Alkohol und Politik. Das Magazin der EAV. Mai Totalrevision des Alkoholgesetzes Ständerat für Ausbeutebesteuerung

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1 Mai Das Magazin der EAV Alkohol und Politik Totalrevision des Alkoholgesetzes Ständerat für Ausbeutebesteuerung und Mindestpreis Im Gespräch Marina Carobbio Guscetti, Nationalrätin und Präsidentin der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik Alkohol und Nacht Probleme und Lösungsansätze International Alkohol, die EU und die Schweiz EAV/EZV Auftrag und Aufgaben der Sektion Tabak- und Bierbesteuerung der Oberzolldirektion

2 Mai Inhaltsverzeichnis 3 Es wächst zusammen, was zusammengehört 4 «Die Reformen zum erfolgreichen Abschluss führen» 6 Ständerat für Ausbeutebesteuerung und Mindestpreis 8 Auch die Alkoholverordnungen werden totalrevidiert 10 «Etwas stimmt nicht, wenn Alkoholpreise stärker sinken als Nahrungsmittelpreise» Gespräch mit Nationalrätin Marina Carobbio Guscetti 12 Die dunkle Seite des Alkohols 15 Alkohol in der Nacht: internationaler Expertenaustausch in Stockholm 16 Das Nationale Programm Alkohol zieht (Zwischen-) Bilanz 17 Export: Chancen und Risiken für die Schweizer Spirituosen 20 Gemeinsame Präsentation an der Gastromesse «Goûts & Terroirs» Der Betrieb Schachen an den «Europäischen Tagen des Denkmals 2012» 24 Der Alkohol, die EU und die Schweiz 28 Abschaffung des Branntweinmonopols in Deutschland 30 Das «Soufflé glacé à l Absinthe» 32 Die EAV und die Reorganisation der 1920er-Jahre 33 Incoraggiamento a una produzione di qualità 34 Praktische App für die Spirituosenherstellung 36 Die Sektion Tabak- und Bierbesteuerung stellt sich vor 38 Das 125-Jahr-Jubiläum der EAV im Rückblick Impressum Herausgeberin Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) Länggassstrasse 35, CH-3000 Bern 9 info@eav.admin.ch Redaktion Kommunikation EAV/ Yvonne Mäder-Bogorad Übersetzungen Sektion Sprachdienste EFD Vertrieb BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern, Fax: Internetseite: verkauf.zivil@bbl.admin.ch Art.-Nr.: /13D Bestellen oder ändern Sie Ihr Abonnement online: Unter können Sie mit der Artikel-Nummer den Antworttalon abrufen, diesen ohne grossen Aufwand ausfüllen und per absenden. 2

3 Das Magazin der EAV 1/ Editorial Es wächst zusammen, was zusammengehört Die EAV feierte letztes Jahr ihr 125-jähriges Bestehen. Aber damit nicht genug: 2012 stand auch im Zeichen der nunmehr seit 125 Jahren andauernden besonderen Beziehung zwischen der EAV und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Schon 1887, als die noch junge EAV daran war, festen Boden unter den Füssen zu gewinnen, wurde sie von der Zollverwaltung bei der Bearbeitung von Rückerstattungen und bei der Erteilung von Denaturierungsbewilligungen unterstützt. Hand in Hand organisierten die beiden Schwesterverwaltungen des Finanz- und Zolldepartementes (heute: EFD) schrittweise die Erhebung der neuen Monopolabgaben an der Grenze und im Inland. Die operative Nähe, die im Laufe der Zeit noch enger wurde, gab immer wieder neuen Fusionsideen Auftrieb. Unzählige Male wurde ein Zusammenschluss erwogen und diskutiert, aber nie in die Tat umgesetzt. Bisher. Heute steht der im Zuge der Totalrevision des Alkoholgesetzes gereifte Entschluss des EFD, Alkohol und Tabak unter einem Dach nämlich demjenigen der EZV unterzubringen, kurz vor seiner Verwirklichung. So wächst schliesslich zusammen, was zusammengehört. Vorbehältlich der Beschlüsse des Parlamentes nimmt die EAV entschlossen Kurs Richtung EZV. Die Zusammenarbeit zwischen EZV und EAV wird auf allen Stufen vertieft. Die gemeinsamen Kontrollen vor Ort, der Austausch zwischen den Personaldiensten oder den Kommunikationsverantwortlichen sowie die Vernetzung im Informatikbereich sind Ausdruck dieser konsequenten Annäherung. Das «C 2 H 5 OH»-Magazin trägt zu diesem Vorhaben insofern bei, als es seine Leserschaft in zahlreichen Artikeln einlädt, die «zukünftige Familie der EAV» und deren weites Tätigkeitsfeld besser kennenzulernen. Es bringt beispielsweise ein Porträt der Sektion Tabak- und Bierbesteuerung der Oberzolldirektion (dem designierten «Bräutigam» der EAV), und in einem weiteren Artikel wird das Getriebe des Spirituosenexportes durchleuchtet. Über die Frage der Integration der EAV in die EZV hinaus, die auch in den nächsten Ausgaben einen wichtigen Platz einnehmen wird, beleuchtet das vorliegende «C 2 H 5 OH»-Magazin einige EAV- Thematiken aus einem internationalen Blickwinkel. Die schädlichen Trinkgewohnheiten, vorwiegend in den Nachtstunden, stellen die Schweiz und ihre Nachbarn gleichermassen vor grosse Herausforderungen. Diskussionen über Lösungsmöglichkeiten und der Austausch über praktische Erfahrungen finden auf der europäischen Ebene regelmässig statt: so im November 2012 in Stockholm. Auch in den Debatten rund um die Totalrevision des Alkoholgesetzes kommen die internationalen Regelungen und Mechanismen häufig zur Sprache insbesondere, wenn es um Steuerregimes und preisliche Massnahmen geht. Auf Anfrage der EAV hat die neue Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA) des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine Gesamtschau über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Alkoholbereich eingebracht. Fritz Etter seinerseits betont im ersten Interview, das er als neu ernannter Direktor der EAV dem «C 2 H 5 OH»-Magazin gibt, die enge Beziehung zwischen der EAV und der EZV, die sich mit jedem Tag noch mehr festigt. Er erklärt auch, inwiefern die Schweiz von den Kontakten profitiert, die sie im Alkoholbereich über die Landesgrenzen hinweg auf allen Stufen unterhält. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre. Nicolas Rion, Leiter Kommunikation 3

4 Mai EAV «Die Reformen zum erfolgreichen Abschluss führen» Seit Januar 2013 hat die EAV einen neuen Direktor. Fritz Etter folgt auf Alexandre Schmidt, der in die Berner Stadtregierung gewählt wurde. Der bisherige Vizedirektor ist ein ausgewiesener Kenner des Brennereiwesens und verfügt über ein breites Netzwerk im In- und Ausland. Mit dieser Nomination setzt der Bundesrat auf Kontinuität bei den eingeleiteten Reformen. EAV: Herr Etter, Sie sind ursprünglich Brennereiexperte, heute auf dem Chefsessel. Wie beurteilen Sie die Entwicklung der Alkoholpolitik, die Sie beinahe vier Jahrzehnte lang mitgestaltet haben? Fritz Etter: Die Alkoholpolitik des Bundes und die Aufgaben der EAV wurden seit 1887 immer wieder neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Als ich zur EAV kam, waren alle Brennereien plombiert. Heute sind sie es nur noch in Ausnahmefällen, und in Zukunft sollen sie gar von der direkten Aufsicht durch den Staat befreit werden. Ein weiteres Beispiel: Anfang der 80er-Jahre standen die neuen Discounter im Fokus. Durch gezielte Anpassungen des Alkoholgesetzes konnten schädliche Handelspraktiken unterbunden und der Werbung Grenzen gesetzt werden. Mit der laufenden Totalrevision des Alkoholgesetzes soll nun der Fokus von der einheimischen Produktion auf die Erhältlichkeit von Alkohol verlegt werden. Diese Anpassungsfähigkeit auf gesetzlicher Ebene wie auch in der Verwaltungspraxis ist das Erfolgsrezept der Schweizer Alkoholpolitik. Wo werden Sie als neuer EAV-Direktor die Schwerpunkte setzen? Die Kontinuität steht zualleroberst auf meiner Prioritätenliste. Die tiefgreifenden Veränderungen, die durch die Totalrevision des Alkoholgesetzes eingeleitet worden sind, will ich zielgerichtet weiterverfolgen und zum optimalen Abschluss bringen. Dabei ist die Sicherstellung des fachlichen Know-hows von grosser Bedeutung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Zusammenarbeit mit der EZV. Die Annäherung soll bis zur Integration auf allen Ebenen intensiviert werden. Ein zusätzliches wichtiges Projekt ist die Vorbereitung für die Privatisierung von Alcosuisse. Last but not least möchte ich in dieser Umbruchsphase den Austausch mit unseren Kunden, Partnern und Mitarbeitenden weiterhin aktiv pflegen und bei Bedarf zusätzlich vertiefen. Die Totalrevision des Alkoholgesetzes wird im Parlament debattiert. Was ist die Rolle der EAV in dieser Phase? Am 25. Januar 2012 hat der Bundesrat seine Botschaft verabschiedet. Seit diesem Entscheid befindet sich die Totalrevision des Alkoholgesetzes in der Zuständigkeit des Parlamentes. Die Aktivitäten der EAV beschränken sich auf eine Expertenrolle. Wenn das Parlament zusätzliche Erläuterungen benötigt, liefern wir die Zahlen, Fakten und Analysen. Gleichzeitig führen wir die internen Vorbereitungen im Hinblick auf den Vollzug der revidierten Gesetze, die Privatisierung von Alcosuisse und die Integration der EAV in die EZV weiter, ohne dass dabei den Entscheidungen im Parlament vorgegriffen wird. Reorganisationen sind für die Mitarbeitenden immer schwierig. Welche Konzepte und Instrumente haben Sie vorbereitet? Der Einsatz des Kaders sowie der Mitarbeitenden im Tagesgeschäft und in den Projekten ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Reorganisation. Die EAV funktioniert als Team. Mir ist es deshalb ein grosses Anliegen, dass die Mitarbeitenden stark in den Reorganisationsprozess eingebunden werden. Dazu gehört u. a. eine regelmässige, unmissverständliche und faire Kommunikation. Ein wichtiges Instrument ist der Einsatz der sogenannten «Navigatoren», die als Botschafter zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsleitung fungieren. Die «Navigatoren» vermitteln der Belegschaft Informationen aus der Geschäftsleitung, sammeln Fragen und Reaktionen aus der Belegschaft und bringen diese anonymisiert wiederum der Geschäftsleitung zur Kenntnis. So können Handlungsfelder identifiziert und entsprechende Massnahmen getroffen werden. 4

5 Das Magazin der EAV 1/ Verwaltungen sowie auch mit Verbänden in den Nachbarländern pflegt, sind dabei sehr wertvoll. Zahlen und Fakten, gesetzliche Bestimmungen und Verwaltungspraxis können innert kürzester Zeit über persönliche Kontakte in Erfahrung gebracht und mit den schweizerischen Daten, Vorschriften und Praktiken verglichen werden. Sie haben zum Ausbau des EAV-Netzwerkes in der Schweiz und im Ausland massgeblich beigetragen. Was kann die Schweiz von unseren Nachbarländern lernen, und wo können diese von unseren Erfahrungen profitieren? Nehmen wir nur zwei Vergleichspunkte, die bei der Totalrevision von grossem Interesse sind. Die deutsche Bundesregierung hat letzten November einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols verabschiedet. Die heute auf Süddeutschland beschränkten Brennrechte sollen ab 2018 auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt werden, und Brennereien sollen mittels eines einfachen Registrationsverfahrens zugelassen werden. In Frankreich wurde vor einigen Jahren die Kompetenz für die Aufsicht und Besteuerung von der Finanzverwaltung auf die Zollverwaltung übertragen. In unserem westlichen Nachbarland erheben die Brennereien die fiskalischen Abgaben ihrer Kunden und überweisen diese anschliessend der zuständigen Zollstelle. Im Zusammenhang mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes wird also intensiv und gegenseitig über die Grenzen geschaut. Die vielen Kontakte, die die EAV mit den Innerhalb der EAV haben Sie sich bis anhin vor allem mit der Spirituosenproduktion und -besteuerung beschäftigt. Wie stehen Sie zu Präventionsthemen? Alkohol ist ein fester Bestandteil unserer Kultur. Doch er richtet auch grossen Schaden an, wenn er in zu grossen Mengen, zu oft oder zu unpassenden Zeiten getrunken wird. Schätzungen gehen davon aus, dass in der Schweiz ca alkoholabhängige Menschen leben. Für die Gesellschaft entstehen Kosten in Milliardenhöhe. Ein gezieltes Engagement gegen Alkoholmissbrauch bleibt deshalb nach wie vor unverzichtbar. Der Fokus der EAV liegt dabei auf einem besseren Vollzug der im Alkoholgesetz verankerten Handels- und Werberestriktionen sowie der Jugendschutzbestimmungen, wie beispielsweise der Vorschriften über das gesetzliche Abgabealter. Die EAV setzt sich gleichzeitig für einen zweckmässigen und effizienten Einsatz von Steuergeldern im Bereich der Prävention ein. Beim Nationalen Programm Alkohol arbeiten wir sehr eng mit dem Bundesamt für Gesundheit, mit den Kantonen und zahlreichen Organisationen zusammen. Ziel ist es, dass die Konsumentinnen und Konsumenten sich der Zwiespältigkeit zwischen Genuss und Gefahr bewusst sind und mit dem Trinken von Alkohol sich selber und anderen keinen Schaden zufügen. Und der Mensch Fritz Etter ist er privat auch ein passionierter Spirituosenbrenner? So sehr mich das Brennereiwesen fasziniert und ich gerne ab und zu Edelbrände verkoste, verbringe ich meine Freizeit am liebsten mit meiner Familie und im Freundeskreis. Seit letztem Dezember geniesse ich zudem meine neue Aufgabe als Grossvater von Anina Leena. Ressourcen schöpfe ich in der Natur, in der wärmeren Saison beim Wandern, im Winter beim Skifahren. Ich bin zudem immer wieder in der Schweiz, in den umliegenden und auch in fernen Ländern auf Entdeckungstouren. 5

6 Mai Totalrevision des Alkoholgesetzes Ständerat für Ausbeutebesteuerung und Mindestpreis «Così deciso!»: Unter der Leitung seines italienischsprachigen Präsidenten Filippo Lombardi hat der Ständerat in der Frühjahrssession die Entwürfe für das Spirituosensteuergesetz (SpStG) und das Alkoholhandelsgesetz (AlkHG) beraten und verabschiedet. Der Erstrat hiess viele Vorschläge des Bundesrates gut. Er stimmte gleichzeitig aber auch gewichtigen Abänderungsanträgen im Bereich der Besteuerung und des Alkoholverkaufes zu. wird zuerst auf der Basis von Produktionsschätzungen und anschliessend auf der tatsächlichen Produktion erhoben) ersetzt werden (Anpassung der Art. 2, 4, 9, 12, 17a, 18, 19, 21 und 24 SpStG); abgelehnt wurde die von der WAK-S vorgeschlagene (Wieder-)Einführung der sogenannten «10-Liter-Regel» (Steuerbefreiung für 10 Liter reinen Alkohols: die Rohstoffe dürfen ausschliesslich inländisches Eigengewächs oder selbstgesammeltes inländisches Wildgewächs sein); der Bundesrat soll für den Verkauf von Alkohol einen alkoholgehaltabhängigen Mindestpreis festlegen (neuer Art. 8a AlkHG); Vergünstigungen sollen künftig für alle alkoholischen Getränke und zu jeder Tageszeit erlaubt werden (Art. 10 AlkHG). Nach mehr als vier Stunden intensiver Debatte verabschiedete der Ständerat am 20. März 2013 den SpStG-Entwurf mit 23 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen, den AlkHG-Entwurf mit 33 Stimmen ohne Gegenstimme bei 4 Enthaltungen. Branchenförderung und Jugendschutz Die vom Ständerat verabschiedeten Gesetzentwürfe beinhalten mehrere Abweichungen zur bundesrätlichen Botschaft und zu den Anträgen der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S): Im Bereich der Produktion soll die vorgeschlagene Steuerstaffelung (Art. 19 SpStG) durch die Ausbeutebesteuerung (die Spirituosensteuer Steuersatz und Testkäufe Neben diesen bedeutsamen Abänderungen folgte der Ständerat in vielen Punkten den Vorschlägen des Bundesrates und den Anträgen seiner vorberatenden Kommission, wenn auch zum Teil mit Anpassungen. Unter anderem: soll der Steuersatz unverändert auf 29 Franken pro Liter reinen Alkohols bleiben (Art. 16 SpStG); soll die Steuerbefreiung für Verluste, die insbesondere bei der Verarbeitung, Abfüllung oder Lagerung von Spirituosen oder Ethanol entstehen (Art. 18 Abs. 2 SpStG), nur für Steuer- und Verschlusslager sowie für Betriebe mit Verwendungsbewilligung gelten (neuer Art. 9 Abs. 5bis und Art. 21 Abs. 4bis SpStG); sollen die in Lebensmitteln enthaltenen Spirituosen künftig von der Steuer befreit werden (Art. 18 Abs. 1 Bst. f SpStG); sollen im Bereich der Werbung für die Spirituosen und für die übrigen alkoholischen Getränke unterschiedliche Vorschriften gelten (Art. 4 und 5 AlkHG); 6

7 Das Magazin der EAV 1/ soll die Umgehung des Abgabeverbotes (Weitergabe) untersagt werden (Art. 7 Abs. 2 AlkHG); soll zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Detailhandel der Verkauf von Alkohol verboten werden (Art. 10 Abs. 2 Bst. b AlkHG); soll für die Durchführung von Testkäufen eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden (Art. 13 AlkHG), allerdings soll bei Widerhandlungen nicht das Verkaufspersonal, sondern das Unternehmen ins Recht gefasst werden; soll Alcosuisse wie geplant veräussert und die restliche EAV anschliessend in die zentrale Bundesverwaltung überführt werden. Vorberatungen in der WAK-S Als Auftakt zur Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Totalrevision des Alkoholgesetzes führte die WAK-S eine Anhörung durch. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Spirituosenverband, der Schweizer Obstverband, die IG Detailhandel Schweiz, GastroSuisse, der Fachverband Sucht, Sucht Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände präsentierten am 15. Januar 2013 ihre wichtigsten Anliegen in Zusammenhang mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes. Die WAK-S ist anschliessend einstimmig auf die beiden Gesetzentwürfe eingetreten. Nun kommt der Nationalrat Die Debatten setzen sich nun im Zweitrat fort. Am 13. Mai befasst sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit den vom Ständerat verabschiedeten Gesetzentwürfen. Wann sich das Plenum des Nationalrates zur Vorlage äussert, steht zurzeit noch nicht fest. Nicolas Rion Weitere Informationen in Zusammenhang mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes finden Sie unter: > Totalrevision Alkohol und Tabak unter einem Dach Der Grundsatzentscheid vom 7. September 2011, die EAV in die EZV zu integrieren, wurde am 24. Januar 2013 konkretisiert: Was nach der Privatisierung von Alcosuisse und dem Inkrafttreten der revidierten Alkoholgesetzgebung von der EAV übrig bleibt, wird den Kern der neuen Abteilung «Alkohol und Tabak» bilden, die innerhalb der neu zu schaffenden Hauptabteilung «Abgaben» der Oberzolldirektion (OZD) angesiedelt wird. Vier Gesetze werden von dieser künftigen EZV-Abteilung gemeinsam vollzogen werden: das Biersteuer-, das Tabaksteuer-, das Spirituosensteuer- sowie das Alkoholhandelsgesetz. Dieser Entscheid von EFD-Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf stützt sich auf umfassende, unter der Leitung des EFD-Generalsekretärs durchgeführte Analysen. Nach der Inventarisierung der bestehenden EAV- und EZV-internen Arbeitsabläufe waren mögliche Synergien identifiziert und danach mehrere Organisationsvarianten einer vertieften Prüfung unterzogen worden. Die Bündelung des Vollzuges der Verbrauchssteuern unter dem Dach EZV eröffnet zahlreiche interessante Perspektiven und führt unter anderem zu Synergien im Bereich der Steuererhebung, der Kundenverwaltung und der Kontrolle. Dadurch wird der administrative Aufwand für Wirtschaft und Behörden vermindert. Die Vorbereitungsarbeiten für diese umfangreiche Reorganisation verlaufen parallel zur Behandlung der Totalrevision des Alkoholgesetzes im Parlament, greifen dieser jedoch in keiner Weise vor. Im Projekt AlcoZoll werden nun die künftigen Kernprozesse und Strukturen konkretisiert. Gleichzeitig wird die Überführung der Querschnittsbereiche EAV in die Querschnittsbereiche der EZV oder anderer entsprechender Bundesämter geplant. Die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Privatisierung von Alcosuisse setzen sich ebenfalls fort. Bis zum Inkrafttreten der revidierten Alkoholgesetzgebung bleibt die EAV eine Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Bundesrat wird im Rahmen des Integrationsprozesses auch über den Standort der neuen Abteilung zu entscheiden haben. Dies wird jedoch erst der Fall sein, wenn sich die eidgenössischen Räte zur Totalrevision des Alkoholgesetzes geäussert haben. Beim Entscheid ist der Generierung von Synergieeffekten ein hohes Gewicht beizumessen. Allerdings wird dies nicht das alleinige Kriterium sein. So können neben regionalpolitischen Überlegungen (Abbildung der Sprachregionen; Ausgleich verlorener bzw. bedrohter Bundesarbeitsplätze) auch die Erreichbarkeit der Verwaltungseinheit für die Kundschaft oder das Einzugsgebiet der Personalrekrutierung mitentscheidend sein (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom zur Motion Joder Die Eidgenössische Alkoholverwaltung muss in Bern bleiben). 7

8 Mai Totalrevision des Alkoholgesetzes Auch die Alkoholverordnungen werden totalrevidiert Parallel zu den Gesetzesberatungen im Parlament werden auch die Alkoholverordnungen grundlegend revidiert. Die Vorarbeiten in der EAV für die neuen Alkoholverordnungen hängen inhaltlich und terminlich direkt von den Entscheiden zur Totalrevision des Alkoholgesetzes im Parlament ab. Am 25. Januar 2012 verabschiedete der Bundesrat die Entwürfe des Spirituosensteuergesetzes (SpStG) und des Alkoholhandelsgesetzes (AlkHG) zuhanden des Parlamentes. Die beiden Gesetzentwürfe delegieren, wie das heutige Alkoholgesetz, die Regelung gewisser Fragen an den Bundesrat. Auf die zwei geplanten Gesetze sollen eine Spirituosensteuerverordnung (SpStV) und eine Alkoholhandelsverordnung (AlkHV) folgen. Was kommt ins Gesetz, was in die Verordnung? Die Frage, ob eine Bestimmung der totalrevidierten Alkoholordnung im Gesetz oder in einer Verordnung verankert wird, entscheidet grundsätzlich das Parlament. Der Bundesrat hat in seinen Gesetzentwürfen konkrete Vorschläge unterbreitet. So sollen beispielsweise die Einzelheiten des Steueranmeldeverfahrens und die Gebühren nicht im SpStG, sondern in der SpStV geregelt werden. Gemäss den Entwürfen erfolgt die Delegation von Detailregelungen an den Bundesrat entweder ausdrücklich in einer Gesetzesbestimmung zum Beispiel: «Der Bundesrat regelt die Einzelheiten der Steueranmeldeverfahren.», Art. 24 Abs. 5 SpStG oder pauschal mit dem Satz: «Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.» (Art. 58 SpStG; Art. 20 Abs. 1 AlkHG). Für die Steueranmeldung etwa soll in der Verordnung festgelegt werden, welche formalen (elektronisch oder in Papierform) und inhaltlichen Anforderungen (Art, Alkoholgehalt und Anzahl Liter der effektiv hergestellten Spirituose) bestehen. Im Sinne einer Ausführungsbestimmung nach Art. 58 SpStG soll die Verordnung festlegen, was unter dem Begriff «ungeniessbar» in Art. 18 Abs. 1 Bst. c SpStG zu verstehen ist. Für Regelungsgegenstände, deren Änderung kurzfristig möglich sein muss, wird es für das SpStG zusätzlich eine Departementsverordnung geben. Dies ist zum Beispiel für die Methoden der Denaturierung der Fall, die aufgrund technologischer Neuerungen anzupassen sind (Art. 20 Abs. 2 SpStG). Sämtliche Verordnungen werden in enger Abstimmung mit der EZV erarbeitet. Thematische Vorbereitungen Das Projekt zur Schaffung der Verordnungen ist zunächst nach Gesetzen unterteilt. Die Themen der künftigen SpStV sind EAV-intern auf drei Arbeitsgruppen aufgeteilt worden. Die erste Gruppe kümmert sich um die Erarbeitung der materiellverwaltungsrechtlichen Bestimmungen. Die zweite deckt Querschnittsmaterien, wie Datenschutz, Gebühren, Betreibungen, Strafbestimmungen und Verwaltungsmassnahmen, ab. Eine dritte Gruppe schliesslich wird die Anpassungen für die Weisungen und das Handbuch für die Untersuchungsorgane (Roter Katalog) vornehmen. Sie kann mit der Arbeit erst beginnen, wenn die Regelungsdichte der Verordnung abschliessend festgelegt ist. Ein Entwurf für die AlkHV ist mit analoger Vorgehensweise ebenfalls in der Erarbeitung. Eine enge Koordination erfolgt mit mehreren Fachprojekten, die die Aufgaben und Abläufe der künftigen vollziehenden Organisation in der EZV vorbereiten und den entsprechenden Regelungsbedarf auf Verordnungsstufe identifizieren. Parlament gibt den Takt an Die von der EAV vorbereiteten Verordnungsentwürfe werden punktuell in den gesetzgeberischen Prozess einbezogen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine parlamentarische Kommission bei der Behandlung eines bestimmten Gesetzesartikels genauere Angaben zum Vollzug erhalten will. Die Entwürfe werden entsprechend den Entwicklungen im Parlament angepasst. Sie werden nach definitiver Verabschiedung der Gesetze im Parlament finalisiert und anschliessend, nach einer Anhörung, vom Bundesrat bzw. vom EFD verabschiedet. Miriam Sahlfeld 8

9 Das Magazin der EAV 1/ Übersicht Geplante Verordnungsänderungen gemäss Botschaft des Bundesrates Geltende Verordnungen in der Zuständigkeit der EAV Geplante Änderungen Alkoholverordnung des Bundesrates vom 12. Mai 1999 (SR ; AlkV) Verordnung des EFD vom 10. Juni 1997 über die als steuerbefreit anerkannten Fehlmengen von gebrannten Wassern in Steuer- und Verschlusslagern (SR ; Alkoholfehlmengenverordnung) Verordnung des Bundesrates vom 5. Juni 1989 über die Übernahme gebrannter Wasser durch die Alkoholverwaltung (SR ) Verordnung des EFD vom 29. Januar 1998 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für gebrannte Wasser (SR ) Verordnung des Bundesrates vom 12. Mai 2010 über die Vermögensausscheidung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zugunsten des Bundes (SR 689.3) Verordnung des Bundesrates vom 22. November 2006 über die Gebühren der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (SR 689.5; GebV-EAV) Verordnung des Bundesrates vom 9. September 1998 über das Finanz- und Rechnungswesen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (SR 689.7) Wird ersetzt durch zwei neue Verordnungen des Bundesrates: die SpStV und die AlkHV. Findet gemäss Art. 18 Abs. 2 E-SpStG Eingang in die SpStV auf Stufe EFD (SpStV-EFD). Wird bei Inkrafttreten des neuen SpStG entfallen. Für die einmalige Aufkaufaktion gemäss Art. 62 E-SpStG werden Übernahmepreis und Modalitäten in der EFD-Verordnung zum SpStG oder in einer speziellen EFD-Verordnung geregelt. Wird mit Abschaffung des Monopols und der Privatisierung von Alcosuisse gegenstandslos und mit Erlass der neuen SpStV-EFD aufgehoben. Wird mit Erlass der SpStV aufgehoben. Wird mit Erlass der SpStV aufgehoben. Neu werden die Gebühren in der Verordnung des Bundesrates über die Gebühren der Zollverwaltung geregelt. Wird mit Erlass der SpStV ersatzlos aufgehoben. Geltende Verordnungen in der Zuständigkeit anderer Bundesämter (nicht abschliessend) Geplante Änderungen Lebensmittelrecht Lebens- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 (SR ) Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über alkoholische Getränke (SR ) Art. 11 (Abgabe- und Anpreisungsbeschränkungen für alkoholische Getränke) wird aufgehoben. Der Inhalt ist neu in den Art. 5, 7 und 8 AlkHG geregelt. Art. 4 muss in Absprache mit dem EDI revidiert werden. Zollrecht Zollverordnung des Bundesrates vom 1. November 2006 (SR ; ZV) Verordnung des Bundesrates vom 4. April 2007 über die Verarbeitung von Personendaten in der Eidgenössischen Zollverwaltung (SR ) Verordnung des Bundesrates vom 4. April 2007 über die Gebühren der Zollverwaltung (SR ) Bislang keine Änderungen vorgesehen. Die Verordnung ist beim Zoll in Revision. Sie wird durch Anhänge betreffend Personendaten aus dem Anwendungsbereich des SpStG und des AlkHG ergänzt. Die Verordnung ist beim Zoll in Revision. Darin werden zukünftig die Gebührentatbestände geregelt. Mehr Informationen: Systematische Sammlung des Bundesrechts, 9

10 Mai Im Gespräch «Etwas stimmt nicht, wenn Alkoholpreise stärker sinken als Nahrungsmittelpreise» Marina Carobbio Guscetti befasst sich aus verschiedenen Perspektiven mit dem Thema Alkohol. Als praktizierende Ärztin für Allgemeinmedizin behandelt sie alkoholbedingte Krankheiten. Als Präsidentin der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS-CPA) engagiert sie sich für eine wirksame Alkoholprävention. Auf die Totalrevision des Alkoholgesetzes nimmt die Tessiner Nationalrätin und Vizepräsidentin der SP, als Präsidentin der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) und als Mitglied der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) Einfluss. EAV: Das Nationale Programm Alkohol (NPA) wurde um vier weitere Jahre verlängert. Welches sind die Schwerpunkte? Marina Carobbio Guscetti: Vordringlich scheinen mir eine Fokussierung des Programms und damit ein gezielterer Einsatz der Ressourcen zu sein. Mit dem NPA wurden zu viele Ziele verfolgt. Das ermöglichte eine umfassende Prävention, schränkte aber gleichzeitig die Wirksamkeit der einzelnen Massnahmen erheblich ein. Mit der Reduktion des NPA auf drei strategische Ziele wurde der wichtigste Schritt bereits getan. Besonderen Handlungsbedarf sehe ich zudem bei der Sensibilisierung der über 35-jährigen Männer für die Schädlichkeit des missbräuchlichen Alkoholkonsums. Diese Bevölkerungsgruppe konsumiert chronisch viel Alkohol, ist aber mit Präventionsbotschaften nur sehr schwer erreichbar. Die FinDel erwartet, dass die Totalrevision des Alkoholgesetzes zu deutlich vereinfachten Strukturen im Vollzug führt (Bericht 2009). Wie beurteilen Sie die organisatorischen Entscheidungen des Bundesrates? Eine Vereinfachung von Strukturen ist grundsätzlich zu begrüssen, wenn damit Synergien genutzt werden können und die Effizienz gesteigert werden kann. Im vorliegenden Fall schätze ich es allerdings und zwar insbesondere auch als Mitglied der SGK-N als kritisch ein, wenn klar präventive Aufgaben wie die Kontrolle der Einhaltung der Werbevorschriften bei einer Verwaltungseinheit liegen, die vornehmlich finanzielle Interessen verfolgt. Eine solche Aufgabe wäre eindeutig beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) anzusiedeln. Neben der Verhaltensprävention gibt es auch verhältnispräventive Massnahmen, und diese sollten aus einem gesundheitspolitischen Blickwinkel heraus umgesetzt werden. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes forderte die SP den Bundesrat auf, mehr Sanktionsmechanismen einzuführen. Wo fehlen aus Ihrer Sicht strengere Regelungen? Es geht weniger um Sanktionsmechanismen als um Massnahmen der strukturellen Prävention: So fordere ich zusammen mit der NAS-CPA, dass seriös über mögliche preisliche Massnahmen nachgedacht wird, die den übermässigen Konsum von Billigstalkohol durch Risikokonsumierende zu vermeiden helfen, ohne dabei den qualitäts- und genussorientierten Konsumenten oder den einheimischen Produzenten zu schaden. Darüber hinaus ist eine Anpassung der Spirituosensteuer dringend angezeigt: Diese wurde seit 1999 nicht mehr der Teuerung angepasst, wohingegen die Kaufkraft stetig zugenommen hat Alkohol wurde in den letzten Jahren also immer billiger. Schliesslich wären auch strengere Werbevorschriften aus präventiver Sicht sinnvoll. Jugendliche reagieren besonders stark auf Lifestyle-Werbung für alkoholische Getränke, die anstelle des Produktes ein positives Lebensgefühl in den Vordergrund stellt. Christophe Darbellay äusserte sich im «C 2 H 5 OH»- Magazin, Oktober 2012, zu den Alkoholpreisen. Zitat: «Ein Apfel kostet eindeutig weniger als ein Bier.» Was sagen Sie dazu? Das hängt wohl davon ab, welche Äpfel mit welchem Bier verglichen werden. Wenn Präventionsfachleute darauf hinweisen, dass ein Bier günstiger zu haben ist als ein Apfel, geht es ihnen doch hauptsächlich um die Feststellung, dass der Alkohol aufgrund der steigenden Kaufkraft zunehmend günstiger wird und dass mit der Preispolitik etwas nicht stimmen kann, wenn die Alkoholpreise stärker sinken als die Nahrungsmittelpreise. Diese Entwicklung geht aus gesundheitspolitischer Sicht in die falsche Richtung. 10

11 Das Magazin der EAV 1/ man der Meinung, dass der übermässige Alkoholkonsum bei Jugendlichen mit Tendenz zum sogenannten Binge Drinking besser bekämpft werden kann, wenn die Alterslimite nicht je nach Alkoholgehalt der Getränke unterschiedlich ist, wie dies in den meisten anderen Kantonen der Fall ist. Es zeigt sich aber, dass eine solche einheitliche Regelung nur funktioniert, wenn gleichzeitig vermehrt präventive Massnahmen eingesetzt werden. Die Wirksamkeit solcher Massnahmen im Kanton hängt auch von den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene ab; sowohl Mindestpreise oder eine Lenkungsabgabe als auch strengere Werbevorschriften würden den Jugendschutz im Kanton Tessin zusätzlich verstärken. Als Hausärztin sind Sie nahe an der Bevölkerung und deren gesundheitlichen Problemen. Welche Probleme stellen Sie im Zusammenhang mit Alkohol fest? Problematisch ist vor allem der chronische Alkoholkonsum, der schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann, problematisch sind aber auch die indirekten gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen von missbräuchlichem Alkoholkonsum: bei physischer und psychischer Gewalt in der Familie, bei Schlägereien unter Alkoholeinfluss, die blutig enden, oder bei Arbeitsunfähigkeit eines alkoholabhängigen Patienten. Der übermässige, missbräuchliche Alkoholkonsum steigt auch bei den Jugendlichen an und führt in vermehrtem Masse zu gefährlichen Alkoholvergiftungen (Stichwort: Binge Drinking). Im Tessin werden an unter 18-Jährige gar keine alkoholischen Getränke mehr verkauft. Hat sich durch diese Massnahme etwas geändert? Das Verbot des Alkoholverkaufes an unter 18-Jährige war im Kanton Tessin schon immer im Gesetz verankert, und es wurde bei einer Gesetzesrevision 2011 bestätigt. Gleichzeitig wurden verschiedene Massnahmen zum Jugendschutz eingeführt (Verbot von Happy Hours und Billigangeboten). Im Tessin ist Sie sind Politikerin, Hausärztin und Präsidentin einer Präventionsorganisation. Gibt es zwischen diesen Funktionen manchmal Interessenkonflikte? Die NAS-CPA ist keine Präventionsorganisation, sondern eine Koordinationsstelle, die Suchtfachleute mit Akteuren der Zivilgesellschaft zusammenbringt also mit Jugendverbänden, Lehrern, Ärzten, Apothekern, Sozialarbeitern usw. Insofern sehe ich meine Person in der NAS-CPA mindestens «doppelt» vertreten. Aber klar: In der Suchtpolitik treffen so viele Akteure, gesellschaftliche Probleme und Interessen aufeinander, dass es immer auch zu Konflikten kommt. Und dort setzt ja genau die Arbeit als Politikerin an: Es gilt, nach konsensfähigen Lösungen zu suchen, die fachlich breit abgestützt, gesellschaftlich akzeptiert und politisch überzeugend sind. Verraten Sie uns zum Schluss, ob bei Carobbios zu Hause auch mal ein guter Tessiner Tropfen auf den Tisch kommt? Bei einem Abendessen bei Freunden trinke ich gern ein Glas Wein. In meiner nahen Verwandtschaft und in meiner Umgebung gibt es auch einige, die Wein für den Eigengebrauch produzieren. Und trotzdem bin ich der Meinung, dass verstärkte Massnahmen zur Prävention von missbräuchlichem Alkoholkonsum notwendig sind dies widerspricht dem gelegentlichen und kontrollierten Genuss eines Glas Weines nicht. Das Interview wurde im Februar 2013 schriftlich geführt. 11

12 Mai Alkoholmarkt Die dunkle Seite des Alkohols In der Nacht sind alle Katzen grau. Bei den Menschen stimmt das zum Glück nicht. Die Mehrheit der Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmer amüsiert sich, ohne gleich über die Stränge zu hauen und sich oder anderen zu schaden. Leider vertragen sich Nachtleben und Alkohol aber nicht immer so gut. tungspersonal. Und zwar in einem solchen Ausmass, dass bei Nachteinsätzen immer häufiger die Polizei beigezogen wird. Im Fokus der Kritik stehen die 24-Stunden-Gesellschaft und das sogenannte «Rauschtrinken» (Binge Drinking). Gewaltakte und Sachbeschädigungen als Folge von Alkoholgenuss fallen heute stärker auf als früher: entweder weil sie häufiger vorkommen oder weil die Medien sie breiter ausschlachten. Das Phänomen tritt vor allem abends und nachts gehäuft auf. Das führt insbesondere in den Städten zu einem wachsenden Gefühl der Unsicherheit, was unter anderem im «Pulsmesser 2012» des Konsumentenforums kf seinen Niederschlag gefunden hat. Direkte und indirekte Folgen In den letzten Jahren hat die Zahl der Alkoholvergiftungen signifikant zugenommen. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist beispielsweise zwischen 2005 und 2007 eine Erhöhung um 16 Prozent zu verzeichnen. In Zürich ist die Anzahl ärztlicher Behandlungen wegen Alkohol- und/oder Drogenkonsums jedes Jahr im Schnitt um 5 Prozent gestiegen. Der Alkohol verbucht mit drei von vier Fällen den Löwenanteil an dieser Zunahme. Alkohol erweist sich auch als problematischer, denn er führt zu gewalttätigem Verhalten gegenüber dem Ret- Nicht nur die Volksgesundheit, sondern auch die öffentliche Sicherheit leidet unter den nächtlichen Alkoholexzessen. In Lausanne beispielsweise verdoppelten sich von 2000 bis 2010 insbesondere die nächtlichen Polizeieinsätze infolge Tätlichkeiten. Eine Umfrage des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aus dem Jahr 2007 bei der Kantonspolizei Bern ergab, dass in 40 Prozent der Fälle von Gewalt eine oder mehrere alkoholisierte Personen involviert waren. Das Suchtmonitoring Schweiz, das 2012 vom BAG publiziert wurde, bestätigt diese Aussage: Es kommt zum Schluss, dass 15- bis 29-Jährige, die übermässig Alkohol konsumiert haben, sechs Mal häufiger in tätliche Auseinandersetzungen verstrickt sind. Es gibt weitere aktuelle Fakten: Diese liefert die Auswertung von 2012 von Denis Ribeaud, Professor für Soziologie der ETH Zürich, im Rahmen des nationalen Programms Jugend und Gewalt. Er kontastiert, dass sich in den letzten 20 Jahren die Gewalt im öffentlichen Raum bei Jugendlichen verdoppelt hat. Den Hauptgrund für diesen starken Anstieg sieht er in der 24-Stunden-Gesellschaft und der damit verbundenen dauerhaften Erhältlichkeit von Alkohol. Gründe dafür sind die zunehmende Mobilität der Jugendlichen wegen des Ausbaus des ÖV-Angebots und die liberalen Öffnungszeiten der Gastrobetriebe. Die Abfallproblematik im öffentlichen Raum ist eine weitere, wenn auch weniger spektakuläre Folge des nächtlichen Alkoholkonsums gaben 38 Prozent der jungen Schweizerinnen und Schweizer im Alter zwischen 15 und 24 Jahren an, regelmässig in Parks und auf öffentlichen Plätzen Alkohol zu trinken. Bei den 16- bis 19-Jährigen waren es sogar 60 Prozent. 12

13 Das Magazin der EAV 1/ Da Alkoholtrinken unter freiem Himmel regelmässig viel Abfall hinterlässt, explodieren die Kosten für die Kehrichtabfuhr in den betroffenen Städten förmlich. Bundesrat schlägt Einführung eines «Nachtregimes» vor Gestützt auf die Feststellung, dass die meisten der direkt oder indirekt durch einen problematischen Alkoholkonsum verursachten Probleme sich nachts stellen, hat der Bundesrat im Entwurf für ein neues Alkoholhandelsgesetz die Einführung eines «Nachtregimes» vorgeschlagen. In seiner Botschaft schlägt er vor, den Alkoholverkauf im Detailhandel und Sonderangebote, wie beispielsweise Happy Hours, in den öffentlichen Gaststätten zwischen 22 und 6 Uhr zu verbieten. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat vor, das generelle Verbot von Lockvogelangeboten für Spirituosen beizubehalten. Damit wird eine bewährte Massnahme des bisherigen Alkoholgesetzes mit dem neuen «Nachtregime» kombiniert. Es geht also nicht darum, den Verkauf und den Konsum von Alkohol in der Nacht zu untersagen, sondern darum, den Zugang zu Alkohol in der Nacht physisch und finanziell zu erschweren. Die Massnahmen sollen schweizweit gelten; Kantone und Gemeinden könnten bei Bedarf weiter gehende Einschränkungen anordnen. Das Beispiel der Schweizer Städte Nicht nur der Bundesrat will handeln. Mehrere Schweizer Gemeinden haben bereits zeitliche und örtliche Einschränkungen für den Verkauf und den Konsum von Alkoholika erlassen. In Genf darf der Detailhandel schon seit 2005 zwischen 21 und 7 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Chur verbietet seit 2008 von 0.30 bis 7 Uhr den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum; das Verbot ist allerdings auf Wohnquartiere beschränkt. Explizites Ziel ist die Bekämpfung von Lärm- und Abfallimmissionen. Die Stadt Dübendorf im Kanton Zürich untersagt den unter 16-Jährigen seit Anfang 2013 den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. Diese Massnahme ist auf die gesetzlichen Altersbeschränkungen für die Alkoholabgabe, nämlich 16 Jahre für Bier und Wein und 18 Jahre für gebrannte Wasser, abgestimmt. Am Beispiel der Stadt Lausanne lässt sich der aktuelle Trend besonders deutlich aufzeigen. Die Stadtregierung schlug im Herbst 2012 infolge der markanten Zunahme der oben beschriebenen Immissionen eine Reihe von Massnahmen vor, um das ausufernde Nachtleben und den damit verbundenen Alkoholkonsum in den Griff zu bekommen. Zu den ab Frühjahr 2013 geltenden Massnahmen gehören namentlich ein Verkaufsverbot im Detailhandel am Freitag- und am Verkauf (Detailhandel) Ausschank (Gastronomie) Konsum Angers Verbot im Stadtzentrum von 22 bis 7 Uhr Entsprechend den Öffnungszeiten der öffentlichen Gaststätten Verbot des Mitführens und des Konsums von Alkohol im Stadtzentrum Toulouse Verbot werktags ab 2 Uhr und am Wochenende ab 3 Uhr Entsprechend den Öffnungszeiten der öffentlichen Gaststätten Verbot im Kern des Stadtzentrums («hypercentre») Aix-en-Provence Verbot von 21 bis 8 Uhr Entsprechend den Öffnungszeiten der öffentlichen Gaststätten La Rochelle Entsprechend den Öffnungszeiten der öffentlichen Gaststätten Verbot im Stadtzentrum Nizza Verbot ab 22 Uhr Entsprechend den Öffnungszeiten der öffentlichen Gaststätten Verbot im öffentlichen Raum von 20 bis 5 Uhr Beispiele von Regelungen des nächtlichen Alkoholverkaufs und -konsums in französischen Städten. 13

14 Mai Samstagabend ab 18 Uhr, die Schliessung der Nachtlokale um 3 Uhr (mit der Möglichkeit einer Verlängerung) sowie gewisse örtliche Einschränkungen des Alkoholkonsums, die noch definiert werden müssen. Die Lausanner Verantwortlichen sind sich bewusst, dass die nächtlichen Störungen die Folge einer Konstellation verschiedener Faktoren sind, die sich nicht nur auf den Alkohol beschränken. Bald wird deshalb der Ruf nach weiteren Massnahmen laut werden, wie beispielsweise nach einer besseren Ausbildung des Sicherheitspersonals. Bericht des Städteverbandes zum Nachtleben Seit dem vergangenen Sommer beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe des Schweizerischen Städteverbandes mit den Herausforderungen des städtischen Nachtlebens. Der Bericht «Städtisches Nachtleben. Situationsanalyse und mögliche Vorgehensweisen» zeigt auf, welche Grundsatzfragen sich stellen, und listet im Sinne eines Ideenpools Beispiele von Massnahmen auf, wie sie verschiedene Städte anwenden. In Bezug auf den Alkohol listet der Bericht Ideen auf, die einzelne Städte bereits umsetzen. Zu erwähnen sind die landesweiten Testkäufe zur Überprüfung, ob der Jugendschutz eingehalten wird, oder die Vereinbarungen, die mit Händlern getroffen wurden. Coop hat beispielsweise in der SBB-RailCity Luzern die günstigste Biersorte aus dem Sortiment genommen. Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite des Städteverbandes verfügbar: Europäischer Trend Denselben Trend wie in der Schweiz kann man in der EU, insbesondere in Frankreich, beobachten. Auch dort werden vor allem lokale Massnahmen getroffen (siehe Tabelle S.13). Ob Massnahmen, die auf die Einschränkung der Erhältlichkeit von Alkohol in der Nacht abzielen, Erfolg haben, hängt sowohl in der Schweiz als auch in ihren Nachbarländern von der Art und der Umsetzung der gewählten Massnahmen ab; entscheidend sind aber auch die politische Kohärenz und die Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten. Nessim Ben Salah 14

15 Das Magazin der EAV 1/ Alkoholmarkt Alkohol in der Nacht: internationaler Expertenaustausch in Stockholm Das niederländische Institut für Alkoholpolitik STAP organisierte im November 2012 in Stockholm die zweite internationale Konferenz zur «Durchsetzung der Alkoholgesetzgebungen». Das Thema lautete: «Reduktion von Trunkenheit und durch Ausschank an Betrunkene bedingter Gewalt». Die Schweiz war mit Vertretern der EAV, der Städte Bern und Zürich sowie mit Präventionsexperten präsent. Ziel der diesjährigen Konferenz war insbesondere der Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur Frage des Ausschankes von Alkohol in Gastrobetrieben in den Abend- und Nachtstunden. Die Teilnehmenden aus den skandinavischen Ländern, den Niederlanden, Grossbritannien, Litauen, Spanien, den USA und der Schweiz gewannen aus Praxisbeispielen ihrer Kollegen Erkenntnisse darüber, wie anderswo mit der Problematik umgegangen wird und wie die verschiedenen Gesetzgebungen zu ganz unterschiedlichen Massnahmen führen können. Ausgangslage so unterschiedlich wie die Länder Viele europäische Staaten kennen bereits ein Alkoholverkaufsverbot im Detailhandel oder an Bahnhöfen. Vielerorts ist es zudem unter anderem in Clubs und Diskotheken verboten, Alkohol an Betrunkene auszuschenken. Letztere Massnahme nimmt das Barpersonal in besonderem Masse in die Pflicht. Es muss kontrollieren, ob jemand noch mehr Alkohol verträgt und für wen der Alkohol gekauft wird. Die Eingangskontrolle entbindet in den skandinavischen Ländern den Betrieb nicht von der Kontrolle bei Abgabe des Getränks. Aus diesem Grund können etwa in schwedischen Clubs nach ein Uhr nachts keine Spirituosen in Flaschen mehr bestellt werden, sondern nur noch Champagner in Flaschen oder einzelne Drinks. Die Stockholmer Polizei präsentierte ihr Modell, das Wachpersonal grosser Clubs zu besonderen Kursen zu verpflichten und ein Notrufsystem mit diesen speziell ausgebildeten Personen zu unterhalten, um bei Eskalationen zeitnah einschreiten zu können. Und die USA stellten ihre Massnahmen zur Bekämpfung des Alkohols im Strassenverkehr vor. Wegen der strengen Verkaufsauflagen in vielen Staaten wird beispielsweise nur noch in lizenzierten Betrieben an über 21 jährige Alkohol verkauft wird Alkohol von volljährigen Personen gekauft und dann in Privaträumen ausgeschenkt. Die Behörden haben wegen solcher Mittelsmänner auch den Verkauf von grossen Gebinden verboten. Schweizer Beiträge Die Schweizer Beiträge in Stockholm stiessen auf grosses Interesse: zum Beispiel das von Rebekka Hofmann von der Zürcher Polizei vorgetragene Referat zu den Ausnüchterungszellen, den sogenannten «Drunk Tanks», weil die Nutzer die Kosten für diese Ausnüchterungskur selber übernehmen müssen. Dieses Element mit Strafcharakter ist in anderen Ländern nicht bekannt. Die Berner Erfahrung, Gewalt durch die Intervention von Streetworkern zu verhindern und eine friedliche Party-Atmosphäre zu fördern, ohne zielgerichtet den Alkoholkonsum Jugendlicher zu unterbinden, wurde ebenfalls neugierig aufgenommen. Die Schweizer Delegation konnte aus den verschiedenen Referaten und Workshops wertvolle Informationen für die Praxis in der Schweiz mitnehmen und ihrerseits ihr Wissen bezüglich des Themas «Alkoholkonsum im öffentlichen Raum» an die anderen Teilnehmenden weitergeben. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Teilnehmerstaaten eine Zusammenarbeit mit den Abgabestellen und den Konsumenten anstreben, um wiederkehrende Verletzungen der Alkoholgesetzgebung zu vermeiden. Miriam Sahlfeld 15

16 Mai Alkoholmarkt Das Nationale Programm Alkohol zieht (Zwischen-)Bilanz Im Mai 2012 hat der Bundesrat das Nationale Programm Alkohol (NPA) um weitere vier Jahre verlängert ( ). Die bereits umgesetzten Projekte und die verstärkte Vernetzung der Akteure bilden eine solide Grundlage für die fortgesetzten Anstrengungen zur Verminderung des problematischen Alkoholkonsums. Sprechen auch Sie über Alkohol! Die nächste Dialogwoche Alkohol findet vom 18. bis 26. Mai 2013 statt. Seit 2008 begleitet die Vision «Wer alkoholische Getränke trinkt, tut dies ohne sich selber und anderen Schaden zuzufügen» die Aktivitäten des NPA. In der Umsetzung soll die Expertise der Akteure aus dem Alkoholbereich (Bundesämter, Kantone, Nichtregierungsorganisationen) zielorientiert eingesetzt werden. Gleichzeitig sollen Synergien genutzt und soll die Zusammenarbeit unter den Akteuren gefördert werden. Erste Resultate In den ersten vier Jahren des NPA konnten auf folgenden Gebieten Fortschritte verzeichnet werden: 1. Marktregulierung und Jugendschutz Schwerpunkt der EAV-Aktivitäten, der Jugendschutz, wurde unter anderem durch Schulungen für das Verkaufspersonal, die Einführung eines nationalen Leitfadens für Testkäufe und die Durchführung von gezielten Testkäufen gestärkt. 2. Institutionelle Zusammenarbeit Durch die Schaffung von nationalen und regionalen Plattformen wurde der Austausch zwischen Bund und Kantonen intensiviert. Kantonale Alkoholaktionspläne orientieren sich am NPA und erhöhen dadurch die Kohärenz. Themen wie «Alkohol im Alter» oder «Alkohol im öffentlichen Raum» wurden konzertiert angegangen. 3. Ressourcen und Finanzierung Mit dem Aufbau eines nationalen Systems für die Finanzierung von Alkoholpräventionsgesuchen und der Einsetzung eines Expertengremiums wurde ein optimaler Einsatz der Mittel in der Alkoholprävention sichergestellt. Neue Berichterstattungsinstrumente sorgen für mehr Wirksamkeit und Transparenz bei der Nutzung des Alkoholzehntels. 4. Information und Öffentlichkeitsarbeit Die Dialogwoche Alkohol wurde als neuartige, partizipative Präventionskampagne 2011 erfolgreich durchgeführt. Mit der Durchführung von etwa 600 Anlässen schweizweit wurde einerseits das Thema «problematischer Alkoholkonsum» breit in der Öffentlichkeit diskutiert und andererseits die Vernetzung unter den Umsetzungspartnern verbessert. Die EAV organisierte drei Debatten rund um die Themen der Totalrevision des Alkoholgesetzes (siehe «C 2 H 5 OH» 2/2011). 5. Forschung und Statistik Die Datenlage ist dank systematischer Schliessung von Forschungslücken und der Einführung eines Alkoholmonitorings verbessert. Darüber hinaus lieferten diverse, gemeinsam mit Partnern lancierte Studien (u.a. zu Alkohol am Arbeitsplatz, im Alter, Gewalt) wichtige Fakten für die Akteure im Feld. Ausblick Vieles wurde in der ersten Phase des NPA aufgegleist, einige Projekte konnten bereits abgeschlossen werden. Mit der Verlängerung des NPA bis 2016 können die Arbeiten weitergeführt, optimiert und konsolidiert werden. Die Vision und Oberziele des NPA behalten für die Programmverlängerung ihre Gültigkeit. In der angelaufenen Periode von vier Jahren konzentriert sich das NPA auf folgende drei strategischen Schwerpunkte: Der Jugendschutz wird weiter gestärkt. Die Gesellschaft wird für die Schädlichkeit problematischen Konsums sensibilisiert. Die Akteure werden so unterstützt, dass sie einen optimalen Beitrag zur Senkung des problematischen Konsums leisten können. Nicolas Rion Eine Bilanz über die Aktivitäten der EAV im Rahmen des NPA ist auf der Internetseite der EAV zugänglich, unter: > Themen > Prävention und Jugendschutz > Nationales Programm Alkohol (NPA) 16

17 Das Magazin der EAV 1/ Schweizer Spirituosen Export: Chancen und Risiken für die Schweizer Spirituosen Seit der Einführung des Einheitssteuersatzes dominieren die importierten Spirituosen den Schweizer Markt. Die Schweizer Produzenten kämpfen angesichts der ausländischen Konkurrenz um ihren Platz am Markt. Einige versuchen sich auch auf den internationalen Märkten zu messen. Nach einigen rückläufigen Jahren stabilisierten sich die Exporte der Schweizer Spirituosen verzeichneten sie einen erfreulichen Anstieg (+ 11 %). Die Grenze von 3000 Hektoliter reinen Alkohols wurde dabei überschritten. Das Exportvolumen liegt aber nach wie vor weit unter der Menge der Spirituosen, die jedes Jahr importiert wird (rund Hektoliter reinen Alkohols). Liköre nach Europa Laut den letzten Zahlen sind die Niederlande die grössten Importeure von Schweizer Spirituosen (27 %). Dahinter folgen Deutschland (17 %), Luxemburg (13 %), Frankreich (9 %) und Belgien (8 %). Die USA liegen auf Rang 7 (4 %), gefolgt vom ersten asiatischen Land, nämlich Japan (3 %). Am häufigsten werden Schweizer Spirituosen basierend auf Trinksprit, wie Liköre, Bitter und Absinth, exportiert (60 %). Mit grossem Abstand folgen die ursprünglich importierten und später reexportierten Spirituosen (19 %). Spirituosen aus Kernobst als Spitzenreiter der einheimischen Produktion liegen bei den Exporten nur an dritter Stelle (11 %). Von den insgesamt 3103 exportierten Hektoliter reinen Alkohols werden rund 18 Prozent als Bestandteile von Lebensmitteln (z. B. Pralinés) ausgeführt. Mengenmässig bescheiden Aus der Gegenüberstellung der im Inland produzierten Hektoliter reinen Alkohols und der exportierten 3103 Hektoliter reinen Alkohols (im Jahr 2012) könnte man schliessen, dass rund 15 Prozent der Schweizer Produktion exportiert würden. Das wäre aber, als würde man Whisky mit Alcopops vergleichen. Zum einen fallen Ausfuhr und Produktion zeitlich nicht zusammen. Zum andern variiert das Verhältnis zwischen Produktion und Export relativ stark je nach besser oder schlechter ausfallendem Brennjahr. Und schliesslich muss Top 10 der Exporte aus der Schweiz (2012) Wert in Mio. (CHF) 5,02 3,07 2,33 1,63 1,40 1,08 0,69 0,60 0,56 0, Niederlande Deutschland Luxemburg Frankreich Belgien UK USA Japan Österreich Tschechische Republik 2012 war Europa mit acht Rängen von insgesamt zehn der klare Leader bei den Top Ten der Zielländer von Schweizer Spirituosen. Insgesamt machen die Schweizer Spirituosenexporte in die EU- und EFTA-Länder 87 Prozent aus. ( Quelle: EZV, Aussenhandelsstatistik. Die Daten sind bis Ende Mai 2013 provisorisch.) 17

18 Mai man auch noch die Wiederausfuhren abziehen, um die Netto-Exportzahlen zu erhalten. Auch wenn eine beachtliche Menge an Schweizer Spirituosen jedes Jahr unser Land verlässt, verharrt das Ausfuhrvolumen trotzdem auf einem sehr bescheidenen Niveau. Das hat verschiedenste Gründe. Zu überwindende Hindernisse Spirituosen zu exportieren ist keine leichte Aufgabe. Auf dem Weg zum Erfolg sind zahlreiche Hindernisse zu überwinden, angefangen mit der beschränkten «Sichtbarkeit» unserer regionalen Spirituosen jenseits der Grenzen. Wegen der starken Werbebeschränkungen in der Schweiz nur unmittelbar auf das Produkt und seine Eigenschaften bezogene Werbung ist erlaubt zeitigen die für den Schweizer Markt konzipierten Kampagnen im Ausland kaum Wirkung. Somit braucht es weitere Marketinganstrengungen, um Schweizer Marken und Produkte auf anderen Märkten bekannt zu machen. Dafür sind zusätzliche Finanzmittel nötig, die nicht alle Schweizer Unternehmen aufbringen können. Daneben belasten andere finanzielle Hürden den Export. Wie in anderen Wirtschaftssektoren sind die Produktionskosten für Spirituosen in der Schweiz höher als im übrigen Europa, in erster Linie aufgrund der Rohstoffe und der Arbeitskräfte. Hinzu kommt der teure Schweizer Franken, der sich generell auf die Exporte auswirkt. Ausserdem ist der Spirituosensektor stark konjunkturabhängig. Die Spirituosen erhalten im Unterschied zu anderen landwirtschaftlichen Produkten keinerlei staatliche Exporthilfe, weder über Subventionen noch über die Promotion durch unsere Auslandvertretungen. In zahlreichen Märkten erschweren auch Einschränkungen bei der Vermarktung die Aufgabe der Exporteure. In diesen Fällen müssen lokale Importeure oder spezialisierte Mittelsmänner beigezogen werden. Schliesslich ist für kleine und mittlere Unternehmen das finanzielle Risiko eines Misserfolges zu gross, und ihre beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen reichen für die für den Export nötigen administrativen Schritte und Investitionen nicht aus. Auf dem Weg zum Erfolg Zum Glück bedeutet der Spirituosenexport aber nicht nur Risiken und Schwierigkeiten. Den Unternehmen, die den Schritt wagen, bieten sich zahlreiche Chancen. Zum Erfolg beitragen können ohne hier ein allgemeines Erfolgsrezept abgeben zu wollen eine gut durchdachte Strategie, die Qualität und Exklusivität der Produkte, die Innovationsfreudigkeit, das Eingehen auf den Geschmack der Konsumentinnen und Konsumenten sowie im Rahmen internationaler Wettbewerbe erworbene Auszeichnungen. Wegen ihrer hohen Produktionskosten sollten die Schweizer Spirituosen vor allem auf die oberen Produktsegmente setzen. In dieser Liga ist Qualität das höchste Gebot. Mit der Qualität des Produktes allein ist es aber noch nicht getan. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen wirksam von der Hochwertigkeit schweizerischer Erzeugnisse überzeugt werden. Dies bedingt gezielte Marketinganstrengungen auf dem anvisierten Markt. Das Label «Made in Switzerland» kann sich insbesondere bei Trendprodukten (Swiss Whisky, Swiss Wodka oder Swiss Gin) als lohnend erweisen, ebenso wie geschützte Bezeichnungen (AOC, IGP), die für eine starke Verankerung in Tradition und Region sprechen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Schweizer Brennereien bei internationalen Wettbewerben wie dem Internationalen Spirituosen Wettbewerb ISW in Neustadt an der Weinstrasse (D), dem World-Spirits Award von Klagenfurt und der Destillata von Wien (A) oder der International Wine and Spirit Competition (GB) Auszeichnungen geholt. Goldmedaillen oder Titel als «Brenner des Jahres» tragen mit Sicherheit zum internationalen Ruf unserer inländischen Produkte bei. Durch die bilateralen Abkommen mit der EU sind die administrativen Hürden beim Zugang zum nach wie vor wichtigsten Markt der Schweizer Spirituosen (2012: 87 %) deutlich reduziert worden. Die Erfahrungen einiger Schweizer Brennereien zeigen auch, dass sich in Übersee und den aufstrebenden Märkten interessante Perspektiven bieten. Unsere französischen Nachbarn haben diesbezüglich sehr vielversprechende Ergebnisse vorzuweisen. 18

19 Das Magazin der EAV 1/ Top 10 der Exporte aus Frankreich (2012) Wert in Mio. (EUR) ,60 0,56 0, Japan Österreich Tschechische Republik 0 USA Singapur China UK Deutschland Hongkong Russland Kanada Niederlande Spanien Beispiel Frankreich 2012 wurden für 3,5 Milliarden Euro Spirituosen aus dem «Hexagon» ins Ausland geliefert, 13,5 Prozent mehr als Spirituosen und Wein belegen zusammen direkt hinter der Aeronautik Rang 2 der französischen Exporte. Volumenmässig machen der Cognac und die übrigen Weinbrände den Löwenanteil der französischen Exporte (rund 50 %) aus, gefolgt vom Wodka (24 %), von den Likören (8 %) und vom Rum (4 %). Der Anteil der übrigen Spirituosen liegt bei 14 Prozent der Exporte. Die asiatischen Märkte tragen insbesondere zu Frankreichs gesteigertem Handelserfolg bei. China ist inzwischen wertmässig nach den USA und Singapur der drittgrösste Importeur von französischen Spirituosen. Zwischen der schweizerischen und der französischen Spirituosenproduktion liegen Welten. Unsere Trester- und Weinbrände sind keine «Cognacs». Aber unsere Spezialitäten wie Williams, Damassine, Absinth oder Vieux Kirsch haben mit Sicherheit auch Verführungspotenzial. Mit dem guten Ruf der Schweizer Qualität weit über die Grenzen hinaus bieten sich Chancen in Nischenmärkten, die es zu ergreifen gilt. Fabienne Pittier / Rachel Strebel / Nicolas Rion Nützliche Ansprechpartner für den Export Osec: Das Kompetenzzentrum für Schweizer Aussenwirtschaftsförderung (Osec) unterstützt schweizerische Unternehmen bei ihrem Markteintritt im Ausland. Die Osec erstellt Markt- und Länderstudien und stellt diese den Produzenten zur Verfügung. Ihre Experten beraten Interessierte individuell nach Branchen und Regionen. EZV: Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) liefert praktische Hilfsmittel für die Ausfuhr und Abfertigung von Schweizer Waren. Auf ihrer Internetseite in der Rubrik «Zollinformation Firmen» findet man Checklisten und Formulare zu den Auflagen und Beschränkungen in den Bereichen Steuern, Zollverfahren und Abfertigung. EAV: Für die Steuerrückerstattung bei exportierten Spirituosen und spirituosenhaltigen Lebensmitteln ist die EAV zuständig. Ihr Merkblatt für Exporteure / Exporteurinnen «Ausfuhr von Spirituosen und alkoholhaltigen Produkten» ist auf der EAV-Internetseite abrufbar. > Dokumentation > Merkblätter > Einfuhr / Ausfuhr 19

20 Mai Schweizer Spirituosen Gemeinsame Präsentation an der Gastromesse «Goûts & Terroirs» 2012 Im Herbst 2012 spannten nicht weniger als 13 Partner zusammen, um einer breiten Öffentlichkeit die ausserordentliche Vielfalt an einheimischen Spirituosen vorzustellen. Die Schweizer Spirituosen und die EAV nahmen als Ehrengäste an der 13. Schweizer Gastromesse «Goûts & Terroirs» in Bulle (FR) teil. Die Messe dauerte von Mittwoch, 31. Oktober bis Sonntag, 4. November Auf dem Lernparcours «Von der Frucht am Baum bis ins Degustationsglas» konnten die Besucherinnen und Besucher an zahlreichen Aktivitäten teilnehmen, die sich auf mehrere Tage verteilten. Jeder Tag war einem «Aushängeschild» der schweizerischen Spirituosenherstellung gewidmet: Absinth, Grappa und Nocino, Damassine, Abricotine und Williamsbirnenschnaps sowie Poire à Botzi (Büschelibirne). Für die Destillateure ging es darum, ihr überliefertes Wissen und Können vorzustellen und die Qualität ihrer Produkte, die dank grosser Anstrengungen in der ganzen Produktionskette zustande kommt, ins rechte Licht zu rücken. Auch die Forschungsanstalten präsentierten auf einfache und spielerische Art und Weise ihren wissenschaftlichen Beitrag zur steten Verbesserung der Produkte sowohl bei der Zubereitung der Früchte als auch bei der Destillation. Für die EAV schliesslich ging es aus Anlass ihres 125-Jahr-Jubiläums darum, über ihr Tun und Wirken einen Überblick zu vermitteln. An der 5-tägigen Veranstaltung vermischten sich somit Kindheitserinnerungen an den Grossvater, der Schnaps brannte, oder an die Lohnbrenner, die von Hof zu Hof zogen, mit der Präsentation von Fachwissen, mit allerlei Ratespielen, die sämtliche Sinne ansprachen, und mit der Entdeckung «exotischer» Gebräue, die unsere Landesgegenden als Überraschung bereithalten. Marc Gilliéron / Nicolas Rion Bundesrat Alain Berset besuchte den Stand der Schweizer Spirituosen anlässlich der Eröffnung der Messe am 31.Oktober

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