Schweizer Bankiers seit EAM-Newsletter. Juli 2014 EAM.

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1 Schweizer Bankiers seit 1873 EAM-Newsletter Juli 2014 EAM

2 Editorial Liebe Leserinnen, liebe Leser Ich freue mich, Sie in meiner Funktion als Financial Advisor des EAM Teams zu diesem neuen Newsletter, mit spannenden Beiträgen begrüssen zu dürfen. Ich möchte insbesondere ein paar Überlegungen zur Marktsituation anstellen, die vor allem in Europa seit bereits einiger Zeit von Anomalien geprägt ist. Die europäischen Börsen erklimmen täglich neue Höchststände. Sie verzeichnen schwindelerregende Zuwächse und ihr Aufstieg scheint unaufhaltsam. Der Euro ist nach wie vor unterstützt und gefragt. Die Anleihenrenditen sinken und die Spreads zwischen den Bundesanleihen und den Staatsanleihen der Peripherieländer sind erheblich geschrumpft. Ganz anders präsentiert sich die makroökonomische Situation: Diese ist gekennzeichnet durch eine hohe Arbeitslosigkeit, eine starke Verschuldung, trübe Wachstumsaussichten und Deflationsgefahr. Filippo Fink BSI EAM IS Advisory Im ersten Artikel erläutere ich Ihnen unsere Prognose für die Zukunft und schlage Ihnen einige Investitionen vor. Des Weiteren informieren wir Sie über die Erklärung zum automatischen Austausch von Bankdaten zu Steuerzwecken, die von der Schweiz am 6. Mai 2014 unterzeichnet wurde. Der Newsletter enthält zudem wichtige Informationen zum KAG (Kollektivanlagengesetz), zur Selbstanzeige deutscher Kunden sowie zur höheren Besteuerung von Zinsen, Kapitalgewinnen und Dividenden in Italien. Kontakte Martin Hutter Lugano +41 (0) Christian Moser Lugano +41 (0) Christophe Zuchuat Genf/Lausanne +41 (0) Lucia Althaus-Manco Zürich +41 (0)

3 Gedanken zur Sommersaison Seit zwei Jahren ist die Lage an den Märkten nahezu unverändert: Die Indizes der traditionellen Märkte erklimmen immer neue Höchststände, die Renditen sind niedrig, die Spreads zwischen den Bundesanleihen und den italienischen Staatsanleihen minim und der Euro ist nach wie vor stark. Diese ungewöhnliche Ruhephase, die unter anderem den VIX, den Mutterindex der Volatilität, auf historische Tiefs fallen liess, dürfte kaum von Dauer sein. Die Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben. Es gibt viele Unbekannte. Die Wirkung der Geldpolitik, welche die Gemüter besänftigte und die Börsenkurse in die Höhe schnellen liess, wird nicht ewig anhalten. Meine Ausführungen beziehen sich hauptsächlich auf die Situation in Europa, wo die Widersprüche am grössten sind: eine unterstützte Einheitswährung, die seit mehreren Quartalen gegenüber den wichtigsten Währungen an Wert gewinnt, sowie Indizes auf rekordhohen Niveaus oder mit hohen Zuwächsen. So hat der FTSE MIB seit Juli 2013 um 50% zugelegt, während die Wirtschaft, die seit Jahren schwächelt, geschrumpft ist. In den letzten zwölf Jahren mussten Firmen schliessen; mehr als eine Million Arbeitsplätze ging verloren. Der Hauptgrund für diese Anomalie starke Märkte bei gleichzeitig schwacher Konjunktur sind die Massnahmen der wichtigsten Zentralbanken (die EZB ausgenommen), die das Finanzsystem mit Liquidität geflutet haben. Wie wir alle wissen, sind von der Geldpolitik beeinflusste Märkte nicht neu. Das Augenmerk der Analysten gilt seit jeher der Geldpolitik der bedeutendsten Zentralbanken der Welt. Aussergewöhnlich ist vielmehr, wie lange diese Situation schon anhält vor allem angesichts der nicht wirklich idealen makroökonomischen Rahmenbedingungen. Dabei beziehe ich mich in erster Linie auf die Situation in der Europäischen Union, die unter einem schwachen Wachstum, einer hohen Verschuldung, einer beunruhigend hohen Arbeitslosigkeit, einer Nullinflation und wenig erfreulichen Aussichten leidet. Die Krise ist struktureller, nicht konjunktureller Art und im langfristigen Konjunkturzyklus nicht einzuordnen. Dessen ungeachtet sind die europäischen Indizes seit Jahresbeginn übermässig stark gestiegen oder haben neue Höchststände erreicht. Die Einheitswährung hat im Anschluss an die Ankündigung Mario Draghis im Juli 2012, alles Erforderliche zu unternehmen, ihren Aufwärtstrend fortgesetzt. Diesem vermochte nicht einmal der Erfolg der Euroskeptiker etwas anzuhaben. Die Drohung Le Pens, die Eurozone zu verlassen, und der Sieg der UKIP in Grossbritannien, die sich den Austritt aus der EU auf die Fahne geschrieben hat, haben kaum Beachtung gefunden. Auch wenn die euroskeptischen Parteien untereinander nicht geeint sind und sich nur schwer zu einer Koalition zusammenfinden werden, wird ihr Erfolg bei den Wahlen die Handlungsweise von Brüssel massgeblich beeinflussen. Und die Regierungen werden eine Sorge mehr haben. Bei der Umsetzung des Vorhabens weniger sparen, mehr Arbeitsplätze schaffen werden sich vor allem die Peripherieländer mit ihren bereits unhaltbaren Schuldenbergen und Haushaltsdefiziten noch stärker verschulden müssen. Es dürfte schwierig, wenn nicht gar unmöglich werden, die Verschuldung innerhalb von 20 Jahren auf 60% des BIP (Fiskalpakt) zu reduzieren. Verschärft werden könnte die Lage noch durch eine Deflation, die je länger, je wahrscheinlicher scheint. Dadurch würde ein Teufelskreis ausgelöst: In Erwartung sinkender Preise würden die Verbraucher weniger konsumieren und die Unternehmen würden aufgrund der wenig erbaulichen Konjunktur nur zurückhaltend investieren. Dadurch stiege das Risiko einer Krise wie in den 1930 er Jahren, als im Abwärtssog der Depression zahlreiche Unternehmen Konkurs anmelden mussten und die Wirtschaft sowie der Finanzsektor kollabierten. Die Peripherieländer, die am stärksten unter der relativen Euro-Stärke leiden, befinden sich seit Längerem in einer Deflationsphase. Die Währungsabwertung ein in der Vergangenheit sehr beliebtes Mittel zur Bewältigung grosser Wirtschaftsprobleme erfolgt nicht mehr über die Währung, über welche die EWU-Länder die Bestimmungshoheit verloren haben, sondern über die Lohnkosten. Niedrigere Löhne vermindern die Kaufkraft, was wiederum die Konsumausgaben verringert. Solche Entwicklungen wecken Unmut und bilden den Nährboden für populistische Bewegungen. Ich gehe davon aus, dass die EZB zur Bekämpfung der Deflation die Bazooka einsetzen wird. Die Zeiten der beschwichtigenden Worte und Trostpflaster sind höchstwahrscheinlich vorbei: Wie von Christine Lagarde gefordert, wird die EZB energisch handeln und unkonventionelle geldpolitische Massnahmen ergreifen müssen, indem sie massiv Liquidität ins Finanzsystem injiziert. Wie das Fed wird sie zu quantitativen Lockerungen greifen müssen. Es ist zu hoffen, dass die Ankündigungen der letzten Sitzung von Anfang Juni umgesetzt werden. Der Kauf von Mortgage-Backed Securities (MBS) würde den Geschäftsbanken die Verschlankung ihrer Bilanz erlauben und damit ihre Bereitschaft zur Vergabe von Krediten an die Privatwirtschaft fördern. Gleichzeitig dürften die den Banken gewährten langfristigen bedingungslosen Kredite (dritte Runde des LTRO), die ausschliesslich für die inländischen Unternehmen und Haushalte und nicht mehr für den Kauf von Staatsanleihen vorgesehen sind, die Wirtschaft ankurbeln. Zudem wäre es von Vorteil, die EZB würde nach dem Vorbild der US-amerikanischen und der japanischen Notenbank zur Ausweitung der Geldmenge Staatsschulden aufkaufen. Die Falken der Bundesbank müssten nachgiebiger sein. Denn auch über Deutschland hängt das Damoklesschwert der Deflation und die jüngsten Zahlen sind schlechter ausgefallen als erwartet. Der Grund hierfür liegt hauptsächlich 3

4 in einer möglichen Verschärfung der Ukraine-Krise, sind doch die deutschen Firmen stark in Russland engagiert und auf die russischen Energielieferungen angewiesen: Rund 40% des benötigten Erdgases und -öls werden aus Russland importiert. Die Voraussetzungen für das eben beschriebene Szenario sind gegeben, doch ist der Zeitrahmen schwer abzuschätzen. In einem solchen Umfeld ist mit einer Abwertung des Euro zu rechnen, obschon die Schwellenländer und Japan ihre Devisenengagements zugunsten der Einheitswährung diversifizieren. Es ist schwierig vorstellbar, dass die bereits heute überbewertete europäische Währung noch weiter an Wert gewinnt. Den Börsen hingegen könnte die ersehnte EZB-Intervention zumindest anfänglich zugutekommen. Die Gewinne und Erträge der bedeutendsten europäischen Firmen werden zwar kaum wachsen. Doch die Aktien bleiben attraktiv, vor allem im Vergleich mit den Anleihen, deren Renditen extrem niedrig sind. Diesbezüglich empfehlen wir, andere Lösungen in Betracht zu ziehen. BSI hat ein Low-Beta-Zertifikat zusammengestellt, das defensive Aktien mit einer überdurchschnittlichen Dividendenrendite umfasst. Des Weiteren rate ich vorsichtshalber zu Absicherungen, die dank der geringen Volatilität günstig zu haben sind. Unvorhergesehene Korrekturen können nicht ausgeschlossen werden. Im Anleihensegment empfehle ich, Absolute-Return-Produkte, die keinerlei Korrelation zu den traditionellen Märkten aufweisen. Doch nun ist Entspannung angesagt die Weltmeisterschaften sind in vollem Gang und der Sommer steht vor der Tür. Aber aufgepasst: Mit der Ruhe an den Märkten könnte es bald vorbei sein! Filippo Fink BSI EAM IS Advisory Aktuelles zum automatischen Informationsaustausch Am 6. Mai 2014 haben die 34 Mitgliedsländer der OECD (einschliesslich die Schweiz) und weitere 13 Länder, darunter Singapur, Malaysia, Indonesien, China, Argentinien, Brasilien und Südafrika die Absichtserklärung bezüglich des automatischen Austauschs von Bankinformationen zu Steuerzwecken unterzeichnet. Diese Absichtserklärung verpflichtet die Länder, einen neuen einheitlichen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch zu implementieren. Dieser Standard entspricht weitgehend dem von der OECD entwickelten Standard, den die G20-Finanzminister im Februar abgesegnet haben. Mit ihm sollen die Länder verpflichtet werden, sämtliche Finanzinformationen von ihren Banken und Finanzinstitutionen einzuholen und diese jedes Jahr mit den anderen Ländern automatisch auszutauschen. Die Unterzeichnung dieser Absichtserklärung fand ein breites Echo in den Medien. In der vor wenigen Tagen unterzeichneten Absichtserklärung werden keine Fristen festgelegt, innerhalb derer die internationalen Standards für den automatischen Austausch einzuhalten sind. Gleichwohl sieht eine frühere gemeinsame Erklärung der sogenannten Vorreiter-Gruppe ( Early Adopters Group ) vom 19. März 2014 das Inkrafttreten des neuen globalen Standards in zwei Etappen bis September 2017 bzw. bis September 2018 vor. Es sei jedoch klargestellt, dass sich die Länder durch die Unterzeichnung der Absichtserklärung nicht offiziell an die neuen OECD-Vorschriften zu dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch gebunden haben. Dieser Schritt steht noch aus. Wie von der OECD angekündigt, soll ein umfassendes Dokument mit Leitlinien, einem Kommentar zur Auslegung und technischen Lösungen für die Umsetzung des automatischen Datenaustausches nach Juni 2014 fertig sein und im Herbst auf dem G20-Treffen der Finanzminister vorgestellt werden. Position des Bundesrats Nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung durch sein Mitglied Schneider-Amman hat der Bundesrat noch keine offizielle Position bekanntgegeben. Die letzte offizielle Stellungnahme datiert vom Juni 2013, als laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) das OECD-Dokument die am 14. Juni 2013 vom Bundesrat festgelegten Kriterien, also die Grundsätze von einer einheitlichen und globalen Norm, der Spezialität (d. h. die ausgetauschten Daten können nur für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und keinen anderen Zweck verwendet werden), der Vertraulichkeit der Daten und Transparenz für alle Arten von Finanzorganisationen, angelsächsische Trusts hierin eingeschlossen, respektiere. Das EFD hatte bestätigt, weiter an der Ausarbeitung der neuen Norm mitwirken zu wollen, die nur dann stehen wird, wenn die für ihre Anwendung erforderlichen technischen Lösungen und der Kommentar zur Auslegung vom Ausschuss für steuerliche Angelegenheiten der OECD übernommen wurden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Eidgenossenschaft die Gegenseitigkeit fordern möchte. Nach Herausgabe der Richtlinien und der Vorschläge für die technischen Lösungen wird sich die Eidgenossenschaft über die Modalitäten der Umsetzung in Schweizer Recht äussern. Wahrscheinlich werden der Abschluss bilateraler Abkommen und Anpassungen der nationalen Gesetzgebung erforderlich sein, die einer Annahme durch die eidgenössischen Räte und vielleicht auch vom Volk bedürfen. Die Eidgenossenschaft verfolgt ferner, die Probleme aus der Vergangenheit in Verbindung mit den Vermögenswerten, die nicht steuerlich berücksichtigt wurden, zu lösen und den Zugang der Auslandsmärkte zu den Schweizer Finanzinstituten zu erleichtern. 4

5 Position von BSI Eine solche Entwicklung hatten wir so oder so ähnlich vorhergesagt. Die Bank hat daher auch bereits Massnahmen ergriffen, um vorbereitet zu sein, wenn die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten. Der geplante OECD-Standard steht also in vollem Einklang mit den Zielen, die die Bank im Bereich der Steuerkonformität verfolgt. Dass auch andere wichtige Finanzplätze, in denen das Bankgeheimnis gültig ist, die Absichtserklärung unterzeichnet haben, bedeutet generell einen ersten Schritt hin zu gleichen Wettbewerbsbedingungen, was für die Zukunft des Schweizer Finanzplatzes und der Vermögensverwaltungsbranche insgesamt fundamental ist. So gesehen ist es wichtig, dass die Schweiz an der Ausarbeitung des neuen OECD-Standards weiter aktiv mitwirkt. Internationale Amtshilfe in Zahlen Im Bericht der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FIN- MA) für das Jahr 2013 werden 493 Anfragen zur Amtshilfe von 73 ausländischen Aufsichtsbehörden bestätigt. Damit liegt die FINMA weltweit auf Platz drei und es bekräftigt, welche Bedeutung dem Schweizer Finanzplatz im Private Banking zukommt. Von den Anfragen, die 363 Finanzintermediäre und 1218 Kunden betreffen, entfielen 13% auf die deutsche Aufsichtsbehörde. Dahinter folgen Frankreich, die USA (10%), Grossbritannien (8%) und Italien (3%). Im selben Jahr hat die FINMA 55 Anfragen weitergeleitet, 16% davon an die deutsche BaFin, 13% an die FMA aus Liechtenstein, 11% an die französische AMF, 9% an die italienische CONSOB und die Banca d Italia, 7% an die britische FCA und 2% an die US-amerikanische SEC. Wirft man den Blick weiter zurück, weisen die FINMA-Jahresberichte eine kontinuierliche Zunahme der Anfragen nach internationaler Amtshilfe aus: So waren es 94 Anfragen im Jahr 2007, 281 im Jahr 2010 und 380 im Jahr Im Folgenden sind die 47 Länder aufgeführt, welche die OECD-Absichtserklärung unterzeichnet haben: Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Brasilien, Kanada, China, Chile, Kolumbien, Costa Rica, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Korea, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, die Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Saudi-Arabien, Singapur, die Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, die Schweiz, die Türkei, Grossbritannien, die USA und die Europäische Union. FATCA FATCA ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Externe Vermögensverwalter werden nach den regional anwendbaren FATCA-Regelungen (wie Final Regulation, IGA Model 1 Regulations oder IGA Model 2 Regulations ) eingeteilt und müssen die ihnen unter FATCA obliegenden Pflichten erfüllen. Neben den weltweit anwendbaren endgültigen Regelungen (Final Regulations) von FATCA haben verschiedene Länder (unter anderem alle aktuellen BSI-Länder: Schweiz, Italien, Frankreich, Luxemburg, Malta, Hongkong, Singapur, Bahamas, Panama) mit dem IRS (Internal Revenue Service) die regionale Anwendung spezieller zwischenstaatlicher Abkommen (Intergovernmental Agreements) vereinbart. Durch FATCA sollen ausländische Finanzinstitute (Foreign Financial Institutions, FFIs) dazu verpflichtet werden, Informationen über ihre US-amerikanischen Kontoinhaber offenzulegen und die folgenden neuen Massnahmen einzuhalten: Restriktivere Compliance-Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Verfahren der Kontoeröffnung und die fortlaufende Überwachung aller Kundenbeziehungen. Neue und erweiterte Berichtsanforderungen, durch die IRS detaillierte Informationen über Konten/Depots im Eigentum von US-Kunden und ausländischen Gesellschaften, deren Vermögen im Zusammenhang mit US-Kunden steht, bereitgestellt werden. Ein neuer Quellensteuerabzug in Höhe von 30% auf bestimmte Zahlungen ( withholdable payments ) an nicht teilnehmende ausländische Finanzinstitute und nicht kooperationswillige Kunden (US-Kunden, die sich weigern, dem IRS unter FATCA erforderliche Informationen offenzulegen). Verfahren zur Kontoeröffnung und Überwachung Gemäss FATCA müssen Finanzinstitute bis zum 1. Juli 2014 Verfahren einrichten, durch die neue Einzelkontoinhaber dokumentiert werden. Die Gesellschaften der BSI-Gruppe müssen alle neuen Kunden (egal ob US-Kunden oder nicht) gemäss FATCA einteilen. Die Kontoeröffnungsformulare wurden überarbeitet: Das neue Formular Declaration with regard to US tax regulation für natürliche Personen (Einzelpersonen) wurde bereits vorbereitet und steht jetzt zur Verfügung. Dieses Formular ersetzt die beiden bisher verwendeten Formulare Declaration of Non-US Tax status for natural persons und Declaration of US person. Das neue Formular Declaration with regard to US tax regulation für juristische Personen wird bis Ende 2014 ausgearbeitet. Hierfür stellt der IRS neue FATCA-Richtlinien und Erläuterungen bereit. In Bezug auf externe Vermögensverwalter hat BSI entschieden, eine Selbsterklärung über die entsprechenden IRS-Formulare einzuholen. Die externen Vermögensverwalter wurden hierüber bereits schriftlich informiert, und wir gehen davon aus, dass bis Ende August 2014 alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 5

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7 Im Rahmen von FATCA muss BSI im gesamten Lebenszyklus seiner Kundenbeziehungen (Eröffnung, Führung, Schliessen von Konten) die Einhaltung US-amerikanischer Gesetze und Regelungen in Bezug auf Steuern und Wertpapiere sicherstellen. Insbesondere müssen Kundenberater und externe Vermögensverwalter im Laufe einer Bankbeziehung Änderungen von Umständen überwachen, die sich möglicherweise auf den Status eines bestehenden Kontos auswirken (US-Konto/kein US-Konto): Sobald ein Konto einen US-Bezug aufweist, muss umgehend die für Compliance zuständige BSI-Einheit benachrichtigt werden. Sobald ein Konto zu einem US-Konto wird, muss umgehend die für Compliance zuständige BSI-Einheit benachrichtigt werden. Vertragsbedingungen BSI hat entschieden, die aktuellen Vertragsbedingungen in allen BSI-Buchungszentren zu ändern, um neue Haftungsausschlüsse und verbindliche Bestimmungen im Falle veränderter Umstände aufzunehmen. Härteres Reglement einer Selbstanzeige ab ergibt Handlungsbedarf! In Deutschland Steuerpflichtige mit nicht regularisierten Bankkonten haben nur noch wenige Monate Zeit, ihre Vergehen beim Fiskus ohne saftige Strafzahlungen offenzulegen. Die Länder-Finanzminister beschlossen am 9. Mai 2014 in Stralsund, an der umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten. Doch sollen die steuerrechtlichen Strafzuschläge auf die durch illegale Auslandskonten verursachten Steuerschulden vom 1. Januar 2015 an spürbar erhöht werden. Die geplanten Änderungen ab auf einen Blick: a) Der Nacherklärungszeitraum von derzeit fünf Jahren soll auf zehn Jahre verlängert werden. Hierüber wurde bereits in der Finanzministerkonferenz vom Einigkeit erzielt. Dabei dürfte aber noch zu klären sein, ob die Bestimmung des Fristenbeginns und des Fristenlaufs nach den steuerrechtlichen Vorgaben zu erfolgen hat. Fraglich ist dabei, ob diese Vorgaben im Rahmen einer strafrechtlichen Vorschrift ausreichend bestimmt sind. b) Folge der Ausdehnung des Nacherklärungszeitraums ist dann auch, dass die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahreszeitraum zur Erlangung der Straffreiheit zwingend ist. c) Der Zeitraum der Strafverfolgungsverjährung bei einfacher Steuerhinterziehung soll von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Bislang ist nur bei besonders schwerer Steuerhinterziehung eine zehnjährige Verjährungsfrist vorgesehen. d) Der Strafzuschlag auf die nachzuzahlende Steuerschuld, der bisher ab einer Summe von Euro in Höhe von 5 % zu zahlen war soll in drei Stufen erhöht werden: 1. ab einer hinterzogenen Steuer von Euro sollen künftig 10%, 2. ab Euro hinterzogener Steuer sollen 15% und 3. ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro sollen 20% fällig werden. e) Als zusätzliche Voraussetzung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige soll die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr vorgegeben werden. Die Ausweitung des Zeitraums der strafrechtlich relevanten Nachversteuerung bedeutet nicht nur eine höhere nachzuentrichtende Steuerlast, sondern es kommt die Erläuterungspflicht für Konto/Depot-zugänge wie abgänge für diese Jahre hinzu. Durch diese erweiterten Dokumentationspflichten können zusätzliche Einkünfte oder Vermögensübertragungen in den Fokus der Finanzverwaltung gelangen. Aktuelle Situation bis voraussichtlich Im Zusammenhang mit der Regularisierung allfälliger nicht versteuerter Vermögenswerte in Deutschland hat die BSI ein Merkblatt betreffend Nacherklärung verfasst, dass wir bei Bedarf gerne unseren externen Vermögensverwalter zur verfügung stellen. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Nachdeklaration unter Beizug eines Steuerexperten vorgenommen werden sollte, da das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist und nur bei vollständiger Nacherklärung die Straffreiheit erreicht wird. In der Regel werden Bankunterlagen für die letzten 10 Jahre benötigt. Kurt Widmer BSI Wealth Planning Das neue Kollektivanlagengesetz (KAG) Durch das neue Kollektivanlagengesetz (KAG) und nachfolgende Verordnungen/Rundschreiben wurde der Begriff des qualifizierten Anlegers (QI) noch genauer beschrieben und in zwei Makrokategorien unterteilt: a) regulierter QI b) unregulierter QI. Unter die erste Kategorie fallen alle juristischen Personen, die der Genehmigung und Überwachung durch die FIN- MA unterliegen: Banken, Versicherungen, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen und Personen, die diese verwalten (vollständige Liste unter der Website ch > Bewilligungsträger). Unter die zweite Kategorie fallen die juristischen Personen wie Pensionskassen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen mit professioneller Tresorerie und alle anderen (natürlichen Personen), die sich durch Unterzeichnung einer speziellen Erklärung für das sogenannte Opt-in entschieden haben. Der die Opt-in-Erklärung erhaltende Rechtsträger (z. B. eine Bank) muss sich vergewissern, dass der Kunde tatsächlich unter die jeweilige Kategorie fällt und für die Qualifikation als QI legiti- 7

8 miert ist (diesbezüglich bestehen objektive und subjektive Elemente, die berücksichtigt werden müssen). Auch die Rechtsträger, die einen i) schriftlichen ii) unbefristeten iii) bezahlten Vermögensverwaltungsauftrag unterzeichnen, gelten als QI, jedoch muss der Kunde bei der Auftragsunterzeichnung über i) seine Qualifikation als qualifizierter Anleger (QI) ii) die mit dieser Qualifikation verbundenen Risiken iii) die Möglichkeit des Kunden, ein Opt-put vorzunehmen und nicht mehr als QI zu gelten, informiert werden. Bei dieser neuen Regelung wird ausserdem der Begriff des Vertriebs eingeführt und definiert. Eine Vertriebsaktivität besteht nicht im Falle des Verkaufs an einen regulierten QI oder im Falle des Verkaufs an Kunden, die einen Auftrag mit den oben erwähnten Eigenschaften unterzeichnet haben. Dagegen liegt eine Vertriebsaktivität nicht nur im Verhältnis zu Nicht-QI-Kunden vor, sondern auch im Verhältnis zu unregulierten QI. Bei einem Vertrieb muss für den angebotenen/vertriebenen Fonds sowohl ein Vertreter als auch eine Zahlstelle (Paying Agent) in der Schweiz benannt sein. Dieser Umstand, der für den von der FINMA genehmigten allgemeinen Vertrieb bereits bekannt ist, ist ausländischen kollektiven Kapitalanlagen, die in der Schweiz bisher in Form von Private Placements nahezu frei handeln konnten, noch nicht hinreichend bewusst. Diese ausländischen kollektiven Kapitalanlagen müssen jetzt genaue rechtliche Pflichten erfüllen und organisatorische Massnahmen treffen, falls sie nicht das Verfahren zur Vertriebsgenehmigung (für nicht qualifizierte Anleger) bei der FIN- MA durchführen möchten. Von Interesse ist hierbei noch, dass die Vertriebsaktivität zugunsten unabhängiger Vermögensverwalter nur dann als Vertrieb an qualifizierte Anleger gilt, wenn diese Vermögensverwalter sich schriftlich dazu verpflichten, die Informationen nur für Kunden zu verwenden, die gemäss KAG als qualifizierte Anleger eingestuft werden. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist mit Sicherheit im Falle von Einwänden seitens der Anleger, auch vor Gericht, wichtig. Andrea Fincato BSI Product Compliance BSI Fund Management S.A Im Zusammenhang mit Investmentfonds, verwalteten Spareinlagen und Möglichkeiten von Vermögensverwaltern und Family Offices, ihr Geschäftsmodell neu zu organisieren bzw. zu konsolidieren, haben wir vor einigen Monaten einen Artikel über die anstehenden Neuerungen bei den Vorschriften veröffentlicht. Heute kündigen wir Ihnen die Gründung der luxemburgischen Verwaltungsgesellschaft BSI Fund Management S.A. an, die es der BSI-Gruppe erlauben wird, ihren Kunden weitere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. BSI beabsichtigt, in Luxemburg ein Kompetenzzentrum für das Geschäft mit Investmentfonds einzurichten, das auf der Zusammenarbeit zwischen der neuen Gesellschaft und BSI Europe S.A. in ihrer Funktion als Depotbank aufbaut. Die neue Gesellschaft wird ab sofort UCITS-konforme Anlagefonds verwalten und aller Voraussicht nach in einer zweiten Phase Fonds entsprechend der AIFMD-Richtlinie anbieten, insbesondere Specialised Investment Funds (SIF) und UCI besser bekannt als Teil-II-Fonds. BSI Fund Management S.A. ist vor allem auf das Risikomanagement, die Einhaltung von Anlagebeschränkungen und den Vertrieb spezialisiert. Mit der aktiven Portfolioverwaltung werden BSI AG, Patrimony 1873 S.A. und externe Investment Manager betraut. BSI Fund Management S.A wird Anlegern und Kunden als einzige Anlaufstelle dienen, um ihren Bedürfnissen hinsichtlich Anlagen, Strukturierung, Gesetzesanpassung und Rationalisierung gerecht zu werden. BSI Fund Management S.A. bietet massgeschneiderte Lösungen sowohl über die Auflage von spezifischen SICAVs als auch durch die Nutzung von Kompartimenten in bestehenden Strukturen. Als Depotbank verwahrt und überwacht BSI Europe S.A. die Vermögenswerte der Fonds, wickelt Transaktionen und Zahlungen ab, kontrolliert Zahlungsströme, optimiert steuerliche Auswirkungen und überwacht die diversen Gegenparteien des Fonds. Dank der Synergien der beiden luxemburgischen Gesellschaften kann BSI ihre Kunden durch die verworrene Welt der neuen Regelungen führen und ihnen massgeschneiderte Lösungen bieten, um passende Antworten auf die Verpflichtungen unter anderem durch EMIR, MIFID II, UCITS V und VI sowie FATCA zu finden. Was ist unser Ziel? Wir möchten unseren Kunden Folgendes anbieten: italienische Kreativität, schweizerische Organisation und luxemburgisches Know-how bezüglich Anlagefonds. Wir freuen uns darauf, Ihre Projekte mit Ihnen zu analysieren und gemeinsam anzugehen. Freundliche Grüsse und bis zur nächsten Ausgabe dieses Newsletters. Simona Bortolazzi Conducting Officer BSI Fund Management S.A. Luxemburg Tel

9 Italien: erhöhung der Besteuerung von Zinsen, Kapitalgewinnen und Dividenden zum 1. Juli 2014 Nach dem Ergebnis der kürzlich abgehaltenen Europawahl zeichnet sich das Fortbestehen des Kabinetts Renzi ab. Es ist also so gut wie sicher, dass das Gesetzesdekret Nr. 66/2014 in Bezug auf dringende Massnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Gerechtigkeit am kommenden 24. Juni 2014 in ein Gesetz umgewandelt wird. Dieses Gesetzesdekret sieht die Anwendung neuer Steuersätze auf Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne ab dem 1. Juli 2014 vor. Der aktuell gültige Satz von 20% wird demnach ab dem 1. Juli 2014 auf 26% erhöht (ausgenommen hiervon ist der steuerbegünstigte Satz von 12,5%, der aktuell auf Zinsen und Kapitalgewinne aus Staatsanleihen und gleichgestellten Anleihen angewendet wird hierzu zählen unter anderem BEI, BIRS und gleichgestellte Anleihen ausländischer Staaten, soweit sie auf der White List stehen.). Die neue Quellensteuer von 26% gilt sowohl für von italienischen Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden als auch für Kapitalgewinne aus Aktien (diese Kapitalgewinne werden nicht an der Quelle besteuert, sondern müssen in der Steuererklärung des Folgejahres angegeben werden). Der Quellensteuer von künftig 26% (gegenüber einem aktuellen Satz von 20%) unterliegen weiterhin Gewinne aus dem Verkauf von in Italien notierten ausländischen ETF, wohingegen Wertzuwächse bei Gewinnen aus dem Verkauf ausländischer ETF, die an anderen Finanzplätzen notiert sind, an der jeweiligen Quelle besteuert werden (soweit nicht ein italienisches Steuersubstitut zwischengeschaltet ist). In diesem Fall müssen die Gewinne in der Steuererklärung des Folgejahres angegeben werden. Demgegenüber wird der Steuersatz für Zinsen und Kapitalgewinne aus Anleihen von Gebietskörperschaften ausländischer Staaten, die auf der White List stehen, von 20% auf 12,5% gesenkt. Für Personen, die beispielsweise nicht dem EU-Steuerrückbehalt unterliegen und die Finanzanlagen bei Bankinstituten in der Schweiz innehaben, ergibt sich im Rahmen der Erhöhung des Steuersatzes von 20% auf 26% zum 30. Juni 2014 der folgende technische Aspekt: Für Anleihezinsen, die für den Zeitraum vor dem 30. Juni 2014 fällig werden, besteht Anspruch auf Anwendung des aktuellen Steuersatzes. Da für alle ab dem 1. Juli 2014 zu zahlenden Zinsen der neue Steuersatz gilt, wird der vorherige Steuersatz durch eine Gutschrift von 6% ausgeglichen. Dies gilt beispielsweise für die Zinsen von Emittenten italienischer Unternehmensanleihen mit festem Coupon. Die oben genannten Massnahmen wirken sich auch auf Erträge aus Guthaben auf Kontokorrentkonten aus, deren Besteuerung auf 26% (von aktuell 20%) erhöht wird: Die Schweizer Bankinstitute, die auf die Zinsen die Schweizer Verrechnungssteuer in Höhe von 35% anwenden (wobei ein Zinsfreibetrag von 200,00 CHF für Konten mit nur einem Jahresabschluss besteht), ziehen die italienische Steuer nicht ab, aber die Kunden müssen alle Zinserträge in der Steuererklärung des Folgejahres angeben. Paolo Casanova BSI VD Tax Competence Center Datei download Die gegenwärtigen Extraktionen von XML-Daten für den EAM beruhen auf der INSA-Schnittstelle, die ursprünglich für das alte The BOSS -System entwickelt wurde. Nach der Migration auf AVALOQ im Jahre 2011 hatten wir nur die Schnittstelle modifiziert, ohne das vollständige Potenzial des neuen Systems zu nutzen. Inzwischen liegt es auf der Hand, dass die gegenwärtige Konfiguration nicht mehr ausreicht und wir eine neue, wirksamere und sichere Lösung implementieren müssen, um XML-Daten für den EAM herunterzuladen. Ziel muss sein, die Zahl der Fehler und die Duplikation von Daten zu verringern. Gegenwärtig gibt es ca. 70 EAMs in der gesamten BSI-Gruppe, die diesen Service mit verschiedenen internen Asset-Management-Systemen wie Allocare, Ask-It oder Guardian nutzen. Die vorgeschlagene neue Lösung (verfügbar ab September 2014) basiert auf der Extraktion neuer XML-Dateien unter Nutzung der Standardansichten in AVALOQ, die über eine spezielle Infrastruktur verfügbar sind (täglicher Snapshot keine historischen Daten). Die Extraktionen werden täglich durchgeführt und dem EAM auf einem sicheren und über Webbrowser und SFTP zugänglichen Dateiserver bereitgestellt. Die Liste der betroffenen Kunden wird direkt verwaltet, indem die Kunden über den BSI gruppiert werden. Jeder EAM erhält dabei eine Reihe von XML-Dateien mit beispielsweise Transaktionen, Positionen, Vermögenswerten und Preisen in Bezug auf die Kunden (Business Partners), die von Letzteren selbst verwaltet werden. Im Anschluss werden die XML-Dateien zum einfacheren Download in einer ZIP-Datei komprimiert. Die ZIP-Dateien des Vortages werden in den Ordner Backup verschoben und für eine maximale Anzahl Tage gespeichert (standardmässig 20). Da die neuen Dateien weitere Angaben (Felder wie durchschnittlicher Kaufpreis, historischer Wechselkurs, tägliche TWRR-Performance usw.) und ebenfalls eine unterschiedliche Struktur umfassen, ist eine Modifizierung der bestehenden Schnittstelle erforderlich. Die derzeit verwendete Lösung wird parallel zur neuen Lösung bis Ende 2015 aktiv bleiben. Nach diesem Datum wird sie ausgemustert. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von unserem IT-Beauftragten Guido Sciaresa unter der Telefonnummer +41 (0)

10 BSI Informiert Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass EOS Servizi Fiduciari SpA am 1. Mai 2014 zur Erweiterung ihrer Präsenz in Italien in Genua eine zweite italienische Niederlassung (nach der in Mailand) eröffnet hat. Dies ist eine wichtig Entscheidung, da EOS bereits über eine erstklassige Positionierung in der ligurischen Hauptstadt verfügt. Mit diesem strategischen Schritt gewinnt das Unternehmen weiter an Stärke hinzu, um noch effizienter die gesamte Region zu bedienen. Die neue Filiale in der Via XX Settembre 33/3 richtet sich gleichermassen an institutionelle wie private Kunden aus der Stadt und bietet ihnen sämtliche Treuhand-, Firmen-, Trust- und Vermögensverwaltungsleistungen. Eigenkapital Total Capital Ratio Als Beleg für ihre Solidität ist die Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) der BSI-Gruppe von 18,2 % zu werten (per Ende Dezember 2013), die deutlich über dem von der FINMA geforderten Zielwert von 12 % angesiedelt ist. Im letzten Jahr hat die Bank ihre Kapitalbasis um 3 % verstärkt, von 1,743 Mrd. CHF auf 1,793 Mrd. CHF per Ende Im gleichen Zeitraum ist der Kapitalüberschuss auf 607 Mio. CHF gestiegen, ungeachtet der von der FINMA verlangten Erhöhung der Kapitalreserven auf 50 %. Die BSI in Zahlen Dank unserem Know-how, unserer Expertise und nicht zuletzt unserer traditionellen Werte sind wir heute das, was wir sind: eine solide, vertrauenswürdige Privatbank. Mit einem verwalteten Vermögen von 89,4 Mrd. CHF (Stand 31. Dezember 2013) und über 2000 Mitarbeitern weltweit zählt BSI zu den wichtigsten auf das Private Wealth Management spezialisierten Bankengruppen in der Schweiz. Ende Dezember 2013 betrug die Bilanzsumme der BSI-Gruppe 24,9 Mrd. CHF. Stolz dürfen wir auch auf unseren Liquiditätsanteil sein. Die Forderungen gegenüber Banken, die Geldmarkt papiere und das Handelsportfolio machen 54 % der Bilanzsumme aus. Im Laufe der letzten drei Jahre hat die Bank ihren Anteil an Cash Assets von 48 % um 6 Prozentpunkte auf derzeit 54 % erhöht. Mit Sorgfalt verwalten wir alle Vermögenswerte. BSI definiert klare Leitlinien für das Asset-Liability-Management, die auf Begrenzung der Kreditrisiken ausgerichtet sind. Eine der in dieser Hinsicht getroffenen Mass nahmen ist die Beibehaltung eines hohen Anteils von Vermögenswerten mit geringem Risiko: In den letzten fünf Jahren wurde dieser Anteil von 34 % auf 55 % per 31. Dezember 2013 erhöht. Die Verwaltung der Vermögenswerte (Interbanken- und Anlageportfolio) wird konstant überwacht. Zudem wird immer ein angemessenes Niveau an sicheren und hoch liquiden Aktiva (erstklassige Staatsanleihen, Einlagen bei Zentralbanken und Liquidität) beibehalten. BSI ist so gesehen eine konservative Bank. Klar ersichtlich zeigt sich diese Ausrichtung darin, dass per 31. Dezember 2013 die Finanzanlagen und die Geld markt papiere ungefähr 6 % der Bilanzsumme ausmachten und diese fast ausschliesslich aus erstklassigen Staatsan leihen (Deutschland, Frankreich, supranationale Titel) bestanden. 10

11 BSI App Newsletter EAM N. 17 Juli 2014 iphone Android Subscribe financial newsletter Follow us on Youtube Facebook Das vorliegende Dokument dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Es stellt insbesondere weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder eine (allgemeine oder persönliche) Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Art von Finanzinstrument dar noch kann es als ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Empfehlung ausgelegt werden. Darüber hinaus darf es nicht das eigene Urteil des Empfängers ersetzen. Das vorliegende Dokument wurde von BSI AG anhand der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen erstellt. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Meinungen und Prognosen wurden daher mit ausschliesslichem Bezug auf den Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments formuliert und können sich jederzeit ändern, ohne dass eine Informations- und/oder Aktualisierungspflicht von Seiten von BSI AG besteht. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Meinungen und Prognosen beruhen auf Daten und Recherchen, die aus als zuverlässig geltenden öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Quellen stammen. BSI übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Korrektheit und Vollständigkeit und lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Verwendung des in diesem Dokument enthaltenen Materials entstehen können, ab. Die in diesem Dokument behandelten Investitionen und Strategien sind unter Umständen nicht für alle Arten und Kategorien von Anlegern geeignet. Generell ist zu berücksichtigen, dass alle Anlagen ein gewisses Mass an Risiko beinhalten. Der Wert einer jeden Anlage kann deutlich steigen oder sinken, so dass der Anleger unter Umständen nicht in der Lage ist, den gesamten Anlagebetrag zurückzuerlangen. Es ist ferner zu beachten, dass die frühere Performance keine Garantie für künftige Ergebnisse darstellt. Alle in diesem Dokument aufgeführten Preise dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und entsprechen nicht notwendigerweise den internen Buchungen oder Aufzeichnungen von BSI. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass eine Transaktion zu diesen Preisen durchgeführt werden könnte oder hätte durchgeführt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Annahmen von Seiten von BSI oder aus anderer Quelle zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Schliesslich können Währungsschwankungen Auswirkungen auf die unter Umständen in diesem Dokument angegebenen Bewertungen und Preise haben. In einigen Ländern unterliegen gewisse Produkte und Dienstleistungen gesetzlichen Einschränkungen; die Informationen zu diesen Produkten sind somit nur für die Länder bestimmt, in denen diese Einschränkungen nicht gelten. Das vorliegende Dokument darf nur unter Nennung des Namens BSI ganz oder teilweise vervielfältigt oder veröffentlicht werden. BSI Bank 2014/Juli BSI Business Communication Deutsche Version

12 BSI SA Viale Stefano Franscini Lugano Svizzera tel. +41 (0) EAM

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