Potenzialabschätzung. (Avifauna, Fledermäuse, Haselmaus) 26. Änderung des Flächennutzungsplanes. der Stadt Mölln

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1 Potenzialabschätzung (Avifauna, Fledermäuse, Haselmaus) 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mölln Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Nora Wuttke Dachsbau Mölln Telefon: Website: Auftraggeber: Stadt Mölln FB Bauen und Stadtentwicklung FD Planung Kerstin Mett Sprengel Wasserkrüger Weg Mölln

2 1. Untersuchungsgebiet und Planungsanalass Im Rahmen der sich in Aufstellung befindlichen 26. Flächennutzungsplanänderung sind auf der Grundlage einer Potenzialabschätzung die Auswirkungen der Planung auf die für diese Planungsebene relevanten Tiergruppen (Fledermäuse, Brutvögel, Haselmaus) zu beurteilen. Ein Bebauungsplan wird voraussichtlich nicht aufgestellt. Genauere Pläne zur Umsetzung des Vorhabens gibt es noch nicht. Genaue Artkartierungen sind derzeit nicht erforderlich. Das Untersuchungsgebiet liegt in der Stadt Mölln westlich der Bebauung des Rudolf-Diesel-Weges, südlich der Bebauung des Zeppelinweges und östlich der Bahnlinie für den Bereich des Tierheims sowie der südlich angrenzenden Fläche (Abb. 1). Der Plangeltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex des Tierheims, die sich anschließende Hundeauslauffläche (Rasenfläche) sowie eine ungenutzte Ruderalflur mit lückenhaftem Gehölzaufwuchs (Sträucher), die direkt an den Waldrand angrenzt Abb. 2). Abb. 1: Übersichtsplan Geltungsbereich 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mölln (aus STADT MÖLLN 2018) 2

3 Abb. 2: Geltungsbereich 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mölln (aus STADT MÖLLN 2018) 2. Methodik Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse im Hinblick auf die Vorkommen von Brutvogelarten, Fledermausarten und der Haselmaus. Gezielte Arterfassungen wurden nicht durchgeführt. Für die Potenzialanalyse wurde am 19. Juni 2018 eine Geländebegehung durchgeführt, um die relevanten Habitateigenschaften für die Haselmaus, für unterschiedliche Brutvogelarten sowie mögliche Quartierstrukturen und Jagdgebiete von Fledermausarten zu bewerten. 3

4 2.1 Brutvögel Bei der Geländebegehung wurden alle festgestellten Vogelarten notiert. Auf Grundlage der Geländebegehung wurde anschließend eine Liste aller Brutvogelarten samt Gefährdungs- und Schutzstatus erstellt, die gemäß Verbreitungssituation und gegebenen Habitateigenschaften im Gebiet vorkommen können. 2.2 Fledermäuse Auf Grundlage der Geländebegehung wurde das vorhandene Quartierpotenzial für Fledermäuse abgeschätzt und das Gebiet im Hinblick auf die Eignung als Jagdhabitat bewertet. Es wurde eine Liste der Fledermausarten mit Gefährdungs- und Schutzkategorien erstellt, die im Gebiet vorkommen können. 2.3 Haselmaus Auf Grundlage der Geländebegehung wurde abgeschätzt, wie gut das Gebiet als Habitat für die Haselmaus geeignet ist und ob ein Vorkommen der Haselmaus im Gebiet wahrscheinlich ist. 3. Bedeutung des Gebietes für die Arten 3.1 Brutvögel Im Rahmen der Geländebegehung am 19. Juni 2018 wurden 21 Vogelarten auf der Fläche oder in unmittelbarer Nähe festgestellt. Auf Grund der Habitateigenschaften ergibt sich ein mögliches Vorkommen von 53 Vogelarten, die als Brutvogel im Gebiet vorkommen können oder in den unmittelbar angrenzenden Gehölzen oder Gebäuden brüten können und möglicherweise das Gebiet als Nahrungshabitat bzw. Teil des Revieres nutzen können ist (Tab. 1). Nachgewiesen wurde keine Art, die in I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt ist, gemäß der Roten Liste gefährdet ist oder nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt ist. Unter den potenziell vorkommenden Vogelarten stellt der Neuntöter die einzige Art nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie dar, der Grünspecht ist die einzige möglicherweise vorkommende Art, die nach dem BNatSchG streng geschützt ist. 4

5 Tab. 1: Vorkommende und potenziell vorkommende Brutvogelarten im Plangebiet Artname wissenschaftlicher Artname RL D RL SH EU-VSchRL BNatSchG Nachweis Potenzial Straßentaube Columba livia f. domestica * - b x x Ringeltaube Columba palumbus * * - b x x Türkentaube Streptopelia decaocto * * - b x Grünspecht Picus viridis * V - s x Buntspecht Dendrocopos major * * - b x x Neuntöter Lanius collurio * V I b x Elster Pica pica * * - b x x Eichelhäher Garrulus glandarius * * - b x x Dohle Coloeus monedula * V - b x Rabenkrähe Corvus corone * * - b x x Blaumeise Parus caeruleus * * - b x x Kohlmeise Parus major * * - b x x Haubenmeise Parus cristatus * * - b x Tannenmeise Parus ater * * - b x Sumpfmeise Parus palustris * * - b x Weidenmeise Parus montanus * * - b x Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 * - b x Schwanzmeise Aegithalos caudatus * * - b x Fitis Phylloscopus trochilus * - b x x Zilpzalp Phylloscopus collybita * * - b x x Gelbspötter Hippolais icterina * * - b x Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * - b x x Gartengrasmücke Sylvia borin * * - b x Klappergrasmücke Sylvia curruca * * - b x Dorngrasmücke Sylvia communis * * - b x x Wintergoldhähnchen Regulus regulus * * - b x Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla * * - b x Kleiber Sitta europaea * * - b x Waldbaumläufer Certhia familiaris * * - b x Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * * - b x Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * - b x x Star Sturnus vulgaris 3 * - b x Misteldrossel Turdus viscivorus * * - b x Amsel Turdus merula * * - b x x Singdrossel Turdus philomelos * * - b x Grauschnäpper Muscicapa striata V * - b x Rotkehlchen Erithacus rubecula * * - b x Nachtigall Luscinia megarhynchos * * - b x Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * - b x x Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V * - b x Heckenbraunelle Prunella modularis * * - b x x Haussperling Passer domesticus V * - b x x Feldsperling Passer montanus V * - b x x Bachstelze Motacilla alba * * - b x Buchfink Fringilla coelebs * * - b x x 5

6 Artname wissenschaftlicher Artname RL D RL SH EU-VSchRL BNatSchG Nachweis Potenzial Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes * * - b x Gimpel Pyrrhula pyrrhula * * - b x Girlitz Serinus serinus * * - b x Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra * * - b x Grünfink Carduelis chloris * * - b x x Stieglitz Carduelis carduelis * * - b x Bluthänfling Carduelis cannabina 3 * - b x Goldammer Emberiza citrinella V * - b x x Legende RL D: Rote Liste Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2015) / RL SH: Rote Liste Schleswig-Holstein (KNIEF et al. 2010) 1 Vom Aussterben bedroht / 2 stark gefährdet / 3 gefährdet / R extrem selten / V Vorwarnliste / * ungefährdet / nicht bewertet EU-VSchRL: Europäische Vogelschutzrichtlinie: I Anhang I BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz: b besonders geschützt / s streng geschützt 3.2 Fledermäuse Die Habitateigenschaften ergeben ein mögliches Vorkommen von acht Fledermausarten (Tab. 2). Die Gebäude bewohnende Arten wie Breitflügel-, Zwerg-, Mücken- oder Zweifarbfledermaus finden mögliche Quartierstrukturen in den Gebäuden des Plangebietes sowie in unmittelbarer Umgebung. Der Waldbestand bietet Quartiere für die Fledermausarten, die in Baumquartieren leben (Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Braunes Langohr). Die Gebüsche auf der Fläche verfügen über kein Quartierpotenzial für Fledermäuse. Tab. 2: Potenziell vorkommende Fledermausarten im Untersuchungsgebiet Art deutsch Art wissenschaftlich FFH BNatSchG RL D RL SH Potenzial Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus IV s G 3 SQ, WS, J Wasserfledermaus Myotis daubentonii IV s * * SQ, J Großer Abendsegler Nyctalus noctula IV s V 3 SQ, J Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV s * 3 SQ, J Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV s * * SQ, WS, J Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus IV s D V SQ, WS, J Braunes Langohr Plecotus auritus IV s V V SQ, J Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus IV s D 1 SQ, J Legende: FFH: II Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie, IV Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie BNatSchG: s streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz RL D: Rote Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009) / RL SH: Rote Liste Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2014): 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, D Daten unzureichend, G Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V Vorwarnliste, * - ungefährdet Potenzial: J Jagdgebiet, SQ Sommerquartier, WS Wochenstube 6

7 Mögliche Jagdhabitate für Fledermäuse sind die Freifläche, der Waldrand und die von Gehölzen gesäumte Bahntrasse. 3.3 Haselmaus Gemäß aktueller Datenlage kommt die Haselmaus in der Region rund um Mölln vor. Aktuelle Nachweise gibt es entlang der B207 westlich und nördlich von Mölln, im Bereich der A24 im Süden Möllns sowie in der Schaalseeregion östlich von Mölln (Quelle LLUR, vgl. Abb. 3). Nachweise aus dem Stadtgebiet von Mölln liegen nicht vor, jedoch ist ein Vorkommen hier nicht auszuschließen. Abb. 3: Verbreitung der Haselmaus in Schleswig-Holstein, Stand 2015 (Datenquelle: LLUR 2016) Innerhalb der Planfläche ist nur der südliche von Gebüschen bestandene Bereich als Habitat für die Haselmaus geeignet. Die Gebüsche grenzen direkt an den Wald und die Gebüschbereiche entlang der Bahnlinie an. Diese Bereiche sind ebenfalls für die Haselmaus gut geeignete Habitate. Es gibt viel dichtes Unterholz, unter anderem mit Dornsträuchern sowie eine hohe Vielfalt an Pflanzenarten, 7

8 worunter sich viele Nahrungspflanzen der Haselmaus befinden (z. B. Holunder, Schlehe, Hartriegel, Brombeeren, Hasel). Die für die Haselmaus als Habitat geeigneten Bereiche sind in der folgenden Karte rot umrandet dargestellt (Abb. 4). Abb. 4: Für die Haselmaus geeignete Habitatstrukturen (rote Umrandung) in der Umgebung der Planfläche (gelb umrandete Fläche), Kartengrundlage aus STADT MÖLLN

9 4. Diskussion und Bewertung 4.1 Brutvögel Die Planfläche hat auf Grund der geringen Größe und der im Vergleich zur Umgebung wenig bedeutsamen Habitatstrukturen nur eine geringe Bedeutung für die vorkommenden Brutvogelarten. Alle vorkommenden oder möglicherweise vorkommenden Arten finden in den direkt angrenzenden Offenlandlebensraum mit Gebüschen und Wiesen, dem benachbarten Wald oder dem Siedlungsraum genügend Nahrungsflächen und Nistmöglichkeiten. Bei einer Umwandlung der Fläche geht somit kein wertvoller Lebensraum verloren. Beachtet werden muss jedoch das Tötungsverbot gemäß BNatSchG. Alle notwendigen Gehölzfällungen müssen BNatSchG 39 (5)1 BNatSchG außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden, um eine Tötung von Brutvögeln im Sinne von BNatSchG 44, Abs. 1, 1 ausschließen zu können. 4.2 Fledermäuse Bei einer Umwandlung der Fläche ist eine Zerstörung möglicher Fledermausquartiere nicht abzusehen, da sich die Quartiere in Gebäuden oder im benachbarten Wald befinden können. Die Freifläche kann von allen Fledermausarten als Jagdhabitat genutzt werden, wird aber auf Grund der geringen Größe als unbedeutend angesehen, da es genügend gleichwertige Habitate in direkter Umgebung gibt. Bei etwaigen Gebäudesanierungen oder Baumfällungen sind vorab artenschutzrechtliche Überprüfungen zum Vorhandensein von Fledermausquartieren durchzuführen, um die Belange gemäß BNatSchG 44, Abs. 1 zu beachten. 4.3 Haselmaus Da für die Haselmaus lediglich ein kleiner Bereich der Fläche, nämlich der Gebüschbestand im Süden als Habitat in Frage kommt, stellt eine Flächenumwandlung keinen gravierenden Eingriff dar. Unter den Habitatschutz gemäß BNatSchG 44, Abs. 1 Nr. 3 fällt grundsätzlich das gesamte Revier einer Haselmaus, wobei unter Ruhestätten alle Sommer- und Winternester verstanden werden. Bei einer Fällung der Gebüsche können möglicherweise Fortpflanzungsstätten (Nester) zerstört werden. Im Merkblatt Haselmaus des LLUR (2016) wird eine Lebensstätte als nicht betroffen angesehen, wenn ausreichende Ersatzhabitate in erreichbarer Nähe vorhanden sind und die Lebensraumfunktion der vorhandenen Strukturen nicht maßgeblich beeinträchtigt wird. Dabei darf jedoch der Lebensraumverlust nur marginal sein. Andernfalls muss das Eintreten des Verbotstatbestandes durch 9

10 CEF-Maßnahmen (continued ecological functionality = vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) kompensiert werden. Eine Zerstörung wichtiger Lebensräume oder Teillebensräume ist in diesem Fall auszuschließen, da der Waldbestand und die Gebüschbereiche entlang des Bahndamms vollständig erhalten bleiben. Beachtet werden muss jedoch das Tötungsverbot gemäß BNatSchG 44, Abs. 1, 1 ausschließen zu können. Um eine eventuelle Tötung von Haselmäusen zu vermeiden, ist der Zeitpunkt für die Gehölzfällung so zu wählen, dass eine Tötung oder Verletzung von Haselmäusen so gut wie möglich auszuschließen ist. Dies ist in diesem Fall am besten über eine zeitlich gestaffelte Gehölzentfernung möglich. Generell ist laut BNatSchG 39 (5)1 BNatSchG zum Schutz wildlebender Fledermaus- und Vogelarten eine Fällung von Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September untersagt. Zum Schutz der Haselmaus sollten Gehölze nur im Winter, zwischen November und Ende Februar, gefällt werden, so dass dieser Bereich im Frühjahr für die aus dem Winterschlaf erwachenden Haselmäuse unattraktiv ist. Die Stubben müssen jedoch stehen gelassen werden. Eine Rodung und das Ausgraben Wurzeln darf erst ab Ende April / Anfang Mai nach Ende des Winterschlafs erfolgen, da andernfalls durch den Eingriff winterschlafende Haselmäuse verletzt oder getötet werden könnten. Während der Winterschlafzeit dürfen zum Schutz der während des Winters am Boden befindlichen Haselmäuse keine schweren Maschinen zum Einsatz kommen bzw. der Waldbereich und die anliegenden Knicks dürfen nicht mit schweren Maschinen befahren werden. 5. Literatur BORKENHAGEN, P. (2014): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins Rote Liste, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Flintbek, 121 S. GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands Fassung, 30. November Ber. Vogelschutz 52: KNIEF, W., R. K. BERNDT, B. HÄLTERLEIN, K. JEROMIN, J.J. KIECKBUSCH & B. Koop (2010): Die Brutvögel Schleswig-Holsteins. Rote Liste. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MLUR), Flintbek, 118 S. LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (LLUR), ABTEILUNG 5 NATURSCHUTZ UND FORST (2016): Merkblatt Berücksichtigung der Haselmaus bei Vorhaben. Stand 09/2016. Flintbek. 10

11 MEINIG, H., P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Strand Oktober In: HAUPT, H., G. LUDWIG, H. GRUTTKE, M. BINOT-HAFKE, C. OTTO & A. PAULY (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1 Wirbeltiere, Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1) in Naturschutz und Biologische Vielfalt. Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg: STADT MÖLLN (2018): 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mölln für das Gebiet westlich der Bebauung des Rudolf-Diesel-Weges, südlich der Bebauung des Zeppelinweges und östlich der Bahnlinie für den Bereich des Tierheimes und der südlich daran anschließenden Fläche Planungsziele. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. 11

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