Regionaler Strukturplan Gesundheit Kärnten 2020

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1 Regionaler Strukturplan Gesundheit Kärnten 2020 korrigierte Version vom Im Auftrag des Kärntner Gesundheitsfonds

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3 HEALTH Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft Neue Stiftingtalstraße 2, A-8010 Graz Tel.: +43 (0) FAX: +43 (0) mailto: health@joanneum.at

4 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 Kärnten Inhalt INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 4 Abbildungsverzeichnis... 6 Tabellenverzeichnis... 6 Glossar Executive Summary Einleitung Planungsgrundsätze und Methoden SOLL-Konzeption für Einleitung Auftragsklärung Allgemeine Feststellungen Begriffsbestimmungen Berichtsstruktur Versorgungsfeld Kärnten Geografie Topografie Demografie akutstationäre Versorgung Planungsgrundlagen Methode Stationäre Akutversorgung IST ambulante Versorgung Zielvorstellungen und Planungsgrundsätze Planungsgrundlagen Methodik Fachspezifische Ergebnisdarstellung Primary Health Care (PHC) Medizinisch-technische Großgeräte Grundlagen Bestehende Versorgungsstruktur Methode SOLL-Situation für Hämodialyse Analyse der IST-Situation Rahmen der Planung Methodischer Ansatz SOLL-Struktur Begleitende Anmerkungen Palliativversorgung Definitionen und Begriffsbestimmungen Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Aktuelle Versorgungssituation SOLL-Situation, psychosoziale Versorgung Seite 4 von 98

5 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 Kärnten Inhalt 9.1 IST Situation SOLL Strukturen für Referenzen Anhang quantitative Strukturdarstellung bis Kärnten Gesamt Versorgungsregion 21 Kärnten-Ost Versorgungsregion 22 Kärnten-West Akutstationärer Versorgungsbereich Standortspezifische Darstellung Ambulanter Versorgungsbereich 2 Planstellenstruktur je politischer Bezirk Seite 5 von 98

6 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 Kärnten Inhalt ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Versorgungsregionen, Quelle: Statistik Austria, eigene Darstellung Abbildung 2: Grundsatz des Kalkulationsalgorithmus Abbildung 3: quantitative Entwicklung der Optionen der Nierenersatztherapie in Kärnten, TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: SOLL-Situation COR, STR, ECT und PET; *betrieben vom Klinikum Klagenfurt Tabelle 2: standortspezifische SOLL-Struktur CT und MR, 2020; Tabelle 3: SOLL 2020 an Hämodialyseplätzen, quantitativ und standortspezifisch Tabelle 4: Bausteine der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung Tabelle 5: SOLL-Struktur Palliativversorgung Tabelle 6: Vorschlag Personalausstattung Palliativversorgung Tabelle 7: Personalzahlen je Einwohner für psychosoziale Beratungsstellen und Ambulatorien Tabelle 8: strukturelle Verantwortlichkeitsfestlegung und Personalzahlen für Erwachsenenpsychiatrie Tabelle 9: strukturelle Verantwortlichkeitsfestlegung und Personalzahlen für KJP; Seite 6 von 98

7 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 Kärnten Inhalt GLOSSAR Allgemeine Abkürzungen A Abteilung AEE ambulante Erstversorgungseinheit AG/R Akutgeriatrie/Remobilisation Art. Artikel ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt B stationäre Betten BGK Bundesgesundheitskommission BHB Barmherzige Brüder BKK Betriebskrankenkasse BL Bundesland BMZ min,max Bettenmessziffer (Minimum, Maximum) BRZ Brustzentrum BTage Belagstage BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter B-VG Bundesverfassungsgesetz bzw. beziehungsweise COR-DSA Coronarangiographische Arbeitsplätze, Digitale Subtraktions-Angiographieanlage CT Computertomographie(gerät) D Department DGKP Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson DIAG Dokumentations- und Informationssystem für Analysen im Gesundheitswesen DS Diplomierte Sozialhilfe dtk dislozierte Tagesklinik dwk dislozierte Wochenklinik ECT Emissions-Computer-Tomographiegeräte EV Erstversorgung EW Einwohnerinnen und Einwohner FA Fachabteilung FOKO Folgekosten (Datensatz) GEM Abteilung mit gemischtem Belag GÖG Gesundheit Österreich GmbH GSBG Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz GZ Geschäftszahl HH Heimhilfe idf in der Fassung IFB Interdisziplinäre und interfunktionelle Betten in Intensiveinheiten Seite 7 von 98

8 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 Kärnten Inhalt inkl. INT-E INT-K KA KABEG KAKuG KGKK KH LDF LGBl. LKF LKH MBZ MPT MR NUTS ÖBIG ÖROK ÖSG Pat. PET PH PKD PRIKRAF PS PVA RCU rel. KHH rel. VWD RFD RFZ RNS S SD SHA SKA SMP SPECT STR SVA SVB SVE TA inklusive Betten der Intensivpflege für Erwachsene Betten der Intensivpflege für Kinder Krankenanstalt Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEG Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten Kärntner Gebietskrankenkasse Krankenhaus Leistungsdiagnosen-Fall Landesgesetzblatt Leistungsorientierte Krankenanstalten-Finanzierung Landeskrankenhaus Mindestbettenzahl Mobiles Palliativteam Magnetresonanztomographie(gerät) Nomenclature des unités territoriales statistiques Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen Österreichische Raumordnungskonferenz Österreichischer Strukturplan Gesundheit Patientinnen und Patienten Positronen-Emissions-Computertomographie Pflegehilfe Palliativkonsiliardienst Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds stationäre Palliativbetten Pensionsversicherungsanstalt Respiratory Care Unit relative Krankenhaushäufigkeit relative Verweildauer Relative Frequenzdichte Referenzzentrum Remobilisation und Nachsorge Schwerpunkt Satellitendepartment Sonderheilanstalt Sonderkrankenanstalt Sozialmedizinischer Pflegedienst Single-Photon-Emissions-Computer-Tomographie(gerät) Strahlentherapiegerät Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Sozialversicherungsanstalt der Bauern Standardversorgungseinheit Terminambulanz Seite 8 von 98

9 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 Kärnten Inhalt Ü/I UKH v.a. VAEB vgl. VR VZ VZÄ z.b. ZAE Überwachungseinheit/Intensivbehandlungseinheit Unfallkrankenhaus vor allem Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau vergleiche Versorgungsregion Versorgungszone Vollzeitäquivalent zum Beispiel Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheit Medizinische Fachrichtungen AN Anästhesie AU Augenheilkunde CH Allgemeinchirurgie DER Dermatologie GAS Gastroenterologie GEB Geburtshilfe GGH Gynäkologie und Geburtshilfe GYN Gynäkologie HNO Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde IM Innere Medizin KCH Kinderchirurgie KI Kinderheilkunde KJP Kinder- und Jugendpsychiatrie MKG Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie NC Neurochirurgie NEU Neurologie OR Orthopädie PAL Palliativmedizin PCH Plastische Chirurgie PSO-E Psychosomatik - Erwachsene PSO-K Psychosomatik - Kinder PSY Psychiatrie PUL Pulmologie SRN Strahlentherapie UC Unfallchirurgie URO Urologie FE HE K Bezirke in Kärnten Feldkirchen Hermagor Klagenfurt (Stadt) Seite 9 von 98

10 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 Kärnten Inhalt KL SP SV WO VI VL VK Klagenfurt-Land Spittal/Drau St. Veit/Glan Wolfsberg Villach (Stadt) Villach-Land Völkermarkt Versorgungsregionen in Kärnten VR 21 Versorgungsregion 21 - Ostkärnten Bezirke: Klagenfurt, Klagenfurt-Land, Feldkirchen, St. Veit/Glan, Völkermarkt, Wolfsberg VR 22 Versorgungsregion 22 - Westkärnten Bezirke: Hermagor, Spittal/Drau, Villach, Villach-Land Seite 10 von 98

11 Executive Summary 1 EXECUTIVE SUMMARY 1.1 Einleitung Das Institut HEALTH Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbh wurde vom Kärntner Gesundheitsfonds mit der Durchführung der Analyse- und Planungsarbeiten für den Regionalen Strukturplan Gesundheit 2020 für das Land Kärnten beauftragt. Die Planungsinhalte umfassen dabei den akutstationären Versorgungsbereich, den gesamten ambulanten Versorgungsbereich (spitalsambulant, niedergelassen mit und ohne 2-Kassenvertrag, Ambulatorien), die ambulante Hämodialyseversorgung, die Versorgung mit medizinisch-technischen Großgeräten sowie die gesamte psychosoziale Versorgung. Darüber hinaus war die mobile Palliativversorgung zu planen. Für jeden dieser Themenbereiche war eine Darstellung der Ist-Situation sowohl in struktureller Hinsicht als auch mit Bezug auf das Leistungsgeschehen abzubilden und daraus die Soll-Struktur abzuleiten. Planungshorizont ist das Jahr Planungsgrundsätze und Methoden Die wesentlichen Grundsätze der Planung entsprechen den Vorgaben des ÖSG 2012, der den Rahmen der Planung bildet sowie jenen der Gesundheitsreform auf Bundesebene und den Festlegungen der Landeszielsteuerung. Diese sind die Sicherstellung einer bestmöglich erreichbaren, bedarfsgerechten, qualitativ sinnvollen und hochwertigen, effizienten und effektiven sowie regional gleichwertigen Versorgung. Ziele der Planungsfestlegungen sind die Entlastung vollstationärer Strukturen und die Forcierung tagesklinischer und tagesstrukturierender Leistungsangebote sowie der Ausbau des ambulanten Versorgungsangebots. Es wurden überregionale Versorgungsströme berücksichtigt und es wurde das gesamte Versorgungsangebot im Sinne eines integrierten Ansatzes als ineinandergreifendes und aufeinander abgestimmtes System betrachtet. Die Vorgehensweise beruht auf einer quantitativen Analyse des tatsächlichen Leistungsgeschehenes je Sektor mit detaillierten Betrachtungen zu Inanspruchnahme und Leistungserbringung, wofür viele Indikatoren berechnet wurden. Dafür standen anonymisierte Rohdaten aus den betreffenden Verrechnungssystemen zur Verfügung. Die prognostischen Abschätzungen beruhen auf demografischen Entwicklungsfaktoren und verschiedenen Anpassungsschritten zu den einzelnen Parametern. Dies geschah anhand von datengetriebenen Normierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gespeist aus dem tatsächlichen regionalen Leistungsgeschehen entnommenen Benchmarks. Die theoretischen quantitativen Planungsaussagen wurden in der Folge regionalen Spezifika, standortbezogenen Besonderheiten und Erreichbarkeitsbetrachtungen unterzogen und qualitativ definiert. In manchen Planungsbereichen erfolgte die Festlegung unmittelbar durch qualitative Überlegungen. Seite 11 von 98

12 Executive Summary 1.3 SOLL-Konzeption für Akutstationäre Versorgung Die wesentlichsten Entwicklungen im akutstationären Versorgungsbereich, die durch diesen RSG unter der Prämisse der Standortgarantie vorgeschlagen werden, sind eine klare Festlegung der Rollen der einzelnen Krankenanstalten. Der Plan sieht außerdem eine enge Zusammenarbeit des UKH Klagenfurt mit dem Klinikum vor. Zudem wird die Rollen- und Aufgabenverteilung in der onkologischen Versorgung im Sinne eines abgestuften Modells klar festgelegt. Gleiches gilt in der neonatologischen Versorgung. Auf Fachebene werden entsprechend der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung insbesondere die Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie interdisziplinär geplant und mit einer Ausnahme auch so ausgewiesen. Auch in den Fachbereichen Chirurgie und Innere Medizin wird die neue Ärzte- Ausbildungsordnung berücksichtigt. Es werden an zwei Standorten chirurgische Abteilungen in reduzierte Organisationsformen (dislozierte Tages- und Wochenkliniken) umgewandelt, an einem Standort wird die Abteilung für Innere Medizin aufgelassen. Es kommt zu einer Dezentralisierung in den Bereichen der geriatrischen und der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung und zu einer Stärkung im Bereich der Neurologie. Die Zahl der tagesklinischen Betten wird in etwa verdoppelt und zugleich werden neue tagesklinische Angebote an mehreren Standorten geschaffen. Dabei soll auch die VR 22 besser als bisher fachlich abgedeckt werden. Summarisch schlägt der RSG Kärnten 2020 eine Bettenreduktion um etwa 8% vor, die ausschließlich im vollstationären Bereich erfolgen soll und die Verdoppelung der tagesklinischen Strukturen schon beinhaltet. Diese Veränderung ist fachspezifisch sehr unterschiedlich und berücksichtigt auch einen regionalen Ausgleich zwischen West und Ost Ambulante Versorgung Die ambulante Versorgung wird bis zum Jahr 2020 entlang des zu erwartenden Bedarfs weiterentwickelt und soll im Sinne der Gesundheitsreform auch neue Versorgungsmodelle etablieren können. Es wird eine Verdichtung der allgemeinmedizinischen Planstellen auf 261 festgelegt. Zudem werden zwei fixe Standorte für erste Modelle der multiprofessionellen Primärversorgung in Feldkirchen und in Friesach vorgesehen. Darüber hinaus soll es bis 2020 je einen weiteren Standort in den Bezirken Spittal/Drau, Klagenfurt, Hermagor und Völkermarkt geben. Es wird zusätzliche Planstellen in einzelnen Fächern in geringem Ausmaß und Reduktionen in geringem Ausmaß in anderen Fächern geben. Die Planstellen für CH und NC sollen auslaufen. In der Summe aller Fächer kommt es zu einer summenneutralen Bedarfsanpassung in fachlicher und regionaler Hinsicht. Die ambulante Versorgung im Bereich der ZMK in Kärnten ist durch die außerhalb Wiens mit Abstand höchste Dichte an Planstellen unter allen Bundesländern geprägt (3,32 Planstellen je ; Bundesdurchschnitt: 3,15; bundesweite Planstellendichte ohne Wien 2,78). Zu erwähnen ist hierbei Seite 12 von 98

13 Executive Summary auch, dass die heterogene Verteilung der Planstellen mit einer starken Häufung im Bezirk Klagenfurt- Stadt und einer deutlich unterdurchschnittlichen Dichte im Bezirk Feldkirchen ausgeglichen wird. Die Versorgung im Bereich der ambulanten Hämodialyse ist gut ausgebaut und bleibt quantitativ unverändert. Es wird jedoch das Setzen von Maßnahmen zur Erhöhung der Transplantationszahlen und der Zahl an Patientinnen und Patienten mit Peritonealdialyse vorgeschlagen Medizinisch-technische Großgeräte Es wird der Aufbau folgender zusätzlicher MTGs für Kärnten bis 2020 vorgesehen: - Ein zusätzlicher Strahlentherapieplatz am Klinikum Klagenfurt - Ein zusätzliches PET-MR am Klinikum Klagenfurt - Zwei zusätzliche ECTs (je eines am LKH Villach und eines am Klinikum Klagenfurt) Die Zahl der Herzkatheter-Arbeitsplätze bleibt ebenso unverändert, wie jene der CTs und der MRs. Sowohl bei den CTs als auch bei den MRs bestehen gerade bei intramuralen Geräten deutliche Reservekapazitäten, die besser als bisher - zum Beispiel über Kooperationsmodelle genutzt werden sollten Psychosoziale Versorgung Es entspricht der medizinischen Entwicklung, dass die psychiatrische und psychosoziale Versorgung näher an den Wohnort und das Lebensumfeld der Betroffenen heranrücken soll, dass die ambulante und tagesstrukturierende Versorgung gestärkt werden sollen. Das für diesen RSG vorgeschlagene Versorgungsmodell trägt dem Rechnung. Es soll ein auf Ambulatorien aufgebautes ambulantes Versorgungssystem etabliert werden, das in multiprofessionellen Teams vor allem die Langzeitbetreuung von Patientinnen und Patienten koordiniert und durchführt. Diese Einrichtungen haben ein klares Aufgabenprofil in der Diagnostik und Therapieplanung bzw. in der Übernahme aus dem stationären Bereich sowie in der mobilen Notfallversorgung und der Konsiliartätigkeit. Es soll ein abgestuftes flächendeckendes Versorgungssystem aufgebaut werden, das aus fünf Beratungsstellen mit Ambulatorium, aus drei weiteren Beratungsstellen ohne Ambulatorium und aus drei Außenstellen besteht. Diese sollen eng kooperieren und sich in der Leistungserbringung gut abstimmen. Diese neuen Strukturen werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Krankenhausambulanzen und den bestehenden niedergelassenen Planstellen aus den bereits bestehenden Strukturen an psychosozialen Beratungs- und Therapieeinrichtungen heraus entwickelt werden, die es in Kärnten in großem Ausmaß bereits gibt, die derzeit jedoch wenig koordiniert und sehr unabhängig voneinander agieren. Zu diesem Zweck wird die Stelle einer Psychiatriekoordinatorin oder eines Psychiatriekoordinators geschaffen, die die Abstimmung und Weiterentwicklung des Systems leitet und steuert. Seite 13 von 98

14 Executive Summary Parallel dazu sollen an vier Standorten auch eigene Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie entstehen oder so weit als möglich aus bestehenden Einrichtungen heraus weiterentwickelt und an diese Ambulatorien angebunden werden Palliativversorgung Die bestehenden 32 Betten der stationären Palliativversorgung bleiben unverändert. Es werden jedoch zwei weitere Standorte für mobile Palliativteams am LKH Wolfsberg und am KH Spittal/Drau aufgebaut, die auch in die Konsiliarversorgung eingebunden werden sollen. Seite 14 von 98

15 Einleitung 2 EINLEITUNG Das Institut HEALTH Institut für Biomedizinische Technik und Gesundheitswissenschaften der Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbh wurde im Zuge der öffentlichen Ausschreibung der Planungsarbeiten zum Regionalen Strukturplan Gesundheit 2020 für Kärnten mit diesen Arbeiten vom Kärntner Gesundheitsfonds beauftragt. 2.1 Auftragsklärung Der RSG Kärnten 2020 versteht sich dabei als inhaltliche Weiterentwicklung und Detaillierung des ÖSG 2012, wobei die Gewährleistung einer qualitätsvollen, gleichmäßigen und innerhalb festgelegter Zeitrahmen erreichbaren, aber auch gesamtwirtschaftlich effizienten, medizinisch adäquaten und patienten/-innenorientierten Versorgung zum Ziel gesetzt ist. Die Planung für das Bundesland Kärnten umfasst grundsätzlich alle Ebenen und Teilbereiche der Gesundheitsversorgung und darüber hinaus Empfehlungen zur extramuralen psychosozialen Versorgung. Zu planen waren: - Die akutstationäre Versorgung - Der spitalsambulante und niedergelassene Versorgungsbereich inklusive die ambulante Hämodialyse - Die medizinisch-technischen Großgeräte - Die psychosoziale Versorgung inklusive Psychotherapie und klinische Psychologie für alle Altersgruppen - Die mobile Palliativversorgung Im Zuge der Planung hatte zu jedem der genannten Bereiche einer Analyse der IST- Versorgungssituation auf Basis der verfügbaren Daten zum jeweiligen Bereich zu erfolgen, und aus dieser waren die notwendigen Handlungsfelder abzuleiten. Auf diesen war in der Folge die SOLL- Konzeption für den Planungshorizont 2020 abzuleiten. 2.2 Allgemeine Feststellungen Die Grundlagen der durchgeführten Planungsarbeiten und der dargestellten Festlegungen bilden neben den umfangreichen und detaillierten Datenanalysen der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2012 sowie bestehende Planungsarbeiten das Land Kärnten und seine Struktur betreffend, einschließlich der geltende RSG-K 2015 (ausschließlich der extramuralen Festlegungen). Darüber hinaus wurde auf Vorgaben aus den Zielsteuerungsvereinbarungen Bedacht genommen. In Hinblick auf die Gültigkeitsdauer des vorliegenden RSG-K 2020 wurden auch Festlegungen vorweggenommen, die erst der nächste ÖSG 2015 treffen wird, die aber inhaltlich bereits abschätzbar sind, soweit sie für die Seite 15 von 98

16 Einleitung Erstellung dieses Plans von Bedeutung waren. Insbesondere betrifft dieser Vorgriff die erwartete Neustrukturierung der Ärzte-Ausbildungsordnung und die Neuordnung im Fach Innere Medizin und in der Allgemeinchirurgie. Die Planungsarbeiten selbst beruhen auf detaillierten Analysen der versorgungsrelevanten Daten und der bestehenden Strukturen und Prozesse an sich und leiten daraus die nach Einschätzung der Autoren bestmögliche Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen ab, um dem zukünftigen Bedarf bei möglichst effizienter Angebotsstruktur zu entsprechen. Die ursprünglichen Vorschläge und Konzeptionen wurden auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. In Gesprächen mit vielen beteiligten Akteuren und den politischen Entscheidungsträgern wurde ein beschlussfähiger und umsetzbarer Plan erstellt, weswegen dieser vorliegende Plan in manchen Details von den ursprünglichen Vorschlägen etwas abweicht. 2.3 Begriffsbestimmungen Beschreibung der Strukturelemente Im Anhang sind die Tabellen je Standort mit den jeweils höchstmöglichen vorzuhaltenden Organisationsformen je medizinisches Fach und den korrespondierenden Bettenzahlen dargestellt. Nachstehend sind die Bezeichnungen in den Tabellen sowie deren inhaltliche Bedeutung erklärt. Die umfassenden Erklärungen zu den Begriffen und die detaillierten strukturellen und funktionellen Definitionen und Qualitätskriterien dazu sind im ÖSG 2012 zu finden. ABT AEE B Abteilung Bettenführende Einheiten in Akutkrankenanstalten im Sinne von 2a (1) KAKuG mit ärztlichem Dienst gemäß 8 (1) KAKuG, vorzuhalten unter Beachtung der im ÖSG festgelegten Mindestbettenanzahl. 1 Sie ist zeitlich uneingeschränkt zu betreiben und bietet das Leistungsangebot entsprechend den Vorgaben des jeweils aktuell gültigen ÖSG bzw. des im RSG zugeordneten Versorgungsauftrags. Ambulante Erstversorgungseinheit Interdisziplinäre Struktur zur Erstbegutachtung und zur allfälligen Erstbehandlung inkl. Triage an 24 h je Tag und sieben Tagen pro Woche. Ausschließlich ambulante Begutachtung und Behandlung ungeplanter Patientenzugänge und gegebenenfalls Weiterleitung in erforderliche ambulante oder stationäre Versorgungsstruktur. Diese Einheit kann über eigene Beobachtungsbetten (Funktionsbetten) verfügen. 2 Betten Definiert im vorliegenden Bericht Betten, die am Standort zu führen sind, jedoch in keiner eigenen Organisationsform zusammengefasst sind, sondern einer anderen Organisationsform zugeordnet sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Betten der Palliativversorgung. 1 vgl. GÖG, ÖSG 2012, S. 25 ff 2 vgl. GÖG, ÖSG 2012, S. 30 ff Seite 16 von 98

17 Einleitung DEP dwk Department Eingeschränkt auf Einheiten der AG/R, RNS oder PSO. Departments der Unfallchirurgie sind laut ÖSG 2012 in Abteilungen oder Satellitendepartments umzuwandeln. Sie sind als eigene Kostenstellen mit speziellem Funktionscode zu führen. Siehe dazu die strukturellen Voraussetzungen lt. ÖSG in der aktuell gültigen Fassung. Dislozierte Wochenklinik Die dislozierte Wochenklinik ist ein dislozierter, Betten führender Teil einer Abteilung (Mutterabteilung) mit dieser zugeordneten systemisierten Betten, in denen Behandlungen der Basisversorgung mit kurzer Verweildauer durchgeführt werden. Für Krankenanstalten-Aufenthalte mit erwarteter Entlassung innerhalb der definierten Betriebszeiten. Sie ist vorrangig für elektive operative Leistungen und gegebenenfalls solche aus konservativen Bereichen vorgesehen. Die organisatorische sowie medizinische Zusammenarbeit mit der Mutterabteilung ist sicher zu stellen. dtk EV IFB NQ SP Dislozierte Tagesklinik Dies sind Betten an einem Krankenanstalten-Standort ohne vollstationäre Betten führende Einheit derselben Fachrichtung. In Tageskliniken erfolgen ausschließlich geplante tageschirurgische Eingriffe. Eine dtk hat ein eingeschränktes Leistungsangebot, das in der Leistungsmatrix des jeweils aktuell gültigen ÖSG definiert ist. 3 Sie soll nach Möglichkeit interdisziplinär bzw. fachübergreifend betrieben werden. Sie können als eigenständige Organisationseinheiten geführt werden. Es benötigt jedenfalls eine Kooperationsvereinbarung mit einer Abteilung aus dem entsprechenden Fach zur personellen und fachlichen Absicherung dieser reduzierten Organisationsform. Erstversorgungseinheit Erstversorgungseinheiten werden entweder als ZAE oder als AEE geführt. Siehe dazu die jeweiligen Erklärungen. Interdisziplinäre und interfunktionelle Betten in Intensiveinheiten Das sind nach Möglichkeit interdisziplinär und interfunktionell zu führende Betten in Intensiveinheiten, die dort, wo es strukturelle Qualitätsvorgaben nicht anders erfordern, internistisch für PatientInnen von konservativen Fächern und anästhesiologisch für PatientInnen von chirurgischen Fächern, sowie interfunktionell für Intensivüberwachung bzw. Intensivbehandlung genutzt werden sollen. Tagesklinisches Angebot (Bettenzahl unbestimmt) Tagesklinische Betten werden jedenfalls im Rahmen der gesamten Betten der zugehörigen Fachabteilung ausgewiesen. NQ drückt aus, dass eine Etablierung von tagesklinischen Betten zwingend vorzusehen ist, dass deren Zahl jedoch nicht festgelegt wurde. Die standortspezifische und fachspezifische Festlegung der tagesklinischen Bettenzahl obliegt in diesen Fällen dem jeweiligen Träger. Sie müssen von der Bettenanzahl der Mutterabteilung jedenfalls im Verhältnis 1:1 abgezogen werden. Schwerpunkt-Psychosomatik für Säuglinge, Kinder und Jugendliche Siehe dazu die Definition und Strukturqualitätskriterien laut ÖSG 2012 S. 97 ff. Diese sind jedenfalls an beiden Standorten einzuhalten und umzusetzen. 3 vgl. derzeit GÖG, ÖSG 2012, Anhang Leistungsmatrix auf Basis LKF-Modell 2015 S. 1 ff Seite 17 von 98

18 Einleitung TA Terminambulanz Diese Ambulanzen (inklusive allfälliger Spezialambulanzen) bieten keine Notfallversorgung und sind nicht für ungeplante PatientInnenbesuche vorgesehen. Sie haben begrenzte Öffnungszeiten, vergeben Termine zu den Tageskernzeiten und versorgen nur für geplante Patientenkontakte. Ungeplante Besuche erfolgen nur über die 24h-Ambulanzen (AEE oder ZAE oder 24h Ambulanzen für KI und KCH, PSY und GEB) als direkte Zuweiser bei fachspezifischem Versorgungsbedarf. ZAE Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheit Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten dienen der effizienten Versorgung ungeplanter Zugänge mit vor allem akuter Symptomatik. Führung durch einen in der Notfallversorgung erfahrenen Arzt mit ius practicandi und weiteren Qualifikationen. in Zentralkrankenanstalten ist auch der Einsatz einschlägig qualifizierter Fachärzte/Fachärztinnen zulässig. Die zentrale Funktion besteht in der Erstbegutachtung und behandlung ungeplanter Zugänge, in der Triage und allfälligen Weiterleitung in die fachlich zuständige Fachstruktur innerhalb und außerhalb der erstversorgenden Krankenanstalt (akutstationär oder ambulant) und in einer einfachen abschließenden Versorgung. Zur Abklärung von Behandlungserfordernissen und Patientenbeobachtung sind stationäre Kurzaufenthalte bis maximal 24 h zulässig. Dafür werden systemisierte Betten im definierten Ausmaß vorgehalten, die im Tagesverlauf auch mehrfach belegt werden können. Es gelten die strukturellen und funktionellen Vorgaben des jeweils gültigen ÖSG 4. Diese Einheit ist nicht geeignet zur Erstversorgung Schwerverletzter und für die Geburtshilfe. Es ist jedenfalls eine enge Zusammenarbeit mit dem Notarzt und Rettungswesen sicher zu stellen. 24h uneingeschränkte Betriebszeiten Sowohl die AEE als auch die ZAE werden rund um die Uhr für die Erst- und Notfallversorgung offen gehalten. Dies gilt zudem für Ambulanzen der Geburtshilfe (nicht der Gynäkologie), der Psychiatrie, der Kinder- und Jugend-Psychiatrie und für Ambulanzen der Kinderheilkunde und Kinderchirurgie gemeinsam Tagesklinische Versorgungsstrukturen Es werden im Zuge dieses RSG-Kärnten die tagesklinischen und halbstationären Strukturen ausgebaut. Dies geschieht im Wesentlichen durch entsprechende Plätze im Rahmen einer fachgleichen Abteilung vor Ort oder durch eine dislozierte Einrichtung. Die in den quantitativen Festlegungen definierten Bettenzahlen je Standort und Fach für tagesklinische Betten stellen die Mindestzahlen dar. Diese können unter Einhaltung der festgelegten gesamten vollstationären Planbettenobergrenzen je Fach und Standort durch Umwidmung vollstationärer Kapazitäten überschritten werden. Wenn keine quantitative Festlegung erfolgte (NQ), so sind zwar jedenfalls tagesklinische Kapazitäten vorzusehen, deren Anzahl ist jedoch vom jeweiligen Träger unter Umwandlung vollstationärer Betten festzulegen. 4 vgl.: GÖG, ÖSG 2012, S. 30 ff Seite 18 von 98

19 Einleitung Einrichtung von Wochenkliniken Es obliegt einem Träger, im Rahmen von Fachabteilungen wochenklinische Betriebsformen für einzelne Stationen zu definieren, wo dies aus organisatorischen Gründen im Sinne einer effizienteren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur sinnvoll erscheint. Werden vollstationäre Betten in Betten einer Wochenklinik umgewandelt, so dürfen für jedes in diesem RSG systemisierte vollstationäre Bett bis zu 1,4 wochenklinische Betten als Ersatz aufgestellt werden. Dieser Faktor ergibt sich aus den Öffnungszeiten an nur fünf Tagen der Woche. Hierfür darf auch die fach- und standortspezifische Planbettenobergrenze für vollstationäre Betten überschritten werden. Die Umwandlung vollstationärer in wochenklinische Strukturen hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsfonds zu erfolgen. Die wochenklinischen Strukturen müssen als eigenständige Kostenstelle geführt werden. Damit ist gewährleistet, dass im Jahresdurchschnitt nicht mehr Betten aufgestellt sind, als die Gesamtsumme der ausgewiesenen Planbetten je medizinische Fachrichtung und je Standort. 2.4 Berichtsstruktur Der vorliegende Bericht zum Regionalen Strukturplan Kärnten 2020 gliedert sich in einleitende, allgemein gehaltene Kapitel zum Projektumfeld und in der Folge zu einzelnen Fachkapiteln zu jedem einzelnen Planungsbereich. Diese gehen jeweils im Detail auf themenspezifische inhaltliche Präzisierungen sowie die jeweils angewendete Planungsmethode und den jeweils verwendeten Planungsalgorithmus ein. Im Anhang zu diesem Bericht findet sich schließlich der tabellarische Teil, der die genauen Planzahlen auf Ebene der Organisationsstrukturen für jedes vorzuhaltende Fach auf Ebene des gesamten Bundeslandes Kärnten und auf Ebene der einzelnen Standorte enthält. Die standortbezogenen Darstellungen sind jeweils pro Versorgungsregion zusammengefasst. Diese regional zusammengefassten Darstellungen enthalten zudem die Planungsaussagen für den ambulanten Versorgungsbereich und die medizinisch-technischen Großgeräte. Seite 19 von 98

20 Versorgungsfeld Kärnten 3 VERSORGUNGSFELD KÄRNTEN 3.1 Geografie Kärnten ist das südlichste Bundesland Österreichs und mit km 2 Landesfläche 5 das fünftgrößte km 2 sind Dauersiedlungsraum 6, das entspricht etwa 25 % der Gesamtfläche. Kärnten gliedert sich in zehn politische Bezirke 7, von denen Spittal/Drau mit km 2 der flächenmäßig größte Bezirk ist, gefolgt von St. Veit/Glan mit km 2 und Villach-Land mit km 2. Weiters besteht Kärnten aus 132 Gemeinden sowie den drei NUTS III-Regionen 8 Klagenfurt-Villach, Oberkärnten und Unterkärnten. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) unterteilt für die Zwecke der Versorgungsplanung Kärnten in zwei Versorgungsregionen. Zur Versorgungsregion Kärnten-Ost zählen die Bezirke Feldkirchen, Klagenfurt-Land, Klagenfurt-Stadt, St. Veit/Glan, Völkermarkt und Wolfsberg. Die Versorgungsregion Kärnten-West besteht aus den politischen Bezirken Hermagor, Spittal/Drau, Villach- Land und Villach-Stadt. Die Einteilung in NUTS III-Regionen differiert von jener in Versorgungsregionen, der vorliegende RSG ist auf die Einteilung in Versorgungsregionen aufgebaut. Abbildung 1: Versorgungsregionen, Quelle: Statistik Austria, eigene Darstellung 5 abgerufen am Der Dauersiedlungsraum umfasst agrarwirtschaftlich, baulich und verkehrsmäßig genutzte Flächen, ohne alpine Grünland-, Wald-, Ödland- und Gewässerflächen. ( abgerufen am ) 7 abgerufen am abgerufen am Seite 20 von 98

21 Versorgungsfeld Kärnten Gemeinsam mit dem südlichen Teil des Burgenlandes und der Steiermark vervollständigt Kärnten die Versorgungszone Süd im Sinne des ÖSG Topografie Das Klagenfurter Becken erstreckt sich von Villach bis Lavamünd, vom Rosental im Süden bis Feldkirchen und Althofen im Norden. Es ist das Hauptsiedlungsgebiet mit den großen Städten Klagenfurt, Villach, Sankt Veit an der Glan, Völkermarkt und Feldkirchen. Das Klagenfurter Becken und die Täler Kärntens sind von Gebirgen umgeben. Große Gebirgszüge sind die Hohen Tauern und die Gurktaler Alpen im Norden, die Karnischen Alpen und die Karawanken im Süden sowie die Saualpe und die Koralpe im Osten. Während Oberkärnten von hohen Bergen geprägt ist, dominieren in Unterkärnten die Lavanttaler Alpen mit weniger hohen Gipfeln. Die Drau, die das Land der Länge nach durchfließt, erfüllt wichtige Funktionen. Sie wird vor allem energietechnisch intensiv genutzt, indem sie fast durchgehend aufgestaut ist und dadurch zehn Laufkraftwerke speist. Insgesamt befinden sich in Kärnten rund 1270 Seen mit einer Gesamtfläche von annähernd 60 km², wovon die vier größten alleine fast 50 km² einnehmen. Kärnten verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, wobei Villach einen bedeutenden Verkehrsknotenpunkt darstellt. Drei Autobahnen führen durch das Land (A2-Südautobahn, A10- Tauernautobahn, A11-Karawankenautobahn), die wichtigsten Eisenbahnlinien sind die Südbahn und die Tauernbahn. Durch den relativ hohen Gebirgsanteil und die dadurch bedingten langen Täler entstehen teilweise lange Verkehrswege. Diese Tatsache findet beim Planungsaspekt Erreichbarkeit Berücksichtigung. 3.3 Demografie Im Jahr 2012 zählt Kärnten entsprechend den Vorausschätzungen des aktuellen statistischen Jahrbuchs Einwohnerinnen und Einwohner (EW), wobei in der Versorgungsregion Kärnten- Ost ca Personen leben, in Kärnten-West etwas über EW, was ca. 40 % der gesamten Kärntner Bevölkerung entspricht 10. Mit durchschnittlich 58 EW 11 pro km 2 weist Kärnten insgesamt eine relativ geringe Siedlungsdichte auf, österreichweit zählt es gemeinsam mit Tirol zu den am dünnsten besiedelten Bundesländern, jedoch sind die Siedlungsgebiete aufgrund der Topografie sehr ungleich verteilt. Der Großteil der Bevölkerung Kärntens lebt im Klagenfurter Becken zwischen Villach und Klagenfurt. Klagenfurt hat mit 795 EW pro km 2 die höchste Siedlungsdichte, gefolgt von Villach mit 442 EW/km 2. Die übri- 9 vgl. GÖG, ÖSG 2012, S vgl.: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2015 Bevölkerung 2.17, S vgl.: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2014 Bevölkerung, S 42 Seite 21 von 98

22 Versorgungsfeld Kärnten gen politischen Bezirke sind wesentlich dünner besiedelt, hier liegt die Siedlungsdichte zwischen 23 EW/km 2 in Hermagor und 76 EW/km 2 in Klagenfurt-Land. Kärnten ist das einzige österreichische Bundesland, in dem bis 2020 mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen ist bestand die Bevölkerung zu 48,5 % aus Männern und zu 51,5 % aus Frauen. Während der Anteil der Jährigen bis 2020 sinken wird, sind in der Population der über 50-Jährigen Steigerungen zu erwarten. In der Gruppe der weiblichen Bevölkerung zwischen 80 und 90 Jahren ist mit einer Zunahme um mehr als das Doppelte zu rechnen. Die Wanderungsbilanz für 2012 ist positiv. Im Vergleich zu 2011 nahm die Wohnbevölkerung in Kärnten im Jahr 2012 um 602 Personen zu. Während in Klagenfurt ( ) und Villach (+ 362) die meisten Zuwächse verzeichnet wurden, nahm die Einwohnerzahl in Spittal/Drau (-383), St. Veit/Glan (-239) und Wolfsberg (-181) ab 13. Seit 2008 steigt der Anteil der unselbständig Beschäftigten waren Personen in Kärnten unselbständig beschäftigt, davon Frauen. Diese Anzahl (36 % der Bevölkerung ist unselbständig beschäftigt) liegt unter dem österreichischen Wert von 43 % 15. Knapp ein Prozent der unselbständig Beschäftigten arbeitete im Primärsektor (Land- und Forstwirtschaft), etwa ein Drittel im Produktionssektor und ca. zwei Drittel im Dienstleistungssektor waren der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hochqualifiziert, mittelqualifiziert und niedrigqualifiziert. Die Anteilsveränderungen zu 2008 betragen bei den Hochqualifizierten -2,4 %, bei den Mittelqualifizierten + 0,3 % und bei den Niedrigqualifizierten + 2,1 % Personen waren 2012 geringfügig beschäftigt, darunter Frauen und Lehrlinge. Das Bruttomedianeinkommen betrug Euro, wobei Frauen um Durchschnitt Euro und Männer Euro pro Monat verdienten 16. Die Arbeitslosenquote lag 2012 bei 9,1 %. Damit ist Kärnten nach Wien das Bundesland mit der zweithöchsten Arbeitslosenquote und liegt 2,1 % über dem österreichischen Durchschnitt vgl.: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2014 Bevölkerung, S ,2004, abgerufen am vgl.: KWF, JOANNEUM RESEARCH POLICIES, vgl.: Statistik Austria, Bevölkerung nach Erwerbsstatus 16 vgl.: KWF, JOANNEUM RESEARCH POLICIES, vgl.: Statistik Austria, Arbeitslosenquoten nach Bundesländern Seite 22 von 98

23 akutstationäre Versorgung 4 AKUTSTATIONÄRE VERSORGUNG Die Neugestaltung der akutstationären Versorgungsstrukturen geschieht auf der Basis einer detaillierten Analyse des tatsächlichen Leistungsgeschehens in den Kärntner fondsfinanzierten Krankenanstalten und leitet sich aus diesem und einer bedarfsadäquaten Anpassung und Weiterentwicklung ab. Zudem werden im Sinne eines integrierten Versorgungssystems auch nicht-vollstationäre Versorgungsstrukturen und deren Anapassung und Weiterentwicklung berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine quantitativ und qualitativ veränderte Struktur für das Jahr Es wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung der Vorgaben dieses Strukturplans schrittweise und dort aufeinander abgestimmt erfolgen, wo die Auswirkungen verschiedener Veränderungsmaßnahmen aufeinander wirken und ineinander greifen. 4.1 Planungsgrundlagen Die Orientierung der zukünftigen akutstationären Versorgungsstrukturen am zu erwartenden Bedarf auf Basis der alters- und geschlechtsspezifischen Prognosen auf Bezirksebene führt zur Notwendigkeit, Teile dieser bestehenden Strukturen neu zu positionieren und sie in ihrer fachlichen Tätigkeit frühzeitig adäquat auszurichten. Darüber hinaus spielen weitere externe Determinanten eine entscheidende und daher berücksichtigenswerte Grundlage. Dies sind Änderungen in der Ausbildungsordnung der Ärzte, die zu veränderten Fächerstrukturen führen werden und frühzeitig Abbildung in der Versorgung finden müssen, wo dies relevant ist. Dies sind weiters medizinische Entwicklungen, getrieben von medizinischtechnischen Veränderungen. Diese führen zu Mehrbedarf einerseits und zu veränderten Strukturen andererseits (z.b.: verstärkte tagesklinische Angebote). Hier finden sich auch Vorgaben aus der Landeszielsteuerung wieder, die aufgenommen und strukturell abgebildet werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, durch neue und flexible Versorgungsmodelle dem Bedarf gut zu begegnen und dabei effizient in der Vorhaltung des Angebots agieren zu können. Es werden einzelne Standorte - dem regionalen Bedarf entsprechend - in ihrer Funktion und Struktur weiterentwickelt. Als zentrale Vorgabe der Planung galt eine von politischer Seite vorgegebene Standortgarantie, die sich auf Krankenhausstandorte bezieht, nicht jedoch auf einzelne Fachabteilungen und spezielle Versorgungsfunktionen. 4.2 Methode Die Darstellung des tatsächlichen Leistungsgeschehens in der akutstationären Versorgung in Kärnten stellt einen essentiellen Teil der Planung dar und bildet die Basis dafür. Die Analyse der IST- Situation erfolgte auf der Grundlage des gesamten stationären Leistungsgeschehens anhand der Seite 23 von 98

24 akutstationäre Versorgung Daten des Jahres 2012 zu allen landesfondsfinanzierten Krankenanstalten, zu den PRIKRAF-Häusern und zum UKH Klagenfurt. Unter der Adaption wesentlicher Indikatoren zur Versorgungsbeschreibung und des Ansatzes demografischer und weiterer Entwicklungsprognosen wird daraus die SOLL- Konzeption in quantitativer und qualitativer Hinsicht standortbezogen abgeleitet. Die wesentlichen aktuellen Versorgungsfunktionen aus heutiger Sicht gelten als Vorgaben, die weitgehend Berücksichtigung finden. Die Ergebnisse der Datenanalysen wurden anhand der Daten der Jahre 2013 und 2014 nochmals plausibilisiert, um die Stabilität der Ergebnisse sicherstellen zu können. Im Wesentlichen erfolgte die Betrachtung des aktuellen akutstationären Versorgungsgeschehens aus Sicht des quellbezogenen Inanspruchnahmeverhaltens je medizinisches Fach einerseits, also bezogen auf die Bevölkerung, die Leistungen in Anspruch nimmt und aus Sicht der leistungserbringenden Strukturen, also der leistungserbringenden Krankenhäuser auf Ebene der einzelnen Kostenstellen andererseits. Die untersuchten Parameter sind dabei: je Fach, alters- und geschlechtsstandardisiert nach Wohnregion - die Inanspruchnahmehäufigkeit, absolut und relativ - der Anteil von Erstaufnahmen, - der Anteil an vollstationären, teilstationären (halbstationär, tagesklinisch und 0-Tages-) und potenziell ambulanten Aufnahmen - die Verweildauer, absolut und relativ - das Auspendelverhalten, aus dem Wohnbezirk, der Wohnversorgungsregion und aus Kärnten bzw. in umgekehrter Richtung die Inanspruchnahme in Kärnten durch Nicht- Kärntner je Standort und Abteilungs-Funktionscode (bettenführende Hauptkostenstellen) - Bettenanzahl, tatsächlich und systemisiert, vollstationär, teilstationär - durchschnittliche Auslastung, getrennt nach voll- und teilstationären Strukturen - die Anzahl an vollstationären, teilstationären (halbstationär, tagesklinisch und 0-Tages-) und potenziell ambulanten Aufnahmen - durchschnittliche Verweildauer, absolut Für diese Analytik wurden sämtliche Fälle des Jahres 2012 in Kärntner Krankenhäusern und an Kärntnern auch außerhalb des Bundeslandes untersucht und analysiert Kalkulationsalgorithmus Der Algorithmus zur quantitativen Bedarfsbestimmung im akutstationären Bereich für das Jahr 2020 basiert auf der detaillierten Analyse des Inanspruchnahme-Verhaltens auf regionaler Ebene und umfasst die Anpassung der Krankenhaushäufigkeit, der Verweildauer, die Hebung des Tagesklinikanteils sowie die Durchführung von sinnvollen Leistungsverschiebungen zwischen Fächern und Versorgungsbereichen (allfällige Leistungsverschiebungen in den ambulanten Bereich). Seite 24 von 98

25 akutstationäre Versorgung Die Ergebniszahlen der Anpassungsprozesse werden mit den aktuellen Bevölkerungsprognosen (demografische Hochrechnung) in Verbindung gesetzt, um die Bedarfsabschätzung für den Planungshorizont zu erhalten. Die Standortzuteilungen erfolgt nach den Kriterien der Erreichbarkeit, der Planung in sinnvollen Strukturgrößen (organisatorisch, personell usf.) und der Berücksichtigung bestehender Strukturen sowie regionaler und überregionaler Patientenströme. Abbildung 2: Grundsatz des Kalkulationsalgorithmus Zur Anpassung erfolgt die Bildung von Benchmarks anhand ermittelter Normwerte aus den einzelnen politischen Bezirken, in der Annahme, dass diese nach Alters- und Geschlechtsstandardisierung wenig Varianz aufweisen. Zentraler Ansatz ist, dass die Normwerte immer aus dem zu untersuchenden Versorgungssystem selbst kommen, also beschreibende Elemente der tatsächlichen regionalen Versorgung darstellen und nicht aus anderen Systemen oder Regionen übernommen werden. Normwerte, die im RSG-Kärnten verwendet wurden sind stets Werte, die im Analysejahr 2012 in einzelnen Regionen bereits erreicht werden Normwerte (Benchmarks) Relative Krankenhaushäufigkeit (KHH rel ) Der Ist-Wert an stationären Aufnahmen wird in Beziehung zu einem rechnerisch ermittelten Normwert (Benchmarks) gesetzt. Dabei erfolgt eine Differenzierung nach - MHG 18 - Quellbezirk 19 - Geschlecht - Altersgruppe Dieser Vergleichswert beachtet sowohl regions- als auch bevölkerungsspezifische Parameter und ist weitestgehend unabhängig von mathematischen Verteilungsschätzungen. 18 MHG ist der Überbegriff für die im LKF Modell verwendeten Hauptdiagnosegruppen HDG (Diagnose ist ausschlaggebend für die Zuordnung) und Medizinischen Einzelleistungen MEL (medizinische Leistung selbst ist das Kriterium für die Zuordnung) 19 Die Betrachtung der Inanspruchnahme erfolgt quellbezogen (auf Ebene der Wohnbezirke der Patientinnen und Patienten) und ist daher unabhängig von Krankenanstalten-Standorten Seite 25 von 98

26 akutstationäre Versorgung KHH rel = KHH Quellbezirk(MHG, Geschlecht, Altersgruppe) KHH Benchmark (MHG, Geschlecht, Altersgruppe) Für die Soll-Planung erfolgt die Anpassung der Krankenhaushäufigkeit je MHG in einer Toleranzbreite von ±15% zum Benchmark. Inländische und ausländische Gastpatienten/innen werden dabei berücksichtigt, es erfolgt für diese jedoch keine kalkulatorische Anpassung, sondern die Fortschreibung des Status Quo. Durch die quellbezogene Betrachtung der Krankenhaushäufigkeit ist die entsprechende Berücksichtigung der Versorgungswirksamkeit grenznaher Strukturen im Anpassungsprozess garantiert. Relative Verweildauer (VD rel ) Die tatsächliche Verweildauer (Ist-Wert) der Patientinnen und Patienten wird pro Quellbezirk auf der Ebene von MHG-Knoten 20 berechnet und in Beziehung zu einem rechnerisch ermittelten Vergleichswert gesetzt. Dieser wird durch die Betrachtung des regions- und bevölkerungsspezifischen Verhältnisses zwischen Belagstagen und stationären Aufnahmen gebildet. VD rel = VD Quellbezirk(MHG Knoten) VD Benchmark (MHG Knoten) In der Soll-Planung werden die relativen Verweildauern jedes Quellbezirks, die im Ist größer als der Benchmark sind, auf den Wert des Benchmarks 21 angepasst. In allen anderen Fällen wird die relative Verweildauer unverändert belassen. MHG-Knoten, die der tagespauschalierten Abrechnung unterliegen und zugeordnete Aufenthalte eines MHG-Knotens zu Intensivpflegebereichen werden im Hinblick auf die Verweildauer nicht angepasst (Fortschreibung des Status quo). Tagesklinikanteil (TKA) Der Tagesklinikanteil (Ist-Wert) wird berechnet, indem die Null-Tagesaufenthalte mit den Gesamtaufnahmen je Quellbezirk und Fach bzw. MHG in Beziehung gesetzt werden. Unter dem tagesklinischen Potential ist somit nicht nur die nach dem Leistungskatalog abrechenbare (geplante) Tageschirurgie zu verstehen, sondern auch ungeplante konservative Leistungen mit medizinisch reduziertem Versorgungsaufwand. Zur Soll-Anpassung werden die Tagesklinikanteile der Quellbezirke in Verbindung mit einem rechnerisch ermittelten Vergleichswert gesetzt. Dieser orientiert sich sowohl an den Vorgaben des Bundes-Zielsteuerungsvertrags 22 als auch an nationalen und internationalen Referenzwerten. Tagesklinikanteile der Quellbezirke, die im Ist kleiner als der Benchmark sind, werden auf den Wert des 20 MHG-Knoten stellen im LKF-Modell verrechnungsrelevante Subeinheiten der MHG-Gruppen dar. Die Differenzierung erfolgt nach Alter, spezifischen medizinischen Einzelleistungen (MEL) und Zusatzdiagnosen und ermöglicht die Bildung von homogenen Fallgruppen (Standardisierung) 21 erwartende Entwicklung der Verweildauer (jährlicher Rückgang der Belagstage) innerhalb des Planungshorizontes Bundes-Zielsteuerungsvertrag, Operative Ziele - Messgröße 3 Tagesklinik Seite 26 von 98

27 akutstationäre Versorgung Benchmarks angepasst. Quellbezirks-Werte, die bereits oberhalb des Benchmarks liegen, werden fortgeschrieben Idealtypische Fachstrukturen Basierend auf den Ergebnissen der Aufnahmemuster wird eine idealtypische Zuordnung der stationären Aufenthalte zu medizinischen Fachrichtungen auf Ebene von MHGs vorgenommen. Die Umsetzung erfolgt durch die Verknüpfung der Aufnahmen je MHG (Betrachtung der Ist-Zuordnung zu erstaufnehmenden Abteilung) mit einer fachspezifischen Zuordnungssmatrix für medizinische Fachbereiche 23. Diese enthält strukturiert für jede MHG: - einen oder mehrere aufnahmeberechtigte Fachbereiche - ein zugewiesenes Primärfach (idealtypisches Fach für die jeweilige MHG) Stationäre Aufenthalte des analysierten Jahres der Basisdaten in ohnehin berechtigen Fachbereichen verbleiben dort, Aufenthalte in nicht zugelassenen Fachbereichen werden dem Primärfach der MHG zugeteilt. Damit wird erreicht, dass durch nicht idealtypische Aufnahmen zu klein dimensionierte Fachbereiche entwickelt werden können und zu groß dimensionierte nicht mit Fehlbelegungen fortgeschrieben werden Datengrundlagen Die Analyse der IST-Versorgungssituation und die Berechnung der SOLL-Planzahlen für 2020 erfolgten für den akutstationären Versorgungsbereich auf Basis nachstehend angeführter Datengrundlagen: - Leistungsdaten des Jahres 2012 der Fondskrankenanstalten in Kärnten (Quelle: Gesundheitsfonds Kärnten) - Anonymisierte Leistungsdaten der Fondskrankenanstalten ganz Österreichs mit Ausnahme von Kärnten des Jahres 2012 (Quelle: DIAG) - Anonymisierte Leistungsdaten der AUVA-Unfallkrankenhäuser des Jahres 2012 (Quelle: DI- AG) - Anonymisierte Leistungsdaten der PRIKRAF-Krankenanstalten des Jahres 2012 (Quelle: DIAG) - Demografische Daten (Ist-Daten 2012 und Prognose der demografischen Entwicklung bis 2020) aus der Datenbank der Landesstatistik Kärnten bzw. Statistik Austria 23 Weiterentwicklung und Aktualisierung der im Österreichischen Strukturplan 2005 konzipierten Berechtigungsmatrix. Aufenthalte in speziellen Fachbereichen (Intensivpflege, Neonatologie usf.) werden ebenfalls berücksichtigt. Seite 27 von 98

28 akutstationäre Versorgung 4.3 Stationäre Akutversorgung IST 2012 Der planerischen Festlegung geht eine sehr umfangreiche und detaillierte Analyse der aktuellen Versorgungssituation voraus. Nachstehend sind dazu die wesentlichen Merkmale kurz zusammengefasst dargestellt Strukturelle Darstellung Im Analysejahr 2012 waren in Kärnten in Fondskrankenanstalten und dem UKH in Klagenfurt (100 Betten) insgesamt Betten tatsächlich aufgestellt. Mit dem gültigen RSG 2015 waren Betten systemisiert, zusätzlich sind 100 Betten am UKH Klagenfurt genehmigt. Innerhalb dessen waren 74 der 96 systemisierten tagesklinischen (und halbstationären) Betten tatsächlich aufgestellt, was einem Anteil von 2,1% an allen akutstationären Betten entspricht. Kärnten verfügte im Jahr 2012 somit über 6,1 tatsächlich aufgestellte und fondsfinanzierte akutstationäre Betten (ohne UKH) je EW und damit über eine Bettendichte, die den Faktor 1,09 gemessen am Bundesschnitt bedeutet, der bei 5,58 Betten/1.000 EW liegt. Dieses Faktum ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Betten für die Langzeitbetreuung von Abhängigkeitserkrankungen in Treffen fondsfinanziert und damit berücksichtigt sind, wiewohl sie bundesweit versorgungswirksam sind. Zudem ist die Versorgung von geriatrischen Patientinnen und Patienten in Kärnten deutlich großzügiger ausgebaut, als dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Diese Aspekte tragen zur überdurchschnittlich hohen Bettendichte maßgeblich bei. Die VR 21 weist mit dem Klinikum Klagenfurt und der größeren Anzahl an Fondskrankenanstalten auch die höhere Bettendichte aus als die VR 22. Vor allem die monozentrischen Fächer sind dort konzentriert. Dies zieht in einzelnen Fächern deutliche Unterschiede in den Raten der quellbezogenen Krankenhaushäufigkeiten zwischen den beiden Versorgungsregionen nach sich Akutstationäres Leistungsgeschehen 2012 Im Jahr 2012 fanden in Kärntner Fondskrankenanstalten und dem UKH insgesamt stationäre Aufnahmen statt (inkl. Transferierungen), wovon Erstaufnahmen waren. 10,8% aller stationären Aufenthalte im Jahr 2012 waren tagesklinische oder 0-Tages-Aufenthalte (hier wurden in der Vergangenheit Maßnahmen zur Verschiebung in den ambulanten Bereich gesetzt), weitere 1% waren halbstationäre Aufnahmen (AG/R, PSY und KJP). Damit ist dieser Anteil der niedrigste in Österreich (Bundesdurchschnitt bei 20,7%, höchster Wert für das Burgenland mit 36,9%). Die durchschnittliche Krankenhaushäufigkeit, bezogen auf die landesfondsfinanzierten Krankenanstalten (ohne UKH und PRIKRAF-Häuser), liegt über alle Fächer betrachtet in Kärnten bei 0,295 je EW, der Bundesdurchschnitt liegt bei 0,298 und damit geringfügig höher als in Kärnten. Sie ist am höchsten in der Inneren Medizin mit 0,104 Aufenthalten je EW und der Kinderheilkunde (0,086 je EW der entsprechenden Altersgruppe) und am geringsten in den Fächern der plastischen Chirurgie (0,0025 je EW) oder der MKG (0,0026 je EW). Es zeigt sich zudem, dass in den zentral angebotenen Fächern die quellbezogenen Inanspruchnahmeraten sehr großen Schwankungen unterliegen (Bei- Seite 28 von 98

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