Prof. Dr. Reinhard Bork. Vorlesung. Insolvenzrecht. Sommersemester Letzte Bearbeitung:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prof. Dr. Reinhard Bork. Vorlesung. Insolvenzrecht. Sommersemester 2009. http://www2.jura.uni-hamburg.de/bork. Letzte Bearbeitung: 09.03."

Transkript

1 Prof. Dr. Reinhard Bork Vorlesung Insolvenzrecht Sommersemester Letzte Bearbeitung:

2 A. Gliederung 1. Teil: Grundlagen 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz A. Rechtsentwicklung und Reform B. Schwerpunkte der Reform 3: Aufbau des Gesetzes 4: Überblick über den typischen Ablauf eines Insolvenzverfahrens 2. Teil: Beteiligte 5: Schuldner 6: Insolvenzgericht 7: Insolvenzverwalter 8: Gläubiger A. Gläubigerklassen I. Insolvenzgläubiger II. Nachrangige Insolvenzgläubiger III. Massegläubiger IV. Aus- und Absonderungsberechtigte B. Gläubigerorganisation I. Gläubigerversammlung II. Gläubigerausschuss 3. Teil: Eröffnung des Insolvenzverfahrens 9: Antrag 10: Eröffnungsgrund 11: Hinreichende Masse 12: Sicherungsmaßnahmen 13: Entscheidung über den Antrag 4. Teil: Wirkungen der Eröffnung 14: Beschlagnahme der Insolvenzmasse A. Insolvenzmasse B. Beschlagnahme 15: Berechtigung und gutgläubiger Erwerb 16: Auswirkungen auf schwebende Geschäfte 17: Auswirkungen auf schwebende Prozesse I

3 5. Teil: Von der Ist-Masse zur Soll-Masse 18: Grundgedanke 19: Forderungseinzug 20: Gesamtschadensliquidation 21: Insolvenzanfechtung 22: Aussonderung 23: Absonderung 24: Aufrechnung 25: Befriedigung der Massegläubiger 6. Teil: Verteilung der Masse 26: Feststellungsverfahren 27: Verteilung 7. Teil: Beendigung des Verfahrens 28: Aufhebung 29: Einstellung 8. Teil: Besondere Verfahren 30: Insolvenzplan A. Planinhalt B. Planverfahren 31: Sanierung in der Insolvenz A. Sanierung B. Übertragende Sanierung 32: Restschuldbefreiung 33: Eigenverwaltung 34: Verbraucherinsolvenz 35: Insolvenzverfahren über besondere Vermögensmassen A. Nachlassinsolvenz B. Gesamtgutinsolvenz 36: Internationales Insolvenzrecht II

4 Materialien zur Vorbereitung der Vorlesungsstunden Stunde Aus dem Lehrbuch Rechtsprechung "Einführung in das Insolvenzrecht" 1) 1-4 BGHZ 88, 147 2) 5-7 BAG NJW 2007, 458 3) 8, 9 BGHZ 153, 205 4) BGH ZIP 2006, ) (A.) BVerwG ZIP 2004, ) 15 (B.) - 16 (B.) BFH ZIP 2007, 976 7) 16 (C.) - 19 BGH ZIP 2006, 576 8) 20 BGHZ 155, 75 9) 21, 22 BGH ZIP 2006, ) BGH ZIP 2007, ) BGHZ 91, ) 31, 32 BGHZ 104, ) BGH ZInsO 2007, 96 14) EuGH ZIP 2006, 907 III

5 Literaturangaben I. Lehrbücher Becker Insolvenzrecht, 2. Aufl (Heymanns, 25,-). Biehl Grundkurs Insolvenzrecht, 3. Aufl (Richter, 7,80). Bork Einführung in das Insolvenzrecht, 4. Aufl (Mohr/Siebeck, 29,-). Brei/Bultmann Insolvenzrecht, 2008 (Nomos, 59,-). Breuer Das neue Insolvenzrecht, 2.Aufl (C. H. Beck, 24,-). Ehricke/Biehl/Damerius Insolvenzrecht (Prüfe dein Wissen), 2007 (C. H. Beck, 19,90). Fenger Insolvenzrecht schnell erfasst, 2005 (Springer, 16,95). Foerste Insolvenzrecht, 4. Aufl (C. H. Beck, 19,90). Gogger Insolvenzrecht, 2. Aufl (C. H. Beck, 19,80). Häsemeyer Insolvenzrecht, 4. Aufl (Carl Heymanns, 148,-). Hess Insolvenzrecht, 4. Aufl (C. F. Müller, 44,-). Heyer Einführung in das Insolvenzrecht, 2005 (Univ. Oldenburg, 16,-). Keller Insolvenzrecht, 2006 (Vahlen, 48,-). Smid Grundzüge des Insolvenzrechts, 4. Aufl (C. H. Beck, 55,-). Obermüller/Hess InsO, 4. Aufl (C. F. Müller, 77,-). Pape/Uhlenbruck Insolvenzrecht, 2. Aufl (C. H. Beck, 68,-). Paulus Insolvenzrecht, 2007 (UTB, 19,90). Reischl Insolvenzrecht, 2008 (C. F. Müller, 23,-). Zimmermann Insolvenzrecht, 7. Aufl (C. F. Müller, 16,-). II. Kommentare Andres/Leithaus InsO, 2006 (C. H. Beck, 72,- ) Braun InsO, 3. Aufl (C. H. Beck, 98,-). Blersch/Goetsch/Haas Insolvenzrecht, Stand 8/2008 (Haufe, 139,-), (Loseblatt, 3 Ordner). Graf-Schlicker InsO, 2007 (RWS, 98,- ). Hess Jaeger InsO, 3. Aufl (C. F. Müller, 468,-), (3 Bände) InsO, ab 2004 (de Gruyter). Kreft Heidelberger Kommentar zur InsO, 5. Aufl (C. F. Müller, 144,-). Kübler/Prütting/Bork Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung (3 Bände) Nerlich/Römermann InsO, Stand 11/2008 (RWS-Verlag, 298,-), (Loseblatt, 5 Ordner). Band I-III, 2. Aufl. ab 2007 (C. H. Beck, 585,-). InsO, Stand 4/2006 (C. H. Beck, 114,-) (Loseblatt). IV

6 Smid InsO, 2. Aufl (W. Kohlhammer, 143,60). Uhlenbruck Insolvenzordnung (InsO), 12.Aufl (Vahlen, 248,-). Wimmer Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 5. Aufl (Luchterhand, 239,-). III. Gesetzestext Insolvenzordnung, dtv, 11. Aufl. 2007, 8,- V

7 Die Übersichten aus der Vorlesung Insolvenzverfahren Verwertung des gesamten Vermögens zur gemeinschaftlichen (anteiligen) Befriedigung aller Gläubiger - zwangsweise: im Regelverfahren - freiwillig: im Planverfahren durch: Liquidation Sanierung sanierende Übertragung Schwerpunkte der Reform Maßnahmen gegen die Massearmut Einheitliches Verfahren Förderung der Sanierung Stärkung der Gläubigerautonomie Gerechtere Verteilung der Masse Verbraucherinsolvenz Restschuldbefreiung Aufbau der InsO Teil: Allgemeine Vorschriften ( 1-79) 3. Teil: Wirkungen der Eröffnung ( ) 4. Teil: Verwaltung und Verwertung der Masse ( ) 5. Teil: Befriedigung der Gläubiger ( ) 6. Teil: Insolvenzplan ( ) 7. Teil: Eigenverwaltung ( ) 8. Teil: Restschuldbefreiung ( ) 9. Teil: Verbraucherinsolvenz ( ) 10. Teil: Besondere Verfahren ( ) 11. Teil: Internationales Insolvenzrecht ( ) 1

8 Ablauf eines Insolvenzverfahrens Antrag, 13 InsO Prüfung durch das Insolvenzgericht - Eröffnungsgrund, 16 ff. InsO - hinreichende Masse, 26 InsO Eröffnungsbeschluss, 27 ff. InsO Ernennung des Verwalters, 27 InsO Sichtung, Verwaltung und Verwertung der Masse Feststellung der Gläubiger, 174 ff. InsO Erlösverteilung, 187 ff. InsO Aufhebung des Verfahrens, 200 ff. InsO [ Restschuldbefreiung, 286 ff. InsO] Schuldner, 11 InsO natürliche Personen juristische Personen ohg / KG nicht-rechtsfähiger Verein BGB Gesellschaft = 50 ZPO Insolvenzgericht sachlich: örtlich: funktionell: AG, 2 InsO am Ort der Niederlassung oder des allg. Gerichtsstandes, 3 InsO Rechtspfleger, 3 Nr. 2 e RPflG; Richter 18 RPflG 2

9 Aufgaben: Verfahrenseröffnung, 11 ff. InsO Ernennung des Insolvenzverwalters, 27, 56 ff. InsO Überwachung des Insolvenzverwalters, 58 f. InsO Einsetzung des Gläubigerausschusses, 67 InsO Leitung der Gläubigerversammlung, 76 InsO Verfahrensbeendigung, 200 InsO Verfahren Antragsverfahren 13 InsO grundsätzlich nach ZPO, 4 InsO aber: - Untersuchungsgrundsatz, 5 I InsO - Amtsbetrieb, 8 InsO - fakultative mündliche Verhandlung, 5 II InsO - Entscheidung durch Beschluss - sofortige Beschwerde (Erinnerung), 6 InsO Aufgaben des Insolvenzverwalters Verwaltung des Vermögens Verwertung der Masse Verteilung des Erlöses Amtsrecht des Verwalters Ernennung 27, 56 InsO Aufsicht 58, 69 InsO Haftung 60 ff. InsO Vergütung 63 InsO Beendigung - mit Beendigung des Verfahrens - mit Entlassung, Abwahl oder Tod 3

10 Stellung des Verwalters Organtheorie Verwalter ist Organ der Masse Vertretertheorie Verwalter ist Vertreter des Schuldners (bei jur. Personen: Organ des Unternehmensträgers) Theorie vom neutralen Handeln Verwalter handelt objektbezogen Amtstheorie Verwalter ist Partei kraft Amtes (ges. Prozessstandschafter) Gläubiger Altgläubiger Neugläubiger persönliche dingliche der Masse des Schuldners (Insolvenzgläubiger, 38 InsO) Ausnahme: 39 InsO vgl. 47 InsO (Massegläubiger, 53 ff. InsO) Gläubigergruppen Massegläubiger, 53 ff. InsO Insolvenzgläubiger, 38 InsO Nachrangige Insolvenzgläubiger, 39 InsO Aussonderungsberechtigte Gläubiger, 47 InsO Absonderungsberechtigte Gläubiger, 49 ff. InsO 4

11 Gläubigerversammlungen, 74 ff. InsO - Berichtstermin, 156 InsO - Prüfungstermin, 176 InsO - Schlusstermin, 197 InsO - Erörterungs- und Abstimmungstermin, 235 InsO Aufgaben der Gläubigerversammlung Wahl des Insolvenzverwalters, 57 InsO Wahl des Gläubigerausschusses, 68 InsO Erlaubniserteilung, 162 f. InsO Entscheidung über die Verwertung, 157 InsO Aufgaben des Gläubigerausschusses, 67 ff. InsO Überwachung des Insolvenzverwalters, 69 InsO Erlaubniserteilung, 158 ff. InsO Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen Antrag, 13 ff. InsO Insolvenzgrund, 16 ff. InsO hinreichende Masse, 26 InsO Insolvenzantrag, 13 ff. InsO Antragsrecht, 13 I 2 InsO - Gläubiger, 14 InsO - Schuldner (bzw. Organe), 15 InsO Antragspflicht nur bei Organen, 15a InsO 5

12 Zulässigkeit des Insolvenzantrages Zuständigkeit des Gerichts Partei- / Prozessfähigkeit des Antragstellers Insolvenzfähigkeit und Prozessfähigkeit des Schuldners Antragsbefugnis Rechtsschutzbedürfnis formelle Voraussetzungen (Glaubhaftmachung) Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit, 17 InsO: Zeitpunkt-Illiquidität andauerndes Unvermögen, die (wesentlichen) fälligen Geldverbindlichkeiten noch zu berichtigen. drohende Zahlungsunfähigkeit, 18 InsO: Zeitraum- Illiquidität Überschuldung (nur bei juristischen Personen), 19 InsO - wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt (nach Liquidationswerten) - und die Ertragsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr gewährleistet erscheint (Fortbestehensprognose) [ - oder das Vermögen die Schulden auch nach Betriebsfortführungswerten nicht mehr deckt gestrichen durch FMStG bis zum ] Fortbestehensprognose Prognosegegenstand: mittelfristige Zahlungsfähigkeit Prognosezeitraum: Prognosemethode: das laufende und das folgende Geschäftsjahr Ertrags- und Finanzplanung - Unternehmenskonzept - Erstellung eines Finanzplans - Fortbestehensprognose Hinreichende Masse 26 InsO 54, 209 InsO Gerichtskosten Verwalterkosten 6

13 Stundung der Verfahrenskosten 4a ff. InsO natürliche Person Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung kein Versagungsgrund nach 290 Abs.1 Nr.1 und 3 InsO keine hinreichende Masse Sicherungsmaßnahmen 21 InsO vorläufiger Insolvenzverwalter, 21 II Nr. 1, 22 InsO Verfügungsbeschränkungen, 21 II Nr. 2, 24, 81 f. InsO Vollstreckungsverbot, 21 II Nr. 3 InsO Postsperre, 21 II Nr. 4, 99 InsO Sonstiges Entscheidung des Insolvenzgerichts Ablehnung der Insolvenzeröffnung, 26, 34 I InsO Insolvenzeröffnungsbeschluss, 27 ff. InsO - Inhalt: 27 ff. InsO - Bekanntmachung: 30 InsO - Registereintragung: 31 f. InsO Insolvenzmasse, 35 InsO Vermögen bei Eröffnung Neuerwerb Ausnahmen: Unpfändbarkeit, 36 InsO Freigabe 7

14 Beschlagnahmewirkungen Wechsel der Verfügungsbefugnis, 80 InsO kein Einzelrechtserwerb mehr, 81, 89, 91 InsO Rückschlagsperre, 88 InsO Mitwirkungspflichten des Schuldners, 97 ff. InsO [ Unterhalt für den Schuldner, 100 InsO] Liquidation von Gesellschaften Erwerb vom Schuldner Rechtshandlungen des Schuldners nach Insolvenzeröffnung: 81 InsO Leistung an den Schuldner nach Insolvenzeröffnung: 82 InsO sonstige Vollendung des Erwerbs nach Insolvenzeröffnung, 91 InsO 103 InsO gegenseitiger Vertrag von keiner Seite voll erfüllt Wahlrecht des Insolvenzverwalters - Erfüllung: 55 I Nr. 2 InsO - Ablehnung: 103 II InsO für Insolvenzverwalter 812 Abs. 1 S. 2, 1. Fall BGB Miet- und Pachtverträge bewegliche Sachen - Wahlrecht des Insolvenzverwalters, 103 InsO - Kündigung (bei Erfüllungswahl) nur nach allgemeinen Regeln Ausnahme: 112 InsO in der Insolvenz des Mieters / Pächters Immobilien - Verträge bestehen fort, 108 InsO - Kündigung nach den allg. Regeln (Ausnahmen: 109, 112 InsO) 8

15 Arbeitsverhältnisse Verträge bestehen fort, 108 InsO Kündigung nach den allg. Regeln Ausnahmen: - Kündigungsfrist, 113 InsO - fristlose Kündigung durch AN bei Freistellung Betriebsänderungen erleichtert nach 120 ff. InsO - Interessenausgleich, 125 InsO - Sozialplan, 123 InsO Auswirkungen auf Prozesse Unterbrechung, 240, 249 ZPO für die Fortsetzung ist zu trennen: - Aktivprozess (Schuldner ist Kläger) Insolvenzverwalter kann den Prozess aufnehmen, 85 InsO oder den Streitgegenstand freigeben; dann Fortsetzung mit den ursprünglichen Parteien, 85 II InsO - Passivprozess (Schuldner ist Beklagter) Kläger ist Insolvenzgläubiger: Anmeldung zur Tabelle, 87 InsO Fortsetzung nur nach 180 II InsO Kläger ist nicht Insolvenzgläubiger: Fortsetzung mit dem Insolvenzverwalter nach 86 InsO Ist - Masse / Soll - Masse Vermehrung durch - Forderungseinzug - Anfechtung, 129 ff. InsO Verminderung durch - Aussonderung, 47 f. InsO - Absonderung, 49 ff. InsO - Aufrechnung, 94 ff. InsO - Befriedigung der Massegläubiger, 53 ff. InsO 9

16 Insolvenzanfechtung, 129 ff. InsO Rechtshandlung vor Verfahrenseröffnung (Ausnahme: 147 InsO) Gläubigerbenachteiligung Anfechtungsgrund - unentgeltliche Leistung, 134 InsO - vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung, 133 InsO - kongruente Deckung, 130 InsO - inkongruente Deckung, 131 InsO - unmittelbare Benachteiligung, 132 InsO - sonstige, InsO Geltendmachung durch Insolvenzverwalter, 129 InsO - durch Klage (vgl. 143 InsO) - durch Einrede (vgl. 146 II InsO) Verjährung: 146 InsO Vorsatzanfechtung, 133 InsO Objektiver Tatbestand - Rechtshandlung des Schuldners - in den letzten 10 Jahren vor Insolvenzantrag - Gläubigerbenachteiligung Subjektiver Tatbestand - Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners - Kenntnis des Anfechtungsgegners 10

17 Aussonderung: 47 f. InsO Anspruch auf die Sache Absonderung: 49 ff., 165 ff. InsO Anspruch auf den Wert der Sache insbesondere: Grundpfandrechte, 49 InsO rechtsgeschäftliches Pfandrecht, 50 InsO gesetzliches Pfandrecht, 50 InsO Sicherungseigentum, 51 Nr. 1 InsO Verwertung bei Grundpfandrechten nach 165 InsO bei beweglichen Sachen nach 166, 173 InsO Kostenbeitrag bei Verwertung durch den Insolvenzverwalter, 170 f. InsO Feststellungskosten: 4% Verwertungskosten: 5% des Erlöses Umsatzsteuer: 19% Aufrechnung I Aufrechnungslage, 387 BGB, 94 InsO - Hauptforderung des Aufrechnungsgegners - Gegenforderung des Aufrechnenden - Gegenseitigkeit konkretisiert in 96 InsO - Gleichartigkeit - Erfüllbarkeit der Hauptforderung modifiziert in 95 InsO - Durchsetzbarkeit der Gegenforderung (fällig, erzwingbar, einredefrei, 390 BGB) Aufrechnungserklärung ( 388 BGB) oder -vertrag ( 305 BGB) kein Aufrechnungsverbot, 392 ff. BGB Aufrechnung II Aufrechnungslage vor Verfahrenseröffnung vollendet - grundsätzlich: 94 InsO - Ausn.: 96 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InsO Aufrechnungslage vor Verfahrenseröffnung angelegt, aber erst danach vollendet: 95 InsO Aufrechnungslage nach Verfahrenseröffnung begründet: 96 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InsO 11

18 Befriedigung der Massegläubiger Hinreichende Masse: volle Befriedigung Unzulängliche Masse - Massekosten ( 54 InsO) sind nicht gedeckt: Einstellung, 207 InsO - Massekosten sind gedeckt: = Anzeige der Masseunzulänglichkeit, 208 InsO = Verteilung nach 209 InsO - Massekosten - Neumassegläubiger - Altmassegläubiger = Einstellung, 211 InsO Feststellung der Schuldenmasse Anmeldung, 174 InsO Prüfungstermin, 176 InsO - kein Widerspruch: = Eintragung in die Tabelle, 178 InsO = Teilnahme an der Erlösverteilung = Vollstreckung in das Neuvermögen, 201 InsO - Widerspruch des Schuldners = keine Vollstreckung, 201 II InsO = sonst irrelevant, 178 I 2 InsO - Widerspruch des Verwalters oder eines anderen Gläubigers = Feststellungsprozess, 179 ff. InsO Verwertung Grundstücke - freihändige Verwertung - Zwangsverwertung bewegliche Sachen / Rechte - freihändige Verwertung 12

19 Verteilung durch den Verwalter [Prüfungstermin, 187 I InsO] Verteilungsverzeichnis, 188 InsO Abschlagsverteilung, 187 II InsO - Auszahlung auf festgestellte Forderungen - Zurückbehaltung ( 189 ff., 198 InsO) für streitige Forderungen Absonderungsberechtigte aufschiebend bedingte Forderungen [Abschluss der Verwertung] Schlussverzeichnis, 196 II InsO Schlusstermin, 197 InsO Schlussverteilung, 196, 198 f. InsO [Aufhebung des Verfahrens, 200 InsO] Nachtragsverteilung, 203 ff. InsO Beendigung des Insolvenzverfahrens Aufhebung, 200 InsO Einstellung - mangels Masse, 207, 211 InsO - wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes, 212 InsO - mit Zustimmung der Gläubiger, 213 InsO 13

20 Insolvenzplan (Gliederung), 219 InsO - Darstellender Teil, 220 InsO Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Verwertungsart Vergleichsrechnung Sanierungskonzept Betriebsänderungen Sozialplan Darlehen - Gestaltender Teil, 221 ff. InsO Bildung von Gläubigergruppen, 222, 226 InsO Eingriffe in die Rechte der / des - Absonderungsberechtigten, 223 InsO - Insolvenzgläubiger, 224 InsO - nachrangigen Insolvenzgläubiger, 225 InsO - Schuldner, 227 InsO Planverfahren I Initiativrecht, 218 I 1 InsO - Schuldner - Insolvenzverwalter (vgl. auch 157, 2 InsO) Prüfung durch das Insolvenzgericht, 231 InsO - Vorlageberechtigung - Planinhalt - Erfolgsaussichten Annahme durch die Gläubiger, 253 ff. InsO - Abstimmung nach Gruppen, 243 InsO - Erforderlich ( 244 InsO) = in jeder Gruppe Kopfmehrheit Summenmehrheit = Zustimmung aller Gruppen = Ausnahme: Obstruktionsverbot, 245 InsO 14

21 Planverfahren II Zustimmung des Schuldners, 247 InsO Bestätigung durch das Insolvenzgericht, 248 InsO - Planbedingungen, 249 InsO - einwandfreies Verfahren, 250 InsO - Minderheitenschutz, 251 InsO [ Überwachung der Planerfüllung] Aufhebung des Verfahrens, 258 InsO Planerfüllung Gestaltung mit Rechtskraft der Bestätigung, 254 InsO Erfüllung durch den Schuldner; Druckmittel : - Wiederauflebensklausel, 255 f. InsO - Zwangsvollstreckung, 257 InsO - Überwachung, 260 ff. InsO Sanierung I Arten - Sanierung (auch) des Unternehmensträgers - Übertragende Sanierung Verfahren - Regelverfahren - Insolvenzplan Grundvoraussetzung: Ursachen- und Schwachstellenanalyse, insbesondere: - Marktverhältnisse - Fixkosten - Ressourcen Sanierung II Typische Maßnahmen - Sicherung des Bestandes (vgl. 22, 107 II, 112, 166, 172 InsO) - Kapitalzufuhr = Eigenkapital ( Kapitalschnitt ) = Fremdkapital (Kredite) - Umstrukturierungen 15

22 Übertragende Sanierung Übertragung des (sanierten) Unternehmens Liquidation des Unternehmensträgers Zulässig mit Zustimmung - des Gläubigerausschusses, 160 InsO - der Gläubigerversammlung bei = Antrag, 163 InsO = Veräußerung an Insider, 162 InsO Insolvenzplan (Arten) Sanierungsplan (Schwerpunkt, 1 S. 1 InsO) Übertragungsplan Liquidationsplan Restschuldbefreiung: Voraussetzungen natürliche Person, 286 InsO Redlichkeit, 290 InsO keine Obliegenheitsverletzung in der Wohlverhaltensperiode, 295 InsO Restschuldbefreiung: Verfahren Antrag des Schuldners, 287 InsO Anhörung, 289 I, 1 InsO Ankündigung durch das Gericht, 289, 291 I InsO Aufhebung des Insolvenzverfahrens, 289 II, 2 InsO Befriedigung durch den Treuhänder, 291 II, 292 InsO Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Gericht, 300 InsO Wirkung: 301 InsO Widerruf, 303 InsO 16

23 Eigenverwaltung Voraussetzungen - kein Verbraucher, 312 III InsO - keine Nachteile zu erwarten, 270 II Nr. 3 InsO Verfahren - Antrag des Schuldners, 270 II Nr. 1 InsO - Zustimmung des antragstellenden Gläubigers, 270 II Nr. 2 InsO - Anordnung im Eröffnungsbeschluss, 270 I InsO oder auf Antrag der Gläubigerversammlung, 271 InsO [Aufhebung: 272 InsO] - Durchführung des Insolvenzverfahrens, 270 I 2 InsO = Schuldner bleibt verfügungsbefugt, 270 I 1 InsO Grenzen: 275 ff. InsO = Aufteilung der InsVw-Kompetenzen grundsätzlich: Schuldner ausnahmsweise: Sachwalter 17

24 Verbraucherinsolvenz Verbraucher, 304 InsO Eröffnungsantrag des Schuldners Außergerichtlicher Einigungsversuch ( 305 I Nr. 1 InsO)? eines Gläubigers (vgl. 306 III InsO) Vermittlung eines Schuldenbereinigungsplans, 305 I Nr. 4, 306 ff. InsO Eröffnungsverfahren, 311 InsO Stark vereinfachtes Insolvenzverfahren, 312 ff. InsO mit einem Treuhänder, 313 InsO Nachlassinsolvenz, 315 ff. InsO Vor dem Erbfall: Erblasser Erbe Gv Gs Mit dem Erbfall: Erbe Gv Gs Mit Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens: Erbe Gv Gs 18

25 Güterstände Gütertrennung, 1414 BGB Zugewinngemeinschaft, 1363 BGB Gütergemeinschaft, 1415 BGB - Sondergut, 1417 BGB - Vorbehaltsgut, 1418 BGB - Gesamtgut, 1414, 1419 BGB = alleinige Verwaltung, 1422, 1437 BGB = gemeinsame Verwaltung, 1450, 1459 BGB Insolvenzverfahren über das Vermögen eines einzelnen Ehegatten (bei Gütergemeinschaft gehört das Gesamtgut nur zur Masse des allein verwaltenden Ehegatten) über das gemeinsam verwaltete Gesamtgut ( 11 Abs. 2 Nr. 2, 333 f. InsO) Internationales Insolvenzrecht Auslandswirkungen der Inlandsinsolvenz Universalitätsprinzip: Weltgeltung nach Maßgabe der Anerkennung durch das ausländische Recht Inlandswirkungen der Auslandsinsolvenz 343 InsO: Universalitätsprinzip wenn: - Insolvenzverfahren - nach ausländischem Recht wirksam eröffnet - internationale Zuständigkeit - vereinbar mit dem deutschen ordre public 19

26 Besondere Insolvenzanfechtungsgründe Anfechtungsgrund und Norm 130 InsO Kongruente Deckung 131 InsO Inkongruente Deckung Obj. Voraussetzungen, insbesondere Zeitraum vor Verfahrenseröffnung 3 Monate vor Insolvenzantrag Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Nr. 1: 1 Monat vor Eröffnungsantrag Nr. 2: 2. oder 3. Monat vor Antrag und Zahlungsunfähigkeit Subj. Voraussetzungen beim Schuldner Subj. Voraussetzungen beim Anfechtungsgegner Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder indizierenden Umständen, 130 II Bei Rechtshandlungen nach Antrag schadet schon Kenntnis vom Antrag oder indizierenden Umständen Bei nahestehenden Personen wird die Kenntnis vermutet, 130 III Beweislast Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter hins. nahestehender Person Gegner hins. Unkenntnis Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter Nr. 3: 2. oder 3. Monat vor Antrag Kenntnis der Benachteiligung oder indizierender Umstände ( 131 Abs. 2 S. 1) Insolvenzverwalter 132 InsO Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen 3 Monate vor Insolvenzantrag Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Wird bei nahestehenden Personen vermutet wie bei 130 wie bei 130 Insolvenzverwalter hins. nahestehender Person, Gegner hins. Unkenntnis 20

27 Allgemeine Insolvenzanfechtungsgründe Anfechtungsgrund und Norm 134 InsO Unentgeltliche Leistung 133 InsO Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung 10 Jahre vor Insolvenzantrag Subj. Voraussetzungen beim Schuldner Subj. Voraussetzungen beim Anfechtungsgegner Beweislast Insolvenzverwalter Obj. Voraussetzungen, insbesondere Zeitraum vor Verfahrenseröffnung 4 Jahre vor Insolvenzantrag (Vermutung) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz Wird nach Abs. 1 S. 2 vermutet, bei Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit und von der Gläubigerbenachteiligung Gegner hinsichtlich des Zeitraums vor Eröffnungsantrag Insolvenzverwalter (auch für subj. Voraussetzungen) Insolvenzverwalter für die Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit und von der Gläubigerbenachteiligung Gegner muss dann beweisen, dass er dennoch keine Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz hatte Beweislastumkehr nach 133 Abs. 2 InsO Entgeltlicher Vertrag mit nahestehenden Personen unmittelbare Gläubigerbenachteiligung in den letzten 2 Jahren vor Insolvenzantrag (Vermutung) (vermuteter) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (vermutete) Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz Insolvenzverwalter für die obj. Voraussetzungen (Ausn.: Zeitpunkt des Vertragsschlusses) Gegner hins. Zeitpunkt des Vertragsschlusses Fehlen eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes Unkenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz 21

Inhalt. /. Teil: Grundlagen 1 1. 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8. Seite Rdnr.

Inhalt. /. Teil: Grundlagen 1 1. 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8. Seite Rdnr. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur XV /. Teil: Grundlagen 1 1 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8 A. Rechtsentwicklung

Mehr

Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft RA Prof. Dr. Georg Streit. Vorlesung Insolvenz und Sanierung. Frühjahrssemester 2015

Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft RA Prof. Dr. Georg Streit. Vorlesung Insolvenz und Sanierung. Frühjahrssemester 2015 RA Prof. Dr. Georg Streit, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Vorlesung Insolvenz und Sanierung FS 2015 / 1 Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft RA Prof. Dr. Georg Streit Vorlesung Insolvenz und

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Bork. Vorlesung. Insolvenzrecht. Sommersemester 2014. http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/bork/ Letzte Bearbeitung: 21.03.

Prof. Dr. Reinhard Bork. Vorlesung. Insolvenzrecht. Sommersemester 2014. http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/bork/ Letzte Bearbeitung: 21.03. Prof. Dr. Reinhard Bork Vorlesung Insolvenzrecht Sommersemester 2014 http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/bork/ Letzte Bearbeitung: 21.03.2014 A. Gliederung 1. Teil: Grundlagen 1: Begriff und Zweck

Mehr

1. Inkrafttreten... 1 2. Das Insolvenzverfahren... 1. Zweiter Abschnitt Eröffnung des Insolvenzverfahrens... 3

1. Inkrafttreten... 1 2. Das Insolvenzverfahren... 1. Zweiter Abschnitt Eröffnung des Insolvenzverfahrens... 3 VII Vorwort... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... XV V Erster Abschnitt Allgemeiner Überblick... 1 1. Inkrafttreten.... 1 2. Das Insolvenzverfahren... 1 Zweiter Abschnitt Eröffnung des Insolvenzverfahrens....................................

Mehr

129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO

129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 3: - Anfechtung von Kredittilgungen Banksyndikus Arne Wittig, 19. November 2009 Frankfurt am Main 129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO Rechtshandlungen,

Mehr

7: Besondere Verfahrensarten

7: Besondere Verfahrensarten 7: Besondere Verfahrensarten A. Insolvenzplan B. Restschuldbefreiung C. Eigenverwaltung D. Verbraucherinsolvenz E. Insolvenzverfahren über besondere Vermögensmassen I. Nachlassinsolvenz II. Gesamtgutinsolvenz

Mehr

Das Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht. Zweck und Ablauf des Insolvenzverfahrens sowie wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen 08.

Das Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht. Zweck und Ablauf des Insolvenzverfahrens sowie wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen 08. Das Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht Zweck und Ablauf des Insolvenzverfahrens sowie wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen 08. April 2010 Einführung Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens 1 Insolvenzordnung

Mehr

3: Eröffnung des Verfahrens

3: Eröffnung des Verfahrens 3: Eröffnung des Verfahrens A. Eröffnungsvoraussetzungen B. Eröffnungsverfahren Folie 25 Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen Antrag, 13 ff. InsO - Antragsrecht - Antragspflicht Insolvenzgrund, 16 ff. InsO

Mehr

Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren

Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren Banksyndikus Arne Wittig, 18. Dezember 2009 Frankfurt am Main Übertragende Sanierung

Mehr

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt!

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Wiederholungsfragen Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Welche Rechtsfolgen kann ein rechtswidriger Eingriff in ein Absonderungsrecht

Mehr

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Wiederholungsfragen Welche Optionen haben die Gesellschafter, wenn sie feststellen, dass die Gesellschaft restrukturierungsbedürftig ist? Wann ist eine Sanierung aus Sicht der Gläubiger sinnvoll? Was ist

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2.1 Wer kann die Eröffnung eines Privatkonkurses. 2.2 Der Schuldner muss zahlungsunfähig

Inhaltsverzeichnis. 2.1 Wer kann die Eröffnung eines Privatkonkurses. 2.2 Der Schuldner muss zahlungsunfähig Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Einleitung... 15 2. Die Eröffnung des Privatkonkurses. 17 2.1 Wer kann die Eröffnung eines Privatkonkurses beantragen?... 17 2.2 Der Schuldner muss zahlungsunfähig

Mehr

Insolvenzrecht SS 2014 Skriptum Nr. 1 Allgemeine Informationen

Insolvenzrecht SS 2014 Skriptum Nr. 1 Allgemeine Informationen RHEINISCHE FRIEDRICH-WILHELMS- UNIVERSITÄT BONN Fachbereich Rechtswissenschaft Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt. und europ. Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI XVII Einleitung 1 I. Wirtschaft und Insolvenz 13 II. Wirksame Risikovorsorge durch Gläubiger und Schuldner 25 III. Der rechtliche Rahmen

Mehr

Gliederung zum Regelinsolvenzverfahren

Gliederung zum Regelinsolvenzverfahren Gliederung zum Regelinsolvenzverfahren Gliederung zum Regelinsolvenzverfahren... 1 I Ziele der Gesetzesreform im Jahre 1999... 1 II Verfahrenziel der InsO...1 III Das Insolvenzverfahren... 1 A) Das Insolvenzeröffnungsverfahren...

Mehr

A. Schuldner... 22 B. Gläubiger... 22 1. Insolvenzgläubiger... 22

A. Schuldner... 22 B. Gläubiger... 22 1. Insolvenzgläubiger... 22 Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 17 1 Einführung... 21 2 Die Beteiligten in der Insolvenz... 22 A. Schuldner... 22 B. Gläubiger... 22 I. Insolvenzgläubiger... 22 1. Insolvenzgläubiger... 22 2. Nachrangige

Mehr

FACHVERBAND DER KOMMUNALKASSENVERWALTER E.V.

FACHVERBAND DER KOMMUNALKASSENVERWALTER E.V. FACHVERBAND DER KOMMUNALKASSENVERWALTER E.V. Die Themen: 2 Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren Aufrechnung im Insolvenzverfahren Aktuelle Rechtsprechung A. Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

Mehr

Merkblatt. Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010)

Merkblatt. Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010) Merkblatt Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010) Das Insolvenzrecht ist ein außerordentlich komplexes und differenziertes Rechtsgebiet. Zielsetzung dieses Merkblattes ist es, dem Mitgliedsbetrieb einen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. Einführung... 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. Einführung... 1 Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV Einführung... 1 A. Abgrenzung Verbraucher-/Regelinsolvenzverfahren... 41... 13 I. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens...

Mehr

Insolvenz. Guter Rat bei. Beck-Rechtsberater. Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger. Deutscher Taschenbuch Verlag

Insolvenz. Guter Rat bei. Beck-Rechtsberater. Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger. Deutscher Taschenbuch Verlag Beck-Rechtsberater Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Von Prof. Dr. jur. Hans Haarmeyer, Bonn, und Sylvia Wipperfürth LL.M. (Com.) unter Mitarbeit von Christian Stoll,

Mehr

Guter Rat bei Insolvenz

Guter Rat bei Insolvenz Beck-Rechtsberater Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Von Prof. Dr. jur. Hans Haarmeyer, Bonn, unter Mitarbeit von Christian Stoll, M. A., Hannover 3. aktualisierte Auflage

Mehr

Einleitung... 19. B. Ziele dieser Arbeit... 22. Erstes Kapitel: Grundlagen des Sanierungsrechts... 27

Einleitung... 19. B. Ziele dieser Arbeit... 22. Erstes Kapitel: Grundlagen des Sanierungsrechts... 27 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 A. Einführung in das Thema... 19 B. Ziele dieser Arbeit... 22 C. Gang der Untersuchung... 24 Erstes Kapitel: Grundlagen des Sanierungsrechts... 27 A. Die Unternehmenskrise...

Mehr

Stefan Smid Deutsches und Europäisches Internationales Insolvenzrecht

Stefan Smid Deutsches und Europäisches Internationales Insolvenzrecht Stefan Smid Deutsches und Europäisches Internationales Insolvenzrecht Die neue Europäische Verordnung über Insolvenzverfahren stellt einen tiefen Einschnitt in das europäische Recht grenzüberschreitender

Mehr

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Insolvenzantragspflicht Adressaten der rechtlichen Regelung Folgen deren Verletzung

Mehr

Die neue Regelung der Eigenverwaltung

Die neue Regelung der Eigenverwaltung Deutscher Insolvenzverwalterkongress Berlin 2010 Die neue Regelung der Eigenverwaltung Gliederung I. Die Eigenverwaltung nach geltendem Recht ( 270 ff.) - Voraussetzungen für die Eigenverwaltung II. -

Mehr

SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK

SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK VERFAHRENSABSCHNITTE In der Regel unterteilt sich ein Insolvenzverfahren in 2 Verfahrensabschnitte, das Eröffnungsverfahren und das eigentliche Insolvenzverfahren.

Mehr

E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens I. Allgemeines 41 E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens I. Allgemeines Nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens sei es als Regelinsolvenzverfahren oder sei es als Verbraucherinsolvenzverfahren

Mehr

Vorläufiger Gläubigerausschuss, Verwalterwahl und Eigenverwaltung

Vorläufiger Gläubigerausschuss, Verwalterwahl und Eigenverwaltung Vorläufiger Gläubigerausschuss, Verwalterwahl und Eigenverwaltung ESUG trifft auf Wirklichkeit Vorl. Gläubigerausschuss (vga) Überblick Einsetzung Aufgaben vga: Überblick EröffnungsA EröffnungsB GlVers

Mehr

Vergiitung und Kosten im Insolvenzverfahren. von Diplom-Rechtspfleger Ulrich Keller, Leipzig/MeiBen. m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Koln

Vergiitung und Kosten im Insolvenzverfahren. von Diplom-Rechtspfleger Ulrich Keller, Leipzig/MeiBen. m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Koln Vergiitung und Kosten im Insolvenzverfahren von Diplom-Rechtspfleger Ulrich Keller, Leipzig/MeiBen m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Koln Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Vergiitung im Insolvenzverfahren

Mehr

Insolvenz Mandanten in der Krise

Insolvenz Mandanten in der Krise Dr. Volker Römermann, Barbara Germershausen Insolvenz Mandanten in der Krise Verfahren und Haftungsfragen Kompak t wissen für B erater DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht,

Mehr

Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren

Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren Absonderung Absonderung ist das Recht eines Gläubigers, dessen Forderung durch Belastung von Vermögen mit Sicherungsrechten gesichert ist

Mehr

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Überblick zum Werk Die Privatinsolvenz

Mehr

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht 04.11 2010 FG Zivilrecht II Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. 1 A. Einführung I. Begriff der Insolvenz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 1. B. Erster Abschnitt: Gesetzessystematik 7

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 1. B. Erster Abschnitt: Gesetzessystematik 7 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 B. Erster Abschnitt: Gesetzessystematik 7 I. Aufbau der Insolvenzordnung 9 II. Abgrenzung des Regelinsolvenzverfahrens vom Verbraucherinsolvenzverfahren 9 III. Anwendbarkeit

Mehr

Tätigkeit... 28 a) Begriff der selbstständigen Tätigkeit... 29 b) Wirtschaftliche Tätigkeit... 29

Tätigkeit... 28 a) Begriff der selbstständigen Tätigkeit... 29 b) Wirtschaftliche Tätigkeit... 29 Inhalt Vorbemerkung... 11 Erster Teil Verbraucherinsolvenzverfahren Lernziel dieses Abschnitts... 17 A. Hintergrund und Ziele des Verbraucherinsolvenzverfahrens... 19 I. Allgemeine Ziele des Insolvenzverfahrens...

Mehr

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens win wirtschaft information netzwerk Dr. Roland Püschel Oldenburg, 11. Juni 2013 Inhalt Gesetz zur weiteren Erleichterung

Mehr

Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung

Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Vortrag von Prof. Manfred Hunkemöller und RA Rolf Weidmann am 28.02.2012 1. Grundlagen Insolvenz

Mehr

Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft. Vorlesung Insolvenz und Sanierung. IX. Masseverteilung und Verfahrensbeendigung

Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft. Vorlesung Insolvenz und Sanierung. IX. Masseverteilung und Verfahrensbeendigung Vorlesung Insolvenz und Sanierung FS 2014 IX./1 Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft Vorlesung Insolvenz und Sanierung IX. Masseverteilung und Verfahrensbeendigung Frühjahrssemester 2014

Mehr

Insolvenz. Chancen und Risiken. Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht

Insolvenz. Chancen und Risiken. Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht Insolvenz Chancen und Risiken Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht Inhalt A. Einleitung B. Überblick C. Aus Gläubigersicht D. Aus Schuldnersicht E. Alternativen

Mehr

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart Die Änderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh Zweite Insolvenzrechtsreform Insolvenzverfahren 1. Bereits gültige Änderungen seit 19.07.2013 2. Neuregelungen für

Mehr

Insolvenzrecht. Lehrbeauftragter: Dr. Henning Mordhorst Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht

Insolvenzrecht. Lehrbeauftragter: Dr. Henning Mordhorst Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht Lehrbeauftragter: Rechtsanwalt/Fachanwalt für Vorlesung: Umwandlungs- und Freie Universität Berlin Wintersemester 2011/12-Teil 8 10.02.2012 Sonderinsolvenzverfahren Überblick 1. Verbraucherinsolvenzverfahren

Mehr

WUTZKE & FÖRSTER. Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Fachanwälte für Insolvenzrecht

WUTZKE & FÖRSTER. Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Fachanwälte für Insolvenzrecht WUTZKE & FÖRSTER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Fachanwälte für Insolvenzrecht Berlin Braunschweig Bremen Dresden Erfurt Frankfurt/Oder Hamburg Neubrandenburg Oldenburg Potsdam Workshop Insolvenzrecht

Mehr

InsO-Reform 2012/2013

InsO-Reform 2012/2013 InsO-Reform 2012/2013 Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte RegE vom 12.07.2012 Ehret / Sb Ortenaukreis Hofmeister / SB München Inhalte / Ziele: Änderungen

Mehr

Guter Rat bei Insolvenz

Guter Rat bei Insolvenz Beck-Rechtsberater Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Von Prof. Dr. jur. Hans Haarmeyer, Bonn, unter Mitarbeit von Christian Stoll, M. A., Hannover 1. Auflage Stand: Mai

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XVII XXI 1. Teil. Allgemeine Übersicht zum Insolvenzrecht A. Die Zielsetzung der Insolvenzordnung 1 B. Die dogmatische Einordnung und die Abgrenzung zur Einzelzwangsvollstreckung

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Stand: Dezember 2009 Ansprechpartner: Margit Schrammel Rechtsassessorin, Bereich Recht und Steuern Telefon 07121 201-153 oder

Mehr

A Überblick... 10. 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10

A Überblick... 10. 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10 Inhaltsverzeichnis A Überblick... 10 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10 2 Sonstige Änderungen des Insolvenzrechts...10 2.1 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG)...10 2.2 Gesetz zur Änderung

Mehr

33. Mietrechtstage des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Mietzahlung in der Insolvenz des Mieters

33. Mietrechtstage des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Mietzahlung in der Insolvenz des Mieters 33. Mietrechtstage des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Mietzahlung in der Insolvenz des Mieters Prof. Dr. Florian Jacoby Gliederung I. Überblick: Auswirkungen des Insolvenzverfahrens

Mehr

Insolvenzordnung (InsO)

Insolvenzordnung (InsO) Insolvenzordnung (InsO) InsO Ausfertigungsdatum: 05.10.1994 Vollzitat: "Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Oktober 2011 (BGBl. I S.

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

Wegweiser Teil 1/0 Seite 1 Inhaltsübersicht

Wegweiser Teil 1/0 Seite 1 Inhaltsübersicht Teil 1/0 Seite 1 1 1/0... 1/1... Bearbeiterverzeichnis 1/2... Stichwortverzeichnis 1/3... Abkürzungsverzeichnis 1/4... Literaturverzeichnis 1/5... Aktuelles 1/5.0... 1/5.1... Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Mehr

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht Der Bauträgervertrag in der Insolvenz des Unternehmers (Rechtslage in Deutschland) Prof. Dr. Florian Jacoby Gliederung I. Überblick über

Mehr

Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht

Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht Mönning & Georg Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht Prof. Dr. Martin Dreschers Rechtsanwalt - Insolvenzverwalter Aachen Berlin Cottbus Dortmund Dresden Düsseldorf

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 17

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 17 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 A. Einführung 19 I. Problemstellung 19 II. Praktische Relevanz der Eigenverwaltung und Restschuldbefreiung im insolvenzrechtlichen Alltag und aktuelle Reformüberlegungen..

Mehr

Insolvenzrecht. Wege aus dem modernen Schuldturm Gläubigerrechte trotz Insolvenz

Insolvenzrecht. Wege aus dem modernen Schuldturm Gläubigerrechte trotz Insolvenz Insolvenzrecht Wege aus dem modernen Schuldturm Gläubigerrechte trotz Insolvenz Informationen für Gläubiger, Schuldner und GmbH-Geschäftsführer über die Insolvenzordnung Professor Dr. Wilhelm Uhlenbruck

Mehr

129, 137-147 InsO: Allgemeine Vorschriften für alle Anfechtungstatbestände 130-136 InsO: Einzelne Anfechtungstatbestände

129, 137-147 InsO: Allgemeine Vorschriften für alle Anfechtungstatbestände 130-136 InsO: Einzelne Anfechtungstatbestände 1 Insolvenzanfechtung, 129 ff. InsO Sinn und Zweck der Insolvenzanfechtung Masseanreicherung Abgrenzung der Insolvenzanfechtung von... AnfG Anfechtung nach 119 ff. BGB ( 243 ff. AktG) Relevante Vorschriften

Mehr

Insolvenzordnung. Kommentar. Herausgegeben von

Insolvenzordnung. Kommentar. Herausgegeben von Insolvenzordnung Kommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck Richter am Amtsgericht a. D., Köln Honorarprofessor an der Universität zu Köln Prof. Dr. Heribert Hirte, LL. M. Universitätsprofessor

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H. Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Stand: Juli 2014

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Stand: Juli 2014 INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Insolvenzordnung: Hinweise

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16 Insolvenzrecht Wintersemester 2015/16 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 19. Einleitung 23. A. Gegenstand der Arbeit 23 B. Ziel der Arbeit 23 C. Gang der Untersuchung 24

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 19. Einleitung 23. A. Gegenstand der Arbeit 23 B. Ziel der Arbeit 23 C. Gang der Untersuchung 24 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 19 Einleitung 23 A. Gegenstand der Arbeit 23 B. Ziel der Arbeit 23 C. Gang der Untersuchung 24 1. Kapitel: Grundsätze der Aufrechnung zwischen solventen Parteien

Mehr

Das Unternehmen in Krise und Insolvenz

Das Unternehmen in Krise und Insolvenz Das Unternehmen in Krise und Insolvenz Stolpersteine für den Berater Veranstaltungsort: 01. Oktober 2015 in München Manuela Richert Rechtsanwältin, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden

Mehr

Beteiligung der Gläubiger. 1. Gläubigergruppen ( 38 ff. InsO)

Beteiligung der Gläubiger. 1. Gläubigergruppen ( 38 ff. InsO) RA in B. Brenner - Insolvenzrecht - Gläubiger.doc 1 / 5 Beteiligung der Gläubiger 1. Gläubigergruppen ( 38 ff. InsO) - Insolvenzgläubiger (sämtliche Inhaber von Vermögensansprüchen gegen Gemeinschuldner)

Mehr

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht 1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Godehard Kayser Vorsitzender Richter am BGH Jahrestagung 3.6.2016 Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

Mehr

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn Versagensgründe Vor dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen verschiedene Dinge geprüft werden, damit im späteren Verfahren keine Risiken bezüglich der beabsichtigten Restschuldbefreiung

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Sanierung durch Insolvenzplan

Sanierung durch Insolvenzplan Berlin/ Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.v. 24.11.2010 Sanierung durch Insolvenzplan Dr. Florian Stapper Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Steuerrecht A: Allgemeines

Mehr

Schutz vor missbräuchlichen Insolvenzverträgen

Schutz vor missbräuchlichen Insolvenzverträgen Mgr. Jana Payne, M.iur.comp. JUDr. Jiří Voda, LL.M. Schutz vor missbräuchlichen Insolvenzverträgen Aktuelle Entwicklung im Insolvenzrecht 13.02.2012 Prag DTIHK - Arbeitskreis Recht und Steuern Giese &

Mehr

Großunternehmen und Verbraucherinsolvenz - ZIS-Abendsymposion 3.3.2009 -

Großunternehmen und Verbraucherinsolvenz - ZIS-Abendsymposion 3.3.2009 - Großunternehmen und Verbraucherinsolvenz - ZIS-Abendsymposion 3.3.2009 - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Henning, Dortmund Typische Vertragsverhältnisse des Schuldners zu Großunternehmen

Mehr

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen FRTG GROUP ESUG Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen Inhalt 1. Einführung 2. Neuerungen bei Eigenverwaltung 3. Vorläufiger Gläubigerausschuss 4. Schutzschirmverfahren 5. Bescheinigung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XI. Einführung...1... 1

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XI. Einführung...1... 1 Literaturverzeichnis...XI Einführung...1... 1 A. Abgrenzung Verbraucher-/Regelinsolvenzverfahren...14... 7 I. Persönlicher Anwendungsbereichdes Verbraucherinsolvenzverfahrens... 14... 7 1. Verbraucher...

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner - Verbraucherinsolvenzverfahren -

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner - Verbraucherinsolvenzverfahren - ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R23 Stand: April 2004 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-288 Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner

Mehr

Privatinsolvenz in Frage und Antwort

Privatinsolvenz in Frage und Antwort Beck-Rechtsberater im dtv 50677 Privatinsolvenz in Frage und Antwort Tipps für Verbraucher und Unternehmer von Dr. Jasper Stahlschmidt 1. Auflage Privatinsolvenz in Frage und Antwort Stahlschmidt schnell

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern.

Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern. Abberufung Geschäftsführer 71 f. Vorstand 71 Absonderung 41 Eröffnungsverfahren 203 Kostenpauschale 53 Verwertung bewegliche Sachen 51 Verwertung Grundstücke 55

Mehr

Praxishandbuch Insolvenzrecht

Praxishandbuch Insolvenzrecht Gottwald/Riedel Praxishandbuch Insolvenzrecht Praxisorientierter Leitfaden für das gesamte Recht der Vermögensliquidation 23. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Dezember 2005 Herausgegeben von Uwe

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

Insolvenzplänen. Ansätze zur Haftungsbegrenzung bei Unternehmen in der Krise. Unternehmenssanierung mit. Insolvenzplänen. Wenn Plan B versagt

Insolvenzplänen. Ansätze zur Haftungsbegrenzung bei Unternehmen in der Krise. Unternehmenssanierung mit. Insolvenzplänen. Wenn Plan B versagt Unternehmenssanierung mit Unternehmenssanierung mit Insolvenzplänen Insolvenzplänen PKL Team Restrukturierung Wenn Plan B versagt Ansätze zur Haftungsbegrenzung bei Unternehmen in der Krise Referenten

Mehr

Deutscher Mietgerichtstag 2014 Arbeitskreis 6 Kaution bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz

Deutscher Mietgerichtstag 2014 Arbeitskreis 6 Kaution bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz Deutscher Mietgerichtstag 2014 Arbeitskreis 6 bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz Prof. Dr. Florian Jacoby Gliederung I. Fallgestaltungen II. III. Prinzipien Rechte des Mieters in den

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar 2010. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar 2010. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 257/09 BESCHLUSS vom 14. Januar 2010 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. 3, 4 Nach Ablauf

Mehr

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Praktikerforum März 2009 Frank Porrmann Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es erst seit 1999/2001 dauert

Mehr

Insolvenzverfahren nach 305 Insolvenzordnung

Insolvenzverfahren nach 305 Insolvenzordnung Insolvenzverfahren nach 305 Insolvenzordnung Insolvenzverfahren nach 305 Insolvenzordnung Verbraucherinsolvenz Insolvenzverfahren nach 305 Insolvenzordnung Verbraucherinsolvenz Theorie und Praxis Insolvenzverfahren

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Einleitung... 1 1. Vorwort... Codeseite... Literaturverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Einleitung... 1 1. Vorwort... Codeseite... Literaturverzeichnis... Vorwort... Codeseite... Literaturverzeichnis... Rn. Seite V VII XVI 1.Teil Einleitung... 1 1 A. Einführung... 1 1 B. Rechtsgrundlagen... 2 1 C. Ausgangsfall... 3 2 D. Ziele eines Insolvenzverfahrens...

Mehr

Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren Im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen um die Insolvenz der Kirch Media GmbH & Co. KGaA konnte den Presseberichten immer wieder das Schlagwort der "Eigenverwaltung"

Mehr

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter 5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 126/08 BESCHLUSS vom 11. Februar 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs. 1 Nr. 5, 97 Abs. 1 Satz 1 a) Die Verpflichtung des Schuldners,

Mehr

1. VERBRAUCHER IM SINNE DER INSOLVENZORDNUNG

1. VERBRAUCHER IM SINNE DER INSOLVENZORDNUNG MERKBLATT Recht und Steuern VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN: HINWEISE FÜR EHEMALS SELBSTSTÄNDIGE Die Insolvenzordnung räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 5/14. vom. 3. April 2014. in dem Nachtragsverteilungsverfahren. Nachschlagewerk: InsO 35, 203 Abs. 1 Nr.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 5/14. vom. 3. April 2014. in dem Nachtragsverteilungsverfahren. Nachschlagewerk: InsO 35, 203 Abs. 1 Nr. BUNDESGERICHTSHOF IX ZA 5/14 BESCHLUSS vom 3. April 2014 in dem Nachtragsverteilungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 35, 203 Abs. 1 Nr. 3 Der Nachtragsverteilung unterliegen keine

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

1. Die Notwendigkeit eines Kontoschutzes... 15

1. Die Notwendigkeit eines Kontoschutzes... 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort................................... 5 Abkürzungsverzeichnis........................... 13 A. Konto und Kontoschutz........................ 15 1. Die Notwendigkeit eines Kontoschutzes..............

Mehr

Das insolvenzrechtliche Mandat

Das insolvenzrechtliche Mandat Das insolvenzrechtliche Mandat Von Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmittmann, Fachanwalt fur Stèuerrecht, Steuerberater, Essen, Rechtsanwalt Dr. Tim Brune, Essen und Rechtsanwalt Holger Theurich, Essen u VU

Mehr

Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung

Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung Beitrag zum 2. Internationalen Symposium für Restrukturierung Dr. Helmut Katzmayr Kufstein, 11.10.2013 Kurzer Rückblick auf die Rechtlage

Mehr

Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Ablauf eines Insolvenzverfahrens Ablauf eines Insolvenzverfahrens Das Insolvenzverfahren dient der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Es handelt sich um ein Gesamtvollstreckungsverfahren, d.h. es unterliegt grundsätzlich

Mehr

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG) Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG) AnfG Ausfertigungsdatum: 05.10.1994 Vollzitat: "Anfechtungsgesetz vom 5. Oktober

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung. B. Die geschichtliche Entwicklung des taiwanischen Insolvenzrechts

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung. B. Die geschichtliche Entwicklung des taiwanischen Insolvenzrechts Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Die geschichtliche Entwicklung des taiwanischen Insolvenzrechts I. Vor 1935 1. Das Konkursgesetz der Qing-Dynastie a) Hintergrund b) Überblick. 2. Das Schuldenbereinigungssystem

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis. A. Einführung 1 1. I. Grundgedanken und Vorbilder der Eigenverwaltung 2 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis. A. Einführung 1 1. I. Grundgedanken und Vorbilder der Eigenverwaltung 2 1 Vorwort V Literaturverzeichnis XVII A. Einführung 1 1 I. Grundgedanken und Vorbilder der Eigenverwaltung 2 1 II. Aufbau des ZIP Praxisbuchs 4 1 B. Anordnung der Eigenverwaltung im eröffneten Insolvenzverfahren

Mehr

Entscheidungen zu einzelnen der InsO:

Entscheidungen zu einzelnen der InsO: Entscheidungen zu einzelnen der InsO: Stand: 09.07.2008 Stichwort Datum Az: Fundstelle 13 GVG Rechtsweg bei insolvenzrechtlicher Anfechtung 13, 17 II Zahlungsunfähigkeit, Beseitigung durch Wiederaufnahme

Mehr