Spezifische Unternehmensformen im Sozial und Gesundheitswesen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Spezifische Unternehmensformen im Sozial und Gesundheitswesen"

Transkript

1 Spezifische Unternehmensformen im Sozial und Gesundheitswesen Von der wohltätigen Anstalt zur Aktiengesellschaft Hartmut Vöhringer Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 1

2 Einzelunternehmen von Einzelperson, dem Kaufmann, repräsentiert Rechtsgrundlage: HGB Merkmale Betrieb der Geschäfte unter dem Familiennamen und mindestens einem Vornamen ( 18 HGB) persönliche Leitung unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen wenige Finananzierungsquellen keine Publizitäts- oder Prüfungspflichten Rechnungswesen (wie für alle Kaufleute): Handelsbilanz ( 238 ff.) Steuerbilanz ( 5 EStG) Bedeutung: groß (8 Mio. Beschäftigte, 2 Mio. Einzelunternehmen) Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 2

3 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Auf Vertrag beruhende Personenvereinigung ohne Rechtsfähigkeit zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks Rechtsgrundlagen: 705 BGB Beispiele: Anwaltssozietäten, Gemeinschaftspraxen, Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen (oft kurze Dauer) unbeschränkt solidarische Haftung gemeinschaftliche Leitung gleichmäßige Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung, kann vertraglich abweichend geregelt werden keine Publizitätspflichten Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 3

4 Partnergesellschaft neue Form der Personengesellschaft 1994 durch das Gesetz zur Schaffung von Partnergesellschaften vor allem freie Berufe zur Führung der Geschäfte ist jeder Partner berechtigt und verpflichtet die PG ist rechtsfähig, kann also klagen und verklagt werden erlaubt Haftungskonzentration benötigt kein Mindestkapital Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 4

5 Offene Handelsgesellschaft OHG Personengesellschaft von Kaufleuten, um bestimmtes Gewerbe zu betreiben Rechtsgrundlagen: HGB, 705 ff. BGB (BGB- Gesellschaft) Merkmale Name mindestens ein Gesellschafter mit dem Zusatz & Co. oder OHG Gesellschaftervertrag (mind. zwei natürliche oder juristische Personen) Leitung Geschäftsführung: nach innen unbeschränkt durch Vertrag abänderbar Haftung: unbeschränkt, u. U. bis 5 Jahre HGB Finanzierung: beschränkt Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 5

6 Kommanditgesellschaft Übergangsform zu Kapitalgesellschaft; Gesellschafter, teilweise nur geringer Kontakt zur KG haften für Verbindlichkeiten nur mit Einlage Rechtsgrundlagen: HGB Name: mindestens ein voll haftenden Gesellschafters mit Zusatz KG persönlich haftender Komplementär (i.d.r. Leitung) mit Einlage haftende Kommanditisten (Teilhaber), i. d. R. von der Geschäftsführung ausgeschlossen Finanzierung: Aufnahme neuer Kommanditisten eher geringe Bedeutung, Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 6

7 Stille Gesellschaft Beteiligung an Handelsgewerbe mit Einlage Rechtsgrundlagen: HGB Beteiligung muss nicht nach außen zum Ausdruck kommen Beteiligung begründet i. d. R. kein Mitspracherecht Beteiligung am Verlust kann vertraglich ausgeschlossen werden (nicht Beteiligung am Gewinn) die Haftung begründet bestimmte Kontrollrechte, z.b. Einsichtnahme in die Bücher, Erhalt der Jahresbilanz Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 7

8 Aktiengesellschaft Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit hoher Kapitalbedarf Bedeutung: groß (VW, Siemens usw.), ca in der BRD) Grundkapital: mind aufgeteilt in Aktiennennwerte von mind Gründung: Satzung ist dem Amtsgericht vorzulegen im HRG einzutragen Finanzierung: über Börse Organe: Vorstand (mind. 1 Person) Aufsichtsrat (max. 21 Personen) Hauptversammlung Haftung: nur mit der Einlage Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 8

9 Kleine AG Seit 1995 zulässige Rechtsform, die explizit für kleine und mittelgroße Unternehmen konzipiert wurde, denen bisher der Gang an die Börse zur Kapitalerhöhung verwehrt blieb zur Gründung sind analog der großen AG Grundkapital erforderlich. Ein Vorstandsmitglied kann das Unternehmen leiten und muss jedes Quartal schriftlich an den Aufsichtsrat (i.d.r. die Familiengesellschafter) berichten Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern Bei Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten ist kein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat notwendig Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 9

10 Kommanditgesellschaft auf Aktien Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft Haftung: mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär) die Kommanditaktionäre (Grundkapital) haften nur mit Aktien Rechtsgrundlagen: 278 ff. AktG, HGB Organe Hauptversammlung (i.d.r. Kommanditisten) Vorstand (i.d.r. der Komplementär) Aufsichtsrat (Kommanditisten, Komplementäre) Merkmale eher AG als KG! Vorteile der AG (Finanzierung) mit starker Stellung des Komplementärs verbunden bietet sich für große Familienunternehmen an Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 10

11 Europäische Gesellschaft Europäische Gesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit Kapitalgesellschaft. Ihr Mindestkapital beträgt Euro. Kapital in Aktienzerlegt. Haftung nur bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals Sitz in Staat der EU, kann jederzeit in einen anderen Mitgliedstaat verlegt werden Aktionäre in der Hauptversammlungüben grundlegende Rechte aus Die Geschäftsführung auf dualistisch oder monistisch: Vorstandführt die Geschäfte, vom Aufsichtsratkontrolliert Verwaltungsorgan, drei Verwaltungsräten inklusive Geschäftsführendem Direktor, übernimmt Geschäftsführung Die Aktien können übertragbar sein, müssen nicht an Börse Grundsätzlich : eine SE wird in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht des Sitzstaats der SE behandelt Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 11

12 Häufige Unternehmensformen im Sozial und Gesundheitswesen Einzelunternehmen / GbR GmbH GmbH & Co. KG Gemeinnützige GmbH Eingetragener Verein AG mit Subsidies(gemeinnützig) Genossenschaft Stiftung Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 12

13 Zweckbetrieb und Tendenzbetrieb Häufig steuerbegünstigte Zweckbetriebe oder Träger ist steuerbegünstigt Gemeinnützige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Non Profit - Sektor) oft Tendenzbetriebe Zweckbetrieb Steuerrecht! Tendenzbetrieb Arbeitsrecht! Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 13

14 Zweckbetrieb Nur juristische Personen (Körperschaft des privaten oder öffentlichen Rechts) Also: GmbH ja / OHG nein Rechtsgrundlage ist die Abgabeordnung (AO) 51 ff Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 14

15 Gemeinnütziger Verein 21 ff BGB Mitglieder und Vorstand Legislative ist Mitgliederversammlung Vorstand vertritt den Verein 5 Wohlfahrtsverbände sind Vereine: Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtswerk der Juden Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 15

16 Organisationsstruktur Verein gemeinnützig nach 51 ff. Abgabenordnung Vorstand Trägerverein e.v. Sponsoren, Initiatoren, Sonstige Vereinsmitglieder Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 16

17 Gemeinnützige Stiftung 80 ff. BGB Stiftung ist Vermögensmasse vom Stifter für bestimmten Zweck über 90 % deutscher Stiftungen gemeinnützig Meist als Forschungsförderung in Medizin Unterstützung von Einrichtungen im Gesundheitswesen Selten Betrieb von Einrichtungen Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 17

18 Stiftung Privates wie öffentliches Recht Stiftung privaten Rechts basiert auf 80 ff. BGB. gehört keinem Eigentümer Kann damit Unternehmen Fortführung sichern Streng an den Zweck des Stifters gebunden Eigene Rechtspersönlichkeit Stiftungsvorstand und Stiftungssatzung erforderlich Öffentliche Stiftungen sind z.b. die Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder Stiftungen von Museen und Bibliotheken Rechtliche Verselbständigung von Vermögen bedarf eines schriftlichen oder testamentarischen Stiftungsaktes staatlichen Genehmigung Es gelten die Vorschriften zum Verein Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 18

19 Gemeinnützige GmbH Häufigste Rechtsform Krankenhäuser Rehabilitationseinrichtungen Pflegeheime Behinderteneinrichtungen Auch unter Dach von Wohlfahrtsverbänden Vielfach privatisierte kommunale Einrichtungen Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 19

20 Vorteile ggmbh Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Gemeinnützigkeit möglich, geregelt wie e.v. ) Vorteile: Überschaubares Risiko überschaubarer Gesellschafterkreis relativ unkomplizierte Handhabung klare Gesetzgebung einfache Leistungsstruktur Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 20

21 Organisationsstruktur ggmbh Aufsichtsrat (freiwillig)< 500 AN (Geschäftsführer) ggmbh Beirat (freiwillig) Gesellschafter mit Anteilen an ggmbh Gesellschafter mit Anteilen an ggmbh Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 21

22 Genossenschaft (eg) Gesellschaft von sich freiwillig zusammen schließenden (mindestens 7): Produzenten / Konsumenten / Arbeitern Ziel: unternehmerische Tätigkeit in bestimmtem Wirtschaftssektor, Förderung der Genossen Statut Art der Nachschusspflicht bei Konkurs Unbeschränkt / beschränkt / keine Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 22

23 Gemeinnützige AG Satzung muss Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. gemeinnütziger, mildtätigen oder kirchlicher Gesellschaftszweck Der Unternehmensgegenstand: Aktivitäten zur Erfüllung dieses Zweckes Der Zweck wird selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt bei Auflösung: Vermögen der Gesellschaft mit Ausnahme der Stammeinlagen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft (Vermögensbindung) Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 23

24 Rechtform Kapital? Haftung beschränkt Aufwand Form Handelsregistereintrag Bemerkung Einzelunternehmen Nein Nein gering Nein (Vollkaufmann) Einsteiger GbR Nein Nein gering Nein Gemeinsam mehr Kapital / Können OHG Nein Nein Hoch Ja Volles Risiko für alle PartnG Nein Möglich gering Partnerschaftsregister Frei Berufe Beispiel: Ärzte KG Nein Teilweise gering Ja Unternehmer mit Partnern GmbH (AG) Ja Ja Hoch (sehr hoch) Ja Haftungskapital ist Stammkapital GmbH & Co. KG Ja Ja Hoch Ja KG ohne volle Haftung Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 24

25 Kommunale Betriebe Organprinzip Betriebewerden nicht autonom, sondern als Teileinheiten ( Organe des öffentlichen Gesamtkörpers ) gesehen Üblich: Eigenbetrieb Regiebetrieb Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 25

26 Öffentliche Betriebe Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 26

27 Öffentliche Unternehmen Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 27

28 Regiebetriebe rechtlich unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts in die Gemeindeverwaltungintegriert rechtlich, organisatorisch, haushalts-und finanzwirtschaftlich in kommunaler Gebietskörperschaft begrenzte Autonomie (Sondervermögen des Gemeindehaushalts, angemessenes Stammkapital, begrenzte eigene Kreditwirtschaft) keine eigenen Organe / kein eigenes Rechnungswesen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt der kommunalen Gebietskörperschaft Einflussnahme Gebietskörperschaft umfassend Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 28

29 Eigenbetrieb Gestaltungsmöglichkeit eines kommunalen Unternehmens öffentlich-rechtliche Unternehmensform, auf der Grundlage der Gemeindeordnungen/ Kreisordnungender Bundesländer. keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ausgegliedertes Sondervermögen organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der jeweiligen Gemeinde zugerechnet. Das entsprechende Pendantbei Bundesländern ist der Landesbetrieb Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 29

30 Doppelgesellschaft besteht aus zwei rechtlich selbstständigen Gesellschaften, zumeist durch gemeinsame Anteilseigner verbunden Übliche Trennung in eine Personen- und eine Kapitalgesellschaft, von denen z.b. eine als Produktionsgesellschaft, die andere als Vertriebsgesellschaft fungiert oder von denen eine als Besitzgesellschaft auftritt, die ihren Produktionsmittel an die eigentliche Betriebsgesellschaft verpachtet Hierdurch wird häufig eine insgesamt niedrigere Steuerbelastung erreicht Auch spielen Haftungsaspekte sowie das Moment der Risikobegrenzung und Vermögenssicherung eine Rolle Hartmut Vöhringer Unternehmensformen Fachwirt 30

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform

Mehr

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen

Mehr

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)

Mehr

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Mehr

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,

Mehr

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft

Mehr

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:

Mehr

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer

Mehr

Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009

Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009 Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009 Mag., WP/StB *connectedthinking P C Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform Geschäftsführung / Vertretung Finanzierungserfordernisse / Kapital Haftung

Mehr

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385

Mehr

Rechtsformenvergleich

Rechtsformenvergleich Rechtsformenvergleich eigene Rechtspersönlichkeit Mindestzahl Grün Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja 1 2 2 Mindestkapital s s Firmenschutz Firmenbildung Familienname des Inhabers mit freiwilligen Zusätzen Bsp:

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit

Mehr

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von

Mehr

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich

Mehr

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Mehr

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Rechtsformen von Unternehmen

Rechtsformen von Unternehmen Rechtsformen von Unternehmen Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Erwerbsgesellschaft Stille Gesellschaft Handelsgesellschaft Genossenschaften Personengesellschaften

Mehr

Das Unternehmen Gliederung 1. Definitionen: Unternehmer/Unternehmen, Rechtsformen der Unternehmungen, Firma und Rechtsformzusatz, juristische und natürliche Personen 2. Private Unternehmen: Einzelunternehmen,

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art.

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art. Charakterisierung der GmbH aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art.

Mehr

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Voraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen

Voraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen Gründung einer KEG Betriebsgründung allg. Gesellschaftsformen Firmenname, -buch, Gesellschaftsvertrag Haftungsordnung Gewerbeberechtigung + Soz.Versicherung Besteuerung Praktisches Beispiel NEUFÖG Voraussetzungen:

Mehr

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Gründer 1 Person Mindestens 2 Personen Mindestens 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten Gering Gering Gering Mittel Mittel Verwaltungskosten

Mehr

Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste?

Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste? Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste? Sie müssen sich auch Gedanken über die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens machen. Bei der Wahl der für Ihren Betrieb rechtlich und wirtschaftlich zweckmäßigsten

Mehr

Formloser Gesellschaftsvertrag von mind. 2 Personen Auch mündlich. Nein Nein Nein

Formloser Gesellschaftsvertrag von mind. 2 Personen Auch mündlich. Nein Nein Nein Einzelunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Partnerschafts-Gesellschaft (PartG) Verein/ allgemein (e.v.) Gründung Durch Aufnahme der Tätigkeit Gewerbetreibende: Gewerbeanmeldung Freiberuflerin:

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1/6 Zweck Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Nur Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten gering gering gering hoch mittel Gründung keine

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

Rechtsformen der Unternehmen

Rechtsformen der Unternehmen Rechtsformen der Unternehmen Jedes Unternehmen benötigt eine Rechtsform. Jeder angehende Unternehmer sollte sich rechtzeitig Gedanken machen, welche Rechtsform die für sein Unternehmen angemessene ist.

Mehr

Gesellschaftsformen in Polen

Gesellschaftsformen in Polen Gesellschaftsformen in Polen 1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft in polnischer Sprache: Spółka Cywilna (s.c.) Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964, Dz.U. 1964

Mehr

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein

Mehr

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis

Mehr

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Das Innenverhältnis der OHG

Das Innenverhältnis der OHG Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die

Mehr

AG, GmbH oder doch die Mini-GmbH?

AG, GmbH oder doch die Mini-GmbH? G, oder doch die Mini-? Sinnvolle Rechtsformen für junge Unternehmen IGZ Wissen für mehr amberg, 11. Mai 2011 Rechtsformalternativen im Überblick Einzelunternehmen Gesellschaften (i. w. S.) Körperschaften

Mehr

Siehe auch die Informationen hier: http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/5777574439

Siehe auch die Informationen hier: http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/5777574439 Übersicht Rechtsformen Stand: 26.02.2015 Siehe auch die Informationen hier: http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/5777574439 Natürliche Personen Eingetragenes Einzelunternehmen

Mehr

Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte

Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Genossenschaftsverband e.v. - Auftrag - Der

Mehr

ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung

ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung ARTIKEL Existenzgründung und Unternehmensförderung WER DIE WAHL HAT Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmer benötigen eine ihren Unternehmensverhältnissen am besten passende, das heißt,

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008 Zweck nur Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten gering gering gering CHF 2000-3000 CHF 2000-3000 Verwaltungskosten gering gering gering mittel mittel Gründung

Mehr

A4 Zinsentwicklungen, Währungen Wertentwicklungen, Zinsen, Devisenkosten beeinflussen den Alltag Auf einen Blick: Indizes --> Kennzahlen

A4 Zinsentwicklungen, Währungen Wertentwicklungen, Zinsen, Devisenkosten beeinflussen den Alltag Auf einen Blick: Indizes --> Kennzahlen A4 Zinsentwicklungen, Währungen Wertentwicklungen, Zinsen, Devisenkosten beeinflussen den Alltag Auf einen Blick: Indizes --> Kennzahlen Zinsen und Konditionen: Hier sind die Orientierungswerte der täglichen

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG F. GmbH I. Grundlagen und Gründung II. Organisationsverfassung III. Haftungsgefahren für Gesellschafter IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG Folie 418 Charakter der GmbH GmbH juristische Person, rechtsfähig,

Mehr

Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben

Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Neunkirchen, 25.6.13 Bernd Weißenfels www.hv-wuerttemberg.de Gliederung Teil 1: Wahl der Rechtsform zur Führung

Mehr

Woche 7: Gesellschaftsrecht

Woche 7: Gesellschaftsrecht Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 7: Gesellschaftsrecht Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Einführung II. BGB-Gesellschaft III. Offene Handelsgesellschaft

Mehr

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung

Mehr

4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II

4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1 Vor- Nachteile einzelnen Rechtsformen Zweck Nur Grün 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen mind. 3 Personen mind. 2 Personen Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche

Mehr

Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger

Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie

Mehr

Merkblatt zur Neueintragung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mit Sitz in Liechtenstein

Merkblatt zur Neueintragung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mit Sitz in Liechtenstein 1/5 A M T FÜ R JU S TIZ FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN H A N D ELS R EG IS TER Merkblattnummer AJU/ h70.028.02 Merkblattdatum 02/2013 Direktkontakt info.hr.aju@llv.li Merkblatt zur Neueintragung einer

Mehr

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Gesellschaftsrecht in der Übersicht Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand:

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Ziel dieses Kapitels ist es, die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen zu beschreiben und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:

Ziel dieses Kapitels ist es, die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen zu beschreiben und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten: Rechtsformen 23 3 Rechtsformen 3.1 Allgemeine Bemerkungen Die Rechtsformwahl ist eine Entscheidung mit konstitutivem Charakter. So werden mit der Festlegung auf eine bestimmte Rechtsform wesentliche unternehmerische

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 1. Haftung Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte

Mehr

17. Wem es gehört, der bestimmt: Rechte an Grundstücken und Gebäuden

17. Wem es gehört, der bestimmt: Rechte an Grundstücken und Gebäuden 17. Wem es gehört, der bestimmt: Rechte an Grundstücken und Gebäuden 17.1. Formen des (Grund)Eigentums Das Eigentumsverhältnis zwischen einer Person und einer Immobilie kann auf sehr unterschiedliche Weise

Mehr

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Dossier D2 Kommanditgesellschaft Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat

Mehr

III Unternehmen und Unternehmensgründung Beitrag 5. OHG, GbR und Co. KG?! Ein Lernzirkel zu den Rechtsformen VORANSICHT

III Unternehmen und Unternehmensgründung Beitrag 5. OHG, GbR und Co. KG?! Ein Lernzirkel zu den Rechtsformen VORANSICHT III Unternehmen und Unternehmensgründung Beitrag 5 Rechtsformen 1 von 36 OHG, GbR und Co. KG?! Ein Lernzirkel zu den Rechtsformen Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung bei der Gründung

Mehr

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Alternative Stiftungs- formen im Vergleich Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Stiftung (Grundform) II. III. IV. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Mehr

WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT

WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT RECHTSANWALT MAG. MICHAEL SCHEED RECHTSFORMEN UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Übersicht Beschreibung der in der Praxis gebräuchlichen Rechtsformtypen *

Mehr

Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten

Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Reutlingen, 13.03.2015 Oliver Rupp, Steuerberater Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin - Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Kleingewerbetreibende (Muster)

Kleingewerbetreibende (Muster) Kleingewerbetreibende (Muster) Helge Müller CD-Shop Helge Müller Postfach 1234 Helge Müller Hinweise zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Kleingewerbetreibender: Für Kleingewerbetreibende - sie sind

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II

4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 4.1 Gewerberecht 3 1Selbständig 2wiederholt 3Mit 4Ausgeübt, Voraussetzungen,

Mehr

Einzelkaufleute (Muster)

Einzelkaufleute (Muster) Einzelkaufleute (Muster) Bernd Mustermann e. K. Bernd Mustermann e. K. Postfach 12 34 Bernd Mustermann e. K. Hinweise zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen bei Einzelkaufleuten Auf allen Geschäftsbriefen

Mehr

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Auszug aus Gesellschaftsvertrag Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften

Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen

Mehr

GmbH Zweck und Charakteristika I

GmbH Zweck und Charakteristika I GmbH Zweck und Charakteristika I Haftungsbeschränkung für den Mittelstand Förderung der Risikobereitschaft Erstmals in Deutschland 1892, 1906 in Ö Juristische Person Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen

Mehr

3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen

3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen 3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen A Erstellen Sie die folgende Übersicht, indem Sie die richtigen Bezeichnungen in die Kästchen setzen. Rechtsformen der Unternehmung Kommanditges. B Die Bilanz einer

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen. Folie Nr. 1

Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen. Folie Nr. 1 Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen Folie Nr. 1 Hoheitsbetrieb Ausübung öffentlicher Gewalt als eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eigentümliche

Mehr

Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern

Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern RA Dr Peter Kunz Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel: +43-1 - 313 74 E-Mail: peter.kunz@ksw.at www.ksw.at Jahrestagung Aufsichtsrat

Mehr