Öffentliches Wirtschaftsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Öffentliches Wirtschaftsrecht"

Transkript

1 Öffentliches Wirtschaftsrecht Öffentliche-Private-Partnerschaften Kooperationsmodelle

2 Adäquate Risikoverteilung Regel: Jeder Partner übernimmt die Risiken, die er am besten beherrscht. Probleme: Kritische Autoren weisen an dieser Stelle auf Transparenzdefizite und widersprüchliche Interessenslagen in der Diskussion um ÖPP hin wie: die fehlende einheitliche Statistik nicht eingelöste und überhöhte Versprechen zur Effizienzsteigerung, auf die besondere Interessenskonstellation bei der Finanzbranche, die rentable Anlagemöglichkeiten vor dem Hintergrund eines stark anwachsenden Kapitalanlagemarktes sucht aber auch bei den öffentlichen Gebietskörperschaften, die nach Möglichkeiten suchen, Projekte trotz Krise der öffentlichen Haushalte zu finanzieren.

3 Verkauf des Tafelsilbers Früher strebten Kommunen in erster Linie nach der Gründung von PPPs, um Kapital zu beschaffen ("Verkauf des Tafelsilbers") und Haushaltslöcher zu stopfen. Dabei wurde in den Gesellschaftsverträgen bzw. -satzungen häufig festgeschrieben, dass das durch Veräußerung von Unternehmensanteilen erworbene Kapital ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet werde und nur ersparte Zinsen anderweitigen kommunalen Zwecken, z. B. der Kulturförderung, Kindergärten o. ä., zukommen dürfen. Eine solche Regelung wurde meist getroffen, um die Zustimmung des Gemeinderates zur Begründung der PPP zu sichern. Siehe hierzu: 6. Vortragsveranstaltung des Freiherr-vom-Stein-Instituts im Rahmen der Veranstaltungsreihe Steuerung durch Organisation am

4 Neuer Infrastrukturkonsens Diskussion im Bundestag Klarstellen: in welchen Fällen der private Sektor bei öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen eingebunden werden soll. Das Haushalts- und Steuerrecht bei öffentlich-privaten Partnerschaften soll weiterentwickelt werden. 17/ Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Transparenz in Public Privat Partnerships im Verkehrswesen (PDF) 17/ Antrag SPD: Für einen neuen Infrastrukturkonsens: Öffentlich-Private Partnerschaften differenziert bewerten, mit mehr Transparenz weiterentwickeln und den Fokus auf die Wirtschaftlichkeit stärken (PDF)

5 Neuer Infrastrukturkonsens Diskussion im Bundestag Ausverkauf öffentlicher Güter sowie Kontrollverlust des Staates Geheimverträge : Unternehmen würden sich an Steuergeldern bereichern und dem Bürger Informationen vorenthalten. Mehr noch: öffentlichen Gremien sei aufgrund von Intransparenz der Verfahren und Verträge die Kontrolle über das Projekt entzogen, was zu einem Demokratieverlust führe.

6 Neuer Infrastrukturkonsens Diskussion im Bundestag Vorschläge für die gesetzliche Regelung der Transparenz öffentlich-privater Partnerschaften bei Infrastrukturprojekten auf Bundesebene vorlegen. Darin soll sichergestellt sein, dass Leistungsbeschreibungen und die zur Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente sowie die abgeschlossenen Verträge bei Projekten in öffentlichprivater Partnerschaft vollständig zugänglich gemacht werden müssen. Auch die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen sollen klar als Verschuldung der öffentlichen Hand transparent gemacht werden.

7 PPP-Inhabermodell Leistung: Im Rahmen des PPP-Inhabermodells übernimmt der private Auftragnehmer Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb einer Immobilie zur Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber. Eigentum: Das Grundstück, und bei Sanierungsprojekten auch die bestehenden Gebäude, befinden sich im Eigentum des öffentlichen Auftraggebers. Bei Neubauprojekten gehen die Gebäude mit der Erstellung sukzessive in das Eigentum des öffentlichen Auftraggebers über. Dieser ist also spätestens mit Abnahme der Bauleistung zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Dem privaten Auftragnehmer wird ein umfassendes Nutzungs- und Besitzrecht an Grundstück und Gebäude eingeräumt. Dies kann über ein Nießbrauchrecht oder eine schuldrechtliche Vereinbarung in Form eines Gestattungsvertrages ohne dinglichen Rechtscharakter erfolgen. Entgelt: Zur Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten, des Risikos und Gewinns erhält der private Auftragnehmer mit Abnahme der Bauleistung ein monatliches Leistungsentgelt.

8 PPP-Erwerbermodell Leistung: Beim PPP-Erwerbermodell übernimmt der private Auftragnehmer Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb einer Immobilie zur Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber. Eigentum: Das Grundstück und die errichteten Gebäude liegen während der gesamten Vertragslaufzeit im zivilrechtlichen Eigentum des privaten Auftragnehmers. Sie werden dem öffentlichen Auftraggeber zur Nutzung überlassen, der damit die tatsächliche Herrschaft über die Gebäude und somit auch deren wirtschaftliches Eigentum innehat. Am Ende der Vertragslaufzeit wird auch das zivilrechtliche Eigentum an Grundstück und Gebäude an den öffentlichen Auftraggeber übertragen. Entgelt: Auch beim PPP-Erwerbermodell erhält der private Auftragnehmer ein monatliches Leistungsentgelt, durch das sämtliche Investitions- und Betriebskosten sowie das Risiko und der Gewinn abgedeckt werden.

9 PPP-Leasingmodell Leistung: Beim PPP-FM-Leasingmodell übernimmt der private Auftragnehmer Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb der Gebäude zur Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber sowie ggf. die Verwertung. Eigentum: Der private Auftragnehmer überlässt dem öffentlichen Auftraggeber Grundstück und Gebäude, die sich in seinem wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Eigentum befinden, zur Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums am Ende der Vertragslaufzeit. Der öffentliche Auftraggeber hat vielmehr ein Optionsrecht, Grundstück und Gebäude zu einem bei Vertragsschluss fest kalkulierten Restwert zu erwerben. Bei Ausübung der Kaufoption geht am Ende der Vertragslaufzeit das wirtschaftliche und zivilrechtliche Eigentum auf den öffentlichen Auftraggeber über Entgelt: Zur Refinanzierung zahlt der öffentliche Auftraggeber ein monatliches Leistungsentgelt als Leasingraten an den privaten Auftragnehmer, die die Teilamortisation der Investitionskosten, den Betrieb sowie Risikoaufschläge und Gewinn des privaten Auftragnehmers abdecken. Der Restwert, zu dem der öffentliche Auftraggeber das Eigentum am Ende der Vertragslaufzeit erwerben kann, bildet die Differenz zur Vollamortisation der Investition ab.

10 PPP-Vermietungsmodell Leistung: Der private Auftragnehmer übernimmt auch beim PPP- Vermietungsmodell Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb der Gebäude zur Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber sowie ggf. die Verwertung. Eigentum: Der private Auftragnehmer überlässt dem öffentlichen Auftraggeber Grundstück und Gebäude, die sich in seinem wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Eigentum befinden, zur Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit. Auch hier besteht am Ende der Vertragslaufzeit keine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung an den öffentlichen Auftraggeber, ihm kann jedoch eine Kaufoption eingeräumt werden. Der Kaufpreis bemisst sich jedoch am zu ermittelnden Verkehrswert zum Zeitpunkt des Vertragsendes. Bei Ausübung der Kaufoption geht das wirtschaftliche und zivilrechtliche Eigentum an Grundstück und Gebäude auf den öffentlichen Aufraggeber über. Entgelt: Der öffentliche Auftraggeber zahlt ein monatliches Leistungsentgelt an den privaten Auftragnehmer. Dies bemisst sich jedoch nicht an der Investition, sondern an der marktüblichen Miete und der Vergütung für erbrachte Betriebsleistungen. Bei Ausübung der Kaufoption durch den öffentlichen Auftraggeber wird der Verkehrswert der Immobilie an den privaten Auftragnehmer gezahlt.

11 PPP-Konzessionsmodell Leistung: Beim PPP-Konzessionsmodell verpflichtet sich der private Auftragnehmer gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, eine bestimmte Leistung - Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Finanzierung und Betrieb der Gebäude - auf eigenes wirtschaftliches Risiko unmittelbar an den Bürger zu erbringen. Eigentum: Das PPP-Konzessionsmodell im öffentlichen Hochbau kann mit allen oben beschriebenen Vertragsmodellen kombiniert werden. Entgelt: Im Gegenzug zur Leistungspflicht erhält der private Auftragnehmer vom öffentlichen Auftraggeber das Recht eingeräumt, seine Investitions- und Betriebskosten sowie das Risiko und den Gewinn über privatrechtliche Entgelte oder öffentlich-rechtliche Gebühren von den Nutzern zu refinanzieren. Dabei gibt es zwei Ausgestaltungsmöglichkeiten; entweder steht der privaten Auftragnehmer in vertraglicher Beziehung zu den Nutzern und erhebt von diesen Entgelt oder Gebühr, oder der öffentliche Auftraggeber erhebt die Gebühren selbst und leitet sie dann an den privaten Auftragnehmer weiter. Zusätzlich können Zahlungen durch den öffentlichen Auftraggeber, wie z.b. eine Anschubfinanzierung oder Zuschüsse zum laufenden Betrieb, erfolgen.

12 PPP-Contractingmodell Leistung: Beim PPP-Contractingmodell übernimmt der private Auftragnehmer den Einbau bzw. die Optimierung von bestimmten technischen Anlagen oder Anlagenteilen in einem Gebäude des öffentlichen Auftraggebers. Eigentum: Mit dem Einbau der Gebäudetechnik geht diese direkt in das Eigentum des öffentlichen Auftraggebers über. Dem privaten Auftragnehmer wird ein Nutzungsrecht an den Anlagen eingeräumt. Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse beruht das PPP-Contractingmodell i.d.r. auf dem PPP-Inhabermodell. Entgelt: Das Leistungsentgelt orientiert sich im Gegensatz zu den anderen Vertragsmodellen nicht an den Investitionskosten, sondern an den bisherigen Energiekosten des öffentlichen Auftraggebers. Damit muss der private Auftragnehmer sämtliche Kosten sowie Risikoaufschläge und Gewinnmarge abdecken. Aus diesem Grund besteht ein erheblicher Anreiz für den privaten Auftragnehmer, durch Optimierung der Anlagen Energiekosten zu senken.

13 PPP-Gesellschaftsmodell Das PPP-Gesellschaftsmodell ist eine Form der Ausgestaltung der beschriebenen Vertragsmodelle. Im Rahmen dieses Modells übernimmt ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen als Auftragnehmer Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des Projektgegenstandes für eine bestimmte Vertragsdauer. Die Besonderheit des PPP- Gesellschaftsmodells besteht darin, dass der öffentliche Auftraggeber die Rolle eines Mitgesellschafters übernimmt. Die Eigentumsverhältnisse, die Vergütung (Leistungsentgelt) sowie die Risikoverteilung entsprechen dem gewählten Vertragsmodell.

14 Finanzierung Projektfinanzierung Eine Projektgesellschaft finanziert sich selbst. Die prognostizierten Zahlungsströme des Projekts bilden die Grundlage für die Finanzierungsentscheidung und die Konditionsgestaltung der Kreditgeber. Letztere führen vor Kreditvergabe Projektprüfungen durch und lassen sich von der öffentlichen Hand Eintrittsrechte für den Fall der Schlechtleistung der Projektgesellschaft einräumen.

15 Forfaitierung mit Einredeverzicht Auftragnehmer verkauft die Forderungen aus der Bauleistung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber ganz oder teilweise an die finanzierende Bank. Die Forderungen entsprechen den Investitionskosten bzw. dem Kapitaldienst für das zur Finanzierung der Investition aufgenommene Fremdkapital. Der Auftraggeber stellt diese Forderungen einredefrei, was ihn dazu verpflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Investition nach vereinbarten Zahlungsmodalitäten an die Bank zu zahlen. Der Bestandteil des monatlichen Leistungsentgelts für Betriebsleistungen wird direkt vom öff. Auftraggeber an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt. Ziel: Herstellung kommunalkreditähnlicher Konditionen

16 Finanzierung Forfaitierung mit Einredeverzicht Forderungsverkauf und Erklärung eines Einredeverzichts der öffentlichen Hand gegenüber der finanzierenden Bank Zur Sicherheit müsste der Einredeverzicht des öff. AG erst nach Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung erfolgen lediglich auf die Forderungen erklärt werden, die sich aus den Bauleistungen ergeben. Die Entgeltbestandteile für Betriebsleistungen müssten direkt an den privaten AN (nicht an die Bank) fließen, so dass sie bei Schlechtleistung dem Vertrag zufolge auch gekürzt werden können. Es besteht Bedarf zusätzlicher Absicherung verbleibender Risiken aus den Bauleistungen: ein Sicherheitenkonzept müsste (neben dem Einredeverzicht) vereinbart werden.

17 Finanzierung Nachverhandlungen und nachträgliche Finanzierungsoptimierung Problem: durch ÖPP werden nicht zusätzlich Investitionen in die Infrastruktur möglich, da der öffentliche Auftraggeber die höheren privaten Finanzierungskosten indirekt ebenfalls zu tragen hat.

18 PPP als Instrument zur Verwaltungsmodernisierung Ausschreibungswettbewerb Die Zuschlagsentscheidung bei einem Vergabeverfahren (nicht nur bei einer ÖPP) sei die Stunde der Exekutive und nicht die des Parlaments. die Zuverlässigkeit des Generalunternehmers selbst und seiner Subunternehmen ein zentrales Thema des Projektes. Kontrolle anhand verfügbarer Korruptionsregister in nationalem, bundesstaatlichem und internationalen Rahmen wesentlich. Die im internationalen Maßstab und in einzelnen Bundesländern erfolgreich angewendeten Korruptionsregister sollen aus der Sicht von Transparency International in die Vergaben und die Finanzierungsvorschriften einbezogen werden, wie das bei der Weltbank schon lange und nicht nur für ÖPP erfolgreich der Fall ist.

19 PPP als Instrument zur Verwaltungsmodernisierung Wirtschaftlichkeitsgrundsatz Berücksichtigung der Steuerbelastung Haushaltsrechtliche Schranken Public Sector Comparator (PSC) bedarf der Fortentwicklung. Kritikpunkte: wenig objektivierte Bewertung von Risiko und Eintrittswahrscheinlichkeit. Verlässliche Risikokalkulation für das ÖPP (auch während seiner Durchführung) ist ein wesentliches Element der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und damit der Entscheidung für oder gegen eine öffentlich-private Zusammenarbeit. Besonderheiten des unvollständigen Vertrags (relational contracts) bei den sehr komplexen und lang dauernden Infrastrukturprojekten Einfallstore für Kollusion und Korruption. Hier wird nur die Entwicklung eines verfahrensbezogenen Instrumentariums weiter helfen. Kreditähnlichkeit

20 Umwandlung kommunaler Betriebe Problematik: Ausgliederung eines Unternehmens aus einer Gebietskörperschaft bzw. Umwandlung einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft. Stadtwerke werden häufig bereits als Kapitalgesellschaft betrieben, an denen sich Private durch Erwerb von Anteilen beteiligen, womit eine PPP begründet ist. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen kommunale Betriebe in öffentlichrechtlicher Rechtsform (z. B. als kommunaler Eigenbetrieb) betrieben werden, so dass vor dem Erwerb von Anteilen zunächst eine Umwandlung des kommunalen Betriebs in eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zu erfolgen hat.

21 Kommunaler Einfluss Problematisch ist bei der Aushandlung der Verträge häufig, dass der kommunale Einfluss auf die PPP gewahrt bleiben muss, damit die Kommunen ihren öffentlichen Aufgaben nachkommen können. Dabei stellt sich das Problem, dass der für das kommunale Versorgungsunternehmen zu erzielende Verkaufserlös umso geringer ausfällt, je größer der kommunale Einfluss über den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ist.

22 Kommunaler Einfluss 6. Vortragsveranstaltung des Freiherr-vom-Stein-Instituts im Rahmen der Veranstaltungsreihe Steuerung durch Organisation am Im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung muss der Unternehmensgegenstand festgelegt werden (z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung), aber auch der Unternehmenszweck. Denn bei Gegenstandsidentität können durchaus unterschiedliche Zwecke verfolgt werden: z. B. preiswerter Strom für den Kunden der Stadtwerke durch die Kommune in Erfüllung ihres öffentlichen Versorgungsauftrags oder Gewinnmaximierung durch das private Unternehmen als natürlicher Zweck einer Handelsgesellschaft. Wird die Ausrichtung der PPP auf den öffentlichen Zweck nicht ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung verankert (z. B. die Gewährleistung sozialverträglicher Strompreise), kann es der Kommune passieren, dass sie trotz Mehrheitsbeteiligung ihren kommunalen Einfluss schon verloren hat. Denn handeln die Geschäftsführer bzw. Vorstände nicht ausschließlich zur Gewinnmaximierung, verstoßen ihre Geschäftsführungsmaßnahmen gegen den natürlichen Gesellschaftszweck und sie setzen sich Schadensersatzansprüchen aus. Zudem können die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung trotz kommunaler Mehrheit angefochten werden, da sie nicht vom Gesellschaftszweck (Gewinnmaximierung) gedeckt sind.

23 Kommunaler Einfluss 6. Vortragsveranstaltung des Freiherr-vom-Stein-Instituts im Rahmen der Veranstaltungsreihe Steuerung durch Organisation am Zur Sicherung des kommunalen Einflusses: Beherrschungsinstrumente gesellschaftsrechtlicher Art: Beherrschungsverträge abschließen, die es der Kommune erlaubten, Weisungen an Vorstände zu erteilen. Aber: der Beherrschungsvertrag verpflichtet auch dazu, die Verluste des beherrschten Unternehmens auszugleichen. Eine weitere Möglichkeit: Gemeinderat erteilt Weisungen an im Aufsichtsrat oder im Vorstand tätige Ratsmitglieder. Eine solche Weisungsbefugnis ergibt sich zwar aus kommunalrechtlichen Vorschriften, diese widersprechen jedoch den Regelungen des AktG, das solche Weisungsbefugnisse nicht vorsieht, sie sind deshalb nichtig. Rechtlich betrachtet besteht keinerlei Weisungsmöglichkeit, es sei denn, diese ist ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung vorgesehen. Handeln Gemeinderatsmitglieder als Vorstände des PPP-Unternehmens nicht im Interesse der Kapitalgesellschaft, sondern nach den Weisungen der Kommune, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Es bietet sich deshalb an, die Aufgaben des Unternehmens im öffentlichen Bereich ausdrücklich in einem Begleitvertrag zum Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung festzuschreiben.

24 Mittelstandsförderung Projekte mittelstandsgerecht ausgestalten

25 Verbundene Unternehmensstrukturen Projektgesellschaft Konsolidierungskriterien Organschaft Ertragsteuerlicher Konzern

26 PPP als Instrument zur Verwaltungsmodernisierung Wem sind die Vermögenswerte zuzurechnen? steuerrechtlicher Eigentumsbegriff Internationale Rechnungslegungsstandards Interpretation 12 vom International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC), IASB wurde IFRIC 12 in EU-Recht durch die EG-Verordnung 254/2009 umgesetzt. IPSAS 32 IFRIC 12 und IPSAS 32 benutzen das Control -Kriterium Eurostat (2010) benutzt hingegen ein Risiko und Entgeltkriterium (risks and awards). tails/publication?p_product_code=ks-be

27 PPP als Instrument zur Verwaltungsmodernisierung Wem sind die Vermögenswerte zuzurechnen? Kriterien Wirtschaftliches Eigentum Risikoverteilung Verbindlichkeiten und Entgeltkomponenten Staatliche Garantien Kontrollansatz

28 Standardisierung und Kontrolle Internationale Standardisierung Vertrags- und Gesetzesbindungen der Beteiligten Legitimitätsleistung externer Instanzen: Transparenz ist nur dann langfristig durchsetzbar, wenn zwischen privaten und öffentlichen Partnern verpflichtende Transparenzstandards vereinbart werden. Zudem müssen während des gesamten Prozesses, von der Planung bis zur Fertigstellung, die Bürger mitgenommen und informiert werden. Rechnungshöfe Beschaffungsvariante, keine Finanzierungsvariante Der Bundesrechnungshof (BRH) wies auf das Risiko hin, dass ÖPP-Projekte oft stärker als alternative Finanzierungsmodelle eingesetzt werden könnten, wenn eine kreditfinanzierte konven tionelle Umsetzung der Maßnahme eine gegen das Grundgesetz verstoßende Neuverschuldung zur Folge hätte. Für den BRH ist ÖPP eine Beschaffungsvariante und keine Finanzierungsvariante

29 Demokratie und Legitimität Transparenz Kritik: Die Nachteile des PPP-Konzeptes ließen sich nicht durch etwas mehr Transparenz, etwas bessere Vertragsgestaltung, besseres Vertragsmanagement oder eine bessere Auswahl der Projekte beheben. Die zugrundeliegenden Mechanismen würden von der Privatwirtschaft "nicht ohne Grund" für sich selbst nicht ange wendet. So würden Privatfirmen keinen 30-Jahres-Vertrag ab schließen. Antwort: Zu Unrecht würfen Rechnungshöfe und privatisierungsfeindliche Initiativen Öffentlich Privaten Partnerschaften vor, nicht transparent zu sein. Oft sei es die öffentliche Seite, die nicht alles auf den Tisch lege. Der Lebenszyklusansatz zwinge zur stärkeren Betrachtung der Folgekosten von Projekten Zudem müsse bedacht werden, dass auch herkömmliche Ausschreibungen nicht jederzeit öffentlich zugänglich seien. Denn sie unterlägen ebenso wie ÖPP-Verfahren den Basisparagrafen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) und den darin enthaltenden Geheimhaltungsvorschriften.

30 Demokratie und Legitimität Transparenzbericht Zur begleitenden Kontrolle der erwarteten/gesetzten Ziele des Vorhabens macht die Erstellung eines Transparenzberichtes für PPP Sinn: Budäus/Grüb, Danach besteht der Transparenzbericht aus vier Elementen: dem Risikobericht dem Leistungsbericht (einschl. Qualitätssicherung) dem Ressourcenbericht und dem Organisationsbericht. Ergebnisse und Verantwortlichkeiten können der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Verpflichtung richtet sich an beide Partner. Sie macht ein angemessenes Vertragscontrolling durch den öffentlichen Partner möglich.

31 ÖPP-Transparenzinitiative der Deutschen Bauindustrie, Dezember Einbindung der Politik und Information der Aufsichtsund Prüfbehörden während der Bedarfsfeststellung, Prüfung der Finanzierbarkeit und Maßnahmenwirtschaftlichkeit. Offenlegung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Politik, Aufsichts- und Prüfbehörden. Offensive Darstellung und Erläuterung der grundlegenden Vertragsklauseln beziehungsweise der Risikoverteilung. Bereitstellung aller Unterlagen für die Prüfung durch die Rechnungshöfe.

32 Demokratie und Legitimität Einbeziehung des Integritätspakt-Konzeptes von Transparency International in die Gestaltung der PPP Selbstverpflichtung des Auftraggebers Selbstverpflichtung des Bieters und Auftragnehmers, einschließlich der Verpflichtung zur Weitergabe an die Subauftragnehmer Sanktionen bis hin zur Vertragsauflösung, Schadenersatz und Auftragssperre Schiedsgerichtsbarkeit Mediator Transparenz des Verfahrens, vor allem der Vergaben, und öffentliche Anhörungen in kritischen Phasen Monitoring durch externen unabhängigen Experten und öffentliche Begleitung des Prozesses Dokumentation und Audit

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Chancen eines neuen Konzepts für die Schweiz

Chancen eines neuen Konzepts für die Schweiz PPP für Kläranlagen Chancen eines neuen Konzepts für die Schweiz Lorenz Bösch, Präsident Verein PPP-Schweiz 9. März 2012, Symposium PPP im Bereich Abwasser, ETH Zürich-Hönggerberg 22.02.2012 Überblicke

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel

Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel Übersicht Was ist Islamic Finance? Wesentliche Grundgedanken von Islamic Finance Bedeutung von Islamic Finance in Deutschland und Europa Probleme

Mehr

90 Jahre russisch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen: Wachstums- und Innovationsfelder bis 2020

90 Jahre russisch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen: Wachstums- und Innovationsfelder bis 2020 Wachstums- und Innovationsfelder bis 2020 PPP in Deutschland und Europa: Ziele Erfahrungen Ausblick Vortrag von: Peter Walter, Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP in Hessen und Thüringen e.v. AGENDA

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches

Mehr

Trainingsmodul 4 (ESC Beginner-Markt)

Trainingsmodul 4 (ESC Beginner-Markt) Trainingsmodul 4 (ESC Beginner-Markt) ESC-Finanzierung Projekt Transparense Überblick: Trainingsmodule I. ESC-Grundlagen II. ESC-Prozess von Projektidentifikation bis Auftragsvergabe III. ESC-Prozess von

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen

Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Themenbereich Bankenstrafrecht Leitlinien aus der BGH-Rechtsprechung (insbesondere BGHSt 46, 30 und BGHSt 47, 148) Jede Kreditbewilligung ist ihrer Natur nach ein mit einem

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008. Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s!

Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008. Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s! Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008 Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s! Die goldene Bilanzregel! 2 Eigenkapital + langfristiges

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE

NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Sie interessieren sich für ein innovatives Fahrzeug und die dazu passende, erstklassige

Mehr

Die flexible FINANZIERUNG

Die flexible FINANZIERUNG Die flexible FINANZIERUNG Honda Finance Fahrspaß und Finanzierung aus einer Hand Sie haben Ihr Traumauto bei Honda gefunden und machen sich nun Gedanken darüber, wie es ausgestattet sein soll? Überlegen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Trainingsmodul 4 für mittlere und fortgeschrittene ESC Märkte

Trainingsmodul 4 für mittlere und fortgeschrittene ESC Märkte Trainingsmodul 4 für mittlere und fortgeschrittene ESC Märkte ESC Finanzierung Projekt Transparense Überblick: Trainingsmodule I. ESC-Grundlagen II. ESC-Prozess von Projektidentifikation bis Auftragsvergabe

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen

Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen Rechtsanwalt Dr. Andreas Klemm Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen Symposium des Kommunal-Verlages am 10. März 2011 im Stadtmuseum Siegburg Siegburg, 10.03.2011 Dr. Andreas Klemm 1 Gliederung

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Von FttC zu FttB: Der Weg zur nächsten Ausbaustufe

Von FttC zu FttB: Der Weg zur nächsten Ausbaustufe 6. Hessischer Breitbandgipfel Frankfurt,18.06.2015 : Der Weg zur nächsten Ausbaustufe Dr. Henrik Bremer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2 Ausgangssituation Status

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern

Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern RA Dr Peter Kunz Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel: +43-1 - 313 74 E-Mail: peter.kunz@ksw.at www.ksw.at Jahrestagung Aufsichtsrat

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit

Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit Mietfreies Wohnen auf Lebenszeit. GDA-Wohnrecht eine clevere Investition in die eigene Zukunft. Mit dem Erwerb Ihres

Mehr

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben. Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre

Mehr

CosiGas Aktiv. Mit uns können Sie rechnen!

CosiGas Aktiv. Mit uns können Sie rechnen! CosiGas Aktiv Mit uns können Sie rechnen! CosiGas Aktiv Preiswert und flexibel. Heizen, Kochen, Warmwasserbereitung Erdgas ist genauso vielseitig wie komfortabel. Im Gegensatz zu Heizöl muss es nicht bevorratet

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Privatisierung und Kommunalisierung

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Privatisierung und Kommunalisierung Öffentliches Wirtschaftsrecht Privatisierung und Kommunalisierung Kommunalisierung Zur Thematik: Burgi, in: Ipsen (Hg.), Rekommunalisierung von Versorgungsleistungen? Göttingen 2012. Arbeitsteilung zwischen

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik

Mehr

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wirtschaftskreislauf aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Wirtschaftskreislauf ist ein vereinfachtes Modell einer Volkswirtschaft, in dem die wesentlichen Tauschvorgänge zwischen den Wirtschaftssubjekten

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans

BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans UniCredit Bank AG BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans Um Ihr Vorhaben genauer mit Ihnen besprechen zu können, benötigen wir von Ihnen vorab noch einige Angaben und Unterlagen.

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit it 4: Fall zur GbR Übersicht: Fall 5 - Sachverhalt A, B, C und D haben sich zu einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen,

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet.

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet. Er will den Betrieb vergrößern. Seine innovative Idee ist richtig gut durchgeplant. Aber es ist zu wenig Eigenkapital da und für den Kredit reichen der Bank die Sicherheiten nicht. Damit hat Ihr Klient

Mehr

Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten

Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbh (GAB) Innere Wiener Str. 11a 81667 München Seite 1 von 9 Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung Fragen zu den Verpflichteten gemäß 4 BBodSchG

Mehr

openwebinars Konzeptbeschreibung

openwebinars Konzeptbeschreibung openwebinars Konzeptbeschreibung Kurzüberblick für Webinar Anbieter Inhaltsverzeichnis KURZÜBERBLICK 3 VERMARKTUNG 3 HONORARE / PROVISION 4 NUTZUNGSRECHTE 5 QUALITÄTSKONTROLLE 5 openwebinars Konzeptbeschreibung

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr