Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz
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- Hetty Weiß
- vor 8 Jahren
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1 Unbeschränkte Steuerpflicht Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz 1) Die A GmbH unterhält in einer Steueroase eine Tochtergesellschaft (B GmbH), die kein eigenes Personal hat ( Briefkastenfirma ). Die B GmbH in der Steueroase ist Eigentümerin eines Patents und überlässt das Patent gegen angemessenes Entgelt der A GmbH. Dies alles erfolgt von Österreich aus. Die A GmbH macht die Lizenzausgaben als Betriebsausgaben geltend und verlagert damit einen Teil ihres steuerpflichtigen Gewinns in die Steueroase. Nehmen Sie dazu Stellung! 2) Die deutsche Betriebsanlagenbau-AG erwirbt in Tirol ein Grundstück für EUR ,-- um darauf ein Mietgebäude zu errichten. Die ersten acht Jahre vermietet die AG die Appartements an Fremde, danach verkauft sie die Anlage um EUR ,-. Die AG hat keine Betriebstätte in Österreich. Wie sind die Vermietung und der Verkauf steuerlich zu beurteilen? Gemeinnützigkeit 3) Beurteilen Sie folgende Sachverhalte nach dem Körperschaftsteuerrecht und begründen Sie Ihre Lösungen: a) Der Verein Kultur im Ort! hat sich in seinen Statuten die Umsetzung der kulturellen und sozialen Interessen der Bevölkerung der Gemeinde zum Ziel gesetzt. Im Falle der Liquidation, soll laut Satzung der Vorstand über die Verwendung des Vermögens bestimmen. b) Ein gemeinnütziger Verein erzielt jährliche Zinseinkünfte aus Forderungswertpapieren von ,--. Im Jahr 2014 verkauft der Verein die Wertpapiere, die am angeschafft wurden, mit Gewinn. 4) Der Verein Essen für Alle verfolgt die Absicht (auch in der Satzung niedergeschrieben) Obdachlosen einmal täglich ein warmes Essen zur Verfügung zu stellen. a) Der Verein verkauft zusätzlich Kochbücher. b) Der Verein besitzt ein Sparbuch und erhält daraus jährlich EUR an Zinsen. c) Der Verein betreibt eine Armenausspeisung.
2 Sonderprobleme 5) Die C-AG kauft die B-GmbH, die ihre Tätigkeit eingestellt hat und einen Verlustvortrag von EUR 1 Mio in ihrer Steuerbilanz aufweist. Die C-AG plant, einen Großteil der Belegschaft zu entlassen und den Verlustvortrag mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Welche steuerlichen Probleme stellen sich? 6) A ist Gesellschafter der B-GmbH und vermietet der B-GmbH ein Grundstück um eine Jahresmiete von EUR ,--. Angemessen und fremdüblich sind jedoch nur EUR ,--. Welche ertragsteuerliche Behandlung ergibt sich daraus bei der Gesellschaft und beim Gesellschafter? 7) Die B-GmbH gewährt ihrem Gesellschafter A ein zinsloses Darlehen ihv EUR ,--. Für einen entsprechenden Bankkredit wären EUR Zinsen zu zahlen. Wie erfolgt die Besteuerung? 8) K ist zu 45% an der O-GmbH beteiligt. K gewährt der O-GmbH ein Darlehen mit einer marktüblichen Verzinsung. K muss bald bemerken, dass sich die O-GmbH in Zahlungsschwierigkeiten befindet und die Forderung nur zu 30% werthaltig ist. In Folge verzichtet er aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf die Rückzahlung. Wie wirkt sich der Forderungsverzicht bei der GmbH aus? Gruppenbesteuerung 9) Die österreichische M-AG hält 20% an der österreichischen A-GmbH, 100 % an der österreichischen B-GmbH, 25% an der österreichischen C-GmbH und 90% an der österreichischen D-OG. Die B-GmbH ist ihrerseits zu 51% an der C-GmbH beteiligt. a) Welche Gesellschaften können in die Unternehmensgruppe des Gruppenträgers M- AG einbezogen werden? b) Wie erfolgt die Ergebniszurechnung in der Unternehmensgruppe? c) Variante: Die M-AG hält 70% an der E s.r.l. (italienische GmbH) mit Sitz in Rom.
3 10) Wie erfolgt die Firmenwertabschreibung im Rahmen der Gruppenbesteuerung? 11) Die österreichische A-AG hält folgende Beteiligungen: 80% an der österreichischen B- AG, 50 % an der österreichischen C-GmbH, 60 % an der österreichischen D-KG. a) Ist eine Gruppenbildung möglich? Wenn ja, mit wem und warum? b) Die Gesellschaften erwirtschaften im selben Wirtschaftsjahr folgende Gewinne/Verluste: A-AG: Gewinn von EUR ,-- (vor Berücksichtigung einer allfälligen Ergebnistangente als Mitunternehmer) B-AG: Verlust von EUR ,-- C-GmbH: Gewinn von EUR ,-- D-KG: Verlust von EUR ,-- Berechnen Sie das beim Gruppenträger der Besteuerung unterworfene Ergebnis und begründen Sie Ihre Lösung. 12) Die österr. B-AG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe isd 9 KStG mit folgenden Mitgliedern: Die B-AG hält 55% an der österreichischen C-AG, 60% an der deutschen R-GmbH sowie 75% an der italienischen D-AG. Berechnen Sie das beim Gruppenträger der Besteuerung unterworfene Ergebnis unter Berücksichtigung folgender Informationen und begründen Sie Ihre Lösung! Die Gesellschaften erwirtschaften im selben Wirtschaftsjahr folgende Gewinne/Verluste: B-AG: Gewinn von EUR ,-- C-AG: Gewinn von EUR ,-- R-GmbH: Gewinn von EUR ,-- D-AG: Verlust von EUR Der Gruppenträger verfügt über vortragsfähige Verluste in Höhe von insgesamt EUR ,00.
4 Beteiligungserträge 13) Die inländische A-GmbH ist seit 3 Jahren ununterbrochen zu 20% an der deutschen B- GmbH beteiligt. Die B-GmbH schüttet einen Gewinn in Höhe von EUR ,-- an die A-GmbH aus. a) Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Gewinnausschüttung der B-GmbH an die A-GmbH? b) Im Jahr 2012 verkauft die A-GmbH ihre Beteiligung an der B-GmbH mit Gewinn. Welche steuerlichen Folgen entstehen durch die Veräußerung? 14) Die B-GmbH erwirtschaftet 2012 einen Gewinn ihv EUR ,--. Dieser soll vollständig an die fünf Gesellschafter der B-GmbH ausgeschüttet werden. Die A-GmbH ist an der B-GmbH zu 50 % beteiligt. Die C-GmbH hält eine Beteiligung von 5 %, D (natürliche Person) ist zu 30 % an der GmbH beteiligt. E und F (ebenfalls natürliche Personen) halten je 7, 5 % der Anteile. Wie hoch ist die von der B-GmbH einbehaltene KESt? 15) Die inländische X-AG ist seit drei Jahren zu 7 % an der inländischen Y-GmbH beteiligt. a) Welche steuerlichen Folgen hat eine Gewinnausschüttung der Y-GmbH b) Welche steuerlichen Folgen hat eine verlustbringende Veräußerung der Anteile an der Y-GmbH? c) Variante: Bei der Y-AG handelt es sich um eine indische Gesellschaft. 16) Die A-GmbH hält seit 4 Jahren eine 30%- Beteiligung an der ausländischen T-AG. Die T- AG gewährt der A-GmbH ein Darlehen mit fremdüblicher Verzinsung. Die von der A- GmbH gezahlten Zinsen werden im Ausland nicht besteuert. Über eine Gewinnausschüttung gelangen die Zinsen an die A-GmbH zurück. Beurteilen Sie diese Modell im Hinblick auf die Beteiligungsertragsbefreiung nach 10 KStG. Was würde sich ändern, wenn die Zinsen einer geringen Besteuerung unterliegen?
5 Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen 17) Im Jahr 2013 hatte die C-AG folgende Aufwendungen. Der Vorstand erhielt ein marktübliches Gehalt in Höhe von EUR Der Aufsichtsrat erhielt eine angemessene Vergütung in Höhe von insgesamt EUR Darüber hinaus erwarb die C-AG eine Beteiligung an der T-GmbH. Die T-GmbH ist eine Enkelgesellschaft der C-AG. Um die Anteile an den Gesellschaften erwerben zu können, nahm die C-AG ein Darlehen auf, für welches Zinsen in Höhe von insgesamt EUR anfielen. Beurteilen Sie die Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen und begründen Sie Ihre Lösung. Privatstiftungen 18) Die Wiener Rechtsanwältin C entscheidet sich eine Privatstiftung zu errichten und bringt folgendes Vermögen in die Stiftung ein: - Eine Eigentumswohnung in Innsbruck (Zweitwohnsitz). Wert: EUR ,--, Einheitswert: EUR ,-- - Eine 10%ige Beteiligung an einer inländischen börsennotierten AG. Anschaffungskosten (vor 4 Jahren): EUR ,--, derzeitige Kurswert: EUR ,-- - Ein Sparbuchmit einem Wert von EUR ,-- a) Berechnen Sie die Stiftungseingangssteuer. b) Im Jahr 01 erwirtschaftet die Privatstiftung folgende Einkünfte: - Einkünfte aus der Vermietung der Eigentumswohnung - Zinsen aus dem Sparbuch - Beteiligungsertrag aus der 10%igen Beteiligung an der inländischen börsennotierten AG Wie sind diese Einkünfte zu versteuern? c) Im Jahr 05 wendet die Stiftung die Zinsen von den Jahren 01 bis 04 dem Stifter zu.
6 Umgründungen 19) Herr C möchte sein Einzelunternehmen als Sacheinlage auf die X-AG übertragen. a) Wie ist der Vorgang nach allgemeinem Steuerrecht zu beurteilen? b) Gehen Sie kurz auf die umgründungssteuerrechtlichen Konsequenzen ein. 20) Die vier Gesellschafter der Dream-GmbH (Beteiligung jeweils zu 25%) möchten ihr Unternehmen lieber als Personengesellschaft führen. Welches Rechtsinstitut steht ihnen für ihr Vorhaben zur Verfügung? Gehen Sie dabei auch kurz auf die umgründungssteuerrechtlichen Konsequenzen ein. 21) Die D-AG will ihr Unternehmen zukünftig in einer Rechtsform einer GmbH weiterführen. Welche steuerrechtlichen Folgen hat dieser Vorgang? 22) Herr Bruch ist Buchhändler in Wien. Er beteiligt sich an der X-GmbH und leistet seine Buchhandlung als Sacheinlage (Buchwert EUR ,--, Verkehrswert EUR 1 Mio). a) Gehen Sie kurz auf die umgründungssteuerrechtlichen Konsequenzen ein. b) Wie ist die Sacheinlage zu bewerten? 23) Die Gesellschafter A und B der X-GmbH beschließen die X-GmbH zu spalten. Es soll das gesamte Vermögen der X-GmbH auf bereits bestehende Gesellschaften (A-GmbH und B-GmbH) übertragen werden, die X-GmbH soll nicht mehr weitergeführt werden. a) Welche Spaltungsvorgänge liegen vor? b) Was geschieht mit den Verlustabzügen der X-GmbH?
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