28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)
|
|
- Sara Pohl
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (nicht vertieftes Studium) und den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an der Universität Regensburg. Er regelt das Studium der Mathematik als wissenschaftliches Fachstudium im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayLBG. Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als weiteres oder als drittes Unterrichtsfach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise, die sonst für die Meldung zu Prüfungen erforderlich sind. Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben. 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen Die hier beschriebenen vertieften und nicht vertieften Studien im Fach Mathematik haben untereinander und mit den Studiengängen der Mathematik und Physik, die den Abschluß Diplom oder Promotion zum Ziel haben, inhaltliche Berührungspunkte. Gleichwertige Studienleistungen werden anerkannt, vgl Studienbeginn Die Lehrveranstaltungen für Anfänger beginnen im Wintersemester. Ein Studienbeginn im Sommersemester ist nicht vorgesehen. Die Zulassung ist zwar möglich, jedoch kann ein Studienbeginn im Sommersemester zur Verlängerung des Studiums führen. 3. Studienziele Das Studium vermittelt die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse für die Ausübung eines Lehramts an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im Unterrichtsfach Mathematik. 4. Studieninhalte 4.1 Als inhaltliche Prüfungsanforderungen bestimmt die LPO I für die Erste Staatsprüfung im nicht vertieften Studium: 1. Elemente der Differential- und Integralrechnung, insbesondere elementare Funktionen; Grundkenntnisse über gewöhnliche Differentialgleichungen,
2 2 2. Lineare Algebra, 3. Elemente der Zahlentheorie (einschließlich Aufbau des Zahlensystems), 4. Synthetische und analytische Behandlung geometrischer Probleme, Einblick in die Grundlagen der Geometrie, Elemente der Darstellenden Geometrie, 5. Anwendung und Geschichte der Mathematik: Einblick in die Informatik oder in die Numerische Mathematik, Einblick in die Geschichte der Mathematik, 6. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß 37 LPO I. 4.2 Zwischenprüfung im vertieften Studium: Gründliche Kenntnisse aus folgenden Gebieten: 1. Analysis I und II, 2. Lineare Algebra I und II. 4.3 Erste Staatsprüfung im vertieften Studium: 1. Fachwissenschaftliche Kenntnisse aus den folgenden fünf Gebieten: a) Reelle Analysis einschließlich gewöhnlicher Differentialgleichungen, Funktionentheorie, b) Algebra und Elemente der Zahlentheorie, c) Geometrie (Grundlagen und ein Spezialgebiet, z.b. Differentialgeometrie), d) Stochastik, e) Informatik oder ein anderes vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus besonders genehmigtes Gebiet. (Ein Antrag zur Genehmigung wird mit dem Zulassungsantrag gestellt), 2. Einblick in die Geschichte der Mathematik. 3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß 37 LPO I. 4.4 Das Studium wird in folgenden Unterrichtsformen durchgeführt: Vorlesungen Proseminare Seminare Hauptseminare Übungen Praktika (V) (PS) (S) (HS) (Ü) (P) 4.5 Die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen beträgt: Nicht vertieft vertieft Fachwissenschaft 36 SWS 66 SWS Fachdidaktik 8 SWS 4 SWS
3 3 Insgesamt 44 SWS 70 SWS Hinzu kommt bei Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit im Fach Mathematik ein zusätzlicher Zeitaufwand. Die wissenschaftliche Hausarbeit ( 30 LPO I) am Ende des zweiten Studienabschnitts soll die Studenten in moderne wissenschaftliche Arbeitsmethoden einführen. Ihr Thema ergibt sich beim vertieften Studium in der Regel im Anschluß an ein Hauptseminar.
4 4 5. Aufbau des nicht vertieften Studiums Fachgebiet Zahl der SWS Lehrveranstaltungsart P/WP +) Analysis I Übungen zu Analysis I 4 2 V Ü 1) P WP Analysis II Übungen zu Analysis II 4 2 V Ü 1) P WP Analysis III Übungen zu Analysis III 3 2 V Ü 1) P WP Lineare Algebra V und Ü 2) P Synthetische und Analytische Geometrie V und Ü 4) P Elemente der Zahlentheorie V und Ü 3) P Einblick in Informatik oder Numerische Mathematik V und Ü 6) P Proseminar 2 PS 5) P Fachdidaktische Lehrveranstaltungen 8 V oder S 7) P Anmerkungen: + ) P bedeutet Pflicht-, WP Wahlpflichtveranstaltung. Die nach der LPO I geforderten Nachweise (Scheine) können wie folgt erworben werden (vgl. auch Ziffer 7 dieser Studienordnung): 1) Nachweis gemäß 55 Abs. 1 Nr. 1 LPO I; 2) Nachweis gemäß 55 Abs. 1 Nr. 2 LPO I; 3) Nachweis gemäß 55 Abs. 1 Nr. 3 LPO I; 4) Nachweis gemäß 55 Abs. 1 Nr. 4 LPO I; 5) Nachweis gemäß 55 Abs. 1 Nr. 5 LPO I; 6) Nachweis gemäß 55 Abs. 1 Nr. 6 LPO I; 7) Nachweis gemäß 55 Abs. 1 Nr. 7 LPO I. Einer der Scheine aus den Übungen zur Analysis I, II, III ist zu erwerben (P). Umfang der Pflichtveranstaltungen: 44 SWS. Über den Stundenplan in jedem Semester wird jeweils in einer Vorbesprechung genaue Auskunft gegeben.
5 5 Die Mathematik kann nur durch eigene Übung der Studenten erlernt werden. Den Studenten wird empfohlen, das Angebot zusätzlicher Übungen wahrzunehmen. 6. Aufbau des vertieften Studiums 6.1 Grundstudium (vertieft), 1. und 2. Fachsemester: Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums legen das Fundament, auf dem das Hauptstudium aufbaut. Fachgebiet Zahl der SWS Lehrveranstaltungsart P/WP +) Analysis I V und Ü 1) P Analysis II V und Ü 1) P Lineare Algebra I V und Ü 2) P Lineare Algebra II V und Ü 2) P Anmerkungen: + ) P bedeutet Pflichtveranstaltung. Die nach der Zwischenprüfungsordnung geforderten Nachweise (Scheine) können wie folgt erworben werden (vgl. auch Ziffer 7 dieser Studienordnung): 1) Nachweis gemäß 38a Abs. 1 Nr. 1 Zwischenprüfungsordnung, 2) Nachweis gemäß 38a Abs. 1 Nr. 2 Zwischenprüfungsordnung. Umfang der Pflichtveranstaltungen: 24 SWS.
6 6.2 Hauptstudium (vertieft), 3. bis 9. Fachsemester 6 Fachgebiet Zahl der SWS Lehrveransta ltungsart P/WP +) Proseminar 2 PS W Analysis III V und Ü 2) P Analysis IV V und Ü 2) P Algebra I V und Ü 1) P Seminar über Algebra und Zahlentheorie mit Übungen S und Ü 1) P Geometrie (Grundlagen und ein Spezialgebiet, V und Ü 3) P z.b. Differentialgeometrie) Stochastik V und Ü 3) P Informatik oder ein anderes genehmigtes Fach (LPO I, 77 (2), 1e V und Ü P Hauptseminar 2 HS 4) P Fachdidaktische Lehrveranstaltungen 4 V oder S 5) P In den Fachveranstaltungen werden auch Einblicke in die jeweilige Problemgeschichte gegeben. Hierüber finden in der Regel keine eigenen Lehrveranstaltungen statt. Die Vorlesungen Analysis III und Analysis IV schließen Funktionentheorie und Differentialgleichungen ein. Anmerkungen: + ) P bedeutet Pflicht-, W über das Pflichtstudium hinausgehende Wahlveranstaltung Die nach der LPO I geforderten Nachweise (Scheine) können wie folgt erworben werden (vgl. auch Ziffer 7 dieser Studienordnung): 1) Nachweis gemäß 77 Abs. 1 Nr. 1 LPO I; 2) Nachweis gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 LPO I in einer der Übungen Analysis III, IV; 3) Nachweis gemäß 77 Abs. 1 Nr. 3 LPO I; 4) Nachweis gemäß 77 Abs. 1 Nr. 4 LPO I; 5) Nachweis gemäß 77 Abs. 1 Nr. 5 LPO I. Umfang der Pflichtveranstaltungen des Hauptstudiums: 46 SWS.
7 7 7. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen In der LPO I bzw. der Zwischenprüfungsordnung sind im einzelnen folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die jeweiligen Prüfungen bestimmt: 7.1 Erste Staatsprüfung im nicht vertieften Studium ( 55 LPO I): Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an 1. einer Übung mit Klausur aus dem Gebiet Elemente der Differential- und Integralrechnung, insbesondere elementare Funktionen, 2. einer Übung mit Klausur aus dem Gebiet Lineare Algebra, 3. einer Übung mit Klausur aus dem Gebiet Elemente der Zahlentheorie (einschließlich Aufbau des Zahlensystems), 4. einer Übung mit Klausur aus dem Gebiet synthetische und analytische Behandlung geometrischer Probleme, 5. einem Proseminar, 6. einer Übung oder einem Praktikum aus der Informatik oder der Numerischen Mathematik, 7. zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen. Bei einer Erweiterung mit Mathematik entfallen die obigen Zulassungsvoraussetzungen. 7.2 Zwischenprüfung im vertieften Studium: (1) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei der vier Übungen zu Analysis I, II und Lineare Algebra I, II. (2) Ersatz durch andere Prüfungen: Auf Antrag können als Ersatz für die Zwischenprüfung durch das Prüfungsamt anerkannt werden: 1. Diplom-Vorprüfungen in Mathematik, die an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland mit Erfolg abgelegt wurden, 2. andere akademische oder staatliche Prüfungen in Mathematik, die an einer Universität mit Erfolg abgelegt wurden, soweit sie der Zwischenprüfung gleichwertig sind, 3. die Erste Staatsprüfung in Mathematik nach 55 LPO I. 7.3 Erste Staatsprüfung im vertieften Studium ( 77 LPO I): Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
8 8 1. einer Übung in Algebra mit Klausur, 2. einer Übung in Funktionentheorie mit Klausur, 3. einer Übung in Geometrie oder in Stochastik mit Klausur, 4. einem Hauptseminar, 5. einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung. Bei einer Erweiterung mit Mathematik entfallen die obigen Zulassungsvoraussetzungen.
- 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 10.
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut - 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien
Mehr25 Italienisch ( 73 LPO I)
5 Italienisch ( LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Italienisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium)
Mehr- 39/12 - Vom 10. Dezember Geltungsbereich und Grundlagen
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut - 39/12 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Mathematik für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Mathematik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 9.08.00
MehrLeitfaden für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen. Fach Mathematik
Fakultät für Mathematik Leitfaden für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen Fach Mathematik I. Grundstudium (Stand 25.05.2010) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester (oder früher)
MehrStudienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Mathematik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Mathematik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn und Studienumfang 3 Studienstruktur
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie als allgemeinbildendes
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Mathematik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 19.08.2003 Auf Grund von 21 des
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"
Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und
MehrAnlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde
Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende
MehrStudienordnung des Fachbereichs IV der Universität Trier für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien
Studienordnung des Fachbereichs IV der Universität Trier für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien Diese Niederschrift enthält die Studienordnung vom 8. Dezember 1998, in
Mehr- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31.
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie - /1 - Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 1. Juli 00 1 Geltungsbereich
MehrDie folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum
Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum 1.9.02 STUDIENORDNUNG FÜR DEN STUDIENGANG MATHEMATIK AN DER MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN
MehrCarl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach
Mehr- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen
- / - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen Vom 1. Juli
Mehr29 Musik ( 56 LPO I)
29 Musik ( 56 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Musik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (nicht
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK für das Lehramt für die SEKUNDARSTUFE I an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom XX.XX.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
Mehr- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.
- 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an
Mehr31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I)
1 31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) e Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Katholische Religionslehre für die Studiengänge
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 LITERATUREN IN AFRIKANISCHEN SPRACHEN (NEBENFACH
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Informatik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Informatik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 25. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs.
MehrAllgemeines zum Studium des Faches Geographie im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs (Nicht modularisiert Studienbeginn vor WS 2010/ 11)
Department für Geographie Allgemeines zum Studium des Faches Geographie im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs (Nicht modularisiert Studienbeginn vor WS 2010/ 11) Lehramtstudiengänge mit Erdkunde / Geographie
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrOrdnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien Informatik
Ordnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien Informatik Änderung des Studien- und Prüfungsplans Änderung des Modulhandbuchs Fachbereich Informatik Ordnung des Studiengangs vom 14.09.2006 i. d. F. vom
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehrder physik/studienberatung/
S. Hilger Studium,,Lehramt Mathematik in Eichstätt Angaben ohne Gewähr Okt 2011 1 Studienberatung Mathematik Lehramt: PD Dr. Stefan Hilger Stefan.Hilger@ku-eichstaett.de Raum KG I B 001a Termin nach Vereinbarung
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt
MehrStudienberatung Mathematik Lehramt: Prof. Dr. Stefan Hilger KG I B 001a. Terminvereinbarung per .
S. Hilger Studium,,Lehramt Mathematik in Eichstätt Angaben ohne Gewähr Okt 2014 1 Studienberatung Mathematik Lehramt: Prof. Dr. Stefan Hilger Stefan.Hilger@ku.de KG I B 001a. Terminvereinbarung per email.
Mehr- 34/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Französisch für das Lehramt an Grundschulen. Vom 22. August 2002
- 34/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Romanistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Französisch für das Lehramt an Grundschulen Vom 22 August 2002 1
Mehr22 Französisch ( 50 und 70 LPO I)
Französisch ( 50 und 0 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Französisch für die Studiengänge Lehramt an Realschulen (jetzt:
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März 2012
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrT e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg
113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999
MehrEntwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien
Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien (Beschluss der Lenkungskommission vom 11. September 2002) 1. Grundlagen und Ziele Das
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als WEITERES UNTERRICHTSFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom 16. September 1997 Aufgrund
MehrVom 21. Oktober Die bisherigen 5 bis 7 werden zu 4 bis 6 und erhalten folgende Fassung: 2. Lehramt an Gymnasien
Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 21. Oktober 2010 Auf Grund
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Physik Studienordnung für das "studierte Fach" Physik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 09.09.2003 Auf
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013
Mehr- 36/25 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 24.
- 36/25 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 24. Oktober 2001
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
Mehr- 10/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Physik für das Lehramt an Förderschulen. Vom 6. März 2002
- 10/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Physik für das Lehramt an Förderschulen Vom 6. März 2002 1 Geltungsbereich
MehrStudienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'
Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des
MehrAnlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie
Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 26. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs.
MehrAnhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium)
Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele: Das Studium des Faches Philosophie/Praktische Philosophie soll den Studierenden Fähigkeiten
MehrBekanntmachung von 14 der Studienordnung und 19 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz
Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz Nr.
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als SCHWERPUNKTFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom xx.xx.1998 Aufgrund des 2 Abs.
Mehr"Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN - GEMEINSAME KOMMISSION FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM LEHRAMT - "Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen Teil I Allgemeine Bestimmungen
MehrHandreichung. Studienordnung
Handreichung als Ersatz einer Studienordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
Mehr- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002
- 21/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Anglistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen Vom 12. Juni 2002 1 Geltungsbereich
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehr- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen
- 36/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen
MehrOrdnung für den Studiengang Griechisch
Ordnung für den Studiengang Griechisch (Lehramt am Gymnasium) Einführung: WS 008/09 1. Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf der Grundlage der Bestimmungen der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät. Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 06.01.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrDer fachdidaktische Leistungsnachweis besteht in der Regel in einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Seminar: Einführung in die Bibelwissenschaften.
Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und die entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) Allgemeines
MehrSTUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium
STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München Übersicht Vorstudium Das erste Anwendungsgebiet im Grundstudium ist Physik (1. und 2. Sem.) Im 3. und 4. Sem.
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang
UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes
Mehr- 12/8 - Vom 16. Mai 2000
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften - 12/8 - Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für das Lehramt an Gymnasien im Vertieft studierten Fach Physik an der Universität Leipzig
Mehr- 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 13.
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Institut für Informatik - 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht
MehrSTUDIENFÜHRER DIPLOM. Mathematik. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER DIPLOM Mathematik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: MATHEMATIK 2. ABSCHLUSS: Diplom-Mathematiker/Diplom-Mathematikerin 3. REGELSTUDIENZEIT: 10 Semester STUDIENUMFANG: ca. 170 Semesterwochenstunden
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die
MehrTechnische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie. Fachstudienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie Fachstudienordnung für das "studierte Fach" Chemie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 26.11.2002
Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März März November 2013
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrStudienvoraussetzungen 5 Ziel und Inhalt des Studiums 6 Umfang und Aufbau des Studiums
Studienordnung des Fachbereichs Mathematik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Unterrichtsfach Informatik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 7. Februar 1996
MehrStudienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen:
Studienordnung für den Teilstudiengang Chemie als vertieft studiertes Fach im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien (70 SWS) 1 Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt das fachwissenschaftliche Studium
MehrStudienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien
1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt
MehrRegelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK)
Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK) Allgemeines Nach bestandener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs
MehrStudienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998).
UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GY Studienplan Unterrichtsfach
MehrStudienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.
Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz
Mehrgeändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrFachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.
Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehr- 37/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Gemeinschaftskunde für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 15.
- 37/5 - UNIERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Politikwissenschaft Studienordnung für das Studium des studierten Faches Gemeinschaftskunde für das Lehramt an
Mehr11.1 Gräzistik. I. Allgemeine Bestimmungen. II. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Gräzistik. 1 Geltungsbereich
96 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 11.1 und 11.2 Klassische Philologie (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 11.1 Gräzistik I. Allgemeine Bestimmungen
Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister
MehrSTUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK an der Universität-Gesamthochschule Siegen mit dem Abschluß
STUDIENORDNUNG für den Studiengang MATHEMATIK an der Universität-Gesamthochschule Siegen mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die SEKUNDARSTUFE II Vom 12. Februar 1997 Aufgrund des
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA)
Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA) Vom 16. August 2000 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 7. Februar / 11. April 2002
MehrFachstudienordnung für den Teilstudiengang Mathematik als Beifach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2.
Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Mathematik als Beifach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes -
MehrBeachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen.
1. VERTIEFT STUDIERTES FACH: RUSSISCH an Gymnasien Beachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen. 2. REGELSTUDIENZEIT:
MehrAnlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK
Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK 1. Ziele 1.1 Durch das Studium der Sozialwissenschaften sollen Studierende zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden,
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Chemie für das Lehramt an Realschulen. (Chemie 1. oder 2. bzw. weiteres Fach)
Studienordnung für das Studium des Faches Chemie für das Lehramt an Realschulen (Chemie 1. oder 2. bzw. weiteres Fach) an der Universität Kaiserslautern vom 27. Oktober 1983, zuletzt geändert am 24. Mai
MehrErdkunde. ( 49 und 69 LPO I)
1 Erdkunde ( 9 und 69 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und erlauf des Studiums des Faches Erdkunde für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
MehrStudienführer Romanistik
3.2 LEHRAMT 1 In Einzelfragen informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Studienberaterin, Frau Küchler, sowie bei der für Didaktik der romanischen Sprachen zuständigen Professorin, Frau Professor
MehrStudienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*
Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2001* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 15. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,
MehrVorläufiger Modulkatalog Erweiterungsfach Ethik für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Stand 16.06.2014 Vorläufiger Modulkatalog Erweiterungsfach Ethik 1 von 16 Vorläufiger Modulkatalog Erweiterungsfach Ethik für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Stand der
Mehr