UBS ETF, SICAV Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Aufgelegt gemäß Teil 1 des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 Januar 2011

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1 UBS ETF, SICAV Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Aufgelegt gemäß Teil 1 des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 Januar 2011 Vereinfachter Prospekt des Subfonds UBS-ETF MSCI World Dieser vereinfachte Prospekt enthält wesentliche Informationen über den UBS-ETF MSCI World (nachstehend als Subfonds bezeichnet), einem Subfonds von UBS ETF (die Gesellschaft ), einem Umbrella-Fonds, der als Societé d Investissement à Capital Variable aufgelegt ist. Sollten Sie für Ihre Anlageentscheidung weitere Informationen benötigen, konsultieren Sie bitte den vollständigen Verkaufsprospekt der Gesellschaft. Darin sind die Rechte und Pflichten der Anleger ausführlich beschrieben. Der Verkaufsprospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte stehen kostenlos am Sitz der Gesellschaft, der Verwaltungsstelle und den Repräsentanten in den Vertriebsländern zur Verfügung. Detaillierte Angaben zu den Anlagen des Subfonds können Sie dem letzten Jahresbericht (geprüft) oder Halbjahresbericht (ungeprüft) entnehmen. Der Subfonds legt ETF-Aktien und notierte Aktien auf. Details zu Zeichnung, Rücknahme, Umtausch und Handel finden Sie unter Aktienklassen und Ausgabe/Rücknahme von Aktien. Anlageziel Anlagepolitik Risikoprofil Der Subfonds UBS-ETF MSCI World hat zum Ziel, die Preis- und Ertragsperformance vor Kosten des MSCI World Index (dem Index dieses Subfonds) nachzubilden. Der Subfonds UBS-ETF MSCI World baut Positionen in den Titeln seines Index auf. Die Proportionalität zur Gewichtung der Titel im Index wird weitgehend durch eine direkte Anlage in die Titel des Index erzielt oder durch den Einsatz von Derivaten oder einer Kombination beider Methoden. Der Subfonds muss sein Vermögen überwiegend in Aktien, übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Anteile an OGA, Einlagen bei Kreditinstituten, strukturierte Notes, die an einem geregelten Markt notiert sind oder gehandelt werden, und andere Vermögenswerten, die gemäß den in Kapitel O des ausführlichen Prospekts festgelegten Anlagebeschränkungen zugelassen sind, investieren. Ein geregelter Markt in diesem Sinne ist ein Markt im Sinne der Definition des Art. 4 Abs. 1 (14) der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente. Im Hinblick auf die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 zur Besteuerung von Zinserträgen (die EU-Zinsrichtlinie ) wird der Subfonds weniger als 15% seiner Vermögenswerte in Schuldpapieren im Sinne der o.g. Richtlinie anlegen. Ausserdem kann der Subfonds, wie in Kapitel C des ausführlichen Prospekts Anlageziel und Anlagepolitik der Subfonds ausgeführt, Derivatgeschäfte tätigen. Die Basiswährung des Subfonds ist USD. Trotz der angestrebten Risikostreuung durch die direkte bzw. indirekte Investition in Indextitel wird der Nettoinventarwert der Aktien die Schwankungen des Index sowie der Marktpreise der Indextitel widerspiegeln. Eine umfassende Beschreibung der Risiken die mit einer Investition in Aktien dieses Subfonds verbunden sind, findet sich unter Risikofaktoren im ausführlichen Verkaufsprospekt. 1

2 Performance UBS-ETF MSCI World Klasse ETF-A Quelle für alle Daten und Diagramme (soweit anders angegeben): UBS Global Asset Management Angaben per 30. September 2010 UBS-ETF MSCI World Klasse ETF-I Quelle für alle Daten und Diagramme (soweit anders angegeben): UBS Global Asset Management Angaben per 30. September 2010 UBS-ETF MSCI World Klassen P, Q, I-A1, I-A2, I-A3, I-B und I-X Nicht Hinweis Die obigen Grafiken zeigen die vergangene Performance in USD. Die vergangene Performance ist keine Garantie für zukünftige Entwicklungen. Die dargestellte Performance lässt allfällige bei Zeichnung und Rücknahme von Anteilen erhobene Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Der Wert von Wertpapieren und die daraus erzielten Erträge können ebenso fallen wie steigen, und es ist möglich, dass die Anleger weniger als den investierten Betrag zurückerhalten. Zukünftige Erträge hängen von der Performance der Indextitel ab. Aktienklassen ETF-Aktien 2

3 ETF-A Aktien in Klassen, deren Bezeichnung das Kürzel ETF-A aufweist, können von allen Anlegern auf dem Sekundärmarkt erworben und verkauft werden. ETF-I Aktien in Klassen, deren Bezeichnung das Kürzel ETF-I aufweist, können ausschließlich von institutionellen Anlegern auf dem Sekundärmarkt erworben und verkauft werden. Nicht notierte Aktien Nicht notierte Aktien sind an keiner Börse notiert, weshalb Anleger keine Intraday-Geschäfte tätigen können und ihre Aktien direkt bei der Gesellschaft zeichnen, umtauschen und zurückgeben müssen, wie nachfolgend unter Ausgabe/Rücknahme von Aktien ausführlicher beschrieben. P Q I-A1 I-A2 I-A3 I-B I-X Aktien in Klassen, deren Bezeichnung ein P aufweist, können von allen Anlegern gezeichnet werden. Aktien in Klassen, deren Bezeichnung ein Q aufweist, sind Gewerbetreibenden des Finanzsektors vorbehalten, welche die folgenden Anlagen tätigen: (a) auf eigene Rechnung, (b) im Auftrag ihrer Kunden im Rahmen eines diskretionären Mandats, oder (c) im Auftrag eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), der von einem Gewerbetreibenden des Finanzsektors verwaltet wird, unter der Voraussetzung, dass (i) die UBS AG den betreffenden Gewerbetreibenden schriftlich zur Zeichnung der Aktienklasse autorisiert hat, und (ii) dass in den Fällen (b) und (c) der betreffende Gewerbetreibende von der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde ordnungsgemäß für die Ausführung solcher Geschäfte bevollmächtigt ist und dass er seinen Wohnsitz in Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden oder dem Vereinigten Königreich hat und/oder im Auftrag eines anderen Gewerbetreibenden des Finanzsektors tätig ist, der schriftlich von der UBS AG bevollmächtigt und in einem der oben genannten Länder ansässig ist. Die Zulassung von Anlegern in weiteren Ländern obliegt dem Verwaltungsrat. Aktien in Klassen, deren Bezeichnung ein I-A1 aufweist, sind ausschließlich qualifizierten Anlegern vorbehalten. Aktien in Klassen, deren Bezeichnung ein I-A2 aufweist, sind ausschließlich qualifizierten Anlegern vorbehalten. Aktien in Klassen, deren Bezeichnung ein I-A3 aufweist, sind ausschließlich qualifizierten Anlegern vorbehalten. Aktien in Klassen, deren Bezeichnung ein I-B aufweist, sind ausschließlich institutionellen Anlegern vorbehalten, die einen Portfolioverwaltungsvertrag, eine Beratungsvereinbarung oder eine Vereinbarung über die Anlage in Subfonds der Gesellschaft mit der UBS AG oder eine ihrer befugten Gegenparteien unterzeichnet haben. Eine Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten der Gesellschaft (einschließlich der Kosten für den Verwalter und die Depotbank der Gesellschaft) wird dem Subfonds unmittelbar belastet. Die Kosten für die Anlageverwaltung und den Vertrieb werden den Anlegern im Rahmen der oben genannten Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Aktien in Klassen, deren Bezeichnung ein I-X aufweist, sind ausschließlich institutionellen Anlegern vorbehalten, die einen Portfolioverwaltungsvertrag, eine Beratungsvereinbarung oder eine Vereinbarung über die Anlage in Subfonds der Gesellschaft mit der UBS AG oder eine ihrer befugten Gegenparteien unterzeichnet haben. Die Kosten für die Anlageverwaltung, Verwaltungskosten der Gesellschaft (einschließlich der Kosten für den Verwalter und die Depotbank der Gesellschaft) und den Vertrieb werden den Anlegern im Rahmen der oben genannten Vereinbarungen in Rechnung gestellt. 3

4 Profil des typischen Anlegers Ausschüttungspolitik Kosten zu Lasten des Subfonds Der Subfonds wurde für Anleger eingerichtet, die in einen Indexfonds investieren möchten. Der Anlagehorizont für ein Engagement in dem Subfonds kann kurz-, mittel- oder langfristig sein, je nach Verwendung des Subfonds. Der Subfonds kann von privaten und von institutionellen Anlegern gehandelt werden. Eine Anlage in diesen Subfonds beinhaltet Anlagerisiken, mitunter das Risiko des Verlustes des angelegten Betrages. Zukünftige Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Wertpapiere und sonstigen Anlagen eines Subfonds den normalen Marktschwankungen und anderen Risiken unterliegen, die stets mit der Investition in Wertpapiere und sonstige Anlagen verbunden sind. Obwohl die Anleger in diesem Subfonds durch die Nachbildung des Index von einer Risikostreuung profitieren, sind sie dennoch den normalen Marktrisiken, die mit der direkten bzw. indirekten Anlage in Indextitel verbunden sind, ausgesetzt. Der Subfonds wird weiterhin ein Engagement in den betreffenden Indextiteln aufbauen oder andere Wertpapiere mit einer entsprechenden Preisperformance halten, bis der Indextitel aus dem Index ausgeschlossen wird, sogar wenn das Wertpapier an Wert verliert. Je nach Referenzwährung des Anlegers können sich Wechselkursschwankungen ungünstig auf den Wert einer Anlage auswirken. Der Nettoertrag wird ausgeschüttet um den Index möglichst genau nachzubilden. Zudem zahlt die Gesellschaft Dividenden bzw. Zwischendividenden aus, wobei der Zeitpunkt vom Verwaltungsrat bestimmt wird. Jährliche Kosten und Gebühren des Subfonds: ETF-Aktien Pauschalkommission: Aktienklasse ETF-A: Aktienklasse ETF-I: Begrenzte andere Kosten: Luxemburg taxe d abonnement : Total Expense Ratio (TER) 2010: Aktienklasse ETF-A Aktienklasse ETF-I 0,40% (d.h. 40 Basispunkte) 0,25% (d.h. 25 Basispunkte) max. 0,05% (d.h. 5 Basispunkte) Nicht zutreffend 0,46% 0,31% 4

5 Die Pauschalkommission ist eine festgesetzte Gebühr, welche von der Gesellschaft unter anderem an die Verwaltungsstelle der Gesellschaft, den Portfoliomanager, die Depotbank und die Vertriebsgesellschaft gezahlt wird. Die Total Expense Ratio, welche die prozentuale Gesamtgebührenbelastung des Subfonds über das Rechnungsjahr angibt, beinhaltet die folgenden Aufwendungen: die Pauschalkommission, Taxe d Abonnement (d. h. 0,01% bis zum 31. Dezember 2010), Aufwendungen für die gesetzliche Registrierung im Ausland, Aufwendungen für externe Wirtschaftsprüfung und aussergewöhnliche Aufwendungen im Interesse der Aktionäre. Nicht notierte Aktien Aktienklassen Maximale Verwaltungsgebühr (1) Taxe d'abonnement Maximale Verwässerungs- Abgabe (5) Begrenzte andere Kosten P 0,69% (2) 0,05% 2,00% max. 0,05% (d. h. 5 Basispunkte) Q 0,47% (2) 0,05% 2,00% max. 0,05% (d. h. 5 Basispunkte) I-A1 0,26% (2) 0,01% 2,00% max. 0,01% (d. h. 1 Basispunkt) I-A2 0,23% (2) 0,01% 2,00% max. 0,01% (d. h. 1 Basispunkt) I-A3 0,18% (2) 0,01% 2,00% max. 0,01% (d. h. 1 Basispunkt) I-B 0,15% (3) 0,01% 2,00% max. 0,01% (d. h. 1 Basispunkt) I-X 0,03% (4) 0,01% 2,00% max. 0,01% (d. h. 1 Basispunkt) (1) Die tatsächlich berechnete Verwaltungsgebühr ist auf der Website der UBS ( angegeben. (2) Pauschalgebühr der Gesellschaft. Diese wird zur Deckung der Verwaltungs-, Anlageverwaltungs- und Vertriebskosten der Subfonds sowie der anfallenden Kosten verwendet. (3) Gesellschaftsgebühr. Eine Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten der Gesellschaft (einschließlich der Kosten für den Verwalter und die Depotbank der Gesellschaft) wird unmittelbar den Aktiva des Subfonds belastet. Die an die UBS AG zu entrichtenden Gebühren für die Anlageverwaltung und den Vertrieb werden den Anlegern im Rahmen eines separaten Vertrags mit der UBS AG oder einer ihrer befugten Gegenparteien in Rechnung gestellt. (4) Gesellschaftsgebühr. Die Kosten für die Anlageverwaltung, Verwaltungskosten der Gesellschaft (einschließlich der Kosten für den Verwalter und die Depotbank der Gesellschaft) und den Vertrieb werden den Anlegern im Rahmen eines separaten Vertrags mit der UBS AG oder einer ihrer befugten Gegenparteien in Rechnung gestellt. (5) Die Verwässerungsabgabe ist unter Ausgabe/Rücknahme von Aktien beschrieben. Die tatsächlich berechnete Verwässerungsabgabe ist auf der Website der UBS ( beschrieben. Total Expense Ratio (TER): Nicht notierte Aktien Nicht Besteuerung Die Gesellschaft ist in Luxemburg kapitalgewinn- oder einkommenssteuerpflichtig, und 5

6 Veröffentlichung des Nettoinventarwertes Notierungsbörsen und Handelswährungen Ausgabe/Rücknahme von Aktien für von der Gesellschaft gezahlte Dividenden fällt keine Quellensteuer an. Aktionäre haben im Zusammenhang mit Halten, Ausgabe, Rücknahme oder Übertragung der Aktien der Gesellschaft keine Steuern in Luxemburg zu zahlen (mit Ausnahme derer mit Wohnsitz, Residenz oder ständiger Betriebsstätte in Luxemburg), vorbehaltlich der Anwendung der EU-Zinsrichtlinie. Im Hinblick auf die EU-Zinsrichtlinie wird der Subfonds weniger als 15 % seiner Vermögenswerte in Schuldpapieren im Sinne der o. g. Richtlinie anlegen. Die steuerlichen Folgen variieren für jeden Anleger gemäß den Gesetzen, Verordnungen und Verfahren im Land ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Residenz sowie ihrer persönlichen Umstände. Anleger sollten daher sicherstellen, dass sie insoweit vollständig informiert sind und sich gegebenenfalls beraten lassen. Der Nettoinventarwert je Aktie ist am Gesellschaftssitz erhältlich und wird täglich sowohl in den wichtigsten internationalen Wirtschaftsmedien als auch durch Reuters und Bloomberg publiziert. Überdies werden der Nettoinventarwert je Aktie und der indikative Nettoinventarwert je Aktie auf der UBS-Website ( publiziert. Aktien der Klassen ETF-A und ETF-I werden an einer oder mehreren Börsen notiert, und an den Notierungsbörsen können verschiedene Handelswährungen zur Verfügung stehen. Angaben hierzu finden sich auf der Website von UBS ( Bei Aktien der Klassen P, Q, I-A1, I-A2, I-A3, I-B und I-X handelt es sich um notierte Aktien. ETF-Aktien Die Aktienklassen ETF-A und ETF-I sind Aktien, die an den oben genannten Börsen zum Handel zugelassen sind. Über den Sekundärmarkt können auch Personen, die keine Berechtigten Teilnehmer sind, Aktien eines Subfonds bei Berechtigten Teilnehmern oder anderen Anlegern, die als Market Maker oder Broker/Händler tätig sind, kaufen/verkaufen/umtauschen. Die Preise dürften dabei annähernd dem Nettoinventarwert je Aktie entsprechen. Nicht notierte Aktien Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für notierte Aktien werden zum Ausgabepreis des Subfonds, der in der Tabelle unter Weitere Informationen angegeben ist, von der Gesellschaft, vom Verwalter der Gesellschaft oder von der Depotbank sowie von allen anderen Vertriebsstellen und Zahlstellen entgegengenommen, die diese an die Gesellschaft weiterleiten. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die vom Verwalter der Gesellschaft bis spätestens Uhr MEZ (Frist zur Annahme von Anträgen) am vorhergehenden Handelstag registriert wurden, werden auf der Grundlage des für jenen Handelstag berechneten Nettoinventarwerts bearbeitet. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die vom Verwalter der Gesellschaft nach Uhr MEZ (Frist zur Annahme von Anträgen) am vorhergehenden Handelstag registriert wurden, werden auf der Grundlage des für den darauf folgenden Handelstag berechneten Nettoinventarwerts bearbeitet. Dieselben Verfahren gelten für die Einreichung von Umtauschanträgen für Aktien notierter Aktienklassen des Subfonds in Aktien einer anderen notierten Aktienklasse innerhalb des Subfonds, entsprechend den im ausführlichen Verkaufsprospekt dargelegten Bedingungen. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist der Umtausch von Aktien einer notierten Aktienklasse in Aktien einer ETF-Aktienklasse unzulässig. Darüber hinaus übermittelt bei der Zeichnung und Rücknahme von notierten Aktien die lokale Zahlstelle die Transaktionen als Nominee im Auftrag des Endanlegers. Für solche Dienstleistungen auflaufende Kosten können dem Anleger in Rechnung gestellt werden. Kosten, die den Anlegern mit dem Kauf und Verkauf von Aktien der Gesellschaft zugunsten der Vertriebsstellen berechnet werden: Aufgabeaufschlag: max. 6 % Rücknahmeaufschlag: max. 3 % Umtauschgebühr: max. 3 % Darüber hinaus werden gegebenenfalls im jeweiligen Ausgabeland anfallende Steuern, Provisionen oder sonstige Gebühren in Rechnung gestellt. 6

7 Außerdem darf die Gesellschaft eine Verwässerungsabgabe erheben, die zur Deckung der in Verbindung mit der Anlage der Barmittel infolge einer Zeichnung von Aktien einer notierten Aktienklasse und/oder der Liquidation von Wertpapieren infolge einer Rücknahme von Aktien einer notierten Aktienklasse entstehenden Transaktionskosten verwendet wird. Der Höchstsatz der Verwässerungsabgabe ist weiter oben in der Tabelle unter Kosten zu Lasten des Subfonds aufgeführt. Den genauen Satz der erhobenen Verwässerungsabgabe entnehmen Sie bitte der Website der Gesellschaft. Zusätzliche wichtige Informationen Rechtsform: Gesellschaft: Gesellschaftssitz: Promotor: Portfoliomanagement: Aufsichtsbehörde: Depotbank: Wirtschaftsprüfer: Gründungsdatum der Gesellschaft: Gesamtnettovermögen des Subfonds: Aktienklasse ETF-A: Aktienklasse ETF-I: Nicht notierte Aktien: ISIN-Nr. / Common Code für ETF-Aktien: Subfonds von UBS ETF, einer in Luxemburg bestehenden Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) gemäß Teil 1 des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember UBS ETF SICAV 49, Avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg UBS AG UBS Global Asset Management (UK) Ltd, 21 Lombard Street, London EC3V 9AH, Grossbritannien Commission de Surveillance du Secteur Financier State Street Bank Luxembourg S.A. 49, Avenue J.F. Kennedy L-1855, Luxemburg-Kirchberg PricewaterhouseCoopers S.à.r.l., Réviseur d'entreprises, 400, route d'esch B.P.1443, L-1014 Luxemburg 7. September 2001 USD ,40 zum 31. Dezember 2010 USD ,04 zum 31. Dezember 2010 Nicht Aktienklasse ETF-A: LU / CC Aktienklasse ETF-I: LU / CC SHS 7

8 Allgemeine Informationen für notierte Aktien Aktienklassen Währung Erstausgabepreis P USD USD Q USD USD I-A1 USD USD I-A2 USD USD I-A3 USD USD I-B USD USD I-X USD USD Auflegungsdatum/- zeitraum (1) Mindestzeichnung Form der Aktien Verwendung der Einkünfte N/A Inhaber Ausschüttung N/A Inhaber Ausschüttung N/A 10 Mio (2) 30 Mio (3) N/A N/A Inhaber (4) Inhaber (4) Inhaber (4) Registriert (5) Registriert (5) Ausschüttung Ausschüttung Ausschüttung Ausschüttung Ausschüttung ISIN-Nr./ Common Code Noch Noch Noch Noch Noch Noch Noch (1) In den oben stehenden Tabellen findet der Vermerk Noch für Aktienklassen Verwendung, die zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Verkaufsprospekts noch aufgelegt waren und deren Auflegungszeiträume/- zeitpunkte noch feststanden. Anleger und/oder deren Anlageberater können sich an die Gesellschaft wenden, um weitere Informationen zu erhalten. (2) Bei der Zeichnung ist eine Mindestzeichung erforderlich, (i) die den Angaben in der Tabelle (oder dem entsprechenden Betrag in der Fremdwährung) entspricht oder (ii) auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem qualifizierten Anleger und der UBS AG oder einem ihrer befugten Vertragspartner basiert, wobei die Gesamtheit der Anlagen in die UBS oder in Organismen für gemeinsame Anlagen der UBS mehr als CHF (oder den entsprechenden Betrag in der Fremdwährung) betragen muss. (3) Bei der Zeichnung ist eine Mindestzeichung erforderlich, (i) die den Angaben in der Tabelle (oder dem entsprechenden Betrag in der (ii) Fremdwährung) entspricht oder auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem qualifizierten Anleger und der UBS AG oder einem ihrer befugten Vertragspartner basiert, wobei die Gesamtheit der Anlagen in die UBS oder in Organismen für gemeinsame Anlagen der UBS mehr als CHF (oder den entsprechenden Betrag in der Fremdwährung) betragen muss. (4) Die Depotbank stellt sicher, dass die Inhaberaktien ausschließlich auf den Namen von qualifizierten Anlegern ausgestellt bzw. übertragen werden. (5) Registrierte Aktien müssen auf ein Depot eingezahlt und von der Depotbank verwahrt werden. 8

9 Lokale Repräsentanten Weitere Informationen Vertreter in der Schweiz: Deutschland: Zahlstelle: Informationsstelle: Österreich: Vertretung und Zahlstelle: Frankreich: Zahl- und Abwicklungsstelle: Weitere Informationen sind erhältlich bei: UBS Fund Management (Switzerland) AG Brunngässlein 12, CH-4002 Basel Tel.: Fax: fund-info@ubs.com UBS Fund Management (Switzerland) AG, Brunngässlein 12, 4002 Basel UBS Deutschland AG, Stephanstraße 14-16, D Frankfurt am Main UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Stephanstraße 14-16, D Frankfurt am Main Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Graben 21, A-1010 Wien BNP Paribas Securities Services, 3, rue d Antin, F Paris UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Stephanstraße 14-16, D Frankfurt am Main Tel.: Fax: oder unter der folgenden Internetadresse: Die MSCI-Indizes sind das ausschließliche Eigentum von MSCI Inc. ( MSCI ). MSCI bzw. die MSCI-Indexnamen sind Dienstleistungsmarken von MSCI oder deren Tochtergesellschaften und wurden für den Gebrauch zu bestimmten Zwecken durch UBS AG ( UBS ) zugelassen. Natürlichen oder juristischen Personen oder Einheiten ist es unter keinen Umständen gestattet, sich als mit MSCI verbunden auszugeben, ohne vorher das schriftliche Einverständnis von MSCI eingeholt zu haben. Die im vorliegenden Dokument genannten Produkte werden von MSCI weder gesponsert noch gefördert oder vermarktet. MSCI übernimmt für diese Produkte keinerlei Haftung. Eine ausführlichere Beschreibung der eingeschränkten Beziehungen zwischen MSCI und UBS sowie den entsprechenden Produkten ist im ausführlichen Prospekt der UBS ETF Sicav enthalten. Käufer, Verkäufer oder Inhaber dieses Produkts bzw. sonstige natürliche oder juristische Personen oder Einheiten sind erst dann berechtigt, MSCI-Markennamen, - Handels- oder -Dienstleistungsmarken zum Sponsoring, zur Förderung oder Vermarktung dieses Produkts zu nutzen oder sich darauf zu beziehen, wenn sie im Vorfeld bei MSCI abgeklärt haben, ob dafür die Genehmigung von MSCI einzuholen ist. 9

10 Anhang zum Verkaufsprospekt UBS ETF, Sicav Januar 2011 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Schweiz 1. Vertreter in der Schweiz Vertreter der vorliegenden kollektiven Kapitalanlage ist UBS Fund Management (Switzerland) AG, Brunngässlein 12, CH-4002 Basel. 2. Zahlstellen Zahlstellen sind UBS AG, Aeschenvorstadt 1, CH-4002 Basel und Bahnhofstrasse 45, CH-8098 Zürich und ihre Geschäftsstellen in der Schweiz. 3. Börsenagent in der Schweiz UBS AG, Aeschenvorstadt 1, CH-4002 Basel und Bahnhofstrasse 45, CH-8098 Zürich. 4. Market Maker der Anteile an der SIX Swiss Exchange Die Anteile der Subfonds sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Kotierung der Anteile an der SIX Swiss Exchange und deren Handel an der SIX Swiss Exchange haben zum Ziel, Anlegern zusätzlich zur Möglichkeit, Anteile direkt bei der Gesellschaft zu zeichnen oder zurückzugeben, den Kauf und den Verkauf der Anteile in einem liquiden und regulierten Sekundärmarkt, d.h. über die Börse, zu ermöglichen. Die von der Gesellschaft als Market Maker für den Handel der Anteile eingesetzten Unternehmen sind auf der UBS Website ( aufgeführt. Aufgabe der Market Maker ist es, einen Markt für die gehandelten Anteile der Subfonds aufrechtzuerhalten und in diesem Zusammenhang Geld- und Briefkurse für die Anteile der Subfonds in das Handelssystem der entsprechenden Börse einzugeben. Die FINMA hat die Gesellschaft dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Differenz ( Spread ) zwischen (i) dem indikativen Nettoinventarwert je Anteil und (ii) dem Kurs, zu welchem die Anleger an der entsprechenden Börse Anteile kaufen und verkaufen können, auf ein sinnvolles Mass reduziert wird. Mittels Vertrags zwischen der SIX Swiss Exchange einerseits und den Market Makern andererseits werden die Market Maker verpflichtet, an der SIX Swiss Exchange in einem bestimmten Rahmen einen Markt von Anteilen der Subfonds zu unterhalten und in diesem Zusammenhang Geld- und Briefkurse für Anteile der Subfonds in das Handelssystem der SIX Swiss Exchange einzugeben, welche in der Regel und unter normalen Marktbedingungen einen Spread von 2% (jeweils 1% auf beiden Seiten des indikativen Nettoinventarwertes) übersteigen. Wegen der Zeitverschiebung zwischen dem Handel an der SIX Swiss Exchange und der aussereuropäischen Börse der Erstkotierung der Indexaktien kann für alle Titel ein zeitgleicher Handel stattfinden. Daraus resultiert eine grössere Kursvolatilität. Zudem ist dadurch die Liquidität in einzelnen Titeln eingeschränkt. Sofern diese Zeitverschiebung für mehr als 50% der Indexaktien besteht, wird den Market Makern ein angemessener Spread zugestanden. Die Gesellschaft rechnet damit, dass in Folge dieser Massnahmen während eines Börsentages die höchste Differenz zwischen (i) dem indikativen Nettoinventarwert je Anteil und (ii) den Preisen, zu denen die Anteile an der SIX Swiss Exchange gekauft bzw. verkauft werden können, unter normalen Marktumständen die mit der SIX Swiss Exchange vereinbarten Spreads übersteigen werden. Der Durchschnittsspread für die einzelnen UBS Exchange Traded Funds kann auf der Homepage der SIX Swiss Exchange abgerufen werden ( Die in dieser Weise durchgeführten Massnahmen sind somit geeignet, das Risiko von Preisdifferenzen zwischen dem Nettoinventarwert je Anteil und ihrem Handelspreis zu verringern. 5. Prospekthaftung/ Verantwortung für den Kotierungsprospekt in der Schweiz Dieser Prospekt gilt als Kotierungsprospekt für die Kotierung der Anteile der Subfonds an der SIX Swiss Exchange. Die Gesellschaft übernimmt die Verantwortung für die in diesem Prospekt enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen der Gesellschaft sind die Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen. 10

11 6. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt in der Schweiz durch die SIX SIS AG. Aktien-Subfonds Schweizer Wertpapier- Kennnummern: ISIN-Nummern: Aktuelle Handelswährung/en Voraussichtlich geplante Handelswährung /en* UBS-ETF EURO STOXX ' LU LU EUR/ EUR UBS-ETF MSCI Japan LU LU CHF/JPY/GBP JPY UBS-ETF FTSE ' LU LU UBS-ETF MSCI USA LU LU CHF/USD/GBP USD UBS-ETF MSCI EMU LU LU EUR/CHF EUR GBP UBS-ETF MSCI World LU LU CHF/USD/GBP USD UBS-ETF MSCI EMU Value LU LU EUR CHF/EUR/GBP, UBS-ETF MSCI Europe LU LU EUR/GBP EUR CHF UBS-ETF MSCI Pacific (ex-japan) LU LU USD/GBP USD CHF CHF UBS-ETF MSCI Canada LU LU CAD CAD UBS-ETF MSCI Emerging Markets LU LU CHF/USD USD GBP * Der Handel in den geplanten Handelswährungen kann nach vorgängiger Genehmigung der SIX Swiss Exchange an der SIX Swiss Exchange aufgenommen werden, der vorliegende Schweizer Anhang dieses Verkaufsprospektes wird jeweils entsprechend aufdatiert. An weiteren Notierungsbörsen können zusätzliche Handelswährungen zur Verfügung stehen, die aktuellsten Daten sind auf der UBS Webseite abrufbar ( 7. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen gegen Barzahlung Anträge auf Ausgabe und Rücknahme von Anteilen gegen Barzahlung gemäss den Angaben in diesem Verkaufsprospekt können vom Anleger bei der Zahlstelle in der Schweiz unter nachstehender Adresse platziert werden: UBS AG Securities Services/Issues/O3R5 Badenerstrasse 574 / B CH-8098 Zürich Fax Nr Die Zahlstelle wird die Anträge an die Verwaltungsstelle der Gesellschaft weiterleiten. Anträge auf Ausgabe von Anteilen gegen Barzahlung sind vom Anleger auf einem Zeichnungsschein einzureichen, der bei der oben stehenden Adresse bezogen werden kann. Bei Ausgaben von Anteilen gegen Barzahlung wird eine Barausgabekommission in der Höhe von 5% erhoben. Diese Kommission wird nach folgendem Verhältnis verteilt: Gesellschaft 4%, Zahlstelle 0,5% und Verwaltungsstelle 0,5%. Bei Rücknahmen von Anteilen gegen Barzahlung fällt die im Kapitel D für jeden Subfonds beschriebene Barrücknahmekommission an. Platziert der Anleger seinen Rücknahmeauftrag bei seiner Bank oder seinem Broker, so können diese Finanzvermittler den Antrag zusätzlich zur oben aufgeführten Adresse auch direkt an die Verwaltungsstelle der Gesellschaft in Luxemburg unter nachstehender Adresse richten: 11

12 State Street Bank Luxembourg S.A. 49, Avenue J.F. Kennedy L-1855, Kirchberg Luxemburg 8. Besteuerung in der Schweiz Allgemeines Die nachstehenden Informationen beruhen auf den Steuergesetzen des Bundes und den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegebenen Richtlinien. Danach wird eine Anlage in Anteilen der Gesellschaft wie eine Anlage in einen Anlagefonds behandelt. Die Beschreibung der einkommenssteuerlichen Konsequenzen in der Schweiz bezieht sich im folgenden ausschliesslich auf die direkte Bundessteuer. Die meisten Kantone wenden diese Grundsätze gleich für das kantonale Recht an. In einzelnen Kantonen kann hingegen die steuerliche Behandlung von den beschriebenen Einkommensteuerfolgen abweichen. Jede Änderung der Gesetzgebung oder der Auslegung kann Änderungen der steuerlichen Folgen bewirken. Diese Informationen erheben den Anspruch, eine umfassende Beschreibung sämtlicher steuerlicher Erwägungen zu beinhalten, die für die Entscheidung eines Anlegers zum Kauf, Besitz oder Verkauf von Fondsanteilen von Bedeutung sein können. Deshalb hat jeder Anleger selbst bei einer Anlage in die Fonds die Auswirkungen auf seine persönliche Steuerposition abzuklären. Besteuerung der Gesellschaft in der Schweiz Da die Gesellschaft (i) in der Schweiz geleitet und kontrolliert wird, (ii) keine Schweizer Immobilien besitzt, (iii) keine Betriebsstätte in der Schweiz unterhält und (iv) als Anlagefonds im steuerlichen Sinne behandelt wird, ist sie in der Schweiz einkommensteuerpflichtig. Besteuerung der in der Schweiz ansässigen Anleger Wir gehen davon aus, dass folgende allgemeine Steuervorschriften gelten werden: Natürliche in der Schweiz ansässige Personen, welche die Anteile im Privatvermögen halten Ausschüttungen der Gesellschaft (einschliesslich einbehaltener Gewinne, falls es sich um einen thesaurierenden Fonds handelt), unterliegen als steuerbares Einkommen der direkten Bundessteuer, es sei denn die Ausschüttungen stammen aus Kapitalgewinnen der Gesellschaft. Solche Ausschüttungen aus Kapitalgewinnen der Gesellschaft gelten als steuerfreie private Kapitalgewinne. Gewinne aus dem Verkauf der Anteile der Fonds (einschliesslich Gewinnen aus der Rücknahme der Anteile, solange die Gesellschaft ein offener Fonds ist) sind in der Regel steuerfrei. Andere Vorschriften sind grundsätzlich dann anwendbar, wenn die Fondsanteile zum Geschäftsvermögen einer natürlichen in der Schweiz ansässigen Person gehören (siehe unten). Juristische Personen In der Schweiz ansässige juristische Personen unterstehen bezüglich Erträgen und Kapitalgewinnen aus dem Halten, dem Verkauf oder der Rückgabe von Fondsanteilen grundsätzlich der Besteuerung im Zeitpunkt der Verbuchung. Für Ausschüttungen der Fonds wird kein Beteiligungsabzug gewährt. Die gleichen Vorschriften gelten für natürliche in der Schweiz ansässige Personen, die ihre Fondsanteile im Geschäftsvermögen halten. Institutionelle Anleger Für in der Schweiz ansässige institutionelle Anleger, die von der Einkommensteuer befreit sind, ergeben sich aus der Anlage in die Fonds keine einkommenssteuerlichen Konsequenzen. Wenn der institutionelle Anleger von der Steuer befreit ist, gelten grundsätzlich die vorne beschriebenen Besteuerungsregeln. Verrechnungssteuer In der Schweiz wird keine Verrechnungssteuer auf den Gewinnausschüttungen der Fonds erhoben. Umsatzabgabe Im Sinne der Schweizer Umsatzabgabe gelten die Fondsanteile als steuerpflichtige Urkunden. Die Ausgabe oder die Übertragung der Fondsanteile im Sekundärmarkt kann daher die Schweizer Umsatzabgabe zum Satz von bis zu 0,3% auslösen, wenn ein inländischer Effektenhändler entweder als Partei oder Vermittler an der Transaktion beteiligt ist. Die Rückgabe der Fondsanteile zwecks Tilgung ist von der Umsatzabgabe befreit. 9. Informationen an die Aktieninhaber 1. Bezug von Unterlagen 12

13 Die folgenden Unterlagen können beim Vertreter oder unter sowie bei kostenlos bezogen werden: der Verkaufsprospekt die vereinfachten Prospekte die Jahres- und Halbjahresberichte Statuten (SICAV) 2. Publikationsorgane a) Veröffentlichungen des Fonds werden publiziert: auf der Internetplattform Swiss Fund Data AG, im "Schweizerisches Handelsamtsblatt" b) Veröffentlichung des Inventarwertes Der Inventarwert (mit dem Hinweis exklusive Kommissionen ) aller Aktienklassen wird täglich veröffentlicht: auf der Internetplattform Swiss Fund Data AG, im Internet, Zahlung von Rückvergütungen und Vertriebsentschädigungen Im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz kann die Fondsleitung bzw. gesellschaft an die nachstehenden qualifizierten Anleger, welche bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Anteile kollektiver Kapitalanlagen für Dritte halten, Rückvergütungen bezahlen: Lebensversicherungsgesellschaften Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen Anlagestiftungen Schweizerische Fondsleitungen Ausländische Fondsleitungen und gesellschaften Investmentgesellschaften. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz kann die Fondsleitung bzw. gesellschaft an die nachstehenden Vertriebsträger und partner Vertriebsentschädigungen bezahlen: bewilligte Vertriebsträger im Sinne von Art. 19 Abs. 1 KAG von der Bewilligungspflicht befreite Vertriebsträger im Sinne von Art. 19 Abs. 4 KAG und Art. 8 KVV Vertriebspartner, die Anteile kollektiver Kapitalanlagen ausschliesslich bei institutionellen Anlegern mit professioneller Tresorerie platzieren Vertriebspartner, die Anteile kollektiver Kapitalanlagen ausschliesslich aufgrund eines schriftlichen Vermögensverwaltungsauftrages platzieren. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Mit Bezug auf die in der Schweiz vertriebenen Aktien sind Erfüllungsort und Gerichtsstand am Sitz des Vertreters begründet worden. Luxemburg, im Januar

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