Neues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen
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- Gertrud Maus
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Transkript
1 Neues Finanzierungsmodell für die privaten >Was will das Sozialdepartement mit dem neuen Finanzierungsmodell? (Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartements) >Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells, nächste Schritte (Reto Gugg, Departementssekretär) >Fragen, Diskussion
2 Ausgangslage >Die Nachfrage nach plätzen ist in den letzten Jahren stark gestiegen >Das Angebot an plätzen hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt >Bis 1998 subventionierte die Stadt Zürich nur etwa die Hälfte der vorhandenen Betreuungsplätze >Mit der Einführung des Mitfinanzierungsmodells haben seit 1999 alle privaten die Möglichkeit, städtische Beiträge zu erhalten >Dieses Modell ist befristet bis Ende 2001
3 Entwicklung der plätze Eltern ohne Beiträge mitfinanzierte subventionierte städtische
4 Ziele des Sozialdepartements >Es soll ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in vorschulischen Kindertagesstätten zur Verfügung stehen, weil >die familienergänzende Tagesbetreuung die soziale Integration der Kinder und die berufliche Integration der Eltern fördert >die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch einen nachhaltigen volkswirtschaftlichen Nutzen stiftet (vgl. BASS-Studie) >Alle privaten Kindertagesstätten sollen nach einheitlichen Grundsätzen bemessene leistungsorientierte Beiträge erhalten
5 Massnahmenplan 1995 bis 2000 zur Volksinitiative Frühbereich >Der Stadtrat legt zuhanden des Gemeinderats einen Bericht über die umgesetzten Massnahmen vor: >Verbesserung der Qualitätssicherung und -kontrolle >Mehr plätze für Säuglinge >Leitfaden für gründungen >Qualifizierung für Tagesmütter und Pflegeeltern >Unterstützung und Beratung privater Trägerschaften >Ergebnisse der Elternbefragung
6 Die einzelnen Schritte zum neuen Finanzierungsmodell >Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat für die Finanzierung von privaten Kindertagesstätten die Schaffung eines Rahmenkredits von jährlich 25 Mio. Franken. >Der Gemeinderat legt die Grundsätze des Modells und die Voraussetzungen für einen städtischen Beitrag fest >Der Stadtrat erlässt Ausführungsbestimmungen und beschliesst über die Aufteilung des Kredits auf die privaten Kindertagesstätten >Das neue Modell soll auf den eingeführt werden
7 Ziele und Grundsätze des neuen Finanzierungsmodells >Alle privaten Kindertagesstätten werden nach den gleichen Kriterien subventioniert >Die Beiträge der Stadt basieren auf der effektiv erbrachten Leistung der Kindertagesstätten >Die Eltern beteiligen sich entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Betreuungskosten >Das Beitragsmodell basiert auf Normkosten, welche auf der Basis der geltenden Richtlinien und einem Kostenvergleich ermittelt wurden
8 Voraussetzungen für städtische Beiträge >Eine Kindertagesstätte muss im Besitz einer Betriebsbewilligung gemäss kantonalen Richtlinien sein >Ein Betreungsverhältnis wird mitfinanziert, wenn die Eltern >den Wohnsitz in der Stadt Zürich haben >den Nachweis erbringen, dass sie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind >Die Kindertagesstätte muss sich verpflichten, das städtische Elternbeitragsreglement anzuwenden >Das Sozialdepartement vereinbart in einem Kontrakt mit der Kindertagesstätte die subventionsrelevanten Grössen
9 Nettoaufwand (in Mio. Fr.) Mitfinanzierte Private Chindsgis Subventionierte Städtische
10 Vorteile des neuen Modells >Das neue Modell erlaubt einen bedarfsgerechten Ausbau des Angebots an Betreuungsplätzen >Gegenüber heute kann die Stadt zusätzlich etwa 650 Betreuungsplätze mitfinanzieren >Das neue Modell ist flexibel und kann an künftige Veränderungen angepasst werden >Alle privaten Einrichtungen werden gleich behandelt >Die soziale Durchmischung der Kinder in den bisher subventionierten Einrichtungen wird verbessert
11 Nettobeiträge pro Betreuungsplatz 16'000 14'000 12'000 10'000 8' '000 4'000 2'000 0 Subventionierte Private Chindsgis Mitfinanzierte
12 Nächste Schritte >Der Antrag des Stadtrates wird dem Gemeinderat zugeleitet >Über die Ausführungsbestimmungen wird bei den privaten Kindertagesstätten und anderen interessierten Gruppen eine Vernehmlassung durchgeführt >Die privaten Kindertagesstätten werden ausführlich über das neue Modell informiert >Bis Ende September führt das Sozialdepartement mit allen Kindertagesstätten Kontraktverhandlungen, in denen die subventionsrelevanten Parameter festgelegt werden >Wenn der Gemeinderat dem neuen Modell zustimmt, soll es auf den eingeführt werden
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