Die Rehabilitation im System des Sozialleistungsrechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Rehabilitation im System des Sozialleistungsrechts"

Transkript

1 Tagung des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland: Das Rehabilitationsrecht in der Praxis der Sozialleistungsträger 6. November 2008 Die Rehabilitation im System des Sozialleistungsrechts Prof. Dr. Felix Welti Hochschule Neubrandenburg

2 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung - SGB IX: Zu allgemein oder zu speziell? - Behindert sind das die anderen? - SGB IX als Meta- und Immunsystem II. Systematische Stellung des SGB IX im III. Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss

3 1. Verfassungsrechtliche Bezüge - Umsetzung des Benachteiligungsverbots, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG - Sozialer Bundesstaat 2. Europarechtliche Bezüge 3. Der sozialpolitische Kontext 4. SGB IX und Leistungsgesetze 5. Das Verhältnis zu anderen Büchern des SGB 6. Das SGB IX als Leistungsgesetz

4 1. Verfassungsrechtliche Bezüge 2. Europarechtliche Bezüge - Antidiskriminierung (Art. 13 EGV); Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG - Bewegungsfreiheit auch behinderter Unionsbürger in Europa 3. Der sozialpolitische Kontext 4. SGB IX und Leistungsgesetze 5. SGB IX und andere Bücher des SGB 6. Das SGB IX als Leistungsgesetz

5 1. Verfassungsrechtliche Bezüge 2. Europarechtliche Bezüge 3. Der sozialpolitische Kontext - Selbstbestimmung in der Behindertenpolitik - Effizienz und Wettbewerb in der Gesundheitsversorgung - Eigenvorsorge in der Sicherung des Lebensunterhalts - Aktivierung in der Arbeitsmarktpolitik - Deregulierung im Arbeistrecht 4. SGB IX und Leistungsgesetze 5. Das Verhältnis zu anderen Büchern des SGB 6. Das SGB IX als Leistungsgesetz

6 4. SGB IX und Leistungsgesetze 7 1 Die Vorschriften dieses Buches gelten für die Leistungen zur Teilhabe, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts anderes ergibt. 2 Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für die jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen.

7 4. SGB IX und Leistungsgesetze Verwaltungsverfahren: 1-25, SGB IX als vorrangiges Verfahrensrecht

8 4. SGB IX und Leistungsgesetze Verwaltungsverfahren: 1-25, SGB IX als vorrangiges Verfahrensrecht Leistungsrecht: SGB IX als gemeinsamer Inhalt der Leistungsansprüche

9 4. SGB IX und Leistungsgesetze - Verwaltungsverfahren: 1-25, SGB IX als vorrangiges Verfahrensrecht - Leistungsrecht: SGB IX als gemeinsamer Inhalt der Leistungsansprüche - Leistungserbringungsrecht: SGB IX als gemeinsame Regeln der Leistungserbringung

10 4. SGB IX und Leistungsgesetze - Verwaltungsverfahren: 1-25, SGB IX als vorrangiges Verfahrensrecht - Leistungsrecht: SGB IX als gemeinsamer Inhalt der Leistungsansprüche - Leistungserbringungsrecht: SGB IX als gemeinsame Regeln der Leistungserbringung - Begriffe: Behinderung ( 2 Abs. 1 SGB IX) als systembildender Begriff

11 Behinderung nach ICF Gesundheit Kontextfaktoren Funktionsstörungen (beeinträchtigte) Aktivität Persönliche Faktoren Soziale Faktoren Teilhabestörung: Behinderung

12 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Rentenversicherung: SGB VI verweist auf SGB IX

13 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Unfallversicherung: Rehabilitation und Teilhabe mit allen geeigneten Mitteln

14 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Krankenversicherung: - Rehabilitation ist nicht auf SGB V beschränkt - Auch Hilfsmittel dienen Behinderungsausgleich - Alle Leistungen nach 26 SGB IX können auch Leistungen zur Teilhabe sein ( 11 Abs. 2 SGB V) - Krankenbehandlung verfolgt auch rehabilitative Ziele ( 27 SGB IX; 2a SGB V; 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) - Medizinische Rehabilitation ist mehr als rehabilitative Medizin

15 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Krankenversicherung/ Pflegeversicherung: - Krankenversicherung ist Träger der pflegevermeidenden Rehabilitation - Pflegeversicherung kein Rehabilitationsträger - Systematische Fehlanreize im Verhältnis beider Träger

16 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Bundesagentur für Arbeit: - 100/ 102 SGB III: Allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; beide sind in das SGB IX einbezogen

17 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Bundesagentur für Arbeit/ Grundsicherung für Arbeitsuchende: - Träger der Grundsicherung keine Rehabilitationsträger - 6a SGB IX: Bundesagentur ist Rehabilitationsträger/ Träger der Grundsicherung ist Leistungsträger - Neue Schnittstellen und Probleme geschaffen

18 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Träger der Sozialhilfe: - Wichtigster Träger der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Kann ergänzen und Lücken füllen - Verwaltungskoordination ist schwierig

19 6. Das SGB IX als Leistungsgesetz Schwerbehindertenrecht: - SGB IX Teil 2 enthält Ansprüche für (schwer)- behinderte Menschen gegen Integrationsamt und gegen Arbeitgeber - Betriebliches Eingliederungsmanagement als Schnittstelle zu den Rehabilitationsträgern/ Gemeinsamen Servicestellen

20 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger 1. Gemeinsame Empfehlungen ( 12 I, 13 SGB IX) IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss

21 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger 1. Gemeinsame Empfehlungen ( 12 I, 13 SGB IX) 2. Regionale Arbeitsgemeinschaften und Verantwortung für Infrastruktur ( 12 II, 19 I SGB IX) IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss

22 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger 1. Gemeinsame Empfehlungen ( 12 I, 13 SGB IX) 2. Regionale Arbeitsgemeinschaften und Verantwortung für Infrastruktur ( 12 II, 19 I SGB IX) 3. Gemeinsame Servicestellen ( SGB IX) IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss

23 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger 1. Gemeinsame Empfehlungen ( 12 I, 13 SGB IX) 2. Regionale Arbeitsgemeinschaften und Verantwortung für Infrastruktur ( 12 II, 19 I SGB IX) 3. Gemeinsame Servicestellen ( SGB IX) 4. Trägerübergreifende Rahmenverträge ( 21 II SGB IX) IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss

24 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen 1. Zuständigkeitsklärung ( 14 I, II, VI SGB IX) - Weiterleitung innerhalb von zwei Wochen - Verantwortung für weitergehende Leistungspflichten bleibt ( 14 VI, 10 I SGB IX) - Erstattung nach 104 SGB X möglich - Kein enger Antragsbegriff V. Schluss

25 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen 1. Zuständigkeitsklärung ( 14 I, II, VI SGB IX) 2. Vorrang der Leistungen zur Teilhabe ( 8 SGB IX) V. Schluss

26 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen 1. Zuständigkeitsklärung ( 14 I, II, VI SGB IX) 2. Vorrang der Leistungen zur Teilhabe ( 8 SGB IX) 3. Bedarfsfeststellung ( 10 I, 14 V SGB IX) V. Schluss

27 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen 1. Zuständigkeitsklärung ( 14 I, II, VI SGB IX) 2. Vorrang der Leistungen zur Teilhabe ( 8 SGB IX) 3. Bedarfsfeststellung ( 10 I, 14 V SGB IX) 4. Persönliches Budget ( 17 II-VI SGB IX) V. Schluss

28 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II.Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss

Arbeitsmarktintegration

Arbeitsmarktintegration Arbeitsmarktintegration Rechtlicher Rahmen und Instrumente MBOR Teilhabefähigkeit Gesetzlicher Rahmen insbesondere im SGB IX Leistungsträger Leistungen Probleme der Leistungserbringung Teilhabefähigkeit

Mehr

Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7

Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 Inhalt Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 1 Grundlagen des Sozialrechts 15 1.1 Der Begriff des Sozialrechts.................................. 15 1.2 Sozialschutz als Grundrecht.................................

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

Auswirkungen des SGB IX auf die gesetzliche Krankenversicherung

Auswirkungen des SGB IX auf die gesetzliche Krankenversicherung Dirküebold Auswirkungen des SGB IX auf die gesetzliche Krankenversicherung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis 19 A. Einleitung 25 I. Die rechtliche und rechtspolitische Ausgangslage vor In-Kraft-Treten

Mehr

Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung

Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Datum: 25.09.2008 Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext i.v.m. Vorläufige Handlungsempfehlung Trägerübergreifende Aspekte

Mehr

Arbeitgeberservice Rehabilitation und betriebliche Eingliederung für Arbeitnehmer

Arbeitgeberservice Rehabilitation und betriebliche Eingliederung für Arbeitnehmer 1 1.Konferenz Gesund zum Erfolg- Modernes Betriebliches Eingliederungsmanagement IHK Berlin 08.10.2014 Bianca Borchers,Deutsche Rentenversicherung Bund Abteilung Rehabilitation 2 Warum das neue Beratungsangebot?

Mehr

TOP 2 Medizinische Rehabilitation

TOP 2 Medizinische Rehabilitation Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 3. Sitzung am 14. Oktober 2014 (verschoben*) Arbeitspapier zu TOP 2 Stand: 12. März 2015 - final *Hinweis: Arbeitspapier wurde auf der 7. Sitzung am 19. Februar 2015

Mehr

Kostenträger. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft. Träger. Voraussetzung. Rechtsgrundl.

Kostenträger. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft. Träger. Voraussetzung. Rechtsgrundl. der gesetzlichen Unfallversicherung - Berufsgenossenschaften - Eigenunfallversicherung - Fußschäden als Folge eines Arbeitsunfalls ( 8, 10, 11, 12 SGB VII) Einschließlich eines Unfalls auf dem Weg von

Mehr

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen 5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen: Was ich über das Persönliche Budget wissen sollte! Stefan Viernickel Rechtsanwalt Juri-Gagarin-Ring 116 99084 Erfurt Telefon: 0361-64 43 99 64 Telefax: 0361-64

Mehr

RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS)

RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS) im ehemaligen Rathaus zu Gustorf RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS) Veranstalter: Irmgard Buchner, Michael J.

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen

Mehr

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation

Mehr

Eingliederungshilfe 53 ff. SGB XII

Eingliederungshilfe 53 ff. SGB XII Eingliederungshilfe 53 ff. SGB XII Begriffe 53 Abs. 4 SGB XII: Für die Leistungen zur Teilhabe gelten die Vorschriften des Neunten Buches, soweit sich aus diesem Buch und den auf Grund dieses Buches erlassenen

Mehr

A. I. Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und Verteilung der Geschäfte

A. I. Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und Verteilung der Geschäfte Stand 01.01.2016 Präsidium des Sozialgerichts Speyer Das Präsidium bestehend aus der Präsidentin des Sozialgerichts den Richterinnen am Sozialgericht den Richtern am Sozialgericht Geschäftsverteilung für

Mehr

Rehabilitation psychisch kranker Menschen

Rehabilitation psychisch kranker Menschen Rehabilitation psychisch kranker Menschen Dr. med. Joachim Hein Vorstandsvorsitzender Münchner Bündnis gegen Depression e.v. www.buendnis-depression.de/muenchen Zeichnung unbekannter Herkunft, 15. Jahrhundert,

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 7/2010

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 7/2010 Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 7/2010 05.08.2010 Übernahme der Kosten für Hörgerätebatterien - Eingliederungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Mehr

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 E-Mail: info@bar-frankfurt.de Internet: http://www.bar-frankfurt.de

Mehr

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt-

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Karlsruhe, 23.10.2012 Karl-Friedrich Ernst Rechtsgrundlage 84 Absatz 2 SGB IX 84 Prävention (1) Der

Mehr

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Übersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11

Übersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10 Kapitel 1 Einführung in das Sozialversicherungsrecht... 11 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 1.2

Mehr

Arbeitsplatz Krankenhaus

Arbeitsplatz Krankenhaus 44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

Richtig versichert im Ausland? Worauf deutsche Expatriatesim außereuropäischen Ausland achten sollten

Richtig versichert im Ausland? Worauf deutsche Expatriatesim außereuropäischen Ausland achten sollten Individuelle Beratung von Firmen und Expatriates im In- und Ausland Krankenversicherung Alters- und Hinterbliebenenversorgung Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Ulmenstr. 98 40476 Düsseldorf

Mehr

Forum D. Wunsch- und Wahlrecht bei Leistungen zur Teilhabe neue und alte Rechtsfragen (Teil 1)

Forum D. Wunsch- und Wahlrecht bei Leistungen zur Teilhabe neue und alte Rechtsfragen (Teil 1) Forum D Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 19/2015 Wunsch- und Wahlrecht bei Leistungen zur Teilhabe 17.06.2015 von Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel I. Einführung 1 Das

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2014. Kammereinteilung Stand 01.01.2014

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2014. Kammereinteilung Stand 01.01.2014 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2014 Kammereinteilung Stand 01.01.2014 Kammer Sachgebiet 1 R Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung: Alle am 31.12.2013

Mehr

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de

Mehr

Reha-Sport und Funktionstraining

Reha-Sport und Funktionstraining Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Die Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX vereinbaren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX eine Gemeinsame Empfehlung

Mehr

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8

Mehr

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter

Mehr

Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation. 21. November 2009 in der FACHKLINIK BAD BENTHEIM

Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation. 21. November 2009 in der FACHKLINIK BAD BENTHEIM Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation gem. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen 135 Abs. 2 SGB V Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Bereich der GKV nach den

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser

Mehr

Im Dschungel der Kostenträger

Im Dschungel der Kostenträger Im Dschungel der Kostenträger von Heike Ackermann Welche Stellen sind wann für die Finanzierung von Hilfsmitteln für behinderte Menschen zuständig? I. Hilfsmittel für Zuhause und für die Ausbildung II.

Mehr

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans der DGUV BAR-Seminar UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis am 18.05.2011 in Frankfurt am Dr. Andreas Kranig, DGUV

Mehr

Rehabilitation und Teilhabe - Aufgaben und Pflichten von rechtlichen Betreuern, Leistungsträgern und Leistungserbringern

Rehabilitation und Teilhabe - Aufgaben und Pflichten von rechtlichen Betreuern, Leistungsträgern und Leistungserbringern Rehabilitation und Teilhabe - Aufgaben und Pflichten von rechtlichen Betreuern, Leistungsträgern und Leistungserbringern Dr. Rolf Marschner Heidelberg 10.10.2015 Eigene berufliche Bezugspunkte Fachanwalt

Mehr

Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe

Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe 8. Alsdorfer Fachtag Alsdorf, 3. März 2015 Sandra Eschweiler Übersicht I. Einführung Sozialrechtliche Definition von Behinderung Rehabilitationsträger

Mehr

Die medizinische Rehabilitation. Ein Überblick

Die medizinische Rehabilitation. Ein Überblick Die medizinische Rehabilitation Ein Überblick 66 Schriftenreihe der GVG, Bd.66 Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.v. (GVG) (Hrsg.) Die medizinische Rehabilitation Ein Überblick

Mehr

SGB IX Bilanz und Entwicklungsbedarf

SGB IX Bilanz und Entwicklungsbedarf Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe 19. Fachtagung Management in der Suchttherapie 28. September 2010 SGB IX Bilanz und Entwicklungsbedarf Prof. Dr. Felix Welti Universität Kassel 1 Gesetzgebung

Mehr

Rehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Rehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit 27. Mai 2009 Berlin Grundsatz 11 Abs. 2 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur med. Rehabilitation die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Behindertenrecht - Schnell erfasst

Behindertenrecht - Schnell erfasst Recht - schnell erfasst Behindertenrecht - Schnell erfasst Bearbeitet von Thomas Eissing 1. Auflage 2006. Taschenbuch. xv, 219 S. Paperback ISBN 978 3 540 33954 0 Format (B x L): 15,5 x 23,5 cm Gewicht:

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Instrument der Qualitätssicherung standardisiert Gutachten

Mehr

Der Werkstattlohn in der WfbM

Der Werkstattlohn in der WfbM ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Der Werkstattlohn in der WfbM Sozialversicherung Steuerrecht - Sozialhilfe Arbeitshilfe für die Lohnabrechnung in der WfbM Arbeitshilfen für die Praxis Nr. 71 ARBEITSHILFEN

Mehr

Zukunft Job-Coaching

Zukunft Job-Coaching IFD Tagung Bad Boll 2010 Zukunft Job-Coaching Informationen zur Gegenwart und Zukunft von Job-Coaching sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Job-Coaches Reinhard Hötten Was ist Job-Coaching?

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Carl-Wilhelm Rößler Übersicht Begriff des Persönlichen Budgets Einfache Persönliche Budgets Trägerübergreifende Persönliche Budgets Rechtsgrundlagen (Auszug) Personenkreis Leistungen

Mehr

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit. 11.11.2015, Berlin

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit. 11.11.2015, Berlin Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit 11.11.2015, Berlin Ralf Müller Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Der Einstieg Gefühlte Realität

Mehr

INHALTSÜBERSICHT. Literaturverzeichnis. Gliederung. Teil 1: Einleitung. I. Problemstellung

INHALTSÜBERSICHT. Literaturverzeichnis. Gliederung. Teil 1: Einleitung. I. Problemstellung - III - INHALTSÜBERSICHT Literaturverzeichnis Gliederung Teil 1: Einleitung I. Problemstellung II. Die historische Entwicklung der Heil- und Hilfsmittelregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

6. Sozialversicherungsansprüche

6. Sozialversicherungsansprüche 6. Sozialversicherungsansprüche Besprechungsfall 13 (BVerfGE 53, 257): Mit der Familienrechtsreform von 1977 führte der Gesetzgeber einen Versorgungsausgleich für den Fall der Ehescheidung ein, 1587 ff.

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Finanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Finanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Der Wechsel behinderter Menschen aus einer WfbM auf den allgemeinen

Mehr

Soziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen. Karlheinz Ortmann

Soziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen. Karlheinz Ortmann Soziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen Karlheinz Ortmann Gliederung 1. Teilhabe im Kontext Sozialer Arbeit 2. Teilhabe im Kontext Klinischer Sozialarbeit Teilhabe

Mehr

Ausgewählte Versicherungsbeispiele*

Ausgewählte Versicherungsbeispiele* Ausgewählte Versicherungsbeispiele* Sachverhalt Kranken- und Pflegeversicherung Arbeitslosen- und Rentenversicherung Unfallversicherung Es besteht kein Versicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII,

Mehr

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Der Weg durch den Dschungel der Sozialgesetzgebung ist mühsam aber möglich Dr. Michael Konrad 30.06.15 Eingliederungshilfe Bundesteilhabegesetz als Weiterentwicklung

Mehr

Gemeinsame Empfehlung

Gemeinsame Empfehlung Gemeinsame Empfehlung über die Ausgestaltung des in 14 SGB IX bestimmten Verfahrens (Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung) (in der Fassung vom 28. September 2010) Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft

Mehr

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung In leichter Sprache erklärt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 gibt es das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget

Mehr

Die Funktion der ICF im Teilhabemanagement

Die Funktion der ICF im Teilhabemanagement Die Funktion der ICF im Teilhabemanagement ICF-Orientierung als Kriterium für Verfahren zur Bedarfsermittlung 1 Gliederung Teilhabemanagement Beschreibung Verfahren ICF-Orientierung: Merkmal Instrumente

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Beratung aus einer Hand

Beratung aus einer Hand Sonstige Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg für die Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge sowie das Integrationsamt Diakonisches Werk Berlin - Brandenburg - schlesische Oberlausitz

Mehr

Gemeinsame Empfehlung

Gemeinsame Empfehlung Gemeinsame Empfehlung nach 113 Abs. 2 SGB IX zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger, zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten, die dem Integrationsfachdienst

Mehr

Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick

Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch beruflichen Rehabilitationseinrichtungen e.v. Fachtagung am 13. und 14. November 2006 Medizinisch berufliche Rehabilitation aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Jetzt entscheide ich selbst!

Jetzt entscheide ich selbst! Jetzt entscheide ich selbst! Informationen über das Persönliche Budget (Geld) Ein Heft in Leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum. Heraus-Geber:

Mehr

13. Wahlperiode 17. 12. 2003. Rehabilitationssport als wichtiger Bestandteil der Prävention

13. Wahlperiode 17. 12. 2003. Rehabilitationssport als wichtiger Bestandteil der Prävention 13. Wahlperiode 17. 12. 2003 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Hoffmann CDU und Antwort des Sozialministeriums Rehabilitationssport als wichtiger Bestandteil der Prävention Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:

Mehr

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung DVfR-BKOM-Symposium Frankfurt, 29. November 2013 Carla Grienberger GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit-Hilfsmittel Kommunikation

Mehr

Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung

Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung 1 Betriebs-/Beitrags-Konto-Nr. HEK Hanseatische Krankenkasse Beitragszentrum - Firmenkunden 22034 Hamburg Hinweis: Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28o

Mehr

2.Trägerübergreifende Informationsveranstaltung der gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation am 04.11. 2015

2.Trägerübergreifende Informationsveranstaltung der gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation am 04.11. 2015 Ansprechpartner: Michael Hönisch Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Dresden Telefon: 0351 8145-107 email:servicestelle.dresden@vbg.de Deutsche Rentenversicherung Bund Datum: 20.08.2015 Telefon:

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation. Oliver Niemann Grundsatzreferat Rehabilitation

Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation. Oliver Niemann Grundsatzreferat Rehabilitation Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Oliver Niemann Grundsatzreferat Rehabilitation Sie erhalten Informationen über Ziele Aufgaben Träger Organisation Arbeitsweise Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinsamen

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt

Mehr

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Mobile Rehabilitation in Pflegeheimen. -Perspektive der Pflegeversicherung-

Mobile Rehabilitation in Pflegeheimen. -Perspektive der Pflegeversicherung- Mobile Rehabilitation in Pflegeheimen 1 -Perspektive der Pflegeversicherung- g Rechtliche Anforderungen an Pflegeheime durch das SGB XI 2 Selbständig wirtschaftende Einrichtungen unter ständiger Verantwortung

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Bedeutung und praktische Umsetzung in der gesetzlichen Unfallversicherung Seite 1 Grundidee des Persönlichen Budgets Menschen mit Behinderung erhalten einen bedarfsbezogenen Geldbetrag

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes 1

Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes 1 Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes 1 zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie zur Bestimmung des Verhältnisses zur Aufteilung der Ausgaben zwischen der gesetzlichen

Mehr

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistischer Bericht K I 1 - j/05 Teil 1 _. Dezember 2006 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de

Mehr

Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung. Projekte für reale Herausforderungen

Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung. Projekte für reale Herausforderungen Steinbeis-Hochschule Berlin Institut für Organisations-Management Handout zu den YouTube-Videos: Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung Prof. Dr. Andreas Aulinger

Mehr

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Krankheitsbedingte Kündigung K bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes: K 1. Prognose

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Gemeinsame Empfehlung. zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit

Gemeinsame Empfehlung. zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit Gemeinsame Empfehlung zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit Gemeinsame Empfehlung zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX vom 1. September 2013 Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft

Mehr