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1 Stadt Stutensee Vorlage zur Sitzung Gemeinderat TOP 6 ö Vorl V2015 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Abwasserbeseitigung Stutensee' 2016 Anlagen: - VwH (Anlage 1) + VmH (Anlage 2) Änderungen Beratung - Haushalt 2016 inkl. Finanzplanung Eckdaten (Anlage 3) - Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 4) - Finanzplanung VwH (Anlage 5) - Stellenplan (Anlage 6) - Haushaltssatzung der Stadt Stutensee für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage 7) - Feststellung des Wirtschaftsplanes Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stutensee (Anlage 8) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und stellt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Stutensee für das Haushaltsjahr 2016 fest. Die Haushaltssatzung und die Feststellung des Wirtschaftsplanes sind Bestandteil der Niederschrift. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 2,00 % festgesetzt. Abweichender Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Im Sinne von 18 GemO sind befangen und wirken an der Beratung und Beschlussfassung nicht mit:

2 - 2 - Begründung: Einführung: Die Verwaltung hat den Haushaltsplan für die Stadt und den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Stutensee" für das Haushaltsjahr 2016 in der GR- Sitzung am eingebracht. Am wurde sowohl der Haushaltsplan für die Stadt als auch der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb ausführlich beraten. Ausführungen der Verwaltung am : Zu Beginn der Beratung hat die Verwaltung die aktuelle und die sich nach der Realisierung der zu beratenden Finanzplanung bis zum Jahr 2019 ergebende Finanzsituation der Stadt aufgezeigt. Die finanzielle Entwicklung wurde inklusive und exklusive der geplanten Baumaßnahmen für Wohnungen (Flüchtlinge und einkommensschwache Familien) dargestellt. Die Darstellung hat gezeigt, dass die geplanten Baumaßnahmen für Wohnungen wegen der erwarteten Zuschüsse und zinslosen Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) rentierlich sind. Die Verwaltung hat nach Darstellung der Ausgleichssystematik nach dem alten und dem neuen Haushaltsrecht insbesondere folgende Sachverhalte aufgezeigt: Nach der Finanzplanung für den Haushalt 2015 konnten die Haushalte bis zum Jahr 2018 trotz geplantem Schwimmbadneubau sowohl nach dem alten und dem neuen Haushaltsrecht ausgeglichen werden. Nach der Finanzplanung für den Haushalt 2016 ist dies nach dem alten Haushaltsrecht ab dem Jahr 2018 und nach dem neuen Haushaltsrecht ab dem Jahr 2016 nicht mehr gegeben. Ursächlich hierfür sind die höheren Steigerungen bei den Personalausgaben, den Sachausgaben, der Kreisumlage, der Folgekosten für die geplanten Investitionen und bezüglich des neuen Haushaltsrechtes die steigenden Abschreibungen durch die vielen geplanten Investitionen. Im Rahmen einer Simulation wurde aufgezeigt, wie schwer es ist den Fehlbetrag des Jahres 2019 in Höhe von durch die Einsparung von Sachausgaben, Erhöhung von Einnahmen und Nichtrealisierung von Investitionen zu verhindern. Das Ergebnis der Anfrage beim Regierungspräsidium zum Haushaltsausgleich wurde ausgeführt. Die Rechtsaufsichtsbehörde teilt den Gemeinden, die bereits auf das neue Haushaltsrecht umgestellt haben und den Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können, während der Übergangzeit, die noch bis inkl. dem Jahr 2019 gilt, mit, dass ab dem Jahr 2020 ein ausgeglichener Ergebnishaushalt erwartet wird und bei Abweichung ein Haushaltskonsolidierungskonzept gefordert wird. Dies bedeutet, dass auch in Stutensee spätestens ab dem Jahr 2020 für den Bürger spürbare Einsparungen und Einnahmeerhöhungen (z.b. Grundsteuer, Gewerbesteuer) notwendig werden und der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nach der jetzigen Finanzplanung trotzdem nicht möglich sein wird. Auch zusätzliche Erträge aus der Erschließung von Baugebieten werden daran nichts ändern. Sie verhindern allerdings Kreditaufnahmen und machen nach Einsparung bei den Ausgaben und Erhöhung der Einnahmen eine Verrechnung des Fehlbetrages möglich.

3 - 3 - Es wurde darauf hingewiesen, dass es nach unserer derzeitigen Kenntnis vielen Gemeinden nicht möglich sein wird den Haushaltsausgleich nach dem neuen Haushaltsrecht zu erbringen. Es wurden die geplanten Verpflichtungsermächtigungen dargestellt. Beratungsergebnis vom : Die anschließenden Beratungen kamen zu folgendem Ergebnis: Der Ausgleich der Verwaltungshaushalte nach dem alten Haushaltsrecht für die Jahre 2018 und 2019 wurde durch die Senkung der Sachausgaben, die in den vergangenen Jahren zu hoch angesetzt wurden und durch die Absicht von tatsächlichen Einsparungen bei den Sachausgaben, hergestellt. Die Sachausgaben wurden ab dem Jahr 2017 um jährlich EUR gesenkt. Der Ausgleich nach 2019 wird auch nach dem alten Haushaltsrecht wahrscheinlich sehr schwierig. Nach dem neuen Haushaltsrecht können die Anforderungen an den Haushaltsausgleich weiterhin ab dem Jahr 2016 nicht erreicht werden. Weiterhin wurde beraten, ob der Schwimmbadneubau verschoben oder eingestellt werden soll. Die Beratungen haben ergeben, dass ein Schwimmbad für eine familienfreundliche Große Kreisstadt mit einem Schulzentrum und für das Erlernen des Schwimmens für unsere Kinder notwendig ist. Der Schwimmbadneubau soll trotz der Investitionshöhe und der Folgekosten wie geplant im Frühjahr 2016 begonnen werden. Nachträglicher Hinweis: Das zukünftige neue Stutensee-Bad wird im neuen Fehlbetrag nach dem neuen Haushaltsrecht für das Jahr 2019 in Höhe von EUR mit ca EUR (ca EUR davon sind Abschreibungen, ohne Zinsen) enthalten sein. Nach der Jahresrechnung 2014 würden die beiden alten Bäder den Fehlbetrag mit EUR (ohne kalk. Zinsen) belasten. Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass der zeitliche Ablauf der Erstellung von Wohnungen für Flüchtlinge nochmals überdacht werden muss. In der AVS-Sitzung vom wurde das Ergebnis dargestellt. Durch das Vorziehen der Baumaßnahmen und die Finanzierung durch zinslose KFW-Darlehen erhöht sich der Kreditbedarf für das Jahr 2016 von 3,6 Mio. EUR auf 7,4 Mio. EUR. In diesem Kreditbedarf sind auch zinsverbilligte Darlehen von der KFW in Höhe von EUR für energetische (Dach Theodor-Heuss-Schule EUR, Dach Schulzentrum EUR, Dach Kindergarten Sonnenschein EUR) und barrierefreie Maßnahmen (ÖPNV EUR) enthalten. Insgesamt wurden keine nennenswerten Einsparungen vorgenommen, aber weitere kleinere Investitionen aufgenommen. Für den Eigenbetrieb gibt es keine Änderungen. Die Änderungen im Verwaltungshaushalt sind aus der Aufstellung Anlage 1 und die des Vermögenshaushaltes aus der Aufstellung Anlage 2 im Detail ersichtlich.

4 - 4 - Die Beratung und Entscheidung zur Frage ob für die zu erstellenden Wohnungen ein Eigenbetrieb Wohngebäude gegründet werden soll, wurde aus Zeitgründen in das Frühjahr 2016 verschoben. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz für die bei der Stadt vorhandenen Darlehen liegt wegen der zinslosen KFW-Kredite für das Jahr 2016 bei 1,74%. Die Gemeindeprüfungsanstalt toleriert als kalkulatorischen Zinssatz eine maximale Überschreitung dieses Zinssatzes um 0,5 %. Deshalb schlägt die Verwaltung, wie am dargestellt, die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes bei 2,00 % vor. Der kalkulatorische Zinssatz dient bei der Gebührenkalkulation dazu, das für eine Leistung gebundene Kapital auf die jährlichen Kosten, die in die Gebühren einfließen, aufzuschlagen. Zusammenfassung: Im Finanzplanungszeitraum (siehe Tabelle Anlage 3) vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2019 sind Investitionen in Höhe von EUR geplant. Dazu kommen Grundstücksankäufe für EUR. Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt über Einnahmen aus den Investitionen und Zuschüssen in Höhe von EUR. Weiterhin ist der Verkauf von Grundstücken in Höhe von EUR geplant. Ein Großteil dieser Grundstücke muss erst noch erschlossen werden. Der Verkauf des Niese-Geländes und des Grundstückes, auf dem aktuell noch das Stutensee-Bad steht, sind enthalten. Die Erschließung und Vermarktung von Grundstücken ist immer mit Risiken verbunden. Sollten die Grundstückserlöse nicht eingehen, müssten sie bei Beibehaltung der Ausgaben nach dem heutigen Kenntnisstand bis zum Eingang der Grundstückserlöse durch bisher noch nicht geplante Kredite zwischenfinanziert werden. Die restliche Finanzierung erfolgt über Rücklagenentnahmen in Höhe von EUR und Kreditaufnahmen in Höhe von EUR. Ende 2019 würde der Schuldenstand EUR betragen. Die Rücklage wird zum Jahresende 2019, nach dem die Rücklage im Jahr 2018 auf den Mindestbestand gesunken sein wird, wieder EUR betragen. Wenn wir unsere Schulden zum Jahresende 2015 tilgen würden, würde uns eine Rücklage von EUR verbleiben. Im Jahr 2019 verbleibt uns nach Abzug der Rücklage ein Schuldenstand von EUR. Eine Verschlechterung um EUR. Im Schuldenstand sind Schulden in Höhe von EUR für neue Wohnungen für Flüchtlinge und einkommensschwache Familien enthalten. Diese durch die Zuschüsse und zinslosen Kredite momentan größtenteils rentierlichen Investitionen können in einen Eigenbetrieb oder eine kreiseigene Einrichtung ausgelagert werden. Ein gewaltiges Programm für die Jahre 2016 bis Die obigen Ausführungen müssen dem Gemeinderat bei seiner heutigen Entscheidungen klar sein. Wenn die vorliegende Finanzplanung verabschiedet und realisiert wird, sagt der Gemeinderat heute schon ja zu zukünftigen für den Bürger spürbaren Einsparungen und Einnahmeerhöhungen. Jede Investition, die wir ab jetzt tätigen, bedingt und verschärft diese Situation. Die aktuelle Haushaltssatzung für die Stadt Stutensee liegt als Anlage 7 und die Feststellung für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Abwasserbeseitigung Stutensee" liegt als Anlage 8 bei.

5 - 5 - Der Gemeinderat soll in der heutigen GR-Sitzung den Haushaltsplan für die Stadt Stutensee und den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb für das Haushaltsjahr 2016 abschließend beraten und anschließend beschließen. Kämmerei Stutensee, den Herr Hambrecht, (07244) Az.: ; AH/H gez. - Demal - Oberbürgermeister

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