LOHNSTEUERRECHTLICHE ÄNDERUNGEN AB DEM
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1 LOHNSTEUERRECHTLICHE ÄNDERUNGEN AB DEM Ute Roth / Michael Mainusch Finanzamt Trier, Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 1
2 Lohnsteuerrichtlinien 2011 Zeitlicher Anwendungsbereich der Lohnsteuerrichtlinien 2011: > Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden > sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 2
3 Arbeitgeberbewirtung 1. Arbeitgeberbewirtung bei beruflicher Auswärtstätigkeit > unentgeltliche oder verbilligte Verpflegung eines Arbeitnehmers > bei dessen beruflicher Auswärtstätigkeit oder doppelter Haushaltsführung > durch den Arbeitgeber Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 3
4 Arbeitgeberbewirtung Ansatz eines lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer > Bewertungswahlrecht: a) Erfassung des üblichen Endpreises für die gewährte Verpflegung (kein 4%-Abschlag vom Endpreis des Arbeitgebers) oder b) Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte (2011) von 1,57 bzw. 2,83 bei einem Gesamtwert der Speisen und Getränke von bis zu 40,- einschließlich Umsatzsteuer (R 8.1 Absatz 8 LStR 2011). Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 4
5 Arbeitgeberbewirtung Umfasst sind auch Bewirtungsleistungen durch Dritte, soweit sie vom Arbeitgeber veranlasst sind. > die Aufwendungen werden vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt > die Rechnung ist auf den Arbeitgeber ausgestellt Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 5
6 Arbeitgeberbewirtung Lockerung der bisherigen strengen formalen Anforderungen in Übernachtungsfällen (R 8.1 Absatz 8 Nr.2 LStR 2011). R 8.1 Absatz 8 Nr.2 LStR 2011 ist bereits ab dem anzuwenden. Aber: Tritt an die Stelle der Sachleistung Bewirtung der Reisekostenersatz in Geld, gelten die gesetzlichen Verpflegungspauschalen. Beispiel: Eintägige Inlandsreise, 14-stündige Abwesenheit > Begrenzung der Steuerfreiheit auf maximal 12,- Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 6
7 Regelmäßige Arbeitsstätte 2. Arbeitsstätte beim Kunden Bisher: Auch Betrieb eines Kunden konnte bei auf Dauer angelegter Tätigkeit reisekostenrechtlich eine regelmäßige Arbeitsstätte begründen Neu: Muss Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses mit wechselnden Tätigkeitsstätten rechnen, so liegt keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden vor Dies gilt unabhängig von der Dauer der Tätigkeit beim Kunden. ( R 9.4 Abs. 3 LStR 2011) Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 7
8 Regelmäßige Arbeitsstätte In der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Leiharbeitnehmer > Urteil des Bundesfinanzhofs vom , Aktenzeichen: VI R 35/08 in DStR 2010, S.1715 Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 8
9 Firmenwagenbesteuerung 3. Geänderte Behandlung von Unfallkosten bei Dienstwagen Abgeltung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens nach der Monatspauschale von 1 % des inländischen Bruttolistenpreises. Nach der Rechtsprechung gehören zu den Gesamtkosten nach der 1%-Regelung nur noch solche Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen. > Unfallkosten gehören damit nicht mehr zu den Gesamtkosten (R 8.1. Absatz 9 Nr.2 Satz11 LStR 2011) > vom Arbeitgeber übernommene Unfallkosten stellen einen zusätzlichen geldwerten Vorteil dar Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 9
10 Firmenwagenbesteuerung Kein Ansatz beruflicher Unfälle bei derfirmenwagenbesteuerung > Ausnahme: sog. Trunkenheitsfahrt Firmenwagenüberlassung wird in diesem Fall zu Privatfahrt, dies auch bei Unfall während dienstlicher Auswärtstätigkeit Neu: Vereinfachungsregelung, um Abgrenzung zwischen privater und dienstlicher Sphäre vermeiden zu können: > Unfallkosten von nicht mehr als 1000,- zuzüglich Umsatzsteuer dürfen in die Gesamtkosten einbezogen werden (R 8.1 Absatz 9 Nr.2 Satz 12 LStR 2011) Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 10
11 Firmenwagenbesteuerung 4. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom , Aktenzeichen VI R 46/08: > einschränkende Auslegung bei Anwendung der 1%-Regelung bei privater Fahrzeugnutzung > tatsächliche Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs als Voraussetzung für Anwendung der 1%-Regelung Aber: Anwendung des Urteils nur auf Fälle, deren Sachverhalt dem Urteilsfall vergleichbar ist (Poolfahrzeuge, die keinem Mitarbeiter direkt zugeordnet sind) Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 11
12 Saisonarbeitskräfte 5. Saisonarbeitskräfte Fallgruppe: Beschränkt steuerpflichtige und nichtselbständige Saisonarbeitskräfte mit Eintrag eines Werbungskosten-Freibetrags auf der Bescheinigung gemäß 39 d EStG Rechtsfolge: Pflichtveranlagungsfälle, 50 Absatz 2 Nr. 4 EStG Datenübermittlung: Wie bisher mit der etin laut Lohnsteuerbescheinigung, nicht mit der Identifikationsnummer Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 12
13 Verzicht auf Weihnachtsgeld 6. Verzicht auf Weihnachtsgeld Sachverhalt 1: Verzicht auf Weihnachtsgeld vor (vertraglich) vereinbarter Fälligkeit Rechtsfolge: Anteilige monatliche Zurechnung von Arbeitslohn (Anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof, Aktenzeichen: VI R 4/10) Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 13
14 Verzicht auf Weihnachtsgeld Sachverhalt 2: Verzicht auf Weihnachtsgeld nach (vertraglich) vereinbarter Fälligkeit Rechtsfolge: Volle Zurechnung von Arbeitslohn Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 14
15 Frühstückskosten 7. Pauschale Kürzung der Frühstückskosten bei Auswärtstätigkeit: Bei kurzfristigen Beherbergungsleistungen gilt ab der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%. Daher hat sich die Rechnungsstellung im Hotelgewerbe geändert. > grundsätzlich ist keine pauschale Kürzung der Gesamtrechnung um 4,80 je ausgewiesenem Frühstück mehr möglich > Ausnahme: Ausweis eines Sammelpostens in der Rechnung, dieser darf keine Nebenleistungen wie z.b. Pay-TV, Privattelefonkosten, Massagen (R 9.7 LStR 2011) enthalten > Bewertung mit amtlichem Sachbezugswert von 1,57 möglich, wenn die Mahlzeitengestellung auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 15
16 Frühstückskosten Eine Veranlassung des Arbeitgebers liegt vor, wenn > die Buchung elektronisch durch den Arbeitgeber erfolgt oder > die Buchung durch den reisenden Arbeitnehmer selbst erfolgt, wenn der Arbeitgeber dies dienstrechtlich bestimmt hat, z.b. im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung Keine Geltung der 44,- - Freigrenze nach 8 Absatz 2 Satz 9 EStG. Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 16
17 Fortbildungsleistungen 8. Steuerfreie Fortbildungsleistungen durch Kostenersatz des Arbeitgebers Bisher: Die Übernahme von beruflichen Fort- und Weiterbildungskosten auf Rechung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber wurde als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 17
18 Fortbildungsleistungen Neu: Auch im Falle der Rechnungsausstellung auf den Arbeitnehmer liegt dann steuerfreier Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitgeber die Übernahme der Fortbildungskosten vor Vertragsschluss schriftlich zusagt (R 19.7 LStR 2011) Die steuerfreie Kostenübernahme ist vom Arbeitgeber auf der Originalrechnung zu vermerken. Eine Kopie der Rechnung ist zum Lohnkonto zu nehmen. Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 18
19 Berechnung der 44,- - Grenze 9. Die 44,- - Grenze ( 8 Absatz 2 Satz 9 EStG) ist ausschließlich auf Sachbezüge anzuwenden, die nach 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten sind. Beispiele: > Bewirtung bei Geschäftleitungssitzungen > Job-Tickets > Monatskarten Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 19
20 Berechnung der 44,- - Grenze Keine Lohnsteuerpflicht für diese Sachbezüge wenn > der geldwerte Vorteil monatlich 44,- einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigt > keine Hochrechnung der monatlichen Freigrenze auf einen Jahresbetrag Alle im Kalendermonat zufließenden Vorteile, die nach 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten sind, sind zusammenzurechnen. Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 20
21 Anzeigepflicht bei Lohnbezügen 10. Geänderte Anzeigepflicht bei zu geringen Lohnbezügen Fälle, in denen die einzubehaltende Lohnsteuer den auszuzahlenden Nettolohn übersteigt. Bisher: Arbeitgeber hatte die Lohnsteuerkorrektur insgesamt zu unterlassen, den Fall aber dem Finanzamt anzuzeigen. Neu: Arbeitgeber hat bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Nettobezüge die nachträgliche Einbehaltung vorzunehmen. Anzeigepflicht besteht nur in Höhe des übersteigenden Fehlbetrages (R 41c. Absatz 4 Satz 3 LStR 2011). Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 21
22 Anzeigepflicht bei Lohnbezügen Beispiel: Der Nettoauszahlungsbetrag beläuft sich auf 2000,-. Die vom Arbeitgeber vorzunehmende nachträgliche Lohnsteuerkorrektur beläuft sich auf 2040,-. Lösung: > Abführung der nachträglich einzubehaltenden Lohnsteuer bis zum Auszahlungsbetrag von 2000,- an das Finanzamt > Schriftliche Anzeige bezüglich des übersteigenden Betrages in Höhe von 40,- an das Finanzamt Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 22
23 Literatur / Ansprechpartner Literatur: Hartmann, DStR 2010, S ff Ansprechpartner im Finanzamt für weitere Fragen: Frau Roth, Tel.: 0651 / Herr Rosch, Tel.: 0651 / Herr Mainusch, Tel.: 0651/ Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab Januar 2011 Folie 23
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