Grundzüge des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens

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1 Grundzüge des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens Informationen für Kommunalpolitiker Themen: Seite: 1 Allgemeines 2 2 Einstieg, Aufklärung Bilanz Eigenkapital 6 5 Periodenabgrenzung Rückstellungen Abschreibungen Drei Komponenten-System Exkurs Haushaltsplanung Was wird aus dem kameralen Verwaltungshaushalt? Produkte als Ordnungsmerkmal Haushaltsausgleich (Ergebnisplan) Liquide Mittel (Finanzplan) Neue Begriffe [1]

2 1.) Allgemeines: Hauptaufgaben des Rechnungswesens: Dokumentation: Abbildung sämtlicher Zahlungs-und Güterströme Ordnung der Geschäftsvorfälle, zeit-und sachlich Keine Buchung ohne Beleg Rechenschaft: Gegenüber Vertretung, Einwohner, Aufsicht, Finanzamt, Banken Selbstinformation: Für Planung, Kontrolle und Disposition Organisation der Finanzbuchhaltung: Ziele des kameralen Rechnungswesens: 1 Sicherung der Zahlungsfähigkeit 2 Einsatz der Mittel nur für vorgegebene Zwecke 3 Mehrstufiger Buchungsprozess Ziele des kaufmännischen Rechnungswesens: 1 Information über Einkommenserzielung und Vermögenszuwachs 2 Gewinnermittlung 2. Einstieg, Aufklärung Denken Sie an nachfolgende Generationen! Die Ausrichtung der Doppik auf das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit soll bewirken, dass der gesamte Ressourcenverbrauch innerhalb einer Periode (= Haushaltsjahr) auch durch entsprechende Erträge innerhalb derselben Periode gedeckt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass genau diejenige Generation, die den Werteverzehr verursacht und die bereitgestellten Ressourcen verbraucht, ihren verbrauchten Anteil zahlt; ein Verschieben dieser Zahllast in die Zukunft wird alljährlich am Rückgang des Eigenkapitals messbar sein! [2]

3 Doppik spült nicht mehr Geld in die Kasse. Der Haushalt wird nicht lesbarer. 3. Bilanz Die Bilanz ist eine kurz gefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital in Form eines Kontos. In der Bilanz werden nur die Gesamtwerte der Vermögens- und Kapitalpositionen übernommen. Sie werden in Form eines Kontos gegenübergestellt. Ganz grob ausgedrückt zeigen die beiden Seiten: Die Aktive-Seite (linke Seite) einer Bilanz enhält die Vermögensgegenstände der Gemeinde, das heißt all diejenigen Sachen, die der Gemeinde gehören. Die Passiv-Seite (rechte Seite) zeigt, wie das alles finanziert wurde. Die Summe beider Seiten (die Bilanzsummen) müssen immer dieselben Beträge ausweisen, sonst wäre die Bilanz fehlerhaft. [3]

4 Aufbau einer Bilanz Siehe auch 48 GemHVO Doppik Das Vermögen wird zu Anschaffungs-und Herstellungskosten abzüglich bisher aufgelaufener Abschreibungen (= Restbuchwerte aus Anlagenbuchhaltung) bilanziert. Das Vermögen der Aktiv-Seite ergibt zunächst die Bilanzsumme, die auch auf der Passiv-Seite vorgetragen wird. Im Anschluss wird auf der Passiv-Seite das Fremdkapital ermittelt. Dazu wird das Restkapital des Kredites (siehe Darlehensakte) zu Grunde gelegt. Verbindlichkeiten bestehen aus Lieferungen und Leistungen, die zum des Vorjahres noch nicht beglichen wurden. Die Differenzsumme aus Bilanzsumme und Fremdkapital ergibt dann bei der erstmaligen Eröffnungsbilanz das Eigenkapital. Zum Abschluss kann das Eigenkapital auch als Eigenkapital- Quote ermittelt werden: Unter Eigenkapital darf man sich keine liquiden Mittel vorstellen, die ein Unternehmen irgendwo deponiert hat. Das Eigenkapital ist eine Buchungsposition und gibt lediglich an, zu welchem Anteil das Vermögen der Aktiv-Seite aus Eigenkapital finanziert wurde. Die liquiden Mittel sind hingegen durch Sparbuch, Girokonto und Bargeld nachgewiesen (siehe Aktiv-Seite). [4]

5 Weiteres Beispiel einer Bilanz: Achtung: Der Begriff allgemeine Rücklage ist in der Kameralistik und in der Doppik unterschiedlich belegt!!! Kameral: die allg. Rücklage gehört dort im Grunde zum Umlaufvermögen (Aktiva)! Doppik: die allg. Rücklage gehört zur Bilanzposition Eigenkapital (Passiva)! [5]

6 4.) Eigenkapital Die Rücklagen nach der GemHVO Doppik haben nicht die Aufgabe, Mittel anzusammeln. Es werden somit auch keine Bankkontenbestände wie in der Kameralistik (Begriff hat dort ein ganz andere Bedeutung) geführt. Das Eigenkapital der Gemeinde hat mehrere Funktionen: Verlustausgleichsfunktion Überschuldungspufferfunktion Finanzierungsfunktion Die Sonderrücklage bildet Mittel ab, die zweckentsprechend von der Gemeinde zu verwenden sind. An dieser Stelle wird auf 25 Absatz 2 GemHVO Doppik verwiesen. Danach sind Sonderrücklagen für Zuweisungen zur Finanzierung von Investitionen zu bilden, die nicht aufgelöst werden können. Außerdem für Mittel, die anstatt zur Herstellung von Stellplätzen durch den Bauherrn geleistet worden sind. Die Ergebnisrücklage muss mindestens 10% der allgemeinen Rücklage betragen, entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich durch Jahresfehlbeträge; sie darf maximal 25% der Allgemeinen Rücklage betragen. In der (erstmaligen) Eröffnungsbilanz ist nach 54 Abs. 3 GemHVO Doppik die Ergebnisrücklage in Höhe von 15% der allgemeinen Rücklage anzusetzen. [6]

7 5). Periodenabgrenzung Siehe auch 10 Absatz 2 GemHVO Doppik Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgsermittlung. Bisher haben wir Aufwendungen und Erträge dann gebucht, wenn sie gezahlt wurden. Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Haushaltsjahres von uns überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als Aufwand buchen, würde der Erfolg sowohl des alten als auch des neuen Haushaltsjahres falsch ausgewiesen. Will man den Jahreserfolg zeitraum-richtig ermitteln, ist es erforderlich, Aufwendungen und Erträge dem Haushaltsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, und zwar unbabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung bzw. Einzahlung. aktive und passive Rechnungsabrenzungsposten Siehe auch 49 GemHVO Doppik Beispiel: Sie müssen am 1. Oktober den Jahresbeitrag von für die Versicherung zahlen. Von diesen Betrag werden nur 300 im aktuellen Haushaltsjahr verursacht. Die anderen 900 gehören in das Folgejahr. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (kurz prap) für Erträge und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (kurz arap) für Aufwendungen passive Rechnungsabgrenzung prap Hierunter gehören Erträge, die im abzuschließenden Haushaltsjahr bereits als Einnahme gebucht worden sind, aber mit einem Teil oder auch ganz als Ertrag dem neuen Haushaltsjahr zuzuordnen sind, wie z. B. im Voraus erhaltene Miete, Pacht, Zinsen. Spätestens zum Jahresabschluss sind die betreffenden Ertragskonten durch Vornahme einer entsprechenden passiven Rechnungsabgrenzung zu korrigieren. Die prap stellen Leistungsverbindlichkeiten dar. Eine an uns geleistete z. B. Pachtvorauszahlung begründet z. B. unsere Verpflichtung auf weitere Überlassung einer Fläche im neuen Jahr. [7]

8 aktive Rechnungsabgrenzung arap Hierunter fallen Aufwendungen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr im voraus bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Haushaltsjahr zuzurechnen sind, wie z. B. von uns geleistete Vorauszahlungen für Versicherungen, Zinsen, Mieten, Leasingraten. Zum Bilanzstichtag sind die betreffenden Aufwandskonten spätestens durch eine aktive Rechnungsabgrenzung zu berichtigen. Sie stellt praktisch eine Leistungsforderung dar. So begründet z. B. unsere Zahlung des Versicherungsbeitrages (s. o.) einen Anspruch auf Versicherung unseres Verwaltungsgebäudes im neuen Jahr. Periodengerechte Erfolgsermittlung Die Rechnungsabgrenzungsposten dienen ebenso wie die Sonstigen Forderungen und Sonstigen Verbindlichkeiten der zeitraumrichtigen Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge, damit das Gesamtergebnis einer Gemeinde periodengerecht zum Jahresabschluss ermittelt werden kann (vergl. auch 10 (2) GemHVO Doppik). Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten Liegt eine Zahlung erst im nächsten Jahr, die wirtschaftliche Ursache aber bereits im aktuellen Jahr, spricht man von einer antizipativen Abgrenzung. Beispiel: Sie überweisen Lagermiete für Dezember erst im Januar des Folgejahres. Die Dezembermiete ist Aufwand des alten Jahres, der erst im neuen Jahr zu einer Ausgabe führt. Aus Gründen einer periodengerechten Erfolgsermittlung (s. wieder 10 (2) GemHVO doppik) ist sie noch in der Ergebnisrechnung des alten Jahres zu erfassen und zugleich als Sonstige Verbindlichkeit gegenüber dem Vermieter in der Schlussbilanz auszuweisen. 6.) Rückstellungen Siehe auch 24 GemHVO Doppik Rückstellungen werden für (ungewisse) Verbindlichkeiten und Aufwendungen gebildet, die im ablaufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht wurden; Höhe und/oder Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsverpflichtung stehen aber noch nicht genau fest. Somit dienen sie analog zur Rechnungsabgrenzung der verursachungs- bzw. zeitgerechten Erfolgsermittlung. Die Bildung ist nur möglich, wenn das Jahr nicht abgeschlossen ist. [8]

9 Rückstellungen sind wie Verbindlichkeiten dem Fremdkapital zuzuordnen. Im Gegensatz zu Verbindlichkeiten ist die Verpflichtung bei Rückstellungen aber nur dem Grund nach bestimmt, Höhe und Fälligkeit der Verpflichtung sind hingegen ungewiss. Rückstellungen [9]

10 Die Bildung von Rückstellungen erfolgt durch eine Rückstellungszuführung zu Lasten derjenigen Aufwandsart, die bei der Inanspruchnahme und Abrechnung bereits im laufenden Jahr berührt worden wäre. Rückstellungen sind aufzulösen, wenn der Grund hierfür entfallen ist. Rückstellungen dürfen auf keinen Fall mit kameralen Haushaltsresten verglichen werden. Haushalts-Einnahme-/Ausgabereste (HER/HAR) (vergl. 18 GemHVO Kameral) kennt die kaufmännische Buchführung nicht und sind damit auch nicht in das doppische Regelwerk übernommen worden siehe dazu auch 23 GemHVO Doppik, dass lediglich von einer Übertragung von Haushaltsermächtigungen spricht. 7.) Abschreibungen Siehe auch 43 GemHVO Doppik, VV Abschreibungen Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen Abschreibungen erfassen Wertminderungen der Sachanlagen, die durch - Nutzung - technischen Fortschritt - wirtschaftliche Überholung - außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Abschreibungen sind Aufwendungen, die den Jahresüberschuss (Gewinn) mindern. Im privatwirtschaftlichen Bereich werden auch die gewinnabhängigen Steuern wie Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer vermindert. Bei der Abschreibung von Sachanlagen wird unterschieden zwischen abnutzbaren Sachanlagen (z. B. Gebäude) und nicht abnutzbaren Sachanlagen (z. B. Grundstücke). Im ersten Fall ist die Nutzung zeitlich begrenzt, im zweiten nicht begrenzt. Deshalb unterscheidet man auch zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung. Planmäßige Abschreibungen: Abnutzbare Sachanlagen sind nach ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden je nach Abschreibungsmethode - linear - degressiv - nach Leistungseinheiten auf die Nutzungsjahre verteilt. [10]

11 Das kamerale und doppische Haushaltsrecht kennt in der Regel nur die linearen Abschreibungen. Das heißt nicht, dass degressive oder nach Leistungseinheiten bemessene Abschreibungen nicht zulässig sind. An dieser Stelle wird auf die Verwaltungsvorschrift Abschreibungen (VV- Abschreibungen) verwiesen. Diese enthält als Anlage auch eine verbindliche Abschreibungstabelle für Schleswig-Holstein, aus der über die Nutzungsdauer der Abschreibungssatz ermittelt werden kann. Sollte diese nicht auskömmlich sein, kann auch auf die Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen (steuerliche Abschreibungstabelle) zurückgegriffen werden. In diesem Fall oder bei Abweichung von linearen Abschreibungen ist allerdings ein Vermerk im Haushaltsplan sowie in der Jahresrechnung vorzunehmen. 8.) Drei-Komponenten-System Schaubild : Drei-Komponenten-System Weitere Verknüpfungen bestehen über die Anlagenbuchhaltung sowie über die Kosten-und Leistungsrechnung, sofern letztere eingesetzt wird (vergl. 16 GemHVO, 6 (2) KAG). [11]

12 9. Exkurs Haushaltsplanung 2 GemHVO Doppik zählt die Bestandteile des doppischen Haushaltsplanes auf. Die Bilanz gehört nicht dazu. Die Bilanz ergibt sich aus der Fortschreibung der Bestandskonten, die wiederum mit den Ein-und Auszahlungskonten sowie Ertrags-und Aufwandskonten verbunden sind (vergl. auch 44 GemHVO Doppik Jahresabschluss). Schaubild: Konten des Drei-Komponenten-Systems [12]

13 Schaubild: Haushaltsplan Schaubild: Jahresabschluss Erst mit dem Jahresabschluss ist die Bilanz vorzulegen. [13]

14 10. Was wird aus dem kameralen Verwaltungshaushalt? Vergl. auch 2 GemHVO Doppik Ergebnisplan, 3 GemHVO Doppik Finanzplan Mit folgendem Schaubild soll aufgezeigt werden, wie und wo sich ein kameraler Haushalt (hier: UA 1300 Feuerwehr) in einem doppischen Ergebnis-und Finanzplan wiederfindet. [14]

15 Schaubilder: Ergebnisplan + Finanzplan [15]

16 11. Produkte als Ordnungsmerkmal Der doppische Haushalt wird künftig nach Produkten geordnet sein (ersetzt die kamerale Gliederung). Der Produktrahmen ist verbindlich vorgeschrieben und wird nachfolgend kurz dargestellt: Produktbereiche Bezeichnung 1 Zentrale Verwaltung 11 Innere Verwaltung 12 Sicherheit und Ordnung 2 Schule und Kultur Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft 3 Soziales und Jugend Soziale Hilfen 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 4 Gesundheit und Sport 41 Gesundheitsdienste 42 Sportförderung 5 Gestaltung der Umwelt 51 Räumliche Planung und Entwicklung 52 Bauen und Wohnen 53 Ver- und Entsorgung 54 Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV 55 Natur- und Landschaftspflege 56 Umweltschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 6 Zentrale Finanzleistungen 61 Allgemeine Finanzwirtschaft Unterhalb dieser Produktbereiche werden weitere Produktgruppen und die einzelnen Produkte eingerichtet. [16]

17 12.) Haushaltsausgleich Vergl. auch 26 GemHVO Doppik Haushaltsausgleich Schaubild 12 : Haushaltsausgleich Das Eigenkapital wird in der Bilanz wie folgt unterteilt: 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklage 1.3 Ergebnisrücklage 1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag 1.5 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (vergl. auch 25 GemHVO Doppik Rücklagen, 48 (2) GemHVO Doppik Bilanz, 54 (3) GemHVO Doppik Eröffnungsbilanz) [17]

18 13.) Liquide Mittel (Finanzplan) Siehe auch 3 GemHVO doppik Die Finanzrechnung stellt neben Bilanz und Ergebnisrechnung die dritte Komponente des NKF dar. Ebenso wie die Ergebnisrechnung ist sie eine zeitraumbezogene Rechnung. Auf den Konten der Finanzrechnung werden die kassenwirksamen Vorgänge innerhalb eines Haushaltsjahres geordnet und nach unterschiedlichen Ein- und Auszahlungsarten laufend dokumentiert. Einzahlungen werden auf einem Einzahlungskonto im Soll geführt; Auszahlungen werden im Haben der Auszahlungskonten gebucht. Die entsprechenden Konten finden sich in den Klassen 6 (Einzahlungen) und 7 (Auszahlungen). Die strukturierende Erfassung der Ein- und Auszahlungen auf den Konten der Finanzrechnung schafft Transparenz über die Finanzmittelherkunft und verwendung. Die Finanzrechnungskonten übernehmen also bei der Darstellung von Veränderungen des Finanzmittelbestandes die gleiche Aufgabe, welche die Erfolgskonten bei der Darstellung von Veränderungen des Eigenkapitals erfüllt. Als Endergebnis weist die Finanzrechnung den Nettozufluss oder Nettoabfluss von Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr aus. Die kommunale Finanzrechnung kann als das Pendant zur handelsrechtlichen Kapitalflussrechnung betrachtet werden (siehe auch 297 (1) HGB). In der Kapitalflussrechnung wird jedoch so gut wie nie gebucht. Das NKF sieht allderdings vor, dass die Finanzrechnung laufend geführt wird. So lässt sich die Finanzrechnung unabhängig von Bilanz und Ergebnisrechnung entwickeln und ist für die Berichterstattung, Überwachungs- und Steuerungszwecke laufend verfügbar. Die Buchung der Finanzrechnung folgt nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip. In Schleswig-Holstein ist nur die direkte Bebuchung der Finanzrechnungskonten zulässig. Bei der direkten Bebuchung der Finanzrechnungskonten werden die Finanzmittelkonten (Kasse, Bank) aus dem doppischen Verbund herausgelöst und lediglich statistisch mitgeführt. Anstatt auf den Finanzmittelkonten der Bilanz werden Einzahlungen und Auszahlungen auf den entsprechenden Konten der Finanzrechnung gebucht. [18]

19 14.) Neue Begriffe Vergl. auch 59 GemHVO Doppik Begriffsbestimmungen Aktiva, Passiva Aktiva: Summe der Vermögensgegenstände, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Mittelverwendung nachweisen. Passiva: Summe der Finanzierungsmittel (Eigenkapital/Fremdkapital), die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Mittelherkunft nachweisen. Allgemeine Rücklage Nur eine Buchungsposition! Ist Eigenkapital (= Kernkapital) der Kommune. Nicht zu verwechseln mit Allgemeiner Rücklage im kameralen Rechnungswesen, die eine ganz andere Bedeutung hat und durch Zahlungsmittel ausgewiesen wird. Anlagen im Bau Zusammen mit geleisteten Anzahlungen werden Investitionen, die noch nicht abgeschlossen oder in Betrieb genommen wurden, zunächst unter in die Bilanz aufgenommen. Anlagevermögen Vermögensgegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind. Bilanz Die Bilanz ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform. Doppik Doppelte Buchführung in Konten. Drei-Komponenten-System Bilanz, Ergebnisplan/Ergebnisrechnung und Finanzplan/Finanzrechnung. Gedanklich könnten noch zwei weitere Komponenten: Anlagenbuchhaltung sowie Kostenund Leistungsrechnung hinzugerechnet werden. [19]

20 Effektivität Tun wir die richtigen Dinge? (angestrebte Wirkung) Effizienz Tun wir die Dinge richtig? (Vergleich Input und Output, Wirtschaftlichkeit) Einzahlungen und Auszahlungen Einzahlungen: Zufluss von Bar-und Buchgeld (also immer Finanzplan/Finanzrechnung) Auszahlungen: Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die liquiden Mittel vermindern (also immer Finanzplan/Finanzrechnung!) Eigenkapital Das Eigenkapital besteht aus Allgemeiner Rücklage, Ergebnisrücklage, Sonderrücklage, vorgetragenem Jahresfehlbetrag sowie Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Eigenkapitalquote Zu wie viel Prozent ist das Vermögen (s. Aktiv-Seite der Bilanz) aus Mitteln des Eigenkapitals erwirtschaftet worden (vergl. auch Anlage 3 Muster zu 1 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO Doppik). Formel: Eigenkapital x 100 : Bilanzsumme Ergebnisrücklage Bestandteile des Eigenkapitals ((buchhalterische) Rücklage). Hat Pufferfunktion bei Ausgleich des Ergebnisplans bzw. der Ergebnisrechnung. Festsetzung i. S. v. 27 (1) GO mind. 10%, max. 15%, bei erstmaliger Eröffnungsbilanz 15% der Allgemeinen Rücklage. Erträge und Aufwendungen Erträge: Zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Wertezuwächse (Ressourcenaufkommen) eines Haushaltsjahres (also immer Ergebnisplan/Ergebnisrechnung). Aufwendungen: Wertmäßiger Zahlungs-und nichtzahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres (also immer Ergebnisplan/ Ergebnisrechnung). [20]

21 Externes und internes Rechnungswesen Die externe Rechnungslegung bildet die finanzielle Situation nach außen ab (Finanzbuchhaltung). Dargestellt wird die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage, gegliedert in Bilanz und Ergebnisrechnung. Das interne Rechnungswesen beschäftigt sich mit der Planung, Kontrolle und Koordination bewerteter Prozesse im Hinblick auf die Maximierung des Erfolgs. Die so ermittelten Informationen sollen der objektiven Fundierung von Entscheidungen des Managements dienen. Dazu werden die Quellen des Erfolgs, insbesondere mit Hilfe des Instrumentariums der Kosten-und Leistungsrechnung und der Investitionsrechnung, analysiert und oftmals zu einem umfassenden Controllingkonzept ausgebaut. Finanzrechnung, Finanzplan Stellt in Planung (Finanzplan Haushaltsplan) sowie in Haushaltsausführung (Finanzrechnung) die Zahlungsströme, also Einzahlungen und Auszahlungen dar. Der Unternehmer würde hierzu Cash-Flow -Betrachtung sagen. Finanzbuchhaltung Aus Gemeindekasse wird in der Doppik die Finanzbuchhaltung. Sie ist zu differenzieren von der HÜL-Stelle bzw. anordnenden Stelle. Diese wird ggf. auch Geschäftsbuchhaltung genannt. Es gilt weiterhin der Grundsatz zur Trennung von Anordnung und Ausführung. Ergebnisrechnung, Ergebnisplan Stellt in Planung (Ergebnisplan Haushaltsplan) sowie in Haushaltsausführung (Ergebnisrechnung) das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch einer Periode (= Haushaltsjahr) dar. Der Unternehmer würde hierzu Gewinn-und Verlustrechnung sagen. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben. Ihre Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen. Immaterielle Vermögensgegenstände Zum Beispiel EDV-Lizenzen. Infrastrukturvermögen Begriff aus der Bilanz (1.2.3). Fasst Grund und Boden, Entwässerungsanlagen, Straßennetze und Wege und Verkehrslenkungsanlagen zusammen. [21]

22 Inventar Erfassen aller Vermögensgegenstände und Schulden als Grundlage für die Erstellung der Bilanz. Inventur Erfassen aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem Stichtag als Grundlage für die Erstellung des Inventars. Konzernabschluss Kommune, Gesamtabschluss Für Gemeinden mit > Einwohner zu beachten. Mit Jahresabschluss sind alle ausgegliederten Bereiche und Betriebe in unterschiedlichen Rechtsformen zu einem Gesamtabschluss zu konsolidieren (zusammen zu fassen). Lagebericht Die Gemeinde hat einen Lagebericht zu erstellen. Ein verbindliches Muster ist nicht vorsehen. Dieser ist so fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-und Finanzlage der Gemeinde vermittel wird. Liquide Mittel Flüssige Mittel wie Bankguthaben und Bargeld. Liquidität Fähigkeit der Gemeinde, ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen. NKR und NKF Neues Kommunale Rechnungswesen / Neue Kommunales Finanzwesen. Perioden-oder Rechnungsabgrenzung Die Rechnungsabgrenzung ist die buchhalterische Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge einer Rechnungsperiode, deren entsprechende (Gegen-) Leistungen erst in einer späteren Periode erfolgen werden. Rechnungsabgrenzungsposten stellen eine Art Verbindlichkeit bzw. Forderung dar. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzung ist ein Schritt im Periodenabschluss (i. d. R. Jahresabschluss), mit dem Werte in der Ergebnisrechnung und der Bilanz dem Haushaltsjahr zugeordnet werden. [22]

23 Restbuchwert Gibt im Anlage-und Umlaufvermögen die Anschaffungs-und Herstellungskosten unter Abzug der kumulierten Abschreibungen wieder. Nicht zu verwechseln mit Geschäfts-oder Verkehrswert, die einen möglichen bzw. erzielbaren Wert am Markt wiedergeben. Rückstellungen Werden in der Bilanz für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind im Zeitpunkt der Bilanzerstellung hinsichtlich Grund (ob?), Auszahlungszeitpunkt (wann?) oder Höhe (wie viel?) noch nicht genau bestimmt. Rückindizierung Verfahren in der Bewertung des Vermögens, wenn Anschaffungs-und Herstellungskosten nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand ermittelt werden können. Schulden Der Begriff Schulden ist in der Doppik viel umfassender. Er erfasst nicht nur die expliziten Geldschulden aus Darlehens-und Kreditverbindlichkeiten, sondern auch die Rückstellungen. Soll, Haben Soll ist ein Begriff aus dem kaufmännischen Rechnungswesen und bezeichnet die linke Seite eines Kontos im Gegensatz zu der rechten Haben-Seite. Es handelt sich um einen buchhalterischtechnischen Begriff, der die Seite im Konto bezeichnet. Sonderposten Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge (Anschluss-und Ausbaubeiträge nach KAG, Erschließungsbeiträge nach BauGB), die die Gemeinde für investive Maßnahmen erhalten hat, werden in der Bilanz als Sonderposten ausgewiesen. Es erfolgt an dieser Stelle auch eine Unterscheidung zwischen aufzulösenden und nicht aufzulösenden Zuweisungen, Zuschüssen und Beiträgen. Überschüsse aus Gebühren (Gebührenausgleich, vergl. auch 6 Abs. 2 KAG) werden ebenfalls unter Sonderposten abgebildet. Umlaufvermögen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind (z. B. Vorräte, Bankguthaben, Kassenbestände). Ziele, Kennzahlen Bedürfen der Festlegung in der Doppik (vergl. 4 Abs. 8 GemHVO Doppik). Die Einhaltung von Zielen wird i. d. R. nur messbar, wenn hierzu Kennzahlen gebildet werden. [23]

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