsstoffstrom Wärmestrom Austrittshöhe Quellart Ableitung Emissionszeit GE/s m h QUE_01 183, Volumenquelle diffus QUE_02 183, Volumenquelle diffus QUE_03 183, Volumenquelle diffus Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 13 von 20

14 5 Ausbreitungsparameter Ausbreitungsrechnungen sind auf der Basis der Richtlinie VDI 3788, Blatt 1 5 des Anhangs 3 der TA Luft 6, der VDI 3783, Blatt 13 7, und spezieller Anpassungen für Geruch (Janicke L. und Janicke U. 2004) durchzuführen. 5.1 Meteorologische Daten Mit Hilfe der Emissionskenndaten (Geruchsstofffrachten, Ableitbedingungen etc.) und der meteorologischen Ausbreitungsparameter lässt sich die durch den Betrieb der vorgenannten Emissionsquellen verursachte Geruchsbelastung in deren Umgebung berechnen. Gemäß dem Merkblatt 56 8 und der GIRL 9 soll für eine Ausbreitungsrechnung vorrangig eine meteorologische Zeitreihe verwendet werden, damit eine veränderliche Emissionssituation mit einer zeitlichen Auflösung von minimal 1 Stunde in der Ausbreitungsrechnung zu berücksichtigen ist. Sofern am Anlagenstandort keine Wetterdaten vorliegen, sind Daten einer Wetterstation zu verwenden, die als repräsentativ für den Anlagenstandort anzusehen ist. Nach einem Abgleich der verfügbaren Wetterstationen ist die Station Bocholt als repräsentativ für den Anlagenstandort anzusehen. Anlagen- wie auch Wetterstationsstandort liegen in einem topografisch vergleichbar gegliederten Gelände und sind vorwiegend von landwirtschaftlichen bzw. in Bezug auf die Rauigkeitslänge kongruenten Landnutzungen umgeben. Der Standort der meteorologischen Station ist etwa 50 km in westlicher Richtung vom Standort der Anlage entfernt. Anhand des Vergleichs der topografischen Struktur sowie der jeweils vorherrschenden Bebauung und des Bewuchses sind keine Anhaltspunkte gegeben, die einer Verwendung der o. g. Ausbreitungsklassenstatistik entgegensprechen. Im Vergleich mit z. B. der etwas nördlich gelegenen Station Ahaus bzw. auch Coesfeld kann festgestellt werden, dass regional keine signifikant abweichenden Windverteilungen am Standort zu erwarten sind. Maßgeblich sind keine lokalen Besonderheiten festzustellen, die zu Kaltluftabflüssen führen oder bevorzugt Windrichtungen hervorrufen können, die von den allgemeinen Windverhältnissen abweichen. Damit ist insgesamt durch die lokalen Gegebenheiten kein signifikanter Einfluss auf die Ausbreitung von Luftschadstoffen gegeben. 5 VDI 3788, Blatt 1: Ausbreitung von Geruchsstoffen in der Atmosphäre Grundlagen 6 TA Luft: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) 7 VDI 3783, Blatt 13: Qualitätssicherung in der Immissionsprognose, anlagenbezogener Immissionsschutz, Ausbreitungsrechnungen gemäß TA Luft 8 Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit Austal2000 im Genehmigungsverfahren nach TA Luft 9 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL) Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 14 von 20

15 QPRs des DWD haben ergeben, dass das Jahr 2002 als repräsentatives Jahr für die Station Bocholt angesehen werden kann. Tabelle 5: Meteorologische Daten Wetterstation Bocholt Zeitraum 2002 Stationshöhe in m 21 Anemometerhöhe in m 12 primäres Maximum Südwest sekundäres Maximum Süd-Südost Typ AKTERM 5.2 Berechnungsmodell Ausbreitungsrechnungen sind entsprechend dem Anhang 3 der TA Luft auf der Basis der VDI 3945, Blatt 3 10, und spezieller Anpassungen für Geruch entsprechend dem Referenzmodell AUSTAL2000 bzw. Austal2000G durchzuführen. 5.3 Berechnungsgebiet Diese Prognose berücksichtigt ein 5fach geschachteltes Rechengitter mit einer Seitenlänge von m x m. Das durch das Berechnungsmodell TA-Luft-konform ermittelte Berechnungsgitter wird ohne Änderung übernommen. 5.4 Beurteilungsgebiet Die Beurteilungsflächen sind quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, deren Seitenlänge 250 m beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsflächen soll gewählt werden, wenn außergewöhnlich ungleichmäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von Beurteilungsflächen zu erwarten sind, so dass sie den Vorgaben entsprechend nicht annähernd zutreffend erfasst werden können. Die Seitenlänge der Beurteilungsflächen sollte die größte Seitenlänge des darunterliegenden Rasters des Berechnungsgebietes nicht unterschreiten. Das quadratische Gitternetz ist so festzulegen, dass der Emissionsschwerpunkt in der Mitte einer Beurteilungsfläche liegt. Beurteilungsflächen, die gleichzeitig Emissionsquellen enthalten, sind von einer Beurteilung auszuschließen. 10 VDI 3945, Blatt 3: Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle Partikelmodell Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 15 von 20

16 Das Beurteilungsgebiet ist die Summe der Beurteilungsflächen, die sich vollständig innerhalb eines Kreises um den Emissionsschwerpunkt mit einem Radius befinden, der dem 30fachen der nach Nr. 2 der GIRL ermittelten Schornsteinhöhe H' entspricht. Dementsprechend wäre ein Radius von 315 m anzusetzen, als kleinster Radius sind jedoch 600 m zu wählen. Die Seitenlänge der Beurteilungsflächen wurde hier auf 25 m reduziert, um eine Inhomogenität der Belastung weitestgehend zu vermeiden. 5.5 Berücksichtigung von Bebauung Die Einflüsse von Bebauung auf die Immissionen im Rechengebiet sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Die Emissionshöhen der zu berücksichtigenden Quellen entsprechen: weniger als dem 1,2fachen der maximalen Gebäudehöhe, die im Umkreis von weniger als dem 6fachen der Emissionsquelle liegen, mehr als dem 1,2fachen, jedoch weniger als dem 1,7fachen der maximalen Gebäudehöhe, die im Umkreis von weniger als dem 6fachen der Emissionsquelle liegen. Um bei einer solchen Quellenkonstellation den Einfluss der Gebäudeumströmung auf die Ausbreitung einbeziehen zu können, erfolgt die Berücksichtigung der Bebauung gemäß den Vorgaben des Merkblattes 56 der VDI 3783, Blatt 13, und den Ausführungen des LANUV durch die Modellierung der Quellen als Volumen- und Linienquellen (vertikal) mit einer Auslasshöhe von 0 hq (< 1,2fache) bzw. hq/2 hq (> 1,2fache, < 1,7fache). Hierdurch ist eine ausreichend konservative Betrachtungsweise von Leewirbeleffekten gegeben. Die Rauigkeitslänge in der Umgebung der Quellen fließt in die Berechnungen mit Hilfe eines Corinekatasters ein. Durch das Ausbreitungsmodell wurde anhand des Corinekatasters eine Rauigkeitslänge mit z0 = 0,20 m berechnet. 5.6 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Die maximalen Geländeneigungen in dem Rechengebiet liegen unterhalb von 1:20. Der Einfluss von Geländeunebenheiten auf die Ausbreitung von Schadstoffen ist damit gemäß Punkt 11 des Anhangs 3 der TA Luft zu vernachlässigen. Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 16 von 20

17 5.7 Zusammenfassung der Modellparameter Die Berechnungen werden mit den folgenden Rahmeneingabedaten durchgeführt: Tabelle 6: Zusammenfassung der Modellparameter Modellparameter Einheit Wert Wetterdatensatz Bocholt 2002 Typ AKTERM Anemometerhöhe m 13,9 Rauigkeitslänge m 0,20 Rechengebiet m x Typ Rechengitter Einfach Gitterweiten m 16 Koordinate des Bezugspunktes m x: y: Abmessungen Beurteilungsgitter Geruch m x Maschenweite Geruchsgitter m 25 Qualitätsstufe 1 Gebäudemodell Geländemodell nein nein Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 17 von 20

18 6 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der Ergebnisse 6.1 Ergebnisse Die Ausbreitungsrechnung nach dem Modell Austal2000 hat innerhalb des Beurteilungsgebietes folgende Geruchsstundenhäufigkeit in % ergeben: Abbildung 1: Zusatzbelastung durch die Pferdehaltung im Sondergebiet Wohnen mit Pferd in % der Jahresstunden, Kantenlänge 25 m 6.2 Diskussion Durch das Ausbreitungsmodell AUSTAL2000 werden für die schutzbedürftigen Wohnnutzungen innerhalb des Gewerbegebietes Schermbeck-Bricht Geruchsstundenhäufigkeiten bis maximal 11 % ermittelt, die durch die geplanten Pferdehaltungen hervorgerufen werden. Für die anderen Beurteilungsflächen werden Geruchsstundenhäufigkeiten zwischen 1 % und 10 % ermittelt. Da während des Ortstermins keine relevante Geruchsvorbelastung bzw. weitere relevante Geruchsemittenten festgestellt werden konnten, sind keine Konflikte mit den Vorgaben der GIRL zu erwarten. Die Immissionswerte der GIRL in Höhe von 15 % für Gewerbe- und Industriegebiete bzw. 10 % für Wohn- und Mischgebiete werden eingehalten. Die Berechnungsprotokolle sowie die Emissionsdaten können im Anhang eingesehen werden. Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 18 von 20

19 7 Angaben zur Qualität der Prognose Gemäß Nr. 9 des Anhangs 3 der TA Luft ist festgelegt, dass die statistische Unsicherheit im Rechengebiet bei Bestimmung des Jahresimmissionskennwertes 3 % des Jahresimmissionswertes nicht überschreiten darf und beim Tagesimmissionskennwert 30 % des Tagesimmissionswertes. Gegebenenfalls ist die statistische Unsicherheit durch eine Erhöhung der Partikelzahl (Parameter qs) zu reduzieren. Das Berechnungsprotokoll weist eine eindeutige Unterschreitung von 3 % des Jahresimmissionswertes auf und ist im Anhang einsehbar. Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 19 von 20

20 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Phys. Ing. Frank Müller Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Dipl.-Ing. Peter Wenzel Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 20 von 20

21 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D AK-Statistik Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Lageplan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 1 von 12

22 A AK-Statistik Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 2 von 12

23 Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 3 von 12

24 B Grafisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 4 von 12

25 Lage der Emissionsquellen Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 5 von 12

26 C Dokumentation der Immissionsberechnung Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 6 von 12

27 Emissionen Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 7 von 12

28 Quellenparameter Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 8 von 12

29 Protokolldatei :16: TalServer:C:/Users/mueller/Desktop/UP/Projekte/A_Baumeister_ /Berechnung/Baumeister_50/ Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, Arbeitsverzeichnis: C:/Users/mueller/Desktop/UP/Projekte/A_Baumeister_ /Berechnung/Baumeister_50 Erstellungsdatum des Programms: :07:33 Das Programm läuft auf dem Rechner "UPPENKAMP-NB24". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "Baumeister" 'Projekt-Titel > gx 'x-koordinate des Bezugspunktes > gy 'y-koordinate des Bezugspunktes > qs 0 'Qualitätsstufe > az "G:\Gerüche_Luftschadstoffe\Austal\Wetterdaten\AKTerm\Bocholt_akterm_2002.akt" 'AKT-Datei > xq > yq > hq > aq > bq > cq > wq > vq > dq > qq > sq > lq > rq > tq > odor_ ============================== Ende der Eingabe ============================= Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m. Festlegung des Rechennetzes: dd 16 x0 240 nx 131 y0 224 ny 131 nz Standard-Kataster z0-gk.dmna (3b0d22a5) wird verwendet. Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 01 ( , ) -> ( , ) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 02 ( , ) -> ( , ) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 03 ( , ) -> ( , ) Aus dem Kataster bestimmter Mittelwert von z0 ist m. Der Wert von z0 wird auf 0.20 m gerundet. AKTerm "G:/Gerüche_Luftschadstoffe/Austal/Wetterdaten/AKTerm/Bocholt_akterm_2002.akt" mit 8760 Zeilen, Format 3 Es wird die Anemometerhöhe ha=13.9 m verwendet. Verfügbarkeit der AKTerm-Daten %. Prüfsumme AUSTAL c13c3a72 Prüfsumme TALDIA d338afd6 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme AKTerm ee3badf1 ============================================================================= TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/mueller/Desktop/UP/Projekte/A_Baumeister_ /Berechnung/Baumeister_50/odor-j00z" ausgeschrieben. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 9 von 12

30 TMT: Datei "C:/Users/mueller/Desktop/UP/Projekte/A_Baumeister_ /Berechnung/Baumeister_50/odor-j00s" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_100" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/mueller/Desktop/UP/Projekte/A_Baumeister_ /Berechnung/Baumeister_50/odor_100- j00z" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/mueller/Desktop/UP/Projekte/A_Baumeister_ /Berechnung/Baumeister_50/odor_100- j00s" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_2.6.9-WI-x. ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : 88.5 % (+/- 0.1 ) bei x= 1320 m, y= 1320 m ( 68, 69) ODOR_100 J00 : 88.5 % (+/- 0.1 ) bei x= 1320 m, y= 1320 m ( 68, 69) ODOR_MOD J00 : 88.5 % (+/-? ) bei x= 1320 m, y= 1320 m ( 68, 69) ============================================================================= :11:30 AUSTAL2000 beendet. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 10 von 12

31 D Lageplan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 11 von 12

32 Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 Seite 12 von 12

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