ULC fordert von den Banken, die Interessen ihrer älteren und benachteiligten Kunden zu beachten

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1 d Rentnerstëmm Nationale Krankenkasse (CNS) Die neuen Verbesserungenen seit dem 1. Januar Periodik vum LRIV Nummer 133 Februar 2017 Herausgeber: Lëtzebuerger Rentner- an Invalideverband - LRIV B.P L-4005 Esch-sur-Alzette - Telefon Erscheint viermal jährlich Seite 5

2 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR ULC fordert von den Banken, die Interessen ihrer älteren und benachteiligten Kunden zu beachten Die»Union Luxembourgeoise des Consommateurs«(ULC) hat bereits mehrmals die konsumentenfeindliche Gebührenpolitik der Banken kritisiert, die in regelmäßigen Abständen ihre Tarife für Banküberweisungen, Einzahlun- Wie gestern von Finanzminister Gramegna auf eine parlamentarische Frage angekündigt, werden im nächsten Jahr sieben Sparkassenfilialen ihre Toren schließen. Diese verbraucherfeindliche Maßnahme reiht sich nahtlos an die derzeit durchgeführten Schließungen von 35 Postfilialen an, wo man demnächst auch noch zusätzlich für Geldabhebungen bezahlen muss. Die»Union Luxembourgeoise des Consommateurs«(ULC) warnt und protestiert aufs heftigste gegen diese beabsichtigten Schließungen. Einziges Argument scheint wiederum ein rein wirtschaftliches Rentabilitätskalkül zu sein, während die Verbraucherinteressen hinten anstehen. Betroffen sind vor allem die älteren gen, Abhebungen, Kontoverwaltungsgebühren usw. stark erhöhen. Dies trifft vor allem die Privatkunden, die über Jahrzehnte hinweg ihr Erspartes den Banken anvertraut haben, oft zum Zwecke einer zusätzlichen finanziellen Absicherung im Rentenalter. Die ULC bedauert zutiefst, dass eben diese überschaubaren Privateinlagen die Finanzinstitute immer weniger interessieren, da die mit deren Annahme verbundenen Kosten, beziehungsweise negativen Rücklagezinsen bei der Europäische Zentralbank, höher sind als die für die Banken daraus resultierenden Gewinne. Übrigens wird professionellen Anlegern mittlerweile ein Negativzins verrechnet. Die ULC fordert die Banken nochmals auf, ihre Privatkunden nicht zu verprellen, indem sie auch ihnen einen Negativzins für ihr Erspartes verrechnet. Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Umgang von Bankautomaten haben, sowie Behinderte, die oftmals Probleme haben durch unüberwindbare Hindernisse an diesen Automaten Geld abzuheben. Hieran ändert auch die Tatsache nichts, dass neue multifunktionale»bancomaten«installiert werden, die eine breitere Palette von Dienstleistungen anbieten. Nach Meinung der ULC muss es aber eher um ein attraktiveres Dienstleistungsangebot für die Kunden gehen. Dieses Ziel wird mit Sicherheit nicht durch die Schließung von sieben Sparkassenfilialen erreicht, sondern vor allem durch ein breitgefächertes Angebot, wie u.a. durch eine verbesserte und persönlichere Betreuung und Beratung der Kunden. Die ULC befürchtet, dass wie bei den Postfilialen Dies würde nämlich bedeuten, dass Privatkunden besser daran täten, ihr Erspartes wieder unter der Matratze zu verstecken. Ein undenkbares Szenario! Auch beschweren sich bei der ULC vermehrt ältere Mitbürger darüber, dass ihnen bei Operationen am Schalter saftige Gebühren verrechnet werden. Eben diese Kunden haben jedoch oft ein Problem mit dem Gebrauch von Zahlungsbeziehungsweise Kreditkarten und können deswegen auf die gängigen Überweisungen und Abhebungen am Schalter nicht verzichten. Die ULC fordert die Banken auf, speziell ihrem älteren Kundenkreis entgegen zu kommen und die betroffen Mitbürger nicht noch zusätzlich zu belasten. In diesem Zusammenhang unterstreicht die ULC ihre Meinung, dass Banken auch eine gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den Kunden und Mitbürgern haben.»zeitung vum Lëtzebuerger Vollek vom 25. November 2016 Konsumentenschutz ULC gegen Schließung von Sparkassenfilialen geschehen, diese Salamitaktik erst der Anfang ist und weitere Filialschließungen auf der Tagesordnung stehen. Des Weiteren fürchtet die ULC, dass dieses Beispiel auch andere Banken zur Nachahme anregt und es nur mehr eine Frage der Zeit ist bis diese nachfolgen. Schuld an dieser verbraucherfeindlichen Politik ist nicht nur die Regierung, sondern vor allem haben die Banken ihre Verantwortung zu tragen. Daher fordert die ULC sowohl Regierung als auch Banken auf, sich diese Entscheidung nochmals gründlich im Interesse der Verbraucher zu überlegen und von den Filialschließungen Abstand zu nehmen.»zeitung vum Lëtzebuerger Vollek«vom 10. Dezember 2016

3 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Dem 100. Gründungstag des LRIV am 17. September 2017 entgegen ass im Jahre 1917 D die Notwendigkeit erkannt wurde, ein Verteidigungsorgan für die Rentner und Witwen ins Leben zu rufen, und dies Mitten im Ersten Weltkrieg, dieses Ansinnen ist den Männern der ersten Stunde hoch anzurechnen. Durch die verstärkte Industrialisierung unseres Landes, der Errichtung der Hütten -und Grubenbetriebe um die Jahrhundertwende, wurden die ersten Gewerkschaften und Unterstützungsvereine von den Arbeitern gegründet. Diese Selbsthilfevereine, die hauptsächlich für die Unterstützung im Krankheitsfall gedacht waren, gingen den Gründervätern des Internationalen Invalidenverbandes damals nicht weit genug in ihren Kompetenzen. Es ging Ihnen auch darum, eine Versicherung gegen Unfall und Altsein zu gründen, damit sie und ihre Hinterbliebenen im Alter ein Leben ohne materielle Sorgen führen könnten. Erfreulich, dass sich immer wieder sozial denkende Arbeiter zusammenfanden, um die Leistungen der einzelnen Kassen Fir dass d'rentnerstëmm liewe kann, brauche mär Aer Ennerstëtzung! Iwwerweist Aeren Don w.e.gl. un: Redaktioun Rentnerstëmm LRIV Kontonummer IBAN LU bei der BGL-Bank Et hun en Don geschéckt: ständig zu verbessern zu einem der besten Sozialsysteme, die es in unseren Breitengraden gibt. Während all der Jahrzehnte trug der Lëtzebuerger Rentner- an Invalideverband dazu bei, systematisch auf prekäre Situationen im Rentenwesen hinzuweisen. Besonders die Witwenrenten hinkten lange Jahre hinter der Entwicklung her. Ein Name sei hier besonders hervorgehoben, der des langjährigen kommunistischen Abgeordneten Jos Grandgenet. Es kostete große Anstrengungen bis unsere Reklamationen ernst genommen, und die Witwenrenten durch Anhebung der Grundrente aufgebessert wurden. Dass die Lebenshaltungskosten den größten Teil der Rente wegfrisst, bereitet dem Lëtzebuerger Rentner- an Invalideverband große Sorgen, denn viele Rentnerinnen und Rentner müssen zu ihren alten Tagen den Riemen enger schnallen, um über die Runden zu kommen. Sorgen bereiten uns auch die hohen Pensionspreise in den Alters- und Pflegeheimen, wo in den meisten Fällen die Rente MERCI! nicht ausreicht, zumal wenn ein Ehepaar seine letzten Tage im Altersheim verbringen muss. Die jüngsten Steuerermäßigungen erweisen sich hierbei wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Jos Ruckert LRIV-Nationalpräsident Fern an Helli Hübsch 50 Euro André Schmit 2 x 30 Euro Fam, Franzetti 20 Euro Ë weidere grousse Merci un eis Annonceuren, déi ët méiglech machen, dass d'rentnerstëmm recht a schlecht iwer d' Ronnen kënnt.

4 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR artisan de votredécorationdepuis1946 artisan de votre décoration depuis 1946 entreprise de peinture papiers-peints revêtements de sols parquets rideaux stores atelier de confection travaux d encadrement entreprise de peinture papiers-peints revêtements de sols parquets rideaux stores atelier de confection travaux d encadrement Tél.: Fax: contact@reckinger.lu 57, rue Tél.: Victor 54 78Hugo 81-1 L-4141 Esch-sur-Alzette Fax: contact@reckinger.lu 57, rue Victor Hugo L-4141 Esch-sur-Alzette Muss der plenneren, et ass keen Verdross eng gudd Adress, de Faber Jos DEMENAGEMENTS F A B E R S A R L Transport Faber Jos 206, route de Differdange - L-4466 Soleuvre Telefong Pour tous voyages, excursions, déplacements ou vacances demandez vos renseignements par téléphone VOYAGES HUBERTY 325, route de Longwy L-4831 RODANGE (Luxembourg) Jean-Jacques Nilles Dipl. Ing. FH Augenoptik Jan Nilles Opticien-Optométriste Diplômé Spécialistes pour verres de contact Protection industrielle Place du Brill - Boîte postale L-4003 Esch-sur-Alzette Téléphone et Fax

5 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Nationale Krankenkasse (CNS) Die neuen Verbesserungen seit dem 1. Januar 1. Im Ausland bewilligte Kuren für minderjährige Kinder Bei einer von der CNS im Ausland bewilligten Kur für einen Minderjährigen werden die Aufenthaltskosten einer Begleitperson von der Krankenversicherung übernommen, wenn der Antrag hierfür formell gestellt wurde und bis zur Summe, die von Artikel 79 der Statuten vorgesehen ist (Neuer Artikel 30, Absatz 2 der CNS Statuten). 2. Augenärztliche Pflege A) Ab dem 1. Januar 2017 wird die Krankenversicherung die Kosten für Kontaktlinsen übernehmen, nicht mehr erst ab einer Dioptrie von über 8, sondern schon ab einer Dioptrie von 6. (Neuer Artikel 122, Absatz l der CNS Statuten). B) Die CNS reduziert die einzuhaltende Erneuerungsfrist für Kontaktlinsen von 4 auf 3 Jahre, wenn es keine Veränderung der Dioptrie oder präzise ärztliche Indikation gibt. (Neuer Artikel 128 der CNS -Statuten). C) Der Direktionsvorstand der CNS hat beschlossen, dass die Kosten für organische Brillengläser bei sämtlichen Versicherten übernommen werden, und das ohne ordnungsgemäß begründetes ärztliches Attest (Neuer Artikel 116, Absatz 1, Punkt 2 der CNS Statuten). 3. Vorbeugeprogramm gegen Darmkrebs Im Rahmen des organisierten Früherkennungsprogramms für Darmkrebs, werden die Kosten der durchzuführenden technischen Vorgänge nicht zu Lasten der Versicherten sein, die am besagten Programm teilnehmen. (Neuer Artikel 35, Absatz 4, Punkt 3 der CNS Statuten). 4. Zahnärztliche Pflege A) In der Tat wird die Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2017 die Kosten für lokale Anästhesie übernehmen, auch im Rahmen eine Zahnfüllung (Neuer Artikel 40, Paragraph 1 der CNS Statuten). B) Die CNS hat es vorgesehen, die Kosten für Zahnsteinentfernung alle 6 Monate zu übernehmen anstatt wie bisher nur einmal im Jahr (Neuer Artikel 40, neuer Paragraph 4 der CNS Statuten). Achtung: Eine Kostenbeteiligung von 12% wird immer zu Lasten des Versicherten bleiben. 5. Chirurgische Behandlung des Lipödems Ab 1. Januar 2017 wird die Krankenversicherung die Kosten für die chirurgische Behandlung des Lipödems, Stufe 4, übernehmen, unter Vorbehalt der Erfüllung der statutarischen Bedingungen der CNS. (Anhang C der CNS Statuten). 6. Behandlung mit Antibiotika Den Apotheken wird gestattet, den Versicherten die Antibiotika in ausreichender Menge auszuhändigen, um eine Behandlung von maximal einem Monat zu garantieren(neuer Artikel 108, neuer Abschlussabsatz der CNS Statuten). Dies bringt es mit sich, dass der Versicherte nicht mehr ein zweites Mal zu Apotheke zurückkehren muss, um die von seinem Arzt verschriebene Behandlung zu Ende zu führen. 7. Änderungen bezüglich der physiotherapeutischen Massage Eine neue Konvention zwischen der CNS und der»association Luxembourgeoise des kinésithérapeutes (ALK)«sowie eine Revision der beschriebenen Behandlungen wurde kürzlich finalisiert. Die Qualitätsnormen bezüglich der Infrastruktur wurden in dem neuen Abkommen festgelegt, sowohl

6 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR was den Wartesaal, die Minimalfläche der Behandlungsräume, als auch der obligatorische Aushang von verschiedenen Informationen usw. betrifft. Was die Leistungen betrifft, so wurde Folgendes festgehalten: es ist verboten mehrere Patienten gleichzeitig zu behandeln, die Definition des Inhaltes der Patientenakte, die Minimaldauer einer Behandlung von 20 Minuten, usw... Darüber hinaus wurden die Verallgemeinerung der Entmaterialisierung der Dokumente sowie deren Übermittlungsfluss festgelegt. Achtung: die Zahlungsweise»Tiers payant«ist nur dann möglich, wenn der Antrag vom Physiotherapeuten selbst eingereicht wird. Wenn aber der Versicherte den Antrag für die Kostenübernahme stellt, muss er die Kosten vorschießen, und kann sie nachher zurückerstattet bekommen. Die Übernahme von 70% der Behandlungskosten- für geläufige Pathologien- der physiotherapeutischen Massage bleibt unverändert. Jedoch sehen die CNS Statuten im neuen Artikel 55 eine hundertprozentige (100%ige) Kostenübernahme vor, in begrenzt festgelegten Situationen- schwere Pathologien, post-operativen Behandlungen, Behandlungen von Kindern unter 18, Bilanz-. Der Versicherte ist verpflichtet sich eine standardisierte ärztliche Verordnung von seinem behandelnden Arzt zu besorgen, bevor er die Behandlung bei dem von ihm ausgewählten Physiotherapeuten beginnen kann. 8. Transport mit Ambulanz oder Taxi Der Direktionsvorstand hat die statutarischen Vorkehrungen überprüft. Es wurde beschlossen die Lektüre der CNS-Statuten zu vereinfachen. Des Weiteren sind die verschiedenen Kostenübernahmeraten angehoben worden. Taxi: Kilometerpauschale erhöht auf 1,60 Euro mit einem Festbetrag von 6,40 Euro pro Fahrt. Ambulanz: Pauschale von 38 Euro und Kilometerpreis von 1,25 Euro. 9. Prothesen - Einführung von Therapieschuhen für Diabetikerfüße Die neuen statutarischen Bestimmungen der CNS werden es vorsehen, seitens der Krankenversicherung die Kosten für Ausstattung für Diabetikerfüße zu übernehmen, wie z.b orthopädische Sohlen oder Therapie bzw. Orthopädieschuhe für den Diabetikerfuß. Zusatzinformationen unter

7 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR LRIV-Beles Zolver feierte 30 Jahre»Porte ouverte«im Dienst der älteren Bevölkerung m Kulturzentrum in der Sige- in Beles ein Ge- Ifroi-Straße bäude, das vor 30 Jahren der Vereinswelt, darunter dem Lëtzbuerger Rentner- an Invalideverband übergeben wurde der auf 55 Jahre Aktivität in der Ortschaft Beles zurückschauen kann feierte die Sektion Beles Zolver des LRIV den 30. Jahrestag der Inbetriebnahme einer»porte ouverte«. Der Einladung waren nicht nur zahlreiche Mitglieder, sondern auch Vertreter des Schöffen- und Gemeinderats, der Kulturkommission, der Vereinsentente sowie der LRIV-Sektionen Differdingen, Esch/Alzette und Rodange gefolgt. Während seiner Begrüßungsansprache ging Sektionspräsident Jos Ruckert auf den Werdegang der vor 30 Jahren aufgenommenen Aktivitäten in der Porte ouverte ein und bedankte sich bei der Gemeindeverwaltung für deren großes Verständnis für die ältere Bevölkerung über die Jahrzehnte hinweg und dafür, dass der LRIV-Sektion Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden, in denen seither jeden Dienstagnachmittag den Rentnerinnen und Rentnern schöne Stunden des Beisammenseins angeboten werden. Jos Ruckert bedankte sich im Namen des Vorstandes ebenfalls bei den heutigen Gemeindeverantwortlichen, denen er eine zuvorkommende Zusammenarbeit mit der LRIV-Sektion bescheinigte. Im Anschluß an die mit manchen Anekdoten gespickten Worte, erhob der Präsident zum Auftakt des von der Gemeindeverwaltung gestifteten Ehrenweins sein Glas auf weitere erfolgreiche Jahre. Schöffin Simone Asselborn bedankte sich in ihrer Ansprache bei der Sektionsführung für die musterhafte Betreuung der Bevölkerung während den Stunden in der»porte ouverte«und die konstruktive Mitarbeit in den Gemeindekommissionen, zum Wohle der älteren Generationen. Ein Lob von Entente-Präsident Lino Sebastiani ging an die Sektionsführung für die spontane Zusage an dem vor kurzem stattgefundenen Fest»Minettsfrënn«, während dem der LRIV an zwei Tagen für knusperige Waffeln gesorgt hatte. Im Verlauf der Feierlichkeit wurde eine vom Hause Roger Fach zubereitete»agape«aufgetragen, während ein Oldieorchester für Stimmung sorgte und die Gäste zum Tanzen animierte.

8 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR VOYAGES DEMY SCHANDELER BUS - AVION - BSSTEAU CHEMIN DEFER KEISPELT 22, rue de Kehlen Tél MERSCH Centre Topaze Tél LUXEMBOURG av. de la Liberté Tél Association pour le Droit de Mourir dans la Dignité (Lëtzebuerg) a.s.b.l. Werden Sie Mitglied der ADMD-L Siège social: 1A, rue Christophe Plantin L-2339 LUXEMBOURG Tel./Fax: mailto: admdl@pt.lu Die ADMD-L steht für.das Selbst- und Mitbestimmungsrecht am Lebensende..die Anerkennung der Patientenverfügung..eine gesetzliche Regelung der Euthanasie. Werden Sie Mitglied der ADMD-L Mitgliedsbeitrag pro Jahr : 20,00 Euro Ehepaar, 12,50 Euro für Allenstehende

9 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Dreikönigsmatinee bei der Sektion Rodange eil ein geeigneter Saal Wum den 6.Januar nicht zu bekommen war, wurde die Dreikönigsmatinee auf den 15.Januar in den Centre Culturel in der rue Dr Gaasch verlegt. Gesehen das kalte Winterwetter, war die Matinee gut besucht. Die Vorstandsmitglieder unter Präsident Alvaro hatten eine gefällige Tombola aufgebaut, hatten für Kaffee und ein Stück Königskuchen gesorgt, und für musikalische Unterhaltung sorgte Denico. Beim Verzehren des Königskuchens gab es eine Überraschung, denn es wurden drei Porzellanpüppchen gefunden, und so wurde auf eine offizielle Ehrung verzichtet. Zum Abschluss der gutbesuchten Matinee wurden eine Frühjahrsmatinee und die Generalversammlung angekündigt. M itte Dezember hatte die Sektionsführung unter Präsident Marcel Humbert zur alljährlichen Weihnachtsfeier in die Räumlichkeiten der»aal Gare«in Tetingen eingeladen, zu der zahlreiche Mitglieder erschienen waren. Das traditionelle Weihnachtsessen, das von dem Jahresabschluss bei der Sektion Tetingen Weihnachtsstimmung bei der Sektion Suessem m 4.Dezember hatte die Sekti- unter Präsident Will Aonsführung Grisius zum großen Weihnachtsessen eingeladen, das sich wie in all den Jahren vorher, zu einem gefälligen Beisammensein entwickelte. Bei passender Musik und einer extravaganten Tombola wurde niemand die Zeit zu lang, die Alten hatten sich vieles zu erzäh- Viererteam unter Leitung von Sylvie Raach hergerichtet wurde, fand auch in diesem Jahr ein uneingeschränktes Lob der Sektionsmitglieder. Bei genüsslicher Hintergrundmusik hatten sich die Anwesenden viele Ereignisse zu erzählen, denn verschiedene Mitglieder treffen sich alljährlich eben bei Gelegenheit des»weihnachtsessens«zu einem Wiedersehen. Nach traditioneller Art erhielt jeder Teilnehmer beim Nachhausegehen ein Geschenk, das für weitere gute Stimmung sorgte. len an diesem amüsanten Nachmittag. Beim Abschied gab man sich Rendez-vous in der nächstfolgenden Porte Ouverte.

10 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Spécialités italiennes depuis 1970 Z.I. Lëtzebuerger Heck - L-3844 Schifflange/Foetz Téléphone Fax aldosup@pt.lu Ouvert de 9.00 à heures et de à heures Samedi de 9.00 à heures non stop

11 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR AVIVO Respekt vor der Würde des Alters n den neun Jahren als Präsident Ivon Avivo Basel (Wahl: 21. März 2007) durfte ich viele liebe Menschen kennen lernen, gute Freundschaften erleben. Das war die absolut wichtigste Feststellung in meinen Gedanken, Erfahrungen und Erinnerungen an der Weihnachtsfeier Beste Gelegenheit dazu sind unsere tollen Ausfahrten. Auch in einem Altersverein gibt es wie überall Neid, Mißgunst, Intrigen. Ein großer Unterschied aber: gerade weil wir alle Überlegungen eines engagierten»alten«nicht mehr allzu viele Jahre vor uns haben, sollten wir einander das Leben nicht unnötig schwer machen, sondern es angenehm, schön, ja lustvoll gestalten. Was ich auch gelernt habe: Einen Altersverein muss man mit großer Zurückhaltung, mit Respekt vor seinen Partnern leiten. Das ist die Würde des Alters. Wer herrschen, wer andere führen will, sitzt im falschen Verein, er wird bald nicht mehr ernst genommen, wird links liegen gelassen. Ehrgeiz, Machtgelüste haben bei uns nichts zu suchen. Denn wir Alte sind zwar hin und wieder vergesslich, haben aber ein gutes Gespür dafür bewahrt, wer unsere echten Freunde sind. Wer den anderen schlecht macht, wer ihn beleidigt, ekelt schlußendlich nur sich selbst hinaus, aus den Herzen der Mitglieder, die ihn bisher geschätzt hatten. Und zu guter Letzt: Man darf auch in einem Altersverein nicht an einem»ämterli«hängen, man darf nicht sich selbst überleben. Lukas M. Stoecklin Eine grandiose Weihnachtsfeier in der Schule 2000 ie vor Weihnachten durchge- Weihnachtsfeier gestal- Dführte tete sich wie jedes vorangegangene Jahr zu einem großen Publikumserfolg, denn es waren nicht nur zahlreiche Mitglieder anwesend, sondern es waren auch etliche Freunde des LRIV gekommen, um einen fröhlichen Nachmittag unter gemeinsamen Freunden zu genießen. Das»Trio Aurora«brachte es wieder einmal zustande, mit ihren musikalischen Einlagen alle Anwesenden in frohe weihnachtliche Stimmung zu bringen. Eine variationsreiche Tombola sowie eine wohlschmeckende Minibûche und zum Abschied ein Geschenk der Sektion an alle Anwesenden rundeten diese traditionelle Feier ab.

12 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Ein fröhlicher Nachmittag für die Pensionäre im Altersheim(CIPA) in Beles nlass zum diesjährigen fröhli- Nachmittag bot das tradi- Achen tionelle»dreikönigsfest«, das am Samstag, den 7. Januar traditionsgemäß in den Räumlichkeiten des Altersplegeheimes in Beles über die Bühne ging. Die musikalische Umrahmung hatte Musikus Denico wiederum übernommen, der die zahlreich anwesenden Pensionäre zum Auftakt mit einem schmissigen Tusch begrüßte, dem sich Sektionspräsident Jos Ruckert mit einer Begrüßungsrede anschloss, indem er den LRIV-Mitgliedern sowie den Pensionären und dem zuvorkommenden Personal die besten Wünsche zum neuen Jahr übermittelte. Alle hatten sich natürlich vieles zu erzählen nach einem Jahr des Wiedersehens, und so dauerte es eine Zeit, ehe die ersten die Tanzpiste belagerten. Zur Kaffeezeit wurde allen Anwesenden eine Tasse Kaffee zusammen mit einem Stück Königskuchen verabreicht, dabei waren nach altem Brauch in zwei Stück Kuchen die sogenannte»boun«versteckt, deren Finder als Königin und König an diesem Nachmittag zu Ehren kamen. Maisy und Nello hatten die»surprise«gefunden, ihnen wurde eine Krone aufgesetzt, sowie ein»crémant«überreicht, worüber sie sich besonders freuten. Eine weitere Ehrung wurde der gegenwärtig ältesten Heimbewohnerin, Mme. Jeanne Thon, angetragen, die im 100.Lebensjahr steht. Zu diesem traditionellen Fest hatten die Sektionsverantwortlichen ebenfalls eine variationsreiche Tombola aufgebaut, die nebst der musikalischen Unterhaltung für beste Stimmung an diesem Nachmittag sorgte. Die gelungene Veranstaltung endete mit dem Versprechen, diese gefällige Tradition auch weiterhin in Zusammenarbeit mit der Heimleitung beizubehalten. J.R.

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14 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR WHO: Alle Menschen sollen möglichst gut altern mmer mehr Menschen auf der IWelt werden immer älter. Im Jahr 2020 wird ertsmals in der Geschichte der Menschheit die Anzahl der über Sechzigjährigen auf der Welt größer sein als die der Kinder unter fünf Jahren. Darauf verweist die Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf. Obwohl die Menschen länger leben, bedeute dies nicht, daß sie auch im hohen Alter noch gesund bleiben. Im Gegenteil, der Anteil der kranken und gebrechlichen Alten werde weltweit steigen. Bis 2050 wird die Zahl der über 60- jährigen von heute 841 Millionen auf über zwei Milliarden klettern. 80 Prozent von ihnen werden außerhalb der reichen Staaten leben. Bislang beruhe der Anstieg der Älteren unter anderem auf dem Rückgang der Todesfälle an Herzund Kreislauferkrankungen in den Industrieländern, berichtet Colin Mathers von der WHO im ersten Artikel einer ganzen Serie. Die WHO-Autoren befürchten, dass die über 60-Jährigen weltweit künftig nicht gesünder sein werden als ihre heutigen Altersgenossen und viele Krebs sowie Lungen-, Herz- und Muskelkrankheiten bekommen. Hinzu kämen Nervenleiden. Allein die Anzahl der Patienten mit Demenz werde sich bis 2050 verdreifachen von heute 55 Millionen auf etwa 135 Millionen. Bei diesen Zukunftsaussichten sollte es eine weltweite Priorität werden, den Menschen ein»gutes Altern«bei langer Gesundheit zu ermöglichen, schreiben die internationalen Experten der WHO und zeigen auch, wie das gelingen kann.»das bedeutet, dass fundamentale Reformen der Gesundheitssysteme und der sozialen Hilfssysteme nötig werden«, erläutert John Beard vom Departement of Ageing and Life Course der WHO.»Während manche Maßnahmen international einsetzbar sind, ist es wichtig, dass die Länder den Zustand und die Bedingungen ihrer älteren Bevölkerung beobachten, um so Trends zu erkennen und Gesundheitsprogramme an die jeweiligen Bedingungen anzupassen«, ergänzt Tis Boerma vom Departement of Health Statistics and Information der WHO in Genf. Während es aus Ländern wie Brasilien, China, Indien und Südkorea bereits Studien zur Gesundheit der alternden Bevölkerung gibt, fehlen solche Daten noch aus vielen Regionen außerhalb der Industrieländer. Die Qualität des Lebens der wachsenden Zahl älterer Menschen zu verbessern, gehe jedoch weit über die rein medizinischen Aspekte hinaus, schreiben die Experten. Es müßten Anstrengungen unternommen werden, bereits frühzeitig mit kostengünstiger Vorsorge die spätere teure Belastung durch chronische Erkrankungen zu vermeiden.

15 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Rentner-und Jubilarenehrung in Beles-Zolver Am Sonntagnachmittag, dem 20. November 2016 fand ab Uhr in der»schoul 2000«in Zolver die traditionelle Rentner- und Jubilarenehrung statt. Alle Mitglieder, die 5, 10 oder 15 Jahre dem Verband angehören, kamen an diesem Tag zu Ehren. Im Verlauf des Nachmittags wurden diejenigen Mitglieder die das 75. Lebensjahr erreicht hatten, ebenfalls geehrt und erhielten eine Flasche»Pol Fabaire«als Geschenk. Bei Musik, Tanz und einer schönen Tombola verbrachten die zahlreich Anwesenden einen amüsanten Nachmittag. Für das leibliche Wohl wurde eine Riesling-Pastete und eine Tasse Kaffee serviert, eine Tradition die seit Jahren Anerkennung gegenüber der Sektionsführung findet. Die Jubilare des Jahrgangs 1941 (75 Jahre) sind: Fam. Linster-Bernard, Fam. Feyereisen-Schiltz, M. Conzecio Tiberi. Verbandsabzeichen 2016: Bronze (5 Jahre): M. Marcel Stors. Silber (10 Jahre) Huguette Arendt, Liette Thekes. Gold (15 Jahre) Mme Fogen- Audrimont, Mme Marie-Louise Hopp, Mme Cilli Meyes, Mme Margot Meunier, Mme.Jeanny Neitscher, M. und Mme Mercy- Marchal.

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19 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Pflegeversicherung Eine Reform, die für die Pflegebedürftigen keinen Sinn macht enige Wochen, bevor die WReform über die Pflegeversicherung am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollte, kündigte der Minister für soziale Sicherheit an, die Reform werde um sechs Monate verschoben, da das Gutachten des Staatsrats noch ausstehe. Mit dieser Erklärung kann der Minister vorerst sein Gesicht wahren, denn während der vergangenen Monate hatte es von allen Seiten Kritik gehagelt, und die Dachorganisation der im Pflegebereich tätigen Unternehmen hatte deutlich gemacht, dass die Reform, sollte sie zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, ohnehin nicht im Hauruck-Verfahren umgesetzt werden könne, da die technischen Veränderungen, die notwendig sind, Monate in Anspruch nehmen würden. Vor allem aber hatte das Reformvorhaben deshalb für großen Unmut bei den Gewerkschaften und den Pflegebetrieben gesorgt, weil damit eine ganze Reihe von Verschlechterungen für die Pflegebedürftigen verbunden sein wird und zusätzlich Arbeitsplätze in Gefahr geraten. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass die spezialisierten Förderaktivitäten, die dazu beitragen sollen, dass die eigentliche Pflegebedürftigkeit zeitlich hinausgeschoben werden kann, drastisch eingeschränkt werden sollen, die individuelle Betreuung gekürzt wird und die zwei Stunden, während denen das Pflegepersonal, zusammen mit der pflegebedürftigen Person administrative Angelegenheiten oder Einkäufe tätigen kann, gänzlich gestrichen werden sollen. Hinzu kommt bekanntlich, dass ein Stufensystem mit 15 Bedarfsstufen eingeführt werden soll, welches dazu führen wird, dass auf den individuellen Bedarf der Pflegebedürftigen kaum noch Rücksicht genommen werden kann. Aus diesem Grund war das Stufensystem, als die Pflegeversicherung 1999 eingeführt wurde, ausdrücklich verworfen worden. Unklarheit besteht hingegen was die Qualitätskontrolle und die Qualitätskriterien angeht, und die»chambre des salariés«hat nicht später als diese Woche in ihrem Gutachten noch einmal darauf hingewiesen, dass eine qualitative Analyse fehlt. Das scheint die Regierung nicht zu stören, denn ihr geht es in erster Linie darum, die Pflegeleistungen von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig machen und die Pflegebedürfnisse an die vorhandenen Mittel anpassen, statt dass erst die Bedürfnisse festgestellt und anschließend die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um diesen Bedürfnissen nachzukommen. Um das durchzusetzen, soll die»cellule d évaluation et d orientation«, welche die Pflegebedürftigkeit feststellt, in Zukunft der Zuständigkeit des Ministers unterstellt werden, so dass die Krankernkasse und damit auch die Gewerkschaften ausgeschaltet sind. Eine solche Reform, die zu Verschlechterungen statt zu Verbesserungen führen wird, brauchen die Versicherten und die Pflegebedürftigen nicht. Daher wäre es klüger, wenn die Regierung das Gesetzesprojekt zurückziehen und nach einer qualitativen Analyse der Pflegeleistungen, punktuelle Verbesserungen vornehmen würde. Genau das hatte die KPL bereits vor Monaten vorgeschlagen. Aber das ist offenbar zu einfach und vor allem: Das wäre nicht im Sinn der Sparpolitik, die immer wieder auf Kosten der Lohnabhängigen und Rentner erfolgt. Ali Ruckert

20 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Bei zahlreichen Gelegenheiten wird viel über die Gestaltung des Lebensendes diskutiert und auf folgende zwei Gesetze hingewiesen, die im Jahre 2009 von der Abgeordnetenkammer gestimmt wurden. Beide Gesetze betreffen die Palliativpflege bzw. die Euthanasie. Beide Gesetze beinhalten die Möglichkeit, seinen Willen zum Lebensende im Voraus schriftlich festzuhalten. Dies ist möglich an Hand der Dokumente»Patientenverfügung«oder Bestimmungen zum Lebensende. Wer entscheidet was und wann? Solange eine Person bei Bewusstsein ist und sich ausdrücken kann, entscheidet sie selbst über ihre Situation, unabhängig davon, ob sie vorher etwas schriftlich festgelegt hat. Das heißt, wenn sie vorher eine»patientenverfügung«oder»bestimmungen zum Lebensende«verfasst hatte, werden diese Dokumente nicht berücksichtigt. Erst wenn eine Person sterbend ist und sich nicht mehr mitteilen kann, werden die eventuell vorhandenen schriftlichen Dokumente von den Ärzten zur Kenntnis genommen. Jeder, der sich Gedanken zu seinem Lebensende Informationen zum Ende des Lebens macht, kann (muss aber nicht) eins oder beide der folgenden Dokumente ausfüllen: Die Patientenverfügung, die das Gesetz bezüglich der Palliativpflege betrifft und die Bestimmungen zum Lebensende, die das Gesetz bezüglich der Euthanasie betreffen. Die Patientenverfügung. (Gesetz zur Palliativpflege). In Ihrer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen schriftlich nieder, dass Sie, wenn Sie schwerkrank und sterbend sind und nicht mehr ausdrücken können, die Möglichkeiten der Palliativpflege in Anspruch nehmen wollen. Sie geben an, ob und unter welchen Bedingungen Sie welche medizinischen Behandlungen wie lange in Anspruch nehmen möchten. Es handelt sich hier um die Bedingungen, die Begrenzung oder die Einstellung einer Behandlung. Hierzu gehören unter anderem künstliche Beatmung und Ernährung, sowie Schmerzund Symptomlinderung (die gegebenenfalls lebensverkürzend sein kann). Sie definieren auch die psychologische und spirituelle Begleitung an Ihrem Lebensende. Sie können festlegen, ob Sie durch Apparatemedizin am Leben erhalten werden wollen, wenn keine Hoffnung auf Verbesserung Ihres Zustandes oder auf Heilung mehr besteht. Die Patientenverfügung ist eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Ihren behandelnden Arzt. Sie gilt nicht in akuten Notfallsituationen. Sie haben die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu benennen, die den behandelnden Arzt über Ihren Willen in Kenntnis setzt und der direkte Ansprechpartner für den Arzt ist, wenn Sie schwerkrank und sterbend sind und sich nicht mehr ausdrücken können. Sie können Ihre Patientenverfügung frei verfassen oder eine Vorlage benutzen. Zur Hilfe beim Ausfüllen, können Sie sich von Ihrem Arzt beraten lassen. Auch Organisationen wie Omega 90 bieten hierbei Hilfe. Am besten beziehen Sie Ihre Vertrauensperson auch in die Gespräche mit ein und informieren Ihr nahes Umfeld. Sie können die Angaben Ihrer Patientenverfügung jederzeit zurücknehmen oder anpassen. Datieren und unterzeichnen Sie jede Änderung. Verwahren Sie das datierte und unterschriebene Original an einem leicht zugänglichen Ort und geben Sie eine Kopie an Ihre Vertrauensperson und Ihren Arzt.

21 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Die Bestimmungen zum Lebensende (Gesetz zur Euthanasie). In Ihren Bestimmungen zum Lebensende können Sie Ihren Willen niederschreiben, unter welchen Bedingungen und Umständen Sie eine aktive Sterbehilfe (Euthanasie) in Anspruch nehmen möchten. Diese Bestimmungen gelten für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung von einem schweren und unheilbaren Leiden betroffen sind UND bewusstlos sind UND dass diese Situation nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht umkehrbar ist. Sie können eine Vertrauensperson benennen, die den behandelnden Arzt über Ihren schriftlichen Willen, gemäß Ihrer letzten Erklärungen, in Kenntnis setzt. Der Arzt ist frei in seiner Entscheidung, und hat das Recht, Ihren Bestimmungen zum Lebensende nicht Folge zu leisten. Falls der behandelnde Arzt Ihre schriftlich angefragte Euthanasie ablehnt, muss er innerhalb von 24 Stunden Ihre Vertrauensperson informieren. Dieser Vertrauensperson obliegen dann alle weiteren Entscheidungen. Sie können Ihre Patientenverfügung frei verfassen oder eine Vorlage benutzen. Das datierte und unterschriebene Dokument müssen Sie bei der»commission Nationale de Contrôle et d Evaluation«, Ministère de la Santé, L Luxemburg, registrieren. Auch wenn Sie im Voraus keine Bestimmungen zum Lebensende verfasst haben, können Sie, wenn Sie die Bedingungen erfüllen, den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ausdrücken und schriftlich bestätigen. Sowohl die vorher registrierten Bestimmungen zum Lebensende als auch der nachträglich ausgedrückte Wunsch nach aktiver Sterbehilfe können jederzeit widerrufen werden. Einer verdienstvollen Freundin zum Gedenken M itte Dezember verschied unsere langjährige Kassiererin Lucie Kieffer-Trempeck im Alter von 78 Jahren. Ihre Urne wurde im Familiengrab auf dem Kirchhof in Lasauvage beigesetzt. Lucie Kieffer gehörte dem Vorstand der Sektion während 30. Jahren an und war die treibende Kraft, wenn es galt, die Mitglieder zu betreuen und Tombolas vorzubereiten. Wir wussten von Ihrem heimtückischen Leiden trotzdem war sie immer bereit, mit anzupacken. Sie blieb dem LRIV treu bis zur letzten Stunde. Ihren Hinterbliebenen entbieten wir unser tiefes Beileid. Wir werden Lucie ein ehrendes Andenken bewahren. LRIV-Sektion Differdingen

22 Rentnerstëmm Nr Freizeiträtsel

23 Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR Veranstaltungskalender der Sektionen Sektion Beles/Zolver Die Generalversammlung findet am Sonntag, den 26. März 2017 im»café Boulodrome«in Beles/Metzerlach statt. Anfang Uhr. Keiner ist zu jung, Mitglied des LRIV zu werden! Der Lëtzebuerger Rentner- und Invalidenverband setzt sich für die Interessen der Unfall-, Invaliden- und AItersrentner sowie ihren Hinterbliebenen ein, indem er eine Beratungsstelle unterhält, wo die Interessenten in allen Fragen der sozialen Sicherheit und einer sinnvollen Freizeitgestaltung beraten werden. Für Mitglieder werden gemütliche Nachmittage, Feste und Ausfahrten organisiert. Die»Rentnerstëmm«, die LRIV-Informationsbroschüre, erscheint vierteljährlich und wird gratis an alle Mitglieder verteilt. Anmeldung zum Beitritt: Name: Vorname: Straße: Plz: Geburtsdatum: Unterschrift: Ortschaft: Nr. Jahresbeitrag pro Mitglied: 6.- Euro. Einsenden an LRIV - B.P. 421 L-4005 Esch/Alzette. Unsere Frühjahrsmatinee findet am 7. Mai 2017, ebenfalls im»café Boulodrome«statt. Einladungen sind unterwegs. Sektion Rodange Die Generalversammlung findet am Sonntag, den 9. April 2017 im Centre Culturel, rue Dr Gaasch statt. Anfang Uhr. Sektion Sanem (Suessem) Die Generalversammlung findet am 19. März 2017 im Centre Culturel (Porte Ouverte) um statt. Sektion Tetingen Die Generalversammlun findet am Sonntag, den 9. April 2017 in der»schungfabrik«statt. Anfang: Uhr.

24 Die Verbandsleitung lädt alle Sektionsmitglieder und Freunde des Verbandes herzlich auf ihre Oster-Matinee ein, welche am Donnerstag, dem 13. April 2017 in der Sporthalle in Esch-Lallingen stattfindet. Anfang Uhr. Eine schöne Tombola steht zum Verkauf. Alle Mitglieder und Freunde erhalten ein belegtes Brötchen und zwei Ostereier gratis. Für Tanz und musikalische Unterhaltung ist bestens gesorgt Busverbindungen ab Esch/Gare und Uhr nach Lallingen Station:»Sportshaal«

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