OFFENLEGUNG per gemäß Offenlegungsverordnung

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1 per gemäß Offenlegungsverordnung

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 1 Zweck 3 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien 3 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen 15 4 Eigenmittelstruktur 16 5 Mindesteigenmittelerfordernis 17 6 Kontrahentenausfallrisiko 19 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko 20 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes 26 9 Spezialfinanzierungen und Beteiligungspositionen Sonstige Risikoarten Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung Operationelles Risiko Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen Verbriefung 31 15a Vergütungspolitik und -praktiken Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen Offenlegungen bei Verwendung des fortgeschrittenen Messansatzes Verweise 42 Seite 2 von 42 Juni 2014

3 Gemäß 26 BWG haben Kreditinstitute einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offen zulegen. Die Offenlegung für das Jahr 2013 erfolgt auf Basis der 26 und 26a BWG. Die Anwendungen der Bestimmungen der Art. 431 ff CRR (Capital Requirements Regulation) betreffend der Offenlegung durch Institute erfolgt erst für die Offenlegung betreffend das Jahr 2014, da die Bestimmungen der CRR erst für Sachverhalte, die das Jahr 2014 betreffen, anzuwenden sind. Individuelle Informationen werden gesondert im Geschäftsbericht (sich jährlich verändernde Daten) oder wenn es sich um allgemeine Angaben handelt, auf unserer Homepage veröffentlicht. 1 Zweck 1. Diese Verordnung dient der Umsetzung von Anhang XII, Teil 2 und Teil 3 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. Nr. L 177 vom , S. 1) in das österreichische Recht, insoweit diese nicht bereits im Bankwesengesetz BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, oder anderen Verordnungen der FMA vorgenommen wurde. 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien 2. Kreditinstitute haben für jede einzelne Risikokategorie, einschließlich der in den 6 bis 15 genannten Risiken, die Risikomanagementziele und -leitlinien des Kreditinstituts gesondert offen zu legen. Dazu zählen: 1. Die Strategien und Verfahren für das Management dieser Risiken; 2. die Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen; 3. der Umfang und die Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme und 4. die Leitlinien für Risikoabsicherung und -minderung und die Strategien und Verfahren zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen. 1. Strategien und Verfahren des Risikomanagements generell Risikopolitische Grundsätze Risikomanagement wird bei der PARTNER BANK AG als Teil der Gesamtbanksteuerung verstanden, die das Ziel einer ertragsorientierten Risikopolitik verfolgt. Die Basis dafür bildet die Verknüpfung der Controlling- und Risikomanagementmethoden, sowie der zugrunde liegenden Prozesse. Die risikopolitischen Grundsätze werden vom Vorstand festgelegt, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mitarbeiter der PARTNER BANK AG sowie der Vorstand fühlen sich den risikopolitischen Grundsätzen verpflichtet und treffen Entscheidungen unter Bedachtnahme auf diese Leitlinien. Bei methodischen Zweifelsfällen ist nach dem Vorsichtsprinzip sowie Angemessenheitsprinzip vorzugehen. Seite 3 von 42 Juni 2014

4 Das Risikomanagement ist unabhängig von den operativen Einheiten und stellt das bankweite Risikomanagement im Sinne des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) der PARTNER BANK AG sicher. Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht eine angemessene Evaluierung und Beurteilung aller damit verbundenen Risiken voraus. Das Management von Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Makroökonomisches, Immobilien- und Operationelles Risiko erfolgt in einem koordinierten Prozess auf allen relevanten Ebenen der Bank. Risikostrategie Da ein Risiko einen sicherheitssenkenden Einfluss darstellt, der die PARTNER BANK AG quantitativ und qualitativ bedrohen könnte, wird versucht, mögliche Schäden, sowohl in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie auch auf die eventuelle Schadenshöhe, zu reduzieren. Dieser Prozess ist eine permanente Vorgangsweise. Das heißt, dass risikominimierende Maßnahmen auch dann ausgeführt werden, wenn ausreichend Eigenkapital zur Abdeckung des risikotechnischen Erwartungswertes vorhanden ist. Da sich Risiken aus mehreren Komponenten zusammensetzen, wird laufend versucht, die direkten und/oder indirekten Folgen eines Schadens zu analysieren und wenn möglich, umgehend aufzuarbeiten. Bei der Annahme von Wahrscheinlichkeiten, ob, wie oft und in welcher Höhe gleichartige Schäden die Bank bedrohen könnten, kann nur von angenommenen Zahlen, die schwer abschätzbar sind, ausgegangen werden. In jenen Fällen, in denen statistische Methoden zur Anwendung kommen, wird für das Absicherungsziel: Going-Concern ein Konfidenzniveau von 95 % dargestellt. Absolute Sicherheit für das Unternehmen und ihre Mitarbeiter ist zwar das erklärte Ziel der PARTNER BANK AG, wird in der Praxis jedoch nicht vollständig erreichbar sein. Zur Erreichung einer größtmöglichen Sicherheit betrachtet das Risikomanagement die möglichen schadenserhöhenden bzw. sicherheitssenkenden Einflüsse. Die PARTNER BANK AG ist grundsätzlich von einem kontrollierten Umgang mit den bankgeschäftlichen Risiken geprägt. Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, unüberschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden können. Die PARTNER BANK AG hat folgende Risikobereiche erhoben und ermittelt diese quartalsweise in zwei verschiedenen Absicherungszielen. Dies sind GOING-CONCERN und LIQUI- DATION: Kreditrisiko / Forderungsrisiko / Adressausfallsrisiko / Kontrahentenausfallsrisiko Beschreibung Als Kreditrisiko wird das Risiko des Kreditgebers bezeichnet, vom Schuldner nicht rechtzeitig Zins- und/ oder Tilgungszahlungen zu erhalten. Dabei kann es sich auch um den totalen oder partiellen Verlust des Kreditkapitals sowie der vereinbarten Zinsen handeln. Die PARTNER Seite 4 von 42 Juni 2014

5 BANK AG fasst auch das Beteiligungsrisiko hier mit dazu. Die Messung des Ausfallsrisikos erfolgt darüber hinaus für alle Aktiva. Grundsätze der Risikominimierung Zu den Grundsätzen des Kreditgeschäfts der PARTNER BANK AG gehört eine klare Kreditpolitik. Die Begrenzung des Kreditrisikos hat einen hohen Stellenwert in der PARTNER BANK AG. Als Ziel hinsichtlich des Kreditrisikos dient eine niedrige Abschreibungsquote. Kernpunkt dieser Politik ist es, Kredite nur gegen Hereinnahme von Sicherheiten zu vergeben. Als Sicherheiten dienen fast ausschließlich Wertpapiere. Die Überprüfung der Deckung erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die Risikosituation wird somit zweidimensional betrachtet. Einerseits durch die Beurteilung der Sicherheiten und andererseits durch die laufende Prüfung des Schuldners. Damit ist sichergestellt, dass nur Risiken eingegangen werden, welche in Deckung mit unserer Risikopolitik stehen. Wöchentlich gibt es Besprechungen mit dem zuständigen Kreditvorstand. Auch Forderungen an Kunden, die durch Gebührenanlastung entstanden sind, stehen Sicherheiten gegenüber. Das daraus resultierende Restrisiko aus kreditminimierenden Techniken sowie aus indirekten Kreditkonzentrationen wird gesondert gemessen. Der Erwerb von Wertpapieren für das Bankbuch erfolgt nach einem Regelwerk, das neben gewissen Qualitäts- und Streuungskriterien für den Auswahlprozess auch die Verpflichtung zu regelmäßigem Reporting vorsieht. Risikomesssystem Die Risikomessung erfolgt für den Normal- und den Problemfall und spiegelt das Portfolio der PARTNER BANK AG wieder. Die Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko ist die Summe der gewichteten Forderungswerte abzüglich von Sicherheiten (Belehnwerte oder vertragliche Ansprüche). Einteilung und Gewichtung der Forderungsklassen: Schuldtitel öffentliche Stellen (0 % / 50% / 100% / 150%) Kreditinstitute (20 % / 50% / 100%) Unternehmen, Aktienbesitz (100 %) Investmentfondsanteile (100 %) Retailforderungen (Lombardkredite) (75 %) Überfällige Forderungen (150 %) Sachanlagen und sonstige Vermögenswerte (100 %) Risikobewertung: Forderungen an Staaten werden mit 0%, 20%, 50%, 100% oder 150% gewichtet und mit 8% risikobewertet. Forderungen an Kreditinstitute werden mit 20%, 50 % oder 100% gewichtet und mit 8% risikobewertet. Seite 5 von 42 Juni 2014

6 Beteiligungen, Sachanlagen, andere Forderungen und Rechnungsabgrenzungen werden mit 100% gewichtet und mit 8% risikobewertet. Forderungen an Kunden werden den Belehnwerten gegenübergestellt und eine Unterdeckung mit 100% risikobewertet. Überfällige Forderungen werden mit den Belehnwerten gegenübergestellt und eine Unterdeckung mit 150 % risikobewertet. Die Behandlung des Gegenparteiausfallsrisikos findet sich unter Immobilienrisiko. Marktpreisrisiko / Zinsrisiko (Handelsbuch und Bankbuch) Beschreibung Unter Marktpreisrisiko versteht man das Risiko von Bewertungsveränderungen für Finanzinstrumente oder sonstige Aktiva des Umlaufvermögens. Die Marktrisiken bestehen bei der PARTNER BANK AG im Kursrisiko, Zinsänderungsrisiko und Fremdwährungsrisiko. Auch sonstige Marktrisiken, wie das Fungibilitätsrisiko, finden Berücksichtigung. Grundsätze der Risikominimierung Da unser kleines Handelsbuch ausschließlich zur Abwicklung des Kundenhandels dient, profitieren wir vom disziplinierten Veranlagungsansatz unseres Klienten-Vermögensverwalters ( Portfolio Governance Kodex ). Bei der Wahl der Wertpapiere spielt die Handelbarkeit, wie etwa ob ein Sekundärmarkt und ein Zugang dazu vorhanden ist, das Ausmaß des durchschnittlichen Handelsvolumens und das Börsensegment eine bedeutende Rolle. Da offene Devisenpositionen nur in geringem Umfang eingegangen werden, ist ein Währungsrisiko für die PARTNER BANK AG nur in sehr begrenztem Ausmaß vorhanden. Da die PARTNER BANK AG nur geringfügig Einlagengeschäft betreibt, ist das Zinsrisiko sehr gering. Risikomesssystem Die im Besitz der PARTNER BANK AG befindlichen Wertpapiere werden, was Kursentwicklung anbelangt, täglich durch das Wertpapiermanagement überwacht. Die Risikomessung für den ICAAP geschieht folgendermaßen: Aktien und nicht festverzinsliche WP: Volatilität von repräsentativen Indices Festverzinsliche WP: Zinsrisikostatistik Investmentfondsanteile: wie oben, nach dem Prinzip der Durchschau (pauschaliert) Die Risiken für die Wertpapiere des Handelsbuches werden anhand von annualisierten Volatiliätszahlen (implizite Volatilitäten von repräsentativen Indices) ermittelt. Für das Going- Seite 6 von 42 Juni 2014

7 Concern-Absicherungsziel wird ein Konfidenzniveau von 95 % dargestellt. 1 Das Barwertrisiko aus zinssensitiven Elementen wird gesondert betrachtet. Wir übernehmen hierzu den Wert aus der gesetzlich vorgeschriebenen Zinsrisikostatistik (ist unter 14 angeführt). Zum Ansatz kommen dabei sowohl Werte aus Bankbuch wie auch aus Handelsbuch. Im Rahmen der quartalsweisen Risikokomitee-Sitzung wird das Marktpreisrisiko im Zuge der Risikotragfähigkeitsdarstellung ausgewiesen und analysiert. Die Identifikation, Messung, Aggregation und Überwachung der Marktrisiken sowie die Berichterstattung sind die zentralen Aufgabenschwerpunkte. Liquiditätsrisiko Beschreibung Kurzfristige Mittel sind zb durch langfristige Veranlagung nicht verfügbar. Grundsätze der Risikominimierung Aufgrund der hohen Eigenkapitalausstattung und dem Geschäftsmodell (keine Spareinlagen, nur kurzfristige Lombardkredite und marktfähigen Anleihen mit Börsennotiz) der PARTNER BANK AG von geringerer Relevanz. Risikomesssystem Tägliche Überprüfung der Liquidität durch Zahlungsverkehr mittels automatischer Auswertungen. Dazu werden die Forderungen an Banken, die EZB refinanzierungsfähigen Anleihen und die täglich fälligen Lombardkredite den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gegenübergestellt und ein Überhang oder Fehlbetrag ermittelt. Monatliche Überprüfung der Liquiditätssituation anhand von drei Stresstest-Szenarien. Die Haltung eines Liquiditätspuffers ist vorgesehen. Die PARTNER BANK AG untergliedert hier nach drei Kriterien (Zeithorizont, Zusammensetzung und Schweregrad des Stresses). Darüber hinaus gibt es einen LQNP (Liquiditätsnotfallplan) sowie einen LRA (Liqiditätsrisikoausschuss), welcher durch die Abteilung Risikomanagement im Notfall einzuberufen ist. Innerhalb des ICAAP werden Kosten angesetzt, welche im Refinanzierungs-Notfall anfallen würden. Im Falle der PARTNER BANK AG waren diese bisher stets null, abgesehen von geringfügigem Ertragsentgang durch vorzeitige Auflösung von Termingeldern. 1 Annahme dass standard-normalverteilt. Seite 7 von 42 Juni 2014

8 Makroökonomisches Risiko Beschreibung Risiko, welches von jenen Volkswirtschaften, in denen die PARTNER BANK AG tätig ist, ausgeht. Grundsätze der Risikominimierung Neben der Streuung in Absatzmärkten zur Vermeidung von Konzentrationen werden quartalsweise die relevanten Volkswirtschaften analysiert. Risikomesssystem Direkt betroffen sind wir von den Indikatoren einer Volkswirtschaft, wenn sich in unseren Aktiva Forderungen an dort ansässige Vertragspartner befinden. Unsere Aktiva werden deshalb laufend hinsichtlich ökonomischer Zugehörigkeit überprüft. Bei Überschreitung von gewissen Grenzen werden für Retail-Forderungen, nach Abzug von Sicherheiten, Veränderungen in der prognostizierten Arbeitslosenquote proportional als Ausfallsrisiko erkannt. Auch das durch uns verwahrte und teils verwaltete Kunden-Depotvermögen steht unter makroökonomischem Einfluss und wird quartalsweise nach volkswirtschaftlicher Zugehörigkeit gebündelt. Eine mögliche Schmälerung würde uns als Ertragsentgang treffen. Dieser kann wiederum unsere Risikodeckungsmasse als Verlust vermindern, wenn eine Fixkostendeckung dadurch wegfällt. Immobilienrisiko Beschreibung Das Immobilienrisiko ist definiert als potenzielle negative Wertveränderungen der unternehmenseigenen Immobilien durch eine Verschlechterung der allgemeinen Immobiliensituation oder eine Verschlechterung der speziellen Eigenschaften der einzelnen Immobilie (Leerstände, veränderte Nutzungsmöglichkeiten, Bauschäden etc.). Grundsätze der Risikominimierung Es gibt zurzeit eine Immobilie die fast vollständig zur Eigennutzung verwendet wird. Eine zweite Liegenschaft in Porsdorf bei Dresden wurde vor geraumer Zeit erworben. Daneben besitzt die Partnerbank eine Anlage in Linz/Urfahr. Risikomesssystem Es wird eine regelmäßige Analyse des Immobilienmarktes in Bezug auf den Wert der Liegenschaften durchgeführt, nicht zuletzt um mögliche stille Reserven ermitteln zu können. Seite 8 von 42 Juni 2014

9 Anmerkung: Darüber hinaus werden die Auswirkungen von eventuellen Ausfällen von Mietern im ICAAP angesetzt (unter Gegenpartei-Ausfallsrisiko ). Betroffen wären die PARTNER BANK AG einerseits durch entgangenen Gewinn (Ausfall der Miete) sowie durch zusätzlichen Aufwand (Begleichung der Betriebskosten). Operationelles Risiko Beschreibung Risiko, das durch Verluste aufgrund von Fehlern in Systemen, Prozessen, durch Mitarbeiter oder externe Ereignisse entsteht. Auch hier enthalten ist das Rechtsrisiko. Grundsätze der Risikominimierung Sämtliche Schadensfälle, die eine Bagatellgrenze überschreiten, werden in einer Schadensfalldatenbank aufgezeichnet. Die PARTNER BANK AG setzt in diesem Segment auf organisatorische und EDV-technische Maßnahmen. Regelmäßige Prüfungen durch die interne Revision gewährleisten einen hohen Sicherheitsstandard. Die Schadensfälle, die zum realen Verlust geführt haben, werden jährlich über eine Auflistung der gebuchten Schäden dem zuständigen Vorstand berichtet. Weiters werden durch die jährlich geführten Gespräche mit allen Abteilungsverantwortlichen die Risiken erhoben und zusammengefasst und unter Rücksichtnahme vom Maximalschadenspotential und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Risikomesssystem Das operationelle Risiko wird anhand der oben erwähnten erhobenen Risiken aufgrund von Risikomaximalschaden und Risikoeintrittswahrscheinlichkeit individuell bewertet. Zu diesem Zweck werden sämtliche Bereichsleiter periodisch befragt. Weiters erfolgt ein quartalsweise er Abgleich mit der Schadensliste. Aufgrund des Geschäftsmodelles der Partnerbank hat das Rechtsrisiko einen besonderen Stellenwert (da: Haftungsübernahme nach Wertpapieraufsichtsgesetz). Deshalb erfolgt in diesem Teilbereich eine quartalsweise Analyse anhand von jeweils aktuellen Auswertungen. Fremdwährungsrisiko Beschreibung Ein Fremdwährungsrisiko wird dann schlagend, wenn Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung eingegangen werden, diese aber nicht durch eine gegengleiche Position oder ein Derivativgeschäft abgesichert werden. Eine ungünstige Wechselkursentwicklung kann dann zu Verlusten führen. Seite 9 von 42 Juni 2014

10 Grundsätze der Risikominimierung Da offene Devisenpositionen nur in geringem Umfang eingegangen werden, ist das Fremdwährungsrisiko bei der PARTNER BANK AG nur in sehr begrenztem Ausmaß vorhanden. Auch in anderen Ländern ansässige Kunden halten grossteils EUR-Depotverrechnungskonten in unserem Haus. Risikomesssystem Wenn der OFP (offene Fremdwährungspositionen) 2% der Eigenmittel übersteigt, wird dieser Betrag mit 100% gewichtet und mit 8% risikobewertet. Konzentrationsrisiko Beschreibung Gefahren aus ungleichmäßiger Verteilung von Kreditforderungen gegenüber einzelnen Kreditnehmern. Das heißt, dass jede einzelne Forderung oder Gruppe von Forderungen, die geeignet sind, so große Verluste zu generieren, dass der Fortbestand der Bank oder ihre Fähigkeit, ihr Kerngeschäft fortzuführen, bedroht sind. In der PARTNER BANK AG sind das die Großkredite an Kreditinstituten und von Kunden sowie, durch kreditrisikominimierende Techniken (in Säule 2) entstehende, indirekte Kredit- Konzentrationen. Grundsätze der Risikominimierung Es werden nur Kreditinstitute mit guter Bonität ausgewählt und eine Diversifikation angestrebt. Risikomesssystem Großkredite an Kreditinstitute werden, neben klassischem Adressausfallsrisiko, hier nochmals angesetzt und weiters in den Risikositzungen durchbesprochen und sind darüberhinaus reguläres Thema in den Aufsichtsratssitzungen. Großveranlagungen von einzelnen Kunden oder Kundengruppen existieren derzeit in der Partner Bank nicht und sind auch nicht vorgesehen. Großveranlagungen bei Kreditinstituten werden vom Controlling quartalsweise erfasst, in den Risikositzungen besprochen und in jeder Aufsichtsratssitzung darüber Bericht erstattet. Indirekte Kreditkonzentrationen gelangen mit speziellem Ansatz in die Risikoquantifizierung. Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Beschreibung Gefahren, in unserer Eigenschaft als Bank zur Begehung von Straftaten dieser Art missbraucht zu werden. Seite 10 von 42 Juni 2014

11 Grundsätze der Risikominimierung Schulung von Mitarbeitern sowie Vertriebspartnern und laufendes Monitoring; zweistufige Plausibilitätsprüfung der Mittelherkunft. Beobachtung von besonders auffälliger Zahlungen. Risikomesssystem Um die möglichen Gefahren wie: Reputationsverlust, Verwaltungsstrafen, strafrechtliche Anklagen, Schadenersatzklagen wegen verzögertem Wertpapierankäufen für den ICAAP zu quantifizieren wird jährlich ein Interview mit der Geldwäscherei-Beauftragten geführt. Hier werden Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie maximale Schadenshöhen geschätzt, wobei Erfahrungswerte aus der Vergangenheit Berücksichtigung finden.. Sonstiges Risiko Beschreibung Unter den Sonstigen Risiken messen wir das Geschäftsrisiko sowie das Eigenkapitalrisiko. Verwendet wird für ersteres eine historische Simulation, welche auf bis zu 36 Monate alte Daten des Betriebsergebnisses zurückgreift. Risikodeckungsmasse Going Concern: Liquidation: bilanzielles Eigenkapital und stille Reserven bilanzielles Eigenkapital und stille Reserven abzüglich stiller Lasten des Anlagevermögens; Aufgliederung nach der Geschwindigkeit der Hebarkeit ist Teil dieser Absicherungsstufe. Limits Pro Risikokategorie legt der Vorstand zwei mal jährlich Obergrenzen in absoluten Beträgen fest. Quartalsweise kontrolliert das Risikokomitee die Ist-Situaiton im Hinblick auf Einhaltung Für den Fall von Überschreitungen existiert nachstehendes Warnsystem. Zusätzlich wird der Auslastungsgrad ermittelt. Warnsystem Zur Überwachung der Limits ist ein Warnsystem installiert worden, dass die Grenzen und die Informationspflicht regelt. Im Zuge des quartalsweise en Reportings werden die Limits und deren Analyse dem Risikokomitee präsentiert. Das Warnsystem sieht wie folgt aus: Seite 11 von 42 Juni 2014

12 Warnstufe Gefährdung? Grenzen Informationspflicht GRÜN n.a. Limits unterschritten Keine gesonderte Info GELB Vorwarnstufe Limits erreicht bzw. bis zu 5 % der RDM p. Halbjahresende überschritten ORANGE Vorwarnstufe Limits erreicht mehr als 5 % der RDM p. Halbjahresende überschritten Sofortige Info an Gesamtvorstand Sofortige Info an Gesamtvorstand u. Aufsichtsrat ROT Gefährdung Going Concern Gesamt-Limit überschritten Sofortige Info an Gesamtvorstand u. Aufsichtsrat ROT Gefährdung Goint Concern Unterschreitung der Minimum.- Eigenmittel- Erfordernis bei Stresstest-Szenario 2 GRÜN Keine Gefährdung für Fremdkapitalgeber bei Liquidation Ökonomische RDM reicht aus zur Risiko- Abdeckung Sofortige Info an Gesamtvorstand u. Aufsichtsrat Keine gesonderte Info ROT Gefährdung Fremdkapital bei der Liquidation Ökonomische RDM reicht nicht aus zur Risiko- Abdeckung Sofortige Info an Gesamtvorstand u. Aufsichtsrat Risikoappetit / Risikotoleranz Neben der laufenden Ermittlung der Risikotragfähigkeit samt resultierender Signalgebung, um Risiken der Höhe nach abfedern zu können, zählt es zu den permanenten Aufgaben, auch den Risikoappetit zu definieren. Die zumindest gewünschten Auslastungsgrade (etwa durch Exposures oder Aktivitäten) werden ebenso zwei mal jährlich durch die Geschäftsführung definiert, und zwar im Einklang mit unserer strategischen Positionierung. Abgeleitet aus der Deckungsmasse per ergibt sich auf Gesamt-Ebene folgende Aufgliederung: Adressausfallsrisiko 27% Sonstige Risiken; 6% Gegenparteiausfallsrisiko Makroökonomisches 0,50% Risiko; 1% AML-Risiko; 2,00% Konzentrationsrisiko 5% Marktpreisrisiko 5% OFP-Risiko 0,50% Liquiditätsrisiko 0,50% Zins- u. Credit-Spread-Risiko 15% Operationelles Risiko; 35% Restrisiko aus kreditrisikominimierenden Techniken 2% Operationelles Risiko 35% Makroökonomisches Risiko 1% Sonstige Risiken 6% Adressausfallsrisiko; 27% Zins- u. Credit-Spread- Risiko; 15% Risiko d. übermässigen Verschuldung; 0,50% Gegenparteiausfallsrisiko; 0,50% Marktpreisrisiko; 5% OFP-Risiko; 0,50% Konzentrationsrisiko; 5% AML-Risiko Restrisiko aus 2,00% kreditrisikominimierenden Risiko d. übermässigen Verschuldung 0,50% Techniken; 2% Liquiditätsrisiko; 0,50% Seite 12 von 42 Juni 2014

13 2. Struktur und Organisation der Risikomanagementfunktionen Als unabhängige Wertpapier-Spezialbank ermöglicht die PARTNER BANK AG dem breiten Anlegerpublikum den Zugang zur Anlageberatung und zur standardisierten Vermögensverwaltung. Oberste Leitlinien sind dabei die Prinzipien Sicherheit, Qualität, Transparenz, Rendite und Langfristigkeit. Aufgrund der Strukturierung nimmt die PARTNER BANK AG das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Proportionalität in Anspruch. Die PARTNER BANK AG ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH Wien. Zum Zwecke der Einlagensicherung ist ein Früherkennungssystem implementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen über Ertrags- und Risikoentwicklung seitens der Mitarbeiter, laufende Analysen und Beobachtungen durchführt. Die Aktien der PARTNER BANK AG werden zu 100% von der liechtensteinischen Foundation for Social and Economic Development, Vaduz gehalten. Die Aufbau- und Ablauforganisation ist derart aufgestellt, dass Interessenskonflikte möglichst vermieden werden. Ebenso wird durch regelmäßige Ausbildungsmaßnahmen die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt. Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelmäßig überprüft und laufend überwacht, wobei der Innenrevision der PARTNER BANK AG eine essentielle Funktion zukommt. Aufbauorganisation Die Verantwortung für das Risikomanagement in Allgemeinen trägt der Gesamtvorstand. Dieser ist daher für die Umsetzung der festgelegten risikopolitischen Leitlinien im Unternehmen verantwortlich. Die Verantwortung für das Kreditrisiko liegt beim Bereich Kreditmanagement (KM), der aufbauorganisatorisch dem Vorstand Corporate Banking zuzurechnen ist. Die Verantwortung für das Zins- und Liquiditätsrisiko liegt im Bereich Treasury unter Einbindung des Bereichs Controlling. Beide Bereiche sind aufbauorganisatorisch dem Bankbetriebsvorstand zuzurechnen. Die Verantwortung für das operationelle Risiko wird prinzipiell von jedem Bereich selbst wahrgenommen, die Verantwortung für das gesamte operationelle Risiko wird vom Risikomanagement (RM) wahrgenommen, das aufbauorganisatorisch dem Bankbetriebsvorstand zuzurechnen ist. Im Bereich Risikomanagement wir die zusammenführende Steuerung und Systemkontrolle aller Bankrisiken sowie die Abstimmung der Risikopolitik vorgenommen. Seite 13 von 42 Juni 2014

14 3. Umfang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme Der Vorstand der PARTNER BANK AG ist gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der Aufsichtsrat überprüft die Risikopolitik in regelmäßigen Zeitabständen. Die Risikoberichts- und Risikomesssysteme orientieren sich nach dem Prinzip der Proportionalität an Art und Umfang der Geschäftstätigkeit der PARTNER BANK AG. Derzeit wird die Risikotragfähigkeitsanalyse quartalsweise im Rahmen einer Risikokomitee-Sitzung an den für das Risikomanagement verantwortlichen Vorstand, an den Innenrevisor und an die Fachbereiche Wertpapierabwicklung und Controlling berichtet. Risikotragfähigkeit In der PARTNER BANK AG werden im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial (Eigenkapital und stille Reserven) der PARTNER BANK AG alle maßgeblichen Risiken, die nach gängigen Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt werden, gegenübergestellt. Auf diese Weise wird erhoben, ob unter angenommenen Prämissen auch im unwahrscheinlichen Fall ausreichend Risikodeckungsmasse zur Verfügung steht. Die Gesamtrisikoberechnung erfolgt durch Addition der wesentlichen Einzelrisiken. Sowohl die Ermittlung der Risiken als auch jene der Risikodeckungsmasse werden dabei jeweils für die Going-Concern-Annahme wie auch für den Fall der Liquidation betrachtet. 4. Leitlinien für Risikoabsicherung und Strategien zur Überwachung der Maßnahmen Das Risikomanagement der PARTNER BANK AG hat die Funktion der Überprüfung und Steuerung der innerbetrieblichen Vorgänge zur Vermeidung von Störprozessen, unter der Berücksichtigung des Geschäftsumfanges und der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Aktives Management der Risiken ist von großer Bedeutung und sichert den langfristigen Erfolg. Durch den Einsatz von modernen Methoden und Systemen auf dem Gebiet des Risikomanagements und Controllings wird die Sicherheit und Rentabilität der PARTNER BANK AG im Interesse der Kunden und Eigentümer garantiert. Die Risikosteuerung erfolgt anhand der vorliegenden Risikoberichte oder anlassbezogen. Die maximale Höhe der Ausnutzung der Risikotragfähigkeit wird laufend überwacht. Ein Warnsystem ist installiert, dass die Limits überwacht und genau definiert, wie das Warnszenario auszusehen hat. Seite 14 von 42 Juni 2014

15 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen 3. Kreditinstitute haben folgende Informationen offen zu legen: 1. Den Namen des Kreditinstituts; 2. eine Angabe der Unterschiede der Konsolidierungsbasis für Rechnungslegung und Aufsichtszwecke mit einer kurzen Beschreibung der Unternehmen innerhalb der Kreditinstitut s- gruppe, die a) vollkonsolidiert, b) anteilmäßig konsolidiert, c) von den Eigenmitteln abgezogen und d) weder konsolidiert noch abgezogen werden; 3. alle vorhandenen oder abzusehenden substanziellen, praktischen oder rechtlichen Hinde r- nisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbin d- lichkeiten zwischen dem übergeordneten Institut und den ihm nachgeordneten Instituten; 4. der Gesamtbetrag, um den die tatsächlichen Eigenmittel in allen nicht in die Konsolidi e- rung einbezogenen Tochterunternehmen geringer als der vorgeschriebene Mindestbetrag ist sowie der Name oder die Namen dieser Tochterunternehmen. 1. Name des Kreditinstitutes PARTNER BANK AG 2. Unterschiede der Konsolidierungsbasis Die Kreditinstitutsgruppe gemäß 30 BWG besteht zum aus folgenden Gesellschaften: Partner Bank AG Foundation for Social and Economic Development in Vaduz / Fürstentum Liechtenstein. 3. Hindernisse für Übertragung von Eigenmitteln Derzeit keine Relevanz in der PARTNER BANK AG 4. Gesamtbetrag Eigenmittel geringer als Mindestbetrag Derzeit keine Relevanz in der PARTNER BANK AG Seite 15 von 42 Juni 2014

16 4 Eigenmittelstruktur 4. Kreditinstitute haben bezüglich ihrer Eigenmittel folgende Informationen offen zu legen: 1. Eine Zusammenfassung der Konditionen der wichtigsten Merkmale aller Eigenmittelposten und ihrer Bestandteile; 2. den Betrag des Kernkapitals gemäß 23 Abs. 14 Z 1 BWG bei getrennter Offenlegung de r Eigenmittelbestandteile und Abzugsposten; 3. den Gesamtbetrag des Ergänzungskapitals gemäß 23 Abs. 7 BWG, des nachrangigen Kapitals gemäß 23 Abs. 8 BWG sowie des kurzfristigen nachrangigen Kapitals gemäß 23 Abs. 8a BWG; 4. die Abzüge vom Kernkapital und den ergänzenden Eigenmitteln gemäß 23 Abs. 13 BWG bei getrennter Offenlegung der Posten gemäß 23 Abs. 13 Z 4c BWG sowie die Abzüge g e- mäß 82 der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Durchführung des Bankw e- sengesetzes hinsichtlich der Solvabilität von Kreditinstituten (Solvabilitätsverordnung SolvaV), BGBl. II Nr. 375/2006 und 5. die Gesamtsumme aller Eigenmittel nach den Abzügen und Beschränkungen gemäß 23 Abs. 14 BWG 1. Eigenmittelpositionen Das Grundkapital der PARTNER BANK AG beträgt ,42 und setzt sich aus Stück Namensaktien zusammen. Die anrechenbaren Eigenmittel der PARTNER BANK AG bestehen ausschließlich aus dem Kernkapital. Es wird kein Ergänzungskapital bzw. nachrangiges Kapital angesetzt. 2. Kernkapital Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß 23 Abs. 14 BWG setzten sich zum Jahresultimo 2013 aus folgenden Bestandteilen zusammen: Zusammensetzung in T Gezeichnetes Kapital Haftrücklage 312 abzgl. immaterielle Vermögensgegenstände -200 abzgl. Bilanzverlust KERNKAPITAL Ergänzungskapital 0 sonstige Eigenmittelbestandteile 0 ANRECHENBARE EIGENMITTEL Auf das gezeichnete Kapital in Höhe von T wurde von der PARTNER BANK AG im Jahr 2013 keine Dividende ausgeschüttet. Seite 16 von 42 Juni 2014

17 3. Ergänzungskapital 4. Abzüge Derzeit keine Relevanz in der PARTNER BANK AG. Die Abzüge der anrechenbaren Eigenmittel gemäß 23 Abs. 14 BWG setzten sich zum Jahresultimo 2013 aus folgenden Bestandteilen zusammen: immaterielle Vermögensgegenstände 200 Bilanzverlust ABZÜGE Gesamtsumme Ident mit 2. 5 Mindesteigenmittelerfordernis 5. Kreditinstitute haben bezüglich ihres Mindesteigenmittelerfordernisses gemäß 22 Abs. 1 BWG sowie der kreditinstitutseigenen Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstat tung gemäß 39a BWG folgende Informationen offen zu legen: 1. Eine Zusammenfassung des Ansatzes gemäß 39a BWG, nach dem das Kreditinstitut die Angemessenheit seiner Eigenkapitalausstattung zur Unterlegung aller wesentlichen bankg e- schäftlichen und bankbetrieblichen Risiken beurteilt; 2. den Betrag von 8 vh der gewichteten Forderungsbeträge für jede Forderungsklasse gemäß 22a Abs. 4 BWG, wenn das Kreditinstitut die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditris i- ko-standardansatz berechnet; 3. den Betrag von 8 vh der gewichteten Forderungsbeträge für jede Forderungsklasse gemäß 22b Abs. 2 BWG, wenn das Kreditinstitut die gewichteten Forderungsbeträge auf einem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnet; diese Anforderung gilt bei der Forderung s- klasse der a) Retail-Forderungen für alle der folgenden Kategorien: aa) Retail-Forderungen, die durch Immobilien abgesichert sind; bb) qualifizierte revolvierende Retail-Forderungen und cc) sonstige Retail-Forderungen; b) Beteiligungspositionen für: aa) alle Ansätze gemäß 77 SolvaV; bb) börsengehandelte Beteiligungspositionen, private Beteiligungspositionen in hinreichend diversifizierten Portfolios und sonstige Beteiligungspositionen; cc) Forderungen, für die bezüglich des Mindesteigenmittelerfordernisses eine aufsichtliche Übergangsregelung gilt und dd) Forderungen, für die bezüglich des Mindesteigenmittelerfordernisses Bestandschutzkla u- seln (grandfathering provisions) gelten; 4. gemäß 22 Abs. 1 Z 2 und 3 BWG berechnete Mindesteigenmittelerfordernisse; und 5. gemäß 22 Abs. 1 Z 4 BWG berechnete und gesondert offen gelegte Mindesteigenmi t- telerfordernisse. Zur Sicherung der Kapitaladäquanz wird in der PARTNER BANK AG quartalsweise eine Risikotragfähigkeitsrechnung durchgeführt. Die Risikotragfähigkeitsrechnung hat einerseits zum Ziel, alle wesentlichen Risiken zu bewerten und in der Folge das entsprechende Risikopotenti- Seite 17 von 42 Juni 2014

18 al zu ermitteln und andererseits diesem Risikopotential die im Institut zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmassen gegenüberzustellen. Die Risikotragfähigkeit der PARTNER BANK AG kann nur dann nachhaltig sichergestellt werden, wenn die vorhandenen Risikodeckungsmassen zu jedem Zeitpunkt größer als die eingegangenen Risiken sind. Die PARTNER BANK AG strebt eine deutliche Überdeckung der Risikopotentiale durch die vorhandenen Risikodeckungsmassen an. 1. Zusammenfassung Um eine Risikotragfähigkeitsrechnung zur erstellen, ist es notwendig, alle wesentliche Risiken zu definieren und zu quantifizieren. In der PARTNER BANK AG fließen folgende Risiken ein: Kreditrisiko Konzentrationsrisiko Risikoarten des Handelsbuches Fremdwährungsrisiko Zinsrisiko Operationelles Risiko Liquiditätsrisiko Makoökonomische Risiken Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Sonstige Risiken 2. Forderungsbetrag je Forderungsklasse / Standardansatz Das Eigenmittel-Soll von den gewichteten Forderungsbeiträgen per lautet: Forderungsklasse in T Zentralstaaten und Zentralbanken 16 Institute 143 Unternehmen 92 Retail 195 Überfällige 76 Investmentfondsanteile 20 Sonstige Aktiva 307 SUMME Forderungsbetrag je Forderungsklasse / internes Rating Derzeit keine Relevanz in der PARTNER BANK AG Seite 18 von 42 Juni 2014

19 4. Mindesteigenmittelerfordernis Das Mindesteigenmittelerfordernis gemäß 22 Abs 1 beträgt per T (Kreditu. Forderungsrisiko, OFP-Risiko und Operationelles Risiko). 5. gesonderte Mindesteigenmittelerfordernisse Das Eigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko wird mit dem Basisindikatoransatz ermittelt. Das Mindesteigenmittelerfordernis zum Jahresultimo 2013 beträgt T Kontrahentenausfallrisiko 6. Kreditinstitute haben bezüglich ihres Kontrahentenausfa llrisikos aus Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist folgende Informationen offen zu legen: 1. Eine Beschreibung der Methode, nach der Kapital gemäß 39a BWG und Obe rgrenzen für Kredite an Kontrahenten zugeteilt werden; 2. eine Beschreibung der Vorschriften zur Absicherung der Besicherungen und zur Bildung von Reserven; 3. eine Beschreibung der Vorschriften über Korrelationsrisiken; 4. eine Beschreibung der Auswirkungen auf den Besicherungsbetrag, den das Kreditinstitut bei einer Herabstufung seines Ratings zur Verfügung stellen müsste; 5. die Summe der aktuellen beizulegenden Zeitwerte der Geschäfte, positive Auswirkungen von Netting, aufgerechnete aktuelle Kreditford erungen, gehaltene Besicherungen, Nettokreditforderungen bei Derivaten; 6. Maße für den Forderungswert nach der jeweils entsprechenden Methode gemäß den 233 bis 261 SolvaV; 7. den Nominalwert von Absicherungen in Form von Kreditderivaten und die Verteil ung der Kreditforderungen, aufgeschlüsselt nach Arten von Kreditforderungen; 8. den Nominalwert von Derivatgeschäften, unterteilt nach der Verwendung für den Kreditb e- stand und Vermittlungstätigkeiten des Kreditinstituts, sowie die Verteilung verwendeter De rivate nach Produktgruppen samt einer weiteren Aufschlüsselung innerhalb der einzelnen Pr o- duktgruppen nach erworbenen und veräußerten Besicherungen; und 9. im Falle der Verwendung eigener Schätzungen des Skalierungsfaktors gemäß 246 So l- vav, die Schätzung des Skalierungsfaktors. Derzeit keine Relevanz in der PARTNER BANK AG Seite 19 von 42 Juni 2014

20 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko 7. (1) Kreditinstitute haben bezüglich ihres Kredit- und Verwässerungsrisikos folgende Informationen offen zu legen: 1. Für Rechnungslegungszwecke die Definitionen von überfällig und ausfallgefährdet; 2. eine Beschreibung der bei der Bestimmung von Wertberichtigungen und Rückstellungen angewandten Ansätze und Methoden; 3. den Gesamtbetrag der Forderungen nach Rechnungslegungsaufrechnungen und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditrisikominderung und den nach Forderungsklassen au f- geschlüsselten Durchschnittsbetrag der Forderungen während des Berichtszeitraumes; 4. die geografische Verteilung der Forderungen, aufgeschlüsselt nach wichtigen Gebie ten und wesentlichen Forderungsklassen; 5. die Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige oder Gruppen von Kontrahenten, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen; 6. die Aufschlüsselung aller Forderungen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen; 7. für alle wesentlichen Wirtschaftszweige oder Arten von Vertragspartnern die folgenden A n- gaben: a) ausfallgefährdete und überfällige Forderungen, getrennt aufgeführt; b) Wertberichtigungen und Rückstellungen; c) Aufwendungen für Wertberichtigungen und Rückstell ungen während des Berichtszeitraums; 8. die Höhe der ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen; diese sind getrennt anz u- führen und nach wesentlichen geografischen Gebieten, wenn praktikabel einschließlich der Beträge der Wertberichtigungen und Rückstellungen für jedes geografische Gebiet, aufzuschlüsseln und 9. die getrennt dargestellte Überleitung von Änderungen der Wertberichtigungen und Rüc k- stellungen für ausfallgefährdete Forderungen. Die Informationen haben Folgendes zu umfa s- sen: a) eine Beschreibung der Art der Wertberichtigungen und Rückstellungen; b) die Eröffnungsbestände; c) die während der Periode aus den Rückstellungen entnommenen Beträge; d) die während der Periode eingestellten oder rückgebuchten Beträge für geschätzte wah r- scheinliche Verluste aus Forderungen, etwaige andere Berichtigungen, einschließlich derj e- nigen durch Wechselkursunterschiede, Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten, Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen und Übertragungen zwischen Risikovorsorgeb e- trägen; und e) die Abschlussbestände. (2) Kreditinstitute haben nähere Angaben zu veröffentlichen, wenn durch die Aufschlüsselung der Forderungen gemäß Abs. 1 Z 4 bis 6 keine ausreichende Aussage zur Risikosituation möglich ist. (3) Direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommene Wertberichtigungen und We r- taufholungen sind gesondert offen zu legen. Seite 20 von 42 Juni 2014

21 1. Rechnungslegungszwecke Für die PARTNER BANK AG gelten folgende Kriterien: Überfällige Forderungen liegen vor, wenn die Konten mehr als 90 Tage überzogen sind, der Überziehungsbetrag mehr als 2,5% des Verrechnungskontosaldos und mindesten 250,- beträgt. Ausfallsgefährdete Forderungen liegen vor, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und Verwertungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Zur Berechnung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung im Kreditbereich hat sich die PARTNER BANK AG für den Standardansatz entschieden. 2. Wertberichtigungen und Rückstellungen Eventuell erkennbaren Risiken wird bei der Bilanzerstellung durch Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen Rechnung getragen. Diese Einzelwertberichtigungen kürzen die Aktivseite der Bilanz. Es gibt 6 interne Ratingstufen zur Einstufung der Kreditforderungen bei der PARTNER BANK AG. Die Wertberichtigung erfolgt nach den Blankoanteil des Kundenobligos unter Berücksichtigung der Sicherheiten und der Kundenbonität. Dabei gilt ein vorsichtiger Ansatz der Sicherheiten. 3. Forderungen nach Rechnungslegungsaufrechnungen Aufgliederung der Forderungen nach Rechnungslegungsaufrechnungen und ohne Berücksichtigung der Wirkung von Kreditrisikominderungen sowohl zum Dezember 2013 als auch die Durchschnittsbeträge der Forderungen während des Jahres 2013: Forderungsklasse Durchschnitt 2013 in T in T Zentralstaaten & Zentralbanken Institute Unternehmen Retail Überfällige Investmentfondsanteile Sonstige Aktiva SUMME Es werden keine Aufrechnungen nach Kreditrisikominderungen gemacht. Seite 21 von 42 Juni 2014

22 4. Geografische Verteilung der Forderungen Aufteilung nach Länder per Österreich Deutschland Ungarn Sonst. Länder Forderungsklasse in T in T in T in T Zentralstaaten & Zentralbanken Institute Unternehmen Retail Überfällige Investmentfondsanteile Sonstige Aktiva SUMME Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige Aufgliederung der Forderungen nach Wirtschaftszweigen per Wirtschaftszweig in T Kredit- und Versicherungswesen Unternehmen Öffentliche Haushalte 542 Private Sonstige SUMME Aufschlüsselung aller Forderungen nach Restlaufzeit und Ford e- rungsklassen Die nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden gliedern sich wie folgt: Forderungsklasse Restlaufzeit in T per Zentralstaaten & Zentralbanken GESAMT 543 bis 3 Monate 98 mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1 mehr als 1Jahr bis 3 Jahre 105 mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre 3 mehr als 5 Jahre 336 Seite 22 von 42 Juni 2014

23 Institute GESAMT bis 3 Monate mehr als 3 Monate bis 1 Jahr mehr als 1Jahr bis 3 Jahre 853 mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre 327 mehr als 5 Jahre 212 Unternehmen GESAMT bis 3 Monate 0 mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1 mehr als 1Jahr bis 3 Jahre 149 mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre 873 mehr als 5 Jahre 123 Retail GESAMT bis 3 Monate mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 871 mehr als 1Jahr bis 3 Jahre 733 mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre 334 mehr als 5 Jahre 0 Überfällige GESAMT 634 bis 3 Monate 607 mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 18 mehr als 1Jahr bis 3 Jahre 9 mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre 0 mehr als 5 Jahre 0 Investmentfondsanteile GESAMT 246 bis 3 Monate 246 mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 0 mehr als 1Jahr bis 3 Jahre 0 mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre 0 mehr als 5 Jahre 0 Sonstige Aktiva GESAMT bis 3 Monate Seite 23 von 42 Juni 2014

24 mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 0 mehr als 1Jahr bis 3 Jahre 0 mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre 0 mehr als 5 Jahre 0 Forderungsklasse Restlaufzeit in T per SUMME GESAMT bis 3 Monate mehr als 3 Monate bis 1 Jahr mehr als 1Jahr bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Aufschlüsselung für wesentliche Wirtschaftszweige Aufgliederung der ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen nach Wirtschaftszweigen per : Wirtschaftszweig ausfallgefährdet überfällig in T in T Kredit und Versicherungswesen 0 0 Unternehmen Private Sonstige 0 0 SUMME ausfallgefährdete und überfällige Forderungen nach geografischen Gebieten Aufgliederung per : Land ausfallgefährdet überfällig in T in T Österreich Deutschland Seite 24 von 42 Juni 2014

25 Ungarn Sonstige Länder SUMME Änderung der Wertberichtigungen und Rückstellungen Folgende Wertberichtigungen und Rückstellungen werden gebildet: Einzelwertberichtigungen zu Forderungen Rückstellungen für Haftungen und Garantien Wertberichtigungen Rückstellungen in T in T Anfangsbestand Verbrauch Auflösung 2 0 Neubildung 2 0 Endbestand (2) Es sind, durch obige Aufschlüsselung der Forderungen keine zusätzlichen Angaben erforderlich (3) Im Jahr 2013 erfolgten folgende Wertberichtigungen von Wertpapieren die direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen wurden: Wertberichtigungen Betrag in TEUR Anlagevermögen 0 Umlaufvermögen 5 Es gab keinerlei Wertaufholungen. Seite 25 von 42 Juni 2014

26 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes 8. Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz berechnen, haben für jede Forderungsklasse gemäß 22a Abs. 4 BWG folgende Informati o- nen offen zu legen: 1. Die Namen der anerkannten Rating-Agenturen und Rating-Agenten und die Gründe für etwaige Änderungen; 2. die Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten jeweils in Anspruch genommen werden; 3. eine Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung von Emittenten - und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind; 4. die Zuordnung der Ratings aller anerkannten Rating -Agenturen oder Rating-Agenten zu den im Kreditrisiko-Standardansatz vorgesehenen Bonitätsstufen, sofern das Kreditinstitut nicht die Standardzuordnung gemäß 21b Abs. 6 BWG heranzieht und 5. die Forderungswerte und die Forderungswerte nach Kreditrisikominderung, a) die jeder einzelnen vorgesehenen Bonitätsstufe zugeordnet werden sowie b) jene, die von den Eigenmitteln abgezogen werden. Lt 22 Abs.2 BWG sind die Mindesteigenmittelerfordernisse wie folgt zu berechnen: Die Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko ist die Summe der gewichteten Forderungswerte. Forderungs- und Bonitätsklassen: Schuldtitel öffentliche Stellen 0 % Institute 20 % Unternehmen, Aktienbesitz 100 % Retailforderungen (Lombardkredite) 75 % Überfällige Forderungen 150 % Sachanlagen und sonstige Vermögenswerte 100 % 1. Rating Agenturen Die PARTNER BANK AG verwendet öffentlich zugängliche Ratings von Standard und Poor s, Fitch und Moody s. 2. Forderungsklassen für die Rating-Agenturen in Anspruch genommen werden Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken Forderungen an Institute 3. Emittenten- und Emissionsrating außerhalb des Handelbuchs Derzeit keine Relevanz in der PARTNER BANK AG Seite 26 von 42 Juni 2014

27 4. Zuordnung des Ratings aller anerkannten Rating-Agenturen Die Zuordnung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. 5. Forderungswerte und Forderungswerte nach Kreditrisikominderung Die PARTNER BANK AG verzichtet aufgrund der hohen Eigenmittelausstattung auf den Ansatz der Kreditrisikominderung bei der Berechnung der Eigenmittelerfordernisse. 9 Spezialfinanzierungen und Beteiligungspositionen 9.Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge gemäß 74 Abs. 3 SolvaV oder 77 SolvaV berechnen, haben die Forderungswerte für jede Katego rie der Tabelle gemäß 74 Abs. 3 SolvaV oder für jedes Gewicht gemäß 77 Abs. 3 SolvaV offen zu legen. Derzeit keine Relevanz in der PARTNER BANK AG 10 Sonstige Risikoarten 10. Kreditinstitute, die ihr Mindesteigenmittelerfordernis gemäß 22 Abs. 1 Z 2 und 3 BWG berechnen, haben dieses für jedes in diesen Bestimmungen genannte Risiko getrennt offen zu legen. Zusätzlich dazu ist das Mindesteigenmittelerfordernis für das spezielle Zinsänd e- rungsrisiko bei Verbriefungspositionen gesondert offen zu legen. Die PARTNER BANK AG führt ein kleines Wertpapier-Handelsbuch mit Berechnung der Eigenmittelerfordernisse auf vereinfachte Methode. Die im Besitz der PARTNER BANK AG befindlichen Wertpapiere werden wie folgt mit Eigenmitteln unterlegt: Aktien und nicht festverzinsliche WP 100% Investmentfondsanteile 100 % Festverzinsliche WP siehe Gewichtung Kreditrisiko Das Mindesteigenmittelerfordernis beträgt zum T 39. Das Mindesteigenmittelerfordernis gemäß 22o Abs. 2 Z und 22 Abs. 1 Z 1 BWG (Warenpositionsrisiko und Fremdwährungsrisiko) beträgt per T 24. Seite 27 von 42 Juni 2014

28 11 Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung 11. Kreditinstitute, die ihr Mindesteigenmittelerfordernis für Marktrisiken mittels eines inte r- nen Modells zur Marktrisikobegrenzung gemäß 22p BWG berechnen, haben folgende I n- formationen offen zu legen: 1.Für jedes Teilportfolio: a)die Eigenschaften der verwendeten Modelle; b)eine Beschreibung der auf das Teilportfolio angewandten Krisentests; c)eine Beschreibung der bei Rückvergleichen (Backtesting) und der Validierung der Genaui g- keit und Konsistenz der internen Modelle und Modellierungsverfahren angewandten Meth o- den; und d)für die Bestimmung des Mindesteigenmittelerfordernisses für Ausfall - und Migrationsrisiken von Handelsbuchpositionen sowie eines zusätzlichen Mindesteigenmittelerfordernisses für das spezifische Positionsrisiko des Korrelationshandelsportfolios gesondert die verwendeten Methoden und die anhand eines internen Modells ermittelten Risiken, einschließlich einer B e- schreibung der Vorgehensweise des Kreditinstituts bei der Bestimmung von Liquiditätshor i- zonten, sowie die Methoden, die verwendet wurden, um zu einer dem geforderten Zuverlä s- sigkeitsstandard entsprechenden Bestimmung des Mindesteigenmittelerfordernisses zu g e- langen, und die Vorgehensweisen bei der Validierung des Modells; 2.den von der FMA genehmigten Anwendungsbereich des verwendeten Modells; 3.eine Beschreibung des Ausmaßes und der Methodik der Erfüllung der Anforderungen g e- mäß den 198 bis 202 SolvaV; 4.den jeweiligen Endwert sowie den höchsten, niedrigsten und den Mittelwert während des gesamten Berichtszeitraums aus: a)den Tageswerten der potenziellen Risikobeträge (values at risk); b)den Werten der potenziellen Risikobeträge unter Stressbedingungen; c)dem Mindesteigenmittelerfordernis für Ausfall- und Migrationsrisiken von Handelsbuchpositionen sowie d)dem zusätzlichen Mindesteigenmittelerfordernis für das spezifische Positionsrisiko des Ko r- relationshandelsportfolios. 5.Die Höhe des Mindesteigenmittelerfordernisses für Ausfall- und Migrationsrisiken von Handelsbuchpositionen sowie gesondert das zusätzliche Mindesteigenmittelerfordernis für das spezifische Positionsrisiko des Korrelationshandelsportfolios einschließlich des gewichteten durchschnittlichen Liquiditätshorizonts für jedes abgedeckte Teilportfolio und 6.einen Vergleich der Tageswerte der potenziellen Risikobeträge zu Tagesschluss mit den eintägigen Änderungen des Portfoliowerts zum Ende des folgenden Geschäftstages sowie e i- ne Analyse etwaiger bedeutender Ausnahmen gemäß 228 Abs. 2 SolvaV während des B e- richtszeitraums. Derzeit keine Relevanz in der PARTNER BANK AG Seite 28 von 42 Juni 2014

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