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1 Wolfgang Bosbach (CDU): Bekämpfung des Extremismus hat höchste Priorität. Rede in der Debatte des Deutschen Bundestages über der Verfassungswidrigkeit der NPD, 8. Dezember 2001 In der heutigen Debatte des Deutschen Bundestages über die Verfassungswidrigkeit der NPD führt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, u. a. folgendes aus: Die Bekämpfung des politischen Extremismus, ganz gleich ob von rechts oder von links, ganz gleich aus welchen ideologischen Quellen er gespeist wird, hat für die CDU/CSU-Fraktion höchste Priorität. Und die Erfahrungen der vergangenen Tage zeigen, dass wir neben den Aufstand der Anständigen vor allem die Vernunft der Zuständigen brauchen. Vorschnelle Festlegungen oder gar Vorverurteilungen können den Blick auf die Realität verstellen und die Suche nach den wahren Tätern erschweren und damit ungewollt Kräfte stärken, die nunmehr behaupten könnten, dass von ihnen entgegen anderslautender Behauptungen in Wahrheit keine Gefahr ausginge. Politischer Extremismus ist eine Kampfansage gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung und damit eine zentrale Herausforderung für die wehrhafte Demokratie. Gerade aus den bitteren Erfahrungen der Weimarer Republik wissen wir, wie wichtig es ist, dass eine Demokratie ihren Feinden entschlossen entgegen tritt. Nicht nur mit Worten, Demonstrationen oder Lichterketten, sondern auch mit Taten. Der demokratische Verfassungsstaat ist den potenziellen Opfern politisch motivierter Gewalt, aber auch sich selber ein Höchstmaß an Schutz schuldig. Die NPD des Jahres 2000 ist nicht mehr die Altherrenriege der 60iger Jahre. Zwar hat sie in den vergangenen 30 Jahren einen großen Teil ihrer Mitglieder verloren, gleichzeitig ist sie aber noch extremer, noch radikaler und vor allem noch gewaltbereiter geworden. Die Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus ist unübersehbar und umfänglich dokumentiert. So hat z.b. die Jugendorganisation der NPD zum Teil wörtlich das 25-Punkte- Programm der NSDAP von 1920 übernommen. Schon seit Jahren wird systematisch eine Radikalisierung der NPD in Richtung Neo- Nationalsozialismus betrieben. In dem Neo-Nazi Organ NS-Kampfruf wurde zu Anschlägen auf Generalbundesanwalt Kay Nehm aufgerufen, die Leitparole lautete: Eines Tages werden diese Politbonzen ihrer absolut notwendigen Beseitigung hinzugeführt werden! Für das System keinen Millimeter Boden, sondern 9 Millimeter. Zitat Ende. Wenn aus den Reihen der NPD gefordert wird, man müsse die Kanaken abknallen und auch mit Ausländern verheiratete Deutsche müssten dieses Schicksal erleiden oder wenn der Pressesprecher der Jungen Nationaldemokraten wörtlich sagt Dieses verjudete Bonner System..., manchmal denke ich mir, eines Tages stehe ich früh auf, ziehe meine schwarze Uniform an, und dann ist es so, als ob nichts gewesen ist, und gehe nach Dachau / -Zitat Ende- dann kann eine wehrhafte Demokratie nicht alleine mit dem Hinweis reagieren, man müsse die NPD nicht mit einem Parteiverbot, sondern mit dem Stimmzettel bekämpfen. Angesichts der Umstände, - dass die politischen Ziele der NPD mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in keiner Weise vereinbar sind, - dass sie antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich ist,

2 - dass sie den Parlamentarismus als Grundvoraussetzung der Demokratie in Frage stellt, - dass sie in einem hohen Maße für ein geistiges Klima verantwortlich ist, das den Boden für gewaltsame Übergriffe von Rechtsextremisten auf Ausländer und andere Minderheiten in Deutschland schafft und - dass sie darüber hinaus zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht nur Gewalt propagiert sondern auch Gewalttätern eine politische Heimat bietet und sie logistisch unterstützt ist ein Antrag auf Verbot dieser Partei nicht nur rechtlich möglich, sondern auch politisch geboten. Dies alles wissen wir aufgrund des umfangreichen Tatsachenmaterials, das uns in erster Linie die Verfassungsschutzbehörden der Länder übermittelt haben. Nicht wenige von denen, die sich in ihrer Argumentation heute auf die Informationen der Verfassungsschutzämter berufen haben in den vergangenen Jahren wenig dazu beigetragen, die Arbeitsfähigkeit dieser wichtigen Behörden zu verbessern. Im Gegenteil. So hat es beispielsweise in einem großen norddeutschen Flächenstaat eine Stellenreduzierung um 40% gegeben, andere Mitglieder der Regierungskoalition haben sogar die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. Wer unsere Demokratie stärken will, die freiheitlichste, die es jemals in Deutschland gegeben hat, der darf die Verfassungsschutzbehörden nicht ausdünnen, er muss sie personell und organisatorisch stärken und ihre Arbeit auch politisch wollen und unterstützen. Nach sorgfältiger Auswertung aller zur Verfügung stehenden Tatsachen und nach verfassungsrechtlicher Prüfung sind sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat zu der Überzeugung gelangt, dass ein Antrag auf Verbot der NPD aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit der Partei und wegen ihrer aggressiv-kämpferischen Haltung zur Abwehr von Gefahren für unser Land und zum Schutz potenzieller Opfer der ideologisch-motivierten Gewalt dringend geboten ist und vor dem Bundesverfassungsgericht auch Erfolg haben wird. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, dass die Bundesregierung nach zunächst verkündeter Ablehnung dann doch noch den Vorschlag des bayerischen Innenministers Günther Beckstein aufgegriffen hat, die NPD verbieten zu lassen und dass sie neben dem Bundesrat ebenfalls einen Verbotsantrag stellen wird. Aber: Das Begehren der Koalitionsfraktionen, der Deutsche Bundestag solle neben der Bundesregierung und dem Bundesrat als dritte Prozesspartei vor dem Bundesverfassungsgericht einen eigenen Antrag auf Verbot der NPD stellen, ist weder rechtlich geboten noch politisch sinnvoll. Für ein Parteiverbotsverfahren ist es ausreichend, wenn entweder Bundesregierung oder Bundesrat einen Antrag stellen. Im konkreten Fall haben sich bereits Bundesregierung und Bundesrat entschlossen jeweils einen eigenen Antrag zu stellen so dass schon seit geraumer Zeit feststeht, dass sich das Bundesverfassungsgericht demnächst, mit der ihm eigenen Gründlichkeit, mit der sachlichen und rechtlichen Prüfung der Verbotsanträge befassen wird. Hierfür bedarf es eines weiteren Antrages durch den Deutschen Bundestag nicht. Die Stellung eines Antrages auf Verbot einer verfassungswidrigen Partei ist eine klassische Aufgabe der Exekutive. Und dies dürfte auch der Grund dafür sein, warum es für den Antrag der Koalitionsfraktionen in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland kein historisches

3 Vorbild gibt. Beim Verbotsverfahren gegen die SRP und die KPD war die Bundesregierung alleinige Antragstellerin. Und erst vor wenigen Jahren wurde der Antrag gegen die Nationale Liste vom Hamburger Senat und gegen die FAP von der Bundesregierung und dem Bundesrat gestellt. Und dies aus gutem Grund. Alleine die Regierungen des Bundes und der Länder kennen das gesamte Tatsachenmaterial, mit denen die Verbotsanträge begründet werden sollen. Sie alleine kennen die Beweise und die Beweismittel und deren Beweiskraft. Und nur derjenige, der alle Tatsachen und alle Beweismittel und deren Beweiswert kennt, ist in der Lage unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die entscheidenden Fragen zu beantworten, ob ein Parteiverbotsverfahren geboten ist und ob ein Antrag auf Verbot einer Partei vor dem Bundesverfassungsgericht auch eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Dieser Ansicht ist auch der Kollege Özdemir, der zutreffend darauf hingewiesen hat, der Bundestag solle keinen eigenen Antrag stellen, weil er kein Beweiserhebungsverfahren durchführen könne. Außerdem sei der Hinweis erlaubt, dass sich das Bundesverfassungsgericht ganz sicherlich nicht von der Zahl der Antragsteller,sondern ausschließlich von der Überzeugungskraft der vorzutragenden Tatsachen und dem Beweiswert der angebotenen Beweismittel beeindrucken lassen wird. Wir sollten vor dem Bundesverfassungsgericht schon den Eindruck vermeiden, als wollten wir durch eine ganze Phalanx von Antragstellern möglicherweise fehlendes Gewicht von Argumenten kompensieren oder gar das Gericht unter Druck setzen. Gegen das Parteiverbotsverfahren wurde eingewandt, die NPD müsse nicht juristisch -, sondern statt dessen politisch bekämpft werden. Diese Argumentation übersieht jedoch, dass eine als verfassungswidrig anerkannte Partei im öffentlichen Leben weiter als verfassungsgemäß behandelt werden muss. Jede nicht verbotene politische Partei ganz gleich, ob sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder nicht hat grundsätzlich Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung. Sie hat darüber hinaus auch Anspruch auf andere staatliche oder öffentlich-rechtliche Leistungen, von der Zuteilung von Sendezeiten im öffentlichen Rundfunk bis hin zur Bereitstellung von öffentlichen Räumen für Wahlveranstaltungen. Die Bekämpfung der NPD durch die Gewährung staatlicher Mittel oder durch die Zurverfügungstellung kostenloser Sendezeiten dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben. Würden Bundesregierung und Bundesrat keinen Antrag stellen, hätte dies im Ergebnis die Folge, dass von Staats wegen ein verfassungswidriger Zustand nicht nur geduldet, sondern dass er durch positives staatliches Handeln auch noch gefördert würde und nach geltender Rechtslage auch noch gefördert werden müsste. Ein nicht nur in sich widersprüchliches, sondern ein von den Müttern und Vätern der Verfassung ganz sicherlich nicht gewolltes Ergebnis. Gelegentlich wird auch dahingehend argumentiert, dass ein Parteiverbotsverfahren die politische Auseinandersetzung mit der NPD und ihrer Ideologie nicht ersetzen könne. Karlsruhe könne nur eine Partei -, nicht aber eine rechtsextreme, Ideologie verbieten oder gar die Anhänger dieser Partei und zur Untätigkeit verurteilen. Diese Argumentation ist nicht besonders überzeugend. Richtig ist, dass durch die Einleitung des Verbotsverfahrens die politische Auseinandersetzung mit der NPD- und anderen links- und rechtsextremen Gruppierungen und Ideologien nicht in den Hintergrund rücken darf. Auch die NPD müssen wir nach wie vor wie alle anderen extremen Parteien auch nachhaltig politisch bekämpfen. Vor allem aber müssen wir uns intensiver als bisher mit den Gründen von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewaltbereitschaft beschäftigen.

4 Für eine erfolgreiche Bekämpfung von politischem Extremismus und Gewalt brauchen wir eine vernünftige Kombination von sozialer Prävention einerseits und staatlicher Repression andererseits. Wir brauchen Hilfsangebote vor allem für gefährdete Kinder und Jugendliche. Viele, gerade aus der rechtsextremistischen Gewaltszene, sind noch sehr jung. Gleichzeitig brauchen wir aber auch eine schnelle und konsequente staatliche Reaktion auf Straftaten. Der Staat muss beides gewährleisten. Gut 75 % der rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen Gewalttäter sind jünger als 21 Jahre. Schon diese Zahl verdeutlicht, welche wichtige Funktion neben der Erziehung auch das Jugendstrafrecht bei der Bekämpfung gewaltbereiter Extremisten haben kann. Wir alle wissen, dass eine schnelle Reaktion der Gerichte gerade auf jugendliche Straftäter oftmals mehr Eindruck macht als eine harte Strafe. Natürlich gibt es viele Fälle, bei denen Hopfen und Malz verloren ist. Aber das gilt nicht für alle, die sich im rechtsextremen Milieu bewegen. Das belegen jene Aussteiger, die es schon geschafft haben, die schiefe Bahn zu verlassen und für diejenigen, die gerne aussteigen würden, muss es geeignete Hilfsangebote geben. Vor allem aber brauchen wir eine Kultur der Toleranz, der Akzeptanz auch desjenigen, der anders ist. Wir brauchen eine Stärkung der Erziehungskraft der Familie ebenso wie der schulischen Erziehungsaufgabe. Wohlwissend, dass die Schule nicht die Reparaturwerkstatt für Versäumnisse in Familie, Gesellschaft und Politik sein kann. Aber es gibt doch nicht nur die Alternative zwischen Verbotsverfahren einerseits und der politisch geistigen Auseinandersetzung mit Extremisten auf der anderen Seite. Wir müssen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Die NPD propagiert den Kampf um die Köpfe, die Parlamente und um die Straße. Auch deshalb dürfen wir Neo-Nazis und anderen Extremisten nicht auch noch öffentlichkeits- und medienwirksame Kulissen für ihre Aufzüge liefern. Ich erinnere nur an den Aufzug der NPD am 29. Januar durch das Brandenburger Tor. Solche Aufzüge blamieren nicht nur die Hauptstadt Berlin, sie diskreditieren Deutschland insgesamt. Sie schaden unserem Ansehen in der ganzen Welt. Wir dürfen sie nicht länger zulassen. Demonstrationen, deren erkennbares Ziel es ist, unsere verfassungsmäßigen Werte zu verhöhnen und die das Ansehen Deutschlands in der Welt nachdrücklich beschädigen, müssen unter erleichterten Bedingungen verboten werden können. Das in Art. 8 gesicherte Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Verfassungsgut, das nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden kann. Und dies tun wir auch nicht. Es kann keine Rede davon sein, dass unser Gesetzentwurf das Grundrecht verletzt, denn schon jetzt sind ihm zum Schutz anderer wichtiger Gemeinschaftsgütern Schranken gesetzt. Und aus der Verfassung ergibt sich auch kein garantiertes Recht für Neo-Nazis und andere Extremisten, ihre Demonstrationen ausgerechnet am Brandenburger Tor und demnächst am Holocaust-Denkmal abzuhalten. Nachdem sich jetzt auch die Innenminister einstimmig dafür ausgesprochen haben, Versammlungen an historisch oder kulturell besonders bedeutsamen Örtlichkeiten nur dann zu erlauben, wenn die Demonstration nicht die Würde des Ortes verletzt, hoffe ich bei unserer Gesetzesinitiative auf eine breite parlamentarische Mehrheit. Den Gegnern eines Verbotsantrags möchte ich noch folgendes sagen. Gerade in den vergangenen Monaten haben wir auch von dieser Stelle aus guten Gründen eine Kultur des Wegsehens beklagt und eine Kultur des Hinsehens und der Einmischung gefordert. Wir haben die Bürgerinnen und Bürger zu mehr Zivilcourage aufgefordert, was nicht selten viel leichter

5 gesagt als getan ist. Wenn jedoch der Staat selber diejenigen Möglichkeiten nicht nutzt, die er hat, um sich selber, seine verfassungsmäßige Ordnung und die potenziellen Opfer politisch motivierter Gewalt zu schützen, dann wirkt er nicht besonders glaubwürdig. Wer Zivilcourage fordert, muss auch Staatscourage zeigen.

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