Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5
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- Greta Böhler
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1 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das beste Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrags tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum besten Ergebnis für den Kunden führt. Die Deutsche ert die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente) nach folgenden Grundsätzen. I. Geltungsbereich Die vorliegenden Ausführungsgrundsätze beschreiben das generelle Vorgehen der Deutschen für Privatkunden im Sinne des WpHG. Diese Grundsätze gelten entsprechend für weisungsfreie Aufträge professioneller Kunden im Sinne des WpHG. II. Vorrang von Kundenweisungen 3) 4) 5) 2) Der beste wird unter Annahme des für das jeweilige Wertpapier gültigen Standardabwicklungsweges ermittelt. Weichen Lagerstelle und/oder Verwahrart des Depotbestandes von der Lagerstelle und/oder Verwahrart des es ab, so ist die Erteilung einer entsprechenden Kundenweisung erforderlich. Auf Basis der gesetzlichen Grundlage sind Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. Die Ausgabe oder Rücknahme erfolgt über die Kapitalanlagegesellschaft oder die Depotbank. Möchte der Kunde einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an einem organisierten Markt (Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG tätigen, so erteilt er der Deutschen eine entsprechende Weisung. Für Aufträge in Genussscheinen und Genussrechten ist die Erteilung einer Kundenweisung erforderlich. Für Aufträge in Bezugs- und Nebenrechten ist eine Kundenweisung grundsätzlich erforderlich. Wird keine Weisung erteilt, so erfolgt der automatische Verkauf bestens im Interesse des Kunden am letzten Handelstag gem. Ziffer 15 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Aufträge über Finanzinstrumente inländischer Emittenten (inländische Finanzinstrumente), die an einem organisierten Markt (Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG im Inland gehandelt werden, werden an einen inländischen weitergeleitet. 1) 2) Eine Weisung des Kunden ist stets vorrangig. Bei der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die Deutsche einer Weisung des Kunden Folge leisten. Führt die Deutschen einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen Kundenweisung aus, gilt die Pflicht zur Erzielung des besten Ergebnisses entsprechend dem Umfang der Weisung als erfüllt. Die Grundsätze in der Ziffer III Abs. 1 bis 8 finden keine Anwendung. 6) 7) Soweit Finanzinstrumente ausländischer Emittenten (ausländische Finanzinstrumente) an einem organisierten Markt (Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG im Inland gehandelt werden, werden die Aufträge gleichfalls an einen inländischen weitergeleitet. Wird ein Finanzinstrument nicht im Inland gehandelt, bedarf es für die Auswahl eines es einer Einzelweisung des Kunden. III. Grundsätze zur besten Ausführung in Wertpapieren 1) Die Grundsätze zur besten Ausführung gelten abhängig von den Wertpapiergattungen für unterstellte typische Wertpapierauftragsgrößen eines Privatkunden. 8) Die festzustellende Ausführungsqualität richtet sich vorrangig nach dem Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammensetzt, die durch die Ausführung an einem entstehen. Sofern dieses Kriterium zu keinem eindeutigen Ergebnis führt, werden daneben die Faktoren Ausführungsgeschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit und Abwicklungssicherheit in die Bewertung einbezogen. Bieten mehrere Ausführungsplätze eine gleich gute Aus- 1 von 5 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5
2 führungsqualität, trifft die Deutsche nach pflichtgemäßem Ermessen eine Auswahl. Die Auswahl der besten Ausführungsplätze wird dem Kunden in der Anlage zu diesen Grundsätzen mitgeteilt. IV. Besondere Hinweise zu Festpreisgeschäften in Wertpapieren Soweit Aufträge zum Kauf- oder Verkauf im Rahmen eines Festpreisgeschäftes erfolgen, wird von der Deutschen sichergestellt, dass diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden. Ist die Deutsche Emittentin der Finanzinstrumente, so erfolgen Kauf- und Verkaufsaufträge des Kunden zu diesen Finanzinstrumenten grundsätzlich als Festpreisgeschäfte. Eine anderweitige Ausführung an einem ist auf Wunsch des Kunden, soweit diese Finanzinstrumente dort gehandelt werden. VI. Vermögensverwaltung Aufträge für ein Vermögensverwaltungsdepot werden durch die Vermögensverwaltung der Deutschen gemäß diesen Grundsätzen zur besten Ausführung erteilt. Hierbei können Einzelorders mehrerer Vermögensverwaltungsdepots zu einem Sammelauftrag zusammengefasst werden. VII. Überprüfung der Grundsätze Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Ausführungsplätzen wird die Deutsche mindestens jährlich überprüfen. Eine Überprüfung der Auftragsgrundsätze wird die Deutsche zudem immer dann vornehmen, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt, die dazu führt, dass an den von den Ausführungsgrundsätzen umfassten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleich bleibend im besten Interesse des Kunden gewährleistet ist. Die Deutsche überwacht die Wirksamkeit ihrer Ausführungsgrundsätze regelmäßig, um sie ggf. zu aktualisieren. V. Grundsätze zur besten Ausführung in sonstigen Finanzinstrumenten Aufträge in sonstigen Finanzinstrumenten nimmt die Deutschen aufgrund der überwiegend individuellen Ausgestaltung der Produkte nur mit Weisung entgegen. Anhang Grundsätzen der Auftragsausführung 2 von 5 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 2 von 5
3 Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung I. Berücksichtigte Faktoren bei der Ermittlung des besten es Gemäß 33a Absatz 3 WpHG ist für die Ausführung von Aufträgen eines Privatkunden das Gesamtentgelt als maßgeblicher Faktor zur Bewertung der Ausführungsplätze heranzuziehen. Sofern dieses Kriterium zu keinem eindeutigen Ergebnis führt, werden in einem nachfolgenden Schritt weitere Faktoren in die Untersuchung einbezogen. Diese sind neben der Ausführungsgeschwindigkeit, der Ausführungswahrscheinlichkeit auch die Abwicklungssicherheit. 1) Preis Die Möglichkeit, den besten Preis zu erzielen, hängt unter anderem vom festgeschriebenen Preisfeststellungsmechanismus ab, welcher in den Regelwerken der Ausführungsplätze verankert ist. Hier ist beispielsweise festgelegt, ob die Preisfeststellung nach dem Auktionsverfahren stattfindet (sog. Order driven market) oder ob ein neutraler Marktteilnehmer (Skontroführer oder Market Maker) zwischengeschaltet ist (sog. Quote driven market). 4) 5) Ausführungsgeschwindigkeit Unter der Ausführungsgeschwindigkeit wird jene Zeitspanne verstanden, die zwischen dem Vorliegen eines ausführbaren Auftrages und der Auftragszuteilung liegt. Für die schnellste Ausführung von Kundenaufträgen ist neben den jeweiligen Börsenöffnungszeiten auch die fortschreitende technische Unterstützung durch automatisiertes Matching, sog. Limit Control Systeme und dem Festschreiben von maximalen Ausführungszeiten in den Regelwerken der relevanten Ausführungsplätze maßgeblich. Ausführungswahrscheinlichkeit Die Ausführungswahrscheinlichkeit eines Kundenauftrages hängt maßgeblich von der Liquidität am jeweiligen ab. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um natürliche Liquidität handelt oder ob ein Skontroführer bzw. Market Maker Liquidität auf Anfrage bereitstellt. Durch die Einbeziehung von Referenzmärkten in die Kursfeststellung und die Festschreibung von Ausführungsverpflichtungen in den Regelwerken der relevanten Ausführungsplätze ergibt sich eine hohe Ausführungswahrscheinlichkeit. Abwicklungssicherheit Unter dem Begriff der Abwicklungssicherheit subsumieren sich jene Faktoren, welche einen maximalen Anlegerschutz sicherstellen. 2) 3) Weitere wichtige Einflussfaktoren auf den erzielbaren Preis sind neben der Liquidität des es auch die Einbeziehung von Referenzmärkten, Quotierungsverpflichtungen und die Festschreibung einer maximalen Spanne zwischen An- und Verkaufskursen in den Börsenregularien. Kosten Der Faktor Kosten besteht grundsätzlich aus den beiden Bestandteilen Fremdkosten und eigene Gebühren. In einem ersten Schritt zur Ermittlung der besten Ausführung von Kundenaufträgen sind nach 33 a Absatz 3 WpHG lediglich Fremdkosten zu betrachten. 2.1 Die entstehenden Fremdkosten ergeben sich aus den anfallenden Transaktionskosten (z.b. Courtage, Transaktionsentgelt) und den Abwicklungskosten (z.b. Clearinggebühr, Liefergebühr). Diese Kosten können sich je Marktsegment und unterscheiden. Entstehende Teilausführungen haben Einfluss auf die entstehenden Fremdkosten und sind entsprechend in der Untersuchung zu berücksichtigen. 2.2 Bei mehreren als gleichwertig erkannten Ausführungsplätzen sind eigene Gebühren und Provisionen in die Bewertung einzubeziehen. -- Öffentlich rechtliche Organisation der Börse und Überwachung durch die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde -- Handelsüberwachungsstelle als unabhängiges Börsenorgan. Diese überwacht vorrangig -- die Börsenpreisfeststellungen -- die Einhaltung von Ausführungsgarantien (z.b. Best- Price-Prinzip) -- die Einhaltung der Regelwerke -- die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen -- Sanktionsausschuss als unabhängiges Börsenorgan -- Informationsdienstleistungen des jeweiligen es -- Mistrade-Regelungen des jeweiligen es -- Ausführungsgarantien im Regelwerk des es (z.b. Best-Price-Prinzip) -- Anlegerschutzmechanismen im Regelwerk des es -- Operationelle Risiken der Belieferung II. Gewichtung der Faktoren zur Ermittlung des besten es Die Ausführungsgrundsätze für Privatkunden orientieren sich gemäß 33 a Abs. 3 WpHG am Gesamtentgelt. Die Berechnung des Gesamtentgeltes erfolgt in zwei Stufen. Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung 3 von 5 3 von 5
4 Zunächst werden der Preis und die Fremdkosten in die Berechnung einbezogen. Kommt es als Ergebnis zu mehreren als gleichwertig erkannten Ausführungsplätzen, so werden unter dem Gesichtspunkt der Kosten zusätzlich auch eigene Gebühren und Provisionen der Deutsche in die Berechnung einbezogen. Kann ein Kundenauftrag nach Berücksichtigung des Gesamtentgeltes weiterhin an mehreren Ausführungsplätzen gleichermaßen best ausgeführt werden, so werden in einem dritten Schritt die folgenden Faktoren zusätzlich in die Berechnung einbezogen: --Ausführungsgeschwindigkeit --Ausführungswahrscheinlichkeit --Abwicklungssicherheit Diesen Faktoren wird eine gleichrangige Stellung zugesprochen. III. Ergebnis des Bewertungsverfahrens und der besten Ausführungsplätze je Wertpapiergruppe IV. Übersicht der relevanten Ausführungsplätze Bei den in der Tabelle genannten inländischen Ausführungsplätzen handelt es sich um einen der folgenden Ausführungsplätze, die aus Sicht der Deutschen grundsätzlich als e Ausführungsplätze (Organisierte Märkte, Freiverkehrssegmente und multilaterale Handelssysteme im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG) in Betracht kommen, um gleich bleibend die besten Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen zu können: -- Börse Berlin -- Börse Düsseldorf --Börse Frankfurt --Börse Hamburg --Börse Hannover --Börse München --Börse Stuttgart --Tradegate Exchange --Quotrix (Elektronisches Handelssystem der Börse Düsseldorf) -- XETRA (Elektronische Handelsplattform der Deutsche Börse AG) Zur Berechnung des Gesamtentgeltes werden je Wertpapiergruppe verschiedene Größenklassen gebildet. Für jede Größenklasse wird anschließend eine Berechnung des Gesamtentgeltes vorgenommen. Hierzu schließt sich die Analyse und Auswertung von Order-, Markt- und Börsendaten unter der Berücksichtigung der unter Kapitel I genannten Faktoren und der unter Kapitel II genannten Gewichtung an. Dieses Verfahren führt im Regelfall zu einer eindeutigen Zuordnung eines es je Größenklasse innerhalb einer Wertpapiergruppe. Dieser stellt die gleich bleibend beste Ausführung von Kundenaufträgen für den relativ größten Anteil der jeweils enthaltenen Wertpapiere/ Finanzinstrumente sicher. Jeder Wertpapierauftrag wird aufgrund des zu erwartenden Ordergegenwertes einer spezifischen Größenklasse zum Zeitpunkt der Ordererteilung zugeordnet. Berücksichtigung finden nur die zum Orderzeitpunkt verfügbaren Ausführungsplätze (siehe Kapitel IV Übersicht der relevanten Ausführungsplätze). Ist kein relevanter verfügbar, so wird der zuerst erreichbare gemäß Kapitel IV herangezogen. Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung 4 von 5 4 von 5
5 Asset- Klasse Verbriefte Derivate (Hebel- und Anlageprodukte) Wertpapier- Gruppe Wertpapier-Gruppe Wertpapier-Gruppe Wertpapier-Gruppe Wertpapier-Gruppe Wertpapier-Gruppe Wertpapier-Gruppe Aktien Aktien des DAX 30 Sonstige DAX Aktien (TECDAX, MADAX, SDAX ) Renten Verbriefte Derivate Anleihen öffentlicher Emittenten des EWR und ausgewählter supranationaler Emittenten Anleihe deutscher Emittenten Nebenrechte/ Bezugsrechte Sonstige Inländische Aktien Sonstige Anleihen (EWR- Europäischer Wirtschaftsraum und NON- EWR) Sonstige Wertpapiere Genussrechte/ Genussscheine Sonstige inländische Wertpapiere Sonstige ausländische Wertpapiere Sonstige Finanzinstrumente Standard Derivate (börsenorientiert) Sonstige Derivate (OTC) Devisentermingeschäfte Aktien des DJ Euro STOXX 50, DJ STOXX 50, DJ Industrial Average, NASDAQ 100 Sonstige ausländische Aktien mit inländischer Notiz Sonstige ausländische Aktien mit ausländischer Notiz Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung 5 von 5 5 von 5 5 von 5
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