Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW

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1 Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2008 Teil Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW Die Landesbauordnung NRW ist mit allen ihren Vorschriften aus einer Norm für Wohnungsbauten entstanden. BauO NRW = Norm für Wohnungsbau Daher musste der Gesetzgeber für die auftretenden Spezialfälle zusätzliche Normen erlassen. copyright 2008 Dipl.-Ing. Reinhard Thomas D Wuppertal reinhard.thomas@wupsoft.de

2 Sonderbauvorschriften im Überblick (1) - Allgemeines - Sobald man sich außerhalb des Wohnungsbaus befindet, sind deutlich mehr Vorschriften zu beachten als man glaubt.

3 Sonderbauvorschriften im Überblick (2) - Verkaufsstättenverordnung VkVO - Anwendungsbereich Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als m² haben. Später mehr!

4 Sonderbauvorschriften im Überblick (3) - Versammlungsstättenverordnung VStättVO - Anwendungsbereich Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jede Versammlungsstätte, die einzeln oder insgesamt mehr als 200 Personen fasst, jede Versammlungsstätte im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherfläche mehr als 1000 Personen fasst und aus baulichen Anlagen besteht und für Sportstadien mit mehr als 5000 Besuchern. Später mehr!

5 Sonderbauvorschriften im Überblick (3) - Garagenbauverordnung GarVO -

6 Sonderbauvorschriften im Überblick (4) - Garagenverordnung GarVO Teil 1 Beim Bau von Garagen sind in NRW drei Größen zu unterscheiden, die in 2 GarVO geregelt sind. Nicht geregelt sind Stellplätze. Der Unterschied zu Stellplätzen besteht darin, dass Garagen ein Dach haben müssen. Carports sind Garagen! Garagen bis 100 m² Grundfläche sind Kleingaragen. Garagen von 100 m² bis 1000 m² sind Mittelgaragen. Garagen ab 1000 m² sind Großgaragen und unterliegen einer wiederkehrenden Prüfung. Die Nutzfläche einer Garage ist die Summe aller miteinander verbundenen Flächen der Garageneinstellplätze und der Verkehrsflächen

7 Sonderbauvorschriften im Überblick (5) - Garagenverordnung GarVO Teil 2 Fahrgassen und Stellplatzmaße sind ständige Streitpunkte. Die Maße sind jedoch eindeutig in 6 GarVO geregelt. Ein Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss 1. 2,30 m, wenn keine Längsseite, 2. 2,40 m, wenn eine Längsseite und 3. 2,50 m, wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes einen Abstand von weniger als 0,10 m zu begrenzenden Bauteilen besitzt. Die Fahrgassenbreite beträgt bei einer Stellplatzbreite von 1. 2,30 m 6,50 m 2. 2,40 m 6,00 m 3. 2,50 m 5,50 m

8 Sonderbauvorschriften im Überblick (6) - Krankenhausbauverordnung KhBauVO -

9 Sonderbauvorschriften im Überblick (7) - Krankenhausbauverordnung KhBauVO Teil 1 Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung. Sie gelten sinngemäß für Polikliniken, soweit die Zweckbestimmung es erfordert. Die Vorschriften sind auch analog für Altenheime anzuwenden, da für diese Gebäude keine eigenen Vorschriften existieren.

10 Sonderbauvorschriften im Überblick (8) - Krankenhausbauverordnung KhBauVO Teil 2 Zufahrten und Durchfahrten im Zuge von Rettungswegen müssen mindestens 3 m breit sein und zusätzlich einen 1 m breiten Gehsteig haben. Sind die Gehsteige von der Fahrbahn durch Pfeiler oder Mauern getrennt, so muss die Fahrbahn mindestens 3,50 m breit sein. Jedes Obergeschoß im Pflegebereich muss mindestens zwei Brandabschnitte haben. Jeder Brandabschnitt muss mit einem anderen Brandabschnitt und mit einem Treppenraum jeweils unmittelbar verbunden sein und ist so zu bemessen, dass zusätzlich mindestens 30v. H. der Betten des benachbarten Brandabschnittes vorübergehend aufgenommen werden können. Von jedem Aufenthaltsraum in Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoß müssen mindestens zwei voneinander unabhängige und möglichst entgegengesetzt liegende Rettungswege erreichbar sein,

11 Sonderbauvorschriften im Überblick (9) - Krankenhausbauverordnung KhBauVO Teil 3 Für den Planer ergeben sich die Zwangspunkte aus folgenden Vorschriften! Es müssen zwingend zwei bauliche Rettungswege vorhanden sein, die durch einen Brandabschnitt getrennt sind. Jeder Brandabschnitt muss mit einem anderen Brandabschnitt und mit einem Treppenraum jeweils unmittelbar verbunden sein 30v. H. der Betten des benachbarten Brandabschnittes müssen vorübergehend aufgenommen werden können, ohne dass die Rettungskräfte behindert werden.

12 Sonderbauvorschriften im Überblick (10) - Industriebaurichtlinie IndBauR -

13 Sonderbauvorschriften im Überblick (11) - Industriebaurichtlinie IndBauR Teil 01 - Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile, die der Produktion ( ) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen. Die Industriebaurichtlinie lässt erhebliche Zugeständnisse an Bauvorhaben zu. Die Anforderungen an den Brandschutz werden bis zur Feuerwiderstandsklasse F0 heruntergeschraubt. Hierfür ist aber ein durchdachtes Brandschutzkonzept erforderlich. Es steht grundsätzlich der Personenschutz und der Schutz der Einsatzkräfte im Vordergrund. Dies erkennt man an den nachfolgend aufgeführten Vorschriften.

14 Sonderbauvorschriften im Überblick (12) - Industriebaurichtlinie IndBauR Teil 02 - Von jeder Stelle muss mindestens ein Ausgang ins Freie, ein notwendiger Treppenraum, ein anderer Brandabschnitt oder ein anderer Brandbekämpfungsabschnitt bei Räumen m. H. > 5 m in höchstens 35 m Entfernung, bei Räumen m. H. >10 m in höchstens 50 m Entfernung erreichbar sein. Jeder Brandabschnitt und muss mit mindestens einer Seite an einer Außenwand liegen und von dort für die Feuerwehr zugänglich sein Freistehende Industriebauten mit einer Grundfläche von insgesamt mehr als m² müssen eine für Feuerwehrfahrzeuge befahrbare Umfahrt haben.

15 Sonderbauvorschriften im Überblick (13) - Schulbaurichtlinie SchulBauR -

16 Sonderbauvorschriften im Überblick (14) - Schulbaurichtlinie SchulBauR Teil 01 - Diese Richtlinie gilt für Anforderungen an allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen. 1. Die Anforderungen der Richtlinie gelten vorrangig für Schulneubauten. 2. Nur wenn bei wiederkehrenden Prüfungen und Brandschauen festgestellt wird, dass rechtmäßig bestehende Gebäude nicht den Anforderungen der SchulBauR entsprechen, können Forderungen lediglich bei Vorliegen einer konkreten Gefahr gefordert werden!

17 Sonderbauvorschriften im Überblick (15) - Schulbaurichtlinie SchulBauR - Teil 02 - Die nutzbare Breite der Ausgänge von Unterrichtsräumen und sonstigen Aufenthaltsräumen sowie der notwendigen Flure und notwendigen Treppen muss mindestens 1 m je 150 darauf angewiesener Benutzer betragen. Es muss jedoch mindestens folgende nutzbare Breite vorhanden sein bei a) Ausgängen von Unterrichtsräumen/Aufenthaltsräumen 0,90 m b) notwendigen Fluren, auf die mehr als 180 Benutzer angewiesen sind 2,00 m c) sonstigen notwendigen Fluren 1,25 m d) notwendigen Treppen 1,25 m.

18 Sonderbauvorschriften im Überblick (16) - Schulbaurichtlinie SchulBauR - Teil 03 - Es können Probleme entstehen, da die Schulbaurichtlinie nicht mit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) übereinstimmt. Bei der Planung von Schulen mit Aulen werden dringend Abstimmungsgespräche bei Bauanträgen mit der jeweiligen Baugenehmigungsbehörde empfohlen, da zum Beispiel 1. eine Aula mit mehr als 100 m² eine Versammlungsstätte nach VStättVO darstellt und dort die Mindestbreite für Rettungswege auf 1,20 m festgelegt ist und 2. Rettungswege über eine Halle führen dürfen, wenn Rauchabzüge vorhanden sind (Hier verlangt die Versammlungsstättenverordnung ein Sprinklerung.).

19 Sonderbauvorschriften im Überblick (17) Beherbergungsstättenverordnung - BeVO

20 Sonderbauvorschriften im Überblick (18) - Beherbergungsstättenverordnung Teil 01 - Die Vorschriften dieser Verordnung gelten bereits ab 12 Gastbetten. Ferienwohnungen gleich welcher Größe sind ausdrücklich ausgenommen Ab 60 Gastbetten wird die Vorschrift erheblich verschärft. Es wird bis zu 60 Gastbetten ein zweiter Rettungsweg gefordert, der bei max. 30 Gastbetten je Geschoss durch Rettungsmittel der Feuerwehr sichergestellt werden kann. Ab 60 Gastbetten ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich, der aber in einem Geschoss über den gleichen Flur erreicht werden kann.

21 Sonderbauvorschriften im Überblick (19) - Beherbergungsstättenverordnung Teil 02 - Für bestehende Beherbergungsstätten gelten nur die 10 und 11 dieser Sonderbauvorschrift. Die Rettungswege müssen frei von Hindernissen sein. Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen von innen leicht zu öffnen sein. In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein. Bei mehr als 60 Gastbetten ist eine Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne zu erstellen. Diese Betriebe sind durch die Bauaufsichtsbehörden alle 5 Jahre zu prüfen.

22 Sonderbauvorschriften im Überblick (20) Hochhausverordnung HochhVO

23 Sonderbauvorschriften im Überblick (21) - Hochhausverordnung Teil 01 - Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. 2 Abs. 3 BauO NRW Bis 60 m genügt für Wände die Feuerwiderstandsklasse F90. Danach ist die Feuerwiderstandsklasse F120 gefordert. An den Außenwänden sind die Außenbauteile so anzuordnen, dass der Feuerüberschlagsweg min. 1,00 m über W90 Bauteile beträgt. Decken müssen ohne Berücksichtigung von Unterdecken mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F90A erstellt werden.

24 Sonderbauvorschriften im Überblick (22) - Hochhausverordnung Teil 02 - An Rettungswege wird die Anforderung aus 5 BauO NRW für Feuerwehrzugänge gestellt. Die lichte Breite eines jeden Teils eines Rettungsweges muss mindestens 1,25 m betragen. Dies gilt auch für Flure, Ausgänge oder Schleusen. Treppen dürfen keine Wendelstufen haben. Für Feuerwehren ist eine bis zu den erforderlichen Bewegungsflächen führende Zufahrt zu schaffen. Im Bereich der Zugänge zu den Treppenräumen und zu den Einspeisungsstellen von Steigleitungen sind entsprechende Bewegungsflächen zu schaffen.

25 Sonderbauvorschriften im Überblick (23) - Hochhausverordnung Teil 01 - Bei Hochhäuser steht die Möglichkeit zur Selbstrettung im Vordergrund der Vorschrift. Deshalb sind die Treppenräume hier besonders geregelt. Bis 60 m Höhe sind entweder zwei unabhängige Treppenräume oder ein Sicherheitstreppenraum nach 17 Abs. 3 BauO NRW erforderlich. Danach sind zwei unabhängige Treppen in Sicherheitstreppenräumen erforderlich. Ist der Sicherheitstreppenraum der einzige Treppenraum innerhalb des Gebäudes oder des Brandabschnittes, so muss er über einen offenen Gang angeschlossen sein.

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