E I N L A D U N G. Bürgermeister Harald Lenßen, Vorsitzender. Für die CDU-Fraktion: Mike Wirtz. Für die SPD-Fraktion:

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1 E I N L A D U N G zur 21. Sitzung / WP des RATES am Mittwoch, den , Beginn Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses Neukirchen-Vluyn Bürgermeister Harald Lenßen, Vorsitzender Für die CDU-Fraktion: Kurt Best Uwe Dennesen Klaus Franzen Karsten Holderberg Ibrahim Inci Peter Müller Klaus Plonka Mike Wirtz Hans-Peter Burs Günther Fesselmann Peter Hericks Dirk Hollinderbäumer Jeannette Jordan Markus Nacke Claudia Wilke Für die SPD-Fraktion: Petra Aarse Manfred Derner Timo Glantschnig Rolf Heber Gerd Lück Hans-Joachim Rupprecht Barbara Simon Simon Aarse Heinz-Gerd Franken Jochen Gottke Hartmut Kühn Arnfred Miller Hannelore Schulte Günter Zeller Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen : Herbert Bongert Steffen Richter Wolfgang Giesen Heiner Schlitzer Für die FDP-Fraktion: Norbert Gebuhr Norbert Wehren Für die Fraktion NV AUF geht's Frank Schatz Klaus Wallenstein

2 - 2 - T A G E S O R D N U N G Zur Geschäftsordnung a) Feststellung der Anwesenheit b) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung c) Ausschließungsgründe A. Öffentlicher Teil TOP 1 Einwohnerfragen TOP 2 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen TOP 3 Anmerkungen zur Niederschrift über die Sitzung des Rates -öffentlicher Teil- am TOP 4 Anträge zur Tagesordnung gem. 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW TOP 5 Sanierung Kulturhalle - Antrag der SPD-Fraktion vom TOP 6 Haushaltssperre Antrag der SPD-Fraktion vom TOP 7 Wahl des technischen Beigeordneten TOP 8 Mitteilungen und Anfragen TOP 9 Einwohnerfragestunde B. Nicht-öffentlicher Teil TOP 1 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen TOP 2 Anmerkungen zur Niederschrift über die Sitzung des Rates -nicht-öffentlicher Teil- am TOP 3 Anträge zur Tagesordnung gem. 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW TOP 4 Vergabe der Fernwärmegestattung; Auswertung der Angebote mit Vergabe- Entscheidung TOP 5 Vermarktung Diesterweg-Areal TOP 6 Mitteilungen und Anfragen Neukirchen-Vluyn, den Harald Lenßen Bürgermeister

3 TOP 5 Der Bürgermeister Dez. I / Amt 10 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat Betreff: Sanierung Kulturhalle - Antrag der SPD-Fraktion vom Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt: Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert Abstimmung: Ja-Stimmen : Nein-Stimmen : Stimmenthaltungen : Nicht teilgenommen : Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : - - Gleichstell.beauftr. : - - Personalrat : - Berichterstatter: Herr Lenßen Schilderung des Sachverhaltes: Auf die Vorlage zu TOP 5 Sanierung Kulturhalle öffentlich der Sitzung des Rates am wird verwiesen. Im Rahmen der Sitzung des Rates am hat die SPD-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag als Tischvorlage eingebracht. Von Seiten der CDU-Fraktion wurde folgender Beschlussvorschlag zu Protokoll gegeben:

4 TOP Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Haushaltskonsolidierungskommission einzurichten, die aus Vertreter des Rates besteht. 2. Ziel ist es, die haushalts- und finanzpolitische Flexibilität in 2014 herzustellen. Wichtiger Baustein ist die Sanierung der Kulturhalle. 3. Der Rat bekräftigt seinen Willen die Kulturhalle schnellstmöglich zu sanieren. Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung am erklärt, den Antrag der CDU-Fraktion grundsätzlich zu unterstützen, regte jedoch an, diesen um einige Punkte ihres Finanzperspektivpapieres zu erweitern. Im Ergebnis bestand Einvernehmen aufgrund des bestehenden Beratungsbedarfes den Tagesordnungspunkt zu vertagen und in der Sitzung des Rates am erneut zu beraten. Es wurde darüber hinaus vereinbart, vor dem im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches, die Beratungsbedarfe bezüglich der vorliegenden Anträge sowie einer möglichen Finanzierung der Sanierung der Kulturhalle zu klären. Zu dem interfraktionellen Gespräch soll ein Vertreter der Aufsichtsbehörde, des Kreises Wesel, eingeladen werden. In Vertretung Jörg Geulmann Beigeordneter

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7 TOP 7 Der Bürgermeister Dez. I / Amt 10 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat Betreff: Wahl des technischen Beigeordneten Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn wählt mit Wirkung vom... gemäß 71 GO NRW Herrn für die Dauer von 8 Jahren zum technischen Beigeordneten der Stadt Neukirchen-Vluyn. Bezüglich der Bestellung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters gemäß 68 GO NRW wird ein Beschluss in der Sitzung formuliert. Abstimmung: Ja-Stimmen : Nein-Stimmen : Stimmenthaltungen : Nicht teilgenommen : Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : - - Gleichstell.beauftr. : - - Personalrat : - Berichterstatter: Herr Lenßen

8 TOP Schilderung des Sachverhaltes: Auf die Ausschreibung der Stelle des/der technischen Beigeordneten haben sich 26 Bewerber/innen beworben. Die eingegangenen Bewerbungen wurden den Fraktionen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Von den 6 durch die politischen Vertreter ausgewählten und eingeladenen Bewerbern haben sich 5 Bewerber den Fraktionen des Rates am vorgestellt. Gemäß 71 GO NRW fällt die Wahl des/r Beigeordneten in die Zuständigkeit des Rates. Für die Wahl gelten die Regelungen des 50 Abs. 2 GO NRW. Der Bürgermeister hat bei der Wahl der Beigeordneten Stimmrecht. Es erfolgt eine Eingruppierung nach A 15 ÜBesG NRW. Allgemeine Erläuterungen zum Wahlverfahren nach 50 Abs. 2 GO NRW: Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Berechnung der Mehrheit nicht mit. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Nein-Stimmen sind nicht zugelassen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Wahlablauf im Einzelnen bei einer Wahl durch Abgabe von Stimmzetteln: Wahlvorschläge werden von mehreren Fraktionen zusammen (einheitlicher Wahlvorschlag), von einzelnen Fraktionen, von Gruppen von Ratsmitgliedern oder von einzelnen Ratsmitgliedern eingereicht. Die Wahlvorschläge können eine/n Bewerber/in enthalten. Die Schriftführung notiert den/die Wahlvorschläge. Der Bürgermeister bildet einen Wahlvorstand (jede Fraktion benennt hierzu ein Mitglied). Nach einer kurzen organisatorischen Sitzungsunterbrechung tritt der Wahlvorstand zusammen und händigt den vom Bürgermeister aufgerufenen Ratsmitgliedern Stimmzettel für die geheime Wahl aus. Jedes Ratsmitglied und der Bürgermeister darf nur für einen Wahlvorschlag stimmen. Nach Beendigung des Urnengangs zählt der Wahlvorstand die Stimmzettel aus (Anzahl der abgegebenen Stimmzettel, Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmzettel, Anzahl der Stimmen pro Wahlvorschlag, Anzahl der Enthaltungen) und gibt das Ergebnis auf einem Vordruck an den Bürgermeister. Der Bürgermeister stellt das Wahlergebnis fest.

9 TOP Vertretung im Amt gemäß 68 GO NRW: Gemäß 68 Abs. 1 GO NRW bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berechtigt, wenn der zur allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat. Diese Verhinderung kann auf tatsächlichen oder auf rechtlichen Gründen beruhen. Der bislang durch den Rat bestellte allgemeine Vertreter des Bürgermeisters ist nicht mehr im Amt. Dem gemäß greift die Regelung des 68 Absatz 1 Satz 1 GO NRW, wonach der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Sofern die Bestellung eines allgemeinen Vertreters durch den Rat zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, so hat der Rat gemäß 68 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 GO NRW die Reihenfolge der zur allgemeinen Vertretung bestellten Beigeordneten zu bestimmen. Insoweit ist bis zur Bestellung des Ersten Beigeordneten die vorübergehende Vertretungsreihenfolge für den Bürgermeister festzulegen. Lenßen

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