Protokoll zum PV GRID Expertenworkshop Netzintegration der Photovoltaik: Herausforderungen und Lösungsansätze, Berlin,
|
|
- Emilia Fried
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Protokoll zum PV GRID Expertenworkshop Netzintegration der Photovoltaik: Herausforderungen und Lösungsansätze, Berlin, Die einzelnen Vorträge können auf der PV GRID Webseite heruntergeladen werden: Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse Im ersten Teil des Workshops stellten Bianca Barth (BSW-Solar) und Dr. Oliver Franz (RWE Deutschland AG) gemeinsam die Projektergebnisse von PV GRID im Überblick vor. Zur Einführung erläuterten sie die Projektlogik und den Prozess der Erarbeitung des European Advisory Papers als zentrales Ergebnisdokument. Hinsichtlich der erzielten Resultate stellten die Referenten insbesondere die technischen Lösungen sowie die im Zusammenhang mit deren Einsatz vorhandenen Barrieren und Hemmnisse vor. Ein weiteres zentrales Ergebnis des Advisory Papers ist die sog. PV GRID Roadmap. Diese stellt ein generisches Analysetool dar und bietet Handlungsanleitungen für Situationen, in denen beabsichtigt ist, die Zahl von und die Einspeisung aus PV-Anlagen in den Verteilnetzen deutlich zu erhöhen. Die Roadmap ermöglicht es in diesem Zusammenhang potenzielle Engpässe bzw. Engpassgebiete frühzeitig zu identifizieren und zu überprüfen, ob ein Einsatz der seitens PV GRID identifizierten technischen Lösungen in den Verteilnetzen möglich ist. Die Roadmap kann grds. von allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet werden und dürfte sich auch über Europa hinaus als wertvolle Grundlageninformation erweisen. Zusätzlich hat das Projekt auch konkrete Empfehlungen an die EU bezüglich der Erarbeitung der Network Codes und der EU-Ökodesign- Richtlinie formuliert. Empfehlungen an die EU Insbesondere zu den Empfehlungen an die EU gab es hilfreiche Hinweise aus dem Teilnehmerkreis. Es wurde angemerkt, dass die technischen Anforderungen der Verteilnetzbetreiber (VNB) insgesamt schwer zu vereinheitlichen sind. Allerdings könnten grundsätzliche Produkteigenschaften über CENELEC, das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung, geregelt werden. Idealerweise sollten Network Codes Anforderungen an die Erzeugungsanlagen definieren und die Netzbetreiber sich im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE engagieren mit dem Ziel, die technischen Anschlussbedingungen (TABs) so einheitlich wie möglich zu gestalten und diese auf nationaler Ebene zu präzisieren. Bezüglich der EU-Ökodesign-Richtlinie hielten die Teilnehmer mehrheitlich Nachbesserungen für erforderlich. Die Anwendungsrichtlinie ist vorerst entschärft worden und regelbare Ortsnetztransformatoren sind voraussichtlich bis 2021 mit Hilfe einer Ausnahmereglung einsetzbar. Die Wirkung dieser Regelung soll bis 2018 in einem Review Prozess überprüft werden. Ergebnisse dieses Prozesses sollen dann als Grundlage in eine zweite Regulierungsphase einfließen, in der die zulässigen Grenzwerte weiter verschärft werden sollen. Gleichzeitig wurde CENELEC als Normungsgremium der Auftrag erteilt, zu bewerten, ob Transformatoren und Stufenschalter als
2 getrennte Einheiten betrachtet und somit als eigene Produktklasse definiert werden sollten, wodurch die Vorgaben der Richtlinie eingehalten werden könnten. Nach Einschätzung einiger Teilnehmer ist dieser Lösungsansatz in jedem Fall unterstützenswert. Einspeisemanagement (EinsMan) Die im Projekt formulierten konkreten Umsetzungsempfehlungen für dynamisches Einspeisemanagement bzw. Leistungsreduzierung der Anlagen als Beitrag zum lokalen Engpassmanagement wurden von Frau Barth im zweiten Teil des Workshops vorgetragen. Hierzu gab es zwei Ko-Referate: von Seiten des BSW-Solar im Zusammenhang mit den derzeitigen politischen Diskussionen zur Reform des EEG und von Herrn Prof. Dr. Bernd Engel, der sich vor allem auf praktische Umsetzungsprobleme der aktuellen Regelung (Stand EEG 2012 neue Fassung) bezog. In der anschließenden Diskussion wies eine Vertreterin des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) darauf hin, dass die technischen Vorgaben zu EinsMan, geregelt in 6 EEG 2012, nach dem Stand der Diskussion im Februar 2014 komplett in das EnWG überführt werden sollen. Weiterhin seien die aus den bisher bekannt gewordenen EEG-Entwürfen offenbar beabsichtigte Änderungen (Abschaffung der 70%-Regelung; grundsätzliche Ansteuerbarkeit ab 800 W-Leistung) nicht allein im Zusammenhang mit EinsMan zu sehen, sondern beruhen auch auf sich derzeit in Vorbereitung befindlichen EU-Vorgaben (NC RfG), die voraussichtlich ab 2017 eine potenzielle Ansteuerbarkeit von Anlagen ab 800 W vorschreiben. Diese Änderungen sollen noch in der anstehenden Novelle des EEG 2014 umgesetzt werden. 1 Eine mögliche Nachrüstung der PV-Anlagen mit einer Schnittstelle zur Ansteuerung müsse, falls dies in einigen Jahren notwendig werden sollte, über ein Nachrüstgesetz erfolgen. Im Vordergrund stünde das Anliegen, künftig die Möglichkeit zu haben, alle Geräte aus Systembilanzgründen ansteuern zu können. Mit Blick auf die derzeit verwendete Technik für die notwendige Kommunikation mit PV-Anlagen im Zusammenhang mit EinsMan, erklärte der Vertreter des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, dass aus Sicht seines Unternehmens Rundsteuerempfänger rückwärtsgewandte Technologien seien, da sie zu breit streuen und Kleinanlagen nicht gezielt angesprochen werden könnten. 50Hertz ist daher dazu übergegangen den Verteilnetzbetreibern nur noch effizienzbasiertes EinsMaN (wirkbasiert) vorzugeben. Der Vertreter von N-ERGIE Netz GmbH bestätigte die Bedenken bezüglich der Rundsteuerfunktechnik, da eine Rückmeldung mit dieser Technik ggfs. mit zu langer Zeitverzögerung erfolgt bzw. eben kein expliziter Rückkanal existiert. Daher werden Rundsteuerempfänger im Zusammenhang mit EinsMan von N-ERGIE derzeit nicht eingesetzt. Offene Fragen zu technischen Protokollen und technischen Lösungen, die in der Diskussion nicht abschließend geklärt werden konnten, waren: 1 Allerdings wurden im Kabinettsbeschluss zum EEG vom keine großen Änderungen zum Einspeisemanagement vorgeschlagen. Die Diskussion um die konkreten Maßnahmen im PV-Bereich wurde auf die Novelle des EnWG verschoben, für die es bisher noch keinen konkreten Zeitplan gibt (Stand ).
3 Kann heute schon technisch ausreichend definiert werden, wie genau die Regelbarkeit der Wechselrichter umgesetzt werden muss, damit sie zukünftig dann auch mit den dann vorliegenden Schnittstellen/Steuergeräten angesprochen werden können? Wie wird die offenbar bestehende Vorstellung des Gesetzgebers, EEG-Anlagen künftig mit Hilfe von intelligenten Messsystemen nach 21 b-i EnWG zu regeln, umgesetzt? Müssen hierzu nicht begleitend zum Gesetz technische Rahmenbedingungen für alle Wechselrichter-Hersteller fixiert werden? Insgesamt wären einheitliche technische Anforderungen an die Anlagen von ÜNBs, VNBs und Direktvermarktern wünschenswert. Dabei sollte auf die Verhältnismäßigkeit bei kleinen Anlagen geachtet und eine Merit-Order der Notwendigkeiten entwickelt werden. Weiterhin wurde eine Differenzierung von Einspeisemanagement nach unterschiedlichen Voraussetzungen diskutiert, hierbei ist eine klare Unterscheidung zwischen 11 EEG, 13 EnWG und der Direktvermarktung notwendig. Das sog. Einspeisemanagement, das in 11 EEG geregelt ist, wurde zunächst weitgehend unabhängig von 13 EnWG entwickelt und erst mit der Energierechtsnovelle 2011 in einen Unterfall von Maßnahmen gemäß 13 EnWG Absatz 2 ( gesetzliches Erzeugungsmanagement welches systemverantwortliche Netzbetreiber zunächst zu einer Anpassung sämtlicher Stromeinspeisungen berechtigt) umgewandelt. Eine enge Begriffsverwendung von EinsMan (basierend auf 11 EEG) sollte in der PV GRID Fallstudie zu Deutschland deutlich gemacht werden. Problematisch ist eine exakte Zuordnung des Auslösers des Engpasses, die Benennung eines spezifischen Engpasses ist für den VNB kaum möglich. Insgesamt wäre es wünschenswert, klare Definitionen für EinsMan und die dazu gehörenden Protokolle und Prozesse bei der Entschädigung basierend auf den verschiedenen Anwendungsursachen herauszuarbeiten. Eine kritische Anmerkung aus dem Teilnehmerkreis wurde im Zusammenhang mit dem Vorschlag prozentuale Obergrenzen für die Abregelung in einem lokalen Netzabschnitt festzulegen vorgetragen. Es könne schließlich sein, dass eine Abregelung von 15% oder mehr immer noch günstiger sei als der Netzausbau und damit volkswirtschaftlich die sinnvollere Alternative. Die spannungsabhängige Wirkleistungsreduzierung (P von (U)) mit Leistungsdeckel wäre eine mögliche Alternative. Diese Regelung (dynamische Spannungshaltung) wird von VNBs befürwortet, ebenso die Zulassung von höheren Prozentwerten. Dies wirft andererseits allerdings erhebliche Probleme bei der Risikobewertung von Finanzierungsmodellen für Solaranlagen auf. Auch die geforderte Transparenz der EinsMan-Maßnahmen für Anlagenbetreiber geht mit entsprechenden Transaktionskosten einher. Weiterhin wurde die Handhabbarkeit des Projektvorschlags zum Umgang mit dynamischem EinsMan und den daran angeknüpften Akzeptanzbedingungen kritisch hinterfragt, ein möglichst umsetzbarer Vorschlag muss im Detail noch erarbeitet werden. Ein weiterer genereller Diskussionspunkt bezog sich auf die Steuerung des Zubaus. Dieses Vorgehen wurde als möglicherweise sinnvoll eingeschätzt, d.h. es sollte geprüft werden, Anreize für Neuinstallationen in Regionen ohne Netzengpässe zu setzen.
4 Speicher Die im Projekt formulierten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen bezüglich Speicheranlagen wurden von Dr. Oliver Franz vorgetragen. Auch zu diesem Vortrag gab es inhaltliche Ergänzungen von eingeladenen Experten. Die auf Erneuerbare Energien spezialisierte Rechtsanwältin Margarete von Oppen referierte zu den insgesamt fehlenden regulatorischen Regelungen für Speicher für elektrische Energie. Das EnWG geht zwar offensichtlich von der Existenz solcher Speicher aus, enthält aber mit Ausnahme der Entgeltbefreiungen in 118b EnWG keine wesentlichen Regelungen zu diesem Themenkomplex. Zudem bestand weitgehende Einigkeit darüber, dass (Batterie-)Speicher jedenfalls in Bezug auf die in Deutschland umgesetzte Regulierung durch VNB nicht anwendbar seien, da die mit diesen Anlagen einhergehenden Kosten regulatorisch nicht anerkannt werden ( Speicher sind Teil des Smart Market ). Tobias Struck von der WEMAG stellte den für sein Unternehmen derzeit in Bau befindlichen Batteriepark (5 MW, Lithium-Ionen-Zellen) vor und die Planungen, wie dieser Speicher am Primärregelenergiemarkt arbeiten kann und soll. Die Diskussion kam zu dem Ergebnis, dass die Technologie in jedem Fall kommen wird, und es daher entsprechender technischer und ökonomischer Regulierungen bedarf, um bspw. einen möglichst netzdienlichen Einsatz dieser Anlagen sicherstellen zu können. Die vorauseilende Frage ist daher, welche Geschäftsmodelle künftig in den regulatorischen Rahmen passen. Die derzeitigen regulatorischen Rahmenbedingungen (Netzentgelte bei jeder Entnahme aus dem NS-Netz etc.) tragen noch zur Unwirtschaftlichkeit von Speichern bei. Neue Konzepte und zukünftige Anforderungen an Kommunikation und Zusammenarbeit Projektexterne Beiträge verdeutlichten die Herausforderungen der Energiewende und den Umbau der Stromversorgung im Zusammenhang mit komplett geänderten Lastflüssen. Hanjo During von der MITNETZ STROM stellte u.a. die koordinierte Netzausbauplanung der sechs ostdeutschen VNBs vor. Insgesamt werden 38 Übergabepunkte an den ÜNB erweitert oder neu errichtet. Die Herausforderungen der künftigen Stromerzeugungs- und Verteilungsstruktur verlangen nach verstärkter Koordinierung aller Akteure und die Bereitstellung der technischen Infrastruktur dies wiederum erfordert eine neue Rolle des VNBs. Dieser muss den Ampelzustand für das Verteilnetz definieren, Aufgaben als natürlicher Koordinator wahrnehmen und den Aufbau von parallelen Infrastrukturen vermeiden. Dabei ist gründlich zu analysieren, welche Nachrüstungen zwingend notwendig sind, die entsprechenden Bedarfe müssen ermittelt werden und das konkrete Vorgehen, auch im zeitlichen Ablauf, ist zu klären. Dr. Martin Wolter (50Hertz Transmission GmbH) referierte zu neuen Konzepten der Systemführung im Übertragungsnetz. Die größte Herausforderung besteht in der Varianz der Leistungsgradienten (schnelle Leistungswechsel im 15 min-takt von mehreren GW). Prognosefehler sind saisonal abhängig und sinken über die Jahre allerdings nicht so schnell wie der Zubau von Erneuerbaren Energien, d.h. die absolute Unschärfe nimmt zu. Lösungsansätze zur Verbesserung der Prognosegüte bestehen in der Einrichtung von zusätzlichen Messstellen, der Stammdatenaktualisierung (z.b. ergänzte Daten wie Ausrichtung, Neigungswinkel, Flächennutzungsgrad) und einer Standardisierung des Datenaustausches mit Hilfe des Energieinformationsnetz, welches darauf abzielt Unschärfe durch mehr, schnellere und bessere Informationen zu reduzieren.
5 Integriertes Smart Grid Zum Abschluss des Expertenworkshops stellten Bianca Barth und Dr. Oliver Franz gemeinsam die Handlungsempfehlungen von PV GRID bezüglich des Zugriffs von VNBs auf erweiterte Wechselrichterfunktionalitäten, Verbrauchssteuerung und Lastmanagement, intelligente Messsysteme, sowie die Finanzierung von Smart Grid -Technologien vor. Intelligente Messsysteme sollten nur auf Großanlagen bezogen werden. Diese Empfehlung wurde von Herrn Dr. Wolter unterstützt, da 50Hertz für die Aufrechterhaltung der Systemsicherheit nicht auf Kenntnis über das letzte KW dezentraler Erzeugung angewiesen sei. Zur Finanzierungsfrage wurde von Herrn During angemerkt, dass Kosten für Systemdienstleistungen bisher nur von ÜNBs angesetzt werden können, von VNBs dagegen nicht. Insgesamt gab es aus dem Kreise der Teilnehmer viel Zustimmung zu den zentralen Thesen und Ergebnissen von PV GRID. Insbesondere das Thema Einspeisemanagement wurde engagiert diskutiert und dabei wurden neue Aspekte aufgeworfen, die von allen beteiligten Stakeholdern im weiteren Prozess der EEG-Novelle berücksichtigt und aufgearbeitet werden sollten.
Zusammenspiel ÜNB VNB in Hinblick auf SDL Berlin, 15. Mai 2014
Zusammenspiel ÜNB VNB in Hinblick auf SDL Berlin, 15. Mai 2014 Quelle: dena-studie SDL2030 Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der Studie, Deutsche Energie-Agentur, 11.02.2014 2 Alle in der Tabelle
MehrWelche Anforderungen ergeben sich aus der neuen Rolle der VNB?
Welche Anforderungen ergeben sich aus der neuen Rolle der VNB? Hanjo During Bereichsleiter Assetmanagement Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Magdeburger Straße 36 06112 Halle (Saale) www.mitnetz-strom.de
MehrTechnische Vorgaben für das Einspeisemanagement aktuelle Fragen zum Einspeisemanagement aus Sicht der BNetzA
Technische Vorgaben für das Einspeisemanagement aktuelle Fragen zum Einspeisemanagement aus Sicht der BNetzA Annemarie Wind, Referentin 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 08.03.2016 www.bundesnetzagentur.de
MehrInbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende
Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Dezember 2009 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Die hohe Nachfrage nach Anschlüssen von Photovoltaikanlagen zum Jahresende hat bei vielen Netzbetreibern
MehrNachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung
Nachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung für SUNNY BOY, SUNNY MINI CENTRAL, SUNNY TRIPOWER Inhalt Nach 66 des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) müssen Bestandsanlagen mit
MehrVBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013
VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrBundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)
EEG-Einspeisemanagement Bewertung im Kontext der aktuellen EEG-Debatte Rainer Brohm, Bereichsleiter Politik und Internationales PV Grid Expertenworkshop, 19. Februar 2014 Bundesverband Solarwirtschaft
MehrEntwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom
Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August
MehrBericht aus dem Fachforum 3: Dezentrale Erzeugung und Energiemanagement
Bericht aus dem Fachforum 3: Dezentrale Erzeugung und Energiemanagement Bernd Engel TU Braunschweig Institut für Hochspannungstechnik und Elektrische Energieanlagen elenia Sebastian Lehnhoff OFFIS Institut
MehrAktuelle Hintergrundinformationen zur PV-Netzintegration
Aktuelle Hintergrundinformationen zur PV-Netzintegration Stand: 12.12.2011 Zum Jahreswechsel 2011/2012 treten diverse Regelwerke in Kraft, zudem gibt es verschiedene Übergangsfristen und Nachrüstungsanforderungen,
MehrFlexibilität für die Energiewende
Flexibilität für die Energiewende Dr. Sönke Häseler Research Fellow Institut für Recht und Ökonomik / Kompetenzzentrum Nachhaltige Universität Hamburg Kommunales Infrastruktur-Management, Berlin, 21. Juni
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
MehrHinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
MehrMitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument
Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit in. Smart Meter Systemen. Unser Angebot für Smart Meter Gateway Administrator und Smart Meter CA
Datenschutz und IT-Sicherheit in Smart Meter Systemen Unser Angebot für Smart Meter Gateway Administrator und Smart Meter CA Smart, sicher und zertifiziert Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrBMWi-Gesprächsplattform Zukunftsfähige Netze und Systemsicherheit. Das 50,2Hz-Problem. Markus Fürst, EnBW Transportnetze AG Berlin, 19.01.
BMWi-Gesprächsplattform Zukunftsfähige Netze und Systemsicherheit Das 50,2Hz-Problem Markus Fürst, EnBW Transportnetze AG Berlin, 19.01.2011 Amprion GmbH EnBW Transportnetze AG TenneT TSO GmbH Bestehende
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrUrteil des OLG Oldenburg:
Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:
MehrInformationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH
Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrRahmenbedingungen für intelligente Netze schaffen
Rahmenbedingungen für intelligente Netze schaffen Dipl.-Ing. Harald Bock Bereichsleiter Netztechnik, E.DIS AG Fachkonferenz Anforderungen an die Verteilnetze der Zukunft Berlin, 03. April 2014 Netzbetrieb
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrWIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH
WIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH Agenda Einleitung Historisches zum Thema Smart Definitionen
MehrZur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber
www.pwc.de Zur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber Dr. Sven-Joachim Otto Verteilnetzstudie: Netzinvestitionen
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrBundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen
Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen Anhörung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 05. November 2014 www.bdew-norddeutschland.de 1.1
MehrDie Direktvermarktung von
Sonja Hemke Die Direktvermarktung von Strom aus Windenergie 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, 23. November 2012 Inhalt 1. Marktprämienmodell im Jahre 2012 Rückblick 2. Managementprämien Verordnung
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrAnwendung der deutschen SysStabV auf SIEMENS PV-Wechselrichter
Anwendung der deutschen SysStabV auf SIEMENS PV-Wechselrichter Januar 2013 Siemens AG Sektor Industry, I IA CE Anwendung der deutschen SysStabV auf SIEMENS PV-Wechselrichter Übersicht Technische Maßnahmen
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrKurzanleitung. Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline
Kurzanleitung Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline Inhalt 1 Allgemeine Informationen... 2 2 Kategorie elearning zuordnen... 2 3 Wo ist die Kategorie nach der Zuteilung zu finden?... 4 4 Wann wird
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrWarum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität
Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität Marcus Winteroll oose GmbH Agenda I. Ziele und Zusammenarbeit II. Was wir vom agilen Vorgehen lernen
Mehreffektweit VertriebsKlima
effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich
MehrÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER
GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrWas bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft
Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft Veranstalter Landwirtschaftskammer NRW, ZNR Haus Düsse, EnergieAgentur.NRW und FNR in Verbindung BMELV 01.12.2011 auf Haus Düsse Elmar
MehrKonfiguration VLAN's. Konfiguration VLAN's IACBOX.COM. Version 2.0.1 Deutsch 01.07.2014
Konfiguration VLAN's Version 2.0.1 Deutsch 01.07.2014 In diesem HOWTO wird die Konfiguration der VLAN's für das Surf-LAN der IAC-BOX beschrieben. Konfiguration VLAN's TITEL Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...
MehrWie Sie das aktuelle Gesetz zur Erneuerbaren Energie von 2014 für Ihr Kapital nutzten könnten! Ingenieurbüro Reinhard Werner, 67482 Altdorf 1
Wie Sie das aktuelle Gesetz zur Erneuerbaren Energie von 2014 für Ihr Kapital nutzten könnten! 67482 Altdorf 1 Eine gespielte Situation 67482 Altdorf 2 Möglicher Weise Ihr Haus Sie beziehen den Strom von
MehrDie neuen Regelungen des EEG 2012 sind sehr umfassend. In dieser Produktinformation wird nur der Bereich Einspeisemanagement behandelt.
1 EEG-Richtlinie 2012? Alles geregelt! Seit 2009 gibt es in Deutschland gesetzliche Vorgaben, dass sich Photovoltaikanlagen am Einspeise - und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen
MehrErste Erfahrungen mit dem SDL- Bonus für Windenergieanlagen und Herausforderungen für andere Erzeugungsanlagen
Erste Erfahrungen mit dem SDL- Bonus für Windenergieanlagen und Herausforderungen für andere Erzeugungsanlagen EnergieVerein Fachgespräch Zukunftsfähigkeit deutscher Energienetze Berliner Energietage 2010,
MehrErfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom
Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband
Mehr1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2
MehrSmart Grid Umfrage www.cleanenergy-project.de www.gcpr.de www.gcpr.net Copyright GlobalCom PR-Network GmbH Juli 2011
CleanEnergy Project 1 2 Die folgende Präsentation fasst die Ergebnisse der im Juli 2011 von GlobalCom PR-Network und CleanEnergy Project durchgeführten Studie zum Thema Smart Grid zusammen. Mehr als 1.000
MehrFragebogen zur Anforderungsanalyse
Fragebogen zur Anforderungsanalyse Geschäftsprozess Datum Mitarbeiter www.seikumu.de Fragebogen zur Anforderungsanalyse Seite 6 Hinweise zur Durchführung der Anforderungsanalyse Bevor Sie beginnen, hier
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrEnergetische Klassen von Gebäuden
Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrTechnische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz
Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg, Hettenleidelheim, Ramsen, Obrigheim und Wattenheim) Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg,
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrAktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover
Aktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover Regionalbüro Nord Aktuelle politische Diskussionen Strommarktdesign Kein Kapazitätsmarkt Energy only Markt Chance
MehrZwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung
Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2
MehrTitel BOAKdurch Klicken hinzufügen
Titel BOAKdurch Klicken hinzufügen Business Objects Arbeitskreis 2015 Aufbau einer BI-Strategie Referent Stefan Weber, ZIS Verkehrsbetriebe Zürich 15.09.2015 Hotel UTO KULM Thema Um was geht es! C1: Aufbau
MehrDie Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung
Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Im Menüpunkt Richtlinien bearbeiten Sie die Punkte Stornierungsrichtlinien Buchungsgarantie Aufenthaltsabgabe
MehrGeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006
GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...
MehrSpeicher in der Cloud
Speicher in der Cloud Kostenbremse, Sicherheitsrisiko oder Basis für die unternehmensweite Kollaboration? von Cornelius Höchel-Winter 2013 ComConsult Research GmbH, Aachen 3 SYNCHRONISATION TEUFELSZEUG
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrDas Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt?
Das Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt? Stadtwerke-Workshop: Perspektiven für Kraftwerksinvestitionen im zukünftigen Energiemix
MehrSolarstrom mit Eigenverbrauchsregelung
Intersolar München 2010 Intersolar München 2010 Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Ralf Haselhuhn Vorsitzender des Fachausschusses Photovoltaik Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin Brandenburg
MehrStromspeicher in der Energiewende
e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr. 3, 33602 Bielefeld Telefon: 0521/17 31 44 Fax: 0521/17 32 94 E-Mail: info@eundu-online.de Internet: www.eundu-online.de Elbrinxen, 26.11.2014 Michael Brieden-Segler
MehrAutomatischer Abschluss von Abrechnungsnummern
Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung
MehrErgänzungsantrag Nr. V/EA 2
Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger
MehrTeaser-Bilder erstellen mit GIMP. Bildbearbeitung mit GIMP 1
Teaser-Bilder erstellen mit GIMP 08.08.2014 Bildbearbeitung mit GIMP 1 Auf den folgenden Seiten werden die wichtigsten Funktionen von GIMP gezeigt, welche zur Erstellung von Bildern für die Verwendung
MehrSecurity & Safety in einer smarten Energiewelt. Ergebnisse der Breitenbefragung Stand März 2013
Security & Safety in einer smarten Energiewelt Ergebnisse der Breitenbefragung Stand März 2013 Folie 1 Art und Umfang der Studie Vorbemerkung Die vermehrte Einspeisung von Erneuerbaren Energien und die
MehrUrheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten
Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrAnforderungen an die HIS
Anforderungen an die HIS Zusammengefasst aus den auf IBM Software basierenden Identity Management Projekten in NRW Michael Uebel uebel@de.ibm.com Anforderung 1 IBM Software Group / Tivoli Ein Feld zum
MehrInformationssicherheit als Outsourcing Kandidat
Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat
MehrHerausforderungen der Energiewende für das Verteilnetz der MITNETZ STROM
Herausforderungen der Energiewende für das Verteilnetz der MITNETZ STROM Dipl.-Ing. Uwe Härling Leiter Netzregion West-Sachsen 24. September 2013 Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Magdeburger Straße
MehrOPTIMIERUNGEN FÜR DEN BEREICH DER AUSWEISUNG DER EEG-UMLAGE ( 5 UND 6)
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz OPTIMIERUNGEN FÜR DEN BEREICH DER AUSWEISUNG DER EEG-UMLAGE
MehrMerkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7
Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Mehr29.10.2013. Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen
29.10.2013 Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen Die bestehenden Direktvermarktungsmodelle haben Vorund Nachteile Grünstromprivileg (GSP) + EE
MehrAnforderungen an die Verteilnetze der Zukunft
Anforderungen an die Verteilnetze der Zukunft Smart Grids-Gespräche für Verteilnetzbetreiber, 23. Juli 2014 Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. 1 Ausgangslage Verband für
MehrTechnische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012
Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012 Installationsanforderungen für EEG-Anlagen mit Funkrundsteuerempfänger oder
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrErstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum
Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrDanke. für über 10 Jahre Dachs. In Zukunft noch mehr vom Dachs profitieren.
Danke für über 10 Jahre Dachs. In Zukunft noch mehr vom Dachs profitieren. Jetzt: Staatlich gefördert 2012 Von 2000 bis 2012 haben sich die Strompreise mehr als verdoppelt. Von 2000 bis 2012 haben sich
MehrZukunft der Verteilnetze
Zukunft der Verteilnetze Pressekonferenz Fachverband Energietechnik 26. April 2016, Hannover Der Fachverband Energietechnik Der Fachverband Energietechnik vertritt Hersteller hocheffizienter Technologien
MehrPositionsfindung des Klima-Bündnis zum Energiesystemdesign. Dr. Dag Schulze Bad Hersfeld, 25. Oktober 2013
Positionsfindung des Klima-Bündnis zum Energiesystemdesign Dr. Dag Schulze Bad Hersfeld, 25. Oktober 2013 Titelmasterformat Anlass durch Klicken bearbeiten Aktuelle politische Diskussion zur Zukunft des
MehrWieviel Intelligenz braucht das Berliner Stromnetz in Zukunft?
Wieviel Intelligenz braucht das Berliner Stromnetz in Zukunft? Gregor Hampel Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH 24.05.2012 Beitrag der Metropolen zur Energiewende Berliner Energietage 2012 Inhalt
MehrInformationsblatt für die Leistungsbegrenzung auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen
Informationsblatt für die auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen < 30 kwp im Verteilungsnetz der Stromnetz Berlin GmbH Netzanschluss Berlin Puschkinallee 52 12435 Berlin info@stromnetz-berlin.de www.stomnetz-berlin.de
Mehr(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle
Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
Mehr(1) Mit dem Administrator Modul werden die Datenbank, Gruppen, Benutzer, Projekte und sonstige Aufgaben verwaltet.
1 TimeTrack! TimeTrack! Ist ein Softwareprodukt von The Project Group, welches der Erfassung von Ist- Aufwänden von Projekten dient. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Projekt vorher mit Microsoft
MehrForschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte.
Forschungsprojekt Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter Kurzfassung I. Ausgangslage und Ziele der Untersuchung Existenzgründungen wird eine entscheidende Rolle bei der Schaffung neuer
Mehr