Mögliche Absicherung von persönlichen Haftungsrisiken am Beispiel der Leitungsebene in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

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1 Mögliche Absicherung von persönlichen Haftungsrisiken am Beispiel der Leitungsebene in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Aspekte des Risikomanagements an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Leipzig,

2 Mögliche Absicherung von persönlichen Haftungsrisiken am Beispiel der Leitungsebene in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Entwicklung der Haftung von Gesellschafts-Organen Haftung als Organmitglied einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung Absicherungsmöglichkeiten Seite 2

3 Mögliche Absicherung von persönlichen Haftungsrisiken am Beispiel der Leitungsebene in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Entwicklung der Haftung von Gesellschafts-Organen Haftung als Organmitglied einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung Absicherungsmöglichkeiten Seite 3

4 Entwicklung der Haftung von Gesellschafts-Organen Spektakuläre Beispielsfälle Philip Holzmann Deutsche Telekom Lufthansa Siemens ARAG/Garmenbeck Kirch vs. Breuer Seite 4

5 Entwicklung der Haftung von Gesellschafts-Organen die auch im Mittelstand angekommen sind Geschäftsführer eines Entsorgungsbetriebes (GmbH) wegen fehlerhafter Buchführung Geschäftsführer einer Dienstleistungs-GmbH (Handwerk) wegen Nichtabführung von Lohnsteuer im Insolvenzfall Aufsichtsrat einer Privat- brauerei wegen Zustimmung zu Grundstücksverkauf Geschäftsführer eines Planungsbüros (GmbH) wegen mangelhafter Warnung vor wirtschaftlicher Schieflage Seite 5

6 Mögliche Absicherung von persönlichen Haftungsrisiken am Beispiel der Leitungsebene in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Entwicklung der Haftung von Gesellschafts-Organen Haftung als Organmitglied einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung Absicherungsmöglichkeiten Seite 6

7 Verschiedene Rechtsformen und ihre Ausprägungen Hochschule (z.b. Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung) außeruniversitäre Einrichtung e.v. / GmbH / Stiftung Tochterunternehmen GmbH / AG AöR / KöR Seite 7

8 Verschiedene Rechtsformen und ihre Ausprägungen Hochschule (z.b. Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung) Verwaltungs-Vorstand (je nach Rechtsform) außeruniversitäre Einrichtungen Entsendung Vorstand/GF AR e.v. / GmbH / Stiftung Tochterunternehmen GF / VS AR GmbH / AG Vorstand AöR / KöR VR Seite 8

9 Verschiedene Rechtsformen und ihre Ausprägungen Organhaftung im Hochschul-Bereich möglich als Leitungs-Organ der Hochschule (in Abhängigkeit von Rechtsform) GmbH-Geschäftsführer Vereinsvorstand Stiftungs-Vorstand / Kurator/-in Haftung auch als Aufsichtsorgan Seite 9

10 Ausprägung der Haftung Haftung mit dem gesamten Privatvermögen Haftung für Fahrlässigkeit und Vorsatz (z. T. spezialgesetzliche Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit, z.b. als Vereinsvorstand / Beamtenrecht) Möglichkeit der Haftungsbegrenzung sehr begrenzt Beweislast-Umkehr bei Kapitalgesellschaften in der Regel lange Verjährung Seite 10

11 Beispiele aus der Praxis Haftung im öffentlichen Bereich Derivate Fiasko: Ex-Kämmerer droht hohe Schadenersatz- Forderung Deutscher Kommunalinformationsdienst, Das Rechtsanwaltsgutachten zur Fehlbuchung empfiehlt, den Ex-Kämmerer für den EUR-Schaden haften zu lassen Rheinische Post, Seite 11

12 Haftpflichtansprüche im Hochschul-Bereich Hochschule (z.b. Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung) Verwaltungs-Vorstand (je nach Rechtsform) außeruniversitäre Einrichtungen Anspruch auf Schadenersatz Entsendung Vorstand/GF AR e.v. / GmbH / Stiftung Tochterunternehmen GF / VS AR GmbH / AG Vorstand AöR / KöR VR Seite 12

13 Mögliche Absicherung von persönlichen Haftungsrisiken am Beispiel der Leitungsebene in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Entwicklung der Haftung von Gesellschafts-Organen Haftung als Organmitglied einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung Absicherungsmöglichkeiten Seite 13

14 Gegenstand der Versicherung Versicherbar sind Haftpflichtansprüche der Hochschulen / Tochtergesellschaften / Fremd-Gesellschaften gegen Leitungs-Organ der Hochschule (in Abhängigkeit von Rechtsform) GmbH-Geschäftsführer Vereinsvorstand Stiftungs-Vorstand / Kurator/-in Tätigkeit als Aufsichtsorgan Seite 14

15 Leistung des Versicherers Ausgestaltung als Haftpflicht-Versicherung: Prüfung der Haftungsfrage Abwehr unbegründeter Ansprüche Befriedigung berechtigter Ansprüche Seite 15

16 Vertragskonstrukt Versicherung der Hochschule Optionaler Einschluss von Tochterunternehmen möglich Hinweis: je nach Größe / Risiko kann separater Versicherungsschutz für Tochterunternehmen sinnvoll sein separater Versicherungsschutz für außeruniversitäre Einrichtungen Seite 16

17 Verschiedene Rechtsformen und ihre Ausprägungen Hochschule Verwaltungs-Vorstand (je nach Rechtsform) GF / VS AR Vorstand VR GmbH / AG AöR / KöR Seite 17

18 Absicherungsmöglichkeiten bei der Provinzial Nicht versichert sind Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung (insb. auch Untreue!) Strafen und Bußgelder Seite 18

19 Versicherungsschutz für Entsendungen in Fremdunternehmen Mandate in fremden Unternehmen können mitversichert werden Empfehlung: Keine Mitversicherung in Hochschul-Deckung, sondern separate Absicherung Damit notwendiger Versicherungsschutz für die versicherten Personen Seite 19

20 Versicherungsschutz für Entsendungen in Fremdunternehmen Hochschule Verwaltungs-Vorstand (je nach Rechtsform) Entsendung Vorstand/GF AR e.v. / GmbH / Stiftung GF / VS AR Vorstand VR GmbH / AG AöR / KöR Seite 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für Rückfragen gern zur Verfügung: Michael Hein Westfälische Provinzial Versicherung AG Telefon: 0251/ : Seite 21

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