Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 62

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1 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 62 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung einer Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern 27. Juni 2000

2 Übersicht Die privat getragene Hochschule für Soziale Arbeit Luzern (HSA) ist eine in starker Entwicklung begriffene Teilschule der Fachhochschule Zentralschweiz. Der heutige Schulstandort an der Zentralstrasse 18 vermag den Schulraumbedürfnissen nicht mehr zu genügen. Die HSA zählt zurzeit über 300 Studierende in den Diplomausbildungen und jährlich rund 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsveranstaltungen. Im Büro- und Geschäftshaus «Werft» am Alpenquai in Luzern können demnächst ausreichend Schul- und Büroräume zu angemessenen Mietkonditionen bezogen werden. Die HSA ist allerdings nicht in der Lage, die Ausbau- und Einrichtungskosten vollumfänglich zu finanzieren. Für die vom Kanton bisher und im Rahmen des Fachhochschulkonkordats Zentralschweiz auch weiterhin unterstützte Fachhochschule soll gegenüber der Luzerner Kantonalbank deshalb eine Bürgschaftsverpflichtung für ein Darlehen in der Höhe von 2,5 Millionen Franken eingegangen werden. Für den Kanton Luzern entsteht durch die Bürgschaft kein Risiko, er wird im Gegenteil durch günstige Zinskonditionen des Darlehens geringfügig entlastet. Die HSA wird verpflichtet, das Darlehen in der Zeit von 15 Jahren in Raten von Franken zulasten der Konkordatsrechnung zurückzuzahlen. Nach 26 des Finanzhaushaltgesetzes sind Bürgschaftsverpflichtungen, die den Betrag von einer Million Franken übersteigen, durch den Grossen Rat zu genehmigen.

3 Der Regierungsrat des Kantons Luzern an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung einer Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern (HSA). I. Allgemeines Die privat getragene Hochschule für Soziale Arbeit Luzern (HSA), die 1995 aus den drei Institutionen Höhere Fachschule für Sozialarbeit (HFS), Höhere Fachschule für Sozialarbeit (ASL) und Höhere Fachschule für soziokulturelle Animation hervorgegangen ist, hat im Sommer 1996 an der Zentralstrasse 18 in Luzern Ausbildungs- und Büroräume von rund 1800 m 2 bezogen. Bereits beim Bezug war klar, dass es sich lediglich um eine Übergangslösung handeln konnte, da bei der Überführung dieser Schule in eine Teilschule der Fachhochschule Zentralschweiz der erweiterte Leistungsauftrag aufgebaut und die Zahl der Studierenden in den Diplomausbildungen ausgebaut werden sollten. II. Entwicklung und Schulraumbedarf Die Entwicklung der Zahl der Studierenden verlief dann allerdings schneller, als ursprünglich angenommen wurde. Mit mehr als 300 Studierenden in den Diplomausbildungen und rund 2000 Teilnehmenden pro Jahr an Weiterbildungsveranstaltungen sowie 40 Mitarbeitenden genügten die bestehenden Räumlichkeiten in keiner Weise. Die Leitung der Hochschule sah sich daher im Frühling 1998 gezwungen, gezielt nach neuen Schulräumen Ausschau zu halten. Es bot sich die Gelegenheit, im geplanten Büro- und Geschäftshaus «Werft» am Alpenquai in Luzern neue Räume zu mieten. Der Mietvertrag konnte im Oktober 1998 abgeschlossen werden. Als Basismiete wurden 260 und 270 Franken pro Quadratmeter vereinbart. Die Mietkosten können ab 2001 in die Konkordatsrechnung der Fachhochschule Zentralschweiz eingebracht werden.

4 4 III. Finanzierung der Ausbaukosten Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hat der Vermieter der HSA die Finanzierung der geschätzten Ausbaukosten von bis zu einem Betrag von 3,5 Millionen Franken zu einem festen Zinssatz von 6 Prozent zugesichert. Mit dem Ziel einer Kostenoptimierung und im Interesse einer grösstmöglichen Unabhängigkeit vom Vermieter hat sich die HSA in der Folge um weitere, günstigere Finanzierungsangebote bemüht. Die Luzerner Kantonalbank hat ihr ein Darlehen zu einem variablen Zinssatz von zurzeit 4,25 Prozent offeriert, rückzahlbar innert 15 Jahren. Als Sicherheit verlangt sie jedoch eine Bürgschaftsverpflichtung durch den Kanton Luzern. In der Konkordatsrechnung der Fachhochschule Zentralschweiz würden sich diese Zinskosteneinsparungen anfänglich mit rund Franken pro Jahr niederschlagen. IV. Gesuch der HSA um Bürgschaftsübernahme Mit Eingabe vom 2. Mai 2000 ersuchte der Stiftungsrat der HSA den Kanton Luzern um die Leistung einer Bürgschaft gegenüber der Luzerner Kantonalbank für die Teilfinanzierung der Ausbaukosten der Liegenschaft «Werft» am Alpenquai in Luzern. Es würden lediglich 2,5 Millionen Franken beansprucht. Die Bürgschaft gegenüber der Luzerner Kantonalbank müsste für eine Dauer von 15 Jahren geleistet werden. In dieser Zeit würde das Darlehen zulasten der Konkordatsrechnung der Fachhochschule Zentralschweiz in jährlichen Tranchen von mindestens Franken von der Schule zurückbezahlt. Der Regierungsrat hat dieses Gesuch am 27. Juni 2000 bewilligt. V. Rechtliches Nach 26 des Finanzhaushaltgesetzes vom 13. September 1977 beschliesst der Regierungsrat über Bürgschaftsverpflichtungen des Staates. Wenn die vom Staat zu übernehmenden Verpflichtungen den Betrag von einer Million Franken übersteigen, ist die Genehmigung des Grossen Rates erforderlich. Der Beschluss des Regierungsrates vom 27. Juni 2000 bedarf daher der Genehmigung durch Ihren Rat.

5 5 VI. Erwägungen Die Hochschule für Soziale Arbeit Luzern hat mit der Entwicklung zur Fachhochschule einen beachtlichen Aufschwung genommen, weshalb die Infrastruktur angepasst werden muss. Entsprechende betriebliche Reserven sind bei dieser privat getragenen Hochschule nicht vorhanden. Investitionen müssen daher über Darlehen finanziert werden, die in der Zukunft über die Konkordatsrechnung der Fachhochschule Zentralschweiz zurückbezahlt werden können. Für den Kanton Luzern entsteht durch die Bürgschaft kein Risiko, dagegen wird er als Partner des Konkordats anteilsmässig mit geringeren Zinskosten oder Kostenpauschalen für die an der HSA angebotenen Studiengänge entlastet. Die Direktion der Fachhochschule Zentralschweiz unterstützt das Gesuch der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern. Der Kanton Luzern steht zurzeit mit drei Bürgschaften für Darlehen und drei Bankkredit-Garantien gegenüber gemeinnützigen Institutionen mit einem Bestand von insgesamt 3,260 Millionen Franken in der Verpflichtung. VII. Antrag Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen Ihnen gestützt auf 26 des Finanzhaushaltgesetzes, die Bürgschaft zugunsten der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern zu genehmigen. Luzern, 27. Juni 2000 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Max Pfister Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler

6 6 Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung einer Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf 26 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 13. September 1977, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Juni 2000, beschliesst: 1. Die Bürgschaft für die Hochschule für Soziale Arbeit Luzern (HSA) wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Der Staatsschreiber:

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