Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Langenäcker OG Kottweiler-Schwanden. Entwurf. im Auftrag der: Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden
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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Langenäcker OG Kottweiler-Schwanden Entwurf im Auftrag der: Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden Bericht-Nr.: P7-00/E vorgelegt von FIRU GfI mbh Kaiserslautern 9. Juni 08 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Str Kaiserslautern Telefon (06 ) 6 5- Fax: -5 info@firu-gfi.de Sitz Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB 08 Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern
2 Inhaltsverzeichnis Kottweiler-Schwanden, SU B-Plan In den Langenäckern Juni 08 - Seite Grundlagen.... Aufgabenstellung.... Plangrundlagen.... Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen.... Anforderungen und maßgebliche Immissionsorte... Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Emissionsansätze Immissionsberechnung... 6 Beurteilung... 9 Kartenverzeichnis Karte : Gewerbelärmeinwirkungen Tag, FSP, freie Schallausbreitung... 7 Karte : Gewerbelärmeinwirkungen Tag, FSP, mit Bebauung... 8 Bericht: P7-00/E
3 Kottweiler-Schwanden, SU B-Plan In den Langenäckern Juni 08 - Seite Grundlagen. Aufgabenstellung In der Gemeinde Kottweiler-Schwanden werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans Langenäcker die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf bisher weitgehend unbebauten Flächen südlich der Straße Langenäcker und östlich der Eckstraße geschaffen. Östlich des Plangebiets und nördlich der Straße Langenäcker befinden sich mehrere Gewerbebetriebe. Im Rahmen der Bebauungsplanung sind die Gewerbelärmeinwirkungen, die durch diese bestehenden Betriebe in dem geplanten allgemeinen Wohngebiet zu erwarten sind, zu prognostizieren und zu beurteilen. Die Gewerbelärmeinwirkungen werden gemäß DIN 8005 und TA Lärm beurteilt. Bei zu erwartenden Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN 8005 bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind Schallschutzmaßnahmen zu diskutieren und Vorschläge für die Festsetzung entsprechender Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan zu unterbreiten.. Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan In den Langenäckern der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden, Stand: , Maßstab :000, übermittelt durch die FIRU mbh; Vorentwurf des Bebauungsplans In den Langenäckern der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden, Stand: , Maßstab :000, übermittelt durch die FIRU mbh; Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ramstein- Miesenbach, übermittelt durch die FIRU mbh am ; Digitale Rasterdaten und Digitales Geländemodell, Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz, übermittelt am ; Ortsbesichtigung und Bestandsaufnahme am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der Gewerbelärmeinwirkungen erfolgt nach: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 6. Bericht: P7-00/E
4 Kottweiler-Schwanden, SU B-Plan In den Langenäckern Juni 08 - Seite August 998 (GMBl. S. 50), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 0. Juni 07, in Kraft getreten am 09. Juni 07 [TA Lärm]; DIN 8005 Schallschutz im Städtebau, Teil, Juli 00 [DIN 8005], i.v.m. Beiblatt zur DIN 8005 Schalltechnische Orientierungswerte. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden weiterhin die folgenden Berechnungsvorschriften und sonstigen Erkenntnisquellen herangezogen. Dies sind: DIN ISO 96 Teil Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 999 [DIN ISO 96-]; VDI-Richtlinie 70 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 997 [VDI 70]; DIN 8005 Schallschutz im Städtebau, Teil, Juli 00 [DIN 8005].. Anforderungen und maßgebliche Immissionsorte Die Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkungen durch die zulässigen Betriebe in der Umgebung des geplanten Allgemeinen Wohngebiets erfolgt nach TA Lärm. Die TA Lärm dient dem Schutz vor sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Vorschriften der TA Lärm sind u.a. zu beachten für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bei der Prüfung der Einhaltung der Betreiberpflichten ( BImSchG) im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Baugenehmigungsverfahren. Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich an den Fassaden der geplanten Wohngebäude des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes des Bebauungsplans In den Langenäckern. Zur Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkungen an den geplanten Wohngebäuden im Plangebiet werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag und 0 db(a) in der Nacht herangezogen. Bericht: P7-00/E
5 Kottweiler-Schwanden, SU B-Plan In den Langenäckern Juni 08 - Seite 5 Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung befinden sich mehrere Gewerbebetriebe. Im nordöstlichen Teil des Plangebiets und somit unmittelbar an die geplante Neubebauung angrenzend befindet sich auf dem Flurstück 666/ mit der Firma Fließen Rink ein Fliesenlegerbetrieb. Außerhalb des Plangebiets, in östlicher Richtung unmittelbar an dieses angrenzend befindet sich an der Adresse Langenäcker 7 mit der Firma Hermann Geib Karosseriebau ein Kfz-Betrieb. Nördlich der Straße Langenäcker befindet sich unmittelbar an das Plangebiet angrenzend an der Adresse Langenäcker mit den dort ansässigen Firmen Hobbs Design und Lifestyle Furniture Warehouse eine Lagerhalle bzw. ein Showroom für Möbel. Weiterhin befindet sich in östlicher Richtung auf den Flurstücken , teilweise ebenfalls unmittelbar an das Plangebiet angrenzend, eine Halle mit unterschiedlichen Nutzungen. Der nördliche Teil der Halle wird als Lager der im Norden angrenzenden Firma Lifestyle Furniture Warehouse verwendet, im südlichen Teil der Halle ist mit der Firma FW Metallbau/Handel Forsch ein Metallbaubetrieb ansässig. In östlicher Richtung zum Plangebiet befindet sich mit der Adresse Langenäcker ein ehemaliges Verwaltungsgebäude, welches zurzeit nicht genutzt wird. Die weitere Umgebung des Plangebiets ist geprägt durch Wohnbebauung (Miesenbacher Straße, Eckstraße, Neubebauung Langenäcker 5).. Emissionsansätze Bei einer Ortsbegehung am waren im Plangebiet keine relevanten Gewerbelärmeinwirkungen durch die Nutzung der benachbarten Gewerbegrundstücke oder durch Betriebstätigkeit der bestehenden Betriebe in der Umgebung wahrnehmbar. Zur Abschätzung der durch eine zulässige übliche gewerbliche Betriebstätigkeit auf den benachbarten Gewerbegrundstücken zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen an den geplanten Wohngebäuden im Plangebiet werden überschlägige Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Hierzu werden die bestehenden Gewerbegrundstücke als Flächenschallquellen mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von am Tag und einer Schallquellenhöhe von einem Meter über Grund angesetzt. Der flächenbezogene Schallleistungspegel von entspricht dem Anhaltswert für die Schallabstrahlung uneingeschränkter Gewerbegebiete, der unter Punkt 5.. der DIN 8005 zur Überprüfung der erforderlichen Mindestabstände zwischen Gewerbegebieten und störempfindlichen Nutzungen angegeben ist. Bericht: P7-00/E
6 Kottweiler-Schwanden, SU B-Plan In den Langenäckern Juni 08 - Seite 6 Von den bestehenden Betrieben gehen im Nachtzeitraum keine relevanten Gewerbelärmemissionen aus.. Immissionsberechnung Die Berechnung der Gewerbelärmeinwirkungen erfolgt auf Grundlage der o.g. Emissionsansätze im digitalen Geländemodell nach dem allgemeinen Verfahren der DIN ISO 96-. Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Alle Flächen im Plangebiet und auf dem Schallausbreitungsweg werden für eine Prognose auf der sicheren Seite als schallharte Flächen gemäß DIN ISO 96- mit einem Bodenfaktor von G = 0 berücksichtigt. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgen für freie Schallausbreitung im Plangebiet (Karte ), d.h. ohne Berücksichtigung der geplanten Bebauung innerhalb des Plangebiets, in einer Höhe von m über Grund. Zusätzlich werden die Gewerbelärmeinwirkungen unter Berücksichtigung einer möglichen Bebauung durchgeführt. Für die maßgeblichen Immissionsorte an den geplanten Wohngebäuden im Plangebiet werden die Gewerbelärmeinwirkungen in Einzelpunktberechnungen geschossweise berechnet. Zusätzlich werden flächige Rasterberechnungen in Höhe des. OG (ca. 8 m) durchgeführt. Die Lage der Immissionsorte und die Berechnungsergebnisse sind in Karte dargestellt. Bericht: P7-00/E
7 6 658/ 5 A Kastanienweg A Eckstraße 5 A A B Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "In den Langenäckern" Gemeinde Kottweiler-Schwanden GE 66 5 A Karte : Gewerbelärmeinwirkungen Tag FSP Freie Schallausbreitung B 6 6 Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) 8 A 9 A 8 Langenäcker 8 B GE 7 GE Imissionsrichtwert TA Lärm: - 55 db(a) Allgemeines Wohngebiet GE Isophone m über Grund (05; ) 05 7 A kstraße Pegel in db(a) <=5 5< <=0 0< <=5 5< <=50 50< <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende Gebäude Flächenschallquelle Richtwertlinie WA Originalmaßstab (A) : m
8 Eckstraße 9 A 5 A Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "In den Langenäckern" Gemeinde Kottweiler-Schwanden GE Karte : Gewerbelärmeinwirkungen Tag FSP mit Bebauung 8 9 B Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) 8 A 8 B GE 7 GE Imissionsrichtwert TA Lärm: - 55 db(a) Allgemeines Wohngebiet GE Isophone 8 m über Grund Einzelpegel in Höhe.OG (0, ; ) 7 A Pegel in db(a) <= 5 5 < <= 0 0 < <= 5 5 < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Immissionsort Gebäude Flächenschallquelle Originalmaßstab (A) : m
9 Kottweiler-Schwanden, SU B-Plan In den Langenäckern Juni 08 - Seite 9 Beurteilung Freie Schallausbreitung Bei freier Schallausbreitung wird im Tagzeitraum durch uneingeschränkten Betrieb der benachbarten Gewerbebetriebe der Immissionsrichtwert der TA Lärm von 55 db(a) für allgemeine Wohngebiete am Tag im überwiegenden Teil des Plangebiets eingehalten. Im nördlichen Teil des Plangebiets wird der Immissionsrichtwert ab einem Abstand von mehr als 5 m zur östlichen Plangebietsgrenze eingehalten. Im restlichen Teil des Plangebiets wird der Immissionsrichtwert ab einem Abstand von mehr als 0 m zur östlichen Plangebietsgrenze eingehalten. Nach dem vorliegenden Bebauungsplan sind fünf geplante Baufelder von Überschreitungen des Immissionsrichtwerts betroffen. Mit Bebauung Mit der gemäß dem vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan In den Langenäckern geplanten Bebauung wird im Tagzeitraum durch uneingeschränkten Betrieb der benachbarten Gewerbebetriebe der Immissionsrichtwert der TA Lärm von 55 db(a) am Tag für allgemeine Wohngebiete im überwiegenden Teil des Plangebiets eingehalten. Lediglich an den den Gewerbegrundstücken zugewandten Nord- und Ostfassaden der unmittelbar an die Gewerbegrundstücke angrenzenden geplanten Wohngebäude (geplantes Gebäude Nr.,, und 5) im Norden und Osten des Plangebiets werden Pegel von bis zu 58 db(a) berechnet. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete am Tag wird an diesen Gebäudefassaden um bis zu db(a) überschritten. An den abgewandten Süd- und Westfassaden dieser Gebäude sowie an allen Fassaden der übrigen geplanten Gebäude wird der Immissionsrichtwert eingehalten. Für die geplanten Gebäude, für die Überschreitungen des Immissionsrichtwerts der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete im Tagzeitraum von 55 db(a) prognostiziert werden, sind Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Wegen der Regelungen der TA Lärm zur Lage der maßgeblichen Immissionssorte vor den geöffneten Fenstern von Aufenthaltsräumen kann der erforderliche Schallschutz vor den Gewerbelärmeinwirkungen nicht durch passive Schallschutzmaßnahmen (Festsetzung von Schallschutzfenstern) sichergestellt werden. Durch die Festsetzung einer Grundrissorientierung ist sicherzustellen, dass an den von Überschreitungen des Immissionsrichtwerts der TA Lärm betroffenen Fassaden/ Baugrenzen keine öffenbaren Fenster von Aufenthaltsräumen (Wohnund Schlafräume, Kinderzimmer, Wohnküchen) angeordnet werden. Von diesen Festsetzungen können Ausnahmen zugelassen werden wenn durch geeignete baulich/technische Maßnahmen die Gewerbelärmeinwirkungen vor den betroffenen Fassaden um mindestens 5 db(a) reduziert werden. Denkbare baulich/technische Maßnahmen sind beispielsweise eine zweite vorgehängte Fassade, verglaste Balkone, Laubengänge oder Prallscheiben. Bericht: P7-00/E
10 Kottweiler-Schwanden, SU B-Plan In den Langenäckern Juni 08 - Seite 0 Urheberrechtliche Hinweise Die in dieser Unterlage vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage der angegebenen und während der Bearbeitung zugänglichen Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen. Die Ausfertigungen dieser Unterlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der FIRU GfI mbh. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen oder Auszüge hiervon (dies jedoch nur mit Quellenangaben) für die gemäß Auftrag vereinbarte Zweckbestimmung weiterzugeben. Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der FIRU GfI mbh gestattet. Ausgenommen ist die Verwendung der Unterlagen oder Teilen davon für Vermarktungsaktionen des Auftraggebers. In diesen Fällen ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf FIRU GfI mbh als Urheber zu platzieren. FIRU GfI mbh Bericht: P7-00/E
11 Mittlere Ausbreitung ausgewählte Immissionsorte A n h a n g Juni 08 A Bericht: P7-00/E
12 FIRU GfI Anhang Juni 08 A Bericht: P7-00/E
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