Gutscheine. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht. Entgelt. 1 Warengutschein aus persönlichem Anlass

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gutscheine. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht. Entgelt. 1 Warengutschein aus persönlichem Anlass"

Transkript

1 Gutscheine Manfred Geiken, Rainer Hartmann TK Lexikon Steuern 29. Mai 2015 Gutscheine HI Zusammenfassung LI Begriff Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. In der Praxis sind Warengutscheine ein beliebtes Mittel, um die Freigrenze von 44 EUR für die steuerfreie Zuwendung von Sachgeschenken auszuschöpfen. Von entscheidender Bedeutung ist, ob es sich bei dem Gutschein um eine echte Sachzuwendung oder um Barlohn handelt. Während Barlohn immer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist, können Sachzuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei bleiben. Außerdem besteht die Möglichkeit, Sachzuwendungen pauschal mit 30 % zu versteuern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Für Gutscheine, die eine Sachzuwendung darstellen, ist 8 Abs. 2 EStG anzuwenden, wo auch die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR geregelt ist. Gutscheine können auch nach den für Aufmerksamkeiten geltenden Kriterien in R 19.6 Abs. 1 LStR steuerfrei sein. Handelt es sich um einen Sachbezug, kann die Steuer für steuerpflichtige Geschenkgutscheine nach 37b EStG pauschaliert werden. Sozialversicherung: Die steuerrechtliche Bewertung gilt gleichfalls zur Sozialversicherung, da Einnahmen nicht als Arbeitsentgelt gelten, die lohnsteuerfrei zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden ( 14 SGB IV, 1 Abs. 1 SvEV). Kurzübersicht Entgelt LSt SV Aufmerksamkeiten bis 60 EUR frei frei Gutscheine als Sachbezug bis 44 EUR frei frei Entgelt 1 Warengutschein aus persönlichem Anlass HI HI In der betrieblichen Praxis wird für Geschenke, die der Arbeitnehmer aus besonderem persönlichem Anlass (Geburtstage, Ehrungen) von seinem Arbeitgeber erhält, häufig die Form von Waren- bzw. Einkaufsgutscheinen gewählt. Solche Warengutscheine bleiben als bloße Aufmerksamkeit steuerfrei, wenn der Wert den Betrag von 60 EUR (bis 2014: 40 EUR) nicht übersteigt. Entscheidend ist, dass der Gutschein als Sachlohn und nicht als Barzuwendung zu behandeln ist. Wird der Betrag von 60 EUR (bis 2014: 40 EUR) überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und damit beitragspflichtig.

2 Wird der Betrag von 60 EUR (bis 2014: 40 EUR) überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und damit beitragspflichtig. Geldzuwendungen gehören unabhängig von der Höhe stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. [ 1 ] Sozialversicherung folgt Lohnsteuer Die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. 2 Warengutschein zur Einlösung beim Arbeitgeber HI Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, stellen ohne weitere formale Anforderungen immer Sachbezug dar. Diese arbeitgeberbezogenen Gutscheine sind deshalb als Belegschaftsrabatt bis zu einem Jahresbetrag von EUR steuerfrei. Sozialversicherung folgt Lohnsteuer Die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. 3 Warengutscheine zur Einlösung bei Dritten HI Für Warengutscheine, die der Arbeitnehmer bei einem Dritten einzulösen hat, kann die 44-EUR-Sachbezugsfreigrenze angewendet werden. [ 2 ] Übersteigt der Wert der Sachzuwendung den Betrag von 44 EUR um nur 1 Cent, ist der komplette Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Grenze gilt als kumulative Grenze. Das bedeutet, dass alle Sachzuwendungen innerhalb eines Kalendermonats zusammenzurechnen sind. Mehrere Sachbezüge sind zusammenzurechnen Ein Arbeitgeber überreicht seinem Arbeitnehmer im Mai 2 Gutscheine im Wert von jeweils 30 EUR. Ergebnis: Die Werte sind zu addieren. Danach ergibt sich eine Summe von 60 EUR. Die 44-EUR-Grenze ist überschritten und beide Gutscheine werden steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sozialversicherung folgt Lohnsteuer Die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. 4 Voraussetzungen der Steuerfreiheit 4.1 Arbeitsrechtlicher Anspruch entscheidend HI HI Die Frage, ob der Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form einer Sachleistung erhält, bestimmt sich ausschließlich danach, was der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich beanspruchen kann. [ 3 ] Erfolgt der Zufluss aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarung ausschließlich in Form einer Sache, liegt ein Sachbezug vor. Unerheblich ist es, ob der Arbeitnehmer die Sache unmittelbar vom Arbeitgeber erhält oder ob er diese von einem Dritten auf Kosten des Arbeitgebers bezieht. Warengutschein aus persönlichem Anlass bis 60 EUR Für die Behandlung von Gutscheinen als Sachlohn, der im Rahmen der 60-EUR-Grenze (bis 2014: 40 EUR) als Aufmerksamkeit steuerfrei bleibt, kommt es nicht darauf an, ob er über einen Höchstbetrag in EUR lautet bzw. die Ware darauf genau bezeichnet ist, wenn der arbeitsrechtliche Anspruch nicht auf eine Geldleistung gerichtet ist.

3 Warengutscheine zur Einlösung bei Dritten bis 44 EUR Vom Arbeitgeber ausgegebene Gutscheine, die den Arbeitnehmer gegenüber einem Dritten zum Bezug einer nach Art und Menge bezeichneten Ware oder Dienstleistung berechtigen, bleiben als Sachbezug im Rahmen der 44-EUR-Grenze steuerfrei, wenn sie zum Bezug einer vom Arbeitnehmer auszuwählenden Sache berechtigt, betragsmäßige EUR-Angaben (als Höchstbetrag) enthält oder bei einem beliebigen Geschäft eingelöst werden kann und anschließend der Arbeitgeber die verauslagten Kosten dem Arbeitnehmer als Vertragspartner des Dritten (Warenhaus etc.) ersetzt. Aufgrund der weitergehenden Auslegung des Sachlohnbegriffes kann der kleine Rabattfreibetrag auch angewendet werden auf zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen und Warengutscheine mit Betragsangaben des Arbeitgebers. Gutscheine mit Betragsangabe Zum Beispiel auf einen bei einer beliebigen Tankstelle einlösbaren Benzingutschein über 44 EUR, den der Arbeitnehmer monatlich erhält, sofern der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die arbeitgeberseitige Kostenübernahme beanspruchen kann. Steuerfreier Wareneinkaufsgutschein Ein Unternehmen gibt seinen Mitarbeitern monatliche Gutscheine über 44 EUR, die bei sämtlichen im städtischen Einkaufsring zusammengeschlossenen Einzelhandelsgeschäften eingelöst werden können. Gegen Vorlage des Gutscheines und der Einkaufsquittung erstattet der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer verauslagten Einkaufskosten i. H. v. max. 44 EUR. Ergebnis: Es handelt sich um Arbeitslohn in Form von Sachzuwendungen. Dass der Gutschein die "Sache" nicht konkret bezeichnet, der Einkauf bei verschiedenen Ladengeschäften vorgenommen werden kann und der Gutschein eine betragsmäßige Grenze enthält, ist für die Anwendung der 44-EUR-Freigrenze unerheblich. Entscheidend ist allein, dass dem Arbeitnehmer von der Firma ausschließlich eine Sache zugesagt wird. Ein Sachbezug kann auch vorliegen, wenn der Weg der Sachleistung dadurch abgekürzt wird, dass der Arbeitnehmer die zu beanspruchende Ware oder Dienstleistung unmittelbar beim Dritten einkauft und anschließend die Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber vornimmt. Aus Nachweisgründen sind der Gutschein sowie die Einkaufsquittung als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen. 4.2 Wahlrecht führt zu steuerpflichtigem Barlohn HI Die Freigrenze ist nicht anwendbar, wenn dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen dem Bezug von Geld oder Sachen eingeräumt wird. Hat er einen arbeitsrechtlichen Anspruch darauf, dass ihm die Firma anstelle der Sache deren Wert in Geld ausbezahlt, liegt eine Geldleistung vor. Die 60-EUR-Grenze (bis 2014: 40 EUR) für Aufmerksamkeiten findet auf solche Sachverhalte selbst dann keine Anwendung, wenn sich beispielsweise bei mehreren Arbeitnehmern einzelne Arbeitnehmer für die Sache oder Dienstleistung entscheiden.

4 Unschädlich ist, dass der Gutschein einen anzurechnenden Geldbetrag oder Höchstbetrag enthält oder die abzugebende Ware oder Dienstleistung nicht konkret bezeichnet werden. 5 Bewertungsabschlag von 4 % HI Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen. [ 4 ] Das ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle am Abgabeort für gleichartige Waren oder Dienstleistungen tatsächlich gezahlt wird. Er schließt die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile ein. Wichtig Kein Bewertungsabschlag, wenn kein Bewertungserfordernis vorliegt Die großzügige Auslegung des Begriffs "Warengutschein" (nachträgliche Kostenerstattungen, zweckgebundene Geldleistungen, Gutscheine mit Betragsangabe) macht eine Bewertung des Sachlohns mit dem vollen Betrag erforderlich. Der ansonsten zu gewährende Abschlag von 4 % für übliche Preisnachlässe [ 5 ] darf aufgrund des fehlenden Bewertungserfordernisses nicht mehr abgezogen werden. [ 6 ] Die Gutscheine sind mit dem angegebenen Wert für die Prüfung der 44-EUR-Grenze und ggf. beim Lohnsteuerabzug anzusetzen. 6 Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen 6.1 Einlösung beim Arbeitgeber HI HI Ist der Gutschein beim Arbeitgeber einzulösen, fließt Arbeitslohn erst bei Einlösung des Gutscheins zu. [ 7 ] 6.2 Einlösung bei Dritten HI Bei Abgabe eines Warengutscheines, der bei einem Dritten einzulösen ist, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer mit der Gutscheinhingabe zu, weil der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt einen nicht entziehbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erwirbt. [ 8 ] Das gilt entsprechend für die zeitliche Zuordnung bei der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung. Die Bewertung des Gutscheins ist ebenfalls nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Wie sich die Wertverhältnisse bis zu seiner Einlösung entwickeln, ist für den Lohnsteuerabzug und die Beitragsberechnung ohne Bedeutung. Zufluss von Tankgutscheinen bereits mit Hingabe Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern monatliche Tankgutscheine im Wert von 44 EUR, die aufgrund einer Rahmenvereinbarung bei der Tankstelle A einzulösen sind. Diese rechnet monatlich unter Vorlage der eingereichten Gutscheine direkt mit dem Arbeitgeber ab. Im Lohnkonto der einzelnen Arbeitnehmer werden die eingelösten Gutscheine abgelegt. Aufgrund der Abrechnung der Tankstelle ergibt sich, dass der Arbeitnehmer A die Tankgutscheine März und April erst im Mai eingelöst hat. Ergebnis: Maßgebend für den Lohnzufluss ist die Gutscheinhingabe durch den Arbeitgeber. Der Sachbezug "Kraftstoff" ist zu diesem Zeitpunkt mit dem aufgedruckten Gutscheinwert zu erfassen ist. Die für März und April ausgegebenen Tankgutscheine bleiben deshalb auch beim Arbeitnehmer A im Rahmen der 44-EUR-Grenze steuerfrei. Auf die

5 gemeinsame Einlösung bei der Tankstelle kommt es nicht an. 6.3 Zweckgebundene Geldleistungen HI Erfolgt die Sachleistung in Form einer nachträglichen Kostenerstattung oder zweckgebundenen Geldleistung, ist nicht mehr auf eine zusätzliche Gutscheinhingabe abzustellen, da die Abrechnung nicht mehr zwischen dem den Gutschein abrechnenden Dritten und dem Arbeitgeber erfolgt. Nach den neuen Sachlohnkriterien der BFH-Rechtsprechung ist die Geldhingabe als Surrogat für die Gutscheingewährung zu behandeln. Der Lohnzufluss wird hier im Zeitpunkt der Geldleistung an den Arbeitnehmer bewirkt. Unerheblich ist, zu welchem Zeitpunkt der Arbeitnehmer die Ware beim Dritten kauft; erst mit der Geldhingabe wird der arbeitsvertragliche Anspruch auf Ware oder Dienstleistung durch den Arbeitgeber erfüllt. Zufluss bei nachträglicher Benzinkostenerstattung Der Arbeitgeber gewährt seiner Belegschaft aufgrund einer Betriebsvereinbarung einen monatlichen Benzinkostenersatz von 44 EUR. Die Arbeitnehmer tanken zunächst bei einer beliebigen Tankstelle auf eigene Rechnung und erhalten gegen Vorlage des Tankbelegs vom Lohnbüro den festgelegten Betrag von maximal 44 EUR im Rahmen der Lohnabrechnung erstattet. Die wahlweise Auszahlung von Barlohn ist ausgeschlossen. Ergebnis: Da dem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsrechtlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ausschließlich der Zufluss von Treibstoff zugesagt ist, liegt ein Bezug von Waren vor. Unerheblich ist, dass der Arbeitnehmer Vertragspartner gegenüber der Tankstelle ist. Es handelt es sich um einen Sachbezug, der im Zeitpunkt der Kostenerstattung zufließt und im Rahmen 44-EUR-Grenze nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Zuflusszeitpunkt bei Geldleistungen mit Verwendungsauflage Dieselbe Lösung ergibt sich für die Übergabe von Geldleistungen, die mit einer Verwendungsauflage verbunden werden. Der Lohnzufluss erfolgt bereits mit der zweckgebundenen Geldleistung durch den Arbeitgeber. Der spätere Zeitpunkt der tatsächlichen Verwendung durch den Einkauf des Arbeitnehmers ist unerheblich. 6.4 Nutzung von Firmenkreditkarten HI Eine weitere Besonderheit hinsichtlich des Lohnzuflusses gilt für den Bezug von Sachleistungen mit Firmenkreditkarten, zu denen auch Firmentankkarten zählen. Unter den genannten Voraussetzungen [ 9 ] können auch Firmenkreditkarten einen geldwerten Vorteil bewirken. Unerheblich ist, dass Bankkarten in ihrer wirtschaftlichen Wirkungsweise Bargeldcharakter zukommt, solange eine Barauszahlung des Kartenguthabens seitens des Arbeitgebers ausgeschlossen ist. Sachlohnzufluss im Zeitpunkt der Bezahlung Nach dem Beispiel in den LStH [ 10 ] fließt der Sachlohn erst im Zeitpunkt der Bezahlung der Waren bzw. Dienstleistungen durch die Kreditkarte zu, also bei Kauf. [ 11 ] Für Tankkarten bedeutet dies, dass der Zufluss des Sachbezugs "Kraftstoff" im Zeitpunkt des Tankens durch den Arbeitnehmer bewirkt wird. Zufluss bei Nutzung einer Firmentankkarte

6 Der Arbeitgeber ermöglicht seinen Arbeitnehmern, monatlich aufgrund einer Vereinbarung Kraftstoff mittels Tankkarten bis maximal 44 EUR bei beliebigen Tankstellen zu erwerben. Die Tankkarten werden in Form von Firmenkreditkarten ausgegeben, mit denen Kraftstoff bei bestimmten Tankstellen bezogen werden kann. Eine Bargeldauszahlung bzw. - erstattung ist ausgeschlossen. Ergebnis: Der Arbeitnehmer hat einen arbeitsrechtlichen Anspruch, der sich auf den Bezug von Treibstoff beschränkt. Die Tankkarte ist deshalb nach den neuen Gutscheinkriterien als Sachlohn anzusehen, der im Rahmen der monatlichen 44-EUR-Grenze steuer- und beitragsfrei bleibt. Für den Lohnzufluss und damit die Prüfung der Freigrenze ist auf den Monat des Tankens abzustellen. Arbeitnehmerzuzahlung übersteigender Beträge sichert Steuerfreiheit Unerheblich ist es, wenn der Arbeitnehmer mit der Tankkarte Tankrechnungen über 44 EUR begleicht, sofern der Arbeitgeber den übersteigenden Betrag zurückfordert. Die Rückforderung muss nicht im gleichen Monat erfolgen. Ausreichend ist auch die Nachforderung in der Lohnabrechnung des Folgemonats. 7 Aufzeichnungspflichten 7.1 Aufzeichnung im Lohnkonto HI HI Die großzügige Auslegung des Begriffs "Sachbezug" macht detaillierte Aufzeichnungen im Lohnkonto erforderlich, da z. B. auch Geldleistungen als steuerfreier Sachbezug in Betracht kommen, wenn durch arbeitsrechtlich vereinbarten Kostenersatz oder Verwendungsauflagen die zweckgebundene Verwendung für eine Sachleistung gewährleistet ist. Für die Anwendung der 44-EUR-Freigrenze muss der Arbeitgeber jeden einzeln gewährten Sachbezug im Lohnkonto des Arbeitnehmers unter Angabe des Werts und des Zuflusszeitpunkts festhalten. [ 12 ] Außerdem sind entsprechende Unterlagen wie Rechnungen oder Einkaufsquittungen als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen. Nur bei Erfüllung dieser Aufzeichnungs- und Nachweispflichten ist die zweckentsprechende Verwendung der "Geldleistung" zum Bezug von Sachlohn sichergestellt. 7.2 Erleichterte Aufzeichnungspflichten auf Antrag HI Unter bestimmten Voraussetzungen sind für Sachbezüge, die unter die 44-EUR-Grenze fallen, Aufzeichnungserleichterungen vorgesehen. Der Arbeitgeber muss hierzu einen Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt stellen. Das Finanzamt kann zulassen, dass keine Aufzeichnungen zu führen sind, wenn durch betriebliche Regelungen und entsprechende Überwachungsmaßnahmen gewährleistet ist, dass die monatliche Freigrenze von 44 EUR nicht überschritten wird. [ 13 ] Nach den Lohnsteuerrichtlinien hat das Finanzamt dem Antrag auch ohne Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers zu entsprechen, wenn nach der Lebenserfahrung unter den betrieblichen Gegebenheiten so gut wie ausgeschlossen ist, dass der Betrag von 44 EUR überschritten wird. [ 14 ] 7.3 Keine Aufzeichnungserleichterungen bei zweckgebundenen Geldleistungen HI Für Geldleistungen, die mit der Maßgabe einer Verwendungsauflage gewährt werden, sind Aufzeichnungserleichterungen in Form des Verzichts auf den belegmäßigen Nachweis der vom Arbeitnehmer gekauften Waren jedoch aus anderen Gründen ausgeschlossen. So kann das Vorliegen einer Sachleistung bei sachgebundenen Geldzahlungen des Arbeitgebers nur durch die Überwachung der zweckentsprechenden Verwendung bewerkstelligt werden. Andere Nachweismöglichkeiten als Einkaufsrechnungen oder Quittungsbelege sind in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer die Waren oder Dienstleistungen aufgrund der arbeitsrechtlichen Vereinbarung im eigenen Namen einkaufen kann, bereits in tatsächlicher Hinsicht nicht

7 denkbar. Nachweis der zweckgebundenen Geldleistung durch Tankbeleg Die Arbeitnehmer einer Steuerberatungsgesellschaft dürfen aufgrund einer Betriebsvereinbarung monatlich bis 44 EUR Kraftstoff auf Kosten des Arbeitgebers tanken. Das Lohnbüro überweist mit der Entgeltabrechnung den Betrag von 44 EUR, mit der Auflage, den jeweiligen Tankbeleg zum Nachweis der Verwendung als Beleg zum Lohnkonto einzureichen. Ergebnis: Der Arbeitnehmer hat aufgrund der Betriebsvereinbarung einen Anspruch auf Sachlohn i. H. v. maximal 44 EUR pro Monat. Die überwiesene Geldleistung stellt bei zweckentsprechender Verwendung einen Sachbezug "Kraftstoff" dar, der im Rahmen der 44-EUR-Grenze steuerfrei bleibt. Voraussetzung für die Anwendung der Freigrenze ist, dass der Arbeitnehmer den Nachweis der Verwendungsauflage durch die jeweiligen Tankquittungen führt, die vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen sind. [ 1 ] R 19.6 Abs. 1 LStR, H 19.6 LStH "Warengutschein". [ 2 ] S. Sachbezüge. [ 3 ] BFH, Urteil v , VI R 21/09, BStBl 2011 II S. 383; BFH, Urteil v , VI R 27/09, BStBl 2011 II S. 386; BFH, Urteil v , VI R 41/10, BStBl 2011 II S [ 4 ] 8 Abs. 2 EStG. [ 5 ] R 8.1 Abs. 2 Satz 9 LStR. [ 6 ] R 8.1 Abs. 2 Satz 4 LStR. [ 7 ] R 38.2 Abs. 3 Satz 2 LStR. [ 8 ] R 38.2 Abs. 3 Satz 1 LStR, BFH, Urteil v , VI B 116/99, BStBl 1999 II S [ 9 ] S. Abschn. 4. [ 10 ] H 8.1 (1-4) LStH "Warengutscheine". [ 11 ] H 8.1 LStH "Warengutscheine". [ 12 ] 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV. [ 13 ] 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV. [ 14 ] R 41.1 Abs. 3 LStR.

Schwarzwaldstraße 32 77933 Lahr. Telefon 0 78 21 91 83-0 Telefax 0 78 21 91 83-83. Infothek. Tankgutscheine. Stand: 08/2013

Schwarzwaldstraße 32 77933 Lahr. Telefon 0 78 21 91 83-0 Telefax 0 78 21 91 83-83. Infothek. Tankgutscheine. Stand: 08/2013 Infothek Tankgutscheine Stand: 08/2013 www.melzer-kollegen.de Tankgutscheine: Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen im Überblick Lohnsteuerprüfer haben in der Vergangenheit Tankgutscheine für Arbeitnehmer

Mehr

Geschenk- und Tankgutscheine als steuerbegünstigter Sachbezug

Geschenk- und Tankgutscheine als steuerbegünstigter Sachbezug Geschenk- und Tankgutscheine als steuerbegünstigter Sachbezug Der BFH hat mit 3 Urteilen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze

Mehr

- Rechtsanwalt Dirk Scherzer -

- Rechtsanwalt Dirk Scherzer - Bar- oder Sachlohn, oder wie die Einladung Ihres Chefs zum ersten Punktspiel zwischen dem FC Augsburg und dem FC Bayern München steuerlich zu behandeln ist. - Rechtsanwalt Dirk Scherzer - Wer in der Vergangenheit

Mehr

Lohnsteuernachforderung

Lohnsteuernachforderung Lohnsteuernachforderung Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Dipl.-Vw., Dipl. Fw. Marcus Spahn, Christoph Fleige TK Lexikon Steuern 14. Dezember 2015 Lohnsteuernachforderung HI521694 Zusammenfassung LI1928107 Begriff

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

Tank- und Geschenkgutscheine bei der Lohn- und Umsatzsteuer richtig behandeln

Tank- und Geschenkgutscheine bei der Lohn- und Umsatzsteuer richtig behandeln SACHBEZÜGE Tank- und Geschenkgutscheine bei der Lohn- und Umsatzsteuer richtig behandeln von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbh, Köln Arbeitgeber nutzen Tank- oder Geschenkgutscheine

Mehr

Bendel und Partner GbR Steuerberater

Bendel und Partner GbR Steuerberater Bendel und Partner GbR Steuerberater Alfred Bendel Steuerberater Dipl. Kfm. Ulrich Haußmann Steuerberater information: Vorgehensweise bei Gewährung eines Benzingutscheins an Arbeitnehmer Vorbemerkung Die

Mehr

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt. Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

Führerschein. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht. Lohnsteuer

Führerschein. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht. Lohnsteuer Führerschein Julia Schanko, Stefan Seitz TK Lexikon Steuern 12. Dezember 2014 Führerschein HI1418790 Zusammenfassung LI1927990 Begriff Ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Benzingutscheine, Sachbezugsfreigrenze

Benzingutscheine, Sachbezugsfreigrenze Benzingutscheine, Sachbezugsfreigrenze OFD Hannover, 24.4.2008, S 2334-281 - StO 212 Die lohnsteuerliche Behandlung von Tankgutscheinen wurde auf Bund-Länder-Ebene erörtert. Die Vertreter des Bundes und

Mehr

2 Arbeitgeberdarlehen über 2.600 EUR

2 Arbeitgeberdarlehen über 2.600 EUR Arbeitgeberdarlehen Dr. Constanze Oberkirch, Gudrun Leichtle, Christoph Fleige TK Lexikon Steuern 17. Juni 2015 2 Arbeitgeberdarlehen über 2.600 EUR 2.1 Steuerpflicht der Zinsvorteile HI7435187 HI7435188

Mehr

Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer

Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Erhalten Arbeitnehmer neben dem normalen Arbeitslohn Zuschüsse, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis, ist der Wert dieser

Mehr

Löhne und Gehälter professionell

Löhne und Gehälter professionell Sonderdruck Löhne und Gehälter professionell Aktuelle Informationen und Praxisempfehlungen zu Lohnsteuer und Sozialversicherung Finanzamtssichere Tankgutscheine Grundsätze Warengutscheine OFD-Verfügung

Mehr

Wichtige Informationen für unsere Mandanten.

Wichtige Informationen für unsere Mandanten. S T E U E R - & A N W A L T S K A N Z L E I L O R E N Z & K O L L E G E N RAe Lorenz & Kollegen, Heidesheimer Str. 26, 55124 Mainz Wichtige Informationen für unsere Mandanten. DIPL. - FINANZWIRT (FH) K

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Verein als Arbeitgeber

Vereinsberatung: Steuern. Verein als Arbeitgeber Verein als Arbeitgeber Kriterien für eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit Selbständige Tätigkeit Arbeitsvertrag Weisungsgebundenheit Urlaubsanspruch Sozialversicherungspflicht

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Allgemeiner Hinweis: Alle steuerfreien Zuwendungen sind zusätzlich zum Gehalt zu zahlen und dürfen nicht vom

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Knollenborg & Partner Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten

Knollenborg & Partner Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Kinderbetreuungszuschuss BetriebsKiTa Übernahme von psycho-sozialen Beratungsleistungen

Mehr

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

Ausgewählte steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer

Ausgewählte steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Ausgewählte steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Gerade in der aktuellen Diskussion um den Fachkräftemangel in Deutschland ist es für Arbeitgeber besonders wichtig, die Motivation und Bindung ihrer

Mehr

Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten

Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Kinderbetreuungszuschuss Betriebskita Übernahme von psycho-sozialen Beratungsleistungen

Mehr

FALK & Co FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

FALK & Co FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft FALK & Co FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Lohnsteuerliche Behandlung von Reisekostenersatz im Rahmen von Dienstreisen I. Ausgangssituation

Mehr

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige

Mehr

Geschenke an Mitarbeiter der Versicherungsagentur lohnsteuerlich korrekt behandeln

Geschenke an Mitarbeiter der Versicherungsagentur lohnsteuerlich korrekt behandeln Arbeitgeberleistungen Geschenke an Mitarbeiter der Versicherungsagentur lohnsteuerlich korrekt behandeln von Dipl. Finanzwirt (FH) und Steuerberater Michael Heuser, WTS Steuerberatungsgesellschaft mbh,

Mehr

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

Fahrtkostenzuschüsse. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI521055 LI1929259

Fahrtkostenzuschüsse. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI521055 LI1929259 Fahrtkostenzuschüsse Norbert Minn, Rainer Hartmann TK Lexikon Steuern 8. Dezember 2015 Fahrtkostenzuschüsse HI521055 Zusammenfassung LI1929259 Begriff Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen

Mehr

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn

Steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn Steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn Art des Arbeitslohns gesetzl. Fundstelle maximale Höhe Überlassung typischer Berufskleidung 3 Nr. 31 EStG - Beihilfen in Krankheits-, Not- oder Todesfällen.

Mehr

Belegschaftsrabatte richtig versteuern

Belegschaftsrabatte richtig versteuern Billiger ist nicht umsonst Belegschaftsrabatte richtig versteuern Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen, kann der Rabatt

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Wissenswertes zur Classic Line

Wissenswertes zur Classic Line Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...

Mehr

Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber

Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder n achrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Die Außenprüfung durch das Finanzamt

Die Außenprüfung durch das Finanzamt Die Außenprüfung durch das Finanzamt Teil 4: Lohnsteueraußenprüfung Nachdem wir uns in der Reihe Außenprüfung bereits den allgemeinen Grundlagen, den Prüfungsschwerpunkten bei der Betriebsprüfung und der

Mehr

Tipps zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gehaltsoptimierung (Stand 2013)

Tipps zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gehaltsoptimierung (Stand 2013) Tipps zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gehaltsoptimierung (Stand 2013) 1. Gewährung von Tankgutscheinen/Warengutscheinen/Sachzuwendungen Sie können Ihrem Arbeitnehmer monatlich einen Warengutschein

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Gesundheitsförderung: Steuer und SV-Nachforderung vermeiden

Gesundheitsförderung: Steuer und SV-Nachforderung vermeiden Gesundheitsförderung: Steuer und SV-Nachforderung vermeiden Finanzielles Ziel Optimal ist es, wenn die entsprechenden Ausgaben beim Arbeitnehmer nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen und die Aufwendungen

Mehr

Das Wichtigste in Kürze. Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Wichtigste in Kürze. Sehr geehrte Damen und Herren, Das Wichtigste in Kürze Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem der Bundesrat am 18.12.2009 dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt hat, gilt ab dem 1.1.2010 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Leitfaden zur. Lohnkosten-Optimierung* Betrieb. Standort. Betriebsform. Geschäftsführung. Datum der Ausarbeitung. *) Quelle: www.nettomaxx-etl.

Leitfaden zur. Lohnkosten-Optimierung* Betrieb. Standort. Betriebsform. Geschäftsführung. Datum der Ausarbeitung. *) Quelle: www.nettomaxx-etl. Leitfaden zur Lohnkosten-Optimierung* Betrieb Standort Betriebsform Geschäftsführung Datum der Ausarbeitung *) Quelle: www.nettomaxx-etl.de 27.02.2013 Seite 1/6 Auf einen Blick Seite 1 - Aufmerksamkeiten

Mehr

Steuerrechtliche Behandlung der bkv

Steuerrechtliche Behandlung der bkv Steuerrechtliche Behandlung der bkv Wichtige Hinweise zur AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bkv) Stand: Januar 2015 Steuerrechtliche Behandlung der AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

Bezahlung von Übungsleitern

Bezahlung von Übungsleitern Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

3 Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2010

3 Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2010 3 Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2010 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 11.11.2010, VI R 21/09 Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i.s. des 8 Abs. 2 Satz

Mehr

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände,

Mehr

Inhaltsübersicht. Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung

Inhaltsübersicht. Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsätzliche Regeln 2.1 Steuer- und Beitragsfreiheit 2.2 Anwendung nur für die Zukunft 2.3 Abgrenzung Barvergütung und

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November 2013 1

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November 2013 1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung wissen wie`s geht 2013 1 Inhalt Gesetzliche Grundlage Ziel und Zweck der Betriebsprüfungen Zuständigkeiten Durchführung der Betriebsprüfung Inhalt und Umfang

Mehr

Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten

Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Mehraufwand für Verpflegung Übernachtungskosten Abgrenzung von Übernachtung und Verpflegung Abrechnung eines 20%igen Business-Package (Service-Pauschale)

Mehr

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung 1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Vorträge aus Fremdfirmen

Vorträge aus Fremdfirmen Vorträge aus Fremdfirmen Diese Vortragswerte erfassen Sie, wenn ein neuer Mitarbeiter unterjährig in die Firma eintritt und Ihnen den steuerpflichtigen Arbeitslohn aus der Vorbeschäftigung vorlegt. In

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

28 Kurzfristige Beschäftigung

28 Kurzfristige Beschäftigung 28 Kurzfristige Beschäftigung 28.1 Jahreswechsel: Beginn 2014, Ende 2015 Sachverhalt: Ein Arbeitgeber hat mit einer Aushilfskraft eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 1.9.2014 bis zum 31.8.2015 getroffen,

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Bundesverwaltungsamt Travel Management

Bundesverwaltungsamt Travel Management Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder

Mehr

Nachberechnung Bezüge

Nachberechnung Bezüge Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen

Mehr