Spezifische Unternehmensformen im Sozial und Gesundheitswesen
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- Meta Günther
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1 Spezifische Unternehmensformen im Sozial und Gesundheitswesen Von der wohltätigen Anstalt zur Aktiengesellschaft Hartmut Vöhringer Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 1
2 Einzelunternehmen von Einzelperson, dem Kaufmann, repräsentiert Rechtsgrundlage: HGB Merkmale Betrieb der Geschäfte unter dem Familiennamen und mindestens einem Vornamen ( 18 HGB) persönliche Leitung unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen wenige Finananzierungsquellen keine Publizitäts- oder Prüfungspflichten Rechnungswesen (wie für alle Kaufleute): Handelsbilanz ( 238 ff.) Steuerbilanz ( 5 EStG) Bedeutung: groß (8 Mio. Beschäftigte, 2 Mio. Einzelunternehmen) Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 2
3 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Auf Vertrag beruhende Personenvereinigung ohne Rechtsfähigkeit zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks Rechtsgrundlagen: 705 BGB Beispiele: Anwaltssozietäten, Gemeinschaftspraxen, Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen (oft kurze Dauer) unbeschränkt solidarische Haftung gemeinschaftliche Leitung gleichmäßige Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung, kann vertraglich abweichend geregelt werden keine Publizitätspflichten Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 3
4 Partnergesellschaft neue Form der Personengesellschaft 1994 durch das Gesetz zur Schaffung von Partnergesellschaften vor allem freie Berufe zur Führung der Geschäfte ist jeder Partner berechtigt und verpflichtet die PG ist rechtsfähig, kann also klagen und verklagt werden erlaubt Haftungskonzentration benötigt kein Mindestkapital Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 4
5 Offene Handelsgesellschaft OHG Personengesellschaft von Kaufleuten, um bestimmtes Gewerbe zu betreiben Rechtsgrundlagen: HGB, 705 ff. BGB (BGB- Gesellschaft) Merkmale Name mindestens ein Gesellschafter mit dem Zusatz & Co. oder OHG Gesellschaftervertrag (mind. zwei natürliche oder juristische Personen) Leitung Geschäftsführung: nach innen unbeschränkt durch Vertrag abänderbar Haftung: unbeschränkt, u. U. bis 5 Jahre HGB Finanzierung: beschränkt Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 5
6 Kommanditgesellschaft Übergangsform zu Kapitalgesellschaft; Gesellschafter, teilweise nur geringer Kontakt zur KG haften für Verbindlichkeiten nur mit Einlage Rechtsgrundlagen: HGB Name: mindestens ein voll haftenden Gesellschafters mit Zusatz KG persönlich haftender Komplementär (i.d.r. Leitung) mit Einlage haftende Kommanditisten (Teilhaber), i. d. R. von der Geschäftsführung ausgeschlossen Finanzierung: Aufnahme neuer Kommanditisten eher geringe Bedeutung, Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 6
7 Stille Gesellschaft Beteiligung an Handelsgewerbe mit Einlage Rechtsgrundlagen: HGB Beteiligung muss nicht nach außen zum Ausdruck kommen Beteiligung begründet i. d. R. kein Mitspracherecht Beteiligung am Verlust kann vertraglich ausgeschlossen werden (nicht Beteiligung am Gewinn) die Haftung begründet bestimmte Kontrollrechte, z.b. Einsichtnahme in die Bücher, Erhalt der Jahresbilanz Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 7
8 Aktiengesellschaft Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit hoher Kapitalbedarf Bedeutung: groß (VW, Siemens usw.), ca in der BRD) Grundkapital: mind aufgeteilt in Aktiennennwerte von mind Gründung: Satzung ist dem Amtsgericht vorzulegen im HRG einzutragen Finanzierung: über Börse Organe: Vorstand (mind. 1 Person) Aufsichtsrat (max. 21 Personen) Hauptversammlung Haftung: nur mit der Einlage Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 8
9 Kleine AG Seit 1995 zulässige Rechtsform, die explizit für kleine und mittelgroße Unternehmen konzipiert wurde, denen bisher der Gang an die Börse zur Kapitalerhöhung verwehrt blieb zur Gründung sind analog der großen AG Grundkapital erforderlich. Ein Vorstandsmitglied kann das Unternehmen leiten und muss jedes Quartal schriftlich an den Aufsichtsrat (i.d.r. die Familiengesellschafter) berichten Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern Bei Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten ist kein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat notwendig Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 9
10 Kommanditgesellschaft auf Aktien Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft Haftung: mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär) die Kommanditaktionäre (Grundkapital) haften nur mit Aktien Rechtsgrundlagen: 278 ff. AktG, HGB Organe Hauptversammlung (i.d.r. Kommanditisten) Vorstand (i.d.r. der Komplementär) Aufsichtsrat (Kommanditisten, Komplementäre) Merkmale eher AG als KG! Vorteile der AG (Finanzierung) mit starker Stellung des Komplementärs verbunden bietet sich für große Familienunternehmen an Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 10
11 Europäische Gesellschaft Europäische Gesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit Kapitalgesellschaft. Ihr Mindestkapital beträgt Euro. Kapital in Aktienzerlegt. Haftung nur bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals Sitz in Staat der EU, kann jederzeit in einen anderen Mitgliedstaat verlegt werden Aktionäre in der Hauptversammlungüben grundlegende Rechte aus Die Geschäftsführung auf dualistisch oder monistisch: Vorstandführt die Geschäfte, vom Aufsichtsratkontrolliert Verwaltungsorgan, drei Verwaltungsräten inklusive Geschäftsführendem Direktor, übernimmt Geschäftsführung Die Aktien können übertragbar sein, müssen nicht an Börse Grundsätzlich : eine SE wird in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht des Sitzstaats der SE behandelt Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 11
12 Häufige Unternehmensformen im Sozial und Gesundheitswesen Einzelunternehmen / GbR GmbH GmbH & Co. KG Gemeinnützige GmbH Eingetragener Verein AG mit Subsidies(gemeinnützig) Genossenschaft Stiftung Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 12
13 Zweckbetrieb und Tendenzbetrieb Häufig steuerbegünstigte Zweckbetriebe oder Träger ist steuerbegünstigt Gemeinnützige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Non Profit - Sektor) oft Tendenzbetriebe Zweckbetrieb Steuerrecht! Tendenzbetrieb Arbeitsrecht! Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 13
14 Zweckbetrieb Nur juristische Personen (Körperschaft des privaten oder öffentlichen Rechts) Also: GmbH ja / OHG nein Rechtsgrundlage ist die Abgabeordnung (AO) 51 ff Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 14
15 Gemeinnütziger Verein 21 ff BGB Mitglieder und Vorstand Legislative ist Mitgliederversammlung Vorstand vertritt den Verein 5 Wohlfahrtsverbände sind Vereine: Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtswerk der Juden Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 15
16 Organisationsstruktur Verein gemeinnützig nach 51 ff. Abgabenordnung Vorstand Trägerverein e.v. Sponsoren, Initiatoren, Sonstige Vereinsmitglieder Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 16
17 Gemeinnützige Stiftung 80 ff. BGB Stiftung ist Vermögensmasse vom Stifter für bestimmten Zweck über 90 % deutscher Stiftungen gemeinnützig Meist als Forschungsförderung in Medizin Unterstützung von Einrichtungen im Gesundheitswesen Selten Betrieb von Einrichtungen Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 17
18 Stiftung Privates wie öffentliches Recht Stiftung privaten Rechts basiert auf 80 ff. BGB. gehört keinem Eigentümer Kann damit Unternehmen Fortführung sichern Streng an den Zweck des Stifters gebunden Eigene Rechtspersönlichkeit Stiftungsvorstand und Stiftungssatzung erforderlich Öffentliche Stiftungen sind z.b. die Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder Stiftungen von Museen und Bibliotheken Rechtliche Verselbständigung von Vermögen bedarf eines schriftlichen oder testamentarischen Stiftungsaktes staatlichen Genehmigung Es gelten die Vorschriften zum Verein Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 18
19 Gemeinnützige GmbH Häufigste Rechtsform Krankenhäuser Rehabilitationseinrichtungen Pflegeheime Behinderteneinrichtungen Auch unter Dach von Wohlfahrtsverbänden Vielfach privatisierte kommunale Einrichtungen Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 19
20 Vorteile ggmbh Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Gemeinnützigkeit möglich, geregelt wie e.v. ) Vorteile: Überschaubares Risiko überschaubarer Gesellschafterkreis relativ unkomplizierte Handhabung klare Gesetzgebung einfache Leistungsstruktur Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 20
21 Organisationsstruktur ggmbh Aufsichtsrat (freiwillig)< 500 AN (Geschäftsführer) ggmbh Beirat (freiwillig) Gesellschafter mit Anteilen an ggmbh Gesellschafter mit Anteilen an ggmbh Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 21
22 Genossenschaft (eg) Gesellschaft von sich freiwillig zusammen schließenden (mindestens 7): Produzenten / Konsumenten / Arbeitern Ziel: unternehmerische Tätigkeit in bestimmtem Wirtschaftssektor, Förderung der Genossen Statut Art der Nachschusspflicht bei Konkurs Unbeschränkt / beschränkt / keine Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 22
23 Gemeinnützige AG Satzung muss Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. gemeinnütziger, mildtätigen oder kirchlicher Gesellschaftszweck Der Unternehmensgegenstand: Aktivitäten zur Erfüllung dieses Zweckes Der Zweck wird selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt bei Auflösung: Vermögen der Gesellschaft mit Ausnahme der Stammeinlagen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft (Vermögensbindung) Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 23
24 Rechtform Kapital? Haftung beschränkt Aufwand Form Handelsregistereintrag Bemerkung Einzelunternehmen Nein Nein gering Nein (Vollkaufmann) Einsteiger GbR Nein Nein gering Nein Gemeinsam mehr Kapital / Können OHG Nein Nein Hoch Ja Volles Risiko für alle PartnG Nein Möglich gering Partnerschaftsregister Frei Berufe Beispiel: Ärzte KG Nein Teilweise gering Ja Unternehmer mit Partnern GmbH (AG) Ja Ja Hoch (sehr hoch) Ja Haftungskapital ist Stammkapital GmbH & Co. KG Ja Ja Hoch Ja KG ohne volle Haftung Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 24
25 Kommunale Betriebe Organprinzip Betriebewerden nicht autonom, sondern als Teileinheiten ( Organe des öffentlichen Gesamtkörpers ) gesehen Üblich: Eigenbetrieb Regiebetrieb Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 25
26 Öffentliche Betriebe Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 26
27 Öffentliche Unternehmen Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 27
28 Regiebetriebe rechtlich unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts in die Gemeindeverwaltungintegriert rechtlich, organisatorisch, haushalts-und finanzwirtschaftlich in kommunaler Gebietskörperschaft begrenzte Autonomie (Sondervermögen des Gemeindehaushalts, angemessenes Stammkapital, begrenzte eigene Kreditwirtschaft) keine eigenen Organe / kein eigenes Rechnungswesen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt der kommunalen Gebietskörperschaft Einflussnahme Gebietskörperschaft umfassend Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 28
29 Eigenbetrieb Gestaltungsmöglichkeit eines kommunalen Unternehmens öffentlich-rechtliche Unternehmensform, auf der Grundlage der Gemeindeordnungen/ Kreisordnungender Bundesländer. keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ausgegliedertes Sondervermögen organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der jeweiligen Gemeinde zugerechnet. Das entsprechende Pendantbei Bundesländern ist der Landesbetrieb Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 29
30 Doppelgesellschaft besteht aus zwei rechtlich selbstständigen Gesellschaften, zumeist durch gemeinsame Anteilseigner verbunden Übliche Trennung in eine Personen- und eine Kapitalgesellschaft, von denen z.b. eine als Produktionsgesellschaft, die andere als Vertriebsgesellschaft fungiert oder von denen eine als Besitzgesellschaft auftritt, die ihren Produktionsmittel an die eigentliche Betriebsgesellschaft verpachtet Hierdurch wird häufig eine insgesamt niedrigere Steuerbelastung erreicht Auch spielen Haftungsaspekte sowie das Moment der Risikobegrenzung und Vermögenssicherung eine Rolle Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 30
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