Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Unterrichtung der Bürgerschaft über die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2015 Gliederung 1. Anlass und Zweck der Mitteilung 2. Ergebnisse der November-Steuerschätzung Ergebnisse der Bundesschätzung 2.2 Ergebnisse für Hamburg 3. Entwicklung nach Steuerarten 4. Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt 5. Petitum Anlage: Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2015 für die Jahre 2015 bis Anlass und Zweck der Mitteilung Mit dieser Drucksache unterrichtet der Senat die Bürgerschaft über die Ergebnisse der November- Steuerschätzung 2015 und deren Auswirkungen auf den Haushalt. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der 147. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 3. bis 5. November 2015 in Nürnberg, der für die Jahre 2015 bis 2020 höhere Steuereinnahmen gegenüber der Mai- Steuerschätzung erwartet. 2. Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2015 Die November-Steuerschätzung 2015 findet als Mittelfristschätzung für den Zeitraum von sechs Jahren statt. Sie umfasst zusätzlich zu den Jahren 2015 bis 2019 erstmals das Jahr Ergebnisse der Bundesschätzung Die Ergebnisse der Steuerschätzung (siehe Tabelle 1) fallen für 2015 mit Mehreinnahmen von insgesamt 5,2 Mrd. Euro im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2015 deutlich höher aus. Für den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von 1,1 Mrd. Euro und für die Länder von 5,1 Mrd. Euro. Die Einnahmeerwartungen für die Gemeinden steigen um 0,6 Mrd. Euro. Im Jahr 2016 wird das Steueraufkommen insgesamt um 5,2 Mrd. Euro unter dem Schätzergebnis vom Mai 2015 liegen. Für den Bund wird ein um 4,9 Mrd. Euro und für die Gemeinden ein um 1,9 Mrd. Euro geringeres Steueraufkommen als im Mai 2015 erwartet. Hingegen können die Länder mit Mehreinnahmen von 3,4 Mrd. Euro rechnen. Hintergrund für die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen sind Steuerrechtsänderungen, die erstmalig in der Schätzung zu berücksichtigen waren. Dazu zählen das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, aber auch die Auswirkungen der Umsetzung der Rechtsprechung zu 40a des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) beim Aktiengewinn. 1

2 Drucksache 21/2282 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode In den Jahren 2017 bis 2019 wird das Steueraufkommen gesamtstaatlich voraussichtlich über dem Schätzergebnis vom Mai 2015 liegen. Die Auswirkungen auf die einzelnen staatlichen Ebenen sind dabei unterschiedlich. Für den Bund wird bis zum Ende des Schätzzeitraums ein geringeres Steueraufkommen prognostiziert. Verursacht wird dies unter anderem durch die Übertragung von Umsatzsteueranteilen an die Länder im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai liegt das Aufkommen beim Bund 2017 um 3,2 Mrd. Euro, 2018 um 2,4 Mrd. Euro und 2019 um 2,3 Mrd. Euro niedriger. Die Länder und Gemeinden können dagegen in jedem Jahr mit gegenüber der Mai-Steuerschätzung zusätzlichen Steuereinnahmen rechnen. Für das erstmals in die Steuerschätzung einbezogene Jahr 2020 wird mit Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 795,6 Mrd. Euro gerechnet. Tabelle 1: Erwartete Steuereinnahmen (SE) gemäß Steuerschätzung November 2015 und Abweichungen gegenüber Mai 2015 (Mrd. Euro)* Ist Schätzung EU SE 31,0 30,7 30,0 33,7 35,1 36,2 37,0 Abw. 0,0-1,6-1,7 0,3 0,5 0,7 Bund SE 270,7 281,4 288,1 299,3 312,3 324,0 334,8 Abw. 0,0 1,1-4,9-3,2-2,4-2,3 Länder SE 254,3 267,7 275,3 284,8 295,4 304,1 314,9 Gemeinden Abw. 0,0 5,1 3,4 3,4 3,2 2,1 SE 87,6 91,9 92,9 99,9 101,7 105,2 109,0 Abw. 0,0 0,6-1,9 1,6 0,6 0,4 Gesamt SE 643,6 671,7 686,2 717,6 744,6 769,5 795,6 Abw. 0,0 5,2-5,2 2,1 1,9 0,8 * Abweichungen in den Summen in dieser und folgenden Tabellen durch Rundung der Zahlen. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2015 der Bundesregierung zugrunde. Für das laufende Jahr erwartet die Bundesregierung einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 1,7 %. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden Veränderungsraten von + 4,0 % für das Jahr 2015 und + 3,4 % für das Jahr 2016 sowie + 3,3 % für das Jahr 2017 erwartet. Für die restlichen Schätzjahre 2018 bis 2020 wird ein Anstieg des nominalen Bruttoinlandsprodukts von jährlich + 3,1 % prognostiziert. Die Herbstprognose der Bundesregierung begründet die positiven Wachstumserwartungen unter anderem mit einer guten Entwicklung des Arbeitsmarktes und einer Zunahme der Löhne und Gehälter. Der wirtschaftliche Aufschwung beruht auf dem privaten Konsum als einer wichtigen Säule, begünstigt durch steigende Beschäftigtenzahlen, moderate Lohnsteigerungen und höhere monetäre Sozialleistungen. Dabei geht die Prognose davon aus, dass sich die geopolitische Lage nicht verschlechtert und die Entwicklung im Euroraum positiv verläuft. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den Schwellen- und Rohstoffländern (vor allem China und Brasilien) sowie der Ukraine-Krise und den damit einhergehenden Russlandsanktionen, können sich die Exportmärkte jedoch insgesamt durchaus verhaltener als prognostiziert entwickeln. Keineswegs sicher sind die unterstellten Marktanteilsgewinne im Zuge des niedrigen Eurokurses. Die erwartete Zunahme der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung besonders relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurde im Rahmen der Herbstprojektion wie folgt angepasst: Für das Jahr 2015 wird unverändert von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter um + 4,0 % ausgegangen. Im Jahr 2016 wird ein Anstieg von nunmehr + 3,5 % prognostiziert (0,6 Prozentpunkte mehr als in der Frühjahrsprojektion). Die Prognose für 2017 wurde um 0,4 Prozentpunkte auf + 3,5 % angehoben. Für 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2282 die Jahre 2018 bis 2019 wurde die erwartete Wachstumsrate leicht um 0,1 Prozentpunkte auf + 3,0 % pro Jahr gesenkt. Für das Jahr 2020 wird ebenfalls von einer Zunahme von + 3,0 % ausgegangen. Bei den Unternehmens- und Vermögenseinkommen wird für die Jahre 2015 und 2016 gegenüber der Frühjahrsprojektion mit einer um 0,1 % Prozentpunkte reduzierten Wachstumsrate von + 5,3 % im Jahr 2015 und + 4,5 % im Jahr 2016 gerechnet. Der Zuwachs im Jahr 2017 wurde von + 3,3 % auf + 4,1 % angehoben. Für die Folgejahre 2018 bis 2020 wird die Wachstumsrate konstant mit jährlich + 3,3 % prognostiziert. 2.2 Ergebnisse für Hamburg Die Ergebnisse der 147. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen wurden für die November-Steuerschätzung 2015 unter Berücksichtigung der Hamburger Aufkommensentwicklung regionalisiert und fortgeschrieben. Dabei wurden die von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erstellte Projektion der Hamburger Konjunkturentwicklung, spezielle und generelle hamburgische Sonderfaktoren, die Jahresaufkommensentwicklung bis Ende Oktober 2015 sowie Erfahrungswerte zur Aufkommensentwicklung aus den Vorjahren einbezogen. Darüber hinaus sind für die Schätzung der Hamburg verbleibenden Steuern im laufenden und im kommenden Jahr die Zerlegungen der Lohn-, Körperschaft- und Abgeltungsteuer sowie die Erstattungen von den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die Bundesanteile an den Gemeinschaftssteuern und der Gewerbesteuerumlage, die Landes- und Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer sowie der Länderfinanzausgleich berücksichtigt. Die Ansätze für die Hamburg verbleibenden Steuern in den Jahren 2016 bis 2020 werden bei den einzelnen Steuerarten grundsätzlich anhand der Veränderungsraten aus der Steuerschätzung des Arbeitskreises fortgeschrieben. Tabelle 2 zeigt die Veränderungen bei den Einnahmeerwartungen auf Grund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2015 gegenüber der Mai-Steuerschätzung Dabei werden die Ergebnisse für 2014 noch in kameraler Abgrenzung dargestellt. Wegen der Umstellung des Hamburgischen Haushalts auf einen doppischen Produkthaushalt zum 1. Januar 2015 sind die Schätzergebnisse ab 2015 in doppischer Abgrenzung angegeben. Dies bedeutet, dass bei der Errechnung der Steuererträge die Abrechnungsergebnisse bei der Steuerzerlegung, der Umsatzsteuerverteilung und dem Länderfinanzausgleich unabhängig vom Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit dem Jahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung zugeordnet werden. Tabelle 2: Schätzergebnisse November 2015 und Mai 2015 (Mio. Euro): Abgrenzung kameral doppisch Ist Schätzung Fortschreibung Hamburg verbleibende Steuern Steuerschätzung Nov Steuerschätzung Mai Abweichung Darunter Beitrag zum (-) / Zuweisung aus (+) dem Länderfinanzausgleich Steuerschätzung Nov Steuerschätzung Mai Abweichung Im laufenden Jahr wird Hamburg der Schätzung zufolge in der dritten Stufe des Länderfinanzausgleichs einen Beitrag in Höhe von 85 Mio. Euro sowie im kommenden Jahr in Höhe von 60 Mio. Euro leisten. Für den Fortschreibungszeitraum wird mit Beiträgen in ähnlicher Höhe gerechnet (2017: 80 Mio. Euro, 2018: 70 Mio. Euro, 2019 und 2020: 75 Mio. Euro). Für das Jahr 2020 wurde hierbei eine Fortgeltung der bisherigen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs unterstellt. Tabelle 3 vergleicht die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2015 mit den Werten des Haushaltsplans 2015/2016 sowie der Finanzplanung 2015 bis Die Erwartungen der November-Steuerschätzung 2015 liegen für den gesamten Schätzzeitraum über den Planwerten. 3

4 Drucksache 21/2282 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Tabelle 3: Hamburg verbleibende Steuern - Schätzergebnisse und bisherige Haushaltsplanung (in Mio. Euro) Haushalt Finanzplanung Steuerschätzung November Saldo der Produktgruppe Steuern und Finanzausgleich Darin berücksichtigte Vorsichtsabschläge Abweichung der Steuerschätzung von der Haushaltsplanung Die Abweichungen zwischen den Schätzergebnissen und der Haushalts- und Finanzplanung erklären sich überwiegend daraus, dass die Haushaltspläne der Jahre 2015 und 2016 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2017 und 2018 Vorsichtsabschläge beinhalten, die insbesondere im Hinblick auf Risiken der konjunkturellen Entwicklung vorgenommen wurden. Abbildung 1 zeigt, dass die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2015 insgesamt höher liegen als die Ergebnisse vom Mai 2015 und den nach der Landeshaushaltsordnung fortgeschriebenen langjährigen Trend der Steuererträge, der sich aus dem Stützzeitraum 1994 bis 2014 ergibt, deutlich überschreiten. Abbildung 1: November-Steuerschätzung 2015, Mai-Steuerschätzung 2015 sowie aktueller langjähriger Steuertrend (Mio. Euro) Planung Ist Schätzung Mai 15 Schätzung Nov. 15 Trend LHO ( ) 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Entwicklung nach Steuerarten Die November-Steuerschätzung 2015 prognostiziert bei den Gemeinschaftssteuern im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2015 Mehrerlöse von 138 Mio. Euro für 2015 und 79 Mio. Euro für 2016 (siehe Anlage). Bei den Ländersteuern wird 2015 mit Mehrerlösen von 79 Mio. Euro und 2016 mit Mehrerlösen von 88 Mio. Euro gerechnet. Bei den Gemeindesteuern werden 2015 und 2016 Mindererlöse von 37 bzw. 117 Mio. Euro erwartet. Bei den Gemeinschaftssteuern trägt in beiden Haushaltsplanjahren insbesondere die Umsatzsteuer mit Zuwächsen von 41 Mio. Euro in 2015 und 101 Mio. Euro in 2016 zur positiven Entwicklung bei. Die Steigerung ergibt sich vor allem aus der Übertragung von Umsatzsteueranteilen durch den Bund im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Der allgemein positive Trend bei der Lohnsteuer wird in Hamburg durch die auf Grund der gesetzlichen Erhöhung des Kindergeldes voraussichtlich stärker steigenden Kindergeldzahlungen gemindert. Trotz erwarteter Steigerungsraten im Vergleich zum Ist 2014 wird mit Mindererlösen gegenüber der Mai-Steuerschätzung von 29 Mio. Euro für 2015 und 63 Mio. Euro für 2016 gerechnet. Positiv sind die Prognosen für die veranlagte Einkommensteuer. Die Zuwächse gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2015 von 29 Mio. Euro für 2015 und 17 Mio. Euro für 2016 gründen sich auf steigende Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag werden 2015 auf Grund von Sondereffekten und einer insgesamt positiven Entwicklung die Werte der Mai-Steuerschätzung 2015 voraussichtlich um 30 Mio. Euro übertreffen werden die Sondereffekte entfallen und das Bruttoaufkommen wieder um 28,1 % niedriger ausfallen als Insgesamt werden aber 2016 noch Mehrerlöse von 20 Mio. Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2015 erwartet. Bei der Körperschaftsteuer ist für 2015 mit Mehrerlösen in Höhe von 45 Mio. Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2015 zu rechnen. Gegenüber dem Bundestrend ist in Hamburg jedoch auf Grund negativer Sondereffekte eine deutlich schwächere Entwicklung festzustellen. Für 2016 wird nach Bereinigung der Sondereffekte unter Berücksichtigung der Umsetzung der Rechtsprechung zu 40a KAGG beim Aktiengewinn ebenfalls keine positive Entwicklung erwartet. Entsprechend bleiben die Erlöse gegenüber der Mai- Steuerschätzung 2015 um 13 Mio. Euro zurück. Bei den Ländersteuern zeigt sich für die Grunderwerbsteuer eine ungewöhnlich hohe Zuwachsrate. In beiden Haushaltsplanjahren wird mit Mehrerlösen von 80 Mio. Euro in 2015 bzw. 90 Mio. Euro in 2016 gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2015 gerechnet. Im Bereich der Gemeindesteuern ist vor allem die Gewerbesteuer auffällig. Auf Grund einer schwachen Entwicklung des Kassenaufkommens ergibt sich für das Jahr 2015 ein Mindererlös in Höhe von 41 Mio. Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2015, der sich unter anderem auf Grund der Umsetzung der Rechtsprechung zu 40a KAGG beim Aktiengewinn auf 121 Mio. Euro in 2016 erhöht. 4. Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt Eine Anpassung des Haushaltsplans für die Jahre 2015 und 2016 ist auf Grund der prognostizierten Mehrerlöse der aktuellen Steuerschätzung nicht erforderlich. Belastungen der konjunkturellen Entwicklung mit entsprechenden Mindererlösen bei den Hamburg verbleibenden Steuern, denen die vom Senat Anfang 2014 vorgenommenen Vorsichtsabschläge in der Haushaltsplanung Rechnung tragen, sind bisher nicht eingetreten. Die voraussichtlichen Steuererträge für den Hamburger Haushalt liegen auf Grund der weiterhin positiven Konjunkturprognosen insgesamt deutlich über dem fortgeschriebenen langjährigen Trend der Steuererträge. Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung bilden die Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung 2015 bis Der Senat wird dabei weiterhin Vorsichtsabschläge in ausreichender Höhe vornehmen, um möglichen Risiken der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. 5. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von den Ausführungen dieser Drucksache Kenntnis nehmen. Anlage: Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2015 für die Jahre 2015 bis

6 Drucksache 21/2282 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2015 für Hamburg in den Jahren 2015 bis Steuern Steuerschätzung Steuerschätzung Abweichung Abweichung Veränderung Veränderung Ist Mai 15 Nov 15 Mai 15 Nov 15 Fortschreibung November 2015 Sch. Nov 15/ Sch. Nov 15/ gegenüber gegenüber Sch. Mai 15 Sch. Mai 15 vergangenem laufendem Art Aufteilung Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Jahr * Jahr brutto ,5% ,5% Zerlegung ,4% ,8% nach Zerlegung (100 v. H.) ,9% ,7% Hamburger Anteil (57,5 v. H.) ,9% ,7% Lohnsteuer 5 Landesanteil (42,5 v. H.) ,9% ,7% Gemeindeanteil (15 v. H.) ,9% ,7% brutto ,5% ,2% Veranlagte Hamburger Anteil (57,5 v. H.) ,5% ,2% Einkommensteuer Landesanteil (42,5 v. H.) ,5% ,2% Gemeindeanteil (15 v. H.) ,5% ,2% brutto ,3% ,0% Zerlegung ,7% ,3% nach Zerlegung (100 v. H.) ,1% ,8% Abgeltungsteuer 14 Hamburger Anteil (56 v. H.) ,1% ,8% Landesanteil (44 v. H.) ,1% ,8% Gemeindeanteil (12 v. H.) ,1% ,8% brutto (ohne Erstattungen) ,6% ,1% Nicht veranlagte Erstattungen ,5% ,3% Steuern vom Ertrag nach Erstattungen (100 v. H.) ,0% ,8% Hamburger Anteil (50 v. H.) ,0% ,8% brutto ,2% ,0% Zerlegung ,2% ,4% Körperschaftsteuer 23 nach Zerlegung (100 v. H.) ,0% ,9% Hamburger Anteil (50 v. H.) ,0% ,9% Landesanteil ,7% ,2% Gemeindeanteil ,1% ,8% Steuern vom Umsatz 27 Hamburger Anteil ,8% ,0% Landesanteil ,2% ,9% Summe Gemeindeanteil ,7% ,8% Gemeinschaftsteuern Hamburger Anteil ,0% ,1% Gewerbesteuerumlage (Landesanteil) ,6% ,9% Vermögensteuer ,0% Erbschaftsteuer ,8% ,4% Grunderwerbsteuer ,8% ,3% Totalisatorsteuer ,8% ,0% Andere Rennwettsteuern Sportwettsteuer ,3% ,0% Lotteriesteuer ,1% ,0% Feuerschutzsteuer ,3% ,1% Biersteuer ,6% ,0% Summe Ländersteuern ,2% ,9% Grundsteuer A ,1% ,0% Grundsteuer B ,0% ,1% Grundsteuern 44 zusammen ,0% ,1% brutto ,7% ,0% Umlage Bundesanteil ,2% ,6% Gewerbesteuer 47 Umlage Landesanteil ,6% ,9% netto ,5% ,0% Spielvergnügungsteuer ,1% ,7% Hundesteuer ,5% ,0% Zweitwohnungsteuer ,4% ,0% Sonstige 52 Gemeindesteuern Kultur- und Tourismustaxe ,1% ,0% zusammen ,3% ,3% Summe Gemeindesteuern ,5% ,6% Hamburger Steuern ,5% ,8% Länderfinanzausgleich X X Hamburg (Land) verbleibende Steuern ,3% ,3% Hamburg (Gemeinde) verbleibende Steuern ,3% ,6% Hamburg verbleibende Steuern ,0% ,1% Steuerschätzung vom Mai Abweichung (Zeile 59./. Zeile 60) Haushalts-/Finanzplanung (einschl. Allgemeine BEZ) Abweichung (Zeile 59./. Zeile 62) Abweichungen in den Summen durch Runden kamerale, ab 2015 doppische Werte. * Infolge Systemwechsels teilweise eingeschränkte Aussagefähigkeit der ausgewiesenen Veränderungswerte. 6 Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)

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