Die Rehabilitation im System des Sozialleistungsrechts
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- Miriam Kästner
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1 Tagung des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland: Das Rehabilitationsrecht in der Praxis der Sozialleistungsträger 6. November 2008 Die Rehabilitation im System des Sozialleistungsrechts Prof. Dr. Felix Welti Hochschule Neubrandenburg
2 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung - SGB IX: Zu allgemein oder zu speziell? - Behindert sind das die anderen? - SGB IX als Meta- und Immunsystem II. Systematische Stellung des SGB IX im III. Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss
3 1. Verfassungsrechtliche Bezüge - Umsetzung des Benachteiligungsverbots, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG - Sozialer Bundesstaat 2. Europarechtliche Bezüge 3. Der sozialpolitische Kontext 4. SGB IX und Leistungsgesetze 5. Das Verhältnis zu anderen Büchern des SGB 6. Das SGB IX als Leistungsgesetz
4 1. Verfassungsrechtliche Bezüge 2. Europarechtliche Bezüge - Antidiskriminierung (Art. 13 EGV); Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG - Bewegungsfreiheit auch behinderter Unionsbürger in Europa 3. Der sozialpolitische Kontext 4. SGB IX und Leistungsgesetze 5. SGB IX und andere Bücher des SGB 6. Das SGB IX als Leistungsgesetz
5 1. Verfassungsrechtliche Bezüge 2. Europarechtliche Bezüge 3. Der sozialpolitische Kontext - Selbstbestimmung in der Behindertenpolitik - Effizienz und Wettbewerb in der Gesundheitsversorgung - Eigenvorsorge in der Sicherung des Lebensunterhalts - Aktivierung in der Arbeitsmarktpolitik - Deregulierung im Arbeistrecht 4. SGB IX und Leistungsgesetze 5. Das Verhältnis zu anderen Büchern des SGB 6. Das SGB IX als Leistungsgesetz
6 4. SGB IX und Leistungsgesetze 7 1 Die Vorschriften dieses Buches gelten für die Leistungen zur Teilhabe, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts anderes ergibt. 2 Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für die jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen.
7 4. SGB IX und Leistungsgesetze Verwaltungsverfahren: 1-25, SGB IX als vorrangiges Verfahrensrecht
8 4. SGB IX und Leistungsgesetze Verwaltungsverfahren: 1-25, SGB IX als vorrangiges Verfahrensrecht Leistungsrecht: SGB IX als gemeinsamer Inhalt der Leistungsansprüche
9 4. SGB IX und Leistungsgesetze - Verwaltungsverfahren: 1-25, SGB IX als vorrangiges Verfahrensrecht - Leistungsrecht: SGB IX als gemeinsamer Inhalt der Leistungsansprüche - Leistungserbringungsrecht: SGB IX als gemeinsame Regeln der Leistungserbringung
10 4. SGB IX und Leistungsgesetze - Verwaltungsverfahren: 1-25, SGB IX als vorrangiges Verfahrensrecht - Leistungsrecht: SGB IX als gemeinsamer Inhalt der Leistungsansprüche - Leistungserbringungsrecht: SGB IX als gemeinsame Regeln der Leistungserbringung - Begriffe: Behinderung ( 2 Abs. 1 SGB IX) als systembildender Begriff
11 Behinderung nach ICF Gesundheit Kontextfaktoren Funktionsstörungen (beeinträchtigte) Aktivität Persönliche Faktoren Soziale Faktoren Teilhabestörung: Behinderung
12 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Rentenversicherung: SGB VI verweist auf SGB IX
13 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Unfallversicherung: Rehabilitation und Teilhabe mit allen geeigneten Mitteln
14 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Krankenversicherung: - Rehabilitation ist nicht auf SGB V beschränkt - Auch Hilfsmittel dienen Behinderungsausgleich - Alle Leistungen nach 26 SGB IX können auch Leistungen zur Teilhabe sein ( 11 Abs. 2 SGB V) - Krankenbehandlung verfolgt auch rehabilitative Ziele ( 27 SGB IX; 2a SGB V; 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) - Medizinische Rehabilitation ist mehr als rehabilitative Medizin
15 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Krankenversicherung/ Pflegeversicherung: - Krankenversicherung ist Träger der pflegevermeidenden Rehabilitation - Pflegeversicherung kein Rehabilitationsträger - Systematische Fehlanreize im Verhältnis beider Träger
16 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Bundesagentur für Arbeit: - 100/ 102 SGB III: Allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; beide sind in das SGB IX einbezogen
17 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Bundesagentur für Arbeit/ Grundsicherung für Arbeitsuchende: - Träger der Grundsicherung keine Rehabilitationsträger - 6a SGB IX: Bundesagentur ist Rehabilitationsträger/ Träger der Grundsicherung ist Leistungsträger - Neue Schnittstellen und Probleme geschaffen
18 5. SGB IX und andere Bücher des SGB Träger der Sozialhilfe: - Wichtigster Träger der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Kann ergänzen und Lücken füllen - Verwaltungskoordination ist schwierig
19 6. Das SGB IX als Leistungsgesetz Schwerbehindertenrecht: - SGB IX Teil 2 enthält Ansprüche für (schwer)- behinderte Menschen gegen Integrationsamt und gegen Arbeitgeber - Betriebliches Eingliederungsmanagement als Schnittstelle zu den Rehabilitationsträgern/ Gemeinsamen Servicestellen
20 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger 1. Gemeinsame Empfehlungen ( 12 I, 13 SGB IX) IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss
21 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger 1. Gemeinsame Empfehlungen ( 12 I, 13 SGB IX) 2. Regionale Arbeitsgemeinschaften und Verantwortung für Infrastruktur ( 12 II, 19 I SGB IX) IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss
22 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger 1. Gemeinsame Empfehlungen ( 12 I, 13 SGB IX) 2. Regionale Arbeitsgemeinschaften und Verantwortung für Infrastruktur ( 12 II, 19 I SGB IX) 3. Gemeinsame Servicestellen ( SGB IX) IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss
23 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger 1. Gemeinsame Empfehlungen ( 12 I, 13 SGB IX) 2. Regionale Arbeitsgemeinschaften und Verantwortung für Infrastruktur ( 12 II, 19 I SGB IX) 3. Gemeinsame Servicestellen ( SGB IX) 4. Trägerübergreifende Rahmenverträge ( 21 II SGB IX) IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss
24 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen 1. Zuständigkeitsklärung ( 14 I, II, VI SGB IX) - Weiterleitung innerhalb von zwei Wochen - Verantwortung für weitergehende Leistungspflichten bleibt ( 14 VI, 10 I SGB IX) - Erstattung nach 104 SGB X möglich - Kein enger Antragsbegriff V. Schluss
25 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen 1. Zuständigkeitsklärung ( 14 I, II, VI SGB IX) 2. Vorrang der Leistungen zur Teilhabe ( 8 SGB IX) V. Schluss
26 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen 1. Zuständigkeitsklärung ( 14 I, II, VI SGB IX) 2. Vorrang der Leistungen zur Teilhabe ( 8 SGB IX) 3. Bedarfsfeststellung ( 10 I, 14 V SGB IX) V. Schluss
27 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II. Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen 1. Zuständigkeitsklärung ( 14 I, II, VI SGB IX) 2. Vorrang der Leistungen zur Teilhabe ( 8 SGB IX) 3. Bedarfsfeststellung ( 10 I, 14 V SGB IX) 4. Persönliches Budget ( 17 II-VI SGB IX) V. Schluss
28 I. Einführung: Das SGB IX und seine praktische Anwendung II.Systematische Stellung des SGB IX im III.Zusammenarbeit der Leistungsträger IV. Koordinierung der Leistungen V. Schluss
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